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Jahresrückblick - Stadt Vohburg

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Informationen des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung<br />

Ingolstadt-Ost, Sitz Pförring, zur umsatzsteuerlichen<br />

Behandlung von Zahlungen der Grundstücks eigen -<br />

tümer an das Wasserversorgungsunternehmen.<br />

Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Ingolstadt-Ost<br />

weist aus gegebener Veranlassung darauf hin, dass es zur<br />

Umsatzsteuer bei der Wasserversorgung Änderungen gibt.<br />

Hintergrund dazu ist, dass der Bundesfinanzhof (BFH) mit<br />

Urteil vom 08.10.2008 entschieden hat, dass das Legen<br />

und der Unterhalt eines Wasserhausanschlusses durch ein<br />

Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondertes Entgelt<br />

(Herstellungsbeitrag) unter den Begriff „Lieferung von Wasser“<br />

fällt und keine eigenständige Leistung darstellt. Somit ist<br />

hierfür der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden.<br />

Damit ist die seit dem 12.08.2000 geltende Weisung der<br />

Finanzverwaltung, wonach auf Leistungen in einem Beitragsbescheid<br />

bzw. einer Rechnung über Reparaturen am Hausanschluss<br />

die Umsatzsteuer mit 16 % (bis 31.12.2006) bzw.<br />

19 % (ab 01.01.2007) erhoben werden musste, aufgehoben.<br />

Diese Änderung betrifft nicht die Wasserverbrauchsgebühr<br />

und die Bauwasserpauschale, da diese schon seit jeher als<br />

Lieferung von Wasser dem ermäßigten Steuersatz von 7 %<br />

unterliegen.<br />

Seit dem 01.07.2009 ist der ermäßigte Steuersatz zwingend<br />

anzuwenden; für Fälle vor dem 01.07.2009 hat das Bundesfinanzministerium<br />

eine Übergangsregelung geschaffen,<br />

wonach den Wasserversorgungsunternehmen ein Wahlrecht<br />

des Steuersatzes eingeräumt wird.<br />

Zur Behandlung der so genannten „Altfälle“ hat der Bayerische<br />

Gemeindetag mit Vertretern des Staatsministeriums der<br />

Finanzen, des Landesamtes für Steuern, des Staatsministeriums<br />

des Innern, des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes<br />

und des Bayerischen Städtetages einen umfangreichen<br />

Abstimmungsprozess durchgeführt. Die Stellungnahmen des<br />

Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Landesamtes<br />

für Steuern liegen nunmehr vor. Demnach besteht<br />

eine Rechtspflicht für den Wasserversorger zur Erstattung<br />

zuviel erhobener Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer nicht. Den<br />

Wasserversorgern steht es jedoch frei, in eigener Zuständigkeit<br />

darüber zu entscheiden, ob bestandskräftige Beitragsbescheide<br />

berichtigt werden. Soll dies aber erfolgen, so wird<br />

vorgeschlagen, den unrichtigen Steuerausweis in den betroffenen<br />

Bescheiden auf entsprechenden Antrag hin im Wege<br />

einer teilweisen Änderung des ursprünglichen Beitragsbescheides<br />

zu berichtigen.<br />

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat sich<br />

in ihrer jüngsten Sitzung eingehend mit dieser Thematik<br />

beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:<br />

<strong>Vohburg</strong>er<br />

N A C H R I C H T E N<br />

Offizielles Organ der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> a. d. Donau<br />

mit nichtamtlichem Teil für Vereinsmitteilungen<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> a. d. Donau / Dezember ´09<br />

1. Antragsformular, Antragstellung<br />

Die Korrektur der Mehrwertsteuer erfolgt nur auf Antrag.<br />

Antragsformulare liegen in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes,<br />

Marktplatz 1, 85104 Pförring (Rathaus), Zi.Nr. 3.2,<br />

3. Stock, zur Abholung bereit oder können aus dem Internet<br />

über die Homepage des Marktes Pförring unter www.pfoerring.de,<br />

Rathaus/Satzungen/Antrag auf Mehrwertsteuerrückzahlung,<br />

bezogen werden. Dieses Online-Formular kann am<br />

PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Dem Antrag ist eine<br />

Kopie des an den Antragsteller adressierten Bescheides bzw.<br />

Rechnung beizufügen. Der Antrag kann bis 31.08.2010 rückwirkend<br />

ab dem 01.09.2000 gestellt werden. Verspätet eingehende<br />

Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

2. Erstattungsberechtigter Personenkreis<br />

a) Einzelrechtsnachfolge<br />

Die Mehrwertsteuer wird nur in den Fällen auf den reduzierten<br />

Steuersatz berichtigt, wenn der Antragsteller auch zugleich<br />

Adressat des jeweiligen Ausgangsbescheides ist. Sofern das<br />

Grundstück durch Kaufvertrag inklusive des Herstellungsbeitrages<br />

für den Wasseranschluss erworben worden ist, kann<br />

der Antrag auf Reduzierung des Steuerausweises nur vom<br />

Veräußerer (da dieser in der Regel Adressat des Ausgangsbescheides<br />

ist) gestellt werden.<br />

b) Gesamtrechtsnachfolge<br />

Sofern jemand im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Eigentümer<br />

eines Grundstückes geworden ist (z.B. durch Erbschaft)<br />

kann ein Antrag vom derzeitigen Grundstückseigentümer<br />

gestellt werden dem als Anlage der an den Voreigentümer<br />

adressierte Ausgangsbescheid beizufügen ist. Die Gesamtrechtsnachfolge<br />

ist zu belegen.<br />

3. Kleinbetragsregelung<br />

Wegen des entstehenden Verwaltungsaufwandes unterbleibt<br />

eine Umsatzsteuerrückerstattung in den Fällen, in denen sich<br />

ein Gesamterstattungsbetrag von weniger als 20,- € ergibt.<br />

4. Vorsteuerabzugsberechtigung<br />

Grundstückseigentümer, die nach dem Umsatzsteuergesetz<br />

vorsteuerabzugsberechtigt sind, können in aller Regel keine<br />

Korrektur des Steuerausweises beantragen, da diese mit dem<br />

Vorsteuerabzug den im Ausgangsbescheid ausgewiesenen<br />

Steuerbetrag dem Finanzamt gegenüber schon geltend<br />

gemacht haben.<br />

5. Verzinsung des Erstattungsbetrages<br />

Ein Rechtsanspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrages<br />

besteht nicht.<br />

Weitere Auskünfte erteilt der Zweckverband gerne unter der<br />

Telefon-Nr. 08403/929232.<br />

gez.: Sammiller, Verbandsvorsitzender<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong> a. d. Donau · Ulrich-Steinberger-Platz 12<br />

Telefon (08457) 9292-0 · Telefax (08457) 9292-20<br />

stadtverwaltung@vohburg.de · www.vohburg-de<br />

Verantwortlich für den Inhalt:<br />

1. Bürgermeister Martin Schmid · buergermeister@vohburg.de<br />

Layout: Klaus Müller · ac-k.mueller@t-online.de

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