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jahresabschluss und lagebericht 2001 commerzbank ag

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anhang<br />

Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsmethoden<br />

Der Jahresabschluss der Commerzbank AG wird nach<br />

den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs <strong>und</strong> des<br />

Aktiengesetzes sowie der Verordnung über die Rechnungslegung<br />

der Kreditinstitute aufgestellt.<br />

Vermögensgegenstände des Anl<strong>ag</strong>evermögens<br />

bewerten wir zu Anschaffungskosten, vermindert<br />

um planmäßige Abschreibungen entsprechend der<br />

voraussichtlichen Nutzungsdauer. Hierbei orientieren<br />

wir uns an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten<br />

Abschreibungstabellen. Außerplanmäßige<br />

Abschreibungen nehmen wir bei dauernden Wertminderungen<br />

vor. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

Steuerliche Sonderabschreibungen <strong>und</strong> erhöhte<br />

Absetzungen für Abnutzung übernehmen wir in den<br />

handelsrechtlichen Abschluss; sie beeinflussen das<br />

Ergebnis in nur unbedeutendem Ausmaß.<br />

Forderungen <strong>und</strong> Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

bilanzieren wir nach dem strengen Niederstwertprinzip,<br />

wobei die Forderungen mit dem Nennwert<br />

gemäß § 340 e Abs. 2 HGB angesetzt sind. Der<br />

Unterschied zwischen Auszahlungsbetr<strong>ag</strong> <strong>und</strong> Nennbetr<strong>ag</strong><br />

ist als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.<br />

Den besonderen Risiken des Bankgeschäfts<br />

tr<strong>ag</strong>en wir durch Einzelwertberichtigungen, Länderwertberichtigungen,<br />

Pauschalwertberichtigungen,<br />

Vorsorgereserven gemäß § 340 f HGB <strong>und</strong> den Fonds<br />

für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HBG in vollem<br />

Umfang Rechnung.<br />

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetr<strong>ag</strong><br />

passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetr<strong>ag</strong><br />

<strong>und</strong> Ausgabebetr<strong>ag</strong> von Verbindlichkeiten<br />

wird in die Rechnungsabgrenzung eingestellt. Für<br />

ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen<br />

in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet.<br />

Pensionsrückstellungen werden in der steuerlich<br />

zulässigen Höhe gemäß § 6 a EstG <strong>und</strong> vergleichbaren<br />

ausländischen Vorschriften gebildet. Die<br />

Anpassung an die „Heubeckschen Richttafeln 1998”<br />

erfolgte <strong>2001</strong> in der Weise, dass die Pensionsverpflichtungen<br />

um 3 ⁄4 des sich zum 31.12.1998 ergebenden<br />

Unterschiedsbetr<strong>ag</strong>s zwischen den „Richttafeln<br />

1998” <strong>und</strong> den „Richttafeln 1983” gekürzt wurden.<br />

Steuerabgrenzungen werden auf Abweichungen zwischen<br />

handels- <strong>und</strong> steuerrechtlichen Ergebnissen<br />

vorgenommen, soweit sich der abweichende Steueraufwand<br />

in Folgejahren voraussichtlich ausgleicht.<br />

Die Abgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen<br />

Steuerbe- bzw. -entlastung nachfolgender<br />

Geschäftsjahre gebildet; aktive <strong>und</strong> passive Steuerabgrenzungsbeträge<br />

werden saldiert.<br />

Bei den Zinsaufwendungen <strong>und</strong> -erträgen wurden<br />

laufzeitanteilige Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge aus der<br />

Kurssicherung von Währungsverbindlichkeiten durch<br />

Swapgeschäfte nicht kompensiert.<br />

Im Bereich der Risikovorsorge haben wir von der<br />

Möglichkeit der Kompensation aller Aufwendungen<br />

<strong>und</strong> Erträge (Überkreuzkompensation) nach § 340 f<br />

HGB keinen Gebrauch gemacht. Alle realisierten Aufwendungen<br />

<strong>und</strong> Erträge aus Forderungen <strong>und</strong> Wertpapieren<br />

des Liquiditätsbestands, Abschreibungen<br />

<strong>und</strong> Zuschreibungen auf Forderungen <strong>und</strong> auf Wertpapiere<br />

des Liquiditätsbestands sowie Aufwendungen<br />

<strong>und</strong> Erträge aus der Bildung <strong>und</strong> Auflösung von<br />

Rückstellungen im Kreditgeschäft werden brutto ausgewiesen.<br />

Derivative Finanzinstrumente (Swaps, Termingeschäfte<br />

<strong>und</strong> Optionen) werden nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

des Realisations- <strong>und</strong> des Imparitätsprinzips<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich einzeln zum Marktpreis bewertet.<br />

Bewertungseinheiten werden zur Absicherung von<br />

Bilanzposten <strong>und</strong> derivativen Geschäften im zulässigen<br />

Umfang gebildet.<br />

Bei der Berechnung der Handelsergebnisse werden<br />

die Bewertungsergebnisse pro Basisrisiko in vorher<br />

definierten <strong>und</strong> dokumentierten Portfolios miteinander<br />

verrechnet. Gr<strong>und</strong>satz der Zusammenführung<br />

ist, dass Risiken aus Einzelgeschäften durch gegenläufige<br />

Geschäfte gesichert sind. Unter Beachtung<br />

des Imparitätsprinzips verbleibt ein Ertr<strong>ag</strong>ssaldo<br />

ohne Ansatz, für einen Verlustsaldo wird eine Rückstellung<br />

gebildet.<br />

In den Ausweis des Finanzanl<strong>ag</strong>eergebnisses<br />

beziehen wir auch realisierte Ergebnisse aus der Veräußerung<br />

von Finanzanl<strong>ag</strong>en ein. Bei dieser Position<br />

werden die Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge einschließlich<br />

der Vergleichszahlen brutto ausgewiesen.<br />

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