VORSORGE Rente Fonds - Anbieter
VORSORGE Rente Fonds - Anbieter
VORSORGE Rente Fonds - Anbieter
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Tarif- und Leistungsbeschreibung<br />
(Version: VHF 01/2012)<br />
Nachstehende Beschreibungen geben eine Übersicht über den Leistungsumfang. Einzelheiten,<br />
insbesondere auch Ausschlüsse, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.<br />
1. <strong>Fonds</strong>gebundene <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />
Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die <strong>Fonds</strong>gebundene <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
mit Todesfallschutz nach Tarif VHF31, VHF32 und VHF33.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gebundene <strong>Rente</strong>nversicherung bietet vor Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung (Aufschubzeit)<br />
Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens<br />
(Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert von unserem übrigen Vermögen in<br />
Anteilen von Investmentfonds angelegt.<br />
Die Anlagestrategie wird vom Versicherungsnehmer festgelegt. Detaillierte Informationen zu den<br />
Anlagemöglichkeiten (Individuelle <strong>Fonds</strong>auswahl, FERI-Institutional-Advisors-Strategiedepots<br />
und Garantiefonds) sind dem <strong>Fonds</strong>überblick und den besonderen Versicherungsbedingungen<br />
für Garantiefonds zu entnehmen.<br />
Die Wertentwicklung der durch die Anlagestrategie gewählten Investmentfonds ist vom Kapitalmarkt<br />
abhängig und kann daher nicht garantiert werden. Es besteht die Chance, bei Kurssteigerungender<br />
Investmentfonds einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgang ist aber auch<br />
das Risiko einer Wertminderung gegeben. Das heißt, der Wert der Ihrer Versicherung insgesamt<br />
gutgeschriebenen Anteileinheiten (<strong>Fonds</strong> guthaben) kann bei Ablauf deutlich unter der Summe<br />
der eingezahlten Beiträge liegen.<br />
1.1 Aufschubzeit<br />
Die Aufschubzeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn der<br />
<strong>Rente</strong>nzahlung liegt.<br />
Beitragszahlung<br />
Ihre Beiträge entrichten Sie in der Aufschubzeit bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer.<br />
Nach dem Tod der versicherten Person, der Inanspruchnahme der Abrufrente bzw. Verlängerungsphase,<br />
der Kündigung des Versicherungsvertrages oder auch der Beitragsfreistellung<br />
werden keine weiteren Beiträge gezahlt.<br />
Mindestbeiträge<br />
- Summe der Beiträge der Hauptversicherung eines Versicherungsjahres: mindestens 360 EUR<br />
bei laufender Beitragszahlung<br />
- Beitragssumme der Hauptversicherung bei laufender Beitragszahlung: mindestens 7.200 EUR<br />
- Einmalbeitrag: mindestens 5.000 EUR<br />
- Beitragserhöhungen müssen mindestens 300 EUR p. a. betragen<br />
- Zuzahlungen müssen mindestens 300 EUR betragen<br />
Mindestdauern<br />
- Dauer der Versicherung/Aufschubzeit: mindestens 5 Jahre und mindestens bis zum Alter 18<br />
Jahre der versicherten Person; maximal bis Endalter 85 Jahre<br />
- Dauer der Beitragszahlung: mindestens 5 Jahre bei laufender Beitragszahlung, maximal bis<br />
Endalter 74 Jahre<br />
Eintrittsalter<br />
- Versicherungsnehmer: mindestens 18 Jahre<br />
- Versicherte Person: mindestens 0 Jahre, maximal 67 Jahre (15 Jahre Termfixversicherung)<br />
Leistungen bei Tod vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Stirbt die versicherte Person in den ersten drei Versicherungsjahren, wird das angesammelte<br />
<strong>Fonds</strong>guthaben ausgezahlt. Bei Tod infolge eines Unfalls innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre<br />
leisten wir die vereinbarte, in der Versicherungsurkunde dokumentierte Todesfallleistung,<br />
mindestens das <strong>Fonds</strong>gut haben. Stirbt die versicherte Person nach den ersten 3 Versicherungsjahren,<br />
aber vor dem Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung, entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung,<br />
mindestens das <strong>Fonds</strong>guthaben. Die Todesfallleistung wird in Prozent der Summe der<br />
insgesamt zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) der Hauptversicherung zuzüglich der Beiträge<br />
eventuell eingeschlossener Zahlungsausfallversicherungen an gegeben. Stirbt die versicherte<br />
Person vor Vollendung des siebten Lebensjahres, ist die Leistung im Todesfall auf den durch die<br />
Aufsichtsbehörde bestimmten Höchstbetrag für die gewöhnlichen Beerdigungskosten in der<br />
Lebensversicherung beschränkt (§ 150 Absatz 4 VVG; 8.000 EUR).<br />
Todesfallschutz vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Der Todesfallschutz vor <strong>Rente</strong>nbeginn ist wählbar in 10% Schritten von 0 bis 200% der vereinbarten<br />
Beitragssumme.<br />
1.2 <strong>Rente</strong>nbezugzeit<br />
Erlebt die versicherte Person den vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn, zahlen wir, solange die versicherte<br />
Person lebt, eine <strong>Rente</strong> zum jeweils Ersten eines Monats. Dazu werden zum Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung<br />
die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile dem Anlagestock entnommen und in unserem<br />
übrigen Vermögen angelegt.<br />
Die Höhe der <strong>Rente</strong> können wir vor Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung nicht bestimmen, da sie vom<br />
Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (<strong>Fonds</strong>guthaben) zum<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn abhängig ist. Zum vereinbarten <strong>Rente</strong>n beginn wird die von da an garantierte<br />
<strong>Rente</strong> berechnet, indem der durch 10.000 EUR geteilte Wert des <strong>Fonds</strong>guthabens mit dem in der<br />
Versicherungsurkunde genannten <strong>Rente</strong>nfaktor multipliziert wird.<br />
Teilverrentung<br />
Anstelle der einmaligen Verrentung zum <strong>Rente</strong>nbeginn haben Sie die Möglichkeit, Teile der gutgeschriebenen<br />
Anteileinheiten zu unterschiedlichen Terminen zu verrenten.<br />
Höchstrentenbeginnalter<br />
Das Höchstrentenbeginnalter beträgt 85 Jahre.<br />
Vorzeitiger <strong>Rente</strong>nbeginn (Abrufrente)<br />
Ab dem 6. Versicherungsjahr und nach Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person<br />
können Sie die Vorverlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns unter Herabsetzung der garantierten <strong>Rente</strong><br />
verlangen.<br />
Verlängerungsphase<br />
Bis einen Monat vor dem vereinbarten Termin des <strong>Rente</strong>nbeginns kann die Aufschubzeit Ihrer Versicherung<br />
unter Erhöhung des <strong>Rente</strong>nfaktors bis zum Höchstrentenbeginnalter der versicherten<br />
Person von 85 Jahren beitragsfrei verlängert werden.<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
Stirbt die versicherte Person nach dem <strong>Rente</strong>nbeginn, so wird – sofern vereinbart – die Altersrente<br />
bis zum Ablauf der unabhängig vom Erleben garantierten Mindestdauer der <strong>Rente</strong>nzahlung (<strong>Rente</strong>ngarantiezeit)<br />
weitergezahlt. In Abhängigkeit vom vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginnalter kann eine<br />
Mindestdauer der <strong>Rente</strong>nzahlung zwischen 5 und 40 Jahren vereinbart werden. Bei <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
ab dem 75. Lebensjahr beträgt die <strong>Rente</strong>ngarantiezeit mindestens 5 Jahre.<br />
Überschussbeteiligung bei <strong>Rente</strong>nbezug<br />
Während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit werden Sie zusätzlich zur garantierten <strong>Rente</strong> an den von uns<br />
erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Diese Überschussbeteiligung wird Ihnen in Form einer<br />
zusätzlichen, lebenslangen, bei gleichbleibenden Gewinnanteilsätzen konstanten <strong>Rente</strong> (Erlebensfallbonus)<br />
mit oder ohne Steigerungssatz ausgezahlt.<br />
1.3 Kapitalabfindung<br />
Ab dem 6. Versicherungsjahr und nach Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person<br />
können Sie – bis zum Höchstrentenbeginnalter 85 Jahre – anstelle der <strong>Rente</strong>nzahlungen eine<br />
einmalige Kapitalabfindung in Höhe des <strong>Fonds</strong>guthabens verlangen.<br />
2. Zusatzversicherungen<br />
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)<br />
Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />
Es gelten die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen<br />
BBH31, BBH32 und BBH33 (Beitragsfreiheit) und BBRH31, BRH32 und BRH33 (Berufsunfähigkeitsrente).<br />
Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
mit laufender Beitragszahlung.<br />
Eintrittsalter<br />
- Versicherte Person: mindestens 15 Jahre, maximal 62 Jahre<br />
Dauern<br />
- Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem der Eintritt von Berufsunfähigkeit den Anspruch<br />
auf Leistungen entstehen lässt.<br />
- Leistungsdauer ist der Zeitraum, für den längstens eine Leistung gewährt wird.<br />
- Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Beiträge zu entrichten sind.<br />
- Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalls und dem Einsetzen<br />
der Leistungspflicht (Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung). Die Vereinbarung der Karenz zeit senkt die<br />
