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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 25<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

3 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />

Begriffe: Besondere Gemeindefunktionen sind Funktionen, die den wirtschaftlichen<br />

und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und<br />

in ihrer raumstrukturellen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus<br />

gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber<br />

den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Als besondere<br />

Gemeindefunktionen kommen insbesondere die Funktionen Bildung,<br />

Gewerbe, Fremdenverkehr, grenzübergreifende Kooperation und Verkehr in<br />

Betracht. Die entsprechenden Festlegungen erfolgen in der Regel in den Regionalplänen,<br />

sofern ein überörtliches Regelungserfordernis raumordnerisch<br />

begründet ist. Die Funktionen werden den Gemeinden zugewiesen.<br />

Mit der Sicherung oder Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende<br />

Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung<br />

der Gemeinde hinaus zulässig. (s. Kap. 2.4 LEP, Begriff)<br />

Eigenentwicklung ist die für den Bauflächenbedarf zugrunde zu legende<br />

Entwicklung einer Gemeinde, die sich aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung<br />

und aus den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung an zeitgemäße<br />

Wohnverhältnisse, der ortsansässigen Gewerbebetriebe und der Dienstleistungseinrichtungen<br />

ergibt. (s. Kap. 2.4 LEP, Begriff)<br />

Karte: Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sind in Karte 1 „Raumstruktur“<br />

ausgewiesen.<br />

3.1 (Z) Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ wird die Stadt<br />

Tharandt ausgewiesen.<br />

3.2 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“<br />

werden ausgewiesen:<br />

o die Grundzentren Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel,<br />

Bad Schandau, Königstein, Sebnitz, Wilsdruff<br />

o die Gemeinden Gohrisch, Hohnstein, Kirnitzschtal, Kreischa,<br />

Moritzburg, Rathen, Weinböhla.<br />

3.3 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Gewerbe“ werden<br />

ausgewiesen:<br />

o das Grundzentrum Glashütte<br />

o die Gemeinden Glaubitz, Lampertswalde.<br />

3.4 (Z) Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Verkehr“ wird ausgewiesen:<br />

o das Grundzentrum Nossen.<br />

3.5 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „grenzübergreifende<br />

Kooperation“ werden ausgewiesen:<br />

o die Grundzentren Altenberg, Königstein und Sebnitz<br />

o die Gemeinden Geising und Kirnitzschtal.<br />

3.6 (Z) Die in 3.1 (Z) bis 3.5 (Z) aufgeführten besonderen Gemeindefunktionen sind in<br />

den Gemeinden zu erhalten und weiter zu entwickeln.

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