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Leitsatz Der Vierte Teil des GWB und mithin die Bestimmungen über ...

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1. <strong>Der</strong> Antrag wird als unzulässig verworfen.<br />

2. <strong>Der</strong> Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht wird abgelehnt.<br />

3. Die Antragstellerin trägt <strong>die</strong> Kosten (Gebühren <strong>und</strong> Auslagen) <strong>des</strong> Verfahrens sowie<br />

<strong>die</strong> zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen <strong>des</strong><br />

Auftraggebers. Die Verfahrensgebühr wird auf XXXXXX € festgesetzt.<br />

4. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Auftraggeber wird für<br />

notwendig erklärt.<br />

I.<br />

Mit Vergabebekanntmachung vom 02.08.2008 veröffentlichte der Auftraggeber, <strong>die</strong><br />

XXXXXX Sachsen, europaweit <strong>die</strong> beabsichtigte Vergabe <strong>des</strong> Auftrages „BOS Digitalfunk<br />

im Freistaat Sachsen, Betrieb der BOS-Stelle Digitalfunk im Freistaat Sachsen, Vergabe-Nr.<br />

BOSST-0277.90“.<br />

Die Antragstellerin reichte am 02.09.2008 einen <strong>Teil</strong>nahmeantrag ein <strong>und</strong> wurde daraufhin<br />

am 30.09.2008 aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Dieser Aufforderung kam sie mit<br />

Datum vom 24.11.2008 nach <strong>und</strong> reichte fristgerecht ihr Angebot beim Auftraggeber ein. Am<br />

17.12.2008 wurde sie vom Auftraggeber zu einem Bietergespräch am 23.01.2009 eingeladen.<br />

In <strong>die</strong>sem Schreiben wurden ihr auch ein Fragenkatalog <strong>und</strong> Preisblätter zugesandt. <strong>Der</strong><br />

Anlage zum Einladungsschreiben war eine Liste mit 12 Fragen zum Bietergespräch beigefügt,<br />

deren Antworten in einer 1,5-stündigen Präsentation vorgestellt werden soll sowie 41 weitere<br />

Fragen, <strong>die</strong> schriftlich zu beantworten waren. <strong>Der</strong> Fragenkatalog enthielt auch konkretisierte<br />

Angaben zur Inbetriebnahme <strong>des</strong> Leitstellennetzwerkes, auf deren Gr<strong>und</strong>lage <strong>die</strong><br />

Antragstellerin ihren Angebotspreis <strong>über</strong>arbeiten sollte. Weiterhin befanden sich in der<br />

Anlage eine Preistabelle für den Service-IT-Support <strong>und</strong> eine Preistabelle für<br />

Lieferung/Leistung. Mit Schreiben vom 22.12.2008 wandte sich <strong>die</strong> Antragstellerin mit<br />

zahlreichen Fragen zum Bietergespräch <strong>und</strong> den neuen Preislisten an den Auftraggeber,<br />

welcher <strong>die</strong>se mit Schreiben vom 06.01.2009 beantwortete. Am 27.01.2009 wurde <strong>die</strong><br />

Antragstellerin vom Auftraggeber zu einer ersten Verhandlungsr<strong>und</strong>e eingeladen. Dem<br />

Schreiben war eine Anlage beigefügt, in welcher Themen <strong>und</strong> Fragestellungen aufgelistet<br />

waren, welche Gegenstand der Verhandlungen sein sollten.<br />

Nach Abschluss der ersten Verhandlungsr<strong>und</strong>e versandte der Auftraggeber mit Schreiben<br />

vom 10.02.2009 einen weiteren Fragekatalog zur Vorbereitung der zweiten<br />

Verhandlungsr<strong>und</strong>e, welche am 05.03.2009 um 9:00 Uhr stattfinden sollte. Die<br />

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