Prämie.<br />
- Beitragsfreiheit (BUB) Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Beitragszahlungsdauer der<br />
BUB enden mit der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr –<br />
zum Jahrestag des Versicherungsbeginns – in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr<br />
vollendet.<br />
- Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
• Die Versicherungsdauer der BUR endet zum vereinbarten Ablauf, spätestens mit dem Ende<br />
der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, jedoch spätestens in dem Jahr – zum<br />
Jahrestag des Versicherungsbeginns – in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr<br />
vollendet.<br />
• Die Beitragszahlungsdauer der BUR entspricht der Versicherungsdauer der BUR.<br />
• Die Leistungsdauer der BUR endet mit dem Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung bzw. der Kapitalabfindung<br />
der Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr, zum Jahrestag des Versicherungsbeginns,<br />
in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.<br />
Leistungen<br />
- Beitragsfreiheit (BUB) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUB<br />
zu mindestens 50% berufsunfähig oder in folge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens<br />
3 Bewertungspunkten – auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50% – pflegebedürftig,<br />
so entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung während der Dauer der Berufsunfähigkeit,<br />
längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUB.<br />
- Berufsunfähigkeitsrente (BUR) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der<br />
BUR zu mindestens 50% berufsunfähig oder infolge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens<br />
3 Bewertungspunkten – auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50% – pflegebedürftig, so<br />
entsteht Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente wird während der<br />
Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUR, gezahlt.<br />
Die monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente darf maximal 4% der Beitragssumme der<br />
Hauptversicherung oder höchstens 4.000 EUR betragen.<br />
Bei Versicherungen von Auszubildenden, Schülern und Studenten beträgt die versicherbare<br />
monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente höchstens 1.000 EUR.<br />
Bei Versicherungen von Hausfrauen werden Leistungen aus der BUZ nur erbracht, wenn die versicherte<br />
Person erwerbsunfähig wird (monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente höchstens<br />
1.000 EUR).<br />
Garantierte Leistungserhöhungen bei Berufsunfähigkeit<br />
Ist die Automatische Anpassung vereinbart, sind zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
garantierte Leistungserhöhungen bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen.<br />
- Beitragsfreiheit (BUB) In diesem Fall erhöhen sich während der Dauer der Berufsunfähigkeit,<br />
längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUB, jährlich die Versicherungsleistungen<br />
der Hauptversicherung und eventuell eingeschlossener Zahlungsausfallversicherungen, ohne<br />
erneute Gesundheitsprüfung.<br />
- Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
In diesem Fall erhöhen sich während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf<br />
der Leistungsdauer der BUR, jährlich die Versicherungsleistungen der Berufsunfähigkeitsrente,<br />
ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />
Die jährlichen Anpassungen werden während der Berufsunfähigkeit entsprechend dem vereinbarten<br />
Erhöhungsprozentsatz der Hauptversicherung vorgenommen. Das gilt auch, wenn für die<br />
Hauptversicherung das Recht auf jährliche Automatische Anpassung aufgrund mehr als zweimaligen<br />
Ablehnens von automatischen Erhöhungen erloschen ist.<br />
3. Automatische Anpassung<br />
Es gelten die Bedingungen für die Automatische Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen<br />
zu <strong>Fonds</strong>gebundenen <strong>Rente</strong>nversicherungen.<br />
Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen <strong>Rente</strong>nversicherung mit<br />
laufender Beitragszahlung.<br />
Bei der Automatischen Anpassung erhöht sich der Beitrag für die Versicherung einschließlich<br />
etwaiger Zusatzversicherungen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Erhöhungen erfolgen<br />
jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns.<br />
Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />
Die Leistungen der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen<br />
erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.