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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 23<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Ausweisung Pretzschendorfs als Grundzentrum erfolgt neben der o. a. Begründung vorrangig<br />

unter dem Aspekt der besonderen Entwicklungsfunktion, welche die Gemeinde als junger prosperierender<br />

Gewerbestandort - vor allem im Standortbereich der Siedlung Bahnhof Klingenberg - für den<br />

strukturell schwachen westlichen Teil des Landkreises Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> ausübt.<br />

Zur Sicherung des flächendeckenden Angebotes an grundzentralen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen<br />

unter Beachtung der Zumutbarkeit bezüglich der Entfernung zu den Zentralen Orten wird<br />

von dem in Z 2.3.12 LEP angebotenen Ausnahmefall der Ausweisung von Grundzentren im ländlichen<br />

Raum ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich mit der Ausweisung der Gemeinden Neustadt<br />

i. Sa., Glashütte, Wilsdruff und Zeithain Gebrauch gemacht.<br />

Für die Ausweisung der Gemeinde Glashütte als Grundzentrum ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich<br />

sind besonders hervorzuheben:<br />

o die große Bedeutung von Glashütte als Industriestandort mit einem weit über die Gemeindegrenzen<br />

hinaus reichenden Wirkungsbereich und einer hohen Anzahl an Einpendlern,<br />

welche die Tragfähigkeit der grundzentralen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen<br />

des Grundzentrums Glashütte auch langfristig sichern<br />

o die topographische Lage einiger zu Glashütte gehörender Ortsteile, welche die Erreichbarkeitsdefizite<br />

zu den Mittelzentren Dippoldiswalde und Pirna begründen<br />

o die Bedeutung als ÖPNV-Knotenpunkt durch das Zusammentreffen nicht nur mehrerer<br />

Buslinien, sondern als Standort mit Übergangsstelle zwischen den Verkehrsträgern<br />

Schiene und Straße/Busverkehr.<br />

Die Gemeinde Zeithain erfüllt zwar derzeit die Ausweisungskriterien für ein Grundzentrum gem.<br />

Z 2.3.12 LEP nicht in ausreichendem Maße (keine Erreichbarkeitsdefizite zum nächstgelegenen Mittelzentrum,<br />

hier Riesa; mit 6 491 Einwohnern am 31.12.2006 Unterschreitung des EW-Kriteriums für<br />

den zu versorgenden Bereich), die Ausweisung als Grundzentrum begründet sich jedoch unter langfristigen<br />

planerischen Aspekten mit<br />

o dem enormen Standortpotenzial auf der ca. 140 ha großen ehemaligen militärischen<br />

Standortbrache, die für die Ansiedlung großer Industriebetriebe vorgesehen ist und reale<br />

Chancen einer zukünftig positiven Bevölkerungsentwicklung Zeithains beinhaltet<br />

o der bereits aktuell großen Bedeutung Zeithains als gewerblich-industrieller Entwicklungskern<br />

für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des strukturschwachen rechtselbischen<br />

Raumes im Landkreis Meißen mit einem breit gefächerten Arbeitsplatzangebot<br />

(305 Apl/TEW bzw. 1 981 Apl am 30.06.2006)<br />

o ÖPNV-Knotenpunkt.<br />

Insbesondere erhebliche Erreichbarkeitsdefizite im dünn besiedelten ländlichen Raum östlich von<br />

Großenhain erfordern die Ausweisung eines Grundzentrums. Mangels einer ausreichend großen und<br />

leistungsstarken Gemeinde ist die notwendige versorgungsräumliche Sicherung des Gebietes unter<br />

den vorgenannten Zumutbarkeitskriterien nur im Verbund der Gemeinden Lampertswalde, Schönfeld<br />

und Thiendorf zu gewährleisten. Die vorhandenen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen in den<br />

drei Gemeinden ergänzen sich auch unter Erreichbarkeitsgesichtspunkten zum Teil gut (z. B. Schönfeld<br />

Standort einer Mittelschule, Lampertswalde und Thiendorf Standorte von Grundschulen). Lampertswalde<br />

und Thiendorf sind des Weiteren leistungsstarke Wirtschaftsstandorte (kleine Leuchttürme<br />

im ländlichen Raum).<br />

Die Konkretisierung der Funktionsteiligkeit ist in einem Entwicklungskonzept enthalten, dass von den<br />

drei Gemeinden auf der Basis des am 19.11.2007 abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages<br />

zur Zusammenarbeit im grundzentralen Verbund erarbeitet worden ist.

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