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MAGAZIN FÃœR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK

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SUT_02/06 Layout_Fedi_NEU-5.0 28.03.2006 10:05 Uhr Seite 50<br />

HAFEN &<br />

<strong>TRANSPORT</strong> INTERMODAL<br />

Gesundheitsgefahren beim Ümgang mit begasten Containern<br />

Giftige Überraschung<br />

Die Zunahme des globalen Handels<br />

geht einher mit steigenden Containerumschlagszahlen<br />

bei Versendern<br />

und Empfängern. Empfindliche<br />

Waren in Containern, zum Beispiel<br />

Textilien und Holzprodukte, werden<br />

in der Regel gegen Schädlingsbefall<br />

begast. Beim Öffnen solcher<br />

Container kann es zu giftigen<br />

Überraschungen kommen.<br />

Warnhinweise hinsichtlich durchgeführter<br />

Begasungen fehlen<br />

häufiger in den Frachtpapieren<br />

und auch an den Containern.<br />

Man schätzt, dass bis zu 40 Prozent aller aus<br />

dem asiatischen Raum kommenden Waren<br />

im Herkunftsland oder auf dem Seeweg<br />

begast werden. In der Vergangenheit<br />

ereigneten sich mehrfach Unfälle mit Vergiftungen<br />

bei Arbeiten in begasten Containern,<br />

die als solche nicht zu erkennen waren.<br />

Dass in diesen Fällen die Gefahr durch giftige<br />

Gase nicht erkannt worden war, ist unter<br />

anderem auf die Verwendung von geruchlosen<br />

Begasungsmitteln zurückzuführen.<br />

Besonders betroffen von dieser Problematik<br />

sind unter anderem Umschlags-, Transportund<br />

Lagereibetriebe, die entsprechende<br />

Waren in Containern beziehen, beziehungsweise<br />

mit solchen Containern umgehen<br />

müssen. Bei diesen Containern ist immer<br />

damit zu rechnen, dass der Inhalt begast<br />

wurde und sich im Container noch Begasungsmittelreste<br />

in Gefahr bringender Konzentration<br />

befinden können.<br />

GroLa BG und BGF beschließen Fusion<br />

Nach der Fusion der Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft<br />

in Duisburg mit der<br />

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />

(BGF) in Hamburg zum 1. Januar 2005 haben<br />

die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft<br />

(GroLa) und die BGF nun ihr<br />

Zusammengehen beschlossen. Durch diese<br />

Fusion werden spätestens 2011 knapp<br />

299.000 Unternehmen und 3,4 Mio. Versicherte<br />

unter einem Dach vereint. Die<br />

Verkehrs- und Logistikbranche und ihre Unfallversicherungsträger<br />

beweisen mit dem<br />

Fusionsbeschluss einmal mehr ihre Dynamik<br />

und Anpassungsfähigkeit. „Wir werden im<br />

Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft<br />

50 <strong>MAGAZIN</strong> FÜR <strong>INTERMODALEN</strong> <strong>TRANSPORT</strong> <strong>UND</strong> <strong>LOGISTIK</strong><br />

