Sitzung vom 07.07.2011 - Selzach
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Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26. Mai 2011 unterbreitet die Swisscom (Schweiz) AG der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />
einen neuen Vertrag, welcher den bisherigen in allen Punkten ersetzen soll. Folgende wesentlichen<br />
Änderungen sind vorgesehen:<br />
• Der jährliche Mietzins beträgt ab 1. Januar 2012 Fr. 5'000.00 (bisher Fr. 3'500.00)<br />
• Die allfällige Mitbenutzungsentschädigung (wenn die Swisscom im Sinne von Artikel 36 FMG der<br />
Konkurrenz die Mitbenutzung der Anlage gewährt) wird im Eintretensfall festgelegt. Bisher betrug<br />
diese Mitbenutzungsentschädigung jährlich Fr. 1'500.00.<br />
• Wegfall der Klausel, dass die Swisscom jederzeit bedingungslos auf ihr Recht verzichten kann, wenn<br />
die Anlage vor Ablauf der Mietdauer nicht mehr benötigt wird<br />
• Aufnahme einer salvatorischen Klausel (Artikel 13)<br />
Dem neuen Vertrag kann unter diesen Voraussetzungen zugestimmt werden.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> unterzeichnet den von der Swisscom (Schweiz) AG vorgelegten neuen<br />
Mietvertrag für den Mobilfunkantennenstandort auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 4118<br />
9. Nutzung Grundstück GB <strong>Selzach</strong> Nr. 63<br />
Akten<br />
• Schreiben Martin Elsässer <strong>vom</strong> 04.05.2011<br />
• Vereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn, vertreten durch das Amt für Raumplanung und Hans<br />
Grogg<br />
Ausgangslage<br />
Am 13. Dezember 1984 hatte der Gemeinderat beschlossen, das in der Witi (Herrenmatt) gelegene<br />
Grundstück Nr. 63 im Halte von 13.57 Aren Hans Grogg unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen mit der<br />
Auflage, eine ökologische Ausgleichsfläche zu schaffen. Im Herbst 1996 pflanzte man auf dem Grundstück<br />
Heckengehölze. Seither und bis zum Tod von Hans Grogg bestand zwischen diesem und dem<br />
Kanton Solothurn, vertreten durch das Amt für Raumplanung, eine Vereinbarung zur Nutzung des<br />
Grundstücks Nr. 63 und einer Teilfläche des östlich angrenzenden Grundstücks Nr. 4166 (welches Hans<br />
Grogg von den Eigentümern gepachtet hatte).<br />
Nach dem Tod von Hans Grogg hat Martin Elsässer das Grundstück Nr. 4166 gepachtet und ist bereit,<br />
auch die erwähnte Vereinbarung mit dem Amt für Raumplanung zu übernehmen. Logischerweise ist<br />
Martin Elsässer nun auch an der Nutzung von GB Nr. 63 interessiert.<br />
Erwägungen<br />
Es macht Sinn, dieses gemeindeeigene Grundstück dem Bewirtschafter des östlich angrenzenden<br />
Grundstücks (Martin Elsässer) zur Nutzung zu überlassen, verbunden mit der Auflage, dass dieser die<br />
zwischen dem Amt für Raumplanung und Hans Grogg abgeschlossene Vereinbarung übernimmt und auf<br />
das ganze Grundstück Nr. 4166 ausdehnt,<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Das Grundstück Nr. 63 wird unter folgender Voraussetzung Martin Elsässer unentgeltlich zur Nutzung<br />
überlassen: Für die Grundstücke Nr. 63 und 4166 schliesst Martin Elsässer mit dem Amt für Raumplanung<br />
eine Vereinbarung im Sinne der Vorschriften des Mehrjahresprogrammes „Natur und Landschaft“<br />
ab.<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc