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Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de

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3 Sonstige erstattungsfähige Kosten<br />

Bei Krankenhausaufenthalt eines nach einer der Tarifstufen BS<br />

versicherten Kindes sind auch <strong>die</strong> gesondert berechenbaren<br />

Kosten <strong>für</strong> Unterbringung <strong>und</strong> Verpflegung eines Elternteils als<br />

Begleitperson im Krankenhaus bis zu einer Dauer von 14 Tagen<br />

erstattungsfähig, höchstens 26,– EUR täglich. Die Höhe<br />

der Leistung ergibt sich aus dem tariflichen Erstattungsprozentsatz<br />

bezogen auf 26,– EUR, z. B. <strong>für</strong> Tarifstufe BS 30: 30 %<br />

von 26,– EUR = 7,80 EUR. Voraussetzung ist, dass das Kind<br />

noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat.<br />

II. Anpassung des Versicherungsschutzes<br />

1 Erhöht sich der Beihilfebemessungssatz, so hat der<br />

Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s dem Deutschen Ring innerhalb von<br />

6 Monaten nach der Erhöhung anzuzeigen. Zum Beginn des<br />

Monats, in dem <strong>die</strong> Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes<br />

eintritt, verringert sich der Versicherungsschutz entsprechend.<br />

Erlangt der Deutsche Ring von einer Erhöhung später als nach<br />

6 Monaten Kenntnis, ändert er den Versicherungsschutz auch<br />

nach Eintritt eines Versicherungsfalles in gleicher Weise zum<br />

Beginn des nächstfolgenden Monats nach Kenntnis.<br />

DRK 1759 O1JT7172 07.11<br />

18<br />

2 Vermindert sich der Beihilfebemessungssatz oder<br />

entfällt er, so erhöht der Deutsche Ring den Versicherungsschutz<br />

entsprechend im Rahmen der bestehenden Tarife, wenn der<br />

Versicherungsnehmer <strong>die</strong>s innerhalb von 6 Monaten nach Verminderung<br />

oder Wegfall des Beihilfebemessungssatzes beantragt.<br />

Bei fristgerechtem Antrag wird der Versicherungsschutz<br />

auch <strong>für</strong> laufende Versicherungsfälle zum 1. des Monats erhöht,<br />

in dem der Antrag beim Deutschen Ring eingegangen ist. Diese<br />

Erhöhung erfolgt ohne erneute Ges<strong>und</strong>heitsprüfung <strong>und</strong> Wartezeiten,<br />

soweit im Rahmen der bereits versicherten Tarife Versicherungsschutz<br />

besteht.<br />

Die Gründe <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verminderung oder den Wegfall des Beihilfebemessungssatzes<br />

sind anzugeben <strong>und</strong> auf Verlangen des<br />

Deutschen Rings nachzuweisen.<br />

Es gelten <strong>die</strong> Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Krankheitskosten- <strong>und</strong> Krankenhaustagegeldversicherung der<br />

Ring-Schutz-Tarife.<br />

DRK 1759 O1JT7172 07.11<br />

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