12.11.2012 Aufrufe

Jahresrückblick - Stadt Vohburg

Jahresrückblick - Stadt Vohburg

Jahresrückblick - Stadt Vohburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7 <strong>Vohburg</strong>er<br />

N A C H R I C H T E N<br />

Bekanntmachung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung<br />

Ingolstadt-Ost, Sitz Pförring<br />

1. Satzung zur Änderung der Beitrags- u. Gebührensatzung<br />

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 30.05.2008<br />

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) erlässt der Zweckverband Gruppenwasserversorgung<br />

Ingolstadt-Ost, Sitz Pförring, folgende erste Satzung zur<br />

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

vom 30.05.2008<br />

§ 1<br />

§ 6 erhält folgende Fassung:<br />

1. Der Beitrag beträgt<br />

a) pro m² Grundstücksfläche 0,98 EUR<br />

b) pro m² Geschossfläche 6,44 EUR<br />

2. Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den<br />

Grundstücksanschluss im Sinne von § 3 WAS in vollem<br />

Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte<br />

Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche<br />

Grundstücks- bzw. Geschossflächen<br />

a) pro m² Grundstücksfläche 0,79 EUR<br />

b) pro m² Geschossfläche 5,15 EUR<br />

3. In den Nacherhebungsfällen einer nachträglichen<br />

Bebauung beträgt der zusätzliche Beitrag:<br />

a) pro m² Grundstücksfläche 0,19 EUR<br />

b) pro m² Geschossfläche 1,29 EUR<br />

§ 2<br />

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

Die Gebühr beträgt 0,77 € pro Kubikmeter entnommenen<br />

Wassers.<br />

§ 3<br />

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.<br />

Bekanntmachung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung<br />

Ingolstadt-Ost, Sitz Pförring<br />

3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes<br />

Gruppenwasserversorgung Ingolstadt-Ost,<br />

Sitz Pförring<br />

Aufgrund des Art. 19 des Gesetzes über die kommunale<br />

Zusammenarbeit (KommZG) erlässt der Zweckverband<br />

Gruppenwasserversorgung Ingolstadt-Ost, Sitz Pförring,<br />

folgende<br />

3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung:<br />

§ 1<br />

§ 3 der Verbandssatzung erhält folgende Fassung:<br />

Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst<br />

das Gebiet der Ortsteile Ettling, Pförring und Wackerstein<br />

des Marktes Pförring sowie das Gebiet der Ortsteile Dünzing,<br />

Oberdünzing, Menning, Oberhartheim, Unterhartheim und<br />

Pleiling der <strong>Stadt</strong> <strong>Vohburg</strong>.<br />

§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.<br />

Pförring, den 07.11.2009<br />

gez.: Sammiller, 1. Vorsitzender<br />

BEKANNTMACHUNG der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Vohburg</strong> zur umsatzsteuerlichen<br />

Behandlung von Kostenersätzen<br />

für Wasser hausanschlüsse und<br />

Herstellungsbeiträge<br />

Mit Wirkung ab 12.08.2000 wurden die Wasserversorgungsunternehmen<br />

angewiesen, Kostenersätze für<br />

Wasserhausanschlüsse und Herstellungsbeiträge mit<br />

dem vollen Steuersatz von 16 bzw. 19% zu belegen.<br />

Der Bundesfinanzhof hat nunmehr entschieden, dass<br />

auch in diesen Fällen wieder der ermäßigte Steuersatz<br />

von derzeit 7% anzuwenden ist.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten<br />

Mehrwertsteuer besteht grundsätzlich nicht. Der <strong>Stadt</strong>rat<br />

<strong>Vohburg</strong> hat trotzdem beschlossen, auf Antrag die<br />

über den Steuersatz von 7% hinaus entrichtete Steuer<br />

zu erstatten.<br />

Erforderlich dazu ist, dass Sie Adressat des Ausgangsbescheides<br />

sind und nicht zum Abzug der Vorsteuer<br />

berechtigt waren. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs<br />

kommt in der Regel nur bei Unternehmen in Betracht.<br />

Nicht erstattungsberechtigt sind darüber hinaus Einzelnachrechtsfolger<br />

(z.B. Käufer eines Grundstücks).<br />

Eine Verzinsung des Rückerstattungsbetrages ist ausgeschlossen.<br />

Die Anträge können Sie auf der Homepage der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Vohburg</strong> herunterladen oder im Rathaus Zi. 202 erhalten.<br />

Spätester Rückgabetermin für die Anträge ist der<br />

31. Dezember 2009.<br />

Anzeige

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!