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Das System Scientology - Bayerisches Staatsministerium des Innern ...

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vgl. die unter<br />

der Antwort zu<br />

Frage 20 genanntenBeispiele<br />

42<br />

betrachtet <strong>Scientology</strong> unter Missachtung <strong>des</strong> Sittengesetzes<br />

und der demokratischen Rechtsordnung als „ungesetzlich“,<br />

was der (von der SO verlangten hohen) Statistik und den Anweisungen<br />

der Organisation zuwiderläuft.<br />

Dies ergibt sich aus der im Lexikon „Modern Management<br />

Technology Defined“ abgedruckten Definition <strong>des</strong> Begriffs<br />

„illegal“. Diese Definition kann der häufig geäußerten Ausrede<br />

der SO entgegengehalten werden, ungesetzliche Tätigkeiten<br />

seien nur auf nichtautorisierte Übergriffe einzelner Mitarbeiter<br />

zurückzuführen, für die die SO nicht verantwortlich zu machen<br />

sei. Die Distanzierung der SO von derartigen illegalen Handlungen<br />

ist daher als reines Propagandamanöver zu werten.<br />

Beispiele für Strafverfahren und Urteile gegen <strong>Scientology</strong> sowie<br />

für Ergebnisse staatlicher Untersuchungen im In- und Ausland:<br />

● In Deutschland: Verurteilung eines Scientologen durch das<br />

Amtsgericht München mit Urteil vom 18. Juli 1975 zu einer<br />

Geldstrafe von 100 Tagessätzen wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung<br />

und falscher Verdächtigung. Mit der Tat sollte<br />

gegen einen Beamten der Wehrverwaltung, der scientologische<br />

„Geistliche“ nicht vom Wehrdienst befreien wollte, ein<br />

Bestechlichkeitsvorwurf konstruiert werden (83).<br />

● In Frankreich: Verurteilung von L. Ron Hubbard am 14. Februar<br />

1978 wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier<br />

Jahren und einer Geldstrafe von 30.000 Franc (84).<br />

● In den USA: Verurteilung von neun hohen Funktionären der<br />

<strong>Scientology</strong> - unter ihnen die Ehefrau von L. Ron Hubbard -<br />

am 26. Oktober 1979 durch ein amerikanisches Bun<strong>des</strong>gericht<br />

wegen Diebstahls und Verschwörung gegen die Regierung.<br />

(<strong>Das</strong> Verfahren betraf den Diebstahl zahlreicher Behördenakten<br />

durch <strong>Scientology</strong>-Agenten, die Infiltrierung von<br />

Behörden und die Installation von Abhöreinrichtungen) (85).<br />

● In Deutschland: Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft<br />

bei dem Landgericht München I gegen die Zentrale der SO<br />

in München im Jahre 1984 wegen Steuerhinterziehung (86).<br />

(<strong>Das</strong> Verfahren gegen den Verantwortlichen wurde wegen<br />

Verfolgungsverjährung eingestellt. Dieser hatte sich dem Verfahren<br />

durch Flucht entzogen).

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