WORTwechsel 2/2014
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Projekt Einarbeitung und Unterweisung<br />
neuer MitarbeiterInnen<br />
Eine neue Arbeitsstelle anzutreten ist für jeden auch immer eine große<br />
Heraus forderung. Sind die Arbeitskollegen aufgeschlossen und freundlich?<br />
Finde ich mich schnell zurecht und kann ich die Aufgaben gut bewältigen?<br />
Aber auch von Seiten des Arbeitgebers gibt es einiges zu bedenken und<br />
berücksichtigen.<br />
Wenn neue MitarbeiterInnen in der Lebenshilfe die Arbeit aufnehmen sollen,<br />
gilt es gleichzeitig mehrere Ziele zu verfolgen:<br />
Wir wollen den/die neue/n Kollegen/in herzlich willkommen heißen!<br />
Der Einstieg in die neue Umgebung soll stressfrei sein und sowohl fachlich<br />
sowie organisatorisch möglichst schnell gelingen, um eine Integration und<br />
eine effektive Teamleistung zu garantieren.<br />
Gleichzeitig müssen organisatorische und rechtliche Aspekte vom Unternehmen<br />
– vertreten durch die Führungskraft – berücksichtigt werden. Hierbei sollen<br />
die handelnden Personen unterstützt werden. Um die Startphase erfolgreich,<br />
d.h. sicher und wirtschaftlich zu gestalten, hat die LH Celle ein Projekt<br />
gestartet, welches einen Leitfaden zu folgenden Themen-Bereichen gibt:<br />
• Welche Vorbereitungen muss die Führungskraft treffen?<br />
• Welche praxisrelevanten Informationen benötigt der oder die Neue?<br />
• Wer oder was kann diese Informationen vermitteln?<br />
• Wie soll die Anfangsphase systematisch begleitet<br />
werden?<br />
• Welche weiteren Schritte sind notwendig<br />
(Un tersuchungen beim Betriebsarzt, Arbeitskleidung<br />
usw.) und wie werden diese<br />
eingeleitet?<br />
• Wie wird der Erfolg der Schritte in der Startphase<br />
geprüft?<br />
Innerhalb des Projekts wird hierzu eine umfassende<br />
Informationssammlung durchgeführt, um<br />
einen Handlungsleitfaden zu erstellen.<br />
In der letzten Phase wird noch ein ‚Handbuch‘<br />
erstellt, welches die Führungskräfte für die<br />
konkrete Umsetzung der Einarbeitung einsetzen<br />
können.<br />
Tanja Brüning / Referat Bildung<br />
Marion Klie / QMB<br />
Planung von Teilzeitgruppen<br />
in der WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) in Altencelle<br />
Seit Betriebsschließung im Sommer dieses Jahres bereitet ein Projektteam<br />
der Lebens hilfe Celle gGmbH Teilzeitgruppen für Be schäftigte vor. Das Projektteam<br />
besteht aus Mitarbeitern der WfbM (Margit Groß, Bettina Mähs,<br />
Jörg Braun, Kirsten Gross) und Carsten Gehrke als Vertreter des Betriebsrates.<br />
Das neue Angebot soll Werkstattbeschäftigten in Teilzeit einen angemessenen<br />
Arbeitsplatz bieten, der ihrem besonderen Anliegen Rechnung trägt,<br />
aber auch die Belange der WfbM berücksichtigt.<br />
In der zweiten Novemberhälfte besuchte das Projektteam dazu die Hannoverschen<br />
Werk stät ten, die bereits seit längerem ein entsprechendes Angebot<br />
vorhalten. Deren Er fah rungen wird es gegebenenfalls in die wei teren<br />
Planungen mit einfließen lassen.<br />
Das Angebot soll sich dann zunächst an Werkstattbeschäftigte ausgewählter<br />
Hallen richten.<br />
Geplant ist, dass die Teilzeitgruppen 2015 mit einem Arbeitsangebot star -<br />
ten sollen.<br />
Was verstehen wir unter Teilzeit in Werkstätten für<br />
behinderte Menschen?<br />
In der Lebenshilfe Celle entspricht eine Vollzeitbeschäftigung einer wöchentlichen<br />
Arbeitszeit mit Pausen von 36,5 Stunden. Eine regelmäßige Beschäfti<br />
gungszeit zwischen 20 und 33,5 Wochenstunden ist eine Teilzeitbeschäftigung.<br />
Kürzere Beschäftigungszeiten sind einzelnen<br />
Werkstattbeschäftigten zu ermöglichen, wenn<br />
dieses wegen Art und Schwere der Behinderung<br />
oder zur Erfüllung des Erziehungsauftrages<br />
erforderlich ist. Auch auf Grundlage des<br />
Teilzeitbefristungsgesetztes ist eine Verkürzung<br />
der Beschäftigungszeit möglich<br />
Die Teilzeitbeschäftigung hat natürlich auch<br />
Einfluss auf das Entgelt, d.h. der Betreffende<br />
verdient entsprechend weniger.<br />
Wie kann Teilzeit beantragt werden?<br />
Der Werkstattbeschäftigte muss sich an den<br />
zuständigen Sozialdienst wenden und einen<br />
mündlichen oder schriftlichen Antrag stellen.<br />
Dieser wird in jedem Fall im Fachausschuss beraten<br />
bzw. bedarf der Zustimmung des zuständigen<br />
Leistungsträgers (z.B. der Stadt Celle).<br />
Insgesamt ein zukunftsfähiges Projekt, das<br />
den Erfordernissen des Ar beits lebens, auch in<br />
den Werkstätten für behinderte Menschen,<br />
Rechnung trägt und der für die Beschäftigten<br />
der Lebenshilfe ein weiterer Schritt in Richtung<br />
Teilhabe und Selbstbestimmung bedeutet.<br />
Christoph Beyer / Sozialdienst<br />
Arbeit & Qualifizierung