KONTRAKTLOGISTIK - Kuehne + Nagel
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Falls Teile von einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauer<br />
haben, werden diese separat im Anlagespiegel erfasst. Spätere<br />
Aufwendungen werden nur kapitalisiert, wenn es wahrscheinlich<br />
ist, dass der Gruppe daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen<br />
zufliessen wird und die Kosten verlässlich festgestellt werden<br />
können. Alle anderen Aufwendungen werden direkt in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
9 Leasing<br />
Leasingverträge, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum<br />
verbundenen Risiken sowie der Nutzen bei Vertragsabschluss<br />
auf die Gruppe übergehen, werden als Finanzleasing bilanziert.<br />
Alle anderen Leasingverträge werden als operationelles Leasing<br />
klassifiziert.<br />
Sachanlagen unter Finanzleasing sind zum tieferen Barwert der<br />
zukünftigen Mindest-Leasingzahlungen oder zum Verkehrswert,<br />
abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertverminderungen<br />
bilanziert. Leasingobjekte werden über die<br />
kürzere Vertragslaufzeit und die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
Die Zinskomponenten der Leasingraten basierend auf<br />
der zugrundeliegenden Zinsrate, werden der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
belastet.<br />
Zahlungen für operatives Leasing werden über die Leasingdauer<br />
in den betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, sofern nicht<br />
eine andere Berechnungsgrundlage den Nutzen der geleasten<br />
Sachanlage besser widerspiegelt.<br />
Alle Gewinne und Verluste aus Sale-and-lease-back-Trans aktio nen,<br />
die in einem operationellen Leasing resultieren, werden direkt in<br />
der Gewinn- und Verlustrechung gebucht, wenn die Transaktion<br />
zum Verkehrswert durchgeführt wurde. Wird die Transaktion unter<br />
dem Verkehrswert durchgeführt, dann werden die Verluste – ausgeglichen<br />
durch zukünftige Leasingzahlungen unter dem Marktpreis<br />
– zurückgestellt und über die zu voraussichtliche Nutzungsdauer<br />
des Anlagegutes abgeschrieben. Alle übrigen Verluste<br />
werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wird<br />
die Transaktion über dem Verkehrswert durchgeführt, dann wird<br />
der Gewinn aus dieser Transaktion zurückgestellt und über die<br />
voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlagegutes abgeschrieben.<br />
Wenn der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Sale-and-lease-back-<br />
Transaktion geringer ist als der Buchwert des Anlagegutes, wird<br />
ein Verlust in der Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und<br />
dem Verkehrswert sofort gebucht.<br />
Konsolidierter Jahresabschluss 2010 _ _ _ _ _ _ Grundsätze zur Rechnungslegung<br />
10 Immaterielle Vermögenswerte<br />
Goodwill<br />
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der<br />
Erwerbsmethode verbucht. Goodwill aus Akquisitionen stellt den<br />
beizulegenden Zeitwert der transferierten Gegenleistung (inklusive<br />
des beizulegenden Zeitwerts von vorhergegangenen Eigenkapitalanteilen<br />
des Erworbenen) und den festgestellten Betrag<br />
von allfälligen nicht beherrschenden Anteilen beim Erworbenen,<br />
abzüglich des netto festgestellten Betrags (im Allgemeinen<br />
der beizulegende Zeitwert) des akquirierten identifizierbaren<br />
Vermögens und der Schulden. Goodwill wird den geldmittelgenerierenden<br />
Einheiten zugeordnet.<br />
Goodwill wird zu Kosten abzüglich aufgelaufener Wertminderungsverluste<br />
angesetzt. Goodwill wird per Jahresende jährlich<br />
auf Wertminderungen überprüft. Falls es Anzeichen auf eine<br />
mögliche Wertminderung des Goodwills gibt, wird die Werthaltigkeitsprüfung<br />
zum jeweiligen Zeitpunkt durchgeführt.<br />
Andere immaterielle Vermögenswerte<br />
Andere immaterielle Vermögenswerte (z.B. Software, Kundenlisten,<br />
Kundenverträge etc.), die von Dritten erworben oder im<br />
Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen übernommen<br />
wurden, werden getrennt als immaterielle Vermögenswerte<br />
ausgewiesen und zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter<br />
Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsverluste<br />
aktiviert. Andere immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb eines Unternehmens übernommen<br />
wurden, sind getrennt vom Goodwill zu erfassen, wenn sie aus<br />
vertraglichen oder gesetzlichen Rechten bestehen oder getrennt<br />
übertragbar sind und ihr Verkehrswert verlässlich bestimmt werden<br />
kann. Software wird über die erwartete Nutzungsdauer von<br />
maximal drei Jahren abgeschrieben. Andere immaterielle Vermögenswerte<br />
werden linear über die voraussichtliche wirtschaftliche<br />
oder rechtliche Nutzungsdauer (maximal bis zu zehn<br />
Jahren) abgeschrieben. Es wurden keine immateriellen Vermögenswerte<br />
mit unbestimmter Nutzungsdauer in der Bilanz<br />
der Gruppe aktiviert.<br />
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