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Braunschweigisches Jahrbuch 53.1972 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/docid=00042532<br />

gerichtlich wegen erlittener Vergewaltigung, ohne daß es freilich jemals zu einem<br />

Verfahren kommt.<br />

In den folgenden Jahren ist er vornehmlich in Brandenburg tätig, ohne von<br />

Herzog Erich und Graf UJrich behelligt zu werden. Kurfürst J oachim 11., der ihm<br />

1544 seinen Ehevertrag mit Merle, Tochter Josefs zu Schleusingen, bestätigt 8),<br />

nötigt 1546 als Oberlehnsherr von Derenburg Graf Ulrich zur vertraglichen Anerkennung<br />

der Forderung Michels über 24 000 fl.<br />

Das Ende ist von einiger Räuberromantik begleitet. Ende März 1549 boten<br />

sich zwei in der Mark landsässige, aber verarmte und zu Landstörzern herabgesunkene<br />

Adlige, Wenzel von Beuden und Hans von RackeI, in Blankenburg an, Michel<br />

aufzuheben und gefangen zu liefern. Der gräfliche Hauptmann lehnte ab. Dagegen<br />

ging die Stadt Magdeburg auf den Handel ein, eine Geisel als Repressalie gegen<br />

Joachim 11. zu erhalten. Am 23.4. wurde Michel - hier als "der Juden Rabbi"<br />

bezeichnet - von den 'Genannten und Magdeburger Reutern bei Frankfurt/Oder<br />

aufgehoben und von einem Teil der Gangster in Sagen bei Torgau festgesetzt. In<br />

einem unbewachten Augenblick gelang es ihm aber, durch einen Sprung über eine<br />

Wand zu entkommen und die Dorfbewohner unter Androhung herzoglicher<br />

Ungnade zur Festnahme der Entführer zu 'bewegen, die ohne weiteres hingerichtet<br />

wurden. Michel 'begab sich nach Berlin, wo er "denselbigen Tag den Hals entzwei<br />

gestürtzet", wie die Magdeburger Schöffenchronik 11 berichtet 9). Das Datum<br />

smwankt in den QueJIen, Jacobs entscheidet sich mit guten Gründen für den 12./<br />

13. Mai 10).<br />

Die Anschuldigungen Graf Ulrichs hat Jacobs, wie schon erwähnt, aus anderen<br />

QueJIen als begründet nachgewiesen, außer der ihm nicht bekannten der Urkundenfälschung.<br />

Da aber das corpus delicti als vorhanden und vorweisbar bezeichnet<br />

wird 11), ist an der Tatsache selbst nicht wohl zu zweifeln.<br />

Einen Erfolg hat die Schrift nicht gehabt; auch ist Graf Ulrich so wenig wie<br />

Herzog Erich jemals gerichtlich vorgegangen. Er hat sich damit begnügt, nach<br />

Michels Entweichen dessen Derenburger Besitz und Habe zu beschlagnahmen<br />

(darunter wohl auch gewisse Schuldbriefe) und seinen unmündigen Sohn zeitweise<br />

gefangen zu halten. Dagegen hat Michel auf die Kunde vom beabsichtigten Druck<br />

mit einem Schmähbrief und Androhung eines Prozesses wegen seiner Forderung<br />

geantwortet, und diesen nach der Drucklegung noch Ende 1534 beim Reichskammergericht<br />

anhängig gemacht 12), wozu er sim einen Schutz- und Freiheitsbrief König<br />

Ferdinands vom 4. 12. 1534 gegen WiIIkürjustiz verschaffte.<br />

8) Wohl die zweite Frau, da Michel 1534 'Veib und unmündigen Sohn in Derenburg<br />

erwähnt, s. oben S. 75.<br />

9) (Fortsetzung des G. B u tz e) = Chroniken dtsch. Städte 27 (1899), .S 134 f.<br />

10) A. a. O. S. 216 f.<br />

11) S. oben S. 70.<br />

12) St. A. Hannover, Hann. 27 Hannover E 1383: Doetor Simeon Engelhart gegen<br />

Michel Juden von Demberg Wittib Anno 1550, seine Witwe Margarete Volland gegen<br />

dieselben 1557, gegen Löb Jude von D. 1564, wegen nicht bezahlten Honorars und Fixums.<br />

Hierhin gehört die undatierte Instruktion Graf Ulrichs für einen Speirer Prokurator<br />

(Staats-A. Wolfenbüttcl 1 B1g 18), die Ende 1534 oder Anfang 1535 anzusetzen ist.<br />

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