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Sicher. Zuverlässig. Norddeutsch. - Stadtwerke Kiel

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<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> Aktiengesellschaft, <strong>Kiel</strong><br />

Anhang für das Geschäftsjahr 2006/2007<br />

I. Allgemeine Hinweise<br />

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr<br />

(1. Oktober 2006 bis 30. September<br />

2007) wurde gemäß §§ 242ff und 264ff HGB<br />

sowie nach den einschlägigen Vorschriften<br />

des AktG aufgestellt. Aufgrund der gesetzlichen<br />

Anforderungen aus dem EnWG hat<br />

sich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Kiel</strong> AG entschieden, alle<br />

Leistungsbeziehungen verursachungsgerecht<br />

in den Tochtergesellschaften abzubilden. Es<br />

gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach<br />

dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.<br />

II. Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />

werden zu Anschaffungs-, die Sachanlagen<br />

zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

vermindert um planmäßige und<br />

außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.<br />

Auf eigene Leistungen wurden Gemeinkostenzuschläge<br />

berechnet.<br />

Erhaltene Kapitalzuschüsse wurden bis 1988<br />

im Jahr des Zugangs als Abschreibungen behandelt<br />

und ab 1989 im Anlagenspiegel offen<br />

in der Spalte Abgänge von den Anschaffungs-<br />

und Herstellungskosten abgesetzt.<br />

Die ab dem Geschäftsjahr 2003 empfangenen<br />

Ertragszuschüsse mindern die Anschaffungs-<br />

und Herstellungskosten der Verteilungsanlagen.<br />

Den gemäß § 253 Abs. 2 HGB vorgenommenen<br />

planmäßigen Abschreibungen liegen<br />

grundsätzlich die amtlichen AfA-Tabellen für<br />

Versorgungsbetriebe zugrunde. Seit dem<br />

Geschäftsjahr 1999 werden alle Anlagenzugänge<br />

linear abgeschrieben (1996-1998 degressiv).<br />

Geringwertige Anlagegüter werden<br />

im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Darüber<br />

hinaus wurden außerplanmäßige steuerliche<br />

Abschreibungen verrechnet.<br />

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten<br />

vermindert um außerplanmäßige<br />

Abschreibungen bilanziert.<br />

Die Bewertung der Waren erfolgt unter<br />

Beachtung des Niederstwertprinzips zu Einstandspreisen<br />

oder zum niedrigeren beizulegenden<br />

Wert.<br />

Die unfertigen Leistungen werden zu<br />

Herstellungskosten angesetzt oder zu einem<br />

niedrigeren Stichtagswert.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />

werden zum Nominalwert<br />

unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos<br />

bewertet.<br />

Die liquiden Mittel werden mit dem Nennwert<br />

angesetzt.<br />

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />

werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />

ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte<br />

Zeit danach darstellen.<br />

Die Steuerabgrenzung wird in Höhe der<br />

künftig zu erwartenden Entlastung bei der<br />

Gewerbeertragsteuer, der Körperschaftsteuer<br />

und des Solidaritätszuschlags bilanziert.<br />

Der nach § 247 Abs. 3 HGB gemäß § 6b EStG<br />

gebildete Sonderposten wurde aufgelöst.<br />

Anhang<br />

Jahresabschluss: Anhang | 39

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