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em. o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner Markenrecht - Manz

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Vorwort<br />

Mein „Österreichisches und Europäisches Wettbewerbsrecht“ (3. Aufl 1997) hat eine<br />

freundliche Aufnahme gefunden. Es ist inzwischen aber veraltet und hätte schon längst neu<br />

aufgelegt gehört. Da ich mich als Emeritus nicht mehr imstande sah, das ganze Werk allein zu<br />

überarbeiten, habe ich meine Freunde und früheren Assistenten, die <strong>Prof</strong>essoren Eilmansberger<br />

(Kartellrecht) und Rüffl er (Lauterkeitsrecht) um ihre Kollaboration gebeten. Beide werden<br />

aber aus verschiedenen Gründen noch längere Zeit brauchen, um ihre Teile fertigzustellen.<br />

Deshalb haben wir uns im Einvernehmen mit d<strong>em</strong> Verlag dazu entschlossen, eine auf den neuesten<br />

Stand gebrachte Fassung des III. Hauptteils der Voraufl age vorweg erscheinen zu lassen.<br />

Das <strong>Markenrecht</strong> von 1996/97 hat sich seither ungewöhnlich intensiv weiterentwickelt. Das<br />

liegt einerseits an legislativen Maßnahmen, vor all<strong>em</strong> an der Novellierung des Markenschutzgesetzes<br />

von 1999, die die Anpassung der österreichischen Rechtslage an die Markenrichtlinie<br />

zu Ende gebracht hat, den Rom I- und Rom II-Verordnungen zum internationalen Privatrecht<br />

(auch) der Marke, der UGP-Richtlinie, der Durchsetzungsrichtlinie samt der dazu gehörenden<br />

Umsetzungsgesetzgebung. Zum Zweiten: Bei Erscheinen der Voraufl age gab es fast keine<br />

EuGH-Judikatur zur Markenrichtlinie und zur G<strong>em</strong>einschaftsmarkenverordnung. Das hat sich<br />

seither drastisch geändert. Zu fast allen wichtigen Fragen liegt eine allerdings nicht immer<br />

widerspruchsfreie Reihe von Entscheidungen vor, die die österreichischen Gerichte zu rezipieren<br />

hatten. Damit einher ging eine entsprechende Ausweitung des wissenschaftlichen Schrifttums.<br />

Aus diesen Gründen musste der Text überwiegend neu geschrieben werden. Wie bisher<br />

beschäftigt er sich allerdings nur mit d<strong>em</strong> Markenschutzgesetz und seinen EU-rechtlichen<br />

Grundlagen. Von nicht eingetragenen Marken wird im lauterkeitsrechtlichen Teil des Werkes<br />

zu handeln sein.<br />

Was seine Ziele angeht, hat sich gegenüber der Voraufl age nichts geändert. Nach wie vor<br />

geht es mir darum, den Stoff, wenngleich kompakt, so darzustellen, dass der Benutzer schnell<br />

verfügbare, gründliche und leicht verständliche Informationen vorfi ndet. Wo angebracht, ist<br />

kritisch Stellung bezogen worden. Wichtig erschien es mir, Einzelfragen in ihren syst<strong>em</strong>atischen<br />

und teleologischen Gesamtzusammenhang einzuordnen, um so zu ein<strong>em</strong> insgesamt<br />

konsistenten Verständnis des <strong>Markenrecht</strong>s zu gelangen.<br />

Wie schon in der Voraufl age habe ich den einzelnen Kapiteln detaillierte Gliederungsübersichten<br />

vorangestellt. Die einschlägigen Teile des Sachregisters wurden ausgeweitet. Die (nicht<br />

alle Quellen ausweisenden) Entscheidungsregister musste ich diesmal auf Judikate des EuGH<br />

und des OGH beschränken. Ohne die Hilfe des Verlags wären auch sie nicht zustande gekommen.<br />

Zu danken habe ich diesmal insbesondere mein<strong>em</strong> Institutskollegen Herrn <strong>Univ</strong>.–<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>.<br />

Friedrich Harrer für sein freundliches Entgegenkommen sowie sein<strong>em</strong> Mitarbeiter, Herrn <strong>Dr</strong>.<br />

<strong>Dr</strong>. Patrick Warto (unter Assistenz von stud jur Fabian Schaup), ohne dessen stets bereitwillige<br />

Hilfe bei der Beschaffung der unzähligen Bücher und Kopien ich das Projekt wahrscheinlich<br />

aufgegeben hätte. Die Stiftungs- und Förderungsgesellschaft der <strong>Univ</strong>ersität hat es fi nanziell<br />

unterstützt, Frau Sonja Mair den größten Teil der Schreibarbeiten erledigt. Besonders bedanken<br />

möchte ich mich auch bei Frau <strong>Dr</strong>. Kandutsch, der Verlagsleiterin, und den zuständigen<br />

MitarbeiterInnen. Sie haben sich wieder einmal freundlichst um meine Wünsche gekümmert.<br />

Das Material wurde, soweit publiziert, ungefähr bis April/Mai 2012 verarbeitet. Jeder Hinweis<br />

auf Fehler oder sonstige Schwächen ist mir sehr willkommen.<br />

Salzburg, im Juni 2012 <strong>Hans</strong>-<strong>Georg</strong> <strong>Koppensteiner</strong><br />

<strong>Koppensteiner</strong>, <strong>Markenrecht</strong>, LexisNexis V

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