Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de
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Ring-Schutz-Tarife <strong>für</strong> Beihilfeberechtigte<br />
Krankheitskostenversicherung Ergänzungstarif BKE<br />
(Stand 1.7.2011)<br />
Leistungen des Deutschen Rings<br />
1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung<br />
gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009<br />
i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung <strong>und</strong><br />
Fehlgeburt<br />
a) durch Ärzte <strong>und</strong> Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei<br />
psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr<br />
Leistungen von Heilpraktikern bis zum jeweiligen Höchstbetrag<br />
nach dem Gebührenverzeichnis <strong>für</strong> Heilpraktiker (GebüH, Stand:<br />
Mai 1985).<br />
b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von<br />
15 Jahren <strong>und</strong> allgemeine Schutzimpfungen<br />
c) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel),<br />
<strong>die</strong> durch Ärzte, Heilpraktiker <strong>und</strong> staatlich geprüfte Angehörige<br />
von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden:<br />
Inhalationen, Krankengymnastik <strong>und</strong> Übungsbehandlungen,<br />
Massagen, Hydrotherapie <strong>und</strong> Packungen, Wärmebehandlung,<br />
Elektro- <strong>und</strong> Lichttherapie, Logopä<strong>die</strong>, Ergotherapie.<br />
Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen.<br />
d) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):<br />
Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- <strong>und</strong> Gleitsichtgläser<br />
aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen<br />
(erstattungsfähig bis zu 125,– EUR Rechnungsbetrag), Kontaktlinsen<br />
(nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien,<br />
Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenh<strong>und</strong><br />
(Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder,<br />
Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- <strong>und</strong> Stützapparate,<br />
Gipsschalen, Körperersatzstücke <strong>und</strong> Prothesen (z. B. künstliche<br />
Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe,<br />
Hör- <strong>und</strong> Sprechgeräte (Batterien <strong>für</strong> Hörgeräte sind nicht mitversichert),<br />
Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich<br />
Wartung <strong>und</strong> Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte,<br />
Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).<br />
Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- <strong>und</strong> Arbeitsbrillen)<br />
sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens<br />
2 Jahre vergangen sind oder sich <strong>die</strong> Gläserstärke um mindestens<br />
0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat.<br />
e) Kur- <strong>und</strong> Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß<br />
a) <strong>und</strong> c)<br />
f) medizinisch notwendige Krankentransporte zum <strong>und</strong><br />
vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.<br />
DRK 1776 O1JT7211 07.11<br />
24<br />
2 Zahnärztliche Behandlung<br />
Krankenversicherungsverein a.G.<br />
Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte <strong>und</strong> ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, wenn <strong>und</strong> solange sie beim<br />
Deutschen Ring nach Tarif BK in der Weise versichert sind, dass der Erstattungsprozentsatz <strong>die</strong>ses Tarifs <strong>und</strong> der Beihilfebemessungssatz<br />
zusammen 100 % ergeben. Bei Fortfall <strong>die</strong>ser Voraussetzung endet das Versicherungsverhältnis nach Tarif BKE.<br />
Der Deutsche Ring erstattet <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei Anrechnung der Leistungen nach öffentlich-rechtlichen Beihilfevorschriften <strong>und</strong> der<br />
Versicherungsleistungen nach Tarif BK verbleiben*), <strong>und</strong> zwar <strong>für</strong><br />
DRK 1776 O1JT7211 07.11<br />
a) Zahnbehandlung 100 %<br />
(z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen,<br />
Parodontosebehandlungen, Bestrahlungen, Kontrolluntersuchungen<br />
der Zähne)<br />
b) Zahnersatz 60 %<br />
(z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen <strong>und</strong> Reparaturen<br />
von Zahnersatz)<br />
Als Zahnersatz im Sinne <strong>die</strong>ses Tarifs gelten auch funktionsanalytische,<br />
funktionstherapeutische <strong>und</strong> implantologische Leistungen.<br />
Verblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7 <strong>und</strong> 8)<br />
sind nicht mitversichert.<br />
c) Kieferorthopä<strong>die</strong> 60 %<br />
d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen 100 %<br />
Die Erstattung nach Tarif BKE wird <strong>für</strong> a) bis d) zusammen begrenzt<br />
auf<br />
2.700,– EUR im ersten Versicherungsjahr,<br />
4.050,– EUR im zweiten Versicherungsjahr,<br />
5.400,– EUR im dritten Versicherungsjahr,<br />
6.750,– EUR ab viertem Versicherungsjahr.<br />
Bei unfallbedingten Behandlungen in den ersten drei Versicherungsjahren<br />
gilt der Höchstsatz <strong>für</strong> das vierte Versicherungsjahr.<br />
Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Beginnt der Versicherungsvertrag<br />
nicht am 1. Januar eines Jahres, so endet das<br />
erste Versicherungsjahr am 31. Dezember des darauffolgenden<br />
Kalenderjahres.<br />
*) Soweit Beihilfevorschriften eine Selbstbeteiligung sowie Abzugsbeträge vorsehen oder Kürzungen aufgr<strong>und</strong> der Nichtvorlage<br />
eines Heil- <strong>und</strong> Kostenplans erfolgen, gehören <strong>die</strong>se nicht zu den verbleibenden Kosten.<br />
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