Sicher. Zuverlässig. Norddeutsch. - Stadtwerke Kiel
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<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> Aktiengesellschaft, <strong>Kiel</strong><br />
Anhang für das Geschäftsjahr 2006/2007<br />
I. Allgemeine Hinweise<br />
Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr<br />
(1. Oktober 2006 bis 30. September<br />
2007) wurde gemäß §§ 242ff und 264ff HGB<br />
sowie nach den einschlägigen Vorschriften<br />
des AktG aufgestellt. Aufgrund der gesetzlichen<br />
Anforderungen aus dem EnWG hat<br />
sich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG entschieden, alle<br />
Leistungsbeziehungen verursachungsgerecht<br />
in den Tochtergesellschaften abzubilden. Es<br />
gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach<br />
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.<br />
II. Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />
werden zu Anschaffungs-, die Sachanlagen<br />
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
vermindert um planmäßige und<br />
außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.<br />
Auf eigene Leistungen wurden Gemeinkostenzuschläge<br />
berechnet.<br />
Erhaltene Kapitalzuschüsse wurden bis 1988<br />
im Jahr des Zugangs als Abschreibungen behandelt<br />
und ab 1989 im Anlagenspiegel offen<br />
in der Spalte Abgänge von den Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten abgesetzt.<br />
Die ab dem Geschäftsjahr 2003 empfangenen<br />
Ertragszuschüsse mindern die Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten der Verteilungsanlagen.<br />
Den gemäß § 253 Abs. 2 HGB vorgenommenen<br />
planmäßigen Abschreibungen liegen<br />
grundsätzlich die amtlichen AfA-Tabellen für<br />
Versorgungsbetriebe zugrunde. Seit dem<br />
Geschäftsjahr 1999 werden alle Anlagenzugänge<br />
linear abgeschrieben (1996-1998 degressiv).<br />
Geringwertige Anlagegüter werden<br />
im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Darüber<br />
hinaus wurden außerplanmäßige steuerliche<br />
Abschreibungen verrechnet.<br />
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten<br />
vermindert um außerplanmäßige<br />
Abschreibungen bilanziert.<br />
Die Bewertung der Waren erfolgt unter<br />
Beachtung des Niederstwertprinzips zu Einstandspreisen<br />
oder zum niedrigeren beizulegenden<br />
Wert.<br />
Die unfertigen Leistungen werden zu<br />
Herstellungskosten angesetzt oder zu einem<br />
niedrigeren Stichtagswert.<br />
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />
werden zum Nominalwert<br />
unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos<br />
bewertet.<br />
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennwert<br />
angesetzt.<br />
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />
werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte<br />
Zeit danach darstellen.<br />
Die Steuerabgrenzung wird in Höhe der<br />
künftig zu erwartenden Entlastung bei der<br />
Gewerbeertragsteuer, der Körperschaftsteuer<br />
und des Solidaritätszuschlags bilanziert.<br />
Der nach § 247 Abs. 3 HGB gemäß § 6b EStG<br />
gebildete Sonderposten wurde aufgelöst.<br />
Anhang<br />
Jahresabschluss: Anhang | 39