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Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de

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DRK 3140 O1JV463 01.09 54<br />

Krankenversicherungsverein a.G.<br />

Ergänzende Informationen zu Ihrer substitutiven Krankenversicherung<br />

Diese ergänzende Information betrifft ausschließlich <strong>die</strong> substitutive Krankenversicherung, d. h. eine Krankenversicherung, <strong>die</strong><br />

geeignet ist, <strong>die</strong> gesetzliche Krankenversicherung ganz oder teilweise zu ersetzen.<br />

Kosten<br />

Für den Abschluss <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verwaltung eines Versicherungsvertrages<br />

fallen Kosten an, <strong>die</strong> durch entsprechende Beitragsanteile<br />

gedeckt werden. Die Höhe <strong>die</strong>ser Kosten können Sie dem<br />

Produktinformationsblatt entnehmen.<br />

Beitragsentwicklung in der Zukunft<br />

Die Ges<strong>und</strong>heitsversorgung in Deutschland zählt zu den besten<br />

auf der ganzen Welt. Eine gute medizinische Versorgung hat,<br />

wie andere wünschenswerte Güter <strong>und</strong> Dienstleistungen auch,<br />

ihren Preis. Der hohe Qualitätsstandard ist einer der Gründe<br />

da<strong>für</strong>, dass <strong>die</strong> Ausgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ges<strong>und</strong>heit in den vergangenen<br />

Jahren wesentlich stärker als <strong>die</strong> allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />

angestiegen sind.<br />

Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung sind so kalkuliert,<br />

dass sie unter der Annahme gleichbleibender Bedingungen<br />

<strong>für</strong> jeden Versicherten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesamtdauer der Versicherung<br />

gelten.<br />

Die Kalkulation sieht vor, dass zunächst nur ein Teil des Beitrags<br />

zur Deckung der Krankheitskosten verwendet wird. Zu Beginn<br />

der Versicherung wird der Anteil, der nicht zur Deckung der<br />

durchschnittlichen Krankheitskosten einer Gruppe gleichaltriger<br />

Versicherter verwendet wird, kollektiv angespart <strong>und</strong> verzinst.<br />

Das Kapital, das hieraus gebildet wird, nennt man Alterungsrückstellung.<br />

Hieraus werden Gelder entnommen, wenn der<br />

Versicherte ein Alter erreicht hat, in dem sein effektiv gezahlter<br />

Beitrag nicht mehr ausreicht, um seine durchschnittlichen Krankheitskosten<br />

zu decken.<br />

Die Alterungsrückstellung <strong>die</strong>nt dazu, <strong>die</strong> Beiträge auch bei<br />

gestiegener Inanspruchnahme von Leistungen wegen Älterwerdens<br />

des Versicherten stabil zu halten. Damit erhöht sich<br />

der Beitrag also nicht wegen des Älterwerdens.<br />

Steigt das Niveau der Ges<strong>und</strong>heitskosten im Markt, z. B. durch<br />

neue Behandlungsmethoden, Inflation der Preise <strong>für</strong> ärztliche Versorgung<br />

oder steigenden Medikamentenkonsum, entsteht bei den<br />

Versicherungsträgern ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf, der<br />

durch <strong>die</strong> vorhandene Alterungsrückstellung nicht gedeckt wird.<br />

Um <strong>die</strong> vertraglichen Leistungen auf Dauer zu gewährleisten,<br />

überprüft der Deutsche Ring jährlich, ob <strong>die</strong> tatsächlichen Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> Krankheitskosten noch den kalkulierten entsprechen.<br />

Ergibt <strong>die</strong>se Gegenüberstellung einen dauerhaften zusätzlichen<br />

