04.01.2015 Aufrufe

Sitzung vom 07.07.2011 - Selzach

Sitzung vom 07.07.2011 - Selzach

Sitzung vom 07.07.2011 - Selzach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

erzeugen. Die konkreten Folgen für die Arbeitnehmenden wurden damals allerdings offensichtlich zu<br />

wenig berücksichtigt.<br />

77<br />

Aus diesen Gründen ist die Personalvorsorgekommission der Überzeugung, dass eine Erhöhung des<br />

Rentenalters von heute 64 Jahren auf das Alter, welches den Anspruch auf eine Altersrente gemäss<br />

Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung begründet (offizielles AHV-Alter), verbunden<br />

mit der Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen Pensionierung, sinnvoll wäre. Dies eröffnet jenen<br />

Mitarbeitenden, welche es sich leisten wollen und können, weiterhin die Möglichkeit, sich mit 64<br />

(oder noch früher) pensionieren zu lassen. Jene Mitarbeitenden jedoch, welche bis zum ordentlichen<br />

Rentenalter weiterarbeiten wollen (oder aus finanziellen Gründen müssen), können dies tun und gelangen<br />

so weniger in finanzielle Bedrängnis.<br />

Um jedoch das seinerzeitige Ziel der Ermöglichung bzw. Attraktivierung der Frühpensionierung zu erreichen,<br />

sollen vorzeitige Pensionierungen durch die Arbeitgeberin finanziell unterstützt werden. Dabei soll<br />

unbestrittenermassen nicht eine vollständige Übernahme der durch die Pensionierung vor dem ordentlichen<br />

AHV-Rentenalter zu gewärtigenden finanziellen Einbusse durch die Arbeitgeberin erfolgen. Vielmehr<br />

empfiehlt die Personalvorsorgekommission, dass die Gemeinde als Arbeitgeberin eine Zahlung<br />

leistet, welche auf der maximalen jährlichen Beitragszahlung für Nichterwerbstätige gemäss Bundesgesetz<br />

über die Alters- und Hinterlassenenversicherung beruht. Aktuell wären dies Fr. 10‘300.00.<br />

Die Personalvorsorgekommission hat diese Angelegenheit an den <strong>Sitzung</strong>en <strong>vom</strong> 27.04.2011 und <strong>vom</strong><br />

18.05.2011 beraten und stellt dem Gemeinderat folgenden<br />

Antrag/Beschlussentwurf:<br />

1. Das Rentenalter für die Angestellten der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> wird von heute 64 Jahren auf<br />

das offizielle AHV-Alter, welches den Anspruch auf eine Altersrente gemäss Bundesgesetz über die<br />

Alters- und Hinterlassenenversicherung begründet, geändert.<br />

2. Die Angestellten haben die Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen Pensionierung gemäss Vorsorgereglement<br />

mit folgenden Ausgleichszahlungen:<br />

Die Ausgleichszahlung richtet sich nach der jeweils gültigen maximalen jährlichen Beitragszahlung<br />

für Nichterwerbstätige gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />

(Stand 1.1.2011 Fr. 10‘300.--)<br />

Sie beträgt bei einem Rücktritt<br />

1 Jahr vor dem offiziellen AHV- Alter 100%<br />

2 Jahre vor dem offiziellen AHV- Alter 150%<br />

Der Anspruch berechnet sich in der Regel entsprechend dem in den letzten 5 Anstellungsjahren bei<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> geleisteten Arbeitspensum. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat.<br />

3. Im Sinne von Punkt 2 wird die Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> mit<br />

Wirkung ab 01.01.2012 wie folgt geändert:<br />

Bisher<br />

Entwurf neu<br />

3.2.7. Sozialleistungen 3.2.7. Sozialleistungen<br />

3.2.7.1. Altersvorsorge 3.2.7.1. Altersvorsorge<br />

§ 47 § 47<br />

1<br />

Die Gemeinde versichert die Arbeitnehmenden<br />

gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität<br />

und Tod.<br />

2<br />

Die Prämienaufteilung wird durch den Gemeinderat<br />

bestimmt.<br />

1<br />

Die Gemeinde versichert die Arbeitnehmenden<br />

gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter,<br />

Invalidität und Tod.<br />

2<br />

Die Prämienaufteilung wird durch den Gemeinderat<br />

bestimmt.<br />

E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 27 2009-2013 <strong>vom</strong> 07 07 2011 Doc.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!