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Versicherungsbedingungen und -informationen für die - Eureka24.de

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Leistungen des Deutschen Rings<br />

Tarifstufe Kostenersatz<br />

BS 100 100 % der erstattungsfähigen Kosten<br />

DRK 1760 O1JV718 07.11<br />

19<br />

Krankenversicherungsverein a.G.<br />

Ring-Schutz-Tarife <strong>für</strong> Beihilfeberechtigte<br />

Krankheitskostenversicherung (Wahlleistungen) Tarifstufe BS 100<br />

(Stand 1.7.2011)<br />

Versicherungsfähig sind Beihilfeberechtigte <strong>und</strong> ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, <strong>für</strong> <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong> beamtenrechtlicher<br />

Vorschriften ein Anspruch auf Beihilfe mit personengeb<strong>und</strong>enem Beihilfebemessungssatz - ohne Anspruch auf stationäre<br />

Wahlleistungen - besteht.<br />

1 Erstattungsfähige Kosten<br />

Erstattungsfähig sind bei stationärer Krankenhausbehandlung<br />

<strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong><br />

a) den gesondert berechenbaren Zuschlag <strong>für</strong> Unterkunft<br />

im Zweibettzimmer<br />

b) <strong>die</strong> gesondert berechenbaren Leistungen des Wahloder<br />

Belegarztes sowie Geburtshilfe, soweit <strong>die</strong> Gebühren im<br />

Rahmen der Höchstsätze der amtlichen Gebührenordnung <strong>für</strong><br />

Ärzte liegen <strong>und</strong> nach deren Gr<strong>und</strong>sätzen bemessen sind<br />

c) <strong>die</strong> gesondert berechenbaren Leistungen des Wahloder<br />

Belegarztes sowie Geburtshilfe während der Zeit der vor<strong>und</strong><br />

nachstationären Behandlung, soweit <strong>die</strong> Gebühren im Rahmen<br />

der Höchstsätze der amtlichen Gebührenordnung <strong>für</strong> Ärzte<br />

liegen <strong>und</strong> nach deren Gr<strong>und</strong>sätzen bemessen sind. Die vorstationäre<br />

Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage<br />

innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Krankenhausbehandlung,<br />

<strong>die</strong> nachstationäre Behandlung auf längstens<br />

sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung<br />

der stationären Krankenhausbehandlung begrenzt.<br />

2 Regelungen <strong>für</strong> Sonderfälle<br />

Berechnung einer anderen Unterkunft<br />

a) Wurde der Zuschlag <strong>für</strong> ein Einbettzimmer berechnet,<br />

so wird der Erstattung des Deutschen Rings der Zuschlag <strong>für</strong><br />

ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt.<br />

b) Wurde kein Zuschlag berechnet, zahlt der Deutsche<br />

Ring je Tag des Krankenhausaufenthaltes 21,– EUR.<br />

DRK 1760 O1JV718 07.11<br />

Keine wahlärztliche Behandlung gemäß Ziffer 1b)<br />

c) Wurden keine gesondert berechenbaren Leistungen<br />

des Wahlarztes in Anspruch genommen, zahlt der Deutsche<br />

Ring je Tag des Krankenhausaufenthaltes 30,– EUR.<br />

Vor- <strong>und</strong> nachstationäre Behandlung gemäß Ziffer 1c)<br />

d) Wurde eine vor- <strong>und</strong>/oder nachstationäre Behandlung<br />

durchgeführt, jedoch keine gesondert berechenbaren Leistungen<br />

des Wahlarztes in Anspruch genommen, so werden stattdessen<br />

folgende Pauschalabgeltungen gezahlt:<br />

– Vorstationäre Behandlung 60,– EUR<br />

– Nachstationäre Behandlung 60,– EUR<br />

Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhaustagegeld<br />

gezahlt.<br />

Wird der Zuschlag <strong>für</strong> Unterkunft nicht getrennt von den allgemeinen<br />

Krankenhausleistungen berechnet, so gilt als Zuschlag<br />

<strong>die</strong> Differenz zwischen dem Pflegesatz <strong>für</strong> ein Einbettzimmer<br />

(1. Pflegeklasse) bzw. Zweibettzimmer (2. Pflegeklasse) <strong>und</strong> dem<br />

Pflegesatz <strong>für</strong> <strong>die</strong> kostengünstigste Pflegeklasse (in der Regel<br />

ein Drei- oder Mehrbettzimmer) des aufgesuchten Krankenhauses.<br />

3 Sonstige erstattungsfähige Kosten<br />

Bei Krankenhausaufenthalt eines nach einer der Tarifstufen BS<br />

versicherten Kindes sind auch <strong>die</strong> gesondert berechenbaren<br />

Kosten <strong>für</strong> Unterbringung <strong>und</strong> Verpflegung eines Elternteils als<br />

Begleitperson im Krankenhaus bis zu einer Dauer von 14 Tagen<br />

erstattungsfähig, höchstens 26,– EUR täglich. Voraussetzung<br />

ist, dass das Kind noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet<br />

hat.<br />

Es gelten <strong>die</strong> Allgemeinen <strong>Versicherungsbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Krankheitskosten- <strong>und</strong> Krankenhaustagegeldversicherung der<br />

Ring-Schutz-Tarife.<br />

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