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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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REGIONALPLAN<br />

OBERES ELBTAL/OSTERZGEBIRGE<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

in der Fassung des Satzungsbeschlusses VV 12/2008 der Verbandsversammlung<br />

des Regionalen Planungsverbandes <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> vom 15.12.2008,<br />

des Nachtragsbeschlusses zur Satzung VV 02/2009 vom 25.02.2009<br />

und des Genehmigungsbescheides vom 28.08.2009;<br />

in Kraft getreten mit der Bekanntmachung nach § 7 Abs. 4 SächsLPlG<br />

am 19.11.2009<br />

Teil 1 - Festlegungen und Begründungen<br />

Regionaler Planungsverband<br />

<strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 1<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

TEIL 1 FESTLEGUNGEN UND BEGRÜNDUNGEN<br />

Inhaltsverzeichnis 1<br />

Abkürzungsverzeichnis 4<br />

0 Einleitung 7<br />

1 Leitbild der Regionalentwicklung 11<br />

ÜBERFACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER REGIONALPLANUNG<br />

2 Zentrale Orte und Verbünde 18<br />

3 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion 25<br />

4 Achsen 29<br />

5 Räume mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf 34<br />

FACHLICHE GRUNDSÄTZE UND ZIELE DER REGIONALPLANUNG<br />

6 Siedlungsentwicklung 36<br />

6.1 Wohnungs- und Siedlungswesen 36<br />

6.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren 38<br />

7 Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft 41<br />

7.1 Ökologisches Verbundsystem/ Arten- und Biotopschutz 44<br />

7.2 Landschaftsbild/Landschaftserleben 51<br />

7.3 Boden, Altlasten und Wasser 58<br />

7.4 Vorbeugender Hochwasserschutz 68<br />

7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz 72<br />

8 Verkehr 73<br />

8.1 Öffentlicher Personennahverkehr 73<br />

8.2 Straßenverkehr 75<br />

8.3 Radverkehr 80<br />

9 Industrie und Gewerbe 82<br />

10 Rohstoffgewinnung und -sicherung 86<br />

11 Freizeit, Erholung und Tourismus 96<br />

11.1 Tourismusgebiete und Tourismusschwerpunkte 96<br />

11.2 Touristische Infrastruktur und Verkehrserschließung 104<br />

Seite


Seite 2 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

12 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Jagdwesen 107<br />

12.1 Landwirtschaft 108<br />

12.2 Forstwirtschaft und Jagdwesen 116<br />

12.3 Fischereiwirtschaft 120<br />

13 Wasserversorgung 121<br />

14 Energieversorgung und Nutzung erneuerbarer Energien 125<br />

14.1 Energieversorgung und technische Leitungssysteme 125<br />

14.2 Erneuerbare Energien 125<br />

der Teil Windenergienutzung ist von der Genehmigung ausgenommen worden<br />

15 Lärmschutz 158<br />

ZEICHNERISCHE FESTLEGUNGEN UND ERLÄUTERUNGSKARTEN<br />

Festlegungskarten<br />

Karte 1 Raumstruktur<br />

Karte 2 Raumnutzung<br />

Karte 3 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

Karte 4 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft<br />

Karte 5 Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

Karte 6 Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Zug-, Rast-, Brut- und<br />

Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />

Karte 7 Boden- und Grundwassergefährdung<br />

Karte 8 Freizeit, Erholung und Tourismus<br />

Karte 9 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Streumen<br />

Karte 10 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Mautitz<br />

Karte 11 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Wölkisch<br />

Karte 12 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Rennersdorf<br />

Karte 13 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Lübau<br />

Karte 14 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Reinholdshain<br />

Karte 15 Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Rückersdorf<br />

Erläuterungskarten<br />

Karte 16 Regionale Grünzüge (Übersicht)<br />

Karte 17 Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich und Kleinkuppenlandschaften<br />

Karte 18 Archäologische Fundstellen<br />

Karte 19 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe (Übersicht)<br />

Karte 20 Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen und Bauanpassungsgebiete<br />

Karte 21 Verkehr<br />

Karte 22 Landwirtschaft<br />

Karte 23 Erneuerbare Energien<br />

Karte 24 Hochwasserschutz


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 3<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

ANHANG: Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes<br />

INHALT<br />

1 Leitbilder für Natur und Landschaft<br />

2 Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft<br />

3 Maßnahmekatalog Naturschutz und Landschaftspflege<br />

KARTEN<br />

Karte A Naturräumliche Gliederung<br />

Karte B Kulturlandschaft<br />

Karte C Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Karte D Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />

(Anspruch) - Handlungsbedarf<br />

Karte E Integrationskarte<br />

ANLAGEN<br />

Anlage 1 Abwägungsmatrix <strong>Regionalplan</strong><br />

Anlage 2 Abwägungsmatrix Integrationskarte<br />

Anlage 3 Naturschutzgebiete<br />

Anlage 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

Anlage 5 Landschaftsschutzgebiete<br />

Anlage 6 Geotope<br />

Anlage 7 repräsentative Ziel- und Charakterarten<br />

Anlage 8 auetypische Neustrukturen<br />

Teil 2 UMWELTBERICHT<br />

und Verträglichkeitsprüfung mit den Natura 2000 - Gebieten<br />

als gesonderter Teil der Begründung gem. § 2 Abs. 3 SächsLPlG<br />

Teil 2 ist mit Ausnahme des ausgefertigten Originals und der Auslegungsexemplare nur auf<br />

CD enthalten.<br />

Teil 3 ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG<br />

als Teil der Begründung gem. § 2 Abs. 3 SächsLPlG


Seite 4 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

BauGB Baugesetzbuch<br />

BBergG Bundesberggesetz<br />

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz<br />

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />

FEV Fachlicher Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates Sachsen<br />

LEP Landesentwicklungsplan Sachsen<br />

LuftVG Luftverkehrsgesetz<br />

ROG Raumordnungsgesetz<br />

SächsBO Sächsische Bauordnung<br />

SächsDSchG Sächsisches Denkmalschutzgesetz<br />

SächsKurG Sächsisches Kurortgesetz<br />

SächsLJagdG Sächsisches Landesjagdgesetz<br />

SächsLPlG Sächsisches Landesplanungsgesetz<br />

SächsNatSchG Sächsisches Naturschutzgesetz<br />

SächsUVPG Sächsisches Umweltverträglichkeitsgesetz<br />

SächsWaldG Waldgesetz für den Freistaat Sachsen<br />

SächsWG Sächsisches Wassergesetz<br />

UVPG Umweltverträglichkeitsgesetz des Bundes<br />

WHG Wasserhaushaltsgesetz<br />

Sonstige Abkürzungen<br />

AS Anschlussstelle (im Zusammenhang mit Bundesautobahnen)<br />

ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem<br />

B [172] Bundesstraße mit zugehöriger Nummer<br />

BA Bauabschnitt<br />

BAB bzw. BAB A [4] Bundesautobahn mit zugehöriger Nummer<br />

BGBl. Bundesgesetzblatt<br />

BSG Besonderes Schutzgebiet (SPA)<br />

BÜK 200 Bodenübersichtskarte Sachsen im Maßstab 1 : 200 000<br />

BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />

CIR Color-Infrarot<br />

CR Tschechische Republik


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 5<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

DD Dresden<br />

DGM Digitales Geländemodell<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

EU Europäische Union<br />

EW Einwohner<br />

FB LRP Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan<br />

FFH Flora-Fauna-Habitat<br />

G Grundsatz<br />

Gem. Gemeinde<br />

GGB Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (s. FFH)<br />

GLB Geschützter Landschaftsbestandteil<br />

GZ Grundzentrum<br />

K [8710] Kreisstraße mit zugehöriger Nummer<br />

Kap. Kapitel<br />

LfUG Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

LK Landkreis<br />

LR ländlicher Raum<br />

LSG Landschaftsschutzgebiet<br />

Natura 2000 Kohärentes Europäisches Schutzgebietsnetz<br />

MEI Landkreis Meißen<br />

MIV Motorisierter Individualverkehr<br />

MKRO Ministerkonferenz für Raumordnung<br />

MZ Mittelzentrum<br />

ND Naturdenkmal<br />

NSG Naturschutzgebiet<br />

OT Ortsteil<br />

OZ Oberzentrum<br />

OSV Oberzentraler Städteverbund<br />

OU Ortsumgehung<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

OVG Oberverwaltungsgericht<br />

P+B-Plätze Park and Bike (Parken und Fahrradfahren)<br />

P+R-Plätze Park and Ride (Parken und Fahren)<br />

RL Richtlinie<br />

RP Regierungspräsidium<br />

S [81] Staatsstraße mit zugehöriger Nummer


Seite 6 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

SAC Special Area of Conservation (s. SPA)<br />

SächsGVBl. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

SCI Site of Community Importance (s. FFH)<br />

SMI Sächsisches Staatsministerium des Inneren<br />

SMWA Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />

SMUL Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft<br />

SPA Special Protection Areas<br />

SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />

SSZ-OE Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />

V Verlegung - im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen<br />

VBG Vorbehaltsgebiet<br />

VBLR verdichteter Bereich im ländlichen Raum<br />

VDI Verein Deutscher Ingenieure<br />

VO Verordnung<br />

VR Verdichtungsraum<br />

VREG Vorrang-/Eignungsgebiet<br />

VRG Vorranggebiet<br />

WKA Windkraftanlage<br />

WRRL Wasserrahmenrichtlinie<br />

Z Ziel


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 7<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

0 Einleitung<br />

Am 1. Januar 2004 ist der novellierte Landesentwicklungsplan Sachsen in Kraft getreten. Der<br />

Freistaat Sachsen hat damit der wesentlich geänderten Ausgangslage und den geänderten<br />

Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung des Freistaates Sachsen und seiner<br />

Teilräume gegenüber dem Landesentwicklungsplan von 1994 Rechnung getragen. Mit der<br />

vorliegenden Gesamtfortschreibung hat der Regionale Planungsverband <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

als Träger der <strong>Regionalplan</strong>ung den seit 3. Mai 2001 verbindlichen <strong>Regionalplan</strong><br />

<strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> an die Vorschriften des Landesentwicklungsplanes angepasst<br />

und damit in gleicher, verantwortungsvoller Weise diesen veränderten Voraussetzungen<br />

und Rahmenbedingungen für die Planungsregion bei Berücksichtigung der regionalen<br />

Spezifika Rechnung getragen.<br />

Planungsgebiet ist die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> mit der Landeshauptstadt Dresden<br />

sowie den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> (3 434,02 km²,<br />

1 024 511 Einwohner [Stand 31.12.2007]).<br />

Im <strong>Regionalplan</strong> sind die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 Raumordnungsgesetz<br />

(ROG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1997 (BGBl. I, S. 2081-2102),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 2 des „Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-<br />

Richtlinien“ vom 24. Juni 2004 (BGBl. I, S. 1359), sowie die Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung des Landesentwicklungsplans Sachsen, Verordnung der Sächsischen Staatsregierung<br />

über den Landesentwicklungsplan Sachsen vom 16. Dezember 2003 (LEP)<br />

(SächsGVBl. S. 915), regionsspezifisch räumlich und sachlich auszuformen.<br />

Die im Einzelnen im LEP geregelten Ziele und Grundsätze sind mit Ausnahme der zum Verständnis<br />

der Ziele und Grundsätze des <strong>Regionalplan</strong>s unbedingt notwendigen Wiedergaben<br />

(im <strong>Regionalplan</strong> kursiv gedruckt) nicht gesondert aufgeführt.<br />

Nach § 4 Abs. 2 Satz 3 Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) v. 14.12.2001<br />

(SächsGVBl. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 7 des „Gesetzes zur Neugliederung des<br />

Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze vom<br />

29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102,111), übernimmt der <strong>Regionalplan</strong> zugleich auch die<br />

Funktion des Landschaftsrahmenplans nach § 5 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz<br />

und Landschaftspflege (SächsNatSchG) vom 03.07.2007 (SächsGVBl. S.321).<br />

Die landschaftsrahmenplanerischen Aussagen stützen sich auf die Inhalte des Fachbeitrages<br />

Landschaftsrahmenplan. Das Einvernehmen zu diesem Fachbeitrag wurde durch das<br />

Regierungspräsidium Dresden mit Datum vom 29.08.2006 erteilt.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> stellt somit den verbindlichen Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung<br />

der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> dar, insbesondere in den Bereichen der<br />

Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> ist auf einen Zeithorizont von etwa zehn Jahren ausgerichtet und nach<br />

§ 6 Abs. 5 SächsLPlG durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen. Sein<br />

Hauptanliegen ist, den Handlungsrahmen für eine nachhaltige Regionalentwicklung zu geben,<br />

in dem sich die räumlich differenzierten Leistungspotenziale der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

wirtschaftlich entfalten können, auf möglichst gleichwertige Lebensbedingungen<br />

in allen Teilen der Region hingewirkt wird und die natürlichen Lebensgrundlagen der<br />

Bevölkerung dauerhaft gesichert werden können.


Seite 8 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> enthält regionsweit bedeutsame Festlegungen als Ziele und Grundsätze<br />

der Raumordnung. Sein Regelungsinhalt sowie die Anforderungen an die Normqualität und<br />

die unterschiedliche Bindungswirkung der Ziele und Grundsätze ergeben sich aus den bundes-<br />

bzw. landesrechtlichen Vorschriften des Raumordnungsgesetzes und des Gesetzes zur<br />

Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen.<br />

Die Ziele des <strong>Regionalplan</strong>s [Kennzeichnung mit (Z)] sind verbindliche Vorgaben in Form<br />

von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, abschließend abgewogenen<br />

textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des<br />

Raums. Die Ziele des <strong>Regionalplan</strong>s sind von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen zu beachten. Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, begründen<br />

darüber hinaus eine Anpassungspflicht für die Gemeinden nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414).<br />

Je nach Konkretisierungsgrad lassen die Ziele nachfolgenden Planungen Spielräume zur<br />

Ausformung und Umsetzung.<br />

Wenn ein Ziel im <strong>Regionalplan</strong> als „Ist-Ziel“ formuliert ist, bedeutet dies, dass die Festlegung<br />

zwingend verbindlich ist; sie kann nur im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens<br />

(§ 17 SächsLPlG) überwunden werden.<br />

Wenn ein Ziel im <strong>Regionalplan</strong> als „Soll-Ziel“ formuliert ist, bedeutet dies, dass die Planaussage<br />

gleichfalls zwingend verbindlich ist, aber selbst ein so genanntes Restermessen<br />

enthält, das erlaubt, in atypischen Fällen ohne Zielabweichungsverfahren von der Planaussage<br />

abzuweichen. Ein atypischer Fall liegt dann vor, wenn bei objektiver Betrachtung des<br />

konkreten Einzelfalls ein Festhalten am Ziel unter Beachtung der Gesamtaussage des Plans<br />

nicht gerechtfertigt erscheint.<br />

Die Grundsätze des <strong>Regionalplan</strong>s [Kennzeichnung mit (G)] sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in oder aufgrund von § 2 ROG als Vorgaben<br />

für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Sie sind von öffentlichen<br />

Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung oder bei<br />

der Ermessensausübung zu berücksichtigen.<br />

Im Übrigen richtet sich die Bindungswirkung der Grundsätze und Ziele nach dem Raumordnungsgesetz<br />

(§ 4) und den Fachgesetzen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der <strong>Regionalplan</strong><br />

erfüllt somit auch eine rahmensetzende Koordinierungsfunktion für fachliche Planungen<br />

und Maßnahmen.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> beinhaltet auch Ziele und Grundsätze in Form von zeichnerischen Festlegungen<br />

zu Gebietsbezeichnungen. Diese Gebietsbezeichnungen umfassen insbesondere<br />

Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete. Darüber hinaus werden v. a. in Verbindung mit<br />

Handlungsaufträgen aus dem LEP durch den <strong>Regionalplan</strong> weitere Gebietsbezeichnungen<br />

definiert.<br />

Vorranggebiete sind Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen<br />

vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit<br />

diese mit den vorrangigen Nutzungen, Funktionen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar<br />

sind (s. § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG). Vorranggebiete sind Ziele der Raumordnung<br />

(s. § 3 Nr. 2 ROG).<br />

Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder<br />

Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes<br />

Gewicht beizumessen ist (s. § 7 Abs. 4 Nr. 2 ROG). Vorbehaltsgebiete sind Grundsätze<br />

der Raumordnung (s. § 3 Nr. 2 ROG).


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 9<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Eignungsgebiete sind Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Maßnahmen geeignet,<br />

städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsraum<br />

ausgeschlossen werden (s. § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG). Gemäß § 2 Abs. 2 SächsLPlG darf die<br />

Ausweisung von Eignungsgebieten im vorgenannten Sinne nur in Verbindung mit der Ausweisung<br />

von Vorranggebieten zugunsten der betreffenden Nutzung erfolgen.<br />

Die Rechtsverbindlichkeit dieser Ausweisungen besteht ausschließlich nur für den Kartenmaßstab,<br />

in dem sie im <strong>Regionalplan</strong> enthalten sind. Ihre Beachtung und Umsetzung in<br />

nachgeordneten Planungsebenen erfordert eine sachlich begründete und nachvollziehbare<br />

räumliche Konkretisierung.<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> besteht aus einem Text- und einem Kartenteil.<br />

Der <strong>Textteil</strong> gliedert sich in das Leitbild für die Entwicklung der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>,<br />

einen überfachlichen Teil mit Zielen und Grundsätzen und einen fachlichen<br />

Teil mit Zielen und Grundsätzen. Der Kartenteil enthält zeichnerische Festlegungen<br />

von Zielen und Grundsätzen (Festlegungskarten) sowie Karten, die der Erläuterung dienen<br />

(Erläuterungskarten). Im Unterschied zu den Festlegungskarten enthalten die Erläuterungskarten<br />

keine Inhalte mit Bindungswirkung nach § 4 ROG.<br />

Den Zielen und Grundsätzen ist eine Begründung beigefügt. Die Begründung enthält v. a.<br />

Aussagen zum Regelungserfordernis, zu den zugrunde gelegten Kriterien und der vorausgegangenen<br />

Abwägung sowie zu den Adressaten (Betroffenheit) und zur Umsetzung (Vollzug),<br />

sofern dies nicht aus dem Plansatz selbst bereits klar erkennbar ist.<br />

Die im <strong>Regionalplan</strong> dargestellten nachrichtlichen Übernahmen aus anderen Fachressourcen<br />

besitzen den Stand zum Satzungsbeschluss bzw. sind aktualisiert zum Stand der Genehmigung<br />

des <strong>Regionalplan</strong>s.<br />

Das dem <strong>Regionalplan</strong> gemäß Z 2.1.5 LEP vorangestellte Leitbild für die nachhaltige Ordnung<br />

und Entwicklung der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> entfaltet keine Bindungswirkung<br />

nach § 4 ROG. Es enthält Leitvorstellungen mit programmatischem Inhalt für<br />

die allgemeine räumliche Entwicklung, trägt damit v. a. regionalpolitischen Charakter und<br />

dient gleichzeitig als Maßstab und strategische Zielrichtung für die Inhalte der konkreten<br />

Ziele und Grundsätze des <strong>Regionalplan</strong>s. Das Leitbild ist auf die Zukunft, d. h. auch über den<br />

zeitlichen Geltungsbereich des <strong>Regionalplan</strong>s hinaus gerichtet und ist damit nicht statisch,<br />

sondern offen für künftige Entwicklungen. Das Leitbild soll zu einer regionsweiten, konsensbildenden<br />

Identifikation mit den regionalpolitischen Zielsetzungen beitragen. Wesentliche<br />

Inhalte desselben wurden in einem breiten Diskussionsprozess mit den regionalen Akteuren<br />

im Rahmen der Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes, welches den gesamten<br />

Planungsraum umfasst, erarbeitet.<br />

Die im <strong>Regionalplan</strong> enthaltenen Ziele und Grundsätze stehen unter dem Vorbehalt einer<br />

gesicherten Finanzierung. Ein Anspruch, insbesondere gegen den Freistaat Sachsen oder<br />

kommunale Gebietskörperschaften auf Realisierung, Finanzierung oder finanzielle Förderung<br />

kann aus den Zielen und Grundsätzen nicht abgeleitet werden (§ 2 Abs. 4 SächsLPlG).<br />

Bei der Förderung im Geltungsbereich des Plans sind seine Ziele zu beachten und seine<br />

Grundsätze zu berücksichtigen. Weitergehende Vorschriften der einschlägigen Förderrichtlinien<br />

bleiben davon unberührt. Ebenso wird keine Rechtspflicht zur Finanzierung der Errichtung<br />

oder Erhaltung bestimmter Einrichtungen begründet. Aus dem <strong>Regionalplan</strong> lassen sich<br />

keine zeitlichen und finanziellen Bindungen oder Zwänge für die Staatsregierung ableiten.<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 SächsLPlG ist bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen<br />

eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter<br />

Pläne und Programme durchzuführen.


Seite 10 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Eine vertiefende Betrachtung hinsichtlich der umweltrelevanten Auswirkungen des vorliegenden<br />

<strong>Regionalplan</strong>s ist für diejenigen Inhalte des rechtsverbindlichen Teiles des <strong>Regionalplan</strong>s<br />

durchgeführt worden, die sachlich und räumlich konkret und darüber hinaus geeignet<br />

sind, einen Rahmen für umweltprüfungspflichtige Projekte gemäß UVP-Gesetz des Bundes<br />

und SächsUVPG zu setzen.<br />

Diese Prüfung der Umweltauswirkungen gebietsscharfer Ausweisungen enthält insbesondere<br />

auch eine Prüfung der kumulativen Umweltauswirkungen, die von mehreren gebietsscharfen<br />

Ausweisungen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang ausgehen können. Inkludiert<br />

in die Prüfung der gebietsscharfen Ausweisungen ist die Prüfung der vorgelagerten<br />

methodischen Ansätze.<br />

Die voraussichtlichen Auswirkungen, die die Verwirklichung des Raumordnungsplanes auf<br />

die Umwelt hat, sowie vernünftige Alternativen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und<br />

des räumlichen Geltungsbereiches des Raumordnungsplanes werden im Umweltbericht ermittelt,<br />

beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist diesem Plan gemäß § 2 Abs. 3<br />

SächsLPlG als gesonderter Teil der Begründung beigefügt.<br />

Die umfassende Dokumentation der methodischen Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprüfung<br />

ist ein Beitrag zur Erhöhung der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit des<br />

Ausweisungsprozesses sowie zur Verbreiterung der Akzeptanz der Planungsergebnisse.<br />

Letztendlich bedeutet dies die Aufwertung der räumlich-koordinierenden Gesamtplanung als<br />

Ebene der integrativen Behandlung von Umweltbelangen.<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit<br />

mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete).<br />

Der Umweltbericht enthält insoweit auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen<br />

des Plans auf die Gebiete und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt<br />

sind.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 11<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

1 Leitbild der Regionalentwicklung<br />

Die Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist im engen Zusammenwirken mit<br />

ihren Nachbarn und im Rahmen der Metropolregion Sachsendreieck so zu entwickeln,<br />

dass unter den geänderten Rahmenbedingungen der durch die Globalisierung erhöhten<br />

Anforderungen an Standortqualitäten und Wettbewerbsfähigkeit, des demographischen<br />

Wandels und daraus resultierender notwendiger Infrastruktur- und Kostenoptimierungen,<br />

der erweiterten Europäischen Union sowie sich verändernder Umweltbedingungen<br />

bei gleichzeitiger Gewährleistung der nachhaltigen Sicherung der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen weitere Wachstumspotenziale für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

erschlossen werden.<br />

Durch die Sicherung technologischer Spitzenleistungen, herausragender Kultur- und<br />

Freizeitangebote und der hohen Lebensqualität in einer intakten Kulturlandschaft ist<br />

gleichzeitig die Attraktivität der Region innerhalb Europas zu festigen.<br />

Vorhandene Ungleichgewichte hinsichtlich der Lebensverhältnisse innerhalb der Region<br />

sollen gemindert werden.<br />

Eine besondere Rolle kommt dabei zu:<br />

o der Landeshauptstadt Dresden mit ihren wirtschaftlichen, wissenschaftlichtechnologischen<br />

und kulturellen Potenzialen als Oberzentrum der Region<br />

o der zum gegenseitigen Vorteil intensiv zu entwickelnden Kooperation der<br />

Landkreise mit der Landeshauptstadt Dresden sowie der Städte und Gemeinden<br />

untereinander.<br />

Die Region als Wirtschafts- und technologische Spitzenregion<br />

Die Region versteht sich mit<br />

− ihrer breit gefächerten Wirtschaftsstruktur sowie der im ostdeutschen Vergleich deutlich<br />

herausgehobenen Wirtschaftskraft und der vergleichsweise hohen wirtschaftlichen<br />

Dynamik insbesondere in der Landeshauptstadt Dresden<br />

− den insbesondere in Dresden angesiedelten sowie sich entwickelnden Zukunftsbranchen<br />

und -technologien wie Mikroelektronik, Biotechnologie und Nanotechnologie<br />

und dem hervorgehobenen Potenzial für Forschung und Entwicklung durch die größte<br />

Konzentration von Wissenschaftseinrichtungen in den neuen Bundesländern<br />

als Hightech-Region auf einer stabilen industriellen Basis mit aussichtsreichen Zukunftschancen<br />

im nationalen und europäischen Maßstab.<br />

Handlungserfordernisse:<br />

o Das insbesondere in und um Dresden konzentrierte technisch-innovatorische Potenzial<br />

in Form einer hervorgehobenen Ausstattung mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen,<br />

insbesondere in den Natur- und Ingenieurwissenschaften,<br />

und in Verbindung damit das Potenzial an hoch qualifizierten Arbeitskräften als<br />

Schlüssel für weiteres wirtschaftliches Wachstum, technischen Fortschritt und<br />

Produktinnovation muss gesichert und ausgebaut werden. Auf eine stärkere Vernetzung<br />

der Unternehmen mit den vorhandenen Einrichtungen des Technologietransfers<br />

und die tatsächliche Nutzung der Transferangebote durch die Unternehmen<br />

ist hinzuwirken.


Seite 12 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o Die Wirtschaftsförderung muss im regionalen Konsens auf die regionalen<br />

Schwerpunktbranchen Mikroelektronik, Metall/Maschinenbau/Neue Werkstoffe,<br />

Chemie/Pharmazie, Luft- und Raumfahrttechnik, Feinmechanik/Elektrotechnik/<br />

Elektronik, Biotechnologie/Ernährungswirtschaft als ökonomische Entwicklungskerne<br />

zur Bestandspflege und Neuansiedlung von Unternehmen konzentriert<br />

werden. Je nach wirtschaftlichem Profil sucht und pflegt die Region diesbezüglich<br />

auch den engen Kontakt zu ihren benachbarten Regionen und Landkreisen, um<br />

den Bedürfnissen der Unternehmen mit dem Ziel eines maximalen Effekts für die<br />

Wirtschaftsentwicklung Rechnung zu tragen.<br />

o Es muss der mittel- und langfristige Fachkräftebedarf vorrangig für die o. g.<br />

Schwerpunktbranchen gesichert werden.<br />

o Die wirtschaftliche Funktion der Landeshauptstadt Dresden als leistungsstarker<br />

Wachstumskern und der Zentren des Verdichtungsraumes ist zu sichern und<br />

auszubauen. Dazu und mit dem Zweck, die hohe Dynamik der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung in und um das Oberzentrum Dresden für die Gesamtregion noch<br />

besser wirksam zu machen, ist die regionale Zusammenarbeit in der Wirtschaftsförderung<br />

und die Schaffung von regionalen Branchennetzwerken zu forcieren.<br />

Im Zusammenhang damit versucht die Region, neue wirtschaftliche Trends und<br />

die entsprechende Nachfrage auf sich zu ziehen und dabei auch in den ländlichen<br />

Räumen Effekte für die Wirtschaftsentwicklung zu erzielen.<br />

Innerhalb der ländlichen Räume kommt der Stärkung ihrer industriellen Kerne<br />

große Bedeutung zu.<br />

Die Region als hochwertiger Lebens- und Kulturraum<br />

Die Region sichert und entwickelt die für sie charakteristischen hochwertigen Lebensbedingungen<br />

als wichtige Standortqualität auch für die wirtschaftliche Entwicklung, um die für die<br />

Region insgesamt positiven Wanderungssalden der letzten Jahre zu stabilisieren und die<br />

Anziehungskraft für v. a. junge Zuwanderer zu erhöhen. Die Attraktivität des Oberzentrums<br />

Dresden mit seinen herausgehobenen sozialen und kulturellen Voraussetzungen als eine der<br />

attraktivsten Großstädte in den neuen Bundesländern ist dabei als Motor für die Gesamtregion<br />

von herausgehobener Bedeutung.<br />

Die Region stellt sich den demographischen Veränderungen in Form von Bevölkerungsrückgang<br />

und zunehmender Alterung v. a. im ländlichen Raum und bewältigt diese im Sinne einer<br />

nachhaltigen Regionalentwicklung durch ein in allen gesellschaftlichen Bereichen diesen<br />

Veränderungsprozessen gerecht werdendes, zielgerichtetes Handeln.<br />

Den Aktionsräumen und Regionalinitiativen kommt besonders im ländlichen Raum für die<br />

Sicherung der Lebensqualität eine hervorgehobene Bedeutung zu. Ihre aktive Rolle für eine<br />

ganzheitliche Entwicklung des ländlichen Raumes einschließlich der von ihnen ausgehenden<br />

Impulse für die Wirtschaftsentwicklung ist deshalb auch zukünftig von allen öffentlichen Stellen<br />

zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die teilweise auch Planungsregionsgrenzen<br />

überschreitenden Aktionsräume der Regionalentwicklung, wie den Klosterbezirk Altzella.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 13<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Handlungserfordernisse<br />

o Durch ein langfristig tragfähiges und stabiles Netz an leistungsfähigen Zentralen<br />

Orten ist die öffentliche Daseinsvorsorge für alle Teile der Region in zumutbarer<br />

Entfernung zu sichern. Der Sicherung einer guten Erreichbarkeit des ländlichen<br />

Raumes über die dortigen Mittel- bzw. Grundzentren kommt darüber hinaus eine<br />

Schlüsselstellung für die Erhaltung der Lebensqualität seiner Bewohner zu.<br />

o Bei der Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturleistungen besonders im<br />

ländlichen Raum muss verstärkt auch über Verwaltungsgrenzen und administrative<br />

Zuständigkeiten hinweg durch interkommunale Abstimmung und Kooperation<br />

der zuständigen Stellen den Anpassungsnotwendigkeiten und Herausforderungen<br />

des demographischen Wandels begegnet und steigenden Kosten entgegengewirkt<br />

werden. Dabei gilt es, in allen gesellschaftlichen Bereichen über unkonventionelle,<br />

neue und innovative Versorgungsangebote nachzudenken. Das<br />

Infrastrukturangebot ist zukünftig stärker an den Bedürfnissen älterer Menschen<br />

zu orientieren und wenn möglich, mit wirtschaftlichen Effekten zu verbinden.<br />

o Stadtumbauprozesse und Dorferneuerung sind gezielt für eine Aufwertung des<br />

Wohnumfeldes und besonders die Dorferneuerung ist für den Erhalt traditioneller,<br />

regionaltypischer Dorf- und Baustrukturen zu nutzen.<br />

o Im Interesse einer sozial- und umweltgerechten Bewältigung zunehmender Verkehrsbedürfnisse<br />

gewinnt v. a. im Verdichtungsraum ein professionelles Mobilitätsmanagement,<br />

welches auf ein optimales Mobilitätsangebot für die verschiedenen<br />

sozialdemographischen Gruppen bei einem maximalen Effekt des Einsatzes<br />

der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur und der vorhandenen Verkehrsträger<br />

abzielt, eine immer größere Bedeutung.<br />

o Die hohe kulturelle Bedeutung und Attraktivität im nationalen und internationalen<br />

Maßstab sowie das, insbesondere von der Stadt Dresden ausgehende, Innovationspotenzial<br />

im kulturellen und künstlerischen Bereich müssen gesichert, ausgebaut<br />

und mit den Angeboten der Region weiter vernetzt werden. Auch hier sind<br />

ggf. neue Wege der Kooperation und Finanzierung zu beschreiten.


Seite 14 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Region als Tourismusmagnet<br />

Die Region sieht mit ihrer vielfältigen Naturraumausstattung, ihrem bedeutenden kulturhistorischen<br />

Potenzial und dem breiten sowie qualitativ hochwertigen Kulturangebot die weitere<br />

Entwicklung des Tourismus als einen wichtigen Wirtschaftsfaktor, den es zu stärken gilt.<br />

Handlungserfordernisse:<br />

o Bei der weiteren touristischen Entwicklung sollen Aspekte der Qualitätsverbesserung<br />

sowie der Bündelung und Vernetzung touristischer Angebote im Vordergrund<br />

stehen. Die Kooperation der touristischen Akteure mit dem Anliegen der<br />

Entwicklung neuer gesamtregionaler Produkte und einer gesamtregionalen Vermarktung<br />

soll intensiviert werden.<br />

o Der Städtetourismus in Dresden ist als eine wichtige Säule des Tourismus mit<br />

Ausstrahlung auf die Region weiterzuentwickeln. Durch Vernetzung der Angebote<br />

entlang des <strong>Elbtal</strong>es, insbesondere mit denen der Städte Meißen, Pirna, Radebeul<br />

und Riesa, ist der Städtetourismus in der Region insgesamt weiter zu<br />

stärken.<br />

o Für die überregionale Ausstrahlung der Region sollen die bestehenden Kulturevents<br />

von internationaler Bedeutung, insbesondere in der Landeshauptstadt<br />

Dresden, gesichert werden.<br />

o Die traditionellen, landesweit bedeutsamen Tourismusgebiete Sächsische<br />

Schweiz und <strong>Osterzgebirge</strong> sind weiter zu profilieren und grenzüberschreitend zu<br />

entwickeln. In diesem Zusammenhang kommt der Bewerbung der Akteure der<br />

Sächsisch-Böhmischen Schweiz als Naturdenkmal für das UNESCO-Welterbe<br />

sowie den Bemühungen der Akteure des östlichen und mittleren Erzgebirges für<br />

eine Bewerbung als UNESCO-Welterbe in der Kategorie Kulturlandschaft/Kulturdenkmal<br />

unter der Bezeichnung „Montanregion Erzgebirge“ eine<br />

hervorgehobene Bedeutung zu.<br />

o Die regionalen/teilregionalen Besonderheiten sind noch stärker für Profilierungen<br />

im Tourismusbereich und entsprechende Entwicklungen zielgruppenspezifischer<br />

Angebote unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen. Das betrifft<br />

u. a. die Kulturlandschaft des <strong>Elbtal</strong>es mit ihrem Terrassenweinbau und dem<br />

Status als Welterbe der UNESCO im Stadtgebiet von Dresden, die in der Region<br />

vorhandenen Manufakturen (Porzellan in Meißen und Freital, Fahrzeugbau in<br />

Dresden, Uhren in Glashütte), die Konzentration von Sachzeugen des historischen<br />

Bergbaus v. a. im <strong>Osterzgebirge</strong>, die Sandsteinformationen bzw. den<br />

Sandsteinabbau in der Sächsische Schweiz oder Sportevents von internationalem<br />

Rang in Altenberg und Riesa.<br />

o Die vielfältigen Potenziale, insbesondere auch für eine stärkere Partizipierung<br />

des außerhalb der etablierten Tourismusgebiete befindlichen ländlichen Raumes<br />

am Tourismus, sollen stärker genutzt und miteinander vernetzt werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 15<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Region als gewachsene Kulturlandschaft mit einem leistungsfähigen Naturhaushalt<br />

In der Region besitzen Naturschutz und Landschaftspflege einen hohen Stellenwert. Darum<br />

sind die Leistungsfähigkeit und das natürliche Regenerationsvermögen des Freiraums in<br />

seiner Funktion als Lebensraum für Flora und Fauna, als Wasserreservoir, als klimatischer<br />

Ausgleichsraum, als land- und forstwirtschaftlicher Produktionsraum sowie als wertvoller<br />

Erholungsraum nachhaltig zu sichern.<br />

In enger Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft ist die Freiraumstruktur so zu entwickeln,<br />

dass die Funktionen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gestärkt werden.<br />

Handlungserfordernisse:<br />

o Die kulturhistorischen, kulturellen und kulturlandschaftlichen sowie naturräumlichen<br />

Besonderheiten der Region sind zum Zwecke der Ausprägung eines unverwechselbaren<br />

Charakteristikums der Region zu sichern und zu entwickeln.<br />

Vorhandene Beeinträchtigungen sollen nach Möglichkeit beseitigt bzw. minimiert<br />

werden.<br />

o Der Schutz von Natur und Umwelt mit den zum Teil in Mitteleuropa einmaligen<br />

Landschaften, wie der Sächsischen Schweiz und dem Moritzburger Kleinkuppengebiet,<br />

ist durch langfristige Sicherung des Freiraumes sowie eine natur- und<br />

landschaftsverträgliche Nutzung unter Einschluss eines schonenden Umgangs<br />

mit allen Ressourcen zu gewährleisten.<br />

o Für eine wirksame Freiraumvernetzung ist das ökologische Verbundsystem unter<br />

besonderer Beachtung des europäischen Netzes „Natura 2000“ in seiner Funktionsfähigkeit<br />

zu stärken, wozu auch Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft auf Flächen des ökologischen Verbundsystems zu lenken sind.<br />

o Zusammenhängende Freiflächen sollen sowohl als ökologischer Ausgleichsraum<br />

als auch für die naturnahe Erholung erhalten bleiben. Dem Erhalt der großflächig<br />

unzerschnittenen Freiräume ist ein besonderer Stellenwert beizumessen. Maßnahmen<br />

in den Bereichen Siedlung, Verkehr und sonstige technische Infrastruktur<br />

sollen umweltschonend und raumverträglich so geplant und durchgeführt<br />

werden, dass sie sich in die historisch gewachsene Siedlungsstruktur sowie in<br />

die vorhandenen Naturräume einfügen und diese ökologisch nicht erheblich beeinträchtigen.<br />

Vorhaben im Außenbereich sollen sich einschließlich der erforderlichen<br />

Ausgleichsmaßnahmen an den regionalen Freiraumfunktionen orientieren.<br />

o Eingriffe in den Freiraum sollen so gering wie möglich gehalten werden. Die Region<br />

bekennt sich zum prinzipiellen Vorrang von Innen- vor Außenentwicklung<br />

und dem damit in Verbindung stehenden weitgehenden Erhalt ihrer unversiegelten<br />

Freiräume. Die Inanspruchnahme von Freifläche für größere Vorhaben von<br />

regionaler Bedeutung über bereits bestehende Planungen hinaus, soll, sofern<br />

diese unumgänglich ist, im regionalen Konsens erfolgen.<br />

o Insbesondere die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft im Hinblick auf<br />

die Daseinsvorsorge sowie die Tourismuswirtschaft sollen sich auf den langfristig<br />

zu erwartenden Klimawandel einstellen, indem die Bewirtschaftungsweise bzw.<br />

Nutzungskonzeptionen an die sich verändernden Klimabedingungen natur- und<br />

landschaftsverträglich angepasst werden.


Seite 16 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o In den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bis hin zu den<br />

privaten Haushalten ist auf die Ergreifung und Umsetzung von Maßnahmen, die<br />

auf regionaler Ebene geeignet sind, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten,<br />

hinzuwirken. Neben der Einsparung von Energie kommt dabei der verstärkten<br />

Nutzung erneuerbarer Energien eine wesentliche Bedeutung zu. Unter Beachtung<br />

der Regionsspezifik sollen für einen natur-, landschafts- und sozialverträglichen<br />

Mix an erneuerbaren Energien, sofern raumplanerisch geboten, die räumlichen<br />

Voraussetzungen geschaffen werden.<br />

Die Region als Brücke zum erweiterten Europa<br />

Mit ihrer Grenzlage zur Tschechischen Republik besitzt die Region gemeinsam mit den anderen<br />

Grenzregionen im Freistaat Sachsen große Bedeutung und Verantwortung für das<br />

Zusammenwachsen von Ost und West im vereinigten Europa, in dem sie sich selbstbewusst<br />

und wettbewerbsfähig platzieren will. Auch im Interesse der eigenen wirtschaftlichen Entwicklung<br />

müssen viel stärker als bisher die Lagepotenziale an der tschechischen Grenze<br />

genutzt werden.<br />

Handlungserfordernisse:<br />

o Die Funktion der Region als Drehscheibe für den Güter- und Personenverkehr<br />

nach Südost- und Osteuropa soll durch Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur<br />

für den grenzüberschreitenden Fern- und Regionalverkehr (Aus- und Neubau<br />

wichtiger grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen und entsprechende Ertüchtigung<br />

des nachgeordneten Netzes), den Ausbau der Leistungsfähigkeit des<br />

Güterverkehrszentrums Dresden und die stärkere Orientierung der Angebote des<br />

Flugverkehrs des Flughafens Dresden in Richtung der neuen EU-Länder gestärkt<br />

werden.<br />

o Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit dem unmittelbaren Nachbarland<br />

Tschechische Republik, aber auch mit Polen, soll deutlich voran getrieben werden.<br />

Die bestehenden grenzüberschreitenden informellen Kontakte und Kooperationen<br />

auf kommunaler und regionaler Ebene, insbesondere zur Tschechischen<br />

Republik, sollen gepflegt sowie neue Kontakte und Kooperationen hergestellt<br />

werden.<br />

o Die Rahmenbedingungen für das Knüpfen vielfältiger Beziehungen und Kontakte<br />

sind zu qualifizieren, wobei die sukzessive Verbesserung der Sprachkenntnisse<br />

und die Kenntnisvermittlung über dortige Verwaltungsstrukturen und rechtliche<br />

Regelungen besonders dringlich sind.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 17<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Region als Teil der Metropolregion Sachsendreieck<br />

Mit der Landeshauptstadt Dresden und dem Verdichtungsraum im Oberen <strong>Elbtal</strong> verfügt die<br />

Region über einen starken Eckpfeiler der Metropolregion Sachsendreieck. Durch sie wird die<br />

Metropolregion Sachsendreieck hinsichtlich ihrer Wirtschafts- und Innovationskraft, der kulturellen<br />

und touristischen Attraktivität sowie der Lebensqualität in entscheidendem Maße geprägt.<br />

Diese Stärken sollen funktionsteilig und in Abstimmung mit den beteiligten Partnern zum<br />

gemeinsamen Nutzen weiter ausgebaut werden.<br />

Die Einbeziehung und Partizipation der Region insgesamt an der zukunftsfähigen Ausprägung<br />

und Entwicklung als Metropolregion ist durch geeignete Maßnahmen und Projekte im<br />

Rahmen einer bewussten Vernetzung der Regionalinitiativen der verschiedenen räumlichen<br />

Ebenen zu sichern.


