Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 25<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
3 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />
Begriffe: Besondere Gemeindefunktionen sind Funktionen, die den wirtschaftlichen<br />
und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und<br />
in ihrer raumstrukturellen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus<br />
gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber<br />
den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Als besondere<br />
Gemeindefunktionen kommen insbesondere die Funktionen Bildung,<br />
Gewerbe, Fremdenverkehr, grenzübergreifende Kooperation und Verkehr in<br />
Betracht. Die entsprechenden Festlegungen erfolgen in der Regel in den Regionalplänen,<br />
sofern ein überörtliches Regelungserfordernis raumordnerisch<br />
begründet ist. Die Funktionen werden den Gemeinden zugewiesen.<br />
Mit der Sicherung oder Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende<br />
Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung<br />
der Gemeinde hinaus zulässig. (s. Kap. 2.4 LEP, Begriff)<br />
Eigenentwicklung ist die für den Bauflächenbedarf zugrunde zu legende<br />
Entwicklung einer Gemeinde, die sich aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung<br />
und aus den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung an zeitgemäße<br />
Wohnverhältnisse, der ortsansässigen Gewerbebetriebe und der Dienstleistungseinrichtungen<br />
ergibt. (s. Kap. 2.4 LEP, Begriff)<br />
Karte: Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sind in Karte 1 „Raumstruktur“<br />
ausgewiesen.<br />
3.1 (Z) Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ wird die Stadt<br />
Tharandt ausgewiesen.<br />
3.2 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“<br />
werden ausgewiesen:<br />
o die Grundzentren Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel,<br />
Bad Schandau, Königstein, Sebnitz, Wilsdruff<br />
o die Gemeinden Gohrisch, Hohnstein, Kirnitzschtal, Kreischa,<br />
Moritzburg, Rathen, Weinböhla.<br />
3.3 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Gewerbe“ werden<br />
ausgewiesen:<br />
o das Grundzentrum Glashütte<br />
o die Gemeinden Glaubitz, Lampertswalde.<br />
3.4 (Z) Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Verkehr“ wird ausgewiesen:<br />
o das Grundzentrum Nossen.<br />
3.5 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „grenzübergreifende<br />
Kooperation“ werden ausgewiesen:<br />
o die Grundzentren Altenberg, Königstein und Sebnitz<br />
o die Gemeinden Geising und Kirnitzschtal.<br />
3.6 (Z) Die in 3.1 (Z) bis 3.5 (Z) aufgeführten besonderen Gemeindefunktionen sind in<br />
den Gemeinden zu erhalten und weiter zu entwickeln.