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Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de

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Ring-Schutz-Tarife <strong>für</strong> Beihilfeberechtigte<br />

Krankheitskostenversicherung Ergänzungstarif BE<br />

(Stand 1.7.2011)<br />

Leistungen des Deutschen Rings<br />

1 Ambulante Heilbehandlung, gezielte Vorsorgeuntersuchung<br />

gemäß § 1 Abs. 2b MB/KK 2009<br />

i. V. m. Tarifbedingung Nr. 1, Entbindung <strong>und</strong><br />

Fehlgeburt<br />

a) durch Ärzte <strong>und</strong> Heilpraktiker sowie Geburtshilfe. Bei<br />

psychotherapeutischer Behandlung bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr<br />

Leistungen von Heilpraktikern bis zum jeweiligen Höchstbetrag<br />

nach dem Gebührenverzeichnis <strong>für</strong> Heilpraktiker (GebüH, Stand:<br />

Mai 1985).<br />

b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von<br />

15 Jahren <strong>und</strong> allgemeine Schutzimpfungen<br />

c) folgende physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel),<br />

<strong>die</strong> durch Ärzte, Heilpraktiker <strong>und</strong> staatlich geprüfte Angehörige<br />

von Heil-/Hilfsberufen durchgeführt wurden:<br />

Inhalationen, Krankengymnastik <strong>und</strong> Übungsbehandlungen,<br />

Massagen, Hydrotherapie <strong>und</strong> Packungen, Wärmebehandlung,<br />

Elektro- <strong>und</strong> Lichttherapie, Logopä<strong>die</strong>, Ergotherapie.<br />

Die Erstattung erfolgt in angemessenen Sätzen.<br />

d) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):<br />

Brillengläser (Einstärken-, Bifokal-, Trifokal- <strong>und</strong> Gleitsichtgläser<br />

aus Glas oder Kunststoff in Einfachausführung), Brillenfassungen<br />

(erstattungsfähig bis zu 125,– EUR Rechnungsbetrag), Kontaktlinsen<br />

(nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien,<br />

Kontaktlinsen-Pflegemittel sind nicht mitversichert), Blindenh<strong>und</strong><br />

(Anschaffung, Ausbildung), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder,<br />

Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- <strong>und</strong> Stützapparate,<br />

Gipsschalen, Körperersatzstücke <strong>und</strong> Prothesen (z. B. künstliche<br />

Augen, künstliche Gliedmaßen), orthopädische Schuhe,<br />

Hör- <strong>und</strong> Sprechgeräte (Batterien <strong>für</strong> Hörgeräte sind nicht mitversichert),<br />

Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel einschließlich<br />

Wartung <strong>und</strong> Reparatur (z. B. Heimdialysegeräte,<br />

Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).<br />

Brillen (hierzu gehören nicht: Sport-, Sonnen- <strong>und</strong> Arbeitsbrillen)<br />

sind nur erstattungsfähig, wenn seit dem letzten Bezug mindestens<br />

2 Jahre vergangen sind oder sich <strong>die</strong> Gläserstärke um mindestens<br />

0,5 Dioptrien insgesamt geändert hat.<br />

e) Kur- <strong>und</strong> Sanatoriumsbehandlung: Kosten gemäß<br />

a) <strong>und</strong> c)<br />

f) medizinisch notwendige Krankentransporte zum <strong>und</strong><br />

vom nächsten geeigneten Arzt bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.<br />

DRK 1762 O1JT7191 07.11<br />

20<br />

2 Zahnärztliche Behandlung<br />

Krankenversicherungsverein a.G.<br />

Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte <strong>und</strong> ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, wenn <strong>und</strong> solange sie beim<br />

Deutschen Ring nach einer Kombination der Tarife BK <strong>und</strong> BS in der Weise versichert sind, dass der Erstattungsprozentsatz <strong>die</strong>ser<br />

Kombination <strong>und</strong> der Beihilfebemessungssatz zusammen 100 % ergeben. Bei Fortfall <strong>die</strong>ser Voraussetzung endet das Versicherungsverhältnis<br />

nach Tarif BE.<br />

Der Deutsche Ring erstattet <strong>die</strong> Kosten, <strong>die</strong> bei Anrechnung der Leistungen nach öffentlich-rechtlichen Beihilfevorschriften <strong>und</strong> der<br />

Versicherungsleistungen nach den Tarifen BK <strong>und</strong> BS verbleiben*), <strong>und</strong> zwar <strong>für</strong><br />

DRK 1762 O1JT7191 07.11<br />

a) Zahnbehandlung 100 %<br />

(z. B. Füllungen, Zahnziehen, operative Behandlungen, Röntgenaufnahmen,<br />

Parodontosebehandlungen, Bestrahlungen, Kontrolluntersuchungen<br />

der Zähne)<br />

b) Zahnersatz 60 %<br />

(z. B. Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Inlays, Kronen <strong>und</strong> Reparaturen<br />

von Zahnersatz)<br />

Als Zahnersatz im Sinne <strong>die</strong>ses Tarifs gelten auch funktionsanalytische,<br />

funktionstherapeutische <strong>und</strong> implantologische Leistungen.<br />

Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (Zähne 7<br />

<strong>und</strong> 8) sind nicht mitversichert.<br />

c) Kieferorthopä<strong>die</strong> 60 %<br />

d) Zahnärztliche prophylaktische Leistungen 100 %<br />

Die Erstattung nach Tarif BE wird <strong>für</strong> a) bis d) zusammen begrenzt<br />

auf<br />

2.700,– EUR im ersten Versicherungsjahr,<br />

4.050,– EUR im zweiten Versicherungsjahr,<br />

5.400,– EUR im dritten Versicherungsjahr,<br />

6.750,– EUR ab viertem Versicherungsjahr.<br />

Bei unfallbedingten Behandlungen in den ersten drei Versicherungsjahren<br />

gilt der Höchstsatz <strong>für</strong> das vierte Versicherungsjahr.<br />

Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Beginnt der Versicherungsvertrag<br />

nicht am 1. Januar eines Jahres, so endet das<br />

erste Versicherungsjahr am 31. Dezember des darauffolgenden<br />

Kalenderjahres.<br />

*) Soweit Beihilfevorschriften eine Selbstbeteiligung sowie Abzugsbeträge vorsehen oder Kürzungen aufgr<strong>und</strong> der Nichtvorlage<br />

eines Heil- <strong>und</strong> Kostenplans erfolgen, gehören <strong>die</strong>se nicht zu den verbleibenden Kosten.<br />

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