Seite 18 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

ÜBERFACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER REGIONALPLANUNG<br />

2 Zentrale Orte und Verbünde<br />

Begriffe: Zentraler Ort<br />

Zentrale Orte sind Gemeinden, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl und der<br />

Größe ihres Verflechtungsbereiches, ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und<br />

der Komplexität ihrer Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen<br />

und kulturellen Lebens im Freistaat Sachsen bilden. Sie übernehmen entsprechend<br />

ihrer Funktion und Einstufung im zentralörtlichen System Aufgaben für<br />

die Gemeinden ihres jeweiligen übergemeindlichen Verflechtungs- bzw. Wirkungsbereiches.<br />

Im LEP 2003 werden Ober- und Mittelzentren und in den Regionalplänen die<br />

Grundzentren ausgewiesen.<br />

(s. Kap. 2.3 LEP, Begriff)<br />

Verbund von Zentralen Orten<br />

Mittel- und Grundzentren:<br />

Verbünde von Zentralen Orten dieser Stufe sind zwei oder mehrere Gemeinden,<br />

die aufgrund ihrer Nachbarschaftslage oder eines direkten baulichen Zusammenhangs,<br />

ihrer Funktionsteilung in Bezug auf die zentralörtliche Ausstattung<br />

und einer verstetigten Zusammenarbeit nach § 204 Abs. 1 BauGB gemeinsam<br />

die Funktion eines Zentralen Ortes ausüben.<br />

(s. Kap. 2.3 LEP, Begriff)<br />

Karte: Die Grundzentren sind in Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />

2.1 (Z) Grundzentren sind die Gemeinden<br />

o Lommatzsch, Nossen, Radeburg<br />

Gröditz, Nünchritz, Zeithain, grundzentraler Verbund Lampertswalde-Schönfeld-Thiendorf<br />

im Landkreis Meißen<br />

o Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bad Schandau, Heidenau, Königstein,<br />

Neustadt i. Sa., Sebnitz, Stolpen<br />

Altenberg, Glashütte, Pretzschendorf, Wilsdruff im Landkreis<br />

Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />

2.2 (Z) Die Grundzentren sollen für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches die<br />

Voraussetzungen zur Sicherung der Grundversorgung im Gesundheitswesen<br />

sowie im Einzelhandel und Dienstleistungsbereich für den allgemeinen Bedarf<br />

schaffen bzw. erhalten. Darüber hinaus sollen sie entsprechend ihrer Arbeitsplatzzentralität<br />

Entwicklungsfunktionen für ihren übergemeindlichen Wirkungsbereich<br />

übernehmen.<br />

2.3 (Z) Die Grundzentren Glashütte, Pretzschendorf und Zeithain sollen zur Stärkung<br />

des ländlichen Raumes vorrangig als übergemeindlich wirksame Wirtschaftsstandorte<br />

gesichert und weiterentwickelt werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 19<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

2.4 (Z) Für die folgenden Grundzentren werden die in der nachfolgenden Tabelle<br />

benannten Ortsteile als Versorgungs- und Siedlungskerne ausgewiesen:<br />

Landkreis Zentraler Ort Ortsteil<br />

Meißen Lommatzsch Lommatzsch<br />

Meißen Nossen Nossen<br />

Meißen Radeburg Radeburg<br />

Meißen Nünchritz Nünchritz<br />

Meißen<br />

Lampertswalde - Lampertswalde,<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Schönfeld - Thiendorf<br />

Bad Gottleuba -<br />

Berggießhübel<br />

Schönfeld, Thiendorf<br />

Bad Gottleuba,<br />

Berggießhübel<br />

Bad Schandau Bad Schandau<br />

Königstein Königstein<br />

Neustadt i. Sa. Neustadt i. Sa.<br />

Sebnitz Sebnitz<br />

Stolpen Stolpen<br />

Altenberg Altenberg<br />

Pretzschendorf Klingenberg<br />

2.5 (Z) Die Standortvoraussetzungen sind für die Konzentration der überörtlichen<br />

Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen grundsätzlich, für die Ansiedlung<br />

von überörtlichem Wohnungsbau und Gewerbe vorrangig in den Versorgungs-<br />

und Siedlungskernen der Grundzentren zu schaffen.<br />

Begründung<br />

zu 2.1. (Z)<br />

Mit der Neufassung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes vom 14.12.2001 wurde u. a. die gesetzliche<br />

Grundlage für die Reformierung des bisherigen vierstufigen Zentrale-Orte-Systems (Oberzentren<br />

- Mittelzentren - Unterzentren - Kleinzentren) zu einem dreistufigen System (Oberzentren -<br />

Mittelzentren - Grundzentren) geschaffen. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1a SächsLPlG obliegt dabei der<br />

<strong>Regionalplan</strong>ung die Ausweisung der Grundzentren.<br />

Die Grundzentren sind gemäß Z 2.3.12 LEP „... zur Ergänzung der Ober- und Mittelzentren als übergemeindliche<br />

Versorgungs- und Dienstleistungszentren in den Regionalplänen auszuweisen ...“.<br />

Mit der Ausweisung der Grundzentren soll gleichzeitig gesichert werden, dass die zentralörtlichen<br />

Einrichtungen gebündelt und in zumutbarer Entfernung für die Bevölkerung der gesamten Region zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Die Zumutbarkeit in der Entfernung zum Standort von zentralörtlichen Einrichtungen ist in der Begründung<br />

zu Z 2.3.12 LEP mit der Erreichbarkeit der Zentralen Orte per ÖPNV in höchstens 30 min bei<br />

maximal einmaligem Umsteigen bestimmt, wobei die bestehende Anschlussqualität nicht nur auf die<br />

Bedienung im Schüler- und Berufsverkehr ausgerichtet ist. Die Tragfähigkeit von grundzentralen Versorgungs-<br />

und Betreuungseinrichtungen wird über das Ausweisungskriterium der Einwohnerzahl im<br />

Verflechtungsbereich bzw. im Zentralen Ort selbst definiert.


Seite 20 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Grundzentren muss die Tragfähigkeit der Einrichtungen<br />

gewahrt sein und unter Beachtung der demographischen Entwicklung gewahrt bleiben. Das wird u. a.<br />

mittels der Einwohnerzahl im Grundzentrum und seinem Verflechtungsbereich bestimmt, aber auch<br />

über die Funktion als wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort.<br />

Dementsprechend wurden bei der Bestimmung der Grundzentren im <strong>Regionalplan</strong> die in Z 2.3.12 LEP<br />

aufgeführten Kriterien bei Beachtung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung herangezogen. Das<br />

sind:<br />

o Erreichbarkeitsdefizite im ÖPNV (zu Ober-/Mittelzentren)<br />

o mindestens 15 000 Einwohner im Verflechtungsbereich des Grundzentrums innerhalb<br />

des Verdichtungsraumes bzw. mindestens 7 000 Einwohner im Verflechtungsbereich des<br />

Grundzentrums (bei mindestens 3 000 Einwohnern im Zentralen Ort) im ländlichen Raum<br />

o bestehender ÖPNV-Knotenpunkt<br />

o breitgefächertes sowie herausgehobenes Arbeitsplatzangebot im Grundzentrum (über<br />

250 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Ort je 1 000 Einwohner oder über<br />

2 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze absolut im Verdichtungsraum bzw. über<br />

1 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze absolut im ländlichen Raum).<br />

Gleichzeitig beinhaltet die o. g. Zielformulierung der Zentralen Orte als „übergemeindliche Versorgungs-<br />

und Dienstleistungszentren“ das Vorhandensein eines übergemeindlichen Verflechtungsbereiches.<br />

Z 2.3.12 LEP lässt jedoch noch die Möglichkeit offen, im ländlichen Raum im Ausnahmefall<br />

Grundzentren ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich auszuweisen, wenn die Gemeindefläche<br />

über 50 km² beträgt und die vorgenannten Kriterien überwiegend erfüllt sind. Davon wurde dann<br />

Gebrauch gemacht, wenn innerhalb solcher Gemeinden Ortsteile Erreichbarkeitsdefizite zu Oberzentrum/Mittelzentren<br />

aufweisen.<br />

Das bestimmende Ausweisungserfordernis von ergänzenden Grundzentren wird in der Region durch<br />

bestehende Erreichbarkeitsdefizite im ÖPNV zu Oberzentrum/Mittelzentren begründet. Diese sind für<br />

folgende Gemeinden/Ortsteile von Gemeinden nachweisbar:<br />

Gemeinde/Ortsteil mit Erreichbarkeitsdefiziten ergänzendes Grundzentrum<br />

Gem. Leuben-Schleinitz,<br />

OT Planitz, Käbschütz, Sornitz, Deila (alle Gem. Käbschütztal),<br />

OT Staucha, Ibanitz (beide Gem. Stauchitz) Lommatzsch<br />

Gem. Ketzerbachtal,<br />

OT Tanneberg, Rothschönberg (beide Gem. Triebischtal) Nossen<br />

OT Rödern (Gem. Ebersbach) Radeburg<br />

Gem. Nauwalde,<br />

OT Koselitz, Pulsen (beide Gem. Röderaue) Gröditz<br />

OT Merschwitz, Goltzscha, Leckwitz, Neuseußlitz Nünchritz<br />

(alle Gem. Nünchritz)<br />

Gem. Thiendorf, Tauscha, grundzentraler Verbund<br />

OT Weißig, Blochwitz (beide Gem. Weißig a. R.) Lampertswalde-Schönfeld-<br />

OT Schönborn (Gem. Lampertswalde) Thiendorf<br />

OT Böhla, Kraußnitz (Gem. Schönfeld)<br />

OT Maxen, Schmorsdorf, Crotta (alle Gem. Müglitztal) Heidenau<br />

OT Börnersdorf, Breitenau, Hartmannsbach,<br />

Hellendorf, Hennersbach, Oelsen<br />

(alle Gem. Bad Gottleuba-Berggießhübel),<br />

OT Döbra, Waltersdorf (beide Gem. Liebstadt) Bad Gottleuba-Berggießhübel<br />

Gem. Rosenthal-Bielatal, Gohrisch,<br />

OT Pfaffendorf (Gem. Königstein) Königstein


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 21<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Gemeinde/Ortsteil mit Erreichbarkeitsdefiziten ergänzendes Grundzentrum<br />

Gem. Porschdorf, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna,<br />

OT Krippen, Schmilka (beide Gem. Bad Schandau) Bad Schandau<br />

OT Dobra, Elbersdorf, Stürza (alle Gem. Dürrr.-Dittersb.),<br />

OT Heeselicht, Lauterbach (beide Gem. Stolpen) Stolpen<br />

Gem. Neustadt i. Sa. Neustadt i. Sa.<br />

Gem. Hohnstein, Kirnitzschtal, Sebnitz Sebnitz<br />

OT Börnchen, Dittersdorf, Johnsbach<br />

(alle Gem. Glashütte) Glashütte<br />

Gem. Geising, Hermsdorf, alle OT der<br />

Gem. Altenberg außer OT Altenberg Altenberg<br />

Gem. Dorfhain,<br />

OT Hartmannsdorf (Gem. Hartm.-Reichenau),<br />

OT Colmnitz, Friedersdorf, Pretzschendorf<br />

(alle Gem. Pretzschendorf) Pretzschendorf<br />

OT Blankenstein, Grund, Helbigsdorf<br />

Herzogswalde, Limbach, Mohorn<br />

(alle Gem. Wilsdruff) Wilsdruff<br />

Für diese als ergänzende Grundzentren aufgeführten Gemeinden lässt sich ihre Ausweisung des<br />

Weiteren mittels der übrigen o. a. Ausweisungskriterien wie folgt begründen:<br />

Grundzentrum Raumkategorie*<br />

Einwohner [31.12.06] Arbeitsplatzangebot [30.06.06]<br />

Grundzentrum Verflechtungsbereich<br />

Arbeitsplätze pro tausend Einwohner<br />

/ Anzahl Arbeitsplätze<br />

Lommatzsch LR 5 730 ca. 7 700 256 / 1 465<br />

Nossen VBLR 7 390 ca. 10 700 312 / 2 303<br />

Radeburg LR 7 907 ca. 8 300 364 / 2 880<br />

Gröditz VBLR 7 715 ca. 10 600 357 / 2 756<br />

Nünchritz VBLR 6 504 ca. 7 500 282 / 1 831<br />

Lampertswalde-<br />

Schönfeld-Thiendorf<br />

LR 6 270 ca. 8 300 507 / 3 180<br />

Heidenau VR 16 695 ca. 23 600 237 / 3 961<br />

Bad Gottl.-Bergg. LR 5 990 ca. 8 400 288 / 1 727<br />

Bad Schandau LR 2 999 6 975 412 / 1 237<br />

Königstein LR 2 822 ca. 8 500 319 / 900<br />

Neustadt i. Sa. LR 14 679 1) 14 679 255 / 3 745 1)<br />

Sebnitz LR 8 920 14 749 337 / 3 003<br />

Stolpen LR 6 021 ca. 6 600 217 / 1 304<br />

Altenberg LR 5 890 10 106 274 / 1 616<br />

Pretzschendorf LR 4 428 ca. 7 300 271 / 1 202<br />

Wilsdruff LR 13 783 13 783 355 / 4 889<br />

Glashütte LR 7 515 1) 7 515 327 / 2 461 1)<br />

1) Gebietsstand 01.01.2008<br />

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen<br />

* VR - Verdichtungsraum; VBLR - verdichteter Bereich im ländlichen Raum; LR - ländlicher Raum<br />

Dabei zeichnet sich insbesondere für einige Grundzentren und ihre Verflechtungsbereiche des ländlichen<br />

Raumes in den Ergebnissen der 4. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für den Freistaat<br />

Sachsen bis 2020 durch stark rückläufige Einwohnerzahlen ein gemeinsamer Problemdruck ab.


Seite 22 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Funktionsfähigkeit der Gemeinden Königstein und Bad Schandau als Grundzentren wird infolge<br />

der Tourismusfunktionen der Gemeinden einschließlich ihrer Verflechtungsbereiche mit teilweise hohen<br />

Übernachtungszahlen auch bei Unterschreitung des Einwohnerkriteriums von 3 000 Einwohnern<br />

als gesichert angenommen.<br />

Alle als Grundzentren ausgewiesenen Gemeinden stellen ÖPNV-Knotenpunkte dar, d.h. es verlaufen<br />

zwei oder mehr ÖPNV-Linien durch die Gemeinden bzw. haben in den Gemeinden ihre Anfangs-/<br />

Endpunkte und sichern die Erreichbarkeit für die im Verflechtungsbereich befindlichen Gemeinden/Ortsteile.<br />

Den aufgeführten Grundzentren werden, mit Ausnahme der Gemeinden Neustadt i. Sa., Glashütte<br />

und Wilsdruff, die folgenden übergemeindlichen Verflechtungsbereiche zugeordnet:<br />

Grundzentrum<br />

Gemeinden/Ortsteile<br />

im Verflechtungsbereich<br />

Lommatzsch Gem. Leuben-Schleinitz,<br />

OT Planitz, Deila, Käbschütz,<br />

Sornitz (Gem. Käbschütztal),<br />

Staucha, Ibanitz (Gem. Stauchitz)<br />

Nossen Gem. Ketzerbachtal,<br />

OT Tanneberg, Rothschönberg<br />

(Gem. Triebischtal)<br />

Begründung<br />

Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />

ÖPNV<br />

Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />

ÖPNV<br />

Radeburg OT Rödern (Gem. Ebersbach) Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />

ÖPNV<br />

Gröditz Gem. Nauwalde,<br />

Verwaltungsgemeinschaft,<br />

OT Koselitz, Pulsen (Gem. Röder- Beseitigung Erreichbarkeitsaue)defizite<br />

ÖPNV<br />

Lampertswalde-Schönfeld- Gem. Tauscha,<br />

Verwaltungsgemeinschaft,<br />

Thiendorf<br />

Gem. Weißig a. R.<br />

Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />

ÖPNV<br />

Nünchritz Gem. Glaubitz Verwaltungsgemeinschaft<br />

Heidenau Gem. Dohna,<br />

OT Crotta, Falkenhain, Maxen,<br />

Schmorsdorf, Weesenstein (Gem.<br />

Bad Gottleuba-<br />

Berggießhübel<br />

Müglitztal)<br />

Gem. Liebstadt,<br />

Gem. Bahretal<br />

(überlappend mit MZ Pirna)<br />

Bad Schandau Gem. Porschdorf,<br />

Gem. Rathmannsdorf,<br />

Gem. Reinhardtsdorf-Schöna<br />

Königstein Gem. Gohrisch,<br />

Gem. Rathen,<br />

Gem. Rosenthal-Bielatal,<br />

Gem. Struppen (überlappend mit<br />

MZ Pirna)<br />

Sebnitz Gem. Hohnstein,<br />

Gem. Kirnitzschtal<br />

Stolpen OT Dobra, Elbersdorf, Stürza<br />

(Gem. Dürrröhrsdorf-Dittersbach)<br />

Altenberg Gem. Geising,<br />

Gem. Hermsdorf<br />

Pretzschendorf Gem. Dorfhain,<br />

Gem. Höckendorf (überlappend<br />

mit MZ Dippoldiswalde)<br />

Beseitigung Erreichbarkeits-<br />

defizite ÖPNV,<br />

räumliche Lage<br />

Verwaltungsgemeinschaft,<br />

Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />

ÖPNV<br />

Verwaltungsgemeinschaft,<br />

Beseitigung Erreichbarkeits-<br />

defizite ÖPNV<br />

Verwaltungsgemeinschaft,<br />

Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />

ÖPNV<br />

Verwaltungsgemeinschaft mit<br />

Kirnitzschtal,<br />

Beseitigung Erreichbarkeitsdefizite<br />

ÖPNV<br />

Beseitigung Erreichbarkeits-<br />

defizite ÖPNV<br />

Verwaltungsgemeinschaft mit<br />

Hermsdorf,<br />

Beseitigung Erreichbarkeits-<br />

defizite ÖPNV<br />

starke Arbeitspendlerverflechtungen,<br />

Pretzschendorf<br />

(OT Klingenberg) ist Mittelschulstandort<br />

für Höckendorf


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 23<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Ausweisung Pretzschendorfs als Grundzentrum erfolgt neben der o. a. Begründung vorrangig<br />

unter dem Aspekt der besonderen Entwicklungsfunktion, welche die Gemeinde als junger prosperierender<br />

Gewerbestandort - vor allem im Standortbereich der Siedlung Bahnhof Klingenberg - für den<br />

strukturell schwachen westlichen Teil des Landkreises Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> ausübt.<br />

Zur Sicherung des flächendeckenden Angebotes an grundzentralen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen<br />

unter Beachtung der Zumutbarkeit bezüglich der Entfernung zu den Zentralen Orten wird<br />

von dem in Z 2.3.12 LEP angebotenen Ausnahmefall der Ausweisung von Grundzentren im ländlichen<br />

Raum ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich mit der Ausweisung der Gemeinden Neustadt<br />

i. Sa., Glashütte, Wilsdruff und Zeithain Gebrauch gemacht.<br />

Für die Ausweisung der Gemeinde Glashütte als Grundzentrum ohne übergemeindlichen Verflechtungsbereich<br />

sind besonders hervorzuheben:<br />

o die große Bedeutung von Glashütte als Industriestandort mit einem weit über die Gemeindegrenzen<br />

hinaus reichenden Wirkungsbereich und einer hohen Anzahl an Einpendlern,<br />

welche die Tragfähigkeit der grundzentralen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen<br />

des Grundzentrums Glashütte auch langfristig sichern<br />

o die topographische Lage einiger zu Glashütte gehörender Ortsteile, welche die Erreichbarkeitsdefizite<br />

zu den Mittelzentren Dippoldiswalde und Pirna begründen<br />

o die Bedeutung als ÖPNV-Knotenpunkt durch das Zusammentreffen nicht nur mehrerer<br />

Buslinien, sondern als Standort mit Übergangsstelle zwischen den Verkehrsträgern<br />

Schiene und Straße/Busverkehr.<br />

Die Gemeinde Zeithain erfüllt zwar derzeit die Ausweisungskriterien für ein Grundzentrum gem.<br />

Z 2.3.12 LEP nicht in ausreichendem Maße (keine Erreichbarkeitsdefizite zum nächstgelegenen Mittelzentrum,<br />

hier Riesa; mit 6 491 Einwohnern am 31.12.2006 Unterschreitung des EW-Kriteriums für<br />

den zu versorgenden Bereich), die Ausweisung als Grundzentrum begründet sich jedoch unter langfristigen<br />

planerischen Aspekten mit<br />

o dem enormen Standortpotenzial auf der ca. 140 ha großen ehemaligen militärischen<br />

Standortbrache, die für die Ansiedlung großer Industriebetriebe vorgesehen ist und reale<br />

Chancen einer zukünftig positiven Bevölkerungsentwicklung Zeithains beinhaltet<br />

o der bereits aktuell großen Bedeutung Zeithains als gewerblich-industrieller Entwicklungskern<br />

für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des strukturschwachen rechtselbischen<br />

Raumes im Landkreis Meißen mit einem breit gefächerten Arbeitsplatzangebot<br />

(305 Apl/TEW bzw. 1 981 Apl am 30.06.2006)<br />

o ÖPNV-Knotenpunkt.<br />

Insbesondere erhebliche Erreichbarkeitsdefizite im dünn besiedelten ländlichen Raum östlich von<br />

Großenhain erfordern die Ausweisung eines Grundzentrums. Mangels einer ausreichend großen und<br />

leistungsstarken Gemeinde ist die notwendige versorgungsräumliche Sicherung des Gebietes unter<br />

den vorgenannten Zumutbarkeitskriterien nur im Verbund der Gemeinden Lampertswalde, Schönfeld<br />

und Thiendorf zu gewährleisten. Die vorhandenen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen in den<br />

drei Gemeinden ergänzen sich auch unter Erreichbarkeitsgesichtspunkten zum Teil gut (z. B. Schönfeld<br />

Standort einer Mittelschule, Lampertswalde und Thiendorf Standorte von Grundschulen). Lampertswalde<br />

und Thiendorf sind des Weiteren leistungsstarke Wirtschaftsstandorte (kleine Leuchttürme<br />

im ländlichen Raum).<br />

Die Konkretisierung der Funktionsteiligkeit ist in einem Entwicklungskonzept enthalten, dass von den<br />

drei Gemeinden auf der Basis des am 19.11.2007 abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages<br />

zur Zusammenarbeit im grundzentralen Verbund erarbeitet worden ist.


Seite 24 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 2.2 (Z)<br />

Mit dem Ziel 2.2 (Z) werden vor allem die von den Grundzentren zu sichernden Versorgungsfunktionen<br />

konkretisiert, d. h. die im Plansatz Z 2.3.1 LEP festgesetzten Versorgungsfunktionen „unterschiedlicher<br />

Stufen“ für „Zentrale Orte der jeweiligen Stufe“ werden damit für die Grundzentren verbindlich<br />

ausgeformt. Mit diesem Ziel soll vor allem ein dauerhaft gesichertes und stabiles Netz an<br />

i. d. R. hoch frequentierten Einrichtungen gesichert werden, das eine zumutbare Erreichbarkeit hinsichtlich<br />

Entfernung und Zeitaufwand für alle Bevölkerungsgruppen, auch des ländlichen Raumes,<br />

garantiert und damit wesentliche Voraussetzungen für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen<br />

der Planungsregion schafft, auch unter den langfristig bestehenden Rahmenbedingungen rückläufiger<br />

Bevölkerungszahlen.<br />

zu 2.3 (Z)<br />

Die Gemeinden Glashütte, Pretzschendorf und Zeithain definieren ihre grundzentralen Funktionen vor<br />

allem<br />

o als Arbeitsplatzzentren (Glashütte mit einem großen Einpendlerüberschuss), die einen<br />

weit über die Gemeindegrenzen reichenden räumlichen Wirkungsbereich aufweisen und<br />

damit neben den nur kleinräumig wirksamen Versorgungs- und Betreuungsfunktionen für<br />

den deutlich größeren Wirkungsbereich vor allem Entwicklungsfunktionen erfüllen<br />

o aus raumstrukturellen und lagebedingten Ausweisungserfordernissen für strukturschwache<br />

Teilräume der Region (Pretzschendorf für den westlichen Teil des Landkreises<br />

Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>, Zeithain für den rechtselbischen Raum im Landkreis<br />

Meißen).<br />

Die Versorgungsaufgaben sind in diesen Gemeinden gegenüber den Entwicklungsaufgaben nachrangig.<br />

zu 2.4 (Z) und 2.5 (Z)<br />

Mit der Ausweisung der in 2.4 (Z) aufgeführten Gemeindeteile als Versorgungs- und Siedlungskerne<br />

wurde von dem optionalen Handlungsauftrag gem. G 5.1.1 LEP Gebrauch gemacht, solche Kerne zur<br />

Konzentration der Siedlungstätigkeit auszuweisen. Die dabei vorgenommene Beschränkung der Ausweisung<br />

dieser Kerne auf Gemeinden, die als Grundzentren mit überörtlichem Verflechtungsbereich<br />

ausgewiesenen sind, erfolgte unter Berücksichtigung dessen, dass mit der Ausweisung ein Eingriff in<br />

die kommunale Planungshoheit erfolgt, dessen Erforderlichkeit nur durch die übergemeindlichen Versorgungs-<br />

und Betreuungsaufgaben bzw. Entwicklungsaufgaben begründet werden kann.<br />

Die als Grundzentren ausgewiesenen Gemeinden Gröditz und Heidenau weisen im Gemeindeteilverzeichnis<br />

keine separaten Gemeindeteile (im Plan auch als Ortsteile bezeichnet) auf. Eine Ausweisung<br />

von Versorgungs- und Siedlungskernen erübrigt sich deshalb.<br />

Die Siedlungsstruktur des Grundzentrums Bad Gottleuba-Berggießhübel begründet die Ausweisung<br />

von zwei Versorgungs- und Siedlungskernen in diesem Zentrum.<br />

Das Grundzentrum Bad Gottleuba-Berggießhübel besitzt mit den Stadtteilen Bad Gottleuba und Berggießhübel<br />

zwei gleichstarke und -große Kerne, die vor dem gemeindlichen Zusammenschluss u. a.<br />

aufgrund ihrer sich ergänzenden infrastrukturellen Ausstattung im LEP von 1994 als kooperierendes<br />

Unterzentrum festgesetzt waren und an deren zentralörtlichen Funktionen sich auch nach dem Zusammenschluss<br />

de facto nichts geändert hat.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 25<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

3 Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion<br />

Begriffe: Besondere Gemeindefunktionen sind Funktionen, die den wirtschaftlichen<br />

und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und<br />

in ihrer raumstrukturellen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus<br />

gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber<br />

den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Als besondere<br />

Gemeindefunktionen kommen insbesondere die Funktionen Bildung,<br />

Gewerbe, Fremdenverkehr, grenzübergreifende Kooperation und Verkehr in<br />

Betracht. Die entsprechenden Festlegungen erfolgen in der Regel in den Regionalplänen,<br />

sofern ein überörtliches Regelungserfordernis raumordnerisch<br />

begründet ist. Die Funktionen werden den Gemeinden zugewiesen.<br />

Mit der Sicherung oder Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende<br />

Maßnahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung<br />

der Gemeinde hinaus zulässig. (s. Kap. 2.4 LEP, Begriff)<br />

Eigenentwicklung ist die für den Bauflächenbedarf zugrunde zu legende<br />

Entwicklung einer Gemeinde, die sich aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung<br />

und aus den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung an zeitgemäße<br />

Wohnverhältnisse, der ortsansässigen Gewerbebetriebe und der Dienstleistungseinrichtungen<br />

ergibt. (s. Kap. 2.4 LEP, Begriff)<br />

Karte: Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sind in Karte 1 „Raumstruktur“<br />

ausgewiesen.<br />

3.1 (Z) Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Bildung“ wird die Stadt<br />

Tharandt ausgewiesen.<br />

3.2 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“<br />

werden ausgewiesen:<br />

o die Grundzentren Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel,<br />

Bad Schandau, Königstein, Sebnitz, Wilsdruff<br />

o die Gemeinden Gohrisch, Hohnstein, Kirnitzschtal, Kreischa,<br />

Moritzburg, Rathen, Weinböhla.<br />

3.3 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „Gewerbe“ werden<br />

ausgewiesen:<br />

o das Grundzentrum Glashütte<br />

o die Gemeinden Glaubitz, Lampertswalde.<br />

3.4 (Z) Als Gemeinde mit der besonderen Gemeindefunktion „Verkehr“ wird ausgewiesen:<br />

o das Grundzentrum Nossen.<br />

3.5 (Z) Als Gemeinden mit der besonderen Gemeindefunktion „grenzübergreifende<br />

Kooperation“ werden ausgewiesen:<br />

o die Grundzentren Altenberg, Königstein und Sebnitz<br />

o die Gemeinden Geising und Kirnitzschtal.<br />

3.6 (Z) Die in 3.1 (Z) bis 3.5 (Z) aufgeführten besonderen Gemeindefunktionen sind in<br />

den Gemeinden zu erhalten und weiter zu entwickeln.


Seite 26 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu 3.1 (Z) bis 3.5 (Z)<br />

Der Landesentwicklungsplan enthält mit dem Ziel 2.4.4 den Auftrag an die <strong>Regionalplan</strong>ung, Gemeinden<br />

mit besonderen Gemeindefunktionen auszuweisen, wobei eine besondere Gemeindefunktion<br />

gemäß Begriffsdefinition dann vorliegt, wenn diese Funktion „den wirtschaftlichen und sozialen Charakter<br />

einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominiert und in ihrer raumstrukturellen Wirkung deutlich<br />

über die eigene Gemeinde hinausgeht oder in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion<br />

gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellt.“ Neben diesen definitorischen<br />

Ausweisungskriterien ist die Ausweisung von Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion gemäß<br />

Begründung zu Z 2.4.4 LEP an die Erfüllung nachfolgender Kriterien zum Zeitpunkt der Fortschreibung<br />

der Regionalpläne geknüpft:<br />

Funktion Bildung:<br />

o Standort einer Hochschuleinrichtung oder<br />

o Standort von Gymnasien mit großem Einzugsbereich und vertiefter Ausbildung oder<br />

o mindestens 3-zügiger Mittelschulstandort<br />

Funktion Gewerbe:<br />

o über 400 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze je 1 000 Einwohner in der Gemeinde,<br />

o hoher Besatz mit verarbeitendem Gewerbe (Anteil der im Ort Beschäftigten im verarbeitenden<br />

Gewerbe über 30 % - ohne Bauwirtschaft)<br />

Funktion Fremdenverkehr:<br />

o Kurortstatus oder<br />

o über 100 Übernachtungen pro Gästebett und Jahr und mindestens 50 000 Übernachtungen<br />

pro Jahr<br />

Funktion Verkehr:<br />

o Knotenpunkt mehrerer Verkehrsträger (Schiene, Autobahn oder B-Straße u. a.) oder<br />

o Schnittstelle für den kombinierten Verkehr und Standort von Logistikgewerbe<br />

Funktion grenzübergreifende Kooperation:<br />

o Lage im grenznahen Gebiet,<br />

o Realisierung von deutsch-polnischen oder deutsch-tschechischen bzw. trilateralen<br />

regional bedeutsamen Projekten im Verkehrs-, Fremdenverkehrs-, Wirtschafts-, Bildungs-,<br />

Sport- oder Kulturbereich.<br />

Bei der Anwendung dieser Ausweisungskriterien wurde von der Regelvermutung ausgegangen, dass<br />

o in Gemeinden ohne zentralörtlichen Charakter bei Erfüllung der Kriterien einer der<br />

o. g. Funktionen grundsätzlich eine Dominanz dieser Gemeindefunktion gemäß Begriffsdefinition<br />

vorliegt. Zusätzlich zu dieser dominierenden Funktion kann bei Nachweis<br />

der entsprechenden Ausweisungskriterien als zweite Funktion die der grenzübergreifenden<br />

Kooperation ausgewiesen werden;<br />

o eine grundzentrale Funktion als besonders herausgehoben gegenüber den anderen<br />

grundzentralen Funktionen gilt, wenn das Grundzentrum<br />

- Standort einer Hochschuleinrichtung oder eines Gymnasiums mit großem Einzugsbereich<br />

und vertiefter Ausbildung ist (Bildung),<br />

- Schnittstelle für den kombinierten Verkehr und Standort von Logistikgewerbe von<br />

überregionaler Bedeutung ist.<br />

Die Funktionen Gewerbe und Fremdenverkehr stellen gemäß Begründung zu Z 2.3.1/Z 2.3.2 LEP für<br />

Grundzentren und Verbünde keine vorrangigen grundzentralen Funktionen (Handlungsfelder) dar und<br />

können demzufolge bei Erfüllung der o. g. Kriterien als ausreichend begründete besondere Gemeindefunktionen<br />

eines Grundzentrums ausgewiesen werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 27<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Entsprechend der vorgenannten Ausweisungskriterien, die als Richtwerte Anwendung fanden, begründen<br />

sich die ausgewiesenen Gemeindefunktionen der folgenden Gemeinden:<br />

Funktion Bildung: Tharandt - Standort eines Instituts einer Hochschuleinrichtung (TU Dresden)<br />

Funktion Gewerbe:<br />

Gemeinde<br />

Arbeitsplätze pro tausend<br />

Einwohner [30.06.06]<br />

Anteil verarbeitendes Gewerbe<br />

Ausweisungskriterium > 400 > 30 %<br />

Glaubitz 455 ca. 40 %<br />

Lampertswalde 776 ca. 45 %<br />

Glashütte 474 ca. 65 %<br />

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen<br />

Funktion Fremdenverkehr:<br />

Gemeinde<br />

Kurortstatus<br />

2004<br />

Übernachtungen<br />

pro Gästebett<br />

2006<br />

Übernachtungen pro Jahr<br />

2006<br />

Ausweisungskriterium ja > 100 mind. 50 000<br />

Moritzburg nein 101 58 526<br />

Weinböhla nein 165 93 112<br />

Bad Gottleuba-Bergg. ja 212 243 331<br />

Bad Schandau ja 180 302 140<br />

Gohrisch ja 101 83 398<br />

Hohnstein nein 100 63 220<br />

Kirnitzschtal nein 98 52 933<br />

Königstein nein 139 50 527<br />

Rathen ja 163 90 473<br />

Sebnitz nein 113 87 706<br />

Altenberg ja 184 416 760<br />

Kreischa nein 283 407 100<br />

Wilsdruff nein 157 110 776<br />

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen<br />

Auch wenn für die Gemeinden Hohnstein und Kirnitzschtal der mit dem LEP vorgezeichnete Richtwert<br />

für die Übernachtungen pro Gästebett im Jahr 2006 geringfügig unterschritten wurde, wird von einer<br />

Ausweisung nicht abgesehen, da die jährlichen Schwankungen dieser Zahlen eine Erfüllung der Kriterien<br />

in anderen Jahren erkennen lassen und die touristische Funktion beider Gemeinden auch in Verbindung<br />

mit diesbezüglich anderen regionalplanerischen Ausweisungen (s. Kapitel 11) unbestritten ist.<br />

Zudem hat die Gesamtzahl der Übernachtungen für die Gemeinde Hohnstein gegenüber dem Jahr<br />

2004 deutlich zugenommen (rd. 7 %), was als Ausdruck einer gewachsenen touristischen Anziehungskraft<br />

gewertet werden kann.<br />

Funktion Verkehr: Nossen - Standort von Logistikgewerbe von überregionaler Bedeutung<br />

(REWE)


Seite 28 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Funktion grenzübergreifende Kooperation:<br />

Gemeinde<br />

Lage im grenznahen<br />

Gebiet<br />

Realisierung von bilateralen Projekten<br />

Altenberg ja - gemeinsame Sportveranstaltungen<br />

- Ansiedlung von deutschen und tschechischen Firmen<br />

- gemeinsame soziale Projekte<br />

- Abwasserentsorgung von Neurehefeld nach Moldava<br />

Königstein ja - gemeinsame Sportveranstaltungen<br />

- Tourismusentwicklung (gemeinsame Informationstafeln,<br />

gemeinsamer Internetauftritt, gemeinsame Rad- und Wanderwegekarte)<br />

- Brandschutz<br />

Sebnitz ja - Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit der<br />

Stadt Sebnitz mit der Gemeinde Dolní Poustevna<br />

Geising ja - jährliche Sportspiele der Schulen<br />

- gemeinsames EU-Förderprojekt „Bergbaulehrpfad“<br />

- Projektabstimmungen zu Wander-, Radwegebau<br />

- Verwaltungszusammenarbeit bei Abwasser, Naturschutz,<br />

Sicherheit<br />

Kirnitzschtal ja - Hilfe- und Ausbildungsvereinbarung zum Brandschutz<br />

zu 3.6 (Z)<br />

Erhalt und Weiterentwicklung der besonderen Gemeindefunktionen sind wesentliche Voraussetzungen<br />

für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilisierung in allen Teilen der Region und ergänzen das<br />

zentralörtliche System der Region funktionsspezifisch.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 29<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

4 Achsen<br />

Begriff: Überregionale Verbindungsachsen sind landesweit bedeutsame Achsen,<br />

die die räumlichen Verflechtungen der sächsischen Verdichtungsräume und<br />

Oberzentren mit den Oberzentren und Verdichtungsräumen benachbarter<br />

Länder und Staaten sowie die Einbindung in europäische Netze wiedergeben.<br />

(s. Kap. 2.6 LEP, Begriff)<br />

Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind regional bedeutsame<br />

Achsen im Sinne von räumlichen Korridoren zur Bündelung von Einrichtungen<br />

der Bandinfrastruktur, die das Netz der überregionalen Verbindungsachsen<br />

ergänzen.<br />

Karte: Die ausgeformten überregionalen Verbindungsachsen und die regionalen<br />

Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind in Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />

4.1 (Z) Die ausgeformten überregionalen Verbindungsachsen übernehmen neben<br />

den überregionalen Verbindungsfunktionen auch Verbindungsfunktionen innerhalb<br />

der Region und sollen im ländlichen Raum auch Entwicklungsfunktionen<br />

übernehmen.<br />

4.2 (G) Die regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen übernehmen im Verdichtungsraum<br />

überwiegend Ordnungsfunktionen, im ländlichen Raum überwiegend<br />

Entwicklungsfunktionen.<br />

4.3 (Z) In Zentralen Orten an überregionalen Verbindungsachsen im Bereich des<br />

schienengebundenen Nahverkehrs sollen Flächenpotenziale im Bereich von<br />

Bahnhöfen und Haltepunkten für die weitere Siedlungstätigkeit bevorzugt genutzt<br />

werden.<br />

Begründung<br />

zu Kapitel 4<br />

Als verbindendes raumordnerisches Element des Zentrale-Orte-Systems dient die Kategorie der Achsen.<br />

Auf Landesebene wurden die Achsen im LEP als „überregionale Verbindungsachsen“ ausgewiesen.<br />

Dabei kam ein sehr hoher Schematisierungsgrad zur Anwendung, infolge dessen diese Achsen<br />

sich nur im Sinne von Relationen zwischen den Ausgangs- und Endpunkten darstellen.<br />

Mit dem Ziel 2.6.2 LEP ist den Regionalen Planungsverbänden der Auftrag zur räumlichen Ausformung<br />

dieser überregionalen Verbindungsachsen erteilt worden, der außerdem um den Auftrag zur<br />

Ausweisung ergänzender regionaler Verbindungs- und Entwicklungsachsen zur Konzentration der<br />

Siedlungstätigkeit und der Bündelung von bandförmigen Infrastruktureinrichtungen auf regionaler<br />

Ebene erweitert wurde. Dabei impliziert der Begriff der „Bündelung“, dass die ausgeformten Achsen<br />

einen räumlich bestimmten Korridor für bandinfrastrukturelle Elemente, vor allem der Verkehrs-, der<br />

Energie- und Wasserversorgungs- und teilweise der Telekommunikationsinfrastruktur bilden. Diese<br />

Achsen haben deshalb auch im <strong>Regionalplan</strong> noch einen relativ hohen Schematisierungsgrad, der in<br />

der Planungspraxis strukturgerecht ausgeformt werden muss (konkrete Trassen und Trassenführungen;<br />

Bestimmung von Trassen mit Ausbauerfordernissen).


