Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 10 - Ausgabe 5/2014<br />
ALTHORNBACH<br />
Ortsbürgermeisterin Ute Klein<br />
Tel. 06338/1430,<br />
Sprechstunden nach tel. Vereinbarung<br />
Ortsbürgermeisterin nicht im Dienst<br />
Wir geben davon Kenntnis, dass sich Frau Ortsbürgermeisterin Ute<br />
Klein bis auf weiteres nicht im Dienst befindet.<br />
Die Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Althornbach,<br />
Herr Gerd Jacquard, Tel.: 06338/7211<br />
Mikrozensus 2014<br />
Interviewerinnen und Interviewer befragen<br />
in diesem Jahr wieder 18.000 Haushalte<br />
Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig<br />
und wie ist deren berufliche Qualifikation Wie hoch ist das<br />
monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien Wie viele<br />
alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig Antworten auf solche häufig<br />
gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957<br />
jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland.<br />
Auch 2014 werden wieder rund 180 mit Laptops ausgerüstete Interviewerinnen<br />
und Interviewer das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs<br />
sein, um 18.000 Haushalte zu befragen. Die Internetseite zum Mikrozensus<br />
(www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und in welchen<br />
Gemeinden des <strong>Land</strong>es die Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen<br />
und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich<br />
durch einen Ausweis des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes legitimieren.<br />
Der Präsident des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes Rheinland-Pfalz, Jörg<br />
Berres, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung<br />
mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige<br />
Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik,<br />
Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit zustande kommen.<br />
Der Mikrozensus …<br />
- ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen<br />
Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt werden.<br />
- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen,<br />
in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren.<br />
- ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht.<br />
- wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer<br />
durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes<br />
und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind.<br />
Weitere Informationen und Ergebnisse: www.mikrozensus.rlp.de.<br />
Kontakt: mikrozensus@statistik.rlp.de<br />
Battweiler<br />
Ortsbürgermeister werner Veith<br />
Tel. mobil 0160/96820456<br />
E-Mail: werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung<br />
BECHHOFEN<br />
Ortsbürgermeister Paul Sefrin<br />
Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr<br />
Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/8713<br />
Tel. privat 06372/6289793<br />
<strong>Contwig</strong><br />
ortsbürgermeister Karl-Heinz Bärmann<br />
Tel. Rathaus 06332/5701, privat 06332/50895<br />
Sprechstunden: dienstags 18.00 - 19.00 Uhr und<br />
freitags 14.30 - 16.00 Uhr<br />
Sitzung des Haupt- und<br />
Finanzausschusses <strong>Contwig</strong><br />
Bekanntmachung<br />
Am Donnerstag, dem 6. Februar 2014 findet um 18.30 Uhr im Rathaus,<br />
Rathausplatz 1 in <strong>Contwig</strong> eine nichtöffentliche Sitzung des<br />
Haupt- und Finanzausschusses statt.<br />
Ratsmitglieder können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen.<br />
Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />
1. Haushaltsplan und -satzung 2014 und 2015<br />
2. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung; Auftragsvergabe<br />
3. Darlehen; Umschuldung<br />
<strong>Contwig</strong>, 22.01.2014<br />
Bärmann, Ortsbürgermeister<br />
Bericht über die Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates <strong>Contwig</strong><br />
vom 19.12.2013<br />
1. Forstwirtschaftsplan 2014<br />
Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde vom<br />
Forstamt erstellt.<br />
Die einzelnen Positionen werden von Herrn Leis in der Sitzung erläutert.<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan<br />
2014 zu.<br />
2. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);<br />
Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses<br />
2009<br />
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde am 07.11.2013 vom<br />
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die<br />
Feststellung des geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2009 gemäß §<br />
114 Abs. 1 Satz 1 GemO vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen<br />
und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung<br />
erfolgte, nachträglich genehmigt.<br />
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 der Ortsgemeinde <strong>Contwig</strong> wird<br />
festgestellt.<br />
3. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);<br />
Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der<br />
Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, soweit diese einen eigenen<br />
Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben<br />
Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2009 erteilt der Ortsgemeinderat<br />
gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem Ortsbürgermeister<br />
und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den<br />
Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, soweit diese einen eigenen<br />
Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.<br />
4. Änderung der Straßenbeleuchtung in der Bahnhofstraße<br />
Zur Verbesserung der Beleuchtungssituation in der Bahnhofstraße<br />
hat die Pfalzwerke Netz-AG am 12.08.2013 ein Angebot vorgelegt.<br />
Es sollen insgesamt an sieben Leuchten Änderungen vorgenommen<br />
werden.<br />
Der Ortsgemeinderat erteilt der Pfalzwerke Netz AG den Auftrag<br />
zur Änderung der Straßenbeleuchtung in der Bahnhofstraße auf der<br />
Grundlage des Angebots vom 12.08.2013.<br />
5. Gewährung von Zuschüssen an Vereine<br />
5.1 SC Stambach 1930 e.V.<br />
Mit Schreiben vom 12.10.2013, eingegangen am 22.10.2013, teilt der<br />
SC Stambach 1930 3.V. folgendes mit:<br />
Der Sportclub Stambach beabsichtigt im Jahr 2014 zum Erhalt der<br />
Sportanlage folgende Baumaßnahmen durchzuführen und beantragt<br />
zu diesen Maßnahmen einen Zuschuss.<br />
• Brunnenanlage mit Zisterne<br />
• Bewässerungsanlage und Umrandung mit Pflastersteinen<br />
• Umzäunen der Sportanlage<br />
Gemäß den beigefügten Angeboten und Kostenvoranschlägen sind<br />
die Kosten für die Maßnahmen insgesamt auf 130.500 Euro veranschlagt.<br />
Der Ortsgemeinderat <strong>Contwig</strong> beschließt dem SC Stambach 1930 e.V.<br />
einen Zuschuss gemäß den Richtlinien vorbehaltlich der Genehmigung<br />
des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht und der Zuschussbewilligung<br />
durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz zu gewähren.<br />
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 7,5 % der nachgewiesenen<br />
förderfähigen Kosten.<br />
Die Auszahlung wird entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der<br />
Ortsgemeinde auf mehrere Haushaltsjahre verteilt.<br />
5.2 SV Palatia <strong>Contwig</strong><br />
Der SV Palatia <strong>Contwig</strong> e.V. teilt mit Schreiben vom 18. Oktober 2013,<br />
eingegangen am 05.11.2013, mit, dass die Kegelbahnen am Sportheim<br />
der SV Palatia <strong>Contwig</strong> zu Umkleidekabinen mit Duschen und<br />
WC’s, Büro/Archiv mit Sitzungsraum, Platzpflegeraum und Ballraum,<br />
sowie Technik und Nebenräumen umgebaut werden soll.<br />
Die veranschlagten Kosten für die geplante Maßnahme betragen<br />
175.000 Euro.<br />
Der <strong>Land</strong>essportbund Rheinland-Pfalz fördert die Maßnahme mit<br />
21.000 Euro, lt. Bescheid vom 15.05.2013.<br />
Der Ortsgemeinderat <strong>Contwig</strong> beschließt der SV Palatia <strong>Contwig</strong><br />
e.V. einen Zuschuss, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes<br />
durch die Kommunalaufsicht und der Zuschussbewilligung durch die<br />
Kreisverwaltung Südwestpfalz, zu gewähren.<br />
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 7,5 % der nachgewiesenen<br />
förderfähigen Kosten.<br />
Die Auszahlung wird entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der<br />
Ortsgemeinde auf mehrere Haushaltsjahre verteilt.