26.11.2014 Aufrufe

NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich

NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich

NÖ Legistische Richtlinien - Das Land Niederösterreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

47 Begutachtungsverfahren Beilage A zu 01-01/00-1100<br />

4.2.2 Bürgerbegutachtung<br />

Nach Art. 25 Abs. 3 der <strong>NÖ</strong> <strong>Land</strong>esverfassung 1979 hat<br />

jedermann das Recht, Gesetzesentwürfe gegen Kostenersatz<br />

zu beziehen und innerhalb der Begutachtungsfrist<br />

eine Stellungnahme abzugeben. Nach Art. 45a Abs. 1<br />

<strong>NÖ</strong> LV 1979 gilt Art. 25 <strong>NÖ</strong> LV 1979 sinngemäß für das<br />

Begutachtungsverfahren bei Verordnungen von allgemeiner<br />

Bedeutung.<br />

Daher ist 1 Exemplar von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen,<br />

die im allgemeinen Begutachtungsverfahren<br />

ausgesendet werden, an die Beratungsstelle beim Amt<br />

der <strong>NÖ</strong> <strong>Land</strong>esregierung in elektronischer Form zu<br />

übersenden.<br />

Die Beratungsstelle stellt den Entwurf samt Erläuterungen<br />

und einer allfälligen Textgegenüberstellung in das<br />

Internet (Bürgerbegutachtung) und informiert darüber die<br />

Beratungsstellen aller Bezirkshauptmannschaften.<br />

Dazu sind die Textdokumente im Format „WinWord“ zu<br />

übermitteln. Sollte die Textgegenüberstellung nicht in<br />

„WinWord“ vorhanden sein, ist sie als Bilddokument im<br />

Format „pdf“ zur Verfügung zu stellen. Sie sind so zu<br />

benennen, dass der Objektname eindeutig den Inhalt<br />

des Objekts wieder gibt.<br />

Gesetzesentwurf: „Gesetzestitel-G“<br />

Verordnungsentwurf: „Verordnungstitel-V“<br />

Erläuterungen: „Gesetzestitel-E“, „Verordnungstitel-E“<br />

Textgegenüberstellung: „Gesetzestitel-T“<br />

z. B.: <strong>NÖ</strong> Kurzparkzonenabgabegesetz-G<br />

<strong>NÖ</strong> Kurzparkzonenabgabegesetz-E<br />

<strong>NÖ</strong> Kurzparkzonenabgabegesetz-T<br />

<strong>NÖ</strong> Jagdverordnung-V<br />

<strong>NÖ</strong> Jagdverordnung-E<br />

Im Anschreiben ist das Ende der Begutachtungsfrist<br />

anzuführen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!