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Gerichtskostengesetz (GKG)

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58<br />

Nr.<br />

Gebührentatbestand<br />

Gebühr oder Satz der<br />

Gebühr 4110, soweit<br />

nichts anderes vermerkt<br />

ist<br />

Abschnitt 3<br />

Wiederaufnahmeverfahren<br />

4130 Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens:<br />

Der Antrag wird verworfen oder abgelehnt....................................................................... 0,5<br />

4131 Verfahren über die Beschwerde gegen einen Beschluss, durch den ein Antrag auf<br />

Wiederaufnahme des Verfahrens verworfen oder abgelehnt wurde:<br />

Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .................................................... 1,0<br />

Hauptabschnitt 2<br />

Einziehung und verwandte Maßnahmen<br />

Vorbemerkung 4.2:<br />

(1) Die Vorschriften dieses Hauptabschnitts gelten für die Verfahren über die Einziehung, dieser gleichstehende Rechtsfolgen<br />

(§ 442 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) und die Abführung des Mehrerlöses. Im gerichtlichen Verfahren werden die Gebühren<br />

gesondert erhoben.<br />

(2) Betreffen die in Absatz 1 genannten Maßnahmen mehrere Betroffene wegen derselben Handlung, wird nur eine Gebühr<br />

erhoben. § 31 <strong>GKG</strong> bleibt unberührt.<br />

Abschnitt 1<br />

Beschwerde<br />

4210 Verfahren über die Beschwerde nach § 441 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG:<br />

Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen ....................................................<br />

30,00 EUR<br />

Abschnitt 2<br />

Rechtsbeschwerde<br />

4220 Verfahren mit Urteil oder Beschluss nach § 79 Abs. 5 OWiG:<br />

Die Rechtsbeschwerde wird verworfen ............................................................................<br />

4221 Verfahren ohne Urteil oder Beschluss nach § 79 Abs. 5 OWiG .......................................<br />

Die Gebühr entfällt bei Rücknahme der Rechtsbeschwerde vor Ablauf der Begründungsfrist.<br />

60,00 EUR<br />

30,00 EUR<br />

Abschnitt 3<br />

Wiederaufnahmeverfahren<br />

4230 Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens:<br />

Der Antrag wird verworfen oder abgelehnt.......................................................................<br />

4231 Verfahren über die Beschwerde gegen einen Beschluss, durch den ein Antrag auf<br />

Wiederaufnahme des Verfahrens verworfen oder abgelehnt wurde:<br />

Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen ....................................................<br />

30,00 EUR<br />

60,00 EUR<br />

Hauptabschnitt 3<br />

Besondere Gebühren<br />

4300 Dem Anzeigenden sind im Fall einer unwahren Anzeige die Kosten auferlegt worden<br />

(§ 469 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) .........................................................................<br />

Das Gericht kann die Gebühr bis auf 10,00 EUR herabsetzen oder beschließen, dass von der<br />

Erhebung einer Gebühr abgesehen wird.<br />

30,00 EUR<br />

4301 Abschließende Entscheidung des Gerichts im Fall des § 25a Abs. 1 StVG..................... 30,00 EUR<br />

4302 Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Fall des § 25a Abs. 1 StVG.............................. 15,00 EUR

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