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Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de

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6 Ende der Besonderen Bedingungen <strong>für</strong> den Übertragungswert<br />

(1) Mit Beendigung der substitutiven Krankenversicherung<br />

enden auch <strong>die</strong>se Besonderen Bedingungen <strong>für</strong> den Übertragungswert.<br />

(2) Eine Kündigung der Besonderen Bedingungen <strong>für</strong><br />

den Übertragungswert ohne gleichzeitige vollständige Kündigung<br />

derjenigen Teile einer nach § 12 VAG substitutiven Krankenversicherung,<br />

<strong>die</strong> als Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Besonderen Bedingungen<br />

notwendig sind, ist sowohl <strong>für</strong> den Versicherer als<br />

auch <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer ausgeschlossen.<br />

7 Beitragszahlung<br />

DRK 3175 O1JT6892 07.11<br />

DRK 3175 O1JT6892 07.11<br />

28<br />

(3) Bestehen bei Beendigung <strong>die</strong>ser Besonderen Bedingungen<br />

Beitragsrückstände, kann der Versicherer den Übertragungswert<br />

bis zum vollständigen Beitragsausgleich zurückbehalten.<br />

Der gemäß § 8 MB/KK 2009 zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. aus dem jeweiligen Nachtrag zum<br />

Versicherungsschein bei späteren Vertragsänderungen.<br />

8 Beitragsanpassung<br />

(1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können<br />

sich <strong>die</strong> Leistungen des Versicherers ändern, z. B. wegen<br />

einer Änderung des <strong>die</strong>sen Besonderen Bedingungen zugr<strong>und</strong>e<br />

liegenden Basistarifs, wegen sinkender oder steigender Inanspruchnahme<br />

des Übertragungswertes oder aufgr<strong>und</strong> steigender<br />

Lebenserwartung. Dementsprechend vergleicht der Versicherer<br />

zumindest jährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Besonderen Bedingungen<br />

<strong>die</strong> erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

kalkulierten Versicherungsleistungen <strong>und</strong> Sterbewahrscheinlichkeiten.<br />

Ergibt <strong>die</strong>se Gegenüberstellung <strong>für</strong> eine<br />

Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 %, so<br />

werden alle Beiträge <strong>die</strong>ser Beobachtungseinheit der Besonderen<br />

Bedingungen vom Versicherer überprüft <strong>und</strong>, soweit erforderlich,<br />

mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.<br />

(2) Im Übrigen gilt auch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Besonderen Bedingungen<br />

§ 8b der Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Krankheitskosten- <strong>und</strong> Krankenhaustagegeldversicherung<br />

(Musterbedingungen MB/KK mit Tarifbedingungen).<br />

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