Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge
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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 39<br />
1. Gesamtfortschreibung 2009<br />
Bei der Ausweisung von regionalen Grünzügen wurden neben den bestehenden Naturraumpotenzialen<br />
geplante Raumnutzungen aus der Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung berücksichtigt.<br />
Die Festlegung der regionalen Grünzüge beruht auf ökologischen Erfordernissen, die generell überörtliche<br />
Begründungszusammenhänge besitzen. Sie lassen sich nicht auf die Gemarkungen der einzelnen<br />
Gemeinden und somit auf den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Bauleitplanung beschränken,<br />
so dass nur die <strong>Regionalplan</strong>ung im Rahmen ihrer überfachlich und überörtlich räumlich koordinierenden<br />
Funktion diese Aufgabe fundiert erfüllen kann.<br />
Der regionale Grünzug ist keine flächenscharfe Ausweisung. Durch die Wahrung des regionalplanerischen<br />
Rahmencharakters verbleibt i. d. R. ein ausreichend großer kommunaler Ausformungsspielraum.<br />
Die Gemeinden sind gleichzeitig aufgefordert, mit ihrem Instrumentarium zur Gewährleistung<br />
ökologischer Austauschprozesse beizutragen und eine sinnvolle Verknüpfung zwischen regionalem<br />
Grünzug und innerörtlichen Freiflächen herzustellen bzw. zu sichern.<br />
Ein regionaler Grünzug wurde i. d. R. bei Lage im Verdichtungsraum oder in verdichteten Bereichen<br />
im ländlichen Raum, im Korridor von überregionalen und regionalen Achsen (s. Karte 1) sowie in den<br />
„Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ (s. Karte 3) bei Vorhandensein einer<br />
der folgenden Landschaftsfunktionen dargestellt:<br />
o Gebiet mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung (s. Karte 7)<br />
o Bereich mit sehr hoher Grundwasserneubildungsrate (s. Karte 2.3 - 13 FB LRP 1 )<br />
(sehr hohe Grundwasserneubildung: > 6 l/s/km²)<br />
o Frisch- und Kaltluftbahn (s. Karte 3)<br />
o Kaltluftentstehungsgebiet (s. Karte 3)<br />
o Gebiet mit hohem Freiflächensicherungsbedarf aus klimatologischer Sicht<br />
(s. Anh. 2.4 - 12 FB LRP 1 )<br />
o Überschwemmungsgebiet gemäß § 100 Abs. 1, 1a, 3 und 5 SächsWG (s. Karte 3)<br />
o Trinkwasserschutzgebiet, festgesetzt (Zone I und II)<br />
(s. Anh. 2.3 - 14 FB LRP 1 )<br />
o Bereich mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP 1 )<br />
o landschaftsprägende(r) Höhenrücken, Kuppe oder Hangbereich (s. Karte 3)<br />
o siedlungstypische historische Ortsrandlage (s. Karte 3).<br />
Ein weiteres Kriterium für die Ausweisung von regionalen Grünzügen war die mindestens zweifache<br />
Überlagerung folgender Landschaftsfunktionen:<br />
o Bereich mit hoher Grundwasserneubildungsrate (s. Karte 2.3 - 13 FB LRP 1 )<br />
(hohe Grundwasserneubildung: 5 - 6 l/s/km²)<br />
o Gebiet mit hohem landschaftsästhetischen Wert (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP 1 )<br />
o Extensivierungsfläche (s. Karte 4)<br />
o Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (s. Karte 2)<br />
o Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (s. Karte 2)<br />
o Vorbehaltsgebiet Waldschutz (s. Karte 2)<br />
o Vorbehaltsgebiet Wasserressource (s. Karte 2).<br />
Wo ein Anspruch für einen regionalen Grünzug besteht, aber diese Fläche bereits als Vorranggebiet<br />
Natur und Landschaft fungiert, ist auf die Ausweisung des regionalen Grünzuges verzichtet worden,<br />
da die Zielrichtung der genannten Ausweisung grundsätzlich gegen eine Bebauung gerichtet ist.<br />
1 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006