Seite 30 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Als Bezugsräume im Sinne von Korridoren werden dafür gem. Begründung zu Kap. 2.6 LEP<br />

für überregionale Verbindungsachsen<br />

o Autobahnen<br />

o Bundesstraßen<br />

o Schienenverbindungen<br />

für regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen<br />

herangezogen.<br />

o schienengebundene Nahverkehrsverbindungen<br />

o Bundesstraßen<br />

o Staatsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion<br />

Ausgehend von der Funktion der Achse als Verbindungselement innerhalb der punktaxialen Struktur<br />

des Zentrale-Orte-Systems haben<br />

o überregionale Verbindungsachsen die Verbindung der sächsischen Verdichtungsräume<br />

und Oberzentren miteinander und mit benachbarten Verdichtungsräumen außerhalb<br />

Sachsens<br />

o regionale Achsen die Anbindung der Mittelzentren an die sächsischen Oberzentren<br />

bzw. an Oberzentren benachbarter Bundesländer und Staaten und die Anbindung<br />

geeigneter Grundzentren an die Ober- und Mittelzentren in der jeweiligen Planungsregion<br />

zu sichern (s. auch LEP, Begründung zu Kap. 2.6).<br />

Die landesplanerischen Achsenrelationen finden ihre konkreten Ausformungen in den folgenden überregionalen<br />

Achsen:<br />

Berlin - Dresden<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Autobahn A 13, mit der außerdem<br />

die räumlichen Verflechtungen vom OZ Dresden zu den Grundzentren Radeburg<br />

und Lampertswalde-Schönfeld-Thiendorf fixiert sind und<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Dresden<br />

- Großenhain - (Berlin), in die über die B 101 das Mittelzentrum Meißen mit eingebunden<br />

ist. Die innerregionalen Verflechtungen vom Verdichtungsraum des Oberen<br />

<strong>Elbtal</strong>s nach Großenhain werden dabei vor allem auch über die B 101 gesichert.<br />

Dresden - Hoyerswerda - Cottbus<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der B 97.<br />

Dresden - Bautzen - Görlitz - Breslau - Krakau<br />

o in einer überregionalen Verbindungsachse, die ihre großräumige Funktion sowohl im<br />

Bereich der Schienenverbindung Dresden - Bautzen - Görlitz als auch im Bereich der<br />

Autobahn A 4 und der B 6 ausübt.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 31<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Dresden - Prag<br />

Dresden - Chemnitz<br />

Dresden - Leipzig<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Dresden<br />

- Prag, in der außerdem die regionalen Verflechtungen zwischen dem OZ Dresden,<br />

dem MZ Pirna und den GZ Heidenau, Königstein und Bad Schandau auch über<br />

die B 172 gesichert werden<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der neuen Autobahn A 17<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der B 170, auf die auch weitgehend<br />

die räumlichen Verflechtungen zwischen dem OZ Dresden, dem MZ Dippoldiswalde<br />

und dem GZ Altenberg fixiert sind.<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Dresden<br />

- Chemnitz - Nürnberg (Sachsenmagistrale)<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Autobahn A 4 als der für den<br />

großräumigen Leistungsaustausch bedeutsamsten Verkehrsachse in der Relation<br />

Dresden - Chemnitz.<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Autobahn A 4 / A 14, die außerdem<br />

die regionalen Verflechtungen zwischen dem OZ Dresden und den GZ Wilsdruff<br />

und Nossen sichert<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Dresden<br />

- Leipzig, über die teilweise auch der regionale Leistungsaustausch zwischen<br />

dem Verdichtungsraum des oberen <strong>Elbtal</strong>s und dem MZ Riesa/GZ Nünchritz realisiert<br />

wird.<br />

Chemnitz - Riesa - Berlin<br />

o in der überregionalen Verbindungsachse im Bereich der Schienenverbindung Chemnitz<br />

- Berlin, in der über die B 169 teilweise auch der regionale Leistungsaustausch<br />

zwischen dem MZ Riesa und den GZ Gröditz und Zeithain sowie zwischen dem MZ<br />

Riesa und dem OZ Chemnitz der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge gesichert<br />

wird.<br />

Die zur Ergänzung des überregionalen Achsensystems ausgewiesenen regionalen Verbindungs- und<br />

Entwicklungsachsen begründen sich ausgehend von den o. g. Funktionen im Einzelnen wie folgt:<br />

Regionale Achse MZ Riesa - GZ Zeithain - MZ Großenhain - GZ Lampertswalde-Schönfeld-Thiendorf<br />

- (GZ Königsbrück)<br />

o Sicherung des Leistungsaustauschs zwischen den o. g. Mittel- und Grundzentren im<br />

Bereich der B 98 mit Anbindung an die überregionalen Achsen OZ Dresden - Berlin<br />

o Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte im Bereich der regionalen<br />

Verbindungs- und Entwicklungsachse.


Seite 32 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Regionale Achse (MZ Torgau) - MZ Riesa - GZ Lommatzsch - GZ Nossen - (MZ Freiberg)<br />

o Sicherung des regionalen Leistungsaustauschs zwischen den ländlichen Räumen mit<br />

Verdichtungsansätzen um das MZ Riesa und das GZ Nossen und dem ländlich strukturierten<br />

Raum um das GZ Lommatzsch („Lommatzscher Pflege“), Sicherung der<br />

Anbindung an die Mittelzentren der benachbarten Planungsregionen<br />

o Konzentration der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum der „Lommatzscher<br />

Pflege“ in den GZ Lommatzsch und Nossen.<br />

Regionale Achse MZ Meißen - MZ Riesa/GZ Lommatzsch<br />

o Sicherung der linkselbischen Verbindungsfunktion zwischen den MZ Meißen und<br />

Riesa im Bereich der B 6 mit einem Ast zum GZ Lommatzsch, über den im Bereich<br />

der S 32 die Verflechtungsbeziehungen des GZ Lommatzsch zum MZ Meißen realisiert<br />

werden.<br />

Regionale Achse GZ Nossen - MZ Meißen - GZ Radeburg<br />

o Sicherung des regionalen Leistungsaustauschs innerhalb des Landkreises Meißen<br />

zwischen dem MZ Meißen und den GZ Nossen und Radeburg im Bereich der B101 /<br />

S 177<br />

o Konzentration der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum in den GZ Nossen und<br />

Radeburg.<br />

Regionale Achse MZ Meißen - GZ Wilsdruff - MZ Dippoldiswalde - GZ Glashütte<br />

o Sicherung des regionalen Leistungsaustauschs zwischen dem GZ Wilsdruff und dem<br />

MZ Meißen einerseits (Anbindung der großen Gewerbegebiete in Klipphausen und<br />

Grumbach an das MZ Meißen) und an das MZ Dippoldiswalde andererseits und Anbindung<br />

des GZ Glashütte an das MZ Dippoldiswalde im Bereich der S 177 / S 192 /<br />

S 190<br />

o Konzentration der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum auf die GZ Wilsdruff<br />

und Glashütte.<br />

Regionale Achse OZ Dresden – GZ Wilsdruff – (MZ Freiberg)<br />

o Fortsetzung der Regionalen Achse der Nachbarregion Chemnitz-Erzgebirge im Bereich<br />

der B 173 zum GZ Wilsdruff/OZ Dresden<br />

Regionale Achse OZ Dresden - GZ Heidenau - GZ Glashütte - GZ Altenberg<br />

o Sicherung der vor allem für die touristischen Verbindungsfunktionen wichtigen Achse<br />

zum GZ Altenberg im Bereich der S 178 und der schienengebundenen Nahverkehrsachse<br />

Heidenau - Glashütte - Altenberg.<br />

Regionale Achse OZ Dresden - GZ Stolpen - GZ Neustadt i. Sa. - Langburkersdorf/Lobendava, ČR -<br />

(Rumburk, ČR /Varnsdorf, ČR)<br />

o Sicherung einer Verbindungsfunktion vom Verdichtungsraum des Oberen <strong>Elbtal</strong>s in<br />

die peripheren Räume der südwestlichen Oberlausitz und in den Schluckenauer Zipfel<br />

(ČR) im Bereich der B 6/S 159 u. a. zur Sicherung der grenzüberschreitenden<br />

Wirtschaftsentwicklung im rechtselbischen Gebiet


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 33<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o Konzentration der Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum auf die GZ Stolpen und<br />

Neustadt i. Sa..<br />

Regionale Achse (MZ Pirna - GZ Königstein - GZ Bad Schandau -) GZ Sebnitz - Sebnitz/Dolní<br />

Poustevna, ČR - (Rumburk, ČR /Varnsdorf, ČR)<br />

o Sicherung einer Verbindungsfunktion vom Verdichtungsraum des Oberen <strong>Elbtal</strong>s<br />

zum GZ Sebnitz und dem Schluckenauer Zipfel (ČR) im Bereich der S 154 bzw. des<br />

schienengebundenen Nahverkehrs Bad Schandau - Sebnitz - mit zukünftigem schienengebundenen<br />

Grenzübergang.<br />

Regionale Achse MZ Pirna - (MZ Radeberg)<br />

o Sicherung einer Verbindungsfunktion zwischen den Mittelzentren Pirna und Radeberg<br />

durch Ausbau der S 177 als Autobahnzubringer und damit direkte Anbindung<br />

des östlichen Verdichtungsraumes an die Autobahn A 17.<br />

Regionale Achse GZ Sebnitz - GZ Neustadt - (GZ Bischofswerda - OSV Bautzen)<br />

o Sicherung der Verbindungsfunktion für den räumlichen Leistungsaustausch des peripher<br />

gelegenen Grenzraumes des Landkreises Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />

mit dem Wirtschaftsraum der Oberlausitz im Bereich der S 154/S 156 mit Anbindung<br />

an die A 4.<br />

Regionale Achse MZ Dippoldiswalde - (GZ Frauenstein - MZ Marienberg)<br />

o Fortsetzung der Regionalen Achse der Nachbarregion Chemnitz - Erzgebirge im Bereich<br />

der B 171 zum MZ Dippoldiswalde.<br />

zu 4.1 (Z) und 4.2 (G)<br />

Die überregionalen Achsen sind aufgrund ihrer großräumigen Verbindungsfunktionen geeignet, vor<br />

allem dem ländlichen Raum innerhalb der Region Entwicklungsimpulse zu vermitteln und damit zur<br />

Entwicklung einer verkehrs- und versorgungsoptimalen Siedlungsstruktur, auch unter den Bedingungen<br />

der sich verändernden demografischen Rahmenbedingungen (Bevölkerungsrückgang, -alterung),<br />

beizutragen.<br />

Die Steuerung der Siedlungsentwicklung durch Konzentration der Siedlungstätigkeit auf die an den<br />

Achsen gelegenen Zentralen Orte, der Schutz der Freiräume und die Verbesserung der Erreichbarkeit<br />

sind die wichtigsten Funktionen der Regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen.<br />

Im Verdichtungsraum Dresden wird durch die Konzentration der Siedlungstätigkeit im Bereich der<br />

Achsen vor allem ihrer Ordnungsfunktion Rechnung getragen.<br />

zu 4.3 (Z)<br />

Die Region besitzt vor allem dann gute Voraussetzungen zur Nutzung ihres dichten schienengebundenen<br />

Nahverkehrsnetzes, wenn es gelingt, die Siedlungsentwicklung/Siedlungstätigkeit auf den Bereich<br />

von Haltestellen und Haltepunkten zu konzentrieren.<br />

Die an den schienengebundenen Nahverkehr angeschlossenen Städte und Gemeinden besitzen die<br />

Gunst, dass das Oberzentrum Dresden und weitere höherrangige Zentrale Orte mit geringem Zeitaufwand<br />

und meist im Taktverkehr erreichbar sind. Der schienengebundene ÖPNV zeichnet sich darüber<br />

hinaus durch eine hohe Massenleistungsfähigkeit der Fahrzeuge aus. Um diese Vorteile zu nutzen,<br />

sollte die Einordnung von Wohnungsbau, Gewerbe und Infrastruktureinrichtungen im Verdichtungsraum<br />

Dresden vorrangig im Bereich solcher Achsen, insbesondere im Einzugsbereich der Haltestellen<br />

und Endpunkte des schienengebundenen Nahverkehrs erfolgen.


Seite 34 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

5 Räume mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf<br />

Karten: Die „Bergbaufolgelandschaften des Uranerzbergbaus, des Steinkohlebergbaus<br />

und des Erzbergbaus“ sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />

der Landschaft“ ausgewiesen.<br />

Die „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen und die Bauanpassungsgebiete“<br />

sind als nachrichtliche Übernahme in Karte 20 dargestellt.<br />

5.1 (G) Für die Wiedernutzung der vorhandenen baulichen Infrastruktur des Standortes<br />

der Wismut GmbH in Königstein/Leupoldishain, die neben der gewerblichen<br />

Nachnutzung auch eine Nachnutzung für Sport- und Freizeitzwecke in<br />

Teilbereichen vorsehen kann, sollen im Rahmen der Sanierung die bauleitplanerischen<br />

Voraussetzungen geschaffen werden.<br />

Begründung<br />

zu Kapitel 5<br />

Entsprechend Z 3.3.8 LEP sollen in den Bergbaufolgelandschaften des ehemaligen Uranerzbergbaus,<br />

des sonstigen Erzbergbaus und des Steinkohlebergbaus ganzheitliche Entwicklungsstrategien erarbeitet<br />

und Sanierungsmaßnahmen so durchgeführt werden, dass bergbaubedingte Nutzungseinschränkungen<br />

begrenzt werden. Diese Gebiete sind in den Regionalplänen zu konkretisieren.<br />

In Ausformung und Konkretisierung der in der Karte 5 „Räume mit besonderem landesplanerischen<br />

Handlungsbedarf“ des LEP dargestellten Bergbaufolgelandschaften werden in der Karte 4 folgende für<br />

die Region relevanten Bergbaufolgelandschaften ausgewiesen:<br />

Standort Dresden-Gittersee / Bannewitz (Bergbaufolgelandschaft des Steinkohlebergbaus und<br />

des Uranerzbergbaus):<br />

Der Standort Dresden-Gittersee liegt in einem Altbergbaugebiet des ehemaligen Steinkohlebergbaus.<br />

Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurden das Gebiet der nachgewiesenen unterirdischen<br />

Hohlräume in Zusammenhang mit dem Altbergbaugebiet des ehemaligen Steinkohlebergbaus,<br />

die Bauanpassungsgebiete nach § 110 BBergG und sonstige relevante Halden- und<br />

Schachtkomplexe der ehemaligen Urankohleförderung herangezogen (vgl. Karte 20).<br />

Zum Abschluss der untertägigen Sanierung (im Wesentlichen durch Verwahren und Abwerfen von<br />

Grubenbauen und Schächten) wird gegenwärtig an einer dauerhaften Lösung zum Wasseraustrag<br />

der seit 1995 gefluteten Gruben gearbeitet. Hierzu wird seit 2007 ein zusätzlicher rund 3 km langer<br />

Stollen („WISMUT-Stolln“) aufgefahren, der das Grubenwasser aus dem Revier Dresden-<br />

Gittersee in den Elbestollen („Tiefer Elbstolln“) einleitet. Der in Karte 20 angedeutete Verlauf des<br />

Elbestollens hat als Hauptentwässerungsstollen für das Altbergbaugebiet wesentliche Bedeutung.<br />

Da seine Funktionsfähigkeit zu erhalten ist, müssen Gebietsentwicklungs- und Baumaßnahmen<br />

auf dessen teilweise recht oberflächennahen Verlauf Rücksicht nehmen. Aufgrund seiner linienhaften<br />

Struktur wurde er jedoch nicht in die Ausweisung des Gebietes mit einbezogen.<br />

In Bezug auf die übertägige Sanierung, die vor allem den Rückbau der Gebäude und Anlagen sowie<br />

die Flächensanierung und Endgestaltung der Halden umfasst, steht noch der Abschluss der<br />

Sanierung der Halde Gittersee aus. Mit der Umsetzung des 2. Bauabschnittes des Industrie- und<br />

Gewerbegebietes Dresden-Coschütz wird die Wiedernutzbarmachung eines weiteren Teilbereiches<br />

ermöglicht.<br />

Standort Königstein / Leupoldishain (Bergbaufolgelandschaft des Uranerzbergbaus)<br />

Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurde das Bauanpassungsgebiet nach<br />

§ 110 BBergG herangezogen (vgl. Karte 20).<br />

Mit der gesteuerten Flutung konnte nach den technischen und organisatorischen Vorarbeiten im<br />

Januar 2001 begonnen werden.<br />

Einen wesentlichen Bestandteil der Flutung stellt die umfangreiche Abwasseraufbereitung vor allem<br />

mit dem Ziel dar, eine sukzessive Auswaschung der Schadstoffe zu erreichen. Ein weiterer<br />

Anstieg der Flutungswässer, bei dem auch der aus Sicht der Trinkwassernutzung bedeutende 3.<br />

Grundwasserleiter erreicht wird, kann erst beim Unterschreiten entsprechender Konzentrationswerte<br />

ermöglicht werden. Nach jetzigem Planungsstand wird die Flutung etwa bis zum Jahre 2015<br />

andauern.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 35<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Zinnerzbergbau in Altenberg (Bergbaufolgelandschaft des Erzbergbaus)<br />

Die Ausweisung der Bergbaufolgelandschaft erfolgt für zwei Teilgebiete:<br />

a) Gebiet der ehemaligen Zinnerzaufbereitung und der Altenberger Pinge<br />

Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurden die Bauanpassungsgebiete nach<br />

§ 110 BBergG in diesem Gebiet (vgl. Karte 20) sowie das Gebiet des Europarks Altenberg<br />

und der Tiefenbachhalde herangezogen.<br />

Im Bereich der Altenberger Pinge findet aufgrund untertägiger Vorgänge und Erosion<br />

ständig Nachbruch statt, eine touristische Nutzung ist daher nicht absehbar. Der erste<br />

Bauabschnitt des Gewerbegebietes „Europark“ befindet sich in der Vermarktung, geplant<br />

ist die Erweiterung durch einen 2. Bauabschnitt. Die Tiefenbachhalde wurde 1998 aus der<br />

Bergaufsicht entlassen und wird gewerblich genutzt.<br />

Hinsichtlich der Entwässerung des Gebietes Altenberg hat der zwischen 1991 und 1993<br />

aufgefahrene Entwässerungsstollen mit seinem Mundloch im Tal der Kleinen Biela wesentliche<br />

Bedeutung und muss daher dauerhaft erhalten bleiben; in das zur Ausweisung<br />

gekommene Gebiet wurde er aufgrund seiner linienhaften Struktur und dem fehlenden<br />

Sanierungserfordernis jedoch nicht mit einbezogen.<br />

b) Gebiet der Bielatalhalde<br />

Zur Abgrenzung der Bergbaufolgelandschaft wurde die Kontur der Bielatalhalde herangezogen,<br />

wobei der westlich der Halde verlaufende Umleitungsstollen mit einbezogen wurde.<br />

Die im Zusammenhang mit dem Zinnerzbergbau stehende Spülhalde der industriellen Absetzanlage<br />

(IAA) Bielatal wird gegenwärtig saniert und rekultiviert (Spülsee und verfüllte<br />

Haldenbereiche mit Sukzessionsflächen). Ein Ende der Sanierung ist derzeit nicht absehbar.<br />

Gegenwärtig wird von der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten<br />

Bergwerksbetrieben mbH (GVV mbH) ein Konzept erarbeitet, inwieweit unter dem<br />

Gesichtspunkt des vorbeugenden Hochwasserschutzes Anpassungen in der Sanierungsplanung<br />

notwendig sind.<br />

Im Bereich der Zinnerzlagerstätten im Raum Altenberg besteht Interesse an einer aktuellen Erkundung<br />

und Bewertung der Erzvorräte. Hintergrund sind die infolge der erhöhten Nachfrage stark<br />

gestiegenen Weltmarktpreise für Zinn und weitere Begleitrohstoffe. Die derzeitige bergbauliche<br />

Sanierung im Bereich der ausgewiesenen Bergbaufolgelandschaft „Zinnerzbergbau Altenberg“ erfolgt<br />

nach bergbaulichen Betriebsplänen, die unabhängig von einer späteren Wiederaufnahme<br />

des Bergbaus abzuschließen sind.<br />

Eisenerzbergbau in Berggießhübel (Bergbaufolgelandschaft des Erzbergbaus)<br />

Auf eine Ausformung des ehemaligen Eisenerzbergbaugebietes um Berggießhübel wird verzichtet,<br />

da die bisherigen Recherchen aus regionalplanerischer Sicht keinen aktuellen Handlungsbedarf<br />

im Zusammenhang mit vorsorgender Sicherung und Sanierung mehr erkennen lassen.<br />

zu 5.1 (G)<br />

Die übertägige Sanierung des Standortes der Wismut GmbH in Königstein/Leupoldishain, die im Wesentlichen<br />

den Abbruch von nicht mehr benötigten bzw. weiter nutzbaren Betriebsanlagen und die<br />

Verwahrung der Schüsselgrundhalde umfasst, kann voraussichtlich erst nach 2015 abgeschlossen<br />

werden. Das Sanierungsziel von Wismutstandorten besteht darin, Flächen für die forstwirtschaftliche<br />

oder gewerbliche Nachnutzung bereitzustellen. Die Nachnutzungsmöglichkeiten der einzelnen Flächen<br />

ergeben sich dabei aus der Abschlussdokumentation der durchgeführten Sanierung.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist im Zusammenhang mit den in räumlicher Hinsicht vorhandenen<br />

umfangreichen Restriktionen für eine gewerbliche Entwicklung im Landkreis der gewerblichen Entwicklung<br />

auf diesem Standort weiterhin der Vorzug zu geben. Sofern jedoch aufgrund der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung die gewerbliche Nachnutzung des Wismut-Standortes fraglich ist, wäre eine entsprechende<br />

Änderung der Nachnutzung für Sport- und Freizeitzwecke in Teilbereichen nicht auszuschließen.<br />

Die planerischen Grundlagen zur Entwicklung dieses Gebietes sollten in enger Zusammenarbeit<br />

zwischen der Stadt Königstein und der Wismut GmbH erarbeitet werden.


Seite 36 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

FACHLICHE ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER REGIONALPLANUNG<br />

6 Siedlungsentwicklung<br />

6.1 Wohnungs- und Siedlungswesen<br />

6.1.1 (G) In allen Teilräumen der Region sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Wohnungen<br />

unter Berücksichtigung der differenzierten Ansprüche an Wohnungsgröße,<br />

Wohnungsstruktur und Wohnkomfort sowie der absehbaren Veränderungen<br />

von Bevölkerungszahl und -struktur geschaffen werden.<br />

6.1.2 (G) Der zukünftige Bedarf an Eigenheimen soll zunehmend unter Nutzung vorhandener<br />

und dafür geeigneter Gebäudesubstanz gedeckt werden.<br />

6.1.3 (G) Für alte und behinderte Menschen sollen dem Bedarf entsprechend alten-<br />

bzw. behindertengerechte Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei<br />

ist auf eine siedlungsstrukturell integrierte Lage und auf die Erreichbarkeit<br />

durch den ÖPNV zu achten.<br />

Begründung<br />

zu Kapitel 6.1<br />

Der nach 1990 einsetzende umfangreiche Wohnungsbau hat auch die Wohnungssituation der Bevölkerung<br />

der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> entscheidend verbessert und den Wohnungsmarkt<br />

von einem Nachfragermarkt zu einem Anbietermarkt verändert. Da der quantitative Wohnungsbedarf<br />

- trotz der Zunahme der Anzahl der Haushalte in den vergangenen 15 Jahren - in der<br />

Region derzeit vollständig gedeckt ist, kommt in den nächsten Jahren der Befriedigung der qualitativen<br />

Wohnbedürfnisse der Regionsbevölkerung hinsichtlich ihrer Ansprüche an die Wohnform und<br />

Wohnungsgröße sowie den Wohnkomfort entscheidende Bedeutung zu.<br />

Eine Erweiterung des Angebotes an Wohnungen durch Wohnungsneubau ist nur noch im Ein-/Zweifamilienhaussegment<br />

in nennenswertem Umfang zu erwarten. Derzeit sind etwa 27 % des Wohnungsbestandes<br />

in Ein-/Zweifamilienhäusern enthalten, in denen jedoch über 40 % aller Mehrpersonenhaushalte<br />

wohnen. Nach den hohen Fertigstellungszahlen im Eigenheimbau der Jahre 1998 bis<br />

2000 (2200 bis 2400 Einfamilienhäuser pro Jahr) ist jedoch bis 2007 ein starker Rückgang der Fertigstellungszahlen<br />

um über 50 % zu verzeichnen.<br />

Die zukünftige Entwicklung der die Nachfrage nach weiteren neu gebauten Einfamilienhäusern stimulierenden<br />

demografischen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen lassen für den Planungszeitraum<br />

einen weiteren Rückgang der Fertigstellungszahlen im Eigenheimbau erwarten. Das<br />

sind aus heutiger Sicht:<br />

o ein weiterer Rückgang der Einwohnerzahlen, darunter der Einwohner im haushaltbildenden<br />

Alter, im überwiegenden Teil der Region<br />

o im Zusammenhang damit und mit der zu erwartenden Fortsetzung des Haushaltssplittings<br />

ein überdurchschnittlich hoher Rückgang der Mehrpersonenhaushalte, in denen die<br />

Bezugsperson unter 65 Jahre ist (die eigentlichen Nachfrager nach neuen Eigenheimen)<br />

o die seit dem Jahr 2000 in Sachsen stagnierenden bis leicht rückläufigen Realeinkommen<br />

der Haushalte<br />

o die veränderten Förderbedingungen für den Eigenheimbau (seit 2005 Halbierung der Eigenheimzulage<br />

für neu gebaute Wohnungen; ab 2006 völliger Wegfall der Eigenheimzulage<br />

einschließlich Baukindergeld).<br />

Dem stehen in der Mehrzahl der Kommunen z. T. noch erhebliche Baulandpotenziale, auch aus<br />

rechtskräftigen Bebauungsplänen, für den Eigenheimbau gegenüber, so dass Bedarf an weiteren<br />

zusätzlichen Wohnbauflächen nur noch punktuell besteht.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 37<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Neben den in den Städten teilweise schon bestehenden hohen Leerständen an Wohnungen werden<br />

sich auch in den ländlich geprägten Gemeinden zunehmend Leerstände im Wohnungsbestand aufgrund<br />

der o. g. Rahmenbedingungen ergeben, die das funktionswahrende Siedlungsgefüge ländlicher<br />

Gemeinden erheblich beeinträchtigen können. Dem kann durch Nutzung/Umnutzung vorhandener<br />

erhaltenswerter Gebäudesubstanz für Wohnzwecke oder, wo eine bauliche Nachnutzung nicht absehbar<br />

ist, durch gezielten Rückbau unter Wahrung der historisch entstandenen Siedlungsformen<br />

entgegengewirkt werden. Dazu eignen sich als strategische Grundlagen integrierte Entwicklungskonzepte,<br />

aus denen sich die je nach der konkreten örtlichen Problemlage unter Beachtung der demographischen<br />

Entwicklung ergebenden notwendigen Maßnahmen ableiten lassen.<br />

Besondere Beachtung sollten dabei in zunehmendem Maße die Wohnbedürfnisse der behinderten<br />

und vor allem der älteren Menschen finden. Der im Planungszeitraum wachsende Anteil und die zunehmende<br />

Anzahl älterer Menschen lässt einen steigenden Bedarf an altengerechten Wohnformen<br />

erwarten. Dabei kann durch die Schaffung alten- und behindertengerechter Wohnungen vielfach auf<br />

eine stationäre Betreuung verzichtet werden. Dies kommt einerseits den alten Menschen zugute und<br />

ermöglicht andererseits die Kosten der öffentlichen Hand zu reduzieren. Auf eine Anbindung an den<br />

ÖPNV ist Wert zu legen. Begegnungszentren als Stätten der Geselligkeit, Unterhaltung und Freizeitgestaltung<br />

helfen, der Einsamkeit und Isolation im Alter entgegenzuwirken.


Seite 38 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

6.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

Begriffe: Regionale Grünzüge sind siedlungsnahe, zusammenhängende Bereiche des<br />

Freiraumes mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen oder naturnahen<br />

Erholungsmöglichkeiten, die von Bebauung im Sinne einer Besiedlung oder<br />

anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Regionale Grünzüge<br />

sind Ziele der Raumordnung. (s. Kap. 5.1 LEP, Begriff)<br />

Die Grünzäsur ist ein kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher<br />

Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens<br />

dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete, insbesondere im Zuge<br />

von Achsen. Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung. (s. Kap. 5.1 LEP,<br />

Begriff)<br />

Karten: Die regionalen Grünzüge sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen und in<br />

Karte 16 „Regionale Grünzüge“ im Überblick dargestellt und benannt.<br />

Die Grünzäsuren sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

6.2.1 (Z) Die regionalen Grünzüge sind von Bebauung im Sinne einer Besiedlung oder<br />

anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten.<br />

Davon ausgenommen sind Vorhaben, die unter fachplanerischem Aspekt dort<br />

notwendigerweise ihren Standort haben. Die Funktionsfähigkeit des regionalen<br />

Grünzuges ist dabei zu gewährleisten.<br />

6.2.2 (Z) Regionale Grünzüge sind im Rahmen der Bauleitplanung so auszuformen,<br />

dass entsprechend den lokalen Gegebenheiten eine Verbindung der regionalen<br />

Grünzüge mit innerörtlichen Grünbereichen erfolgt.<br />

6.2.3 (Z) Die Grünzäsuren sind von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen<br />

Nutzungen freizuhalten.<br />

6.2.4 (Z) Die Grünzäsuren sind im Rahmen der Bauleitplanung so auszuformen, dass<br />

die landschaftsgliedernde Funktion des Freiraums zwischen den benachbarten<br />

Siedlungsgebieten erhalten bleibt.<br />

Begründung<br />

zu 6.2.1 (Z) und 6.2.2 (Z)<br />

Gemäß Z 5.1.9 LEP ist durch die Ausweisung von Grünzäsuren und regionalen Grünzügen einer<br />

Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken. Bei der Ausweisung der regionalen Grünzüge sind<br />

gemäß der Plansatzbegründung insbesondere die Belange des Klima- und Bodenschutzes, von Natur<br />

und Landschaft und des Arten- und Biotopschutzes sowie Vernetzungsmöglichkeiten mit innergemeindlichen<br />

Grünflächen mit heranzuziehen.<br />

Die Notwendigkeit der Freiraumsicherung durch zusammenhängende regionale Grünzüge ergibt sich<br />

aus der in den vergangenen Jahren stattgefundenen verstärkten Siedlungstätigkeit und aus dem Siedlungsdruck<br />

durch Gewerbe-, Sonder- und Wohnbauflächenansprüche. Diese Flächenansprüche beziehen<br />

sich größtenteils auf die in Siedlungsnähe vorhandenen Freiräume v. a. im Verdichtungsraum,<br />

in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum sowie im Korridor von überregionalen und regionalen<br />

Achsen.<br />

Hier besteht einerseits ein Ausgleichs- und Ergänzungsbedarf für ökologische Funktionen des Naturhaushaltes<br />

und für Erholungsfunktionen, andererseits werden als Folge der Konzentration von Siedlung<br />

und Infrastruktur die Flächen auch häufiger von direkter Inanspruchnahme für bauliche Zwecke<br />

sowie von Zerschneidungs- und Immissionsauswirkungen bedroht. Freiraumschutz bedeutet gleichzeitig<br />

eine Erhöhung der Umweltqualität für die Bewohner.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 39<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bei der Ausweisung von regionalen Grünzügen wurden neben den bestehenden Naturraumpotenzialen<br />

geplante Raumnutzungen aus der Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung berücksichtigt.<br />

Die Festlegung der regionalen Grünzüge beruht auf ökologischen Erfordernissen, die generell überörtliche<br />

Begründungszusammenhänge besitzen. Sie lassen sich nicht auf die Gemarkungen der einzelnen<br />

Gemeinden und somit auf den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Bauleitplanung beschränken,<br />

so dass nur die <strong>Regionalplan</strong>ung im Rahmen ihrer überfachlich und überörtlich räumlich koordinierenden<br />

Funktion diese Aufgabe fundiert erfüllen kann.<br />

Der regionale Grünzug ist keine flächenscharfe Ausweisung. Durch die Wahrung des regionalplanerischen<br />

Rahmencharakters verbleibt i. d. R. ein ausreichend großer kommunaler Ausformungsspielraum.<br />

Die Gemeinden sind gleichzeitig aufgefordert, mit ihrem Instrumentarium zur Gewährleistung<br />

ökologischer Austauschprozesse beizutragen und eine sinnvolle Verknüpfung zwischen regionalem<br />

Grünzug und innerörtlichen Freiflächen herzustellen bzw. zu sichern.<br />

Ein regionaler Grünzug wurde i. d. R. bei Lage im Verdichtungsraum oder in verdichteten Bereichen<br />

im ländlichen Raum, im Korridor von überregionalen und regionalen Achsen (s. Karte 1) sowie in den<br />

„Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ (s. Karte 3) bei Vorhandensein einer<br />

der folgenden Landschaftsfunktionen dargestellt:<br />

o Gebiet mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung (s. Karte 7)<br />

o Bereich mit sehr hoher Grundwasserneubildungsrate (s. Karte 2.3 - 13 FB LRP 1 )<br />

(sehr hohe Grundwasserneubildung: > 6 l/s/km²)<br />

o Frisch- und Kaltluftbahn (s. Karte 3)<br />

o Kaltluftentstehungsgebiet (s. Karte 3)<br />

o Gebiet mit hohem Freiflächensicherungsbedarf aus klimatologischer Sicht<br />

(s. Anh. 2.4 - 12 FB LRP 1 )<br />

o Überschwemmungsgebiet gemäß § 100 Abs. 1, 1a, 3 und 5 SächsWG (s. Karte 3)<br />

o Trinkwasserschutzgebiet, festgesetzt (Zone I und II)<br />

(s. Anh. 2.3 - 14 FB LRP 1 )<br />

o Bereich mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP 1 )<br />

o landschaftsprägende(r) Höhenrücken, Kuppe oder Hangbereich (s. Karte 3)<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlage (s. Karte 3).<br />

Ein weiteres Kriterium für die Ausweisung von regionalen Grünzügen war die mindestens zweifache<br />

Überlagerung folgender Landschaftsfunktionen:<br />

o Bereich mit hoher Grundwasserneubildungsrate (s. Karte 2.3 - 13 FB LRP 1 )<br />

(hohe Grundwasserneubildung: 5 - 6 l/s/km²)<br />

o Gebiet mit hohem landschaftsästhetischen Wert (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP 1 )<br />

o Extensivierungsfläche (s. Karte 4)<br />

o Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (s. Karte 2)<br />

o Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (s. Karte 2)<br />

o Vorbehaltsgebiet Waldschutz (s. Karte 2)<br />

o Vorbehaltsgebiet Wasserressource (s. Karte 2).<br />

Wo ein Anspruch für einen regionalen Grünzug besteht, aber diese Fläche bereits als Vorranggebiet<br />

Natur und Landschaft fungiert, ist auf die Ausweisung des regionalen Grünzuges verzichtet worden,<br />

da die Zielrichtung der genannten Ausweisung grundsätzlich gegen eine Bebauung gerichtet ist.<br />

1 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006


Seite 40 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

In Karte 16 sind die einzelnen regionalen Grünzüge dargestellt und bezeichnet worden. Dem Beiblatt<br />

zu Karte 16 sind die Kriterien für die Ausweisung der einzelnen regionalen Grünzüge zu entnehmen.<br />

Für geplante Bauvorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges, die unter fachplanerischem Aspekt<br />

dort notwendigerweise ihren Standort haben, z. B. Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, der<br />

technischen Infrastruktur sowie Freizeiteinrichtungen, soll der Nachweis erbracht werden, dass diese<br />

Vorhaben aus nachvollziehbaren und objektiven Gründen nur an diesem Standort realisierbar sind.<br />

Das schließt eine vorhergehende Prüfung hinsichtlich möglicher Alternativstandorte, bevorzugt innerhalb<br />

der besiedelten Bereiche und außerhalb von regionalen Grünzügen (z. B. Industriebrachen, Baulücken,<br />

alte Gebäudesubstanz), sowie der vom Bauvorhaben verursachten Umweltbeeinträchtigungen<br />

am jeweiligen Standort, ein.<br />

Falls das Bauvorhaben nach dieser Prüfung dennoch nur innerhalb des regionalen Grünzuges realisiert<br />

werden kann, ist durch Schaffung von auf die naturräumlichen Bedingungen abgestimmten Ausgleichsmaßnahmen<br />

die Funktionsfähigkeit des regionalen Grünzuges zu gewährleisten. Die Funktionsfähigkeit<br />

orientiert sich dabei an den Ausweisungskriterien, die zur Festlegung des jeweiligen<br />

regionalen Grünzuges geführt haben.<br />

zu 6.2.3 (Z) und 6.2.4 (Z)<br />

Gemäß Z 5.1.9 LEP ist durch die Ausweisung von Grünzäsuren und regionalen Grünzügen einer<br />

Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken.<br />

Anlass für die Ausweisung einer Grünzäsur ist die Gefahr einer so dichten Annäherung von Siedlungskörpern,<br />

dass eine visuelle Strukturierung nicht mehr gewährleistet ist. Als Siedlungskörper in<br />

diesem Sinne werden in sich geschlossene besiedelte Bereiche verstanden, die visuell als zusammengehörig<br />

empfunden werden.<br />

In der Region erfolgte die Ausweisung einer Grünzäsur in der Regel bei einer Siedlungsannäherung<br />

von ca. 1000 m bis 200 m, soweit nicht bereits ein regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Bei einem<br />

Siedlungsabstand unter 200 m ist die siedlungsgliedernde Funktion i. d. R. nur noch eingeschränkt<br />

oder nicht mehr wahrnehmbar, so dass ein raumordnerisches Eingreifen nicht mehr wirken kann.<br />

Raumbedeutsame bauliche Planungen oder Maßnahmen, die das Gebiet einer Grünzäsur betreffen,<br />

sind dann als funktionswidrig zu beurteilen, wenn im konkreten Einzelfall bei Realisierung der Planungen<br />

oder Maßnahmen die noch vorhandene optische Gliederung Siedlungskörper - Freiraum - Siedlungskörper<br />

nicht mehr wahrnehmbar sein wird.<br />

Die funktionsgerechte Ausformung der nur als Symbol dargestellten Grünzäsur muss unter Beachtung<br />

siedlungsstruktureller und freiraumbezogener Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen.<br />

Entscheidende Begleitfaktoren für die Ausformung der Grünzäsur bilden die bestehenden Naturraumpotenziale<br />

(beispielsweise hohe Grundwasserneubildung, wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna),<br />

die vorhandene landschaftsgerechte Nutzung (z. B. Wiesenbereich mit Solitärbäumen und Streuobstbeständen)<br />

sowie die vorhandene Geomorphologie (z. B. Vorhandensein eines die Siedlungskörper<br />

gliedernden Höhenrückens).<br />

Eine optimale Grundlage für die Ausformung von Grünzäsuren im Rahmen konkretisierender Planungen<br />

bilden die Analyse und Inhalte des Landschaftsplanes zur spezifischen naturräumlichen Situation<br />

und daraus resultierende freiraumbezogene Funktionen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 41<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7 Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Hinweis: Der <strong>Regionalplan</strong> übernimmt gemäß § 4 Abs. 2 SächsLPIG und<br />

§ 5 Abs. 4 SächsNatSchG zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes.<br />

Die fachplanerischen Inhalte des Landschaftsrahmenplanes,<br />

die nicht zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich oder geeignet<br />

sind und somit nicht durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung gesichert<br />

werden können, sind diesem Plan gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 SächsNatSchG<br />

als Anhang beigefügt.<br />

Leitbilder für Natur und Landschaft<br />

Begriff: Die Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von<br />

Natur und Landschaft und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

in den einzelnen Naturräumen der Region dar. Sie sind ein<br />

übergeordnetes, nicht auf einen festen Zeitraum bezogenes, visionäres Gesamtkonzept<br />

für die Landschaftsentwicklung.<br />

Die Leitbilder orientieren sich am naturräumlichen Potenzial und der besonderen<br />

Eigenart der Naturräume, welche sich aus den natürlichen Standortverhältnissen<br />

und der kulturhistorischen Entwicklung unter Beachtung der verschiedenen<br />

Nutzungsanforderungen herleiten.<br />

Hinweis: Die Leitbilder für Natur und Landschaft sind für den Gesamtplanungsraum<br />

und für die folgenden Naturräume aufgestellt worden:<br />

o Elbe-Elster-Niederung<br />

o Königsbrück-Ruhlander-Heiden<br />

o Nordsächsisches Platten- und Hügelland<br />

o Großenhainer Pflege<br />

o Mittelsächsisches Lößhügelland<br />

o Mulde-Lößhügelland<br />

o Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung<br />

o Westlausitzer Hügel- und Bergland<br />

o Oberlausitzer Bergland<br />

o Sächsische Schweiz<br />

o Östliches Erzgebirgsvorland<br />

o <strong>Osterzgebirge</strong>.<br />

Die Leitbilder für Natur und Landschaft sind gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG als ein Inhalt der Landschaftsrahmenplanung<br />

aufgestellt worden und im Anhang enthalten.<br />

Karte: Die Naturräume, auf die sich die Leitbilder für Natur und Landschaft beziehen,<br />

sind in Karte A des Anhangs „Naturräumliche Gliederung“ dargestellt.<br />

Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

Karte: Die „Großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume“ sind in Karte 5<br />

ausgewiesen.<br />

Hinweis: Für die großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume (USR) gilt der<br />

Plansatz G 4.2 LEP.