2/2006<br />

Was ist zu tun?<br />

Betriebe müssen prüfen, ob sie damit rechnen<br />

müssen, dass die Beschäftigten mit<br />

begasten Containern in Kontakt kommen<br />

können. Das geschieht im Rahmen einer<br />

Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz<br />

oder der seit Januar 2005 in<br />

Kraft getretenen neuen Gefahrstoffverordnung.<br />

In der Gefährdungsbeurteilung ist zu<br />

beschreiben, wie verdächtige Container<br />

erkannt werden können und welche Maßnahmen<br />

in diesen Fällen zu treffen sind.<br />

Erforderliche Schutzmaßnahmen für die<br />

Beschäftigten und Hinweise zum Verhalten<br />

„im Ernstfall“ sind in einer Betriebsanweisung<br />

zusammenzufassen und den Beschäftigten<br />

mitzuteilen.<br />

Daneben müssen die Beschäftigten regelmäßig<br />

über die beim Umgang mit begasten<br />

Containern bestehenden Gefahren und über<br />

deren Abwendung unterwiesen werden.<br />

Worauf ist beim Erstellen der Betriebsanweisung<br />

besonders zu achten?<br />

Unter anderem sollte die Betriebsanweisung<br />

folgende Hinweise zum Erkennen begaster<br />

Container enthalten: Prüfen der Frachtpapiere<br />

und Kennzeichnung bei Anlieferung der<br />

Container. Enthalten die Frachtpapiere keine<br />

Angaben über eine erfolgte Begasung, können<br />

verklebte Lüftungsschlitze am Container,<br />

Kennzeichnungsreste, Reste von Trägermaterial<br />

im Container oder spezifische Gerüche<br />

ein Hinweis auf bestehende Gefahren durch<br />

Begasungsmittelreste sein.<br />

Regeln für das Verhalten im Ernstfall<br />

In die Regeln für das Verhalten im Ernstfall<br />

Die Vorstandsvorsitzenden der neuen Partner<br />

(v.l.): Hubertus Ritzke (GroLa BG), Manfred<br />

Rosenberg (BGF) und Klaus Peter Röskes (BGF)<br />

zügig alle anstehenden Fragen klären, die<br />

zwangsläufig bei dem Zusammenschluss<br />

zweier Partner in dieser Größenordnung entstehen.<br />

Wir sind zuversichtlich, einvernehm-<br />

Das Verladepersonal muss regelmäßig über die<br />

Gefahren mit begasten Containern geschult<br />

werden Bild: Götze<br />

können zum Beispiel folgende Sofortmaßnahmen<br />

aufgenommen werden: Wird unerwartet<br />

beim Öffnen von Containern eine<br />

Begasung erkannt, verlassen die Mitarbeiter<br />

sofort den Container sowie das unmittelbare<br />

Umfeld. Der Verantwortliche wird informiert<br />

und der Bereich gesichert. Ein Befähigungsscheininhaber<br />

(Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

– TRGS 512 „Begasung“ Ziffer 4,2)<br />

wird hinzugezogen, er informiert über die zu<br />

ergreifenden Maßnahmen.<br />

Lieferanten und Importeure sind verpflichtet,<br />

begaste Container entsprechend zu deklarieren.<br />

Da begaste Container nicht immer als<br />

solche gekennzeichnet sind und auch die<br />

Frachtpapiere eine durchgeführte Begasung<br />

nicht immer erkennen lassen, sollte auf diese<br />

Verpflichtung bereits bei der Auftragsvergabe<br />

nachdrücklich hingewiesen werden. Auch<br />

daran ist zu denken: Erhält der Betrieb Kenntnis<br />

über begaste Container, die er nicht<br />

selbst entlädt, sollte er diese Information an<br />

den Empfänger weitergeben. (KR/HH) ❑<br />

Quelle: Unfall Stop, Mitteilungen der Großhandels-<br />

und Lagerei-Berufsgenossenschaft,<br />

Heft 6/2005, S.6-7<br />

liche Lösungen zu finden, zumal Großhandel<br />

und Verkehr gut zusammen passen", erklärte<br />

Hubertus Ritzke, Vorstandsvorsitzender der<br />

GroLa BG, das weitere Vorgehen. Ziel der<br />

Fusion ist es, Synergieeffekte zu nutzen und<br />

die Kräfte im Hinblick auf Verwaltungskosten<br />

und Präventionsarbeit zu bündeln. „Die Wirtschaftsstrukturen<br />

haben sich geändert. Unsere<br />

Präventionsarbeit lässt sich deshalb im<br />

Rahmen einer Fusion optimieren und die<br />

Verwaltung wird an Schlagkraft gewinnen",<br />

schätzt Manfred Rosenberg, Vorstandsvorsitzender<br />

der BGF, die Vorteile der Fusion ein.<br />

Vor diesem Hintergrund sehen die Vertragspartner<br />

auch Möglichkeiten für die Fusion<br />

mit weiteren Berufsgenossenschaften verwandter<br />

Sparten. Dü ❑

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