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WORTwechsel 2/2014

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Projekt Einarbeitung und Unterweisung<br />

neuer MitarbeiterInnen<br />

Eine neue Arbeitsstelle anzutreten ist für jeden auch immer eine große<br />

Heraus forderung. Sind die Arbeitskollegen aufgeschlossen und freundlich?<br />

Finde ich mich schnell zurecht und kann ich die Aufgaben gut bewältigen?<br />

Aber auch von Seiten des Arbeitgebers gibt es einiges zu bedenken und<br />

berücksichtigen.<br />

Wenn neue MitarbeiterInnen in der Lebenshilfe die Arbeit aufnehmen sollen,<br />

gilt es gleichzeitig mehrere Ziele zu verfolgen:<br />

Wir wollen den/die neue/n Kollegen/in herzlich willkommen heißen!<br />

Der Einstieg in die neue Umgebung soll stressfrei sein und sowohl fachlich<br />

sowie organisatorisch möglichst schnell gelingen, um eine Integration und<br />

eine effektive Teamleistung zu garantieren.<br />

Gleichzeitig müssen organisatorische und rechtliche Aspekte vom Unternehmen<br />

– vertreten durch die Führungskraft – berücksichtigt werden. Hierbei sollen<br />

die handelnden Personen unterstützt werden. Um die Startphase erfolgreich,<br />

d.h. sicher und wirtschaftlich zu gestalten, hat die LH Celle ein Projekt<br />

gestartet, welches einen Leitfaden zu folgenden Themen-Bereichen gibt:<br />

• Welche Vorbereitungen muss die Führungskraft treffen?<br />

• Welche praxisrelevanten Informationen benötigt der oder die Neue?<br />

• Wer oder was kann diese Informationen vermitteln?<br />

• Wie soll die Anfangsphase systematisch begleitet<br />

werden?<br />

• Welche weiteren Schritte sind notwendig<br />

(Un tersuchungen beim Betriebsarzt, Arbeitskleidung<br />

usw.) und wie werden diese<br />

eingeleitet?<br />

• Wie wird der Erfolg der Schritte in der Startphase<br />

geprüft?<br />

Innerhalb des Projekts wird hierzu eine umfassende<br />

Informationssammlung durchgeführt, um<br />

einen Handlungsleitfaden zu erstellen.<br />

In der letzten Phase wird noch ein ‚Handbuch‘<br />

erstellt, welches die Führungskräfte für die<br />

konkrete Umsetzung der Einarbeitung einsetzen<br />

können.<br />

Tanja Brüning / Referat Bildung<br />

Marion Klie / QMB<br />

Planung von Teilzeitgruppen<br />

in der WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) in Altencelle<br />

Seit Betriebsschließung im Sommer dieses Jahres bereitet ein Projektteam<br />

der Lebens hilfe Celle gGmbH Teilzeitgruppen für Be schäftigte vor. Das Projektteam<br />

besteht aus Mitarbeitern der WfbM (Margit Groß, Bettina Mähs,<br />

Jörg Braun, Kirsten Gross) und Carsten Gehrke als Vertreter des Betriebsrates.<br />

Das neue Angebot soll Werkstattbeschäftigten in Teilzeit einen angemessenen<br />

Arbeitsplatz bieten, der ihrem besonderen Anliegen Rechnung trägt,<br />

aber auch die Belange der WfbM berücksichtigt.<br />

In der zweiten Novemberhälfte besuchte das Projektteam dazu die Hannoverschen<br />

Werk stät ten, die bereits seit längerem ein entsprechendes Angebot<br />

vorhalten. Deren Er fah rungen wird es gegebenenfalls in die wei teren<br />

Planungen mit einfließen lassen.<br />

Das Angebot soll sich dann zunächst an Werkstattbeschäftigte ausgewählter<br />

Hallen richten.<br />

Geplant ist, dass die Teilzeitgruppen 2015 mit einem Arbeitsangebot star -<br />

ten sollen.<br />

Was verstehen wir unter Teilzeit in Werkstätten für<br />

behinderte Menschen?<br />

In der Lebenshilfe Celle entspricht eine Vollzeitbeschäftigung einer wöchentlichen<br />

Arbeitszeit mit Pausen von 36,5 Stunden. Eine regelmäßige Beschäfti<br />

gungszeit zwischen 20 und 33,5 Wochenstunden ist eine Teilzeitbeschäftigung.<br />

Kürzere Beschäftigungszeiten sind einzelnen<br />

Werkstattbeschäftigten zu ermöglichen, wenn<br />

dieses wegen Art und Schwere der Behinderung<br />

oder zur Erfüllung des Erziehungsauftrages<br />

erforderlich ist. Auch auf Grundlage des<br />

Teilzeitbefristungsgesetztes ist eine Verkürzung<br />

der Beschäftigungszeit möglich<br />

Die Teilzeitbeschäftigung hat natürlich auch<br />

Einfluss auf das Entgelt, d.h. der Betreffende<br />

verdient entsprechend weniger.<br />

Wie kann Teilzeit beantragt werden?<br />

Der Werkstattbeschäftigte muss sich an den<br />

zuständigen Sozialdienst wenden und einen<br />

mündlichen oder schriftlichen Antrag stellen.<br />

Dieser wird in jedem Fall im Fachausschuss beraten<br />

bzw. bedarf der Zustimmung des zuständigen<br />

Leistungsträgers (z.B. der Stadt Celle).<br />

Insgesamt ein zukunftsfähiges Projekt, das<br />

den Erfordernissen des Ar beits lebens, auch in<br />

den Werkstätten für behinderte Menschen,<br />

Rechnung trägt und der für die Beschäftigten<br />

der Lebenshilfe ein weiterer Schritt in Richtung<br />

Teilhabe und Selbstbestimmung bedeutet.<br />

Christoph Beyer / Sozialdienst<br />

Arbeit & Qualifizierung

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