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franziskusbote 2/07_ok - Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn

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Die Pflegeversicherung vor der Reform<br />

Im Hintergrund steht die Frage, welchen<br />

<strong>St</strong>ellenwert das Leben im Alter hat<br />

<strong>Heiligenbronn</strong>/Berlin. Seit Monaten diskutiert<br />

ein exklusiver Ministerkreis hinter<br />

verschlossenen Türen mögliche Eckpunkte<br />

einer Reform der Pflegeversicherung. Waren<br />

zunächst kaum verlässliche Informationen<br />

zu vernehmen, fließen seit einigen Tagen<br />

einzelne verstreute Inhalte in die öffentliche<br />

und politische Diskussion ein. Daher ist<br />

beim Erscheinen dieses Artikels auch noch<br />

offen, wie die Reform der Pflegeversicherung<br />

inhaltlich und finanziell aussehen<br />

kann, wann sie in Kraft treten bzw. ob sie –<br />

aus koalitionspolitischen Gründen – überhaupt<br />

kommen wird.<br />

Wichtig vor allem für die Betroffenen ist,<br />

dass eine fundierte Reform kommt – aus<br />

inhaltlichen und finanziellen Gründen.<br />

Die Pflegeversicherung ist kein Pflegefall,<br />

wie oft behauptet wird. Aber es besteht<br />

Reformbedarf. Dazu ist ein Blick zurück<br />

notwendig.<br />

Blick zurück auf die 90-er Jahre<br />

Mit Einführung der Pflegeversicherung Mitte<br />

der 90-er Jahre hat sich die Altenhilfelandschaft<br />

massiv verändert. Als ein Beispiel<br />

sei nur die Abschaffung des klassischen Altenheims<br />

genannt, das von einer bestimmten<br />

Zielgruppe älterer Menschen zwar nach<br />

wie vor nachgefragt wird, aber nicht oder<br />

kaum mehr finanziert werden kann. Alternativangebote<br />

wie das betreute Seniorenwohnen,<br />

das Sicherheit unter gleichzeitiger<br />

Wahrung weitest möglicher Selbstbestimmung<br />

garantiert, sind an die <strong>St</strong>elle dieses<br />

klassischen Angebots getreten.<br />

Die positiven Auswirkungen der Pflegeversicherung<br />

für den Betroffenen liegen<br />

u.a. in einer finanziellen Entlastung bei der<br />

Inanspruchnahme pflegerischer Dienstleistungen,<br />

in einer Kostentransparenz sowie in<br />

einer großen Auswahlmöglichkeit bei den<br />

angebotenen Dienstleistungen aufgrund<br />

des massiven Wettbewerbs unterschiedlicher<br />

Dienstleister. Inzwischen ist die Pflegeversicherung<br />

allerdings selbst in die Jahre<br />

gekommen und so zeigen sich auch die<br />

gravierenden Nachteile, anhand derer<br />

auf die zukünftigen Herausforderungen<br />

nicht mehr adäquat reagiert werden kann.<br />

Auch dazu seien schwerpunktmäßig drei<br />

Beispiele genannt:<br />

Was wird die Reform der Pflegeversicherung den älteren Menschen, die in Heimen leben, und ihren<br />

Angehörigen bringen? Vieles ist noch offen bei der Ausgestaltung der Reform. Fotos: Bormann<br />

6<br />

Der finanzielle Leistungsumfang<br />

(<strong>St</strong>ichwort „Teilkaskoversicherung“) ist durch<br />

den Grundsatz der Beitragsstabilität seit<br />

Einführung der Pflegeversicherung gleich<br />

geblieben. Dies hat zur Folge, dass sich der<br />

Eigenanteil für denjenigen, der die Pflegeleistungen<br />

in Anspruch nimmt, seit Jahren<br />

kontinuierlich erhöht hat.<br />

Durch die rechtliche und damit rein körperliche<br />

Fixierung des Pflegebegriffs ist es<br />

nicht möglich, den Bedürfnissen demenziell<br />

erkrankter alter Menschen in der Betreuung<br />

und Versorgung gerecht zu werden.<br />

Die Einführung der streng voneinander<br />

abgegrenzten Sektoren von ambulanten,<br />

teilstationären und stationären Angeboten<br />

führt zu einem hohen bür<strong>ok</strong>ratischen Aufwand<br />

und verteuert die jeweiligen Angebote<br />

extrem.<br />

Die Liste der Beispiele ließe sich beliebig<br />

verlängern. Schon unter diesen Gesichtspunkten<br />

und in Anbetracht der sich abzeichnenden<br />

demographischen Entwicklung<br />

sowie des sich vermindernden Potenzials<br />

pflegender Angehöriger zeigt sich der<br />

fachliche und finanzielle Reformbedarf<br />

bei der Pflegeversicherung. Dieser kann in<br />

folgenden Punkten und in Anlehnung an<br />

vielfache Äußerungen der Spitzenverbände,<br />

in die die Argumente seitens der <strong><strong>St</strong>iftung</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>Franziskus</strong> <strong>Heiligenbronn</strong> mit eingeflossen<br />

sind, zusammengefasst werden:<br />

Veränderung bzw. Erweiterung<br />

des Pflegebedürftigkeitsbegriffs (<strong>St</strong>ichwort<br />

„Demenz“);<br />

Erweiterung des Leistungsumfangs und<br />

damit verbunden:<br />

Dynamisierung der Leistungshöhe;<br />

Überwindung der starren Grenzen zwischen<br />

ambulanten und stationären Angeboten,<br />

um – wie es der pflegepolitische<br />

Sprecher der CDU-Fraktion, Willi Zylajew,<br />

einmal gesagt hat, „die Pflege auch neu<br />

vom Menschen her denken zu können“;<br />

bessere Unterstützung von pflegenden<br />

Angehörigen, insbesondere in der häuslichen<br />

Betreuung, und von chronisch<br />

Kranken;<br />

Abbau überflüssiger Bür<strong>ok</strong>ratie;<br />

franziskus-bote 2/<strong>07</strong>

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