Seite 42 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu den Leitbildern für Natur und Landschaft<br />

Die Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von Natur und Landschaft<br />

und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

sowie in den einzelnen Naturräumen der Region dar. Sie sind ein übergeordnetes,<br />

nicht auf einen festen Zeitraum bezogenes, visionäres Gesamtkonzept für die Landschaftsentwicklung.<br />

Die Leitbilder orientieren sich am naturräumlichen Potenzial und der besonderen Eigenart der Naturräume,<br />

welche sich aus den natürlichen Standortverhältnissen und der kulturhistorischen Entwicklung<br />

unter Beachtung der verschiedenen Nutzungsanforderungen herleiten.<br />

Räumliche Bezugseinheiten der Leitbilder sind die naturräumlichen Einheiten Makrogeochoren (siehe<br />

Karte A im Anhang). Die Abgrenzung der Makrogeochoren erfolgte in Aggregation der Mikrogeochorenabgrenzungen,<br />

die durch die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Arbeitsgruppe<br />

„Naturhaushalt und Gebietscharakter“ Dresden im Rahmen eines Forschungsprojektes i. A. des damaligen<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung ermittelt worden sind<br />

(1994 bis 2001).<br />

Eine steckbriefartige Beschreibung der einzelnen Naturräume (Makrogeochoren) ist den Anhängen<br />

2.0 - 1 bis 2.0 - 12 des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan zu entnehmen. Hier sind zu folgenden<br />

Bereichen Angaben enthalten:<br />

o Naturraumname und Sächsische Naturraumnummer<br />

o betroffene Gebietskörperschaft<br />

o Flächengröße des Naturraumes<br />

o Mesogeochoren des Naturraumes<br />

o Flächennutzungen<br />

o Anteil an schützenswerten Biotopen<br />

o Höhenlage min. und max.<br />

o Klimastufe<br />

o Geologie<br />

o Boden<br />

o Vegetation<br />

o Klima<br />

o landschaftsprägende Nutzungsformen<br />

o geschützte Biotope.<br />

zu den großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räumen (USR)<br />

Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume stellen ein besonderes Schutzgut dar. Sie besitzen<br />

eine hohe ökologische Ausgleichsfunktion gegenüber dem stark anthropogen überprägten Umland<br />

und stellen „Ruhezonen" für Flora und Fauna dar, die durch geringe verkehrsbedingte Lärm- und<br />

Störeinwirkungen charakterisiert werden. Des Weiteren dienen diese großflächig unzerschnittenen<br />

störungsarmen Räume aufgrund ihrer Ausdehnung, ihrer geringen technischen Vorbelastung und<br />

Lärmbelastung und der guten lufthygienischen Bedingungen der landschaftsbezogenen Erholung.<br />

Die relative Störungsarmut macht diese Räume besonders bedeutsam für störungsempfindliche bzw.<br />

wandernde Tierarten mit großräumigen Biotopansprüchen. Hier befinden sich oftmals Rückzugsgebiete<br />

von bedrohten Tieren und Pflanzen, die ansonsten in kleinteiligeren Räumen keine Überlebenschance<br />

haben. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Faktor für die Ansiedlung störungsempfindlicher<br />

Arten. Tierarten mit großem Raumanspruch unterliegen auch zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch<br />

Überfahren/Kollision mit Fahrzeugen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 43<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Tierarten mit geringer Mobilität benötigen zur Erhaltung der Vorkommen gleichfalls ausreichend große<br />

bzw. vernetzte Lebensräume (z. B. flugunfähige Arten, bestimmte Wald bewohnende Arten). Beispielsweise<br />

Arten, die saisonal oder während ihrer Entwicklung einen Lebensraumwechsel ausführen,<br />

benötigen ein spezifisches Mosaik von Lebensräumen. Hinsichtlich der Ernährungsweise können sich<br />

auch spezielle Gefährdungen für Nahrungsspezialisten, die z. B. an bestimmte Pflanzenarten gebunden<br />

sind oder die die Spitzenglieder von Nahrungsnetzen bilden, ergeben. Dabei unterliegen Spitzenglieder<br />

von Nahrungsnetzen noch zusätzlichen Gefährdungen, z. B. durch Schadstoffanreicherung in<br />

der Nahrung (Greifvögel, Fischotter). Darüber hinaus bieten ausgewählte großflächig unzerschnittene<br />

störungsarme Räume mit darin enthaltenen Schutzgebieten (Natura 2000, NSG) wertvolle Potenziale<br />

für den Prozessschutz (Naturentwicklung, Sukzession).<br />

Die großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind insbesondere bei der Verkehrswegeplanung<br />

oder beim Ausbau von Siedlungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, so dass<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung der hohen ökologischen Funktionsfähigkeit (Arten- und Biotopschutz,<br />

Wasserhaushalt, klimatischer Ausgleichsraum) und landschaftlichen Attraktivität (landschaftsbezogene<br />

Erholung) verhindert wird.<br />

Bei der Ermittlung der in Karte 6 des LEP ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />

Räume ist gemäß Begründung zu G 4.2 LEP aufgrund fehlender Daten keine grenzüberschreitende<br />

Betrachtung erfolgt. Für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> bestand daher hinsichtlich der<br />

Bereiche zum Land Brandenburg und zur Tschechischen Republik Konkretisierungsbedarf.<br />

Bezüglich der Ausweisungsgrundlage „Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge“ wurde im LEP der<br />

Grenzwert für eine zerschneidende Wirkung einer Straße von 2000 Kfz/Tag angewendet (Stand<br />

2000). Im Rahmen der Aktualisierung und Ausformung wurde entsprechend dem diesbezüglich bundesweiten<br />

Kenntniszuwachs bei der Ermittlung der USR in Karte 5 des vorliegenden Planes ein<br />

Grenzwert für die zerschneidende Wirkung einer Straße von 1000 Kfz/Tag (Stand 2005) zugrunde<br />

gelegt.<br />

Die in Karte 5 ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind durch die<br />

Anwendung folgender Kriterien mit grenzüberschreitender Betrachtung ermittelt worden:<br />

o keine Zerschneidungswirkung durch Siedlungen<br />

(vorhandene Siedlungen haben eine Längsausdehnung unter 1 km, Bebauung ist nur<br />

straßenbegleitend und einreihig)<br />

o keine Zerschneidungswirkung durch Straßen<br />

(keine Autobahnen und Bundesstraßen; nur Staats- und Kreisstraßen mit einer Belegung<br />

unter 1000 Kfz am Tag [Quelle: Verkehrsmengenkarte 2005, SMWA])<br />

o keine zweigleisigen Bahnlinien<br />

o Flächengröße von mindestens 40 km²<br />

(wenn ein USR über die Regionsgrenze hinausreicht und insgesamt größer als 40 km²<br />

ist, so gilt die anteilige Regionsfläche ebenfalls als USR).


Seite 44 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.1 Ökologisches Verbundsystem/ Arten- und Biotopschutz<br />

Begriff: Das ökologische Verbundsystem im Sinne dieses Planes ist ein durch Vorrang-<br />

und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft raumordnerisch gesichertes,<br />

funktional zusammenhängendes Netz von ökologisch bedeutsamen Freiräumen.<br />

Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Natur und Landschaft“ sind in Karte 2<br />

„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Hochwasserschutz“ sind rechtsverbindlich<br />

in Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

ausgewiesen.<br />

Die Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind in Karte C des Anhangs dargestellt.<br />

Die „Regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie Zug-, Rast-,<br />

Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten“ sind in Karte<br />

6 ausgewiesen.<br />

Die gemäß Z 4.1.1 LEP von jeglicher Bebauung und Verbauung freizuhaltenden<br />

naturnahen Auenbereiche sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />

der Landschaft“ ausgewiesen.<br />

7.1.1 (Z) Die Vorranggebiete Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen und<br />

zu entwickeln, dass sie als Kerngebiete des ökologischen Verbundsystems<br />

fungieren.<br />

7.1.2 (Z) Raumbedeutsame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die im Rahmen<br />

der Flächennutzungsplanung darzustellenden „Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" sollen<br />

unter Wahrung des funktionellen Bezugs so vernetzt und konzentriert werden,<br />

dass sie in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft, in<br />

Vorranggebieten Waldmehrung, in „Bereichen der Landschaft mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen“ oder in „Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft“<br />

zur Umsetzung von Entwicklungserfordernissen beitragen.<br />

7.1.3 (Z) Beeinträchtigungen der regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie<br />

der Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen<br />

Tierarten sollen ausgeschlossen werden.<br />

7.1.4 (Z) In den Bereichen der Vorranggebiete Natur und Landschaft, die gleichzeitig<br />

als Vorranggebiete Hochwasserschutz ausgewiesen sind, sind die Pflege- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie sich mit den Zielen des<br />

Hochwasserschutzes vereinbaren und diese unterstützen [s. Plansätze im<br />

Kapitel 7.4].


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 45<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu 7.1.1 (Z)<br />

Gemäß Z 4.2.2 LEP sind in den Regionalplänen ausgehend von der in Karte 7 des LEP als Suchraum<br />

dargestellten Gebietskulisse und den in der Begründung zu diesem LEP-Plansatz aufgeführten Kriterien<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) auszuweisen<br />

und auf dieser Grundlage ein ökologisches Verbundsystem zu sichern und als solches zu kennzeichnen.<br />

In Ausformung von Z 4.2.2 LEP erfolgt im vorliegenden Plan die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft. Sie bilden gemeinsam das ökologische Verbundsystem, wobei die Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft die Kernbereiche des ökologischen Verbundsystems darstellen.<br />

Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat mit Datum vom 27. November 1992 eine Entschließung<br />

zum „Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung" aufgestellt,<br />

in der ein Verbund ökologisch bedeutsamer Gebiete in neuer Form angestrebt wird; er soll etwa 15 %<br />

der nicht für Siedlungszwecke genutzten Fläche umfassen. Die dafür erforderlichen Flächen sollen<br />

über Gemeindegrenzen hinweg miteinander ökologisch verbunden und landesplanerisch gesichert<br />

werden. Ziel des ökologischen Verbundsystems ist es, die Verbindung zwischen Lebens-, Rückzugs-<br />

und Regenerationsräumen von Tier- und Pflanzenarten zu sichern bzw. ökologisch aufzuwerten.<br />

Die linear entwickelten Korridorbiotope verknüpfen die flächenhaft punktuell ausgeprägten Lebensräume<br />

zu einem engmaschigen Netz und dienen als Wanderwege und Ausbreitungslinien für die Besiedlung<br />

von Flora und Fauna sowie dem genetischen Austausch. Insbesondere die an den Boden<br />

gebundenen Tierarten benötigen für eine ausreichende Sicherung des Populationsaustausches lineare<br />

Biotopstrukturelemente. Bei der Planung des ökologischen Verbundsystems wurde auf eine sinnvolle<br />

Verbindung von Biotoptypen gleicher oder ähnlicher Ausstattung Rücksicht genommen; so stehen<br />

bei dem Verbund innerhalb von Flussauen Feucht- und Wiesenbiotope im Vordergrund, in Ackerbaugebieten<br />

dagegen Hecken- und Gehölzbiotope, Streuobstwiesen, Feldraine oder Trockenrasenbiotope.<br />

Diese Verbundstrukturen stellen gleichzeitig eine hervorragende Bereicherung des Landschaftsbildes<br />

dar.<br />

Folgende Flächen, die aufgrund ihrer aktuellen biotischen und abiotischen Ausstattung geeignet<br />

sind, die nachhaltige Sicherung von (Teil-)Populationen oder Individuen standort- und naturraumtypischer<br />

Arten und der Lebensräume zu gewährleisten und die selbst Ausgangsbereiche für<br />

Wiederbesiedlungsprozesse sein können, führten i. d. R. zur Ausweisung von Vorranggebieten Natur<br />

und Landschaft:<br />

o die Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“<br />

gemäß Karte 7 des LEP<br />

o ökologische Verbundstrukturen, die aufgrund der Analyse und Bewertung des Naturraumes<br />

eine sehr hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen, hier<br />

insbesondere Habitatverbünde regional bedeutsamer Ziel- und Leitarten<br />

o weitere lineare Strukturen mit Biotopentwicklungspotenzial, die aufgrund ihrer Lage<br />

zwischen großflächigen, für den Biotop- und Artenschutz bedeutsamen Gebieten für<br />

die Entwicklung eines vorrangigen ökologischen Verbundes prädestiniert sind, hier<br />

insbesondere naturnahe Auenbereiche<br />

o Böden besonderer Funktionalität (Böden mit besonderer Biotopentwicklungsfunktion,<br />

besonders naturnahe Böden, besonders seltene Böden, Böden mit besonderer Archivfunktion)<br />

o Gebiete mit weitgehend natürlicher bis naturnaher Vegetation<br />

o Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />

o fachrechtlich gesicherte sowie geplante Schutzgebiete gemäß SächsNatSchG<br />

(FFH-Gebiete, Nationalpark Sächsische Schweiz, NSG, FND, besonders geschützte<br />

Biotope).


Seite 46 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Folgende Flächen, die zur Arrondierung, zur Pufferung, zur Ergänzung oder unter dem Aspekt der<br />

Repräsentanz erforderlich sind, führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltsgebietsanspruches<br />

Natur und Landschaft:<br />

o die Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“<br />

gemäß Karte 7 des LEP, sofern sich nicht aus der Analyse und Bewertung des<br />

Naturraumes ein Vorranganspruch ergibt<br />

o SPA-Gebiete 2<br />

o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

o "Brückenfunktion" zwischen Vorranggebietsansprüchen Natur und Landschaft unter<br />

Einbeziehung von Lebensräumen, die aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes<br />

erhaltenswert sind und sich außerhalb von Vorranggebieten für Natur und Landschaft<br />

befinden<br />

o Pufferzonen um Vorranggebiete Natur und Landschaft, da auch ein „nur" tangierender<br />

Eingriff schwerwiegende Folgen für den Schutzzweck eines Vorranggebietes haben<br />

kann, beispielsweise Grundwasserabsenkung, Lärmbeeinträchtigung, Schadstoffbelastung.<br />

Soweit bestehende Nutzungen innerhalb der Vorranggebiete deren naturschutzfachlichen Erhaltungs-<br />

und Entwicklungszielen nicht widersprechen, können sie in der Regel in bisheriger Art und im bisherigen<br />

Umfang weiter betrieben werden (z. B. ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung, extensive Grünlandbewirtschaftung,<br />

landschaftsbezogene Erholungsnutzung).<br />

Durch die Vermeidung von störenden Handlungen (z. B. Bebauung, Abgrabung, Verlärmung, Schadstoffeintrag,<br />

durchschneidend wirkende Trassen) in den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie<br />

in deren unmittelbarer Umgebung wird deren Funktion und Entwicklung als Kerngebiete des ökologischen<br />

Verbundsystems nachhaltig unterstützt. Die Ausdehnung der Pufferzone um ein Vorranggebiet<br />

Natur und Landschaft ist im Einzelfall nach den Auswirkungen der störenden Handlung (Art und Weise,<br />

Intensität) auf den vorhandenen Artenbestand einschließlich seines Lebensumfeldes sowie auf die<br />

landschaftsästhetische Wirkung zu bestimmen.<br />

Die Flächen des ökologischen Verbundsystems besitzen insbesondere hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />

als Lebensraum für Pflanzen und Tiere eine differenzierte Wertigkeit, aus der sich ein unterschiedlicher<br />

Handlungsbedarf ableiten lässt [s. auch Karte D des Anhangs „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft (Anspruch)-Handlungsbedarf“].<br />

Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorranggebieten Natur und Landschaft (Anspruch)<br />

Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />

Sicherung und Erhalt<br />

[58 % der Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Pflege und Entwicklung<br />

[16 % der Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Herstellung und Entwicklung<br />

[26 % der Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />

FFH-Gebiete<br />

Nationalpark<br />

Naturschutzgebiete<br />

Flächennaturdenkmale<br />

Flächen mit sehr hohem Natürlichkeitsgrad<br />

Biotoptypen mit hohem Wert<br />

SPA-Gebiete<br />

Naturschutzgroßprojekt<br />

geplante Naturschutzgebiete<br />

geplante Flächennaturdenkmale<br />

Habitatverbundflächen<br />

Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />

Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />

Auenbereiche<br />

Pufferflächen<br />

2 EG-Vogelschutzgebiete gem. RL 79/409/EWG i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006,<br />

30.11.2006 und 05.12.2006 nach § 22 a Abs. 6 SächsNatSchG


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 47<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft (Anspruch)<br />

Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />

Sicherung und Erhalt<br />

[88 % der Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Pflege und Entwicklung<br />

[9 % der Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Herstellung und Entwicklung<br />

[3 % der Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />

SPA-Gebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Flächennaturdenkmale<br />

Flächen mit mittlerem Natürlichkeitsgrad<br />

großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

Gebiete mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

Biotoptypen mit hohem Wert<br />

geplante Landschaftsschutzgebiete<br />

Habitatverbundflächen<br />

Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />

Gebiete mit mittlerem landschaftsästhetischem Wert<br />

Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />

Auenbereiche<br />

Pufferflächen<br />

In den Vorranggebieten entlang von Flussläufen befinden sich eine Reihe von in den Hochwasserschutzkonzepten<br />

für die Elbe und die Gewässer 1. Ordnung (Sebnitz/Polenz/Lachsbach, Biela/ Gottleuba,<br />

Wesenitz, Müglitz, Lockwitzbach, Weißeritz, Wilde Sau/Triebisch/Ketzerbach, Jahna, Döllnitz,<br />

Freiberger Mulde/ Bobritzsch, Gimmlitz, Pulsnitz und Große Röder) enthaltenen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen.<br />

Da diese Maßnahmen notwendigerweise in morphologischen Auenbereichen<br />

ihren Standort haben müssen, kommen hierfür keine Standortalternativen außerhalb dieser Auenbereiche<br />

in Betracht.<br />

Mit den zwischen 2003 und 2005 bestätigten 47 Hochwasserschutzkonzepten des Freistaates Sachsen<br />

wurden ca. 1600 Fachvorschläge für Hochwasserschutzmaßnahmen konzipiert. Ein bedeutender<br />

Anteil davon liegt in der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />

Bei der Festlegung der Vorranggebiete erfolgte an Hand der Hochwasserschutzkonzepte eine Prüfung,<br />

ob grundsätzliche Konflikte zwischen den Vorranggebietsausweisungen und den aufgeführten<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen. Im Ergebnis der Prüfung konnten keine derartigen Konflikte<br />

festgestellt werden, bei denen entsprechend dem Konkretisierungsgrad der Hochwasserschutzkonzepte<br />

eine zielkonforme Realisierungsmöglichkeit der Maßnahmen von vornherein ausgeschlossen<br />

wäre. Insbesondere geht der Regionale Planungsverband davon aus, dass die Gewährleistung des<br />

durch die regionalplanerischen Festlegungen angestrebten ökologischen Verbundes möglich ist.<br />

Dementsprechend stehen die Vorranggebiete den in den Hochwasserschutzkonzepten genannten<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen nicht entgegen. Allerdings ist bei der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

auf die Vereinbarkeit mit den Belangen, die der Vorrangausweisung zugrunde<br />

liegen, insbesondere mit der ökologischen Verbundfunktion, zu achten. Dies ist im Rahmen der jeweiligen<br />

Zulassungsverfahren zu prüfen.<br />

Raumbedeutsame Maßnahmen aus den Hochwasserschutzkonzepten sind als nachrichtliche Übernahme<br />

der Fachplanung (Landestalsperrenverwaltung) in Karte 24 „Hochwasserschutz“ dargestellt.<br />

zu 7.1.2 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.5 LEP sollen in den Regionalplänen auf der Grundlage von Flächenpoolkonzeptionen<br />

Gebiete festgelegt werden, in denen unvermeidbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes, insbesondere bei Eingriffen von überörtlicher Bedeutung,<br />

an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs ausgeglichen oder ersetzt werden können. Dabei<br />

bietet es sich gemäß LEP - Plansatzbegründung an, die Bereiche für Kompensationsmaßnahmen in<br />

den Regionalplänen mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft, Vorranggebieten<br />

Waldmehrung, mit „Bereichen der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ oder mit „Sanierungsbedürftigen<br />

Bereichen der Landschaft“ zu koppeln und somit zur Umsetzung von Entwicklungserfordernissen<br />

beizutragen. Im vorliegenden Plan ist diese Option in Gestalt des Plansatzes<br />

7.1.2 (Z) aufgenommen worden.


Seite 48 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 7.1.3 (Z)<br />

Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen<br />

Tierarten können nur eingeschränkt durch einen naturschutzrechtlichen Status<br />

geschützt werden. Sie bedürfen daher einer besonderen regionalplanerischen Beachtung bei der<br />

Bewertung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die durch ihre Bauausführung<br />

und/oder durch ihren Betrieb geeignet erscheinen, eine erhebliche Beeinträchtigung der avifaunistisch<br />

bedeutsamen Bereiche sowie auf das Brut-, Nahrungs-, Zug- bzw. Wander- und Rastverhalten störungsempfindlicher<br />

Tierarten zur Folge zu haben.<br />

In Karte 6 werden im Einzelnen folgende Bereiche ausgewiesen:<br />

o Vogelflugachse im Elbbereich<br />

o Vogelzugrastgebiet/ -zugkorridor für Offenlandarten<br />

o Vogelzugachse entlang von flussbegleitenden Niederungen<br />

o wassergebundene Vogelrastgebiete<br />

o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten.<br />

Die Gebiete sind in Abstimmung mit der höheren Naturschutzfachbehörde (Regierungspräsidium<br />

Dresden, Umweltfachbereich Radebeul) sowie mit den unteren Naturschutzbehörden unter Beachtung<br />

folgender Kriterien abgegrenzt worden:<br />

o SPA-Gebiete 3<br />

o Ergebnisse aus langjährigen, nachweislichen Beobachtungen und Kartierungen<br />

der Naturschutzfachbehörden, der Naturschutzverbände und der Fachgruppen<br />

Ornithologie 4<br />

o Avifaunistische Gutachten für geplante Windkraftanlagenstandorte 5<br />

o relevante Aussagen aus vorliegenden Schutzwürdigkeitsgutachten für NSG und<br />

LSG, Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen und<br />

Landschaftsplänen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die erhebliche Beeinträchtigung des Brut-, Zug-, Nahrungs-, Rast-<br />

und Meideverhaltens der in nachstehender Tabelle genannten störungsempfindlichen Vogel- und<br />

Fledermausarten durch in Betrieb befindliche Windkraftanlagen verwiesen [s. Ausführungen zum Ausschlusskriterium<br />

A 3 in der Begründung zum Kapitel 14.2 - Windenergienutzung].<br />

3 Richtlinie 79/409/EWG des Rates v. 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />

(Special Protection Areas, SPA-Gebiete i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006, 30.11.2006<br />

und 05.12.2006 nach § 22 a Abs. 6 SächsNatSchG<br />

4 - Arbeitskarte Avifauna für den Landkreis Riesa-Großenhain, untere Naturschutzbehörde, 1996<br />

- Arbeitskarte Avifauna für den Landkreis Sächsische Schweiz, untere Naturschutzbehörde, 1997<br />

- Karte Avifauna für den Weißeritzkreis, Grüne Liga, 1996<br />

- Weißstorchhorstkartei für den Landkreis Riesa-Großenhain (1996 - 1999), pro Natura Elbe-Röder e. V., 2001<br />

- Dokumentation der Rast- und Durchzugsgebiete im LSG „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“,<br />

FG Ornithologie Großdittmannsdorf, 2000<br />

- Karte der lokal und regional bedeutsamen Rastflächen, FG Ornithologie Dippoldiswalde, 1998<br />

- Sturm, A.: „Ornithologische Bewertung für den linkselbischen Anteil des Landkreises Sächsische Schweiz“,<br />

1994, Gutachten im Auftrag des StUFA Radebeul, 1994<br />

- Ergebnisse der Brutvogelkartierung Sachsen, 1996<br />

5 für folgende Standorte sind avifaunistische Gutachten erstellt worden:<br />

Sacka (2000), Wildenhain (1999), Wölkisch (1999), Lautzschen/Zscheilitz (2000), Gröbern (1998),<br />

Wendischbora/Soppen/Heynitz (2000), Raßlitz/Graupzig (2001), Seeligstadt (2000),<br />

Lerchenberg Börnchen (2001), Somsdorfer Höhe (1996 und 2001), Pfarrberg Breitenau (1997),<br />

Sandberg Rennersdorf (1998)


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 49<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Art<br />

wissenschaftlicher Name<br />

Art<br />

deutscher Name<br />

Art<br />

nach<br />

Anhang I<br />

SPA-RL<br />

Art in<br />

Roter Liste<br />

Sachsen<br />

Zugver-<br />

halten<br />

gestört<br />

Jagdflugverhalten<br />

gestört<br />

(Säuger)<br />

Brut-<br />

verhalten<br />

gestört<br />

(Vögel)<br />

VÖGEL<br />

Gallinago gallinago Bekassine x x<br />

Tetrao tetrix ssp. tetrix Birkhuhn x x x<br />

Anser albifrons Bläßgans x<br />

Pandion haliaetus Fischadler x x x<br />

Sterna hirundo L. Flussseeschwalbe x x x<br />

Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer x x<br />

Anser anser Graugans x<br />

Ardea cinerea Graureiher x x<br />

Numenius arquata Großer Brachvogel x x<br />

Accipiter gentiles Habicht x<br />

Philomachus pugnax Kampfläufer x x<br />

Vanellus vanellus Kiebitz x x x<br />

Circus cyaneus Kornweihe x x x x<br />

Grus grus Kranich x x x x<br />

Larus ridibundus Lachmöwe x x<br />

Buteo buteo Mäusebussard x x<br />

Branta leucopsis Nonnengans x x<br />

Anas penelope Pfeifente x<br />

Corvus c. corone RabenAaskrähe x<br />

Perdix perdix Rebhuhn x x x<br />

Branta bernicia Ringelgans x<br />

Columba palumbus Ringeltaube x x<br />

Botaurus stellaris Rohrdommel x x x<br />

Circus aeruginosus Rohrweihe x x x<br />

Erithacis rubecula Rotkehlchen x<br />

Milvus milvus Rotmilan x x x x<br />

Anser fabalis Saatgans x<br />

Motacilla flava Schafstelze x x<br />

Milvus migrans Schwarzmilan x x x x<br />

Ciconia nigra Schwarzstorch x x x x<br />

Haliaeetus albicilla Seeadler x x x x<br />

Cygnus cygnus Singschwan x x x<br />

Sturnus vulgaris Star x<br />

Anas platyrhynchos Stockente x<br />

Calidris alpina schinzii Strandläufer x<br />

Larus canus Sturmmöwe x x<br />

Falco tinnunculus Turmfalke x<br />

Bubo bubo Uhu x x x<br />

Coturnix coturnix Wachtel x x<br />

Crex crex Wachtelkönig x x x<br />

Falco peregrinus Wanderfalke x x x<br />

Ciconia ciconia Weißstorch x x x x<br />

Circus pygargus Wiesenweihe x x x x<br />

Ixobrychus minutus Zwergdommel x x x<br />

SÄUGER<br />

Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus x x x<br />

Nyctalus noctula Großer Abendsegler x x x<br />

Myotis myotis Großes Mausohr x x<br />

Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler x x x<br />

Barbastella barbastellus Mopsfledermaus x x<br />

Eptesicus nilsonii Nordfledermaus x x x<br />

Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus x x x<br />

Vespertilo murinus Zweifarbfledermaus x x x<br />

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus x x x


Seite 50 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Beeinträchtigungen des Brut-, Zug-, Nahrungs-, Rast- und Meideverhaltens dieser störungsempfindlichen<br />

Vogel- und Fledermausarten wurde in diesbezüglichen Untersuchungen sowie in der Fachliteratur<br />

6 nachgewiesen. Der Regionale Planungsverband <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> hat 2008 das<br />

Büro Plan T Planungsgruppe Landschaft und Umwelt beauftragt, Untersuchungen zum Verhalten von<br />

Fledermäusen und Vögel an ausgewählten Windkraftanlagen durchzuführen. Im Ergebnis konnte<br />

folgendes festgestellt werden:<br />

Bei der Erfassung im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt 7 Vögel als Totfunde unter den<br />

Windkraftanlagen dokumentiert (Mohorn-Süd: 0, Colmnitz-Ost: 6, Beerwalde-Süd: 1).<br />

Die aktuelle Totfundstatistik von Dürr (Landesumweltamt Brandenburg) umfasst mit Stand vom<br />

01.09.2008 681 verunfallte Vogelindividuen in 97 Arten für Deutschland, darunter 21 Individuen in 11<br />

Arten für Sachsen. Die Statistik wird bundes- und landesweit von Rotmilan und Mäusebussard mit den<br />

meisten Verlusten angeführt. Singvögel sind mit 38 Arten und 158 Individuen unterrepräsentiert. Die 6<br />

Singvogelarten dieser Studie, von denen Totfunde registriert wurden, sind alle Erstnachweise für<br />

Sachsen sowie Tannenmeise und Blaumeise auch Erstnachweise auf Bundesebene. 71 % aller Vogelverluste<br />

wurden durch die WKA-Nr. 1 des Windparks Colmnitz-Ost verursacht. Diese Anlage verfügt<br />

über die größte Gesamthöhe (100 m) und Rotorfläche (3.848 m²) der 13 untersuchten WKA.<br />

Die Fledermaus-Totfundsuche ergab 2 Nachweise im Windpark Colmnitz-Ost (WKA-Nr. 1). Mit dem<br />

Großen Abendsegler war eine wandernde Fledermausart, mit der Zwergfledermaus eine ortstreue Art<br />

betroffen. Bisher verunfallten in Deutschland 17 Fledermausarten (Stand: 01.09.2008), 7 Arten davon<br />

wurden auch in Sachsen unter den Windkraftanlagen nachgewiesen. Von den bisher gefundenen 821<br />

Individuen entfallen 33,7 % auf den Großer Abendsegler, 24,1 % auf die Rauhautfledermaus, 23,4 %<br />

auf die Zwergfledermaus und 18,8 % auf die anderen Arten. Die genannten Arten gehören auch in<br />

Sachsen zu den am stärksten durch Windkraftanlagen gefährdeten Arten.<br />

zu 7.1.4 (Z)<br />

Die Option einer überlagernden Ausweisung beider Vorränge, wie sie gemäß LEP bei Konfliktfreiheit<br />

als möglich erachtet wird, wird mit diesem Plansatz unterstützt.<br />

Die in den Plansätzen 7.4.1 bis 7.4.3 festgesetzten Handlungserfordernisse bzw. Nutzungsbeschränkungen<br />

für die Vorranggebiete Hochwasserschutz dienen dem Erhalt des Rückhalteraums und des<br />

Wasserabflusses.<br />

Die Pflege und Wiederherstellung von standortgerechten Auwaldstrukturen in den Vorranggebieten<br />

Natur und Landschaft, die gleichzeitig Vorranggebiete Hochwasserschutz sind, dient grundsätzlich<br />

auch dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Die Retentionswirkung wird durch die Verringerung der<br />

Fließgeschwindigkeit, eine ausgeprägte Infiltrationsfähigkeit der Aueböden und deren verbesserte<br />

Wasserspeicherkapazität erreicht. Gleichzeitig wird durch den Wasserverbrauch der Vegetation der<br />

verfügbare Bodenspeicher ständig erneuert. Naturnah aufgebaute Wälder der Hartholzaue gehören zu<br />

den produktivsten Waldökosystemen überhaupt. Eine naturnah aufgebaute Weichholzaue bewirkt<br />

eine weitgehende Stabilisierung der Uferverläufe. Im Regelfall wird sich eine Aufforstung mit standortgerechten<br />

Gehölzen in Überschwemmungsgebieten vorteilhaft auf den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

auswirken. Allerdings ist bei hydraulischen Engstellen und/oder in Hauptabflussbereichen zu<br />

beachten, dass durch eine vorgesehene Auwaldpflanzung eine Rückstauwirkung auf Siedlungsbereiche<br />

hervorgerufen werden kann.<br />

Der Plansatz unterstützt damit ebenso eine Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie,<br />

dass bis zum Jahr 2015 alle europäischen Oberflächengewässer einen „guten Zustand“ erreichen<br />

sollen [WRRL, Artikel 4, Abs. 1 a) ii)]. Dabei bezieht sich der „gute Zustand“ auf die ökologischen und<br />

chemischen Merkmale, wozu u. a. ein für den jeweiligen Fließgewässertyp charakteristische naturnahe<br />

Ufer- und Auenstruktur sowie -vegetation zählt.<br />

6 - Seiche, K., Endl, P., Lein, M.: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, LfUG 2008<br />

- Brinkmann, R. Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />

Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />

- Hötker, H.: Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, Okt. 2006<br />

- Hötker, H., Thomsen, K.-M., Köster, H.: „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische<br />

Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse“, Michael-Otto-Institut im NABU (Endbericht, Dezember 2004)<br />

- Endl, P.: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />

(Landkreise Meißen, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz)“, i. Auftrag des StUFA Radebeul, Nov. 2004<br />

- Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, April 2004,<br />

FuE-Vorhaben i. A. des Bundesamtes für Naturschutz<br />

- Tagungsband „Windenergie und Vögel - Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts“, TU Berlin (2002);<br />

- Bremer Beitr. Naturkde. Naturschutz 4 (1999) - Themenheft „Vögel und Windkraft“;<br />

- Steffens, R., Saemann, D. & Größler, K. (1998): „Die Vogelwelt Sachsens“, Jena;<br />

- Steffens. R, Kretzschmar, R. & Rau, S. (1998): „Atlas der Brutvögel Sachsens“, Dresden;<br />

- Kneis, P., Lux, H., Schneider, D. (2003): „Die Brutvögel der nordsächsischen <strong>Elbtal</strong>region um Riesa“,<br />

Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen, Bd. 9, Sonderheft 2


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 51<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.2 Landschaftsbild/ Landschaftserleben<br />

Karten: In Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

sind ausgewiesen:<br />

− Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

− Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen<br />

historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig sichtexponierter<br />

Lage<br />

− siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

− landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

− sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

− Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf.<br />

Die Mehrfachüberlagerungen von bedeutsamen Sichtfeldern zum und im<br />

sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich sowie zu und in den Kleinkuppenlandschaften<br />

um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf (einschließlich der Betrachtungsstandorte)<br />

und die in diesen Bereichen befindlichen sichtexponierten historischen<br />

Kulturdenkmale sind in Karte 17 „Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich und<br />

Kleinkuppenlandschaften“ dargestellt.<br />

Die „Kulturlandschaftsbereiche mit verdichteten archäologischen Fundstellen“<br />

sind in Karte 18 dargestellt.<br />

Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche<br />

nachrichtliche Übernahmen nach Denkmalschutzrecht und Baurecht sind in<br />

Karte B des Anhangs „Kulturlandschaft“ enthalten.<br />

7.2.1 (Z) In den Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen Wert ist der Landschaftscharakter<br />

in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten.<br />

7.2.2 (Z) Die Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen<br />

historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

sowie die siedlungstypischen historischen Ortsrandlagen sind von sichtverschattender<br />

bzw. landschaftsbildstörender Bebauung freizuhalten.<br />

7.2.3 (G) Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht<br />

werden. Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft<br />

durch extensive und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie<br />

durch Erhalt und Pflege ortstypischer Bausubstanz, wie Vierseithöfe,<br />

Fachwerkbauten und Umgebindehäuser, bewahrt bzw. durch den Neuaufbau<br />

naturraum- und siedlungstypischer Ortsrandstrukturen verbessert werden.<br />

7.2.4 (Z) Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, der sichtexponierte<br />

<strong>Elbtal</strong>bereich und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück<br />

und Rossendorf sind in ihrer charakteristischen Ausprägung zu erhalten.<br />

Raumbedeutsame Maßnahmen dürfen den Landschaftscharakter nicht erheblich<br />

beeinträchtigen bzw. grundlegend verändern.<br />

7.2.5 (G) In den Kulturlandschaftsbereichen mit verdichteten archäologischen Fundstellen<br />

soll die Bodennutzung so durchgeführt werden, dass die Erhaltung der archäologischen<br />

Kulturdenkmale dauerhaft gewährleistet ist.


Seite 52 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.2.6 (G) Folgende für die Region typische Elemente/Bereiche der historisch gewachsenen<br />

Kulturlandschaft sind zu pflegen und sollen im Rahmen des Zumutbaren<br />

erhalten bzw. wiederhergestellt und insbesondere in die touristische Nutzung<br />

eingebunden werden [s. auch Plansätze 11.1.2 (G), 11.1.6 (G) und<br />

11.1.9 (G)], sofern dies mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist:<br />

o Weinberge mit Trockenmauern und Winzerhäusern<br />

o Hohlwege<br />

o Wind- und Wassermühlen<br />

o Streuobstwiesen<br />

o Alleen<br />

o Teichanlagen<br />

o Parkanlagen und Friedhöfe<br />

o Steinrücken-Heckenlandschaften des <strong>Osterzgebirge</strong>s<br />

o Umgebindelandschaft im Oberlausitzer Berg- und Hügelland und<br />

in der Sächsischen Schweiz<br />

o historische Bauten und Anlagen wie Schlösser, Burgen, Rittergüter,<br />

Gutshöfe, Sakralbauten, Aussichts- und Wassertürme sowie<br />

Naturbühnen<br />

o Sachzeugen der Industrie und des historischen Bergbaus<br />

o historische Verkehrswege und Postmeilensäulen<br />

o die beiden Schmalspurbahnen Lößnitzgrundbahn und Weißeritztalbahn<br />

sowie die Windbergbahn<br />

o historische Dorfkerne und Altstädte<br />

o für Sachsen typische Siedlungsformen und Dorflandschaften.<br />

Begründung<br />

zu 7.2.1 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />

Z 4.1.9 LEP genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />

bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />

und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />

Im vorliegenden Plan sind die „Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert“ als „Bereiche der<br />

Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

Die Landschaftsästhetik einer Landschaft kann im Wesentlichen nach drei Kriterien beurteilt werden:<br />

o Harmonie von Form und Inhalt<br />

(z. B. standortgerechte Verteilung und Intensität der Bodennutzungsformen und damit<br />

funktionsgerechte, auf langfristige Stabilität ausgerichtete Bewirtschaftung der Landschaft)<br />

o Übereinstimmung von Realität und Idealbild<br />

o (unbewusste) Bevorzugung landschaftlicher Strukturvielfalt vor weiträumiger Monotonie.<br />

Die ästhetische Bewertung des Landschaftsbildes sowie die Abgrenzung der homogenen Teilräume<br />

erfolgte flächendeckend für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> im Rahmen von Drittleistungen<br />

durch das Landschaftsplanungsbüro Dr. Böhnert & Dr. Reichhoff sowie durch das Landschaftsarchitekturbüro<br />

Grohmann.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 53<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Konkret erfolgte die Beurteilung des landschaftsästhetischen Wertes nach den Kriterien:<br />

o Relief<br />

o Raumdimension/Raumkonfiguration<br />

o Farbigkeit/Textur<br />

o innere horizontale und vertikale Strukturierung<br />

o landschaftliche Eigenart.<br />

Zur Einstufung der homogenen Teilräume nach ihrer Wertigkeit wurden fünf Kategorien gebildet. Von<br />

diesen wurden die beiden obersten Wertkategorien I und II als „Bereiche mit hohem landschaftsästhetischen<br />

Wert“ bestimmt und in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

ausgewiesen.<br />

Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sollen sich in der Art ihrer Gestaltung an die umgebende<br />

hochwertige Landschaft anpassen.<br />

zu 7.2.2 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />

diesem Plansatz genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />

(Landschaftsbild/Landschaftserleben) bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />

und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />

In der Begründung zum o. g. LEP-Plansatz sind „Gebiete mit besonderen Sichtbeziehungen“ als ein<br />

Ausweisungskriterium benannt. Im vorliegenden Plan werden diese Gebiete unter der Bezeichnung<br />

„Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen historischen Kulturdenkmalbereich<br />

in weiträumig sichtexponierter Lage“ und „siedlungstypische historische Ortsrandlage“<br />

als „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen sind für folgende wertvolle, denkmalgeschützte Kulturdenkmalbereiche<br />

in sichtexponierter Lage in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

o Kirche und Schloss Strehla (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Wantewitz (Landkreis Meißen)<br />

o Schloss Hirschstein (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Zehren Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Lommatzsch (Landkreis Meißen)<br />

o Albrechtsburg Meißen (Landkreis Meißen)<br />

o Schloss Nossen (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche und Schloss Moritzburg (Landkreis Meißen)<br />

o Spitzhaus Radebeul (Landkreis Meißen)<br />

o Burg Stolpen (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Festung Königstein (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Burg Frauenstein (Region Südsachsen -<br />

Einwirkungsbereich LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />

Die o. g. Kulturdenkmalbereiche sind gekennzeichnet durch ein erlebbares Sichtfeld von mindestens<br />

300 ha sowie durch auftretende Sichtfeldlängen von über 3 km („weiträumig sichtexponierte Lage“).<br />

Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung von<br />

einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des Kulturdenkmalbereiches<br />

ausgegangen.


