Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de
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DRK 3140 O1JV463 01.09 54<br />
Krankenversicherungsverein a.G.<br />
Ergänzende Informationen zu Ihrer substitutiven Krankenversicherung<br />
Diese ergänzende Information betrifft ausschließlich <strong>die</strong> substitutive Krankenversicherung, d. h. eine Krankenversicherung, <strong>die</strong><br />
geeignet ist, <strong>die</strong> gesetzliche Krankenversicherung ganz oder teilweise zu ersetzen.<br />
Kosten<br />
Für den Abschluss <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verwaltung eines Versicherungsvertrages<br />
fallen Kosten an, <strong>die</strong> durch entsprechende Beitragsanteile<br />
gedeckt werden. Die Höhe <strong>die</strong>ser Kosten können Sie dem<br />
Produktinformationsblatt entnehmen.<br />
Beitragsentwicklung in der Zukunft<br />
Die Ges<strong>und</strong>heitsversorgung in Deutschland zählt zu den besten<br />
auf der ganzen Welt. Eine gute medizinische Versorgung hat,<br />
wie andere wünschenswerte Güter <strong>und</strong> Dienstleistungen auch,<br />
ihren Preis. Der hohe Qualitätsstandard ist einer der Gründe<br />
da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Ausgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ges<strong>und</strong>heit in den vergangenen<br />
Jahren wesentlich stärker als <strong>die</strong> allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />
angestiegen sind.<br />
Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung sind so kalkuliert,<br />
dass sie unter der Annahme gleichbleibender Bedingungen<br />
<strong>für</strong> jeden Versicherten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesamtdauer der Versicherung<br />
gelten.<br />
Die Kalkulation sieht vor, dass zunächst nur ein Teil des Beitrags<br />
zur Deckung der Krankheitskosten verwendet wird. Zu Beginn<br />
der Versicherung wird der Anteil, der nicht zur Deckung der<br />
durchschnittlichen Krankheitskosten einer Gruppe gleichaltriger<br />
Versicherter verwendet wird, kollektiv angespart <strong>und</strong> verzinst.<br />
Das Kapital, das hieraus gebildet wird, nennt man Alterungsrückstellung.<br />
Hieraus werden Gelder entnommen, wenn der<br />
Versicherte ein Alter erreicht hat, in dem sein effektiv gezahlter<br />
Beitrag nicht mehr ausreicht, um seine durchschnittlichen Krankheitskosten<br />
zu decken.<br />
Die Alterungsrückstellung <strong>die</strong>nt dazu, <strong>die</strong> Beiträge auch bei<br />
gestiegener Inanspruchnahme von Leistungen wegen Älterwerdens<br />
des Versicherten stabil zu halten. Damit erhöht sich<br />
der Beitrag also nicht wegen des Älterwerdens.<br />
Steigt das Niveau der Ges<strong>und</strong>heitskosten im Markt, z. B. durch<br />
neue Behandlungsmethoden, Inflation der Preise <strong>für</strong> ärztliche Versorgung<br />
oder steigenden Medikamentenkonsum, entsteht bei den<br />
Versicherungsträgern ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf, der<br />
durch <strong>die</strong> vorhandene Alterungsrückstellung nicht gedeckt wird.<br />
Um <strong>die</strong> vertraglichen Leistungen auf Dauer zu gewährleisten,<br />
überprüft der Deutsche Ring jährlich, ob <strong>die</strong> tatsächlichen Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> Krankheitskosten noch den kalkulierten entsprechen.<br />
Ergibt <strong>die</strong>se Gegenüberstellung einen dauerhaften zusätzlichen<br />
Finanzierungsbedarf, kann <strong>die</strong>ser durch Beitragserhöhungen<br />
gedeckt werden. Dabei wird der bisherige Beitrag um einen<br />
Zusatzbeitrag zum erreichten Alter des Versicherten erhöht.<br />
Maßnahmen zur Beitragsbegrenzung im Alter<br />
Durch <strong>die</strong> einkalkulierten Sicherheiten <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kapitalanlage<br />
(Alterungsrückstellung) erwirtschaften wir Überschüsse, <strong>die</strong> wir<br />
unseren Mitgliedern fast vollständig zukommen lassen. So garantieren<br />
wir, dass von den Zinsüberschüssen der Alterungsrückstellung<br />
unserer K<strong>und</strong>en 90 % alljährlich unseren Mitgliedern<br />
zugute kommen.<br />
DRK 3140 O1JV463 01.09<br />
Die Hälfte davon bekommt jeder Versicherte entsprechend<br />
seinem Anteil an der gesamten Alterungsrückstellung. Die andere<br />
Hälfte verwenden wir beitragsbegrenzend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherten,<br />
<strong>die</strong> bereits heute 65 <strong>und</strong> älter sind. Dieses Aufteilungsverhältnis<br />
ist bis zum Jahr 2025 einer gesetzlichen Verschiebung zugunsten<br />
des individuellen Teils unterworfen.<br />
Für Neuverträge in der Krankheitskostenvollversicherung ist seit<br />
dem 01.01.2000 der 10 %ige gesetzliche Zuschlag (§ 12 Abs. 4a<br />
VAG) zur Beitragsentlastung im Alter zu vereinbaren.<br />
Dieser Zuschlag ist von allen versicherten Personen zwischen<br />
dem 21. <strong>und</strong> dem 60. Lebensjahr zu zahlen. Er wird verzinslich<br />
angesammelt <strong>und</strong> <strong>die</strong>nt der Finanzierung notwendiger Beitragsanpassungen<br />
nach Vollendung des 65. Lebensjahres.<br />
Bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres nicht verbrauchte Mittel<br />
werden zur individuellen Beitragssenkung des Versicherten verwendet.<br />
Tarifwechsel<br />
Sofern der erstmalige Vertragsabschluss der Krankheitskostenvollversicherung<br />
beim Deutscher Ring Krankenversicherungsverein<br />
a. G. bis zum 31.12.2008 erfolgte, können Sie unter den<br />
in § 257 Abs. 2a SGB V (in der Fassung bis zum 31.12.2008)<br />
beschriebenen Voraussetzungen in den Standardtarif <strong>für</strong> ältere<br />
Versicherte wechseln.<br />
Ab 1. Januar 2009 besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, gemäß der in § 20<br />
der Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> beschriebenen<br />
Voraussetzungen, in den Basistarif zu wechseln.<br />
Die Leistungen <strong>die</strong>ser Tarife entsprechen im Wesentlichen denen<br />
der gesetzlichen Krankenkasse.<br />
Bei einem Wechsel in den Standard- bzw. Basistarif bei demselben<br />
Unternehmen wird <strong>die</strong> Altersrückstellung der bisherigen<br />
Tarife vollständig angerechnet.<br />
Weitere Informationen zu Tarifwechselmöglichkeiten finden Sie<br />
in den §§ 1 <strong>und</strong> 19 der Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong>.<br />
Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)<br />
Eine Rückkehrmöglichkeit in <strong>die</strong> GKV ist in der Regel im fortgeschrittenen<br />
Alter, insbesondere ab einem Alter von 55 Jahren,<br />
nicht mehr möglich.<br />
Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung<br />
Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zweck des<br />
Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen<br />
der privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen <strong>für</strong><br />
den Versicherungsnehmer unzweckmäßig.<br />
Der Wechsel zu einem anderen Unternehmen der privaten Krankenversicherung<br />
kann in fortgeschrittenem Alter mit höheren<br />
Beiträgen verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> gegebenenfalls auf einen Wechsel in<br />
den Standard- oder Basistarif beschränkt sein.<br />
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