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ERSTSTIMME Wellenreuther Bundestagswahl 27. September 2009 ...

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22<br />

2.09 Himmelslaternen<br />

Erst gute Wünsche - dann Dachstuhlbrand<br />

Himmelslaternen sind derzeit der Renner auf Partys<br />

und Hochzeiten: Hin und wieder sieht man sie auch<br />

über dem Himmel der Waldstadt, Hagsfelds oder<br />

Rintheims. Romantisch leuchtend steigen sie in den<br />

Nachthimmel. Dort brennen sie eine zeitlang, bis sie<br />

zur Erde zurückstürzen. Und hier setzt die Kritik ein:<br />

Denn die sanften Laternen könnten auch zu gefährlichen<br />

Brandsätzen mutieren.<br />

In Karlsruhe verboten.<br />

Zu Hochzeiten oder Geburtstagfeiern ist es gerade im<br />

Sommer sehr beliebt, so genannte Himmelslaternen<br />

in den Nachthimmel steigen zu lassen. Das Karlsruher<br />

Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) weist<br />

darauf hin, dass das Steigenlassen der kleinen Heißluftballons<br />

aus Reispapier verboten ist. „Entgegen der<br />

Hinweise der Hersteller brauchen diese Flugkörper die<br />

Erlaubnis der Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium“,<br />

weist Dr. Björn Weiße, Leiter der BuS, auf die<br />

Rechtslage hin. Diese erteile wegen der Gefährlichkeit<br />

allerdings keine Genehmigungen.<br />

Verwaltungswut oder doch eine Gefahr ?<br />

Die brennenden Laternen fliegen unkontrolliert davon<br />

und können trockene Wiesen, Felder oder Wälder<br />

in Brand setzen. Sie sind außerdem eine Gefahr im<br />

Umfeld von Tankstellen, Hochspannungsmasten oder<br />

anderen explosionsgefährdeten Orten. Laut BuS stellt<br />

das Steigenlassen von Himmelslaternen ohne Erlaubnis<br />

der Behörden eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit<br />

einer Geldbuße von 50 000 Euro geahndet werden<br />

kann. Für Schäden, die durch die Leuchten entstehen,<br />

wird der Verursacher belangt. BuS rät daher: „Finger<br />

weg von Skylaternen.“ Und damit steht Karlsruhe nicht<br />

allein.<br />

Bundesweites Verbot kommt wohl.<br />

Die Himmelslaternen sind mittlerweile in vielen Bundesländern<br />

komplett verboten: Nordrhein-Westfalen,<br />

Bayern, Niedersachsen. Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt,<br />

Thüringen.

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