Seite 54 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Im Auftrag des Staatlichen Umweltfachamtes Radebeul und der Regionalen Planungsstelle Radebeul<br />

erfolgte 2003 durch das Landschaftsplanungsbüro Dr. Böhnert & Dr. Reichhoff eine Bewertung der<br />

qualitativen Erlebbarkeit der für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> dargestellten Sichtbereiche<br />

im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich, in den Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und<br />

Rossendorf, an den sichtexponierten historischen Ortsrandlagen und zu den sichtexponierten historischen<br />

Kulturdenkmalbereichen.<br />

Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung der<br />

Bereich abgegrenzt, in dem das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird. Von verschiedenen<br />

Wegen oder Straßen am Rand des Sichtbereiches ist die Sicht auf das Kulturdenkmal mit Fotos<br />

dokumentiert.<br />

Die Bewertung der qualitativen Erlebbarkeit der ausgewiesenen siedlungstypischen historischen Ortsrandlagen<br />

begründet sich auf eine ästhetische und eine funktionale Einschätzung. Die Beurteilung der<br />

ästhetischen Wirkung stützt sich auf landschaftliche und ortsbildprägende Merkmale, die sich beim<br />

Betrachten des Ortsrandes erschließen. Die funktionale Wertung bezieht sich auf die Erreichbarkeit<br />

des Punktes, von dem der Ortsrand erlebbar ist.<br />

Folgende Kriterien sind für die in der Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

ausgewiesenen siedlungstypischen historischen Ortsrandlagen zugrunde gelegt worden:<br />

o gut erhaltene, sichtbare historische Bausubstanz am Ortsrand<br />

(z. B. Drei- und Vierseithöfe, Fachwerkbauten, Rittergüter, Scheunen)<br />

o den Ortsrand dominierende Kirchbauten, Mühlen, Schlösser und Burgen etc.<br />

o am Ortsrand befindliche Bauerngärten, Streuobstwiesen, Kopfweiden, baum- bzw.<br />

heckenbestandene Wege, hölzerne Koppelzäune, Teichanlagen, Steinrücken-Heckenelemente<br />

o vorhandene Sichtexposition von befahrbaren und begehbaren Straßen und Wegen aus<br />

(möglichst eingebunden in das touristische Wegenetz).<br />

zu 7.2.3 (G)<br />

Aus landschaftsästhetischer Sicht ist der Übergang zwischen der Ortschaft und dem davor liegenden<br />

Offenland bedeutsam. Es wird zwischen „weichen“ und „harten“ Übergängen unterschieden, wobei<br />

der „weiche“ Übergang aus landschaftsästhetischer Sicht den anzustrebenden Zustand darstellt.<br />

Sind die Häuser am Ortsrand von ausgedehnten Gärten (möglichst Bauerngärten) mit großen Gehölzen<br />

umgeben oder besser noch von Gehölzen außerhalb der eingezäunten Grundstücke (z. B. Streuobstwiesen,<br />

Gebüsche o. ä.), ist dies ein „weicher“ Übergang zum Offenland. Flurgehölze entlang von<br />

Wegen sowie einzelne Gehölzgruppen auf dem vorgelagerten Grünland bzw. Ackerland vermitteln<br />

ebenfalls einen „sanften“ Übergang des Ortsrandes ins Offenland. Ein „harter“ Übergang besteht,<br />

wenn beispielsweise der an den Ort angrenzende Acker unmittelbar bis an die Bebauung reicht.<br />

Bestehende Bebauungen an Siedlungsrandbereichen, die durch ihre Gestaltung, Dimensionierung<br />

und Funktionalität landschaftsbildstörend und ortsranduntypisch wirken, sollten durch geeignete Maßnahmen,<br />

wie Eingrünung oder Neugestaltung im Rahmen einer Abrundung, aufgewertet werden.<br />

Zur Unterstützung dieser Zielvorstellung bietet sich für die Gemeinden insbesondere die Anwendung<br />

der Instrumente Ortsgestaltungssatzung, Abrundungssatzung, Sanierungsgebiet, Örtliches Entwicklungskonzept<br />

in Verbindung mit den jeweils vorhandenen Fördermöglichkeiten an.<br />

zu 7.2.4 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.9 LEP sind in den Regionalplänen unter Berücksichtigung der in der Begründung zu<br />

diesem Plansatz genannten Kriterien als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />

(Landschaftsbild/Landschaftserleben) bzw. als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

Gebiete von hohem landschaftsästhetischen Wert und/oder hoher naturräumlicher Strukturvielfalt<br />

und Gebiete mit mindestens regionaler Bedeutung für die naturnahe Erholung auszuweisen.<br />

In der Begründung zum o. g. LEP-Plansatz sind „Gebiete mit charakteristischem Relief, wie landschaftsprägende<br />

Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen“ als ein Ausweisungskriterium benannt. Im<br />

vorliegenden Plan werden diese Gebiete unter der Bezeichnung „landschaftsprägende Höhenrücken,<br />

Kuppen und Hanglagen“, „sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich“ sowie „Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg,<br />

Langebrück und Rossendorf“ als „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

ausgewiesen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 55<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen selbst sowie ihre Stellung zueinander<br />

geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit, wie die Felsreviere der Sächsischen<br />

Schweiz. Alle sind sie augenscheinliche Zeugen der naturräumlichen Genese der Landschaft, wie die<br />

Vulkanitkuppen von Geising- und Luchberg.<br />

Die landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen werden charakterisiert:<br />

o durch ihre gegenüber der natürlichen Umgebung dominierende Stellung in der Landschaft<br />

o durch ihre über mehrere Kilometer weithin einsehbare, das umgebende Landschaftsbild<br />

prägende Erhebung<br />

o durch die von der Erhebung selbst bestehenden weiten Sichtbeziehungen in die Landschaft.<br />

Folgende Kriterien werden von den in Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

ausgewiesenen landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen erfüllt:<br />

o etwa das oberste Drittel von denjenigen Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, die zwischen<br />

höchstem Punkt und benachbarter Niederung eine Differenz von etwa 100 m und<br />

mehr aufweisen<br />

o Steilhanglagen ab etwa 9 Grad Hangneigung bzw. ab etwa 11 Grad Hangneigung im<br />

<strong>Osterzgebirge</strong> und in der Sächsischen Schweiz<br />

o die Regionsanteile der Moritzburger und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft (mit einer<br />

Kuppenfrequenz von mehr als 3 Kuppen/km²)<br />

o die Großformen des Quadersandsteins, Hanglagen und Höhenrücken im Granit sowie die<br />

Basaltkuppen in der Sächsischen Schweiz.<br />

Die besondere Eigenart der Moritzburger, Langebrücker und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft<br />

zeigt sich in dem auf engem Raum vorhandenen Wechsel von meist gehölzbestandenen Vollformen<br />

(Kleinkuppen und Flachrücken mit teilweise durchragender Felsbasis aus Syenodiorit) mit flachen bis<br />

wannenartigen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hohlformen (die Kuppenfrequenz beträgt<br />

mehr als 3 Kuppen/km²). Diese zahlreich vorhandenen bewaldeten Kleinkuppen, einzelne Feldgehölze<br />

und Gebüsche, Teiche mit Röhrichten, Hecken, Baumreihen und linienhafte Gehölze sowie der<br />

Wechsel zwischen Acker- und Wiesenflächen prägen und gliedern die abwechslungsreiche Landschaft.<br />

Für Mitteleuropa ist diese Gefildelandschaft in ihrer Kleinräumigkeit einmalig und begründet<br />

damit ihre überregionale Bedeutsamkeit. Von zahlreichen, an Wanderwegen gelegenen Aussichtspunkten<br />

eröffnen sich weite Sichtbeziehungen in die harmonische Kulturlandschaft.<br />

Der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich stellt einen für die Region charakteristischen Landschaftsausschnitt<br />

dar, der in seiner Eigenart und Schönheit prägend für diesen Kulturlandschaftsbereich ist. Die Ausweisung<br />

basiert auf einer Analyse der zahlreich vorhandenen und sich vielfach überlagernden wertvollen<br />

Sichtbeziehungen im <strong>Elbtal</strong>bereich. 7<br />

Die äußeren Grenzen werden durch die von den diesbezüglich relevanten Standorten einsehbaren<br />

höchsten Erhebungen beidseitig des <strong>Elbtal</strong>es gebildet, wobei eine erlebbare Sichtlänge von maximal<br />

10 km zugrunde gelegt worden ist. Diese Standorte sind größtenteils in das vorhandene touristische<br />

Wegenetz integriert. Für alle bewerteten Aussichtspunkte ist der Sichtbereich kartographisch dargestellt<br />

(s. Karte 17) sowie durch Panoramafotos belegt.<br />

7 „Bewertung der qualitativen Erlebbarkeit der für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> dargestellten Sichtbe-<br />

reiche im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich, in den Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg und Rossendorf, an<br />

den sichtexponierten historischen Ortsrandlagen und zu den sichtexponierten historischen Kulturdenkmalen“,<br />

Landschaftsplanung Dr. Böhnert & Dr. Reichhoff, im Auftrag des Staatlichen Umweltfachamtes Radebeul und<br />

der Regionalen Planungsstelle Radebeul, 2003


Seite 56 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Etwa ein Drittel der Fläche des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches ist Siedlungsfläche und etwa die<br />

Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsfläche belegt. 8 Die jeweiligen Rechtsverordnungen,<br />

zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften gehören, beinhalten entsprechende<br />

Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder<br />

Landschaftselemente. Für die rechtselbischen Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul<br />

wurden auf der Grundlage von § 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 9<br />

Der südlichste Abschnitt des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches wird durch die Sandsteinkulisse beidseitig<br />

des Durchbruchstales der Elbe im Bereich der Sächsischen Schweiz gebildet; seine Besonderheit<br />

im Rahmen der Ausweisung „Sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich“ gründet sich vor allem auf das einzigartige<br />

Natur- und Landschaftsbild, welches von zahlreichen Aussichtspunkten innerhalb des dichten<br />

Wanderwegenetzes erlebbar ist. Dieser Bereich ist gleichzeitig naturschutzrechtlich als „Nationalparkregion<br />

Sächsische Schweiz“ geschützt.<br />

Es schließt sich elbabwärts der vorwiegend kulturlandschaftshistorisch geprägte Bereich der Dresdner<br />

<strong>Elbtal</strong>weitung an. Dieser von Pirna bis zum Spaargebirge in Meißen reichende Landschaftsraum repräsentiert<br />

eine Stadtlandschaft von außerordentlicher Eigenart und hoher Dichte historischer Kulturdenkmale,<br />

da sich Landschaft und Architektur in ungewöhnlich enger und harmonischer Verbindung<br />

entwickelten. Diese Kulturlandschaft wird geprägt von den unbebauten Elbauenbereichen, den Weinbergen<br />

mit teilweiser Bewaldung sowie der lockeren Villenbebauung der Weinberge, welche in der<br />

natürlichen Beschaffenheit nicht und in der Bebauung seit den letzten hundertfünfzig Jahren nur unwesentlich<br />

verändert wurden, wodurch sich das charakteristische, erhaltenswerte kulturhistorische<br />

Stadtlandschaftsbild der funktionalen und gestalterischen Reife der städtebaulichen und architektonischen<br />

Konzeptionen des 18., 19. und frühen 20. Jahrhunderts herausbildete. Das hohe öffentliche<br />

Interesse an der Erhaltung der historischen Kulturlandschaft „Dresdner <strong>Elbtal</strong>“ zeigt sich u. a. darin,<br />

dass auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO (gemäß der Empfehlung der Kulturministerkonferenz<br />

sowie dem Stadtratsbeschluss vom 19.12.2002) der <strong>Elbtal</strong>bereich innerhalb der<br />

Landeshauptstadt Dresden (zwischen Söbrigen bei Pillnitz und Schloss Übigau) im Jahr 2004 offiziell<br />

in die UNESCO-Weltkulturerbeliste aufgenommen wurde.<br />

Zwischen Meißen und Hirschstein schließt sich der 3. Abschnitt des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches<br />

an, der wiederum durch die Verengung des <strong>Elbtal</strong>es mit beidseitig relativ steil anschließenden Hangbereichen<br />

(linkselbisch vorwiegend bewaldet, rechtselbisch geprägt durch Weinbau und offengelassene<br />

Steinbrüche) charakterisiert werden kann. Auch hier eröffnen sich außerordentliche Sichtbeziehungen,<br />

die sich sowohl vom <strong>Elbtal</strong>bereich als auch von den Hangbereichen aus entfalten. Sie schließen<br />

die kulturhistorisch bedeutsamen Bauten Albrechtsburg und Dom in Meißen, die Schlösser in Diesbar-<br />

Seußlitz und Neuhirschstein, Kirchen, Elbweindörfer mit ihren alten Dorfkernen sowie die südexponierte<br />

Weinberglandschaft ein.<br />

Im anschließenden 4. Abschnitt öffnet sich das <strong>Elbtal</strong> wieder und erreicht hier den Tieflandsbereich;<br />

der besondere Reiz entsteht durch den mäandrierenden Elbeverlauf (z. B. Strehla-Paußnitzer Elbbogen),<br />

an den sich weite Auenbereiche mit zahlreichen historischen Dorfkernen, die Kirche in Riesa<br />

sowie Kirche und Schloss in Strehla anschließen. Auch hier bestehen weiträumige Sichtbeziehungen,<br />

die vor allem vom Elbestrom aus (Internationaler Elberadweg) erlebbar sind.<br />

8 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponier-<br />

ten <strong>Elbtal</strong>bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal<br />

und Gebergrund“, „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“,<br />

„Dresdner Elbwiesen und -altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen<br />

Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“,<br />

„Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />

9 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blase-<br />

witz/Striesen-Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebiets-<br />

satzung der Stadt Radebeul "Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000,<br />

genehmigt am 18.07.2001.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 57<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 7.2.5 (G) und 7.2.6 (G)<br />

Gemäß G 4.1.8 LEP sollen Kulturlandschaften und Landschaftselemente von besonderer Vielfalt,<br />

Eigenart und Schönheit, erhaltene Relikte historischer Kulturlandschaften und Bereiche mit besonderem<br />

archäologischen Potenzial sowie geowissenschaftlich bedeutende Objekte und Landschaftsformen<br />

(Geotope) gesichert und landschaftsgerecht entwickelt werden.<br />

Gemäß Z 4.4.4 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit besonderer Funktionalität unter Berücksichtigung<br />

der in der Begründung aufgeführten Kriterien auszuweisen. In der Plansatzbegründung<br />

sind u. a. Böden mit besonderer Archivfunktion benannt. Diese Böden sind im vorliegenden Plan gemäß<br />

der in der LEP-Begründung eröffneten Möglichkeit als Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Natur und<br />

Landschaft ausgewiesen.<br />

In Karte 18 sind archäologische Fundstellen dargestellt. (Quelle: Landesamt für Archäologie).<br />

Große Teile des Planungsgebietes gehören zu den wichtigsten Altsiedellandschaften in Sachsen, die<br />

auf eine über 7000jährige Geschichte zurückblicken können (Dresdener <strong>Elbtal</strong>weitung, <strong>Elbtal</strong>, Lommatzscher<br />

Pflege, Großenhainer Pflege, Moritzburger Heide- und Teichlandschaft). Das Archiv im<br />

Boden bildet einen wesentlichen Bestandteil der historischen Kulturlandschaft und besitzt einen unersetzbaren<br />

Quellenwert. Daraus folgt im Sinne einer nachhaltigen Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft<br />

das Ziel, diese archäologischen Kulturdenkmäler dauerhaft zu erhalten und nachhaltig im<br />

Boden zu schützen. Dabei ist zu bedenken, dass in den Altsiedellandschaften die derzeit bekannten<br />

und kartierten Denkmalflächen lediglich ca. 25 % der tatsächlich im Boden enthaltenen archäologischen<br />

Substanz ausmachen und der Bestand an archäologischen Denkmalen tatsächlich wesentlich<br />

umfangreicher ist.<br />

Auf den intensiv landwirtschaftlich genutzten, aber besonders erosionsanfälligen Flächen des mittelsächsischen<br />

Lößhügellandes (Lommatzscher Pflege) bzw. den angrenzenden Moränenplatten (Großenhainer<br />

Pflege) stellen der flächenhafte Bodenabtrag durch Starkniederschläge und mechanische<br />

Verlagerungen durch die Feldbestellung eine ernsthafte Bedrohung archäologischer Kulturdenkmäler<br />

dar. Die Zerstörung durch Erosion und mechanische Verlagerung bzw. Bodenverdichtung ist ein irreversibler<br />

und schleichender Vorgang. Als geeignete flächenbezogene Maßnahmen zum nachhaltigen<br />

Schutz archäologischer Kulturdenkmäler sind etwa die Umwandlung von Acker- in Grünland, Aufforstungen,<br />

Flächenstilllegungen, die Einrichtung von Pufferzonen und Randstreifen, die Erweiterung von<br />

Baum- und Heckenbeständen oder vor allem eine flächig und konsequent angewandte konservierende,<br />

d. h. pfluglose Bewirtschaftung zu nennen.<br />

Regional typische Elemente/Bereiche der historisch gewachsenen Kulturlandschaft<br />

Die Landschaften der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> sind ausgeprägte Kulturlandschaften. Seit<br />

Jahrhunderten werden sie maßgeblich durch menschliche Einflüsse verändert und überprägt. Die<br />

Grundlage für ihre Entwicklung bilden die unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten, die daran<br />

orientierten Landnutzungen sowie die historischen und aktuellen wirtschaftlichen sowie politischen<br />

Bedingungen. Die Liste der zu berücksichtigenden Themen ist groß und reicht von frühgeschichtlichen<br />

bis zu historisch wesentlich jüngeren Zeugnissen menschlichen Schaffens wie Dorf- und Flurformen,<br />

Rittergütern und Gutshöfen, Schlössern mit ihren Parkanlagen, Burgen und Alleen sowie anderen<br />

Ausdrucksformen historischer Landnutzungen, wie dem Bergbau und den Verkehrstrassen. Wichtige<br />

Elemente im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind z. B. Trockenmauern, Steinrücken, Hohlwege<br />

oder Ackerterrassen. Das räumliche Zusammenwirken punkthafter, linearer oder flächiger Kulturlandschaftselemente<br />

und ihre zeitliche Einordnung sind Grundlage für die Eigenart von Kulturlandschaften.<br />

Für die Beurteilung der besonderen Eigenart von Landschaften und Landschaftsteilen reicht allerdings<br />

die Wahrnehmung ihres physischen Vorhandenseins in der Regel nicht aus. Maßgeblich sind hier in<br />

starkem Maße auch die Kenntnisse über die Herkunft und Bedeutung der vorgefundenen Landschaftselemente<br />

sowie ihre heutige Bewertung durch die Gesellschaft. Durch Erhalt und Pflege der im<br />

Ziel genannten Kulturlandschaftselemente erhöhen sich der landschaftsästhetische Wert sowie die<br />

Identifikation der Bewohner mit ihrem Raum (Heimat). Bezüglich der Kulturlandschaftselemente aus<br />

dem Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei wird mit dem Erhalt dieser Elemente gleichzeitig<br />

ein wesentlicher Beitrag zum Biotop- und Artenschutz geliefert, da diese Elemente geschützte<br />

Biotoptypen darstellen, z. B. Streuobstwiesen, Steinrücken, Trockenmauern, Hohlwege, Teiche, Weiher<br />

und Mühlgräben. Die Pflege der Kulturlandschaftselemente sollte über die eigentliche Bewahrung<br />

hinaus mit heutigen Nutzungsanforderungen verbunden werden. Beispielsweise bieten sich eine Einbindung<br />

in das touristische Wegenetz (Lehrpfade, thematische Aussichtspunkte) und eine Nutzung<br />

historischer Gebäude als Gaststätte, Hotel, Museum oder Gemeinschaftstreffpunkt an.<br />

Die im Plansatz 7.2.6 (G) benannten historischen Kulturlandschaftsbereiche sind im Kap. 2.5 des<br />

Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan im Einzelnen benannt und dargestellt. Darüber hinaus sind<br />

Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche nachrichtliche Übernahmen<br />

gemäß Denkmalschutz- und Baurecht in Karte B des Anhangs „Kulturlandschaft“ enthalten.


Seite 58 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.3 Boden, Altlasten und Wasser<br />

Karten: „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“, „Stark<br />

saure Böden“ und „Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten<br />

von hohen Schwermetallgehalten“ sind in Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“<br />

ausgewiesen.<br />

„Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ sind in Karte<br />

3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

„Regional bedeutsame Altlasten“, „Gebiete mit anthropogen bedingter Boden-<br />

und/oder Grundwasserkontamination“, „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“,<br />

„Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“<br />

und „Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen“<br />

sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft" ausgewiesen.<br />

Hinweise: Die regionalplanerischen Festlegungen zum Erosionsschutz sind den Kapiteln<br />

12.1 (Landwirtschaft) und 12.2 (Forstwirtschaft und Jagdwesen) zu entnehmen.<br />

Die regionalplanerischen Festlegungen zu Böden mit besonderer Archivfunktion<br />

sind den Kapiteln 7.1 (Ökologisches Verbundsystem/Arten- und Biotopschutz)<br />

und 7.2 (Landschaftsbild/Landschaftserleben) zu entnehmen.<br />

7.3.1 (G) In „Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ ist der<br />

hohen Empfindlichkeit des Grundwassers aufgrund fehlender geologischer<br />

Deckschichten mit Schutzfunktion gegenüber Schadstoffeinträgen durch angepasste<br />

Bewirtschaftungsformen/Nutzungen Rechnung zu tragen.<br />

7.3.2 (G) In „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ soll das<br />

Retentionsvermögen des Bodens erhalten bzw. erhöht werden [s. auch<br />

12.1.5 (G) und 12.2.1 (Z)].<br />

7.3.3 (Z) Die „Regional bedeutsamen Altlasten“ sind so zu sanieren, dass unter Beachtung<br />

der planungsrechtlich zulässigen Nutzung der Fläche dauerhaft keine<br />

Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen<br />

oder die Allgemeinheit entstehen.<br />

7.3.4 (Z) In den „Gebieten mit anthropogen bedingter Boden- und/oder Grundwasserkontamination“<br />

sind unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Erfordernisse<br />

auf der Grundlage von Gutachten zur Gefährdungsabschätzung Dekontaminationsmaßnahmen<br />

bzw. Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Mittel-<br />

bis langfristig soll eine Grundwasserbeschaffenheit erreicht werden, die<br />

der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.<br />

7.3.5 (Z) In den „Stark sauren Böden“ sind Maßnahmen zu ergreifen, die, sofern sie mit<br />

den gewässer- und naturschutzfachlichen Anforderungen vereinbar sind, den<br />

pH-Wert langfristig wieder ansteigen lassen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 59<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.3.6 (Z) In den „Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen<br />

Schwermetallgehalten“ sind weitergehende Untersuchungen hinsichtlich<br />

ihrer genauen Ausdehnung und ihres Gefährdungspotenzials durchzuführen.<br />

7.3.7 (G) Gewässerausbaumaßnahmen sollen naturnah und landschaftsgerecht gestaltet,<br />

durch Maßnahmen der Renaturierung begleitet sowie ökologisch verträglich<br />

durchgeführt werden. Dabei ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer für<br />

Organismen schädigungsfrei sowohl stromauf wie auch stromab zu gewährleisten<br />

bzw. soweit wie möglich wiederherzustellen.<br />

Die „Regionalen Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ sollen hinsichtlich<br />

ihrer Gewässerstruktur vorrangig saniert bzw. weiter untersucht werden.<br />

In den „Regionalen Schwerpunkten der Fließgewässeröffnung“ soll der Rückbau<br />

von verrohrten und die Renaturierung von naturfern ausgebauten einschließlich<br />

querverbauten Fließgewässern bzw. -abschnitten unter Beachtung<br />

der Hochwasserabflussfunktion des jeweiligen Fließgewässers durchgeführt<br />

werden. Dabei sollen die Voraussetzungen für eine Entwicklung naturnaher<br />

Ufergehölze geschaffen werden.<br />

7.3.8 (Z) Die „Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen“ sind mittel- bis<br />

langfristig so zu entwickeln, dass ein hoher Natürlichkeitsgrad und eine Erhöhung<br />

des Retentionsvermögens erreicht werden. Dazu soll eine Wiedervernässung<br />

noch vorhandener bzw. bodenkundlich, hydrogeologisch nachweisbarer<br />

Nassbereiche und Altarme angestrebt werden. Der Bestand an standortgerechten<br />

Ufergehölzen soll erhalten und ergänzt werden.<br />

Die Maßnahmen sind so durchzuführen, dass vorhandene naturnahe Bereiche<br />

der Aue nicht gestört werden.<br />

7.3.9 (Z) Die „Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen“ sollen mittel- bis<br />

langfristig so entwickelt werden, dass eine Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens<br />

durch standortgerechte Nutzung oder ggf. auch durch Sukzession<br />

erreicht wird.


Seite 60 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu 7.3.1 (G)<br />

Gemäß Z 4.3.1 LEP sollen in den Regionalplänen „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“<br />

als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen<br />

werden.<br />

Die Deckschichten über den Grundwasserleitern schützen das Grundwasser auf natürliche Weise vor<br />

einem eventuellen Schadstoffeintrag. Entscheidend für die Schutzfunktion sind die Mächtigkeit der<br />

Deckschichten und der Anteil an feinklastischem Material (Ton, Schluff).<br />

Auf der Grundlage der Hydrogeologischen Übersichtskarte Sachsen sowie von Punktdaten zu Bohraufschlüssen<br />

wurden durch das LfUG die Deckschichten wie folgt charakterisiert:<br />

o günstige Verhältnisse: bindige Deckschicht, Verweilzeit des Wassers in der<br />

ungesättigten Bodenzone > 3 Jahre<br />

o mittlere Verhältnisse: bindige Deckschicht, Verweilzeit des Wassers in der<br />

ungesättigten Bodenzone < 3 Jahre<br />

o ungünstige Verhältnisse: keine bindige Deckschicht vorhanden.<br />

Als „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind die Bereiche ausgewiesen<br />

worden, die über keine bindige Deckschicht verfügen. Sie zeichnen sich durch eine verminderte geologische<br />

Schutzfunktion aus. Es bestehen daher besondere Nutzungsanforderungen.<br />

Gewässer sind gemäß WRRL der EU so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und<br />

dem Nutzen Einzelner dienen können, vermeidbare Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes unterbleiben<br />

und damit eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.<br />

Folgende Maßnahmen führen zum umfassenden Schutz des Wasserpotenzials und sollten in Übereinstimmung<br />

insbesondere mit den wasserwirtschaftlichen Rahmenplänen (§ 5 SächsWG), den Bewirtschaftungsplänen<br />

für oberirdische Gewässer und für Grundwasser (§ 6 SächsWG) und den Maßnahmeprogrammen<br />

(§ 7 SächsWG) durchgeführt werden:<br />

A Maßnahmen zur Verringerung von Einträgen aus Siedlung, Gewerbe und Industrie<br />

1. Verringerung des Nähr- und Schadstoffgehaltes direkt eingeleiteter Abwässer durch den<br />

Bau von Kläranlagen sowie durch Erhöhung der Reinigungsleistung bestehender Kläranlagen<br />

auf den „Stand der Technik", Abwasserwiederverwendung, Einführung von Vermeidungsstrategien,<br />

Sanierung der Abwasserkanalisation (Vermeidung diffuser Stoffeinträge),<br />

getrennte Regenwasserbehandlung<br />

2. Erhöhung des Anschlussgrades innerhalb geschlossener Siedlungen an das Trink- und<br />

Abwassernetz, Einführung „alternativer" Abwasserbehandlungstechnologien im ländlichen<br />

Bereich.<br />

B Maßnahmen zur Verringerung von Einträgen aus der Land- und Forstwirtschaft<br />

1. Vermeidung des direkten Stoffeintrages in oberirdische Gewässer durch Verzicht von<br />

Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz auf gewässerbegleitenden Flächen (Abstand<br />

vom Gewässer 10 m, im Siedlungsbereich mindestens 5 m entsprechend Definition<br />

§ 50 SächsWG) sowie durch Einschränkung der Beweidung im Uferbereich (Abzäunen<br />

der Weideflächen)<br />

2. Verringerung der Einschwemmung von partikulär gebundenen Nähr- und Schadstoffen<br />

durch verschiedene erosionsmindernde Maßnahmen wie dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung<br />

auf geneigten Flächen mit Gewässeranbindung, im Einzelfall kombiniert<br />

mit der Anlage von 10 m bis 20 m breiten Pufferstreifen entlang der Gewässer (unter Beachtung<br />

der Abstandsregelungen nach Düngemittelverordnung und SächsWG) sowie in<br />

Überschwemmungsgebieten Verhinderung des Grünlandumbruchs bzw. Rückführung<br />

ackergenutzter Flächen in Dauergrünland<br />

3. Verringerung des Stoffeintrags infolge Auswaschung gelöster Nähr- und Schadstoffe<br />

durch standortgerechte und grundwasserschonende Landbewirtschaftung sowie durch<br />

Einhaltung der guten fachlichen Praxis beim Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz auf<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 61<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

4. Reduktion des Einsatzes von flüssigen Wirtschaftsdüngern<br />

5. Anwendung von bestands- und bodenschonenden Pflege-, Nutzungs- und Walderschließungsverfahren<br />

(z. B. durch naturverträglichen Forstwegebau)<br />

6. Umbau von nicht naturnahen Nadelbaumreinbeständen zugunsten der Entwicklung von<br />

naturnahen, ökologisch stabilen Waldbeständen (Verringerung der Versauerungsgefährdung).<br />

C Maßnahmen zur Verbesserung des Regulationsvermögens oberirdischer Gewässer<br />

1. Erhöhung des Selbstreinigungsvermögens der Gewässer durch Rückführung technisch<br />

ausgebauter Gerinne in naturnahe Fließgewässer sowie naturnahe Gestaltung der Uferbereiche,<br />

Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte bei der Gewässerunterhaltung<br />

und Vermeidung einer übermäßigen Inanspruchnahme der Gewässer<br />

2. Vermeidung sekundärer Belastungserscheinungen infolge verstärkter Trophie (Eutrophie)<br />

durch Beschattung langsam fließender Grabensysteme sowie kleinerer Fließgewässer.<br />

D Maßnahmen zur Stabilisierung des regionalen Wasserkreislaufs<br />

1. Förderung der Grundwasserneubildung durch Begrenzung bzw. Verminderung des Versiegelungsgrades<br />

2. Emissionsminderung insbesondere von Schwefeldioxid und Stickoxiden als primäre Ursache<br />

der Waldschäden, forstliche Sanierungsmaßnahmen und Erstaufforstungen im Einzugsbereich<br />

von Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

3. Rückhaltung und Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser,<br />

insbesondere in Gebieten mit hohem Versiegelungsgrad.<br />

zu 7.3.2 (G)<br />

Gemäß Z 4.3.6 LEP sind in den Regionalplänen insbesondere in den potenziellen Hochwasserentstehungsgebieten<br />

„Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ auszuweisen. Mit<br />

dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vom 9. August 2004 wurde<br />

u. a. der § 100 b eingefügt. Demnach sind „Hochwasserentstehungsgebiete Gebiete, insbesondere in<br />

den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze<br />

in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den<br />

Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

führen können.“<br />

Gemäß § 100b Absatz 1 Satz 2 SächsWG werden die Hochwasserentstehungsgebiete durch die höhere<br />

Wasserbehörde durch Rechtsverordnung festgesetzt. Gemäß § 100b Abs. 3 SächsWG unterliegen<br />

Vorhaben, die das Wasserrückhaltevermögen verschlechtern können, dem Genehmigungsvorbehalt.<br />

Im vorliegenden Plan sind die im Sinne der im LEP-Plansatz Z 4.3.6 benannten „potenziellen<br />

Hochwasserentstehungsgebiete“ als „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“<br />

als Gebietskulisse für regional bedeutsame Maßnahmen, die einen günstigen Einfluss auf das Wasserrückhaltevermögen<br />

haben, ausgewiesen worden [s. auch Plansatzbegründungen zu 12.1.5 (G) und<br />

12.2.1 (Z)].<br />

Die Höhe des tatsächlichen Niederschlagsabflusses ist abhängig von Gebietsparametern (Größe,<br />

Form und Gefälle des Einzugsgebietes, Höhenlage, Relief, Hydrogeologie, Boden, Gestein, Flächennutzungsart)<br />

sowie Gewässerparametern (Dichte, Länge und Gefälle des Flussnetzes, Gewässerbettgeometrie,<br />

Gewässerstruktur). Diese Parameter ermöglichen, dass Flächen gleicher Abflussbildung<br />

ermittelt werden können. Nicht besiedelte Flächen, auf denen die Abflusskomponenten „Oberflächenabfluss<br />

von Flächen mit geringem Infiltrationsvermögen“, „Sättigungsabfluss auf permanent gesättigten<br />

Flächen“, „Sättigungsabfluss auf sich schnell sättigenden Flächen“ und „Schneller Zwischenabfluss“<br />

dominieren und die gekennzeichnet sind durch Niederschlagstageswerte ab 50 mm, die mindestens<br />

mehr als 3,5 mal in 10 Jahren auftreten, sind als „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des<br />

Wasserrückhalts“ ermittelt worden.


Seite 62 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Am Beispiel des Einzugsgebietes der Mulde (ca. 6000 km²) wurde in einem Förderprojekt der Deutschen<br />

Bundesstiftung Umwelt durch die Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH untersucht, welches<br />

Rückhaltepotenzial der ungesättigte Boden des Einzugsgebietes bei hochwasserverursachenden<br />

Niederschlägen aufweist und wie dieses durch geeignete Maßnahmen genutzt werden kann. Am<br />

Beispiel dezentraler Bewirtschaftungsmaßnahmen in Siedlungsgebieten und am Beispiel der Umsetzung<br />

konservierender Bodenbearbeitung in der Landwirtschaft wurde nachgewiesen, dass bei herausragenden<br />

Hochwasserereignissen unter realistischen Annahmen ein Wasserrückhalt in der Größenordnung<br />

von 10 Mio. m³ erzielt werden kann. Den Bodenverhältnissen entsprechend ist das Rückhaltepotenzial<br />

örtlich ungleichmäßig verteilt mit besonderer Ausprägung im Lößhügelland.<br />

Je größer Intensität, Menge und räumliche Ausdehnung eines Niederschlagsereignisses und damit die<br />

Größe des Hochwassers ist, umso geringer ist die Bedeutung von Gebietseigenschaften und -zustand<br />

für die Abflussbildung. Bei lang andauernden (> 10 Tage) oder mengenmäßig extremen Starkregenereignissen<br />

(wie beim Elbehochwasser im August 2002) wird die Retentionsleistung der Landfläche<br />

zunehmend weniger von ihrer Nutzung (Wald, Grünland, Acker) oder ihrem Zustand (z. B. Versiegelungsanteil)<br />

bestimmt.<br />

zu 7.3.3 (Z)<br />

Gemäß Z 4.4.5 LEP sind in den Regionalplänen regional bedeutsame Altlasten als „Sanierungsbedürftige<br />

Bereiche der Landschaft“ auszuweisen.<br />

Als regional bedeutsame Altlasten sind im vorliegenden Plan diejenigen ausgewiesen worden, die ein<br />

erhebliches Schadstoffpotenzial in der ungesättigten und gesättigten Bodenzone aufweisen bzw. bei<br />

denen durch Teilsanierungsmaßnahmen in der ungesättigten und/oder gesättigten Bodenzone dieses<br />

Schadstoffpotenzial bereits reduziert worden ist, die Kontaminationsfahne im Grundwasser aber immer<br />

noch im erheblichen Ausmaß die Qualität des Grundwasserkörpers beeinflusst.<br />

Im Fall einer nachgewiesenen Gefährdung sollen geeignete Sanierungsmaßnahmen 10 auf der Grundlage<br />

einer Sanierungskonzeption durchgeführt werden. Die Sanierungsziele sind dabei einzelfallspezifisch<br />

sowie nutz- und schutzgutbezogen festzulegen. Altlasten auf ehemals industriell oder gewerblich<br />

genutzten Flächen sind so zu sanieren, dass eine weitere Industrie- bzw. Gewerbenutzung gewährleistet<br />

ist. Altlasten, die die Funktion von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen gefährden,<br />

sind so zu sanieren, dass eine qualitätsgerechte Trinkwassernutzung gewährleistet ist.<br />

Durch die Altlastensanierung sind insbesondere Gefahren für die menschliche Gesundheit, wie Verunreinigungen<br />

des Trinkwassers, der Luft, des Wohnumfeldes, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

sowie Gefährdungen der landschaftlichen Schutzgüter zu beseitigen.<br />

Die konkreten Sanierungsmaßnahmen werden durch die unteren und höheren Bodenschutzbehörden<br />

in Zusammenarbeit mit den berührten Fachbehörden festgelegt.<br />

zu 7.3.4 (Z)<br />

Gemäß Z 4.3.1 LEP sollen in den Regionalplänen regional bedeutsame Grundwassersanierungsgebiete<br />

als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ ausgewiesen werden. Im vorliegenden Plan<br />

sind die regional bedeutsamen Grundwassersanierungsgebiete als „Gebiete mit anthropogen bedingter<br />

Boden- und/oder Grundwasserkontamination“ ausgewiesen.<br />

Die ausgewiesenen Gebiete (außer Zeithain/Jacobsthal) befinden sich gleichzeitig innerhalb von<br />

Grundwasserkörpern, die den guten Zustand gemäß Artikel 4 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) bis zum Jahr 2015 wahrscheinlich nicht erreichen oder bei denen die Zielerreichung unklar<br />

ist.<br />

Die konkreten Sanierungsmaßnahmen werden durch die unteren und höheren Wasserbehörden in<br />

Zusammenarbeit mit den berührten Fachbehörden festgelegt (bei Standorten unter Bergaufsicht<br />

[Wismut GmbH/ weiterer Bergbau] erfolgt die Festlegung der Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen<br />

durch die zuständige Bergbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Bodenschutz- bzw.<br />

Wasserbehörde).<br />

10 Sanierung im Sinne des BBodSchG sind Maßnahmen<br />

1. zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),<br />

2. die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe<br />

zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),<br />

3. zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder<br />

biologischen Beschaffenheit des Bodens.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 63<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Im Einzelnen sind folgende „Gebiete mit anthropogen bedingter Boden- und/oder Grundwasserkontamination“<br />

ausgewiesen:<br />

Nr. Kontaminationsgebiet Kontaminationsursache<br />

Fläche<br />

[ha]<br />

Kreis<br />

1 Dresden-Gittersee ehem. Wismut-Bergbau 165 DD<br />

2 Dresden-Neustadt/Pieschen ehem. gewerbliche und militärische Nutzung 1450 DD<br />

3 Dresden-Friedrichstadt ehem. industrielle Nutzung 875 DD<br />

4 Dresden-Kaditz ehem. gewerbliche und industrielle Nutzung 185 DD<br />

5 Dresden-Niedersedlitz ehem. industrielle Nutzung 235 DD<br />

6 Radebeul-Ost/<br />

Dresden-Kaditz<br />

ehem. gewerbliche Nutzung 355 MEI+DD<br />

7 Dresden-Reick/Striesen ehem. gewerbliche und industrielle Nutzung 655 DD<br />

8 Dresden/Heidenau ehem. industrielle Nutzung 120 DD+SSZ-OE<br />

9 Coswig-Neusörnewitz ehem. industrielle Nutzung 350 MEI<br />

10 Coswig ehem. industrielle Nutzung 510 MEI<br />

11 Coswig/Radebeul ehem. gewerbliche und industrielle Nutzung 310 MEI<br />

12 Radebeul-West ehem. militärische Nutzung 70 MEI<br />

13 Großenhain ehem. militärische Nutzung 180 MEI<br />

14 Nünchritz ehem. industrielle Nutzung 160 MEI<br />

15 Riesa ehem. industrielle Nutzung 15 MEI<br />

16 Zeithain/Jacobsthal ehem. militärische Nutzung 2390 MEI<br />

17 Gröditz ehem. industrielle Nutzung 415 MEI<br />

18 Wülknitz ehem. industrielle Nutzung 60 MEI<br />

19 Zeithain ehem. industrielle Nutzung 160 MEI<br />

20 Wismut Leupoldishain ehem. Wismut-Bergbau 530 SSZ-OE<br />

21 Pirna/Heidenau ehem. industrielle Nutzung 210 SSZ-OE<br />

22 Freital-Saugrund ehem. industrielle Nutzung 15 SSZ-OE<br />

zu 7.3.5 (Z) und 7.3.6 (Z)<br />

Gemäß Z 4.4.5 LEP sind in den Regionalplänen in ihrer Funktion erheblich beeinträchtigte Böden als<br />

„Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ auszuweisen. Im vorliegenden Plan sind in diesem<br />

Sinne im Kapitel 7.3 „Stark saure Böden“ [s. 7.3.5 (Z)] und „Aueböden mit Anhaltspunkten für das<br />

großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten“ [s. 7.3.6 (Z)] ausgewiesen.<br />

Stark saure Böden<br />

Einträge von Säure bildenden Luftschadstoffen, wie Schwefel- und Stickstoffverbindungen aus der<br />

Nutzung fossiler Brennstoffe, durch Kraftwerke, Hausbrand, Verkehr sowie durch intensive Landwirtschaft<br />

können über den Boden und das Oberflächenwasser bis in das Grundwasser gelangen und<br />

dieses zusätzlich belasten. Die Versauerungsprozesse konzentrieren sich auf das oberflächennahe<br />

Grundwasser.<br />

Die in Karte 7 dargestellten „stark sauren Böden“ entstammen der vom LfUG erarbeiteten Karte zum<br />

„natürlichen Säurepuffervermögen“, das in Abhängigkeit vom Bodensubstrat abgeleitet wurde.<br />

Unter mitteleuropäischem Klima unterliegen Böden einer mehr oder weniger langsamen natürlichen<br />

Versauerung, die abhängig ist vom Säurepuffervermögen des Bodens, den Klimabedingungen und<br />

der Vegetation. Hochmoore sind beispielsweise natürliche saure Standorte, die aber wiederum durch<br />

die extremen Standorteigenschaften erheblich zur Lebensraumfunktion beitragen.<br />

Als Bodenversauerung bezeichnet man einen fortschreitenden Prozess, bei dem sich Wasserstoffionen<br />

im Boden anreichern und infolge dessen der pH-Wert sinkt. Da fast alle bodenbildenden Prozesse<br />

und die Verfügbarkeit von Nährelementen vom pH-Wert abhängig sind, beeinflusst er die Bodenqualität<br />

in hohem Maße.


