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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 39<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bei der Ausweisung von regionalen Grünzügen wurden neben den bestehenden Naturraumpotenzialen<br />

geplante Raumnutzungen aus der Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung berücksichtigt.<br />

Die Festlegung der regionalen Grünzüge beruht auf ökologischen Erfordernissen, die generell überörtliche<br />

Begründungszusammenhänge besitzen. Sie lassen sich nicht auf die Gemarkungen der einzelnen<br />

Gemeinden und somit auf den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Bauleitplanung beschränken,<br />

so dass nur die <strong>Regionalplan</strong>ung im Rahmen ihrer überfachlich und überörtlich räumlich koordinierenden<br />

Funktion diese Aufgabe fundiert erfüllen kann.<br />

Der regionale Grünzug ist keine flächenscharfe Ausweisung. Durch die Wahrung des regionalplanerischen<br />

Rahmencharakters verbleibt i. d. R. ein ausreichend großer kommunaler Ausformungsspielraum.<br />

Die Gemeinden sind gleichzeitig aufgefordert, mit ihrem Instrumentarium zur Gewährleistung<br />

ökologischer Austauschprozesse beizutragen und eine sinnvolle Verknüpfung zwischen regionalem<br />

Grünzug und innerörtlichen Freiflächen herzustellen bzw. zu sichern.<br />

Ein regionaler Grünzug wurde i. d. R. bei Lage im Verdichtungsraum oder in verdichteten Bereichen<br />

im ländlichen Raum, im Korridor von überregionalen und regionalen Achsen (s. Karte 1) sowie in den<br />

„Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ (s. Karte 3) bei Vorhandensein einer<br />

der folgenden Landschaftsfunktionen dargestellt:<br />

o Gebiet mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung (s. Karte 7)<br />

o Bereich mit sehr hoher Grundwasserneubildungsrate (s. Karte 2.3 - 13 FB LRP 1 )<br />

(sehr hohe Grundwasserneubildung: > 6 l/s/km²)<br />

o Frisch- und Kaltluftbahn (s. Karte 3)<br />

o Kaltluftentstehungsgebiet (s. Karte 3)<br />

o Gebiet mit hohem Freiflächensicherungsbedarf aus klimatologischer Sicht<br />

(s. Anh. 2.4 - 12 FB LRP 1 )<br />

o Überschwemmungsgebiet gemäß § 100 Abs. 1, 1a, 3 und 5 SächsWG (s. Karte 3)<br />

o Trinkwasserschutzgebiet, festgesetzt (Zone I und II)<br />

(s. Anh. 2.3 - 14 FB LRP 1 )<br />

o Bereich mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP 1 )<br />

o landschaftsprägende(r) Höhenrücken, Kuppe oder Hangbereich (s. Karte 3)<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlage (s. Karte 3).<br />

Ein weiteres Kriterium für die Ausweisung von regionalen Grünzügen war die mindestens zweifache<br />

Überlagerung folgender Landschaftsfunktionen:<br />

o Bereich mit hoher Grundwasserneubildungsrate (s. Karte 2.3 - 13 FB LRP 1 )<br />

(hohe Grundwasserneubildung: 5 - 6 l/s/km²)<br />

o Gebiet mit hohem landschaftsästhetischen Wert (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP 1 )<br />

o Extensivierungsfläche (s. Karte 4)<br />

o Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (s. Karte 2)<br />

o Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (s. Karte 2)<br />

o Vorbehaltsgebiet Waldschutz (s. Karte 2)<br />

o Vorbehaltsgebiet Wasserressource (s. Karte 2).<br />

Wo ein Anspruch für einen regionalen Grünzug besteht, aber diese Fläche bereits als Vorranggebiet<br />

Natur und Landschaft fungiert, ist auf die Ausweisung des regionalen Grünzuges verzichtet worden,<br />

da die Zielrichtung der genannten Ausweisung grundsätzlich gegen eine Bebauung gerichtet ist.<br />

1 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006

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