Finanzierungsbedarf, kann <strong>die</strong>ser durch Beitragserhöhungen<br />

gedeckt werden. Dabei wird der bisherige Beitrag um einen<br />

Zusatzbeitrag zum erreichten Alter des Versicherten erhöht.<br />

Maßnahmen zur Beitragsbegrenzung im Alter<br />

Durch <strong>die</strong> einkalkulierten Sicherheiten <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kapitalanlage<br />

(Alterungsrückstellung) erwirtschaften wir Überschüsse, <strong>die</strong> wir<br />

unseren Mitgliedern fast vollständig zukommen lassen. So garantieren<br />

wir, dass von den Zinsüberschüssen der Alterungsrückstellung<br />

unserer K<strong>und</strong>en 90 % alljährlich unseren Mitgliedern<br />

zugute kommen.<br />

DRK 3140 O1JV463 01.09<br />

Die Hälfte davon bekommt jeder Versicherte entsprechend<br />

seinem Anteil an der gesamten Alterungsrückstellung. Die andere<br />

Hälfte verwenden wir beitragsbegrenzend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versicherten,<br />

<strong>die</strong> bereits heute 65 <strong>und</strong> älter sind. Dieses Aufteilungsverhältnis<br />

ist bis zum Jahr 2025 einer gesetzlichen Verschiebung zugunsten<br />

des individuellen Teils unterworfen.<br />

Für Neuverträge in der Krankheitskostenvollversicherung ist seit<br />

dem 01.01.2000 der 10 %ige gesetzliche Zuschlag (§ 12 Abs. 4a<br />

VAG) zur Beitragsentlastung im Alter zu vereinbaren.<br />

Dieser Zuschlag ist von allen versicherten Personen zwischen<br />

dem 21. <strong>und</strong> dem 60. Lebensjahr zu zahlen. Er wird verzinslich<br />

angesammelt <strong>und</strong> <strong>die</strong>nt der Finanzierung notwendiger Beitragsanpassungen<br />

nach Vollendung des 65. Lebensjahres.<br />

Bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres nicht verbrauchte Mittel<br />

werden zur individuellen Beitragssenkung des Versicherten verwendet.<br />

Tarifwechsel<br />

Sofern der erstmalige Vertragsabschluss der Krankheitskostenvollversicherung<br />

beim Deutscher Ring Krankenversicherungsverein<br />

a. G. bis zum 31.12.2008 erfolgte, können Sie unter den<br />

in § 257 Abs. 2a SGB V (in der Fassung bis zum 31.12.2008)<br />

beschriebenen Voraussetzungen in den Standardtarif <strong>für</strong> ältere<br />

Versicherte wechseln.<br />

Ab 1. Januar 2009 besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, gemäß der in § 20<br />

der Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> beschriebenen<br />

Voraussetzungen, in den Basistarif zu wechseln.<br />

Die Leistungen <strong>die</strong>ser Tarife entsprechen im Wesentlichen denen<br />

der gesetzlichen Krankenkasse.<br />

Bei einem Wechsel in den Standard- bzw. Basistarif bei demselben<br />

Unternehmen wird <strong>die</strong> Altersrückstellung der bisherigen<br />

Tarife vollständig angerechnet.<br />

Weitere Informationen zu Tarifwechselmöglichkeiten finden Sie<br />

in den §§ 1 <strong>und</strong> 19 der Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong>.<br />

Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)<br />

Eine Rückkehrmöglichkeit in <strong>die</strong> GKV ist in der Regel im fortgeschrittenen<br />

Alter, insbesondere ab einem Alter von 55 Jahren,<br />

nicht mehr möglich.<br />

Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung<br />

Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zweck des<br />

Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen<br />

der privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen <strong>für</strong><br />

den Versicherungsnehmer unzweckmäßig.<br />

Der Wechsel zu einem anderen Unternehmen der privaten Krankenversicherung<br />

kann in fortgeschrittenem Alter mit höheren<br />

Beiträgen verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> gegebenenfalls auf einen Wechsel in<br />

den Standard- oder Basistarif beschränkt sein.<br />

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