Seite 64 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Durch die Landbewirtschaftung und die Emissionen in die Atmosphäre beeinflusst der Mensch den<br />

Prozess der Versauerung. Ursache der forcierten, unnatürlichen Bodenversauerung sind die anthropogenen,<br />

säurebildenden Schwefel- und Stickstoffemissionen.<br />

Betroffen von der anthropogen bedingten Bodenversauerung und der damit verbundenen Stoffmobilisation<br />

sind die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen, die Regulationsfunktion im Stoffhaushalt<br />

und die Produktionsfunktion von Waldstandorten. Darüber hinaus gelangen die Säuren und mobilen<br />

Verbindungen über das Bodenwasser in die Gewässer mit den entsprechenden negativen Auswirkungen<br />

auf die Gewässerbiozönose [Lebensgemeinschaft der in einem bestimmten Gewässertyp lebenden<br />

Pflanzen und Tiere, inkl. der Mikroorganismen, die voneinander abhängig sind und mit der unbelebten<br />

Umwelt in Wechselbeziehungen stehen] und die Grundwasserbeschaffenheit. Infolge der Bodenversauerung<br />

werden auch im Boden befindliche Schwermetalle mobilisiert.<br />

Von der anthropogen bedingten Bodenversauerung sind die Böden unter Wald besonders betroffen,<br />

weil<br />

o Wald meist auf Böden mit geringem Säurepuffervermögen (landwirtschaftliche Grenzertragsböden)<br />

und in niederschlagsreichen, klimatisch exponierten Lagen (z. B. <strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

steht<br />

o Wald durch die große Blatt- bzw. Nadeloberfläche die - sauren - Luftemissionen im besonderen<br />

Maße filtert und an den Boden weitergibt<br />

o Wald lange Zeit durch hohen Biomasseentzug bis in das 19. Jahrhundert hinein übernutzt<br />

(Streunutzung, Schneitelung etc.) wurde.<br />

Eine Stabilisierung anthropogen versauerter Waldböden erfolgt durch eine angemessene Bodenschutzkalkung<br />

zur Förderung eines naturnahen Bodensäurestatus. Dabei sind Beeinträchtigungen des<br />

standortspezifischen Nährstoffhaushaltes, der Bodenorganismen und der Bodenvegetation zu vermeiden.<br />

Der Umbau von Nadelbaumforsten zugunsten der Entwicklung von naturnahen, ökologisch stabilen<br />

Mischwaldbeständen vermindert eine weitere Versauerung der Waldböden.<br />

Auf landwirtschaftlich genutzten Kulturböden wird im Regelfall der Säurezustand des Bodens durch<br />

Düngung und Kalkung stabil gehalten (pH-Wert Acker > 6,0 und Grünland > 5,0), so dass ein optimales<br />

Wachstum der angebauten Kulturart möglich ist. Besonders die Waldstandorte des Erzgebirges<br />

sind durch Versauerung gefährdet. Das natürliche Pufferungsvermögen der Ökosysteme gegenüber<br />

anthropogen bedingter Versauerung ist im Bereich basenarmer Gesteine des Erzgebirgskristallins<br />

einschließlich daraus hervorgegangener Substrate und Böden kaum vorhanden.<br />

In den oberen Lagen des Erzgebirges sind die Gehalte an Hydrogenkarbonat als Puffersubstanz sehr<br />

rückläufig. Zunehmende Versauerung ist dort mit Zunahmen der Sulfat- und Nitratgehalte sowie der<br />

Freisetzung von Aluminiumionen verbunden. Letztere werden bei pH-Werten unter 5 verstärkt freigesetzt.<br />

Freie Aluminiumionen belasten als Zellgift das Trinkwasser bereits in geringen Konzentrationen<br />

und lösen Fischsterben in Gewässern aus. Bei niedrigen pH-Werten erfolgt in den oberen Lagen des<br />

Erzgebirges zusätzlich eine Freisetzung von Spuren der natürlich (geogen) in den Gesteinen vorhandenen<br />

Schwermetalle (Cadmium, Kupfer, Nickel, teilweise Blei), jedoch weit unterhalb der Grenzwerte<br />

der Trinkwasserverordnung.<br />

Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />

Schwermetalle treten in Böden naturbedingt in Abhängigkeit vom geologischen Ausgangsgestein und<br />

natürlichen Prozessen mit dem Ergebnis der Verarmung oder Anreicherung in unterschiedlichen Mengen<br />

und Verfügbarkeiten auf und sind nicht abbaubar. Anthropogen wird die Disponibilität (Verfügbarkeit)<br />

der Schwermetalle durch die Immissionen in Luft, Gewässern und Böden gravierend erhöht.<br />

Entscheidend für die Beurteilung des Gefährdungspotenzials von Schwermetallen in Böden ist die<br />

Schadstoffverfügbarkeit (bereitgestellte Dosis) bezogen auf Wirkungspfad und Schutzgut. Nach<br />

BBodSchG und Bundesbodenschutzverordnung findet eine nach Wirkungspfaden (Boden-Mensch,<br />

Boden-Nutzpflanze, Boden-Grundwasser) nutzungsbezogene Beurteilung (z. B. Kinderspielflächen,<br />

Wohngebiete, Freizeitanlagen, Gewerbegebiete, Acker, Grünland) statt, für die Vorsorge-, Prüf- und<br />

Maßnahmenwerte für ausgewählte Schadstoffe und Verfügbarkeiten herangezogen werden.<br />

Im <strong>Osterzgebirge</strong> weisen die Böden naturbedingt eine bedeutende Anreicherung von Arsen und<br />

Schwermetallen auf. Besonders großen Einfluss auf die Verteilung der Schadstoffe im Boden haben<br />

die Vererzungen im Raum Altenberg-Dippoldiswalde. Die Gehalte der Elemente Arsen, Blei, Cadmium<br />

und Zink sind hier häufig um ein Vielfaches des Prüfwertes erhöht. Über basischen Ausgangsgesteinen<br />

(Diabase, Serpentinite) können Anreicherungen von Chrom und Nickel und über sauren Ausgangsgesteinen<br />

(Granite, Rhyolithe) Anreicherungen von Thallium in Böden auftreten.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 65<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Neben der natürlichen Ausgangssituation spielen in diesen Gebieten häufig auch anthropogene Immissionen<br />

eine bedeutende Rolle (Verhüttung und Aufbereitungsanlagen), weil diese besonders in der<br />

Vergangenheit über den Luftpfad großflächig die Schadstoffe in den Oberböden gravierend erhöhten.<br />

Hohe Schwermetallgehalte weisen ebenfalls die Halden des Erz- und Uranbergbaus auf.<br />

Auenböden haben in Abhängigkeit von den bisherigen industriellen und kommunalen Abwassereinleitungen<br />

sowie aufgrund der Bodenbelastungen der jeweiligen Flusseinzugsgebiete teilweise beträchtliche<br />

Anreicherungen an Arsen und Schwermetallen (z. B. Elbe). In den Auenböden akkumulierten über<br />

Jahrtausende die Schadstoffe aus den Flusseinzugsgebieten.<br />

„Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten“ wurden<br />

aus dem „Geochemischen Atlas“, Teil 2 Spurenelementgehalte in Bachsedimenten (Hrsg. LfUG,<br />

Dresden, 2004) ermittelt. Es wurden die Gebiete innerhalb der geologischen Auenbereiche ausgewiesen,<br />

die dort den geochemischen Faktor 1 (erhöhte Gehalte in Bachsedimenten von Nickel, Cobalt,<br />

Chrom und Mangan), die geochemischen Faktoren 2 und 3 (erhöhte Gehalte in Bachsedimenten von<br />

Blei, Arsen, Zink, Kupfer sowie hohe elektrische Leitfähigkeit, hoher pH-Wert und erhöhter Gehalt im<br />

Bachsediment an Beryllium) aufweisen.<br />

zu 7.3.7 (G)<br />

Gemäß Z 4.3.2 LEP ist darauf hinzuwirken, dass verrohrte oder anderweitig naturfern ausgebaute<br />

Fließgewässer bzw. -abschnitte, sofern deren Nutzung nicht den Ausbauzustand erfordert, geöffnet<br />

und naturnah gestaltet werden. Hierzu sind in den Regionalplänen regionale Schwerpunkte als „Sanierungsbedürftige<br />

Bereiche der Landschaft“ auszuweisen. Im vorliegenden Plan sind in diesem Sinne<br />

„Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ und „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“<br />

ausgewiesen.<br />

Gewässerbenutzungen, insbesondere Wasserentnahmen, Abwassereinleitungen sowie Gewässerausbau<br />

und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, müssen in Verträglichkeit mit den jeweiligen wasserkörperbezogenen<br />

Umwelt- bzw. Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) realisiert<br />

werden, um sowohl Verschlechterungen des bisher erreichten Zustandes weitestgehend auszuschließen<br />

sowie ggf. geplante Sanierungsmaßnahmen zur Zustandsverbesserung positiv zu unterstützen.<br />

Insbesondere betrifft dies den Ausbau und die Unterhaltung von Fließgewässern, da diese<br />

Maßnahmen die ökologischen Entwicklungsprozesse der entsprechenden Gewässer maßgeblich<br />

beeinflussen.<br />

Eine naturnahe und landschaftsgerechte Gestaltung von Gewässerausbaumaßnahmen wird der ökologischen<br />

und landschaftsästhetischen Funktion der Fließgewässer sowie dem Hochwasserschutz der<br />

besiedelten Bereiche gerecht. Die naturnahe Gestaltung von Fließgewässerausbauten erfordert den<br />

Verbleib bzw. die Renaturierung eines möglichst naturnahen und hinsichtlich des Hochwasserschutzes<br />

ausreichend breiten Auenbereiches. Im Zusammenhang mit den Belangen des Artenschutzes ist<br />

die Durchgängigkeit für Gewässerorganismen (z. B. Fischaufstiegshilfen) bei der Planung und Durchführung<br />

von Gewässerausbauten zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auf die Förderrichtlinie<br />

Gewässergüte (FRGG) verwiesen. Danach sind entsprechend Punkt 2.1.2 der FRGG "bauliche Maßnahmen<br />

zur Renaturierung oder Revitalisierung oberirdischer Gewässer, insbesondere Maßnahmen<br />

zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, insbesondere der<br />

Rückbau vorhandener Querverbauungen und die Errichtung rauer Rampen und Schwellen, außerdem<br />

die Freilegung verrohrter Gewässerabschnitte sowie Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung, …" im<br />

Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und der Prioritätensetzung förderfähig.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden zur Ermittlung der Auswirkungen<br />

v. a. folgende Einzelkomponenten bzw. Hilfsgrößen zur Beurteilung der Zielerreichung (bis<br />

2015) der Umweltqualitätsnormen für den Oberflächenwasserkörper nach Artikel 4 WRRL verwendet:<br />

o saprobiologische Daten zzgl. Informationen über Versauerung bzw. Verödung<br />

o Daten aus der Gewässerstrukturkartierung<br />

o Zustand der Fischfauna in Fließgewässern einschließlich der ökologischen Durchgängigkeit<br />

von Querbauwerken<br />

o Überschreitung von Umweltqualitätsnormen relevanter Schadstoffe.<br />

Als „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung“ sind alle über 500 m lange Fließgewässerabschnitte<br />

mit der Einstufung „Zielerreichung unwahrscheinlich“ ausgewiesen worden, die nicht als<br />

naturnahe Auenbereiche ausgewiesen worden sind (s. Karte 4) und in der Biotoptypenbewertung nicht<br />

als sehr hoch und hoch eingestuft worden sind (s. Karte 2.1 - 4 des FB LRP). 11<br />

11 Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006


Seite 66 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat die Sächsische<br />

Landsiedlung GmbH 2005 einen regionalen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftiger<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (außer für das<br />

Gebiet der Landeshauptstadt Dresden) erstellt. Durch die Landkreise erfolgten diesbezüglich Aktualisierungen.<br />

Als „Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung“ sind die Maßnahmen übernommen<br />

worden, welche die Renaturierung von verrohrten Fließgewässerabschnitten zum Ziel haben und<br />

über eine Länge von mindestens 300 m verfügen. Für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden hat<br />

das Umweltamt die verrohrten Fließgewässerabschnitte ermittelt. Die Festlegungen stellen aus regionalplanerischer<br />

Sicht geeignete Kompensationsmaßnahmen dar und sind insbesondere in der Bauleitplanung<br />

sowie in Verfahren zur ländlichen Neuordnung zu beachten.<br />

zu 7.3.8 (Z) und 7.3.9 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.4 Satz 1 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ unter Berücksichtigung der<br />

in der Begründung genannten Kriterien auszuweisen und Festlegungen zur Art der Sanierung zu treffen.<br />

Im vorliegenden Plan sind diese Bereiche u. a. als „Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb<br />

von Auenbereichen“ ausgewiesen.<br />

Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sind durch eine jahrhundertelange anthropogene<br />

Nutzung überprägt und haben daher einen Teil ihrer ursprünglichen Funktionen verloren. Dieser<br />

Funktionsverlust kann durch folgende Merkmale gekennzeichnet sein:<br />

o seltene Überflutungen<br />

o fehlende Grundwasserdynamik<br />

o nivelliertes Mikrorelief<br />

o Schwebstoffdefizit<br />

o Schadstoffeintrag und Bodenerosion bei großen Hochwässern<br />

o Stoffaustrag statt Stoffakkumulation in den Auenmooren<br />

o großflächige Materialentnahme<br />

o untypische (unangepasste) Nutzung<br />

o untypische Tier- und Pflanzenlebensgemeinschaften<br />

o das Vorhandensein von Verkehrswegen, Dämmen und sonstigen Barrieren und Auffüllungen.<br />

Die ursprüngliche, vom Menschen unbeeinflusste Natur in den Auenbereichen kann objektiv nicht<br />

wieder erreicht werden. Daher ist die Gewährleistung der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit<br />

der Auen im Sinne der Entwicklung zu Auenbereichen mit hohem Natürlichkeitsgrad mittel- bis langfristig<br />

anzustreben. Hauptkriterium bei der Beurteilung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,<br />

die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen beeinträchtigen können, sollte die<br />

Erhaltung des Retentionsraumes bzw., wenn aus fachlicher Sicht erforderlich, die Erweiterung auf die<br />

Größe des natürlichen Überschwemmungsgebietes sein. In diesem Zusammenhang wird auf § 100<br />

SächsWG (Überschwemmungsgebiete) verwiesen.<br />

Im Auenbereich der Flüsse können durch die Umwandlung von ackerbaulich genutzten Flächen in<br />

eine umweltgerechte Grünlandnutzung im Sinne des integrierten oder ökologischen Landbaus Bodenabtrag<br />

und Bodenverdichtung sowie übermäßiger Nährstoffeintrag vermindert werden. Auch die<br />

Schaffung bzw. Revitalisierung standortgerechter Gehölze (Auwald, Weidichte) tragen dazu bei. Die<br />

Umorientierung der Nutzung in diesem Bereich sollte sich an der Hochwasserjährlichkeit und am Abflussregime<br />

orientieren.<br />

Begradigungen und Verrohrungen von Fließgewässerabschnitten entziehen der Aue ihre Funktionen<br />

als Lebensraum für Flora und Fauna und als Retentionsfläche und wirken als Barriere im ökologischen<br />

Verbundsystem. Sie sind daher mittel- bis langfristig zu renaturieren. Die im Plansatz genannten<br />

Maßnahmen sollten primär auf die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen gerichtet<br />

sein, die gleichzeitig als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft ausgewiesen sind.<br />

Unbedingt notwendige raumbedeutsame Maßnahmen auf den Extensivierungsflächen innerhalb von<br />

Auenbereichen sollen so durchgeführt und realisiert werden, dass der Eingriff minimal und naturverträglich<br />

gestaltet wird. Die gemäß SächsNatSchG erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind dabei<br />

vorrangig auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Aue zu richten.<br />

Die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sollten in den Flächennutzungsplänen ausgeformt<br />

und konkretisiert und als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden (s. auch<br />

Plansatz 7.1.2 (Z)].


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 67<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen<br />

Im Zuge der allgemeinen landwirtschaftlichen Intensivierung der vergangenen Jahrzehnte fand durch<br />

großflächige Meliorationsmaßnahmen eine Veränderung der Standortverhältnisse statt. Ein großer<br />

Teil der bis dahin existierenden Feuchtbiotope und ihrer artenreichen Pflanzen- und Tiergemeinschaften<br />

ging dadurch verloren. Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen bieten einen potenziellen<br />

Lebensraum für zahlreiche schützenswerte Tier- und Pflanzenarten und können aufgrund ihres<br />

hohen Biotopentwicklungspotenzials als wichtiger Bestandteil im ökologischen Verbundsystem fungieren.<br />

Als Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen wurden alle außerhalb von Auenbereichen<br />

ackerbaulich genutzten Flächen ausgewiesen, die gemäß Bodenkartierung (Bodenübersichtskarte,<br />

Bodenkonzeptkarte) folgende Merkmale aufweisen:<br />

o geringe natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

(Bodenwertzahl kleiner als 35 als Kriterium zur Vorauswahl und als Grundlage für Einzelfallentscheidung)<br />

o geringe natürliche Basensättigung (stark saure Böden)<br />

o ökologischer Feuchtegrad für Nutzungseignung Wiese, Weide<br />

o Böden mit hoher Infiltrationskapazität bei Starkregen<br />

o aufgrund von geogenen bzw. bodenkundlichen oder standörtlichen Ursachen stark vernässte<br />

Böden<br />

o Böden mit besonders gefährdetem Wasserspeichervermögen sowie Böden mit hoher und<br />

sehr hoher Erosionsgefährdung durch starke Hangneigung (größer als 9 %, differenziert<br />

nach Erodierbarkeit der Bodenart).<br />

Die Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen sollten in den Flächennutzungsplänen<br />

ausgeformt und konkretisiert und als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden<br />

(s. auch Plansatz 7.1.2 (Z)].


Seite 68 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.4 Vorbeugender Hochwasserschutz<br />

Karten: In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorranggebiete Hochwasser-<br />

Rückhaltebecken ausgewiesen und die Flächen, die in Karte 3 als Vorrang-<br />

und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz ausgewiesen sind, mit einer<br />

Schraffur gekennzeichnet.<br />

In Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz und die „Gebiete<br />

zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ ausgewiesen sowie<br />

die Überschwemmungsgebiete gemäß § 100 Abs. 1, 1a, 3 und 5 SächsWG an<br />

Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung als nachrichtliche Übernahme<br />

dargestellt.<br />

In Karte 24 „Hochwasserschutz“ (Erläuterungskarte) sind zu Übersichtszwecken<br />

die regionalplanerischen und fachrechtlich relevanten Festlegungen sowie<br />

raumbedeutsame Maßnahmen aus den Hochwasserschutzkonzepten der<br />

Landestalsperrenverwaltung Sachsen dargestellt.<br />

Hinweise: Über die Festlegungen im Kapitel Hochwasserschutz hinaus dienen insbesondere<br />

auch Regelungen in den Kapiteln 12.1 (Landwirtschaft) und 12.2<br />

(Forstwirtschaft und Jagdwesen) sowie 7.3 (Boden, Altlasten und Wasser)<br />

dem vorbeugenden Hochwasserschutz.<br />

Die Beachtung der Belange des Hochwasserschutzes in den Vorranggebieten<br />

Natur und Landschaft, die gleichzeitig Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />

sind, ist im Plansatz 7.1.4 (Z) geregelt.<br />

7.4.1 (G) Bei Planungen und Maßnahmen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz<br />

und in sonstigen Überschwemmungsbereichen soll eine Verschärfung<br />

von Hochwasserrisiken für Ober- bzw. Unterlieger unter Berücksichtigung<br />

der Summationswirkungen mit anderen Vorhaben vermieden werden.<br />

7.4.2 (Z) Vorranggebiete Hochwasserschutz sind von neuen Hochwasserschutzanlagen,<br />

die zu einem nicht ausgleichbaren Verlust von Rückhalteraum führen,<br />

von Bebauung und von weiteren hochwasserunverträglichen Nutzungen freizuhalten.<br />

7.4.3 (Z) Innerhalb von Vorranggebieten Hochwasserschutz ist die Errichtung von Anlagen<br />

der Infrastruktur, die den Wasserabfluss behindern können oder Rückhalteraum<br />

nicht ausgleichbar einschränken, auszuschließen. Dies gilt nicht für<br />

Vorhaben, die notwendigerweise unter fachplanerischen Aspekten dort ihren<br />

Standort haben.<br />

7.4.4 (G) In den Hauptabflussgebieten von Hochwasser soll eine Umnutzung von<br />

Ackerland in Grünland erfolgen.<br />

7.4.5 (G) Bei Planungen und Maßnahmen in Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz<br />

sind das bestehende Überschwemmungsrisiko einschließlich der Gefahren<br />

des Versagens bestehender Schutzeinrichtungen und sich künftig verschärfender<br />

Hochwasserrisiken sowie das Gebot zur Wiederherstellung ehemaliger<br />

Rückhalteräume zu berücksichtigen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 69<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu Kap. 7.4<br />

Die fachliche Grundlage für die regionalplanerischen Festlegungen im Kapitel „Vorbeugender Hochwasserschutz“<br />

bilden vorrangig die Hochwasserschutzkonzepte der Landestalsperrenverwaltung des<br />

Freistaates Sachsen. Ergänzend wurden Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie<br />

(Gefahrenhinweiskarte) und des Regierungspräsidiums Dresden, Umweltfachbereich Radebeul<br />

(Hochwasserereignis 2002) hinzugezogen.<br />

zu 7.4.1 (G)<br />

Siedlungstätigkeit, Errichtung von Hochwasserschutzanlagen, Infrastrukturentwicklung und eine Reihe<br />

weiterer Nutzungen in den Tälern der Fließgewässer wirken sich in der Regel nicht nur innerhalb einer<br />

einzelnen Gemeinde aus, sondern können bei Ober- und Unterliegern zu einer Verschärfung von<br />

Hochwasserrisiken führen. Schützt sich beispielsweise eine Kommune durch technische Anlagen vor<br />

Überflutungen und gleicht den dabei verloren gehenden Wasser-Rückhalteraum nicht aus, müssen<br />

andere Kommunen am Fluss mit höheren Wasserständen rechnen. Das Überschwemmungsrisiko<br />

wird nur lokal für die sich schützende Gemeinde gemindert. Großräumig betrachtet werden die Risiken<br />

an andere Orte verlagert. Alle Maßnahmen am Gewässer, die Abflussverhalten oder Rückhaltevolumen<br />

verändern, müssen daher auf ihre überörtlichen Wirkungen hin betrachtet werden.<br />

Dabei tragen auch kleine Verluste von Rückhalteraum, etwa durch den Bau eines einzelnen Einfamilienhauses,<br />

zu einer Risikoverschärfung bei. Eine Vielzahl scheinbar unbedeutender Eingriffe summiert<br />

sich bei Unterliegern zu erheblichen Wirkungen. Daher muss grundsätzlich jeder Verlust an Retentionsraum<br />

rechtzeitig und vollständig ausgeglichen werden.<br />

Für die wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiete, die Bestandteil der raumordnerischen Vorrang-<br />

und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz sind, trifft die Wassergesetzgebung (§§ 31 und 31 b WHG)<br />

Regelungen zur Ausgleichspflicht. Die raumordnerischen Überschwemmungsbereiche gehen jedoch<br />

über die wasserrechtlich gesicherten Überschwemmungsgebiete hinaus. Mit Grundsatz 7.4.1 soll<br />

dafür Sorge getragen werden, dass auch in diesen Gebieten eine planerische Auseinandersetzung mit<br />

der Ausgleichsproblematik erfolgt und die Interessen von Ober- und Unterliegerkommunen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Ausgleichsmaßnahmen müssen nicht zwingend innerhalb der Gemeinde realisiert werden, in der Retentionsraum<br />

verloren geht. Es besteht auch die Möglichkeit, in anderen Flussanliegerkommunen<br />

Ausgleichsflächen bereit zu stellen, sofern diese in einem funktionalen Zusammenhang mit dem zu<br />

beanspruchenden Rückhalteraum stehen und aufgrund ihrer Lage und Wirkung zum Ausgleich geeignet<br />

sind. So kann ein Schutz von Siedlungsbereichen durch technische Maßnahmen erreicht werden,<br />

ohne dass die Risiken für Ober- und Unterlieger weiter ansteigen. Es empfiehlt sich, dazu ein regionales<br />

Retentionsraum-Ausgleichkonzept zu erarbeiten.<br />

Aufgrund des Darstellungsmaßstabs wurden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz im<br />

<strong>Regionalplan</strong> nur für Bundeswasserstraßen und Gewässer 1. Ordnung festgelegt. Damit werden mehr<br />

als 90 % der Überschwemmungsflächen der Region erfasst. An kleineren Fließgewässern kommt es<br />

bei Eingriffen in Retentionsräume und Abflussverhalten ebenfalls zu Wirkungen auf Ober- bzw. Unterlieger.<br />

Diese wurden, da zeichnerisch im <strong>Regionalplan</strong> nicht mehr darstellbar, unter dem Begriff „sonstige<br />

Überschwemmungsbereiche“ in den Plansatz integriert.<br />

zu 7.4.2 (Z) und 7.4.3 (Z)<br />

Als Vorranggebiete Hochwasserschutz wurden im <strong>Regionalplan</strong> Gebiete an Bundeswasserstraßen<br />

und Gewässern 1. Ordnung festgelegt, die:<br />

o unbesiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />

Jahren zu rechnen ist, überschwemmt werden oder<br />

o durch Rückbau oder Verlegung von Deichen für den natürlichen Wasserrückhalt zurück<br />

gewonnen oder als gesteuerte Flutungspolder genutzt werden sollen.<br />

Damit wird der Handlungsauftrag entsprechend Z 4.3.8 LEP (Sicherung von Abfluss- und Retentionsräumen)<br />

regionalplanerisch umgesetzt.


Seite 70 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Im Laufe der letzten Jahrhunderte sind die Hochwasser-Rückhalte- und -Abflussbereiche an den<br />

Fließgewässern der Region durch fortschreitende Besiedlung und Gewässerausbau immer weiter<br />

eingeengt worden. Das trug zu erhöhten Wasserspiegeln bei Überschwemmungen und damit zu verstärkten<br />

Gefährdungen für Menschen und Sachgüter bei. Es ist erforderlich, einer weiteren Verschärfung<br />

der Hochwassergefahren dadurch vorzubeugen, dass in den zum Wasserabfluss benötigten<br />

Gebieten eine zusätzliche Bebauung unterbunden (Verschlechterungsverbot) und dass nicht mehr<br />

intensiv genutzte Flächen für den natürlichen Wasserrückhalt zurück gewonnen werden (Verbesserungsgebot).<br />

Sie wurden dazu im <strong>Regionalplan</strong> als Vorranggebiete Hochwasserschutz festgelegt.<br />

Neben Siedlungstätigkeit, Eindeichungen und Infrastrukturbauwerken sind als hochwasserunverträglich<br />

auch solche Nutzungen anzusehen, die ebenfalls zu einer Behinderung des Wasserabflusses<br />

bzw. -rückhalts oder zu einer Erhöhung von Schadenspotenzialen führen können. Dazu zählen<br />

u. a. auch die Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden, Kleingartenanlagen sowie Hochbauten<br />

für Erholungsnutzung und Sportstätten. Auch der Abbau und die Lagerung oberflächennaher Rohstoffe<br />

können zu den hochwasserunverträglichen Nutzungen zählen.<br />

Brücken, Häfen, Werften, Anlegestellen, Wassersport- und wasserwirtschaftliche Anlagen müssen<br />

funktionsbedingt zum Teil innerhalb der Überschwemmungsbereiche errichtet werden. Daher werden<br />

in Satz 2 des Plansatzes 7.4.3 (Z) Ausnahmen für diese Vorhaben festgelegt. Dies bedeutet jedoch<br />

nicht, dass diese Vorhaben in den Vorranggebieten Hochwasserschutz uneingeschränkt möglich sind,<br />

sondern nur, dass sie dort nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Für diese Vorhaben ist deshalb<br />

in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes dem<br />

Range nach vorgehen. Zur Vermeidung zusätzlicher Hochwassergefahren sollen damit verbundene<br />

Beeinträchtigungen von Wasserrückhalt und -abfluss im Rahmen der technischen Möglichkeiten minimiert<br />

bzw. ausgeglichen werden.<br />

In den Flussauen überlagern sich die Vorranggebiete Hochwasserschutz teilweise mit Vorranggebieten<br />

für Natur und Landschaft. In Konfliktfällen gehen entsprechend der Begründung zu Z 4.3.8 LEP<br />

die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes vor. Im <strong>Regionalplan</strong> ist das mit Plansatz<br />

7.1.4 (Z) geregelt.<br />

zu 7.4.4 (G)<br />

Hauptabflussgebiete sind im Gegensatz zu den Retentionsbereichen die Teile der Überschwemmungsbereiche<br />

am Fluss, die vom Hochwasser mit hoher Fließgeschwindigkeit durchströmt werden.<br />

Auf ackerbaulich genutzten Flächen innerhalb von Hauptabflussgebieten von Hochwasser besteht die<br />

Gefahr des Bodenabtrags. Die vom durchströmenden Wasser mitgeführten Sedimente lagern sich im<br />

Bereich von Unterliegern wieder ab, können dort den Wasserabfluss behindern und zu neuen Überschwemmungsgefahren<br />

führen. Ackerbaulich genutzte Flächen in Hochwasser-Abflussbereichen sollen<br />

daher zur Verhinderung von Bodenabtrag in Grünland umgenutzt werden. Neben einer Grünlandnutzung<br />

können auch Auwälder der Hochwasservorsorge dienen, wenn von diesen keine Rückstauwirkungen<br />

auf Siedlungen ausgehen (vgl. Begründung zu 7.1.4 (Z)).<br />

Eine weitere Differenzierung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz in Hauptabflussgebiete<br />

und Retentionsbereiche stößt im Maßstab der <strong>Regionalplan</strong>ung auf Darstellungsprobleme.<br />

Deshalb wird zur räumlichen Abgrenzung auf großmaßstäbliche Daten der Wasserbehörden verwiesen.<br />

zu 7.4.5 (G)<br />

Als Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz wurden im <strong>Regionalplan</strong> Gebiete an Bundeswasserstraßen<br />

und Gewässern 1. Ordnung festgelegt, die:<br />

o besiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />

Jahren zu rechnen ist, überschwemmt oder<br />

o bei Extremereignissen oder bei Versagen von Schutzeinrichtungen überflutet werden<br />

können.<br />

Damit wird der Handlungsauftrag entsprechend Z 4.3.8 LEP (Sicherung von Risikobereichen) regionalplanerisch<br />

umgesetzt.<br />

Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz umfassen sowohl besiedelte als auch unbesiedelte Bereiche. In<br />

den besiedelten Bereichen besteht nicht das raumordnerische Ziel, diese Flächen zum Wasserrückhalt<br />

vorzuhalten. Das bestehende Überflutungsrisiko soll langfristig jedoch dadurch gemindert werden,<br />

dass keine neuen Baugebiete entstehen bzw. hochwasserunempfindliche Bauformen entwickelt werden<br />

und dass bei einer Nutzungsaufgabe die Wiederherstellung als Freiraum geprüft wird. Dadurch


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 71<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

sollen die Gefahren für Ober- und Unterlieger nicht noch weiter verstärkt bzw. langfristig gemindert<br />

werden. Darüber hinaus sollen die Schadenspotenziale in den überschwemmungsgefährdeten Bereichen<br />

nicht noch weiter ansteigen.<br />

Unbesiedelte Bereiche in Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz sind ausschließlich Flächen, die bei<br />

Extremereignissen, also seltener als einmal in einhundert Jahren, überschwemmt werden können.<br />

Das Überschwemmungsrisiko erscheint hier aus heutiger Sicht relativ gering. Langfristig muss jedoch<br />

auch mit Klimaveränderungen und der Möglichkeit gerechnet werden, dass sich extreme Niederschlagsereignisse<br />

künftig stärker häufen und sich für gleich große Hochwasserabflüsse kürzere Wiederkehrintervalle<br />

einstellen.<br />

Der dann größere Flächenbedarf für raumordnerische und wasserwirtschaftliche Sicherungen an den<br />

Flüssen ließe sich nicht mehr umsetzen, wenn diese Gebiete zwischenzeitlich einer baulichen Nutzung<br />

unterworfen würden. Daher sollte auch hier ein verantwortungsvoller und hochwasserangepasster<br />

Umgang mit den Flächen erfolgen.<br />

Die als Extremereignis definierten Wiederkehrintervalle sind an den einzelnen Flüssen nicht einheitlich.<br />

Sie wurden von den Wasserbehörden entsprechend der örtlichen Situation festgelegt. So ist an<br />

der Elbe dem Extremereignis eine Wiederkehrintervall von 200 Jahren zugeordnet worden, an den<br />

Weißeritzen dagegen das Ereignis von 2002 (ca. HQ 500). Detaillierte Angaben können den jeweiligen<br />

Hochwasserschutzkonzepten entnommen werden.<br />

Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz werden Planungsträger beauftragt, bei<br />

Entscheidungen über künftige Nutzungen in diesen Gebieten das bestehende Hochwasserrisiko einzubeziehen.<br />

Eine abschließende Abwägung zu Gunsten der Belange des Hochwasserschutzes wird<br />

durch die <strong>Regionalplan</strong>ung jedoch nicht vorweggenommen. Damit kann das Erfordernis hochwasserangepasster<br />

Nutzungen entsprechend den Erfordernissen der kommunalen Entwicklung und des<br />

konkreten Hochwasserrisikos unterschiedlich gewichtet werden.<br />

zu den Vorranggebieten Hochwasser-Rückhaltebecken<br />

Mit der Festlegung der Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken wird der Handlungsauftrag aus<br />

Z 4.3.9 LEP regionalplanerisch umgesetzt.<br />

Für den Landschaftsraum <strong>Osterzgebirge</strong> wurde festgestellt, dass das Wasserspeichervermögen des<br />

Bodens bei Hochwasserereignissen begrenzt ist. Darüber hinaus fließen dort Hochwasser mit hohen<br />

Geschwindigkeiten ab. Die natürlichen raumplanerischen Strategien der Hochwasservorsorge, nämlich<br />

die Erhaltung und Rückgewinnung von Retentionsräumen am Fluss und die großräumige Verbesserung<br />

des Wasserrückhaltevermögens des Bodens, bieten daher keinen ausreichenden Schutz. Sie<br />

müssen durch die Schaffung von technischen Rückhalteräumen ergänzt werden.<br />

Dazu wurden im <strong>Regionalplan</strong> Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken festgelegt. Die Ausdehnung<br />

dieser Gebiete ist im Maßstab des <strong>Regionalplan</strong>s relativ klein, so dass sie in der Raumnutzungskarte<br />

nicht flächenhaft, sondern als Symbole erscheinen.<br />

Obwohl sich die Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken meist nicht über das Territorium mehrerer<br />

Gemeinden erstrecken, liegt dennoch ein überörtliches Regelungserfordernis vor. Entscheidend<br />

sind die Raumwirkungen, die von den Standorten ausgehen. Sie erstrecken sich weiträumig bis hin zu<br />

entfernt liegenden Unterliegern. Ein Hochwasserschutz der Unterlieger kann dabei nur durch technische<br />

Maßnahmen im Bereich der Oberlieger erreicht werden. Die Auswahl an Standorten für den Bau<br />

von Rückhaltebecken ist topographiebedingt auf sehr wenige Möglichkeiten beschränkt.<br />

Hochwasser-Rückhaltebecken dienen unmittelbar der Abwendung von Gefahren für Leib und Leben.<br />

Ihnen wurde daher in der regionalplanerischen Abwägung von Nutzungsansprüchen ein besonders<br />

hohes Gewicht zugemessen.<br />

Voraussetzung für die Festlegung als Vorranggebiet Hochwasser-Rückhaltebecken im <strong>Regionalplan</strong><br />

war, dass der Standort durch die Fachplanung (Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen)<br />

bereits räumlich konkret bestimmt wurde. Dies traf mit Stand 04/2007 für die Standorte Niederpöbel<br />

(geplantes Rückhaltevolumen 1,2 Mio m³), Glashütte (1,0 Mio. m³) und Biela (2,2 Mio. m³) zu. Der Bau<br />

weiterer Hochwasser-Rückhaltebecken an anderen Standorten ist dadurch nicht ausgeschlossen.<br />

Im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung regionalplanerischer Festlegungen mit den Natura 2000-<br />

Gebieten ist die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen betrachtet worden.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen konnten ausgeschlossen werden, weil die ausgewiesenen Stauanlagen<br />

ohne Ausnahme als Trockenbecken (ohne Dauerstau) und mit ökologisch durchgängigen Absperrbauwerken<br />

konzipiert sind. Die raumordnerische Sicherung im <strong>Regionalplan</strong> gilt daher nur für<br />

diese bauliche Ausführungsvariante und die bei der Prüfung unterstellte Dimensionierung des Absperrbauwerkes.


Seite 72 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

7.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />

Karte: Die siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche sind als „Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete“<br />

sowie „Frisch- und Kaltluftbahnen“ in Karte 3 „Landschaftsbereiche<br />

mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

Hinweis: Die siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche sind auch Bestandteil der<br />

Regionalen Grünzüge (s. Kap. 6.2).<br />

7.5.1 (Z) Die Funktionsfähigkeit der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche ist,<br />

auch unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels, hinsichtlich Größe,<br />

Durchlässigkeit und Qualität der Vegetationsstrukturen zu erhalten. Dazu sind:<br />

o „Kaltluftentstehungsgebiete“ und „Kaltluftbahnen“ von großflächigen Aufforstungen<br />

und Versiegelungen, abriegelnden Be- und Verbauungen<br />

sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen freizuhalten<br />

o die Waldbestände der „Frischluftentstehungsgebiete“ zu erhalten, in<br />

strukturreiche Waldbestände umzubauen und, falls ihr Wirkungsbereich<br />

in belastete Siedlungsgebiete hineinreicht, ggf. zu erweitern.<br />

Begründung zu 7.5.1 (Z)<br />

Gemäß Z 4.5.1 LEP sind in den Regionalplänen siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete<br />

sowie Frisch- und Kaltluftbahnen auszuweisen.<br />

Bebaute und versiegelte Gebiete sind gekennzeichnet durch eine hohe Wärme- und Schadstoffbelastung<br />

aufgrund der Auswirkungen strahlungsreicher Hochdrucklagen mit hoher Lufttemperatur bei geringer<br />

Luftbewegung und mit nachfolgender Akkumulation von Immissionen. In Verdichtungsräumen<br />

mit reduziertem bis fehlendem (thermischen) Luftaustausch, v. a. in austauscharmen Tal- und Beckenlagen<br />

verstärken sich die Belastungseffekte. Hohe sommerliche Wärmebelastung, verbunden mit<br />

der Häufigkeit austauscharmer Wetterlagen (Inversionslagen), ist vor allem für das dicht besiedelte<br />

<strong>Elbtal</strong> zu verzeichnen. Wärmebelastungen und häufige Inversionslagen gelten auch für das untere<br />

<strong>Osterzgebirge</strong> und sein Vorland. Es besteht Sanierungsbedarf sowie Entwicklungsbedarf durch Anbindung<br />

an wirksame Ausgleichsräume. Auch angesichts bereits nachgewiesener und prognostizierter<br />

Klimatrends für die kommenden Jahrzehnte gewinnen die Sicherung schadstofffreier Kalt- und Frischluftbahnen<br />

sowie deren Regeneration zunehmend an Bedeutung als Zukunftsvorsorge.<br />

Unter einem Kaltluftentstehungsgebiet versteht man eine Fläche, welche die auf ihr lagernde Luft<br />

abkühlt und damit Kaltluft produziert. Hierbei sind jedoch nur die nächtlichen Ausstrahlungsvorgänge<br />

planungsrelevant. Die physikalischen Eigenschaften von Erdboden und Bewuchs bestimmen das<br />

Ausmaß der nächtlichen Abkühlung, die 0,2 bis 2 K/h für die Kaltluftproduktion erreichen kann. Die<br />

Kaltluftproduktion ist in eng bebauten Gebieten gleich Null, auf den Freiflächen dagegen sehr groß;<br />

z. B. erreichen Heide/Gehölz etwa 8 m³/m²/h, Äcker/Wiesen etwa 12 m³/m²/h. Die in der Karte 3 dargestellten<br />

Kaltluftentstehungsgebiete sind überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, die im<br />

Zusammenhang mit einem möglichen Kaltluftabfluss in Richtung besiedelter Bereiche stehen. Die in<br />

der Nacht gebildete Kaltluft fließt im geneigten Gelände dem Gefälle nach schubweise ab, und zwar in<br />

Abhängigkeit von der Hangneigung (mindestens 1°) und der Rauhigkeit der Oberfläche. Die in der<br />

Karte 3 dargestellten Kaltluftbahnen sind dem Teil des relevanten Kaltluftentstehungsgebietes zugeordnet,<br />

welches dem diesbezüglichen Gewässereinzugsgebiet entspricht, wobei eine Mindestgröße<br />

von etwa 10 ha erreicht wird, keine größeren Abflussbarrieren und luftschadstoffemittierende Verursacher<br />

existieren sowie i. d. R. eine siedlungsgerichtete Hangneigung ab 5° vorhanden ist. Frischluftentstehungsgebiete<br />

sind größere zusammenhängende, siedlungsnahe Waldflächen mit besonderer regionaler<br />

Klimaschutzfunktion. Diese Waldbestände verbessern das Klima und die Luftqualität durch<br />

Luftaustausch infolge von Temperaturunterschieden. Zudem verstärkt der Wald Luftturbulenzen, wodurch<br />

die Luftqualität ebenfalls verbessert wird. Die in der Karte 3 dargestellten Frischluftentstehungsgebiete<br />

befinden sich ganz oder teilweise innerhalb eines 5 km umfassenden Kreises um eine besiedelte<br />

Fläche mit einer Mindestgröße von 200 ha. Die zusammenhängenden Waldflächen haben eine<br />

Mindestgröße von etwa 50 ha. Die in der Karte 3 dargestellten Frischluftbahnen sind dem jeweiligen<br />

Frischluftentstehungsgebiet zugeordnet.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 73<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

8 Verkehr<br />

Hinweis: Die überregionalen raumordnerischen Belange des Verkehrs sind im Landesentwicklungsplan<br />

Sachsen und in dem noch bis zum 31.12.2011 gültigen<br />

Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr geregelt.<br />

Karte: Eine zusammengefasste Darstellung der zeichnerischen Festlegungen zum<br />

Verkehr aus dem <strong>Regionalplan</strong>, dem Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr,<br />

dem Landesentwicklungsplan Sachsen sowie weiterer nachrichtlicher Übernahmen<br />

der Fachplanung ist in Karte 21 enthalten.<br />

8.1 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Karte: In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorbehaltsgebiete „Bau überörtliche Straßenbahn“<br />

ausgewiesen.<br />

In Karte 21 „Verkehr“ sind die bestehenden Elbfähren dargestellt.<br />

8.1.1 (G) Ein Ausbau des ÖPNV soll vorrangig im Bereich der Achsen (s. Kap. 4) erfolgen.<br />

8.1.2 (G) Der S-Bahn-Verkehr aus dem Verdichtungsraum Dresden soll bis in den ländlichen<br />

Raum nach Riesa und Großenhain verlängert werden.<br />

8.1.3 (G) Die Elbequerungen durch Fähren sollen als Bestandteil des regionalen ÖPNV-<br />

Netzes erhalten werden.<br />

Begründung<br />

zu Kap. 8.1: Vorbehaltsgebiete Bau überörtliche Straßenbahn<br />

In den Gemeinden Wilsdruff und Klipphausen sind seit den 1990-er Jahren größere Wohn- und Gewerbestandorte<br />

entstanden. Diese stehen zum Teil in einem funktionalen Zusammenhang mit der<br />

Stadt Dresden. Daher wurde die Idee entwickelt, das Straßenbahnnetz Dresdens über den bestehenden<br />

Endpunkt hinaus in die Orte Kesselsdorf, Wilsdruff und Klipphausen zu verlängern. Teilweise<br />

können hierfür Abschnitte einer aufgelassenen Kleinbahntrasse genutzt werden.<br />

Das festgelegte Vorbehaltsgebiet dient der Flächenvorsorge für den Fall, dass das optionale, gemeindeübergreifende<br />

Vorhaben umgesetzt wird. Es soll nach Möglichkeit vermieden werden, dass eine<br />

künftige Realisierung dadurch erschwert oder ausgeschlossen wird, dass auf der möglichen Trasse<br />

bauliche Anlagen errichtet werden.<br />

Mit dem raumordnerischen Grundsatz zur Trassensicherung ist keine Bewertung des Vorhabens hinsichtlich<br />

seiner Wirtschaftlichkeit verbunden. Von Seiten des Nahverkehrsträgers besteht für einen<br />

mittel- bis langfristigen Zeitrahmen Interesse an der Aufrechterhaltung der Planungsoption.<br />

Das Kirnitzschtal zählt zu den touristisch stark frequentierten Gebieten in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />

Die Erschließung für die Besucher erfolgt durch verschiedene Verkehrsmittel: individueller<br />

Kraftfahrzeugverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr, Busverkehr und Straßenbahn.<br />

Der überwiegende Teil des Kirnitzschtals liegt im Nationalpark Sächsische Schweiz und ist Bestandteil<br />

des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Der Nationalpark ist Lebensraum zahlreicher<br />

prioritärer Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse.


