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Implementierungsleitfaden - HL7 Deutschland eV

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4.6 Dokumentationsdatum<br />

Das Datum ist der Zeitpunkt, an dem eine Krankheit z. B. durch einen Arzt dokumentiert wurde.<br />

Wenn zwischen Feststellung der Diagnose und Dokumentationsdatum nicht unterschieden werden<br />

muss, ist das Datum der Feststellung der Diagnose (Diagnosedatum) anzugeben.<br />

4.7 Angaben zur klinisch relevanten Zeitraum von Diagnosen<br />

Der Zeitraum wird durch zwei Datumsangaben angegeben, von wann bis wann ein Patient an der<br />

diagnostizierten Krankheit litt. Über den Zeitraum kann auch ausgedrückt werden, seit wann ein<br />

Patient an einer Krankheit leidet, indem nur das Startdatum des Zeitraums angegeben wird. Das<br />

Startdatum des Zeitraums kann abweichen von dem Diagnosedatum.<br />

z.B. Diabetes seit 2006 oder Oberschenkelfraktur am 12. März 2007<br />

4.8 Diagnosesicherheit<br />

Die Diagnosesicherheit, d.h. wie sicher die Diagnose im Einzelfall zu werten ist, kann unterschiedlich<br />

angegeben werden.<br />

Für Abrechnungszwecke in der ambulanten Versorgung muss obligatorisch ein Zusatzkennzeichen für<br />

die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) angegeben werden, d.h. die Angabe ist obligatorisch. In der<br />

stationären Versorgung sind diese Zusatzkennzeichen für die Angabe der Diagnosesicherheit für<br />

Abrechnungszwecke dagegen nicht zulässig.<br />

4.9 Lokalisation<br />

Über die Lokalisation kann angegeben werden, in welchem Bereich des Körpers eine Krankheit<br />

diagnostiziert wurde (Topographische Information). Die Beschreibung der Lokalisation kann sowohl im<br />

Klartext erfolgen, als auch über einen Codierungsschlüssel (Seitenlokalisation).<br />

Ein Sonderfall der Lokalisation ist die Angabe der Körperseite (Seitenlokalisation).<br />

4.10 Diagnoseerläuterung<br />

Damit soll dem Arzt die Möglichkeit gegeben werden evt. nähere Angaben zu einer Diagnose in Form<br />

von Freitext zu machen.<br />

4.11 Begründung von Ausnahmen<br />

Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, das Auftreten einer Diagnose zu begründen, z.B. für<br />

geschlechtsspezifische Plausibilitätsprüfungen.<br />

Eine Codierung für Ausnahmebegründungen gibt es zurzeit nicht, d.h. diese erfolgt in Freitext.<br />

<strong>Implementierungsleitfaden</strong> <strong>HL7</strong> V3 Diagnosen 16

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