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Sitzung vom 07.07.2011 - Selzach

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Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26. Mai 2011 unterbreitet die Swisscom (Schweiz) AG der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong><br />

einen neuen Vertrag, welcher den bisherigen in allen Punkten ersetzen soll. Folgende wesentlichen<br />

Änderungen sind vorgesehen:<br />

• Der jährliche Mietzins beträgt ab 1. Januar 2012 Fr. 5'000.00 (bisher Fr. 3'500.00)<br />

• Die allfällige Mitbenutzungsentschädigung (wenn die Swisscom im Sinne von Artikel 36 FMG der<br />

Konkurrenz die Mitbenutzung der Anlage gewährt) wird im Eintretensfall festgelegt. Bisher betrug<br />

diese Mitbenutzungsentschädigung jährlich Fr. 1'500.00.<br />

• Wegfall der Klausel, dass die Swisscom jederzeit bedingungslos auf ihr Recht verzichten kann, wenn<br />

die Anlage vor Ablauf der Mietdauer nicht mehr benötigt wird<br />

• Aufnahme einer salvatorischen Klausel (Artikel 13)<br />

Dem neuen Vertrag kann unter diesen Voraussetzungen zugestimmt werden.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> unterzeichnet den von der Swisscom (Schweiz) AG vorgelegten neuen<br />

Mietvertrag für den Mobilfunkantennenstandort auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 4118<br />

9. Nutzung Grundstück GB <strong>Selzach</strong> Nr. 63<br />

Akten<br />

• Schreiben Martin Elsässer <strong>vom</strong> 04.05.2011<br />

• Vereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn, vertreten durch das Amt für Raumplanung und Hans<br />

Grogg<br />

Ausgangslage<br />

Am 13. Dezember 1984 hatte der Gemeinderat beschlossen, das in der Witi (Herrenmatt) gelegene<br />

Grundstück Nr. 63 im Halte von 13.57 Aren Hans Grogg unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen mit der<br />

Auflage, eine ökologische Ausgleichsfläche zu schaffen. Im Herbst 1996 pflanzte man auf dem Grundstück<br />

Heckengehölze. Seither und bis zum Tod von Hans Grogg bestand zwischen diesem und dem<br />

Kanton Solothurn, vertreten durch das Amt für Raumplanung, eine Vereinbarung zur Nutzung des<br />

Grundstücks Nr. 63 und einer Teilfläche des östlich angrenzenden Grundstücks Nr. 4166 (welches Hans<br />

Grogg von den Eigentümern gepachtet hatte).<br />

Nach dem Tod von Hans Grogg hat Martin Elsässer das Grundstück Nr. 4166 gepachtet und ist bereit,<br />

auch die erwähnte Vereinbarung mit dem Amt für Raumplanung zu übernehmen. Logischerweise ist<br />

Martin Elsässer nun auch an der Nutzung von GB Nr. 63 interessiert.<br />

Erwägungen<br />

Es macht Sinn, dieses gemeindeeigene Grundstück dem Bewirtschafter des östlich angrenzenden<br />

Grundstücks (Martin Elsässer) zur Nutzung zu überlassen, verbunden mit der Auflage, dass dieser die<br />

zwischen dem Amt für Raumplanung und Hans Grogg abgeschlossene Vereinbarung übernimmt und auf<br />

das ganze Grundstück Nr. 4166 ausdehnt,<br />

Eintreten wird beschlossen<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Das Grundstück Nr. 63 wird unter folgender Voraussetzung Martin Elsässer unentgeltlich zur Nutzung<br />

überlassen: Für die Grundstücke Nr. 63 und 4166 schliesst Martin Elsässer mit dem Amt für Raumplanung<br />

eine Vereinbarung im Sinne der Vorschriften des Mehrjahresprogrammes „Natur und Landschaft“<br />

ab.<br />

E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc

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