Seite 74 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Sowohl die Erholungsnutzung als auch der Naturschutz sind Belange, die durch die <strong>Regionalplan</strong>ung<br />

im Sinne einer ausgewogenen Raumentwicklung zu berücksichtigen sind. Bei der touristischen Erschließung<br />

sind daher vor allem die Verkehrsformen weiterzuentwickeln, die den Besucherverkehr<br />

konfliktarm realisieren. Dazu zählt die gemeindeübergreifende Kirnitzschtalbahn, durch deren Verlängerung<br />

innerhalb des bestehenden Straßenkörpers die Erschließungsfunktion auf Teile der Hinteren<br />

Sächsischen Schweiz ausgedehnt werden kann. Mit der raumordnerischen Sicherung der Erweiterung<br />

der Kirnitzschtalbahn wird auch dem Erhalt der bestehenden Trasse regionalplanerisch besonderes<br />

Gewicht beigemessen.<br />

zu 8.1.1 (G)<br />

Die raumplanerischen Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind Bindeglieder zwischen den Zentralen<br />

Orten. An ihnen ist ein bedeutender Teil u. a. der Wohn- und Gewerbestandorte der Region angesiedelt.<br />

Eine Konzentration auf die Achsen beim Ausbau von ÖPNV-Verbindungen gewährleistet, dass<br />

die für die Region bedeutsamsten und effektivsten Verkehrsverbindungen bei der Verbesserung der<br />

Infrastruktur einen Schwerpunkt bilden. Unter den Bedingungen des demographischen Wandels wird<br />

sich dieses Erfordernis künftig verstärken, da bei einem Rückgang der Bevölkerungszahlen auch der<br />

Konzentrationsdruck auf die ÖPNV-Angebote zunimmt.<br />

Umgekehrt können von einem vorrangigen Ausbau des ÖPNV an den Achsen auch Anreize für die<br />

künftige Siedlungsentwicklung ausgehen, indem Standorte an den Achsen mit einer guten ÖPNV-<br />

Anbindung an die Zentralen Orte an Attraktivität gewinnen.<br />

zu 8.1.2 (G)<br />

Riesa und Großenhain sind Mittelzentren im ländlichen Raum nordwestlich von Dresden. Aus den<br />

beiden Städten sowie den umliegenden Gemeinden Zeithain, Glaubitz, Nünchritz, Priestewitz und<br />

Niederau pendelt ein Anteil von 6 bis 14 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu<br />

Arbeitsplätzen im Oberzentrum. Darüber hinaus gibt es Pendlerbeziehungen zu anderen Gemeinden<br />

im Verdichtungsraum. Auch untereinander weisen die genannten Gemeinden im ländlichen Raum<br />

starke, in der Regel beidseitig ausgeprägte Arbeitsplatzverflechtungen auf. Darüber hinaus bestehen<br />

funktionale Verflechtungen in Bezug auf die Nutzung von Kultur-, Gesundheits-, Handels-, Erholungs-<br />

und Bildungseinrichtungen insbesondere im Oberzentrum Dresden. Mit dem S-Bahn-Verkehr soll die<br />

Zugänglichkeit dieser Einrichtungen für die Bevölkerung im ländlichen Raum weiter verbessert sowie<br />

das Straßennetz entlastet werden.<br />

zu 8.1.3 (G)<br />

Die Elbfähren sind ein Bestandteil der regionalen ÖPNV-Erschließung und nehmen u. a. wichtige<br />

Funktionen für den regionalen und überregionalen Erholungsverkehr wahr. In der Sächsischen<br />

Schweiz stellen sie die Verbindung zwischen den S-Bahn-Haltepunkten und den rechtselbischen<br />

Wandergebieten her. Ohne die Fährverbindungen wären diese nicht mehr mit der S-Bahn erreichbar.<br />

Darüber hinaus verbinden die Fähren die links- und rechtselbischen Abschnitte des Elbe-<br />

Radfernweges, der sich im Jahr 2005 zum beliebtesten Radfernweg in Deutschland entwickelt hat<br />

(ADFC-Radreiseanalyse 2003-2005). Neben den Fähren in der Sächsischen Schweiz haben daher<br />

auch die Verbindungen im Landkreise Meißen eine touristische Funktion.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 75<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

8.2 Straßenverkehr<br />

Karte: In Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Straßenbau“<br />

ausgewiesen.<br />

8.2.1 (G) Im Falle einer notwendigen Verringerung der Netzdichte bei Kreis- und Gemeindestraßen<br />

im ländlichen Raum soll ein geschlossenes Straßennetz zur<br />

Gewährleistung der überörtlichen Verbindungen erhalten bleiben. Dazu sollen<br />

interkommunale Abstimmungen erfolgen.<br />

Begründung<br />

zu Kap. 8.2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Straßenbau<br />

Neubauvorhaben<br />

Trotz erheblicher Fortschritte bei der Optimierung von Verkehrswegen in den letzten Jahren erfüllt das<br />

Straßennetz der Region noch nicht flächendeckend die Anforderungen an ein modernes Verkehrsnetz.<br />

Daher kommt dem Neubau von Straßen weiterhin eine hohe Bedeutung zu.<br />

Durch die Festlegungen im <strong>Regionalplan</strong> wird Vorsorge getroffen, dass die erforderlichen Flächen für<br />

die Durchführung überregional und regional bedeutsamer Straßenbaumaßnahmen (d. h. im bestehenden<br />

und künftigen Bundes- und Staatsstraßennetz) von konkurrierenden Nutzungen freigehalten<br />

werden. Dadurch werden die Instrumente der Fachplanung (u. a. Linienbestimmung und Planfeststellung)<br />

ergänzt.<br />

Die Festlegungen begründen sich mit:<br />

o Erschließungsmängeln sowohl im ländlichen Raum als auch im Verdichtungsraum<br />

o Erreichbarkeitsdefiziten von Zentralen Orten<br />

o Anbindungsdefiziten regional bedeutsamer Gewerbestandorte<br />

o Anbindungsdefiziten regional bedeutsamer Erholungsstandorte<br />

o Folgemaßnahmen im nachgeordneten Netz, die aus im LEP oder FEV festgelegten<br />

Zielen und Grundsätzen zum Ausbau der überregionalen Straßeninfrastruktur resultieren<br />

o Straßen, die infolge von im LEP oder FEV festgelegten Ausbauzielen der Schieneninfrastruktur<br />

verlegt oder umgebaut werden müssen.<br />

Als Vorranggebiete wurden Straßenneubauvorhaben festgelegt, für die im Rahmen fachplanerischer<br />

Verfahren eine räumlich konkrete Bestimmung des Trassenverlaufs erfolgt ist.<br />

Soweit noch keine Entscheidung zur Trassenführung vorlag oder eine Letztentscheidung zu Gunsten<br />

der Belange des Straßenbaus nicht möglich war, wurden im <strong>Regionalplan</strong> Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.


Seite 76 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Als Vorranggebiete sind die Trassen für folgende Straßenneubauvorhaben ausgewiesen:<br />

Straße Maßnahme Darstellung im FEV<br />

B 101 OU Krögis Symbol (ohne Trasse)<br />

B 172 OU Pirna, 3. BA Symbol (ohne Trasse)<br />

B 173 OU Kesselsdorf, 3. BA Symbol (ohne Trasse)<br />

S 40 OU Zschaiten nicht enthalten<br />

S 80/81 Ausbau südlich Auer nicht enthalten<br />

S 91 OU Radeburg Symbol (ohne Trasse)<br />

S 170 n OU Friedrichswalde-Ottendorf Symbol (ohne Trasse)<br />

S 172 OU Dresden-Großluga Vorbehalt (Korridor)<br />

S 175 n Verlegung Borthen - Lungkwitz, 3. BA: OU Wittgensdorf nicht enthalten<br />

S 176 n<br />

Verlegung Pirna - südlich Liebstadt, 3. BA: Ausbau Herbergen<br />

- Göppersdorf<br />

nicht enthalten<br />

S 177 Ausbau nördlich Pirna Symbol (ohne Trasse)<br />

S 191 n Verlegung Rippien - Goppeln Vorbehalt (Korridor)<br />

Als Vorbehaltsgebiete sind die Korridore für folgende Straßenneubauvorhaben ausgewiesen:<br />

Straße Maßnahme Darstellung im FEV<br />

B 98 OU Wildenhain nicht enthalten<br />

S 172 Ausbau in Heidenau nicht enthalten<br />

S 174 n Verlegung Börnersdorf - Bad Gottleuba nicht enthalten<br />

S 176 n<br />

S 176 n<br />

Verlegung Pirna - südlich Liebstadt, 1. BA: Verlegung östlich<br />

Zuschendorf<br />

Verlegung Pirna - südlich Liebstadt, 4. BA: Ausbau nördlich<br />

Börnersdorf<br />

nicht enthalten<br />

nicht enthalten<br />

S 177 Verlegung südlich Großerkmannsdorf nicht enthalten


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 77<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Hinweis:<br />

Folgende Straßenbaumaßnahmen sind im Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr des Freistaates<br />

Sachsen (1999) raumordnerisch gesichert und im <strong>Regionalplan</strong> in Karte 21 als nachrichtliche Übernahme<br />

dargestellt:<br />

Straße Maßnahme Darstellung im FEV<br />

B 6 Verlegung in Cossebaude Vorbehalt (Korridor)<br />

B 98 OU Großenhain, 2. BA: Großenhain - Folbern Vorrang (Trasse)<br />

B 98 OU Thiendorf Symbol (ohne Trasse)<br />

B 98 OU Schönfeld Symbol (ohne Trasse)<br />

B 98 OU Glaubitz Symbol (ohne Trasse)<br />

B 101 OU Priestewitz Symbol (ohne Trasse)<br />

B 101 OU Nossen Symbol (ohne Trasse)<br />

B 101 OU Soppen Symbol (ohne Trasse)<br />

B 169 OU Gröditz Vorbehalt (Korridor)<br />

B 169 Ausbau in Tiefenau Vorbehalt (Korridor)<br />

B 169 OU Lichtensee Vorbehalt (Korridor)<br />

B 169 OU Riesa, 2. BA: B 6 bis Rostocker Straße Vorrang (Trasse)<br />

B 169 OU Riesa, 3. BA: Salbitz bis B 6 Vorrang (Trasse)<br />

B 170 OU Karsdorf Symbol (ohne Trasse)<br />

B 170 OU Oberhäslich Symbol (ohne Trasse)<br />

B 173 OU Mohorn Symbol (ohne Trasse)<br />

B 175 OU Rhäsa Symbol (ohne Trasse)<br />

B 182 OU Strehla Symbol (ohne Trasse)<br />

S 32 OU Lommatzsch 1. BA, Teil 2 Symbol (ohne Trasse)<br />

S 36 Verlegung westlich Wilsdruff Symbol (ohne Trasse)<br />

S 58 Verlegung Bärnsdorf - Flughafen Vorbehalt (Korridor)<br />

S 80 Verlegung in Weinböhla Vorbehalt (Korridor)<br />

S 84 Neubau Niederwartha - Meißen, BA 2.1 Vorbehalt (Korridor)<br />

S 84 Neubau Niederwartha - Meißen, BA 2.2 Vorbehalt (Korridor)<br />

S 84 Neubau Niederwartha - Meißen, 3. BA Vorbehalt (Korridor)<br />

S 88 OU Nieschütz Vorbehalt (Korridor)<br />

S 88 OU Röderau Vorrang (Trasse)<br />

S 88 Verlegung nördlich Kreinitz Vorrang (Trasse)<br />

S 96 Verlegung in Volkersdorf Symbol (ohne Trasse)<br />

S 159 Ausbau westlich Neustadt i. Sa. Vorbehalt (Korridor)<br />

S 164<br />

Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs bei Helmsdorf<br />

Vorbehalt (Korridor)<br />

S 177 OU Großdittmannsdorf Symbol (ohne Trasse)<br />

S 177 OU Gröbern Symbol (ohne Trasse)<br />

S 177 OU Wünschendorf-Eschdorf Symbol (ohne Trasse)<br />

S 190 OU Ruppendorf Vorbehalt (Korridor)<br />

S 192 OU Grumbach Symbol (ohne Trasse)


Seite 78 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Ausbauvorhaben<br />

Unter der Prämisse sinkender Bevölkerungszahlen und einer teilweise bereits zurückgehenden Verkehrsnachfrage<br />

wird der Ausbau vorhandener Verkehrswege für die Region künftig gegenüber dem<br />

Neubau an Bedeutung gewinnen. Dieser Entwicklung wird im <strong>Regionalplan</strong> mit der Sicherung von<br />

Vorranggebieten für den Ausbau von Straßen Rechnung getragen.<br />

Abschnitte an Bundes- und Staatsstraßen mit regionalplanerisch begründetem Ausbaubedarf wurden<br />

als Vorranggebiete festgelegt, sofern dem nicht gewichtige konkurrierende Belange entgegenstehen.<br />

Da sich Ausbaumaßnahmen eng am Verlauf der bestehenden Trasse orientieren, ist die für die Festlegung<br />

eines Ziels der Raumordnung erforderliche räumliche Bestimmtheit gegeben.<br />

Bei einigen bereits in Planung befindlichen Ausbaumaßnahmen ist als Ergebnis des Planungsprozesses<br />

wesentlich von der vorhandenen Straßentrasse abgewichen worden. Diese Vorhaben wurden im<br />

<strong>Regionalplan</strong> unter „Neubauvorhaben“ eingeordnet.<br />

Eine regionalplanerische Sicherung ist notwendig, da Ausbauvorhaben in der Regel Flächen entlang<br />

der bestehenden Trasse beanspruchen (z. B. für Fahrbahnverbreiterung, Kurvenbegradigung, Gestaltung<br />

von Entwässerungsmulden und Banketten, Anlage von Radwegen, Wildleit- oder Wildschutzeinrichtungen,<br />

Neugestaltung von Böschungen nach Gradientenverschiebungen).<br />

Vorranggebiete für den Ausbau von Straßen wurden dann festgelegt, wenn der entsprechende Straßenabschnitt<br />

durch die zuständige Straßenbaubehörde als ausbaubedürftig eingeschätzt wurde und<br />

eine der folgenden regionalplanerischen Zielsetzungen erreicht werden soll:<br />

o Abbau bestehender Erreichbarkeitsdefizite von Zentralen Orten (ZO)<br />

o Lückenschlüsse im Anschluss an Neubaumaßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit<br />

überregionaler und regionaler Verkehrstrassen (ÜR)<br />

o Verbesserung grenzüberschreitender Straßenverbindungen (GR)<br />

o Ausbau des nachgeordneten Straßennetzes in Verbindung mit dem Neubau der überregionalen<br />

Verkehrstrasse BAB A 17 Dresden - Prag (AB).<br />

Nach Z 2.3.1 LEP sollen die Zentralen Orte die Versorgung der Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches<br />

in zumutbarer Entfernung sicherstellen. Die Festlegung der Vorranggebiete Straßenausbau kann<br />

ein raumplanerischer Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels sein.<br />

Grenzübergreifende lokale Straßenverbindungen zur Tschechischen Republik sollen nach<br />

G 10.14 LEP in den Regionalplänen raumordnerisch gesichert werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 79<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Als Vorranggebiete sind die Trassen für folgende Straßenausbauvorhaben festgelegt:<br />

Straße Abschnitt bzw. Maßnahme Begründung<br />

B 6 Ausbau westlich Cossebaude ZO<br />

B 6 Ausbau in Zehren ZO<br />

B 6 Ausbau in Meißen, Siebeneichener Straße ZO<br />

B 6 Ausbau westlich Wilschdorf ZO<br />

B 101 Ausbau nördlich von Katzenberg ZO<br />

B 169 Ausbau nördlich Zeithain ÜR<br />

B 169 Ausbau Lichtensee - Tiefenau ÜR<br />

B 170 Ausbau in Bannewitz ZO<br />

B 170 Ausbau südlich Dippoldiswalde ZO<br />

S 84 n Ausbau in Meißen ÜR<br />

S 85 Ausbau südlich Lommatzsch, BA 3.1 ZO<br />

S 85 Ausbau südlich Lommatzsch, BA 3.2 ZO<br />

S 154 Sebnitz - Bad Schandau ZO<br />

S 159 Langburkersdorf - Bundesgrenze GR<br />

S 159 Neustadt i. Sa. - Langenwolmsdorf (2 Teilabschnitte) ZO<br />

S 159 Langenwolmsdorf - Stolpen ZO<br />

S 159 Stolpen - Fischbacher Kreuz ZO<br />

S 164 Stolpen - Helmsdorf ZO<br />

S 164 Dobra - Lohmen ZO<br />

S 174 Ausbau in Lauenstein AB<br />

S 175 n Verlegung Borthen - Lungkwitz, 2. BA: Ausbau südlich Borthen AB<br />

S 176 n<br />

Verlegung Pirna - südlich Liebstadt, 2. BA: Ausbau nördlich<br />

Laurich<br />

S 184 Neurehefeld GR<br />

zu 8.2.1 (G)<br />

Die ländlichen Räume in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> sind teilweise durch ein dichtes Netz<br />

kleinerer Siedlungen gekennzeichnet, die durch eine hohe Anzahl von Kreis- und Gemeindestraßen<br />

miteinander verbunden sind. Der Erhalt dieser historischen Siedlungs- und Infrastruktur erfordert einen<br />

überdurchschnittlichen Aufwand. Durch den zu erwartenden weiteren Bevölkerungsrückgang und<br />

die Veränderungen in der Einwohnerstruktur in ländlichen Räumen ist damit zu rechnen, dass die<br />

Erhaltung des Verkehrsnetzes zunehmend nach Prioritäten erfolgen muss.<br />

Dabei besteht die Gefahr, dass überörtliche Verbindungsfunktionen beeinträchtigt werden und das<br />

Straßennetz seine bisherige Geschlossenheit verliert. Daher sollen Entscheidungen über die Einordnung<br />

von Straßen in geringere als die bisher geltenden Zustandsstandards oder sogar deren Aufgabe<br />

nur in Koordinierung zwischen den betroffenen Landkreisen und Kommunen erfolgen.<br />

AB


Seite 80 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

8.3 Radverkehr<br />

Karten: Die Vorbehaltsgebiete „Neubau Radverkehrsverbindung“ sind in Karte 2<br />

„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

Die Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten aus der „Radverkehrskonzeption<br />

für den Freistaat Sachsen 2005“ sind in Karte 21 „Verkehr“ nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

8.3.1 (G) Das Netz der Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten soll entsprechend<br />

der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen ausgebaut werden.<br />

8.3.2 (G) Radverkehrsverbindungen sollen übergemeindlich, insbesondere in Ausrichtung<br />

auf die Zentralen Orte und deren Versorgungs- und Siedlungskerne und<br />

die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion, verknüpft werden.<br />

Begründung<br />

zu Kap. 8.3<br />

Im Landesentwicklungsplan Sachsen wurden die Regionen mit Plansatz Z 10.18 LEP mit der Weiterentwicklung<br />

des Radwegenetzes beauftragt. Die Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen<br />

vom November 2005 stellt mit dem in ihr enthaltenen landesweiten und regionalen Radverkehrsnetz<br />

die fachplanerische Grundlage für die räumliche Konkretisierung des landesplanerischen Auftrags dar.<br />

Die Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten berücksichtigen die Erschließung der in Karte 8<br />

„Freizeit, Erholung und Tourismus“ dargestellten Tourismusgebiete und Tourismusschwerpunkte.<br />

Mit Plansatz 8.3.1 (G) des <strong>Regionalplan</strong>s werden öffentliche Planungsträger beauftragt, die bestehenden<br />

bzw. geplanten Radverkehrsverbindungen entsprechend der Konzeption bei ihren räumlichen<br />

Entscheidungen zu berücksichtigen und umzusetzen.<br />

Abschnitte von Radfernwegen sowie die regionale Route „Müglitztalradweg“ (nicht Bestandteil der<br />

Radverkehrskonzeption Sachsen 2005), die zur Optimierung von Radverkehrsverbindungen neu zu<br />

trassieren sind, wurden in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorbehaltsgebiete festgelegt.<br />

Die Weiterentwicklung des regionalen Radverkehrsnetzes dient auch der Stärkung der Tourismusgebiete<br />

und Tourismusschwerpunkte (Kap. 11).<br />

Als Bestandteile der „Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2005“ wurden in den <strong>Regionalplan</strong><br />

übernommen:<br />

„Elberadweg“<br />

„Mittelland-Route“<br />

Radfernwege<br />

„Muldentalradwanderweg“<br />

„Radfernweg Sächsische Mittelgebirge“<br />

„Sächsische Städteroute“


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 81<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Regionale Hauptradrouten<br />

Bezeichnung Verlauf<br />

Altenberg - Freital/Silberstraße 1 Altenberg - Freital<br />

Radroute „An der Silberstraße“ Zwickau - Dresden<br />

„Dresden - Bastei“ Schönfeld - Wehlen<br />

Elbe - Mulde - Weg 1 Mischütz - Schieritz<br />

Elbe - Oberlausitz 1 Pirna - Hohwald<br />

Elbe - Städteroute 1 Radeburg - Coswig<br />

„Elster - Röder“ Land Brandenburg - Großenhain<br />

„Floßkanal“ Nünchritz - Land Brandenburg<br />

„Historische Poststraße“ Heidenau - Börnchen<br />

„Hohe Straße“ Liebenau - Pirna<br />

„Jahnatal - Radroute“ Riesa - Niederstriegis<br />

„Königsbrücker Heide“ von und nach Land Brandenburg<br />

Malter - Kreischa - Pirna 1 Malter - Pirna<br />

Meißen - <strong>Osterzgebirge</strong> 1 Meißen - Rechenberg-Bienenmühle<br />

Mulde - Elbe - Radroute 1 Trebsen - Strehla<br />

„Napoleonweg“ Stolpen - Rathmannsdorf<br />

Pillnitz - Städteroute 1 Dresden-Pillnitz – Dresden-Schönborn<br />

„Rübezahlradweg“ Tschechische Republik - Bad Schandau<br />

Radroute „Sächsische Salzstraße“ Merschwitz - Medingen<br />

Saubachtal - Salzstraße 1 Klipphausen - Radeburg<br />

„Tissaer Wände - Bastei“ Tschechische Republik - Wehlen<br />

1 vorläufiger Arbeitstitel<br />

Im Alltagsradverkehr steht aus regionalplanerischer Sicht die Verknüpfung der Radverkehrsinfrastruktur<br />

mit den Nachbargemeinden und mit den Zentralen Orten im Vordergrund.


Seite 82 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

9 Industrie und Gewerbe<br />

Begriff Regional und überregional bedeutsame Vorsorgestandorte für Industrie und<br />

Gewerbe sind Gebiete, deren Flächenausweisung eine Mindestgröße von<br />

25 ha nicht unterschreiten sollen und die zur Ansiedlung von Großinvestitionen<br />

vorgesehen sind. Sie stellen Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklung<br />

„Gewerbe“ im Sinne Kapitel 5.1 LEP dar.<br />

Karte: Die regional und überregional bedeutsamen Vorsorgestandorte für Industrie<br />

und Gewerbe sind in Karte 2 „Raumnutzung“ als Vorranggebiete „Großansiedlung<br />

Industrie und Gewerbe“ ausgewiesen.<br />

Bereits rechtskräftige Gewerbe- und Industriegebiete, die noch über zusammenhängende<br />

freie Flächenkapazitäten von mindestens 25 ha für potenzielle<br />

Großansiedlungen verfügen, sind in Karte 2 „Raumnutzung“ als nachrichtliche<br />

Übernahme dargestellt.<br />

9.1 (Z) Die Ausformung der Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />

kann im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung nur bei nachgewiesenem<br />

Bedarf zur Ansiedlung einer konkreten gewerblichen Großinvestition erfolgen.<br />

Eine Inanspruchnahme zur Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe, auch nur<br />

in Teilen der Fläche, ist nicht zulässig.<br />

9.2 (G) Die Einrichtung von interkommunalen Gewerbegebieten ist verstärkt anzustreben.<br />

9.3 (G) Für die Gewerbeentwicklung der Gemeinden der Nationalparkregion Sächsische<br />

Schweiz sollen neben den Standorten in den Zentralen Orten der „Gewerbepark<br />

Sächsische Schweiz“ in Leupoldishain und das Gewerbegebiet<br />

„Am Bahnhof“ in Lohmen genutzt werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 83<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu 9.1 (Z)<br />

Eine Sachstandsanalyse zur Gewerbeflächensituation in der Planungsregion ergab, dass ein gewisser<br />

Bedarf an großflächigen Vorsorgestandorten für Industrie und Gewerbe besteht, der durch die vorhandenen<br />

Gewerbegebiete hinsichtlich Größe und Flächenzuschnitt derzeit nicht abgedeckt werden<br />

kann. Nach G 5.1.1 LEP können hierzu in den Regionalplänen entsprechende Schwerpunktbereiche<br />

für Siedlungsentwicklungen ausgewiesen werden. Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Großansiedlung<br />

Industrie und Gewerbe wird gleichzeitig auch G 6.1.4 LEP entsprochen, wonach durch die<br />

<strong>Regionalplan</strong>ung die Flächensicherung zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe mit überregionaler<br />

Bedeutung unterstützt werden soll. In einem Abstimmungsprozess mit Kommunen und Landkreisen<br />

auf regionaler Ebene wurden entsprechende Flächenpotenziale ermittelt.<br />

Folgende wesentliche Kriterien kamen dabei i. d. R. zur Anwendung:<br />

Ausschlussbereiche<br />

o <strong>Regionalplan</strong>erische Vorranggebiete und Vorrang-/Eignungsgebiete<br />

o Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz<br />

o Vorbehaltsgebiete Waldschutz<br />

o Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe<br />

o regionale Grünzüge<br />

o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

o Kleinkuppenlandschaften<br />

o Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen<br />

o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

o fachrechtlich geschützte Bereiche (soweit nicht bereits Bestandteil der o. g. regionalplanerischen<br />

Ausweisungen) wie Flächennaturdenkmale, Überschwemmungsgebiete nach<br />

§ 100 SächsWG, Trinkwasserschutzgebiete Zone I + II, Denkmalschutzgebiete, Natura 2000 -<br />

Gebiete<br />

o Siedlungen und genehmigte Bauleitplanungen (Ausnahme GE/GI-Gebiete)<br />

Restriktionsbereiche (Einzelfallprüfung erforderlich)<br />

o Waldbestand<br />

o Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />

o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten<br />

o Siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

o Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen Kulturdenkmal<br />

in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

o Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />

o Kaltluftentstehungsgebiete<br />

o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />

o Regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />

o Grünzäsuren<br />

o Flächen mit sonstigen bergbaulichen Restriktionen (u. a. Bergwerksrechte, Genehmigungen,<br />

unterirdische Hohlräume)<br />

o Landschaftsschutzgebiete (Bestand und Planung)<br />

o zerschneidende Wirkung durch:<br />

- klassifizierte Straßen (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) sowie Straßenplanung<br />

(Fachplanung oder regionalplanerische Ausweisung)<br />

- Schienenwege (Bestand)<br />

- leitungsgebundene technische Infrastruktur (Bestand und Planung)<br />

o Restriktionen durch Hangneigung: > 5 % im Hügelland und Bergland, > 2 % im Tiefland<br />

o entgegenstehende städtebauliche Entwicklungsziele.


Seite 84 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Positive Standortbedingungen<br />

o 2-km-Umkreis um BAB-Anschlussstellen<br />

o 1-km-Korridor um Bundes- und Staatsstraßen im Zuge überregionaler und regionaler Achsen<br />

o 2-km-Umkreis um Module Güterverkehrszentrum sowie Flughäfen und Verkehrslandeplätze<br />

o günstige siedlungsstrukturelle Einbindung (Zentrale Orte und Verbünde, besondere Gemeindefunktion<br />

Gewerbe)<br />

o vorhandene Industrie- und Gewerbestandorte mit Erweiterungsmöglichkeiten<br />

o Haupterschließungsstraßen und Schienenanbindung (vorhanden oder Realisierung möglich).<br />

Folgende Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

ausgewiesen:<br />

Bezeichnung Landkreis Stadt/Gemeinde Fläche [ha]<br />

südlich Starbach Meißen Ketzerbachtal 50<br />

nördlich Meißen Meißen Meißen 42<br />

südlich Radeburg Meißen Radeburg 44<br />

nördlich Großenhain Meißen Großenhain 30 *<br />

östlich Großenhain Meißen Großenhain 91 *<br />

südöstlich Nünchritz Meißen Nünchritz 41<br />

südlich Mautitz Meißen Riesa 96<br />

südlich Nasseböhla Meißen Zabeltitz 204<br />

südlich Dohma<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Bahretal/Dohma 51<br />

westlich Niederottendorf<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Neustadt i. Sa. 44<br />

südlich Langenwolmsdorf<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Stolpen 71<br />

östlich Dippoldiswalde<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Dippoldiswalde 33<br />

östlich Wilsdruff<br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Wilsdruff 54<br />

westlich Kesselsdorf<br />

Sächsische Schweiz-<br />

Wilsdruff 30<br />

westlich Wilsdruff<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

* im Zuge der Ausformung ist der Abstand zur Rollbahn besonders zu beachten<br />

Wilsdruff 54<br />

Eine Flächenkonkretisierung der ausgewiesenen Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />

in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) ist möglich, wobei der spezielle<br />

Sicherungszweck eindeutig benannt werden sollte. Bei der Konkretisierung sind dann auch ggf.<br />

noch erforderliche Pufferbereiche zu angrenzenden Nutzungen zu beachten, die unter Umständen zu<br />

weiteren Flächeneinschränkungen führen können. Alternativ sind auch andere Ausweisungen (z. B.<br />

Landwirtschaftsfläche) möglich, sofern gewährleistet bleibt, dass die spätere Inanspruchnahme damit<br />

nicht unmöglich gemacht wird.<br />

Unter Verweis auf die Begriffsbestimmung nach Kapitel 5.1 LEP für Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklungen<br />

hat in Anwendung des Zieles die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen erst<br />

nach konkretem Bedarf zu erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Flächen nur entsprechend<br />

der im Ziel benannten Zweckbestimmung genutzt werden können. Da einerseits aufgrund der<br />

landschaftlichen Spezifik der Region derartige Standorte nur in begrenztem Umfange zur Verfügung<br />

stehen, andererseits kleinere Flächen in bereits vorhandenen Industrie- und Gewerbegebieten in noch<br />

ausreichendem Umfang vorhanden sind, ist unbedingt zu vermeiden, dass eine Nutzung von Standorten,<br />

die für potenzielle Großansiedlungen geeignet sind, für kleinteiliges Gewerbe erfolgt.<br />

In Übereinstimmung mit dem Ziel wird die Ansiedlung von Unternehmen gesehen, soweit sie der<br />

Großansiedlung nachgeordnet erfolgt und diese Unternehmen als Zulieferer oder mit anderen unmittelbaren<br />

Verbindungen zur Großansiedlung nützlich oder notwendig sind.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 85<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 9.2 (G)<br />

Nach G 6.1.3 LEP sollen in den Gemeinden bedarfsgerecht gewerbliche Bauflächen zur Sicherung<br />

der Eigenentwicklung zur Verfügung gestellt werden. In der Begründung zu diesem Grundsatz wird<br />

explizit darauf hingewiesen, dass im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsame<br />

Gewerbegebiete und Gewerbeverbünde geschaffen werden sollen. Mit dem Grundsatz des <strong>Regionalplan</strong>s<br />

soll dieses Anliegen im Hinblick auf die besseren Vermarktungschancen größerer Flächen, die<br />

in der Regel auch über eine bessere infrastrukturelle Ausstattung und Anbindung verfügen, unterstützt<br />

werden. Eine Neuausweisung von derartigen Gewerbegebieten sollte jedoch generell nur bei entsprechendem<br />

Bedarf erfolgen - dies ist dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden geschuldet. Sofern<br />

eine gemeinsame Kosten-/Nutzenteilung der beteiligten Gemeinden erfolgt, ist auch die Einrichtung<br />

regional bedeutsamer Gewerbeflächen auf nur einem Gemeindegebiet denkbar.<br />

zu 9.3 (G)<br />

Die Städte und Gemeinden innerhalb der Nationalparkregion Sächsische Schweiz sind bezüglich ihrer<br />

gewerblichen Entwicklung aufgrund der ökologisch sensiblen Landschaft und deren Schutzstatus<br />

eingeschränkt. Aus diesem Grunde haben geeignete Flächen an verkehrsgünstigen Standorten außerhalb<br />

bzw. am Rande der Nationalparkregion besondere Bedeutung für die gewerbliche Entwicklung<br />

in dieser Region.<br />

Neben der vorrangigen Inanspruchnahme der gewerblichen Standorte in den Zentralen Orten im Umfeld<br />

der Nationalparkregion, insbesondere im Mittelzentrum Pirna, sollen die Möglichkeiten zur überörtlichen<br />

Ansiedlung in den beiden, bereits genehmigten Gewerbegebieten genutzt werden. Sowohl<br />

im „Gewerbepark Sächsische Schweiz“ in Leupoldishain (Stadt Königstein) als auch im Gewerbegebiet<br />

„Am Bahnhof“ (Gemeinde Lohmen) bestehen hierzu noch ausreichende Potenziale zur Ansiedlung.<br />

Sie befinden sich in unmittelbarer Nähe zu den Gemeinden der Nationalparkregion und sind<br />

verkehrsgünstig gelegen. Der Standort in Leupoldishain befindet sich im Bereich der ausgeformten<br />

überregionalen Verbindungsachse OZ Dresden - MZ Pirna - GZ Bad Schandau - (Prag) und der<br />

Standort in Lohmen an der regionalen Verbindungs- und Entwicklungsachse MZ Pirna - (MZ Radeberg).


Seite 86 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

10 Rohstoffgewinnung und -sicherung<br />

Gewinnung und Sicherung<br />

Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „oberflächennahe Rohstoffe“ sind in Karte<br />

2 „Raumnutzung“ ausgewiesen und in Karte 19 als Übersicht dargestellt.<br />

Hinweis: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe sind in der<br />

Begründung zu diesem Kapitel im Einzelnen benannt.<br />

10.1 (G) Dem möglichst vollständigen Abbau bereits aufgeschlossener Lagerstätten ist<br />

Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen einzuräumen.<br />

10.2 (G) Eine Überlastung einzelner Teilräume, die eine nachhaltige Beeinträchtigung<br />

des Naturhaushaltes, des Landschaftscharakters bzw. der Wohn- und Lebensqualität,<br />

insbesondere durch die entstehende Verkehrsbelastung, befürchten<br />

lässt, soll vermieden werden.<br />

10.3 (Z) Die Inanspruchnahme des Vorranggebietes südlich von Würschnitz (2 Teilflächen)<br />

im Landkreis Meißen ist so zu planen und zu realisieren, dass die Wassergewinnung<br />

aus dem Speichersystem Radeburg in erforderlicher Menge<br />

und Güte erhalten bleibt.<br />

10.4 (Z) Die Inanspruchnahme des Vorranggebietes südwestlich Hermsdorf/Erzgebirge<br />

im Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> ist so zu planen und<br />

zu realisieren, dass die Wassergewinnung aus dem Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle<br />

bzw. der Talsperre Lichtenberg in erforderlicher Menge<br />

und Güte erhalten bleibt.<br />

Nachfolgenutzung/Renaturierung<br />

10.5 (G) Die Wiedernutzbarmachung von Abbauflächen soll unter Berücksichtigung der<br />

Belange von Natur und Landschaft, der Land- und Forstwirtschaft sowie des<br />

Bedarfs an Flächen für die Erholungsnutzung erfolgen.<br />

Die konkret festzulegenden Rekultivierungsziele sollen u. a. bestehende Defizite<br />

im Gebiet, insbesondere in Bezug auf o. g. Funktionen und Nutzungen<br />

des Freiraumes, berücksichtigen und nach Möglichkeit zu einer Strukturbereicherung<br />

des betroffenen Landschaftsraumes beitragen.<br />

Altbergbau/Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />

Karte: Die in der Region umfangreich vorhandenen „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“<br />

und die Bauanpassungsgebiete nach § 110 BBergG sind als nachrichtliche<br />

Übernahme in Karte 20 dargestellt.<br />

10.6 (G) Für die im Zusammenhang mit dem Altbergbau stehenden Halden und Industriellen<br />

Absetzanlagen (IAA) soll eine landschaftsgerechte und, sofern bekannt,<br />

auf konkrete Nachnutzungsziele orientierte nachträgliche Wiedernutzbarmachung<br />

erfolgen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 87<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu Gewinnung und Sicherung<br />

Die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Rohstoffe ist nach LEP Aufgabe<br />

der <strong>Regionalplan</strong>ung. Im Plansatz Z 7.2 LEP werden hierzu Vorgaben und Rahmenbedingungen<br />

festgeschrieben.<br />

Auf die Nutzung des Instruments „Eignungsgebiete“ nach § 7 Abs. 4 Satz 3 ROG i. V. m. § 2 Abs. 2<br />

Satz 3 SächsLPlG wird in Anbetracht folgender Gründe verzichtet:<br />

o Bedingt durch die Standortgebundenheit der Rohstoffe beschränkt sich eine wirtschaftliche<br />

Rohstoffnutzung auf die abbauwürdigen Lagerstätten.<br />

o Der Abbau von Rohstoffen stellt nur eine vorübergehende Nutzung der Flächen dar.<br />

Durch die Wiedernutzbarmachung kann nach dem Abbau i. d. R. die vorhergehende Nutzung<br />

wieder aufgenommen werden oder eine andere sinnvolle Nachnutzung erfolgen.<br />

o Durch die Vorrangausweisung anderer Freiraumfunktionen, die ggf. die Rohstoffgewinnung<br />

ausschließen, kann in Einzelfällen die Lenkung der Rohstoffgewinnung auf konfliktarme<br />

Standorte ebenso unterstützt werden.<br />

Mit dem Fachgutachten des LfUG zur Bewertung der Rohstofflagerstätten in Sachsen 12 liegt auf<br />

Grundlage der Daten der Karte der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe des Freistaates Sachsen<br />

(KOR 50) eine aktuelle und umfassende Bewertung der Lagerstätten der Steine und Erden (Baurohstoffe)<br />

sowie ausgewählter Industrieminerale vor. Entsprechend der Parameter Menge und Mächtigkeit<br />

des Rohstoffes, Nutzschicht/Abraum-Verhältnis, geologischer Kenntnisstand sowie Qualität/Verwendung<br />

wurde darin jede Fläche beurteilt und in eine von vier Bauwürdigkeitsklassen eingeteilt.<br />

In Kombination mit dem Planungsstand zur Nutzung der jeweiligen Lagerstätte wurde daraus die<br />

Sicherungswürdigkeit ermittelt, wobei planfestgestellte, zugelassene bzw. genehmigte Abbauflächen<br />

(im Weiteren zusammengefasst als genehmigte Abbauflächen) in die höchste Sicherungswürdigkeit<br />

(Stufe 4) eingeordnet wurden.<br />

Das Bewertungsergebnis ist in der Karte 9 (Erläuterungskarte) des LEP dargestellt. In Karte 2.2 - 14<br />

FB LRP 13 werden die Potenzialflächen im Regionszuschnitt gezeigt. In Ergänzung des Fachgutachtens<br />

wurden seitens des LfUG Flächenvorschläge zur Rohstoffsicherung erarbeitet, die als Arbeitsgrundlage<br />

zur Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dienten.<br />

Entsprechend dem LEP soll sich der Umfang der regionalplanerischen Ausweisungen am kurz-, mittel-<br />

und langfristigen Rohstoffbedarf orientieren, wobei für die kurz- und mittelfristigen Bedarfe jeweils<br />

ein Zeitraum von ca. 20 Jahren angesetzt wird. Unter dem Gesichtspunkt der nicht vermehrbaren<br />

Rohstoffvorräte sollten auch über diesen Zeitraum hinaus Rohstoffvorräte vorsorgend gesichert werden<br />

(langfristiger Bereich). Es sollte gewährleistet sein, dass diese Lagerstätten und Vorkommen vor<br />

Über- und Verbauung geschützt sind.<br />

Ebenso wie der Umfang soll sich entsprechend LEP auch die Bindungswirkung der getroffenen Festlegungen<br />

zur Rohstoffsicherung am kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf orientieren. Für den kurzfristigen<br />

Bedarf sollten die Rohstoffe i. d. R. durch die Ausweisung von Vorranggebieten und für den<br />

mittelfristigen Bedarf durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gesichert werden. Für den langfristigen<br />

Bedarf kommt i. d. R. das Instrument des Vorbehaltsgebietes zur Anwendung.<br />

Besonderes Augenmerk der regionalplanerischen Sicherung gilt landesbedeutsamen Rohstofflagerstätten.<br />

Die Landesbedeutsamkeit ergibt sich aus ihrer Seltenheit bzw. ihres hohen Veredelungspotenzials.<br />

Regionale Beispiele dafür sind Kaoline, Spezialtone für die Erzeugung feuerfester Materialien<br />

und Naturwerkstein (z. B. Sandstein). Diese sollen nach LEP in der Regel durch die Ausweisung von<br />

Vorranggebieten gesichert werden, auch wenn der kurz- und mittelfristige Bedarf damit erheblich<br />

überschritten wird.<br />

Die Sicherung der genehmigten regionalbedeutsamen Abbauflächen und deren Erweiterungs- und<br />

Ersatzflächen hat wesentliche Bedeutung, um zusätzliche Neuaufschlüsse weitgehend zu vermeiden.<br />

Bei der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete wurden diese Flächen daher besonders<br />

berücksichtigt. Davon unberührt bleibt der Bestandsschutz für bereits genehmigte Abbauflächen, auch<br />

wenn diese nicht in die regionalplanerische Sicherung einbezogen wurden.<br />

12<br />

Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Fachgutachten „Bewertung der Rohstofflagerstätten in<br />

Sachsen“, Freiberg, 2002<br />

13<br />

Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006


Seite 88 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Potenzialflächen für den Rohstoffabbau werden sehr häufig von anderen Raumansprüchen überlagert,<br />

die eine Abwägung erforderlich machen. Bei der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

oberflächennahe Rohstoffe wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik zugrunde<br />

gelegt.<br />

Im Einzelnen wurden die Restriktionen wie folgt angewendet:<br />

A) Fachrechtliche Restriktionen mit teilweise ausschließender Wirkung:<br />

o Naturschutzgebiete einschließlich Nationalpark „Sächsische Schweiz“ (ausschließende<br />

Wirkung)<br />

o Landschaftsschutzgebiete<br />

Die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet ist möglich, soweit die jeweilige Schutzgebietsverordnung<br />

für den Rohstoffabbau nicht explizit ein Verbot ausspricht<br />

o FFH - Gebiete mit Ausnahme von Flächen, für die im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />

bereits eine FFH-Verträglichkeit des Vorhabens bescheinigt worden ist<br />

o SPA - Gebiete (i. d. R. ausschließende Wirkung)<br />

o Naturdenkmale (einzelfallbezogene Wirkung)<br />

o Überschwemmungsgebiete mit Ausnahme von Flächen, die auf bereits genehmigten<br />

Rahmenbetriebsplänen beruhen (ausschließende Wirkung)<br />

o Trinkwasserschutzgebiete (ausschließende Wirkung)<br />

o Denkmalschutzgebiete (ausschließende Wirkung).<br />

B) Bestehende Nutzungen:<br />

Bereits im Rahmen der o. g. Bewertung der Rohstofflagerstätten wurden bestehende Nutzungen<br />

(Siedlungsbestand/genehmigte Bauleitplanung, Einrichtungen der technischen Infrastruktur) ausgeblendet<br />

und entsprechende Abstände als Tabu-Zonen eingehalten.<br />

Bei der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden die Abstände zur Wohnbebauung<br />

wie folgt konkretisiert:<br />

Vorranggebiete Vorbehaltsgebiete<br />

Festgestein > 300 m > 300 m<br />

Kies, Kiessand, Sand > 300 m > 150 m<br />

sonst. Lockergesteine > 150 m > 150 m<br />

Außerdem wird zu Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten grundsätzlich ein Abstand von<br />

mindestens 1200 m eingehalten.<br />

Diese Abstände können unterschritten werden, wenn im konkreten Einzelfall nachgewiesen wurde,<br />

dass immissionsschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Soweit noch keine konkreten Vorhabensplanungen<br />

vorliegen, wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich geplante und der Rohstoffgewinnung<br />

entgegenstehende Nutzungsänderungen (insbesondere geplante Siedlungserweiterungen),<br />

die in vorsorglich freigehaltene Pufferbereiche von Vorranggebieten eingreifen, mit der vorrangigen<br />

Zweckbestimmung nicht vereinbar sind.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 89<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

C) <strong>Regionalplan</strong>erische Abwägung mit konkurrierenden Raumfunktionen:<br />

Folgende konkurrierende Raumnutzungsansprüche führen i. d. R. zum Ausschluss der Ausweisung<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennaher Rohstoffe:<br />

o Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

o Vorranggebiete Weinbau<br />

o Vorranggebiete Landwirtschaft<br />

(nur bei Vorbehaltsgebietsansprüchen Rohstoffabbau)<br />

o Vorranggebiete Waldschutz<br />

o Vorranggebiete Wasserressourcen<br />

o Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />

o Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken<br />

o Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />

(nur bei Vorbehaltsgebietsansprüchen Rohstoffabbau)<br />

o Vorranggebiete Solarenergienutzung<br />

(nur bei Vorbehaltsgebietsansprüchen Rohstoffabbau).<br />

Vorrangausweisungen Straßenbau haben auf die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennaher<br />

Rohstoffe zerschneidende Wirkung. Ansprüche von verschiedenen Vorbehaltsgebieten konkurrierender<br />

Raumnutzungen lassen sich i. d. R. überlagern und zeigen das Konfliktpotenzial an, das bei konkreten<br />

Vorhabensplanungen zu berücksichtigen ist.<br />

D) Weitere regionalplanerische Belange, die im Einzelfall zu prüfen sind:<br />

o Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

o Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischen<br />

Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen, Hanglagen; Kleinkuppenlandschaften<br />

o Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung der o. g. Restriktionen jedoch nur zu einer Regelentscheidung<br />

führt, von der nach immer auch vorzunehmender Einzelprüfung in begründeten Fällen,<br />

insbesondere bei bereits genehmigten Abbauflächen, abgewichen werden kann.


