09.11.2012 Aufrufe

14 Praktische Tipps A–Z - Reise Know-How

14 Praktische Tipps A–Z - Reise Know-How

14 Praktische Tipps A–Z - Reise Know-How

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

24 An-, Ein- und Ausreise<br />

bo-001 Foto: cl<br />

beim Zoll-Infocenter, Tel. 069/469976-<br />

00; für Österreich unter www.bmf.gv.at<br />

oder beim Zollamt Villach, Tel. 04242-<br />

33233; für die Schweiz unter www.<br />

zoll.admin.ch oder bei der Zollkreisdirektion<br />

in Basel, Tel. 061-2871111.<br />

Die Ausfuhr größerer Devisenbeträge<br />

(mehr als das Äquivalent von 1000<br />

Pula in bar) ist auf die Höhe des eingeführten<br />

Betrages beschränkt, vorausgesetzt,<br />

er wurde bei der Einreise deklariert.<br />

Die Ausfuhr der Landeswährung<br />

ist auf 5000 Pula begrenzt. Das Fahrzeug-Prozedere<br />

bei der Ausreise für<br />

Selbstfahrer wird im Kapitel „Wichtige<br />

Hinweise für Selbstfahrer“ – „Grenzquerungen“<br />

umfassend erläutert. Eine<br />

Unterwegs auf Safari<br />

Abflugsteuer („Airport Departure Tax“)<br />

von 100 Pula (umgerechnet ca. 12 Euro)<br />

bei Flügen aus Botswana ins Ausland<br />

ist bereits im Ticketpreis enthalten.<br />

Übrigens: Bei Rückeinreise nach Deutschland<br />

und Österreich darf eine Freimenge<br />

von 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren<br />

oder 250 g Tabak sowie 1 Liter Spirituosen<br />

(über 22% Vol.), 2 Liter Alkoholisches<br />

(bis 22% Vol.) oder 2 Liter Schaum-, Likörwein<br />

bzw. Wein einführt werden. Außerdem<br />

noch 500 g Kaffee (und in Österreich 100 g<br />

Tee). Darüber hinaus darf man pro Person<br />

50 g Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette sowie<br />

Waren bis zu 175 Euro einführen.<br />

Bei der Rückeinreise in die Schweiz darf<br />

man pro Person 200 Zigaretten, 50 Zigarren<br />

oder 250 g Pfeifentabak sowie 2 Liter (bis<br />

15% Vol.) und 1 Liter (über 15% Vol.) an Alkohol<br />

einführen. Andere neu angeschafften<br />

Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert<br />

von 300 SFr pro Person abgabenfrei.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!