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VORSORGE Rente Fonds - Anbieter

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Tarif- und Leistungsbeschreibung<br />

(Version: VHF 01/2012)<br />

Nachstehende Beschreibungen geben eine Übersicht über den Leistungsumfang. Einzelheiten,<br />

insbesondere auch Ausschlüsse, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.<br />

1. <strong>Fonds</strong>gebundene <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />

Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die <strong>Fonds</strong>gebundene <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

mit Todesfallschutz nach Tarif VHF31, VHF32 und VHF33.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gebundene <strong>Rente</strong>nversicherung bietet vor Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung (Aufschubzeit)<br />

Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens<br />

(Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert von unserem übrigen Vermögen in<br />

Anteilen von Investmentfonds angelegt.<br />

Die Anlagestrategie wird vom Versicherungsnehmer festgelegt. Detaillierte Informationen zu den<br />

Anlagemöglichkeiten (Individuelle <strong>Fonds</strong>auswahl, FERI-Institutional-Advisors-Strategiedepots<br />

und Garantiefonds) sind dem <strong>Fonds</strong>überblick und den besonderen Versicherungsbedingungen<br />

für Garantiefonds zu entnehmen.<br />

Die Wertentwicklung der durch die Anlagestrategie gewählten Investmentfonds ist vom Kapitalmarkt<br />

abhängig und kann daher nicht garantiert werden. Es besteht die Chance, bei Kurssteigerungender<br />

Investmentfonds einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgang ist aber auch<br />

das Risiko einer Wertminderung gegeben. Das heißt, der Wert der Ihrer Versicherung insgesamt<br />

gutgeschriebenen Anteileinheiten (<strong>Fonds</strong> guthaben) kann bei Ablauf deutlich unter der Summe<br />

der eingezahlten Beiträge liegen.<br />

1.1 Aufschubzeit<br />

Die Aufschubzeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn der<br />

<strong>Rente</strong>nzahlung liegt.<br />

Beitragszahlung<br />

Ihre Beiträge entrichten Sie in der Aufschubzeit bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer.<br />

Nach dem Tod der versicherten Person, der Inanspruchnahme der Abrufrente bzw. Verlängerungsphase,<br />

der Kündigung des Versicherungsvertrages oder auch der Beitragsfreistellung<br />

werden keine weiteren Beiträge gezahlt.<br />

Mindestbeiträge<br />

- Summe der Beiträge der Hauptversicherung eines Versicherungsjahres: mindestens 360 EUR<br />

bei laufender Beitragszahlung<br />

- Beitragssumme der Hauptversicherung bei laufender Beitragszahlung: mindestens 7.200 EUR<br />

- Einmalbeitrag: mindestens 5.000 EUR<br />

- Beitragserhöhungen müssen mindestens 300 EUR p. a. betragen<br />

- Zuzahlungen müssen mindestens 300 EUR betragen<br />

Mindestdauern<br />

- Dauer der Versicherung/Aufschubzeit: mindestens 5 Jahre und mindestens bis zum Alter 18<br />

Jahre der versicherten Person; maximal bis Endalter 85 Jahre<br />

- Dauer der Beitragszahlung: mindestens 5 Jahre bei laufender Beitragszahlung, maximal bis<br />

Endalter 74 Jahre<br />

Eintrittsalter<br />

- Versicherungsnehmer: mindestens 18 Jahre<br />

- Versicherte Person: mindestens 0 Jahre, maximal 67 Jahre (15 Jahre Termfixversicherung)<br />

Leistungen bei Tod vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Stirbt die versicherte Person in den ersten drei Versicherungsjahren, wird das angesammelte<br />

<strong>Fonds</strong>guthaben ausgezahlt. Bei Tod infolge eines Unfalls innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre<br />

leisten wir die vereinbarte, in der Versicherungsurkunde dokumentierte Todesfallleistung,<br />

mindestens das <strong>Fonds</strong>gut haben. Stirbt die versicherte Person nach den ersten 3 Versicherungsjahren,<br />

aber vor dem Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung, entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung,<br />

mindestens das <strong>Fonds</strong>guthaben. Die Todesfallleistung wird in Prozent der Summe der<br />

insgesamt zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) der Hauptversicherung zuzüglich der Beiträge<br />

eventuell eingeschlossener Zahlungsausfallversicherungen an gegeben. Stirbt die versicherte<br />

