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Fuss- und Veloverkehr in der Agglomeration Basel Wegleitung für ...

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Priorisierung <strong>der</strong> Massnahmen, Sicherheitsaspekte<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Dr<strong>in</strong>glichkeitsaspekten (Wertung <strong>der</strong> Bedeutung) s<strong>in</strong>d die Massnahmen zu priorisieren.<br />

Hohe Priorität haben Massnahmen, die e<strong>in</strong>e grosse Bedeutung <strong>für</strong> den Langsamverkehr haben, die<br />

relevant s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Grossteil <strong>der</strong> Bevölkerung (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>), die mehrere Mängel beseitigen<br />

<strong>und</strong> von <strong>der</strong> Bevölkerung mehrheitlich kritisch beurteilt werden. Die niedrigste Priorität wird<br />

Massnahmen zugeordnet, die eher e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Bedeutung haben <strong>für</strong> den Langsamverkehr, wo sichere<br />

Alternativrouten <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe bestehen <strong>und</strong> die nur relevant s<strong>in</strong>d <strong>für</strong> e<strong>in</strong>zelne Personen.<br />

Das Erhebungsformular <strong>und</strong> die Datenbank s<strong>in</strong>d mit<br />

<strong>der</strong> Massnahmenpriorisierung zu ergänzen.<br />

Priorität<br />

hoch<br />

mittel<br />

niedrig<br />

Zeithorizont <strong>und</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> Massnahmen<br />

Kurzfristig behebbare, kle<strong>in</strong>ere Schwachstellen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e pflegerische <strong>und</strong> Unterhaltsmassnahmen,<br />

soll die Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> eigener Regie sofort o<strong>der</strong> kurzfristig beheben.<br />

Daneben gibt es aber auch Massnahmen zur Behebung von Schwachstellen, die e<strong>in</strong>e gewisse Vorlaufzeit<br />

zur Umsetzung (u.a. Budgetprozess) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e umfassen<strong>der</strong>e Planung <strong>und</strong> Abstimmung (z.B.<br />

mit Nachbargeme<strong>in</strong>den <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Kanton) benötigen, <strong>und</strong> somit erst mittel- bis langfristig umgesetzt<br />

werden können. Die Zuständigkeit <strong>für</strong> <strong>der</strong>artige Massnahmen liegt gr<strong>und</strong>sätzlich auch bei den Geme<strong>in</strong>den,<br />

allenfalls <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Kanton.<br />

Mittel- bis längerfristige Massnahmen aus den e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>em thematischen o<strong>der</strong><br />

räumlichen Zusammenhang können von den Kantonen zu Massnahmenpaketen zusammengefasst<br />

<strong>und</strong> dem B<strong>und</strong> zur Mitf<strong>in</strong>anzierung im Rahmen des <strong>Agglomeration</strong>sprogramms e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

Kurzfristige Massnahmen sollten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeithorizont von 2 Jahren umgesetzt se<strong>in</strong>, mittelfristige<br />

Massnahmen <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren <strong>und</strong> längerfristige Massnahmen im Bereich von 5-10 Jahren.<br />

Sofortmassnahmen sollen umgehend umgesetzt werden.<br />

Das Erhebungsformular <strong>und</strong> die Datenbank s<strong>in</strong>d mit<br />

den Angaben zum Zeithorizont <strong>der</strong> Massnahmen zu ergänzen.<br />

Zeithorizont<br />

kurzfristig (< 2 Jahre)<br />

mittelfristig (2 - 5 Jahre)<br />

langfristig (5 - 10 Jahre)<br />

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