Das System Scientology - Bayerisches Staatsministerium des Innern ...
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vgl. die unter<br />
der Antwort zu<br />
Frage 20 genanntenBeispiele<br />
42<br />
betrachtet <strong>Scientology</strong> unter Missachtung <strong>des</strong> Sittengesetzes<br />
und der demokratischen Rechtsordnung als „ungesetzlich“,<br />
was der (von der SO verlangten hohen) Statistik und den Anweisungen<br />
der Organisation zuwiderläuft.<br />
Dies ergibt sich aus der im Lexikon „Modern Management<br />
Technology Defined“ abgedruckten Definition <strong>des</strong> Begriffs<br />
„illegal“. Diese Definition kann der häufig geäußerten Ausrede<br />
der SO entgegengehalten werden, ungesetzliche Tätigkeiten<br />
seien nur auf nichtautorisierte Übergriffe einzelner Mitarbeiter<br />
zurückzuführen, für die die SO nicht verantwortlich zu machen<br />
sei. Die Distanzierung der SO von derartigen illegalen Handlungen<br />
ist daher als reines Propagandamanöver zu werten.<br />
Beispiele für Strafverfahren und Urteile gegen <strong>Scientology</strong> sowie<br />
für Ergebnisse staatlicher Untersuchungen im In- und Ausland:<br />
● In Deutschland: Verurteilung eines Scientologen durch das<br />
Amtsgericht München mit Urteil vom 18. Juli 1975 zu einer<br />
Geldstrafe von 100 Tagessätzen wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung<br />
und falscher Verdächtigung. Mit der Tat sollte<br />
gegen einen Beamten der Wehrverwaltung, der scientologische<br />
„Geistliche“ nicht vom Wehrdienst befreien wollte, ein<br />
Bestechlichkeitsvorwurf konstruiert werden (83).<br />
● In Frankreich: Verurteilung von L. Ron Hubbard am 14. Februar<br />
1978 wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier<br />
Jahren und einer Geldstrafe von 30.000 Franc (84).<br />
● In den USA: Verurteilung von neun hohen Funktionären der<br />
<strong>Scientology</strong> - unter ihnen die Ehefrau von L. Ron Hubbard -<br />
am 26. Oktober 1979 durch ein amerikanisches Bun<strong>des</strong>gericht<br />
wegen Diebstahls und Verschwörung gegen die Regierung.<br />
(<strong>Das</strong> Verfahren betraf den Diebstahl zahlreicher Behördenakten<br />
durch <strong>Scientology</strong>-Agenten, die Infiltrierung von<br />
Behörden und die Installation von Abhöreinrichtungen) (85).<br />
● In Deutschland: Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft<br />
bei dem Landgericht München I gegen die Zentrale der SO<br />
in München im Jahre 1984 wegen Steuerhinterziehung (86).<br />
(<strong>Das</strong> Verfahren gegen den Verantwortlichen wurde wegen<br />
Verfolgungsverjährung eingestellt. Dieser hatte sich dem Verfahren<br />
durch Flucht entzogen).