Person vor Vollendung des siebten Lebensjahres, ist die Leistung im Todesfall auf den durch die<br />

Aufsichtsbehörde bestimmten Höchstbetrag für die gewöhnlichen Beerdigungskosten in der<br />

Lebensversicherung beschränkt (§ 150 Absatz 4 VVG; 8.000 EUR).<br />

Todesfallschutz vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Der Todesfallschutz vor <strong>Rente</strong>nbeginn ist wählbar in 10% Schritten von 0 bis 200% der vereinbarten<br />

Beitragssumme.<br />

1.2 <strong>Rente</strong>nbezugzeit<br />

Erlebt die versicherte Person den vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn, zahlen wir, solange die versicherte<br />

Person lebt, eine <strong>Rente</strong> zum jeweils Ersten eines Monats. Dazu werden zum Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung<br />

die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile dem Anlagestock entnommen und in unserem<br />

übrigen Vermögen angelegt.<br />

Die Höhe der <strong>Rente</strong> können wir vor Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung nicht bestimmen, da sie vom<br />

Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (<strong>Fonds</strong>guthaben) zum<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn abhängig ist. Zum vereinbarten <strong>Rente</strong>n beginn wird die von da an garantierte<br />

<strong>Rente</strong> berechnet, indem der durch 10.000 EUR geteilte Wert des <strong>Fonds</strong>guthabens mit dem in der<br />

Versicherungsurkunde genannten <strong>Rente</strong>nfaktor multipliziert wird.<br />

Teilverrentung<br />

Anstelle der einmaligen Verrentung zum <strong>Rente</strong>nbeginn haben Sie die Möglichkeit, Teile der gutgeschriebenen<br />

Anteileinheiten zu unterschiedlichen Terminen zu verrenten.<br />

Höchstrentenbeginnalter<br />

Das Höchstrentenbeginnalter beträgt 85 Jahre.<br />

Vorzeitiger <strong>Rente</strong>nbeginn (Abrufrente)<br />

Ab dem 6. Versicherungsjahr und nach Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person<br />

können Sie die Vorverlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns unter Herabsetzung der garantierten <strong>Rente</strong><br />

verlangen.<br />

Verlängerungsphase<br />

Bis einen Monat vor dem vereinbarten Termin des <strong>Rente</strong>nbeginns kann die Aufschubzeit Ihrer Versicherung<br />

unter Erhöhung des <strong>Rente</strong>nfaktors bis zum Höchstrentenbeginnalter der versicherten<br />

Person von 85 Jahren beitragsfrei verlängert werden.<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

Stirbt die versicherte Person nach dem <strong>Rente</strong>nbeginn, so wird – sofern vereinbart – die Altersrente<br />

bis zum Ablauf der unabhängig vom Erleben garantierten Mindestdauer der <strong>Rente</strong>nzahlung (<strong>Rente</strong>ngarantiezeit)<br />

weitergezahlt. In Abhängigkeit vom vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginnalter kann eine<br />

Mindestdauer der <strong>Rente</strong>nzahlung zwischen 5 und 40 Jahren vereinbart werden. Bei <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

ab dem 75. Lebensjahr beträgt die <strong>Rente</strong>ngarantiezeit mindestens 5 Jahre.<br />

Überschussbeteiligung bei <strong>Rente</strong>nbezug<br />

Während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit werden Sie zusätzlich zur garantierten <strong>Rente</strong> an den von uns<br />

erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Diese Überschussbeteiligung wird Ihnen in Form einer<br />

zusätzlichen, lebenslangen, bei gleichbleibenden Gewinnanteilsätzen konstanten <strong>Rente</strong> (Erlebensfallbonus)<br />

mit oder ohne Steigerungssatz ausgezahlt.<br />

1.3 Kapitalabfindung<br />

Ab dem 6. Versicherungsjahr und nach Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person<br />

können Sie – bis zum Höchstrentenbeginnalter 85 Jahre – anstelle der <strong>Rente</strong>nzahlungen eine<br />

einmalige Kapitalabfindung in Höhe des <strong>Fonds</strong>guthabens verlangen.<br />

2. Zusatzversicherungen<br />

2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)<br />

Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />

Es gelten die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen<br />

BBH31, BBH32 und BBH33 (Beitragsfreiheit) und BBRH31, BRH32 und BRH33 (Berufsunfähigkeitsrente).<br />

Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

mit laufender Beitragszahlung.<br />

Eintrittsalter<br />

- Versicherte Person: mindestens 15 Jahre, maximal 62 Jahre<br />

Dauern<br />

- Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem der Eintritt von Berufsunfähigkeit den Anspruch<br />

auf Leistungen entstehen lässt.<br />

- Leistungsdauer ist der Zeitraum, für den längstens eine Leistung gewährt wird.<br />

- Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Beiträge zu entrichten sind.<br />

- Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalls und dem Einsetzen<br />

der Leistungspflicht (Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung). Die Vereinbarung der Karenz zeit senkt die<br />

Prämie.<br />

- Beitragsfreiheit (BUB) Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Beitragszahlungsdauer der<br />

BUB enden mit der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr –<br />

zum Jahrestag des Versicherungsbeginns – in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr<br />

vollendet.<br />

- Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

• Die Versicherungsdauer der BUR endet zum vereinbarten Ablauf, spätestens mit dem Ende<br />

der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, jedoch spätestens in dem Jahr – zum<br />

Jahrestag des Versicherungsbeginns – in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr<br />

vollendet.<br />

• Die Beitragszahlungsdauer der BUR entspricht der Versicherungsdauer der BUR.<br />

• Die Leistungsdauer der BUR endet mit dem Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung bzw. der Kapitalabfindung<br />

der Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr, zum Jahrestag des Versicherungsbeginns,<br />

in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.<br />

Leistungen<br />

- Beitragsfreiheit (BUB) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUB<br />

zu mindestens 50% berufsunfähig oder in folge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens<br />

3 Bewertungspunkten – auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50% – pflegebedürftig,<br />

so entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung während der Dauer der Berufsunfähigkeit,<br />

längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUB.<br />

- Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der<br />

BUR zu mindestens 50% berufsunfähig oder infolge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens<br />

3 Bewertungspunkten – auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50% – pflegebedürftig, so<br />

entsteht Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente wird während der<br />

Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUR, gezahlt.<br />

Die monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente darf maximal 4% der Beitragssumme der<br />

Hauptversicherung oder höchstens 4.000 EUR betragen.<br />

Bei Versicherungen von Auszubildenden, Schülern und Studenten beträgt die versicherbare<br />

monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente höchstens 1.000 EUR.<br />

Bei Versicherungen von Hausfrauen werden Leistungen aus der BUZ nur erbracht, wenn die versicherte<br />

Person erwerbsunfähig wird (monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente höchstens<br />

1.000 EUR).<br />

Garantierte Leistungserhöhungen bei Berufsunfähigkeit<br />

Ist die Automatische Anpassung vereinbart, sind zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

garantierte Leistungserhöhungen bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen.<br />

- Beitragsfreiheit (BUB) In diesem Fall erhöhen sich während der Dauer der Berufsunfähigkeit,<br />

längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUB, jährlich die Versicherungsleistungen<br />

der Hauptversicherung und eventuell eingeschlossener Zahlungsausfallversicherungen, ohne<br />

erneute Gesundheitsprüfung.<br />

- Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

In diesem Fall erhöhen sich während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf<br />

der Leistungsdauer der BUR, jährlich die Versicherungsleistungen der Berufsunfähigkeitsrente,<br />

ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />

Die jährlichen Anpassungen werden während der Berufsunfähigkeit entsprechend dem vereinbarten<br />

Erhöhungsprozentsatz der Hauptversicherung vorgenommen. Das gilt auch, wenn für die<br />

Hauptversicherung das Recht auf jährliche Automatische Anpassung aufgrund mehr als zweimaligen<br />

Ablehnens von automatischen Erhöhungen erloschen ist.<br />

3. Automatische Anpassung<br />

Es gelten die Bedingungen für die Automatische Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen<br />

zu <strong>Fonds</strong>gebundenen <strong>Rente</strong>nversicherungen.<br />

Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen <strong>Rente</strong>nversicherung mit<br />

laufender Beitragszahlung.<br />

Bei der Automatischen Anpassung erhöht sich der Beitrag für die Versicherung einschließlich<br />

etwaiger Zusatzversicherungen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Erhöhungen erfolgen<br />

jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns.<br />

Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />

Die Leistungen der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen<br />

erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.

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