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Contwig - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 10 - Ausgabe 5/2014<br />

ALTHORNBACH<br />

Ortsbürgermeisterin Ute Klein<br />

Tel. 06338/1430,<br />

Sprechstunden nach tel. Vereinbarung<br />

Ortsbürgermeisterin nicht im Dienst<br />

Wir geben davon Kenntnis, dass sich Frau Ortsbürgermeisterin Ute<br />

Klein bis auf weiteres nicht im Dienst befindet.<br />

Die Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Althornbach,<br />

Herr Gerd Jacquard, Tel.: 06338/7211<br />

Mikrozensus 2014<br />

Interviewerinnen und Interviewer befragen<br />

in diesem Jahr wieder 18.000 Haushalte<br />

Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig<br />

und wie ist deren berufliche Qualifikation Wie hoch ist das<br />

monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien Wie viele<br />

alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig Antworten auf solche häufig<br />

gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957<br />

jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland.<br />

Auch 2014 werden wieder rund 180 mit Laptops ausgerüstete Interviewerinnen<br />

und Interviewer das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs<br />

sein, um 18.000 Haushalte zu befragen. Die Internetseite zum Mikrozensus<br />

(www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und in welchen<br />

Gemeinden des <strong>Land</strong>es die Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen<br />

und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich<br />

durch einen Ausweis des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes legitimieren.<br />

Der Präsident des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes Rheinland-Pfalz, Jörg<br />

Berres, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung<br />

mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige<br />

Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik,<br />

Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit zustande kommen.<br />

Der Mikrozensus …<br />

- ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen<br />

Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt werden.<br />

- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen,<br />

in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren.<br />

- ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht.<br />

- wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer<br />

durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes<br />

und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind.<br />

Weitere Informationen und Ergebnisse: www.mikrozensus.rlp.de.<br />

Kontakt: mikrozensus@statistik.rlp.de<br />

Battweiler<br />

Ortsbürgermeister werner Veith<br />

Tel. mobil 0160/96820456<br />

E-Mail: werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung<br />

BECHHOFEN<br />

Ortsbürgermeister Paul Sefrin<br />

Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/8713<br />

Tel. privat 06372/6289793<br />

<strong>Contwig</strong><br />

ortsbürgermeister Karl-Heinz Bärmann<br />

Tel. Rathaus 06332/5701, privat 06332/50895<br />

Sprechstunden: dienstags 18.00 - 19.00 Uhr und<br />

freitags 14.30 - 16.00 Uhr<br />

Sitzung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses <strong>Contwig</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Am Donnerstag, dem 6. Februar 2014 findet um 18.30 Uhr im Rathaus,<br />

Rathausplatz 1 in <strong>Contwig</strong> eine nichtöffentliche Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses statt.<br />

Ratsmitglieder können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen.<br />

Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />

1. Haushaltsplan und -satzung 2014 und 2015<br />

2. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung; Auftragsvergabe<br />

3. Darlehen; Umschuldung<br />

<strong>Contwig</strong>, 22.01.2014<br />

Bärmann, Ortsbürgermeister<br />

Bericht über die Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates <strong>Contwig</strong><br />

vom 19.12.2013<br />

1. Forstwirtschaftsplan 2014<br />

Der Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde vom<br />

Forstamt erstellt.<br />

Die einzelnen Positionen werden von Herrn Leis in der Sitzung erläutert.<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt dem im Entwurf vorliegenden Forstwirtschaftsplan<br />

2014 zu.<br />

2. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);<br />

Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses<br />

2009<br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde am 07.11.2013 vom<br />

Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die<br />

Feststellung des geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2009 gemäß §<br />

114 Abs. 1 Satz 1 GemO vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen<br />

und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung<br />

erfolgte, nachträglich genehmigt.<br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 der Ortsgemeinde <strong>Contwig</strong> wird<br />

festgestellt.<br />

3. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);<br />

Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der<br />

Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, soweit diese einen eigenen<br />

Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben<br />

Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2009 erteilt der Ortsgemeinderat<br />

gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem Ortsbürgermeister<br />

und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den<br />

Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, soweit diese einen eigenen<br />

Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.<br />

4. Änderung der Straßenbeleuchtung in der Bahnhofstraße<br />

Zur Verbesserung der Beleuchtungssituation in der Bahnhofstraße<br />

hat die Pfalzwerke Netz-AG am 12.08.2013 ein Angebot vorgelegt.<br />

Es sollen insgesamt an sieben Leuchten Änderungen vorgenommen<br />

werden.<br />

Der Ortsgemeinderat erteilt der Pfalzwerke Netz AG den Auftrag<br />

zur Änderung der Straßenbeleuchtung in der Bahnhofstraße auf der<br />

Grundlage des Angebots vom 12.08.2013.<br />

5. Gewährung von Zuschüssen an Vereine<br />

5.1 SC Stambach 1930 e.V.<br />

Mit Schreiben vom 12.10.2013, eingegangen am 22.10.2013, teilt der<br />

SC Stambach 1930 3.V. folgendes mit:<br />

Der Sportclub Stambach beabsichtigt im Jahr 2014 zum Erhalt der<br />

Sportanlage folgende Baumaßnahmen durchzuführen und beantragt<br />

zu diesen Maßnahmen einen Zuschuss.<br />

• Brunnenanlage mit Zisterne<br />

• Bewässerungsanlage und Umrandung mit Pflastersteinen<br />

• Umzäunen der Sportanlage<br />

Gemäß den beigefügten Angeboten und Kostenvoranschlägen sind<br />

die Kosten für die Maßnahmen insgesamt auf 130.500 Euro veranschlagt.<br />

Der Ortsgemeinderat <strong>Contwig</strong> beschließt dem SC Stambach 1930 e.V.<br />

einen Zuschuss gemäß den Richtlinien vorbehaltlich der Genehmigung<br />

des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht und der Zuschussbewilligung<br />

durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz zu gewähren.<br />

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 7,5 % der nachgewiesenen<br />

förderfähigen Kosten.<br />

Die Auszahlung wird entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der<br />

Ortsgemeinde auf mehrere Haushaltsjahre verteilt.<br />

5.2 SV Palatia <strong>Contwig</strong><br />

Der SV Palatia <strong>Contwig</strong> e.V. teilt mit Schreiben vom 18. Oktober 2013,<br />

eingegangen am 05.11.2013, mit, dass die Kegelbahnen am Sportheim<br />

der SV Palatia <strong>Contwig</strong> zu Umkleidekabinen mit Duschen und<br />

WC’s, Büro/Archiv mit Sitzungsraum, Platzpflegeraum und Ballraum,<br />

sowie Technik und Nebenräumen umgebaut werden soll.<br />

Die veranschlagten Kosten für die geplante Maßnahme betragen<br />

175.000 Euro.<br />

Der <strong>Land</strong>essportbund Rheinland-Pfalz fördert die Maßnahme mit<br />

21.000 Euro, lt. Bescheid vom 15.05.2013.<br />

Der Ortsgemeinderat <strong>Contwig</strong> beschließt der SV Palatia <strong>Contwig</strong><br />

e.V. einen Zuschuss, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes<br />

durch die Kommunalaufsicht und der Zuschussbewilligung durch die<br />

Kreisverwaltung Südwestpfalz, zu gewähren.<br />

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 7,5 % der nachgewiesenen<br />

förderfähigen Kosten.<br />

Die Auszahlung wird entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der<br />

Ortsgemeinde auf mehrere Haushaltsjahre verteilt.

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