Expertengutachten von Prof. Dr. Markus Schefer - Infosperber
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Glaubens- und Gewissensfreiheit <strong>von</strong> Lehrpersonen: Rechtsgutachten 26<br />
<strong>von</strong> <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Markus</strong> <strong>Schefer</strong>, LL.M. und Alexander Suter, MLaw<br />
Gemeinde tätigen Lehrperson losgetreten<br />
wurde. 175<br />
In der Folge kam es in regionalen<br />
Medien zu verschiedenen, sich abwechselnden<br />
Meinungsäusserungen <strong>von</strong> Herrn Abgottspon,<br />
dem Gemeindepräsidenten und<br />
Rechtsexperten. Die Diskussion wurde dabei<br />
stets mit sachlichen Argumenten geführt, so<br />
dass zumindest im Hinblick auf die Form der<br />
Äusserungen keine Gründe ersichtlich sind,<br />
die eine Einschränkung der Meinungsfreiheit<br />
rechtfertigen oder eine Verletzung der<br />
Treuepflicht begründen könnten.<br />
2.2.2. Inhalt der Äusserungen<br />
Im Hinblick auf den Inhalt der Äusserungen<br />
wurde festgehalten, dass hier besonders<br />
hohe Hürden für ihre Beschränkung<br />
durch die Treuepflicht zu gelten haben. In<br />
diesem Zusammenhang muss auch beachtet<br />
werden, ob mit der Äusserung eine breite<br />
Diskussion zu einem gesellschaftlich relevanten<br />
Thema angestossen oder ein Einzelakt<br />
des Gemeinwesens kritisiert werden sollte.<br />
Die ersten öffentlichen Äusserungen<br />
<strong>von</strong> Herrn Abgottspon hatten die grundsätzliche<br />
Rolle der Kirche im Unterrichtswesen<br />
des Kantons Wallis zum Thema und nahmen<br />
nicht auf konkrete Einzelakte Bezug. In der<br />
Folge hat sich eine breite öffentliche Diskussion<br />
entwickelt, die sich erst mit der Zeit auf<br />
die besondere Problematik mit dem Kruzifix<br />
und dessen Präsenz in den <strong>von</strong> Herrn Abgottspon<br />
verwendeten Unterrichtsräumen<br />
zuzuspitzen begann. Diese Fokussierung auf<br />
einen Einzelakt ist insbesondere auf die öffentliche<br />
Diskussion und weniger auf die<br />
konkreten Äusserungen <strong>von</strong> Herr Abgottspon<br />
zurück zu führen. Die Rolle der<br />
Religion insbesondere im Grundschulunter-<br />
175<br />
Siehe Beitrag des Fernsehsenders „Kanal9 Oberwallis“,<br />
abrufbar unter http://www.kanal9.ch/tele-<br />
oberwallis/sendungen/grossrat-kompakt/10-09-<br />
2010/grossrat-kompakt-10-09-10.html (zuletzt<br />
besucht am Mittwoch, 05.01.2011).<br />
richt stellt ein Thema <strong>von</strong> zentralem gesellschaftlichem<br />
Interesse dar. Dies zeigen nicht<br />
nur die intensiven Auseinandersetzungen in<br />
der Schweiz seit dem Kruzifix-Urteil des<br />
Bundesgerichts, sondern auch etwa die Reaktionen<br />
im benachbarten Bayern auf das<br />
entsprechende Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts.<br />
Auch die Reaktionen<br />
sogar des italienischen Ministerpräsidenten<br />
auf das Kruzifix-Urteil des EGMR zeugen<br />
<strong>von</strong> der grossen gesellschaftlichen Sprengkraft<br />
dieses Themas. Entsprechend sind Einschränkungen<br />
<strong>von</strong> öffentlichen Äusserungen<br />
zu diesem Thema nur unter sehr restriktiven<br />
Voraussetzungen zulässig.<br />
An die öffentlichen Interessen zur<br />
Einschränkung solcher Äusserungen sind<br />
besonders hohe Anforderungen zu stellen.<br />
Aus den den Gutachtern vorliegenden Akten<br />
geht hervor, dass die Schulbehörden aufgrund<br />
der entsprechenden Äusserungen <strong>von</strong><br />
Herrn Abgottspon eine Beeinträchtigung des<br />
Ansehens der OS Stalden befürchteten und<br />
den geordneten Schulbetrieb bedroht sahen.<br />
Kritische Äusserungen einer Lehrperson<br />
in der Öffentlichkeit über den Religionsbezug<br />
ihrer Schule vermögen für sich allein<br />
das Ansehen der Schule jedoch nicht erheblich<br />
zu vermindern. Gerade <strong>von</strong> Lehrpersonen<br />
wird erwartet, dass sie sich mit Themen<br />
<strong>von</strong> gesellschaftlichem Interesse kritisch<br />
auseinandersetzen und öffentlich dazu Stellung<br />
nehmen. Auf diese Weise leben sie ihren<br />
Schülern jenen staatsbürgerlichen Sinn<br />
vor, der für ihre Erziehung zu aktiven Teilnehmern<br />
am demokratischen Diskurs unabdingbar<br />
ist. Darauf nimmt auch das Walliser<br />
Schulgesetz Bezug, wenn es die Volksschule<br />
darauf verpflichtet, die Schüler auf ihre Aufgabe<br />
als Mensch vorzubereiten.<br />
Dass sich die kritische Auseinandersetzung<br />
mit wichtigen Themen <strong>von</strong> gesellschaftlichem<br />
Interesse oft auch an etablierten<br />
politischen Orthodoxien reibt, erscheint unvermeidbar.<br />
Sie ist aber gerade dort, wo solche<br />
Orthodoxien auch historisch tief verankert<br />
sind, für eine lebendige Demokratie<br />
besonders notwendig. Auch mit Bezug auf<br />
die vorliegend zu beurteilenden Äusserungen