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KONTRAKTLOGISTIK - Kuehne + Nagel

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Konsolidierter Jahresabschluss 2010 _ _ _ _ _ _ Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss, Grundsätze zur Rechnungslegung<br />

ANHANG ZUM KONSOLIDIERTEN<br />

JAHRESABSCHLUSS<br />

GRUNDSÄTZE ZUR RECHNUNGSLEGUNG<br />

1 Organisation<br />

Kühne + <strong>Nagel</strong> International AG (die Gesellschaft) hat ihren Sitz<br />

in Schindellegi (Feusisberg), Schweiz, und gehört zu den weltweit<br />

führenden Logistikanbietern. Ihre starke Marktpositionierung<br />

liegt in der Seefracht, Luftfracht, den Landverkehren und<br />

der Kontraktlogistik.<br />

Der konsolidierte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010<br />

umfasst die Gesellschaft, deren Tochtergesellschaften und Beteiligungen<br />

an Joint Ventures (die Gruppe).<br />

2 Einhaltung der Standards<br />

Der konsolidierte Jahresabschluss wird in Übereinstimmung mit<br />

International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.<br />

3 Basis für die Erstellung des<br />

konsolidierten Jahresabschlusses<br />

Der konsolidierte Jahresabschluss der Gruppe wird in Millionen<br />

(Mio.) Schweizer Franken (CHF) erstellt und basiert auf den einzelnen<br />

Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen zum<br />

31. Dezember 2010. Diese Jahresabschlüsse wurden gemäss einheitlichen<br />

Konzernrichtlinien der Gruppe erstellt, die den Anforderungen<br />

von IFRS und den Anforderungen der schweizerischen<br />

Gesetzgebung (OR) entsprechen. Der konsolidierte Jahresabschluss<br />

wurde auf der Basis von historischen Anschaffungskosten<br />

erstellt. Einzige Ausnahme bilden einige Finanzinstrumente<br />

und Wertpapiere, die zum Verkehrswert bewertet wurden.<br />

Gegenstände des Anlagevermögens, die zur Veräusserung<br />

bestimmt sind, werden entweder zum niedrigeren Buchwert oder<br />

Verkehrswert abzüglich Verkaufskosten geführt.<br />

Die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses nach IFRS<br />

verlangt von der Geschäftsleitung, dass bei der Umsetzung der<br />

Richtlinien und der Festlegung der Beträge von Aktiven und Passiven<br />

sowie bei Aufwand und Ertrag gewisse Beurteilungen,<br />

Schätzungen und Annahmen gemacht werden. Das tatsächliche<br />

Ergebnis kann von diesen Schätzungen abweichen. Beurteilungen<br />

der Ge schäftsleitung unter Anwendung von IFRS, die sich<br />

wesentlich auf den konsolidierten Jahresabschluss auswirken,<br />

und Schätzungen, die ein beträchtliches Risiko für wesentliche<br />

Berichtigungen im Folgejahr darstellen könnten, sind aus Erläuterung<br />

50 ersichtlich.<br />

Die Grundsätze der Rechnungslegung für den konsolidierten<br />

Jahresabschluss stimmen mit jenen der Konzernrechnung per<br />

31. Dezember 2009 überein. Die Anwendung von IFRS 3 rev.<br />

„Unternehmenszusammenschlüsse per 1. Januar 2010“ führte zu<br />

Anpassungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung<br />

von zukünftigen Unternehmenszusammenschlüssen. Der<br />

Wechsel in der Rechnungslegungsmethode für Unternehmenszusammenschlüsse<br />

wurde prospektiv angewendet. Im Berichtsjahr<br />

gab es keine signifikanten Unternehmenszusammenschlüsse.<br />

Unternehmenszusammenschlüsse werden mittels der Erwerbsmethode<br />

erfasst. Die Gruppe setzt den Goodwill zum Fair-Value<br />

inklusive dem identifizierten nicht beherrschenden Anteil am<br />

erworbenen Unternehmen, ab züglich der erworbenen identifizierbaren<br />

Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum<br />

Er werbs zeitpunkt an. Ein Erwerb zu einem Preis unter dem<br />

Marktwert wird sofort über die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

verbucht.<br />

Die Gruppe bewertet die nicht beherrschten Anteile zu deren<br />

proportionalen Anteil des identifizierten Betrages der netto<br />

identifizierbaren Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt.<br />

Die übertragene Gegenleistung enthält die Vermögenswerte<br />

bewertet zum beizulegenden Zeitwert, die Schulden, die der<br />

Erwerber von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens<br />

übernommen hat und die vom Erwerber ausgegebenen<br />

Eigenkapitalanteile sowie der beizulegende Zeitwert allfälliger<br />

übertragener Gegenleistungen. Wenn die übertragene Gegenleistung<br />

als Eigenkapital klassifiziert ist, wird es nicht angesetzt.<br />

Nachträgliche Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der<br />

bedingten Gegenleistung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

verbucht. Die übertragene Gegenleistung enthält keine<br />

Beträge im Zusammenhang mit der Abrechnung von bereits existierenden<br />

Beziehungen. Solche Beträge sind im Allgemeinen in<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.<br />

Transaktionskosten, ausser Kosten im Zusammenhang mit<br />

Platzierung von Fremd- oder Eigenkapitalinstrumenten, aus Unternehmenszusammenschlüssen<br />

werden wie angefallen verbucht.<br />

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