Seite 90 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bedarfsnachweis<br />

Als Grundlage für einen anzunehmenden Rohstoffbedarf wird auf den durchschnittlichen Fördermengenwert<br />

je Rohstoffgruppe im Freistaat Sachsen über 10 Jahre (1992-2001) zurückgegriffen. Bei dieser<br />

Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass dabei nur die Fördermengen der Bodenschätze<br />

unter Bergrecht enthalten sind. Mit dem 1996 verabschiedeten Gesetz zur Vereinheitlichung der<br />

Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen erfolgt die Gewinnung von Massenrohstoffen, wie z. B. Kiessand,<br />

Schotter, Splitt, Lehm, sofern keine Bergrechte (Bewilligung oder Bergwerkseigentum) bestehen,<br />

vielfach auf anderer gesetzlicher Grundlage (z. B. Immissionsschutzrecht, Baurecht) und entzieht<br />

sich damit weitestgehend einer statistischen Erfassung. Zur Ermittlung der Bedarfe wird deshalb von<br />

einem 20 %-igen Aufschlag ausgegangen.<br />

Die Verteilung der Bodenschätze ist räumlich differenziert. Um einen regionalen Ausgleich zu ermöglichen,<br />

wird der de facto bestehende Anteil der Planungsregion an der Gesamtfördermenge im Freistaat<br />

Sachsen (2001) zugrunde gelegt.<br />

Damit ergeben sich für den kurz- und mittelfristigen Bedarf folgende zu sichernde Rohstoffmengen:<br />

Durchschnittswert der<br />

jährlich verwertbaren<br />

Fördermenge im<br />

Freistaat Sachsen<br />

(1992-2001)<br />

[Mio. t]<br />

Anteil der Planungsregion<br />

an der Gesamtfördermenge<br />

(2001)<br />

ermittelter Rohstoffbedarf<br />

für 20 bzw.<br />

40 Jahre<br />

[Mio. t]<br />

Festgestein 27,65 15,7 % 104,0 bzw. 208,1<br />

Kies, Kiessand, Sand 20,61 23,9 % 118,4 bzw. 236,9<br />

sonstiges Lockergestein 2,20 12,2 % 6,4 bzw. 12,9<br />

Quelle: Bergberichte Sächsisches Oberbergamt, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

Im Rahmen des o. g. Fachgutachtens wurde für die bewerteten Rohstofflagerstätten eine Vorratsschätzung<br />

vorgenommen. Der industriell verwertbare Vorrat wird dabei mit 70 % des geologischen<br />

Vorrats der betreffenden Fläche angenommen. Soweit durch den Abwägungsprozess nur Teilbereiche<br />

der jeweiligen Rohstofflagerstätte ausgewiesen werden, wird der flächenmäßige Anteil zur Vorratsermittlung<br />

verwendet. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass sich der überwiegende Teil der Vorranggebiete<br />

auf bereits in Abbau befindliche Gebiete bezieht und sich dadurch lediglich Restvorräte<br />

sichern lassen. Zur Ermittlung der jeweiligen Restvorräte wurde seitens des LfUG eine gesonderte<br />

Berechnung durchgeführt und dem Regionalen Planungsverband in kumulierter Form zur Verfügung<br />

gestellt. Sofern einzelne bereits aktive bzw. genehmigte Abbauvorhaben nicht (z. B. Abbauvorhaben<br />

mit nur örtlicher Bedeutung) oder nur teilweise (z. B. Herausnahme von Flächen in FFH-Gebieten) in<br />

die regionalplanerische Sicherung einbezogen werden, bleiben sie bei der Vorratsschätzung unberücksichtigt.<br />

Insgesamt stellen diese, lediglich durch die Abbaugenehmigung gesicherten Flächen<br />

weniger als 10 % der Gesamtmenge an Restvorräten dar.<br />

Zusammen mit den unverritzten Lagerstätten ergeben sich für die ermittelten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

folgende Vorratsmengen und Laufzeiten:<br />

Vorranggebiete<br />

Vorratsmenge/Laufzeit<br />

Vorbehaltsgebiete<br />

Vorratsmenge/Laufzeit<br />

Festgestein 154 Mio. t/ 30 Jahre 370 Mio. t/ 71 Jahre<br />

Kies, Kiessand, Sand 167 Mio. t/ 28 Jahre 155 Mio. t/ 26 Jahre<br />

sonstiges Lockergestein 33 Mio. t/ 102 Jahre 39 Mio. t/ 121 Jahre<br />

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Angaben der Vorratsmengen nur eine sehr grobe Schätzung<br />

darstellen und die Angaben der Laufzeiten mit erheblichen Unwägbarkeiten, v. a. in Hinblick auf<br />

die tatsächlich erreichten Fördermengen, verbunden sind.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 91<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Auf Grundlage der angewandten Methodik kann nachgewiesen werden, dass der prognostizierte Rohstoffbedarf<br />

für den kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont durch die Ausweisung von Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebieten gesichert werden kann. Der zeitliche Vorlauf im Bereich der Sicherung von Festgesteinen<br />

wird durch wenige große Vorbehaltsgebiete ermöglicht. Es wurden zusätzlich jedoch auch<br />

kleinere Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, um einer regionalen Verteilung besser gerecht zu werden<br />

und entsprechend dem o. g. Fachgutachten verschiedene Gesteinsvarietäten und -qualitäten einzubeziehen.<br />

Der Vorlauf im Bereich der sonstigen Lockergesteine wird insbesondere in den Rohstoffgruppen<br />

Spezialtone und Kaoline gebildet. Hierbei handelt es sich jedoch um landesbedeutsame<br />

Rohstoffe, die umfassend und unabhängig vom Bedarf gesichert werden sollten.<br />

Folgende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen 14 :<br />

VORRANGGEBIETE<br />

Nr. Kreis Rohstoff Ortslage<br />

Vorranggebiete für den Abbau von Kies, Kiessand und Sand<br />

1 Stadt Dresden Kiessand nördlich Weixdorf<br />

2 Stadt Dresden Sand Dresden-Nord: Hellerau<br />

3 Stadt Dresden Sand Dresden-Nord: östlich Industriegelände<br />

4 Stadt Dresden Kiessand Dresden-Ost: Söbrigen<br />

5 LK Meißen Kiessand westlich Niederlommatzsch<br />

6 LK Meißen<br />

Kiessand/<br />

Grauwackezersatz<br />

östlich Radeburg<br />

7 LK Meißen Sand südöstlich Churschütz<br />

8 LK Meißen Kiessand Coswig/OT Brockwitz<br />

9 LK Meißen Kiessand westlich Sönitz<br />

10 LK Meißen Kiessand nordwestlich Taubenheim<br />

11 LK Meißen Kiessand südwestlich Nieska<br />

12 LK Meißen Kiessand östlich Raden<br />

13 LK Meißen Kiessand nördlich Strauch<br />

14 LK Meißen Kiessand nordwestlich Weißig am Raschütz<br />

15 LK Meißen Kiessand nordöstlich Brößnitz<br />

16 LK Meißen Kiessand südwestlich Naundorf<br />

17 LK Meißen Kiessand nördlich Riesa/Reußener Berge<br />

18 LK Meißen Kiessand nordwestlich Zeithain<br />

19 LK Meißen Kiessand nordwestlich Röderau (4 Teilflächen)<br />

20 LK Meißen Kiessand südlich Zeithain (2 Teilflächen)<br />

21 LK Meißen Kiessand nördlich Glaubitz<br />

22 LK Meißen Kiessand westlich Adelsdorf<br />

23 LK Meißen Kiessand östlich Skaup<br />

24 LK Meißen Kiessand östlich Folbern<br />

25 LK Meißen Kiessand nördlich Stölpchen<br />

26 LK Meißen Kiessand östlich Plotitz<br />

27 LK Meißen Kiessand nördlich Bahra<br />

28 LK Meißen Kiessand südlich Würschnitz (2 Teilflächen)<br />

29 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Kiessand nördlich Pratzschwitz<br />

30 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Kiessand westlich Pirna-Copitz (3 Teilflächen)<br />

14 Grundsätzlich werden alle Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit einer Flächengröße < 10 ha symbolhaft darge-<br />

stellt. Für zusammengehörige, auch < 10 ha große Teilfelder eines Gebietes, die in der Summe jedoch mindes-<br />

tens 10 ha erreichen, erfolgt eine flächige Darstellung. Das VRG Nr. 50 ist ebenfalls flächig dargestellt, da das<br />

Abbaufeld über die Planungsregion hinausreicht.


Seite 92 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Nr. Kreis Rohstoff Ortslage<br />

Vorranggebiete für den Abbau von sonstigen Lockergesteinen<br />

31 Stadt Dresden Lehm Dresden-Ost: Kleinluga<br />

32<br />

Stadt Dresden/<br />

LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Lehm Dresden-Ost: Lockwitz<br />

33 LK Meißen Kaolin Seilitz-Weißerdewerk<br />

34 LK Meißen Kaolin Seilitz<br />

35 LK Meißen Kaolin nördlich Ockrilla<br />

36 LK Meißen Syenodioritzersatz westlich Radeburg<br />

37 LK Meißen Lehm südwestlich Graupzig<br />

38 LK Meißen Ton nördlich Canitz<br />

39 LK Meißen Kaolin westlich Schletta<br />

40 LK Meißen Lehm Strehla-Forberge<br />

41 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm südlich Grumbach<br />

42 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm Freital<br />

Vorranggebiete für den Abbau von Festgesteinen<br />

43 LK Meißen Andesit nördlich Leutewitz<br />

45 LK Meißen Granit Meißen/Steinweg<br />

46 LK Meißen Rhyolith (Quarzporphyr) Meißen-Dobritz<br />

47 LK Meißen Monzonit südwestlich Kleinschönberg<br />

48 LK Meißen Grauwacke östlich Brößnitz<br />

49 LK Meißen Grauwacke südlich Bieberach/Wetterberg<br />

50 LK Meißen Grauwacke östlich Sacka<br />

51 LK Meißen Grauwacke südöstlich Rödern<br />

52 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granodiorit/Mikrogabbro östlich Oberottendorf<br />

53 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granodiorit/Mikrogabbro östlich Berthelsdorf/Hohwald-Valtengrund<br />

54 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granodiorit/Mikrogabbro östlich Berthelsdorf/Hohwald-Grenzland<br />

55 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein Lohmen<br />

56 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südlich Doberzeit<br />

57 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein nordwestlich Dorf Wehlen<br />

58 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südlich Dorf Wehlen<br />

59 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein nördlich Großcotta/ Lohmgrund I (2 Teilfl.)<br />

60 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein nördlich Großcotta/Lohmgrund II<br />

61 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südwestlich Pirna-Neundorf<br />

62 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein westlich Reinhardtsdorf<br />

63 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Amphibolit-Hornblendegesteine<br />

(Metabasite)<br />

nördlich Nentmannsdorf<br />

64 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Amphibolit-Hornblendegesteine<br />

(Metabasite)<br />

nördlich Friedrichswalde<br />

65 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Kalkstein Borna-Gersdorf/nördlich Borna<br />

66 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Andesit südöstlich Wilsdruff<br />

67 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Gneis/Quarzphyllit westlich Grumbach<br />

68 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Andesit nordwestlich Wurgwitz<br />

69 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Mikrogranit (Granitporphyr)<br />

östlich Ulberndorf<br />

70 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Rhyolith (Quarzporphyr) westlich Hartmannsdorf<br />

71 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Rhyolith (Quarzporphyr) südlich Röthenbach<br />

72 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Mikrogranit (Granitporphyr)<br />

westlich Bärenstein<br />

73 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Gneis westlich Lauenstein<br />

74 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Calcitmarmor/<br />

Dolomitmarmor<br />

südwestlich Hermsdorf/Erzgebirge


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 93<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

VORBEHALTSGEBIETE<br />

Nr. Kreis Rohstoff Ortslage<br />

Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Kies, Kiessand und Sand<br />

1 LK Meißen Kiessand südwestlich Ockrilla<br />

2 LK Meißen Kiessand Brockwitz-Nord<br />

3 LK Meißen Kiessand Sönitz-Nord<br />

4 LK Meißen Kiessand Taubenheim<br />

5 LK Meißen Kiessand westlich Oppitzsch<br />

6 LK Meißen Kiessand nördlich Glaubitz<br />

7 LK Meißen Kiessand südlich Lichtensee<br />

8 LK Meißen Kiessand östlich Raden<br />

9 LK Meißen Kiessand nördlich Skäßchen<br />

10 LK Meißen Kiessand östlich Folbern<br />

11 LK Meißen Kiessand nördlich Stölpchen<br />

12 LK Meißen Kiessand nordöstlich Plotitz/südlich Seerhausen<br />

13 LK Meißen Kiessand nördlich Ebersbach<br />

14 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Kiessand nördlich Birkwitz<br />

Vorbehaltsgebiete für den Abbau von sonstigen Lockergesteinen<br />

15 Stadt Dresden Lehm Dresden-Ost:Nickern<br />

16 Stadt Dresden Lehm Dresden-Ost: Kleinluga<br />

17 LK Meißen Kaolin nordwestlich Seilitz<br />

18 LK Meißen Kaolin nördlich Ockrilla<br />

19 LK Meißen Lehm nördlich Graupzig (2 Teilflächen)<br />

20 LK Meißen Ton westlich Löthain (2 Teilflächen)<br />

21 LK Meißen Ton nördlich Löthain<br />

22 LK Meißen Ton/ Kaolin nord-/südwestlich Schletta (2 Teilflächen)<br />

23 LK Meißen Lehm Meißen/Rotes Gut<br />

24 LK Meißen Ton/ Kaolin westlich Ullendorf<br />

25 LK Meißen Lehm nördlich Rhäsa (3 Teilflächen)<br />

26 LK Meißen Lehm westlich Deutschenbora<br />

27 LK Meißen Kaolin nordwestlich Ockrilla<br />

28 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm westlich Dittersbach<br />

29 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm südwestlich Bielatal<br />

30 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Lehm südwestlich Wilsdruff<br />

Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Festgesteinen<br />

31 LK Meißen Monzonit südwestlich Kleinschönberg<br />

32 LK Meißen Monzonit östlich Hühndorf<br />

33 LK Meißen Grauwacke nördlich Schönborn<br />

35 LK Meißen Rhyolith südlich Kmehlen-Gävernitz<br />

36 LK Meißen<br />

Monnit/<br />

Granitgänge<br />

südlich Nauleis<br />

37 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granodiorit/Mikrogabbro<br />

östlich Oberottendorf<br />

38 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Granit/Hornfels westlich Weesenstein<br />

39 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein nördlich Großcotta/Lohmgrund II<br />

40 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südwestlich Pirna-Neundorf (2 Teilflächen)<br />

41 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Sandstein südlich Dohma<br />

42 LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> Gneis westlich Lauenstein


Seite 94 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 10.1 (G)<br />

Mineralische Rohstoffe sind nicht regenerierbar und grundsätzlich an den Standort ihrer Entstehung<br />

gebunden. Ihre Gewinnungsstandorte sind deshalb nicht beliebig wählbar. Soweit es mit den Zielen<br />

des <strong>Regionalplan</strong>s vereinbar ist, soll der möglichst vollständige Abbau in den aktiven Tagebauen dazu<br />

dienen, die Einbeziehung neuer, noch unverritzter Flächen in die Rohstoffgewinnung zu minimieren<br />

und damit zur Schonung von Natur und Landschaft einerseits sowie der Rohstoffvorräte andererseits<br />

beizutragen.<br />

Darüber hinaus haben sich für einige Standorte stabile räumliche Strukturen herausgebildet (z. B.<br />

Ansiedlung von Verarbeitungsbetrieben, Lieferbeziehungen, Arbeitskräftebeziehungen), deren Störung<br />

zumindest zeitweise mit negativen ökonomischen und sozialen Wirkungen verbunden wäre.<br />

zu 10.2 (G)<br />

Eine Konzentration mehrerer Abbaustellen in einem Gebiet führt gegebenenfalls zu einer Potenzierung<br />

der Umweltbeeinträchtigungen. So kann diese beispielsweise mit einer grundlegenden Veränderung<br />

des Landschaftscharakters verbunden sein. Die Beurteilung einzelner Abbauplanungen sollte<br />

sich deshalb auch stets an der Summenwirkung vorhandener und geplanter Gewinnungsstandorte in<br />

einem Gebiet orientieren, wobei u. a. die Belastung und Aufnahmefähigkeit der Verkehrsinfrastruktur<br />

einen entscheidenden begrenzenden Faktor darstellt. Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe<br />

darf insgesamt nicht zu einer unvertretbaren Belastung von Naturhaushalt, Wohnumwelt, Landschaft<br />

und Infrastruktur führen. Bei benachbarten Lagerstätten kann das zeitliche Nacheinander der Nutzung<br />

die Umweltbeeinträchtigungen reduzieren.<br />

zu 10.3 (Z)<br />

Bei der Abwägung am Standort war die Überlagerung des Rohstoffbelanges mit dem Belang des<br />

Trinkwasserschutzes, der sich durch die Lage im festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet Schutzzone<br />

III des Speichersystems Radeburg ergibt, besonders zu berücksichtigen. Um die Trinkwassernutzung<br />

trotz Vorrangausweisung zugunsten des Rohstoffabbaus in Menge und Güte nicht zu gefährden,<br />

machen sich in der Abbauplanung entsprechende Einschränkungen nötig, deren Rahmen mit diesem<br />

Plansatz festgeschrieben wird.<br />

zu 10.4 (Z)<br />

Die Lagerstätte, in der Calcit- und Dolomitmarmor untertägig abgebaut wird, besitzt aus rohstoffwirtschaftlicher<br />

Sicht eine wesentliche Bedeutung. Ihre Lage innerhalb von Teilen der Wasserschutzzonen<br />

II und III des Talsperrensystems Klingenberg-Lehnmühle bzw. Lichtenberg lässt bei signifikanter<br />

Ausweitung Konflikte mit der Rohwasserbereitstellung befürchten. Um die Rohwassergewinnung aus<br />

den genannten Talsperren, die v. a. Bedeutung für die Trinkwasserversorgung von großen Teilen des<br />

Verdichtungsraumes Dresden hat, nicht zu gefährden, sind gegebenenfalls Einschränkungen in der<br />

vollständigen Ausbeutung der Lagerstätte hinzunehmen, deren Rahmen mit diesem Plansatz festgeschrieben<br />

wird.<br />

zu Nachfolgenutzung/Renaturierung<br />

zu 10.5 (G)<br />

Entsprechend der Begriffsbestimmung nach § 4 Abs. 4 BBergG ist die Wiedernutzbarmachung die<br />

ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung<br />

des öffentlichen Interesses. Soweit hier Entwicklungsoptionen bestehen, sollen die Rekultivierungsziele<br />

und -maßnahmen die Durchsetzung regionalplanerischer Festsetzungen zur Freiraumentwicklung<br />

unterstützen, indem sie insbesondere bei Standorten in schutzbedürftigen Bereichen oder in<br />

Angrenzung an diese die Sicherung des entsprechenden Schutzgutes gewährleisten bzw. zur Stärkung<br />

und zum Ausbau der jeweils spezifischen Freiraumfunktion beitragen [vgl. hierzu auch 7.1.2 (Z)].<br />

Besonders bei größeren Abbauflächen ist neben dem Bemühen, die unmittelbare Eingriffsfläche so<br />

gering wie möglich zu halten, eine schrittweise, parallel zum Abbaufortschritt erfolgende Wiedernutzbarmachung<br />

von großer Bedeutung. Damit soll gewährleistet werden, dass die Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes so gering wie möglich gehalten und eine schnellstmögliche Rekultivierung für die<br />

Land- bzw. Forstwirtschaft oder im Falle beabsichtigter Entwicklung von Sukzessionsflächen zügig<br />

eine weitestgehend ungestörte Regeneration des Naturhaushaltes ermöglicht wird.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 95<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu Altbergbau/Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen<br />

In Karte 20 sind die „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“ gemäß § 7 SächsHohlrVO (Sächsische<br />

Hohlraumverordnung vom 06.03.2002, geändert durch Art. 2 der VO des SMWA vom 21.12.2004<br />

[SächGVBl. S. 589]) in nachrichtlicher Übernahme dargestellt. Zusätzlich sind die Hohlraumverdachtsgebiete<br />

und die festgelegten Bauanpassungsgebiete in nachrichtlicher Übernahme dargestellt.<br />

Bauanpassungsgebiete sind Gebiete nach § 110 BBergG, in denen bauliche Anlagen bei Errichtung,<br />

Erweiterung oder Veränderung an mögliche bergbauliche Einwirkungen anzupassen sind.<br />

Entsprechend § 2 SächsHohlrVO zählen zu den unterirdischen Hohlräumen neben den stillgelegten<br />

Grubenbauen in Altbergbaugebieten (die Bergaufsicht ist hier beendet) auch natürliche und künstliche<br />

(nicht zu Bergbauzwecken errichtete) unterirdische Hohlräume. Diese sind in der vom Sächsischen<br />

Oberbergamt digital geführten Karte „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen“ (M 1:25 000) dargestellt.<br />

Bauherren können nach § 7 Abs. 1 SächsHohlrVO vor Erstellung der Bauunterlagen eine entsprechende<br />

Mitteilung über unterirdische Hohlräume beim Sächsischen Oberbergamt über diesbezügliche<br />

mögliche Gefahren einholen. Die im Kartenhinweis benannte Karte 20 kann aufgrund ihrer Maßstäblichkeit<br />

dazu jedoch nur Anhaltspunkte liefern.<br />

Darüber hinaus sind in Karte 20 in nachrichtlicher Übernahme Gebiete des Wismut-Altbergbaus dargestellt.<br />

Es handelt sich dabei um Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus der SAG/SDAG Wismut,<br />

die 1990 nicht dem Unternehmen zugeordnet wurden. Auf Grundlage des Verwaltungsabkommens<br />

zwischen Bund und Freistaat Sachsen ist die Sanierung dieser Altstandorte vorgesehen. Die in<br />

der Karte dargestellten Gebiete entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand der laufenden Untersuchungen.<br />

Ein konkreter Sanierungsbedarf ist hieraus nicht abzuleiten.<br />

zu 10.6 (G)<br />

Ein Problem stellen gegenwärtig Halden und Industrielle Absetzanlagen (IAA) dar, für die ebenfalls im<br />

Rahmen der SächsHohlrVO das Sächsische Oberbergamt zur Gefahrenabwehr tätig wird (soweit sie<br />

nicht noch unter Bergaufsicht stehen). Über die Gefahrenabwehr hinaus besteht jedoch ein regionalplanerisches<br />

Interesse, diese Gebiete einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen, wozu der Plansatz<br />

dienen soll.


Seite 96 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

11 Freizeit, Erholung und Tourismus<br />

11.1 Tourismusgebiete und Tourismusschwerpunkte<br />

Begriffe: Tourismusgebiete im Sinne dieses Planes sind in der Regel mehrere Gemeinden<br />

umfassende oder berührende zusammenhängende Räume, die aufgrund<br />

ihrer landschaftlichen Besonderheiten und/oder kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten<br />

als touristische Zielgebiete eine dieser Funktion entsprechende<br />

touristische Infrastruktur besitzen bzw. in denen eine solche weiter<br />

entwickelt werden soll.<br />

Tourismusschwerpunkte im Sinne dieses Planes sind die Gemeinden mit<br />

der besonderen Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ [vgl. 3.2 (Z)], die<br />

Schwerpunkte des Städtetourismus, die regional bedeutsamen Schwerpunkte<br />

des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs sowie die Orte mit zu entwickelnder<br />

Kurortfunktion und die staatlich anerkannten Erholungsorte.<br />

Regional bedeutsame Schwerpunkte des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs<br />

sind Gemeinden bzw. Ortsteile, die aufgrund ihrer besonderen Ausstattung<br />

mit kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und/oder landschaftlich<br />

attraktiven Anziehungspunkten in der Umgebung bzw. einer auf spezielle<br />

Funktionen ausgerichteten oder zu entwickelnden Infrastruktur touristische<br />

Zielpunkte von regionaler oder überregionaler Bedeutung darstellen bzw. zu<br />

solchen entwickelt werden sollen.<br />

Karten: Die Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion „Fremdenverkehr“ sind in<br />

Karte 1 „Raumstruktur“ ausgewiesen.<br />

Die Tourismusgebiete und die regional bedeutsamen Schwerpunkte des Naherholungs-<br />

und Ausflugsverkehrs sind in Karte 8 „Freizeit, Erholung und Tourismus“<br />

ausgewiesen.<br />

Die übrigen Tourismusschwerpunkte sowie die touristischen Routen sind in<br />

Karte 8 „Freizeit, Erholung, Tourismus“ dargestellt.<br />

11.1.1 (G) In Gebieten mit bereits vorhandenem Tourismus sind die räumlichen Voraussetzungen<br />

für den Tourismus als Wirtschaftsfaktor nachhaltig zu sichern und<br />

weiterzuentwickeln, wobei ein vorrangig qualitativer, bestandsorientierter Ausbau<br />

ihrer infrastrukturellen Grundlagen erfolgen soll.<br />

Dazu sollen insbesondere noch brachliegende Tourismusobjekte revitalisiert<br />

und die touristische Freizeitinfrastruktur, einschließlich eines witterungsunabhängigen,<br />

saisonverlängernden Freizeitangebotes, bedarfsgerecht verbessert<br />

werden.<br />

11.1.2 (G) In Gebieten mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung soll der<br />

Tourismus als ergänzender Wirtschaftsfaktor weiter entwickelt werden. Dazu<br />

sollen die gebietsspezifischen Potenziale, insbesondere die für eine landschaftsbezogene<br />

naturnahe Erholung erlebniswirksamen Landschaftsteile und<br />

kulturhistorischen Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten, touristisch erschlossen<br />

werden.<br />

Eine ergänzende bedarfsgerechte touristische Infrastruktur soll schrittweise<br />

geschaffen werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 97<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

11.1.3 (G) Die Stadt Dresden soll als Schwerpunkt des Städtetourismus von internationaler<br />

Bedeutung erhalten und weiterentwickelt werden.<br />

Ihre Bedeutung als ein Zentrum von Kunst und Kultur sowie des Geschäfts-,<br />

Kongress- und Messetourismus soll gestärkt werden.<br />

11.1.4 (G) Für die Stadt Riesa sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Entwicklung<br />

als Kultur-, Sport- und Eventstadt gestärkt werden.<br />

11.1.5 (G) Die folgenden Städte, Gemeinden bzw. Ortsteile sollen in ihrer Funktion für<br />

den Naherholungs- und Ausflugsverkehr gesichert bzw. ausgebaut werden:<br />

o Coswig, Diera-Zehren, Diesbar-Seußlitz (Gemeinde Nünchritz), Großenhain,<br />

Hirschstein, Lommatzsch, Moritzburg, Nossen, Radebeul, Radeburg,<br />

Schönfeld, Strehla, Weinböhla, Zabeltitz, Zschorna (Gemeinde Tauscha)<br />

(Landkreis Meißen)<br />

o Altenberg, Bad Schandau, Dippoldiswalde, Geising, Glashütte, Gohrisch,<br />

Gemarkung Großburgk (Stadt Freital), Gemarkung Großsedlitz (Stadt Heidenau),<br />

Grund (Stadt Wilsdruff), Hermsdorf/Erzgebirge, Hohnstein, Kirnitzschtal,<br />

Königstein, Liebstadt, Lohmen, Rabenau, Rathen, Schönfeld<br />

(Gemeinde Schmiedeberg), Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen, Tharandt,<br />

Weesenstein (Gemeinde Müglitztal)<br />

(Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />

11.1.6 (G) In den Schwerpunkten des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs ist die historisch<br />

wertvolle Bausubstanz zu erhalten und zu pflegen bzw. die Zugänglichkeit<br />

zu den kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und/oder zu landschaftlich<br />

attraktiven Anziehungspunkten der Umgebung in geeigneter Form zu sichern<br />

und gegebenenfalls zu erweitern. Dabei soll die Zugänglichkeit nach Möglichkeit<br />

auch für Behinderte gewährleistet werden.<br />

11.1.7 (G) Für die Stadt Altenberg sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Entwicklung<br />

des Wintersports mit internationaler Bedeutung gestärkt werden.<br />

11.1.8 (G) Die Entwicklungskonzeptionen der Gemeinden als Kur- bzw. Erholungsort<br />

sollen, insbesondere bei benachbarten Kur- und Erholungsorten, zur Herausbildung<br />

differenzierter Angebotsprofile aufeinander abgestimmt werden.<br />

11.1.9 (G) Entlang der Ferienstraßen und in ihrer unmittelbaren Umgebung soll die weitere<br />

thematische Ausgestaltung durch Erlebnisangebote und deren Vernetzung<br />

unterstützt werden.<br />

11.1.10 (G) Die weitere touristische Entwicklung soll durch die Erschließung, Aufwertung<br />

und stärkere touristische Inwertsetzung historischer, technischer und industrieller<br />

Denkmale sowie deren Vernetzung qualitativ verbessert werden.<br />

11.1.11 (G) Der grenzüberschreitende Tourismus zur Tschechischen Republik soll durch<br />

geeignete Maßnahmen, wie die Schaffung weiterer grenzüberschreitender<br />

Rad-, Wander-, Reitwege und Loipen, die Entwicklung des Bootstourismus auf<br />

der Elbe sowie durch intensive Kontakte auf kommunaler Ebene weiterentwickelt<br />

werden.


Seite 98 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu Kapitel 11<br />

Entsprechend G 8.1 Satz 1 LEP sollen für die Stärkung des Wirtschaftssektors Tourismus die räumlichen<br />

Voraussetzungen verbessert werden. Die Tourismuswirtschaft hat in der Region erhebliche Bedeutung.<br />

Die Tourismusintensität für 2006 betrug 6 536 Übernachtungen/1000 Einwohner und überstieg<br />

damit wesentlich den sachsenweiten Wert von 3 742 15 .<br />

Hinsichtlich der touristischen Entwicklung zeigt sich, dass die infolge des Hochwassers 2002 eingetretenen<br />

Einbußen an Übernachtungen in der regionsweiten Betrachtung mittlerweile ausgeglichen sind.<br />

Grundlage für die Ausweisungen und Plansätze im Kapitel 11 sind die Ziele und Grundsätze des LEP,<br />

die fortgeschriebenen Grundzüge sächsischer Tourismuspolitik (SMWA 06/2004) sowie die Auswertung<br />

der erfolgten touristischen Entwicklung in der Region.<br />

Die dargestellten Plansätze umfassen rahmensetzende räumliche Aspekte, die bei der zukünftigen<br />

touristischen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. In Verbindung mit den grundlegenden Aussagen<br />

zur angestrebten künftigen touristischen Entwicklung in der Region entsprechend Kapitel 1 „Leitbild<br />

der Regionalentwicklung“ werden damit wesentliche Gesichtspunkte einer regionsweiten Tourismuskonzeption<br />

abgebildet. Auf Regelungen, die bereits in anderen Gesetzen und Verordnungen enthalten<br />

sind bzw. die sich außerhalb der raumordnerischen Regelungskompetenz befinden, wird hingewiesen.<br />

zu 11.1.1 (G) und 11.1.2 (G)<br />

In Z 8.3 LEP sind im räumlichen Bezug zur Planungsregion die Sächsische Schweiz und das Erzgebirge<br />

als traditionelle, landesweit bedeutsame Tourismusgebiete sowie das Sächsische Elbland als<br />

sich in den letzten Jahren zunehmend etabliertes Tourismusgebiet benannt. In diesen Gebieten ist die<br />

für den Ausbau des Tourismus notwendige Infrastruktur einschließlich Verkehr vorzuhalten und qualitativ<br />

zu entwickeln. In der Begründung zu diesem Ziel wird der <strong>Regionalplan</strong>ung die Möglichkeit eingeräumt,<br />

diese um regional bedeutsame Gebiete zu ergänzen und konkrete Grundsätze und Ziele für<br />

deren zukünftige Entwicklung zu formulieren.<br />

Das regionalplanerische Konzept beinhaltet auf der Grundlage des tatsächlich erreichten Standes der<br />

Tourismusentwicklung und -intensität sowie auf der Grundlage einer Einschätzung der vorhandenen<br />

Entwicklungspotenziale eine räumliche Konkretisierung der in Z 8.3 LEP genannten Gebiete, um einerseits<br />

realistische Schwerpunktsetzungen für den Tourismus in der Region aufzuzeigen und andererseits<br />

in Verbindung damit die Erfordernisse der weiteren räumlichen Entwicklung ableiten zu können.<br />

Gebiete mit bereits vorhandenem Tourismus unterscheiden sich gegenüber anderen Gebieten dadurch,<br />

dass in diesen Gebieten der Tourismus, insbesondere der übernachtungsgebundene Tourismus,<br />

eine hervorgehobene Bedeutung gegenüber den umgebenden Gebieten besitzt. Als Ausweisungskriterien<br />

wurden dabei herangezogen:<br />

a) die Gebiete mit einer gegenüber dem umgebenden Raum herausgehobenen gemeindebezogenen<br />

Tourismusintensität<br />

b) die Prägung des Gebietes mit Kur- bzw. Erholungsorten sowie das Vorhandensein von<br />

Campingplätzen<br />

c) die Eignung des Gebietes zur landschaftsbezogenen Erholung entsprechend Kapitel 2.5.4<br />

FB LRP 16<br />

d) die touristische Ausstattung hinsichtlich des Freizeit- und Erholungsangebotes entsprechend<br />

Kapitel 2.5.4 Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan.<br />

Darüber hinaus werden in Karte 8 Gebiete mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung<br />

ausgewiesen. Hinsichtlich der touristischen Eignung wird auf die Kriterien c) und d) zurückgegriffen,<br />

wobei hier auch Gebiete einbezogen wurden, die eine netzartige Verbindung der Gebiete mit bereits<br />

vorhandenem Tourismus durch geeignete Korridore (z.B. entlang von touristischen Wegen) ermöglichen.<br />

15<br />

Zahlenangaben im Kapitel 11 unter Verwendung folgender Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates<br />

Sachsen, Sächsische Gemeindestatistik 2007<br />

16<br />

Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, 2006


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 99<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Des Weiteren wurden durch eine Reihe von Regionalinitiativen in der Planungsregion (z. B. Regionen<br />

aktiv, Leader + - Gebiete, Klosterbezirk Altzella) Potenziale für eine touristische Entwicklung in vor<br />

allem ländlich geprägten Regionen aufgezeigt und z. T. bereits erschlossen, die bei der Ausweisung<br />

gleichfalls mit einbezogen wurden. Ansätze für eine touristische Entwicklung zeigen sich durch eine<br />

vermehrte Anzahl von Übernachtungs- und Tagesgästen bzw. die Nachfrage nach touristischen Angeboten<br />

und sind vor allem durch die in diesen Gebieten befindlichen Tourismusschwerpunkte vorhanden.<br />

Mit Z 8.3 LEP wird bereits der Rahmen für die räumliche Entwicklung in den touristischen Gebieten in<br />

der Art vorgegeben, dass die notwendige touristische Infrastruktur vorzuhalten und qualitativ zu entwickeln<br />

ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Fortschreibung der Grundzüge der sächsischen<br />

Tourismuspolitik (s. o.) hingewiesen, welche die Aspekte der Qualitätsverbesserung und Vernetzung<br />

touristischer Angebote bei der weiteren Entwicklung gegenüber einem quantitativen Ausbau, insbesondere<br />

bei Beherbergungseinrichtungen, in den Vordergrund stellt.<br />

In Anbetracht dessen, dass es sich bei den ausgewiesenen Tourismusgebieten um landschaftlich<br />

attraktive, aber auch um ökologisch sehr sensible Räume handelt, ergeben sich hieraus notwendigerweise<br />

Beschränkungen in Richtung Ausbau im Bestand, Revitalisierung sowie Qualitätsverbesserung<br />

der vorhandenen Angebote. Hierbei sind besonders die Nationalparkregion Sächsische Schweiz mit<br />

dem Nationalpark sowie das <strong>Osterzgebirge</strong> in seinem Charakter als Landschaftsschutzgebiet zu nennen.<br />

Die touristische Entwicklung zeigt, dass die Tourismusgebiete in der Planungsregion, wie in Sachsen<br />

generell, in erster Linie prädestiniert für Kurzreisen sind (durchschnittliche Aufenthaltsdauer von etwa<br />

3 Tagen) und diese ihren Schwerpunkt saisonal gesehen im Frühjahr und im Herbst (die Wintersportgebiete<br />

des Erzgebirges weichen hiervon geringfügig ab) besitzen. Die Auslastung der angebotenen<br />

Betten in den Beherbergungseinrichtungen schwankt dabei im Jahresverlauf zwischen rund 30 % und<br />

rund 60 %. Geeignete saisonverlängernde Maßnahmen, z.B. die Schaffung zusätzlicher Erlebnisangebote,<br />

können hierbei zur besseren Auslastung und damit zur Stärkung der touristischen Wirtschaftskraft<br />

in diesen Gebieten beitragen. Hierzu können und sollen touristische Konzepte der einzelnen<br />

Tourismusgebiete wesentliche Anregungen geben.<br />

Die Gebiete mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung stellen in Bezug auf die in<br />

11.1.1 (G) genannten Gebiete wichtige Ergänzungs-, Verbindungs- und Entwicklungsräume dar. Auch<br />

wenn in diesen Gebieten der übernachtungsgebundene Tourismus nicht die Bedeutung besitzt, sind<br />

wertvolle Potenziale für eine touristische Entwicklung vorhanden. Diese ergeben sich entsprechend<br />

den Ausweisungskriterien vor allem aus der Existenz von erlebniswirksamen Freiräumen und von<br />

Sehenswürdigkeiten mit besonderer touristischer Anziehungskraft. Die Nutzung dieser Potenziale<br />

ergibt sich in erster Linie im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Naherholungsräume, die in der<br />

Regel weiterhin gesichert werden soll. Daneben sollen auch die vorhandenen Ansätze für den übernachtungsgebundenen<br />

Tourismus entwickelt werden.<br />

Der Auf- bzw. Ausbau einer touristischen Infrastruktur soll vor allem touristische Angebote im Freiraum,<br />

wie das touristische Wegenetz, Spiel- und Picknickplätze oder Tiergehege, umfassen.<br />

In Bezug auf die Errichtung neuer Freizeit-, Erholungs- und Sporteinrichtungen mit erheblicher Raumbedeutsamkeit<br />

wird auf G 8.12 LEP verwiesen.<br />

zu 11.1.3 (G) und 11.1.4 (G)<br />

Entsprechend Z 8.6 LEP sollen in der Region die Städte Dresden, Meißen, Pirna und Riesa mit über<br />

die Landesgrenze hinaus bekannten, historisch wertvollen städtebaulichen Strukturen und überregionalen<br />

kulturellen Einrichtungen in ihrer internationalen Attraktivität als Tourismusschwerpunkte Städtetourismus<br />

durch Erhaltung ihrer besonderen kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten und kulturellen<br />

und sportlichen Einrichtungen sowie durch den Ausbau von Veranstaltungsangeboten gestärkt werden.<br />

Die touristischen Angebote in den Innenstadtbereichen sollen entsprechend den modernen Anforderungen<br />

ausgebaut werden. Die Grundsätze 11.1.3 und 11.1.4 formen dieses Ziel weiter aus.<br />

Mit rund 3,3 Mio. Übernachtungen trägt die Stadt Dresden einen Anteil von über 50 % der Gesamtübernachtungszahl<br />

der Region. Neben ihrer Bedeutung als Zentrum von Kunst und Kultur sollen die<br />

standörtlichen Voraussetzungen für die Funktion als Geschäfts-, Kongress- und Messestandort weiter<br />

verbessert werden. Mit der Eröffnung der neuen Messe im Ostragehege im Frühjahr 1999 und dem<br />

2004 eröffneten Internationalen Kongresszentrum wurden hierzu wesentliche Grundlagen geschaffen.<br />

Die Stadt Riesa hat mit ihren Sportveranstaltungen internationale Bedeutung erworben und konnte<br />

sich zunehmend auch als Kultur- und Eventstadt etablieren. Mit dem Grundsatz soll die begonnene<br />

Entwicklung unterstützt werden, wobei auch die übrigen Potenziale genutzt werden sollten, um die<br />

Funktion als Schwerpunkt des Städtetourismus auf eine breitere Basis zu stellen.


Seite 100 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 11.1.5 (G) und 11.1.6 (G)<br />

Neben den landesweit bedeutsamen Tourismusschwerpunkten Städtetourismus gibt es in Zusammenhang<br />

mit ihrer Bedeutung vor allem für den Ausflugs- und Naherholungsverkehr eine Reihe von<br />

Städten und Gemeinden oder Teile von ihnen, die regionalbedeