Gerichtskostengesetz (GKG)
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58<br />
Nr.<br />
Gebührentatbestand<br />
Gebühr oder Satz der<br />
Gebühr 4110, soweit<br />
nichts anderes vermerkt<br />
ist<br />
Abschnitt 3<br />
Wiederaufnahmeverfahren<br />
4130 Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens:<br />
Der Antrag wird verworfen oder abgelehnt....................................................................... 0,5<br />
4131 Verfahren über die Beschwerde gegen einen Beschluss, durch den ein Antrag auf<br />
Wiederaufnahme des Verfahrens verworfen oder abgelehnt wurde:<br />
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .................................................... 1,0<br />
Hauptabschnitt 2<br />
Einziehung und verwandte Maßnahmen<br />
Vorbemerkung 4.2:<br />
(1) Die Vorschriften dieses Hauptabschnitts gelten für die Verfahren über die Einziehung, dieser gleichstehende Rechtsfolgen<br />
(§ 442 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) und die Abführung des Mehrerlöses. Im gerichtlichen Verfahren werden die Gebühren<br />
gesondert erhoben.<br />
(2) Betreffen die in Absatz 1 genannten Maßnahmen mehrere Betroffene wegen derselben Handlung, wird nur eine Gebühr<br />
erhoben. § 31 <strong>GKG</strong> bleibt unberührt.<br />
Abschnitt 1<br />
Beschwerde<br />
4210 Verfahren über die Beschwerde nach § 441 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG:<br />
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen ....................................................<br />
30,00 EUR<br />
Abschnitt 2<br />
Rechtsbeschwerde<br />
4220 Verfahren mit Urteil oder Beschluss nach § 79 Abs. 5 OWiG:<br />
Die Rechtsbeschwerde wird verworfen ............................................................................<br />
4221 Verfahren ohne Urteil oder Beschluss nach § 79 Abs. 5 OWiG .......................................<br />
Die Gebühr entfällt bei Rücknahme der Rechtsbeschwerde vor Ablauf der Begründungsfrist.<br />
60,00 EUR<br />
30,00 EUR<br />
Abschnitt 3<br />
Wiederaufnahmeverfahren<br />
4230 Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens:<br />
Der Antrag wird verworfen oder abgelehnt.......................................................................<br />
4231 Verfahren über die Beschwerde gegen einen Beschluss, durch den ein Antrag auf<br />
Wiederaufnahme des Verfahrens verworfen oder abgelehnt wurde:<br />
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen ....................................................<br />
30,00 EUR<br />
60,00 EUR<br />
Hauptabschnitt 3<br />
Besondere Gebühren<br />
4300 Dem Anzeigenden sind im Fall einer unwahren Anzeige die Kosten auferlegt worden<br />
(§ 469 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) .........................................................................<br />
Das Gericht kann die Gebühr bis auf 10,00 EUR herabsetzen oder beschließen, dass von der<br />
Erhebung einer Gebühr abgesehen wird.<br />
30,00 EUR<br />
4301 Abschließende Entscheidung des Gerichts im Fall des § 25a Abs. 1 StVG..................... 30,00 EUR<br />
4302 Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Fall des § 25a Abs. 1 StVG.............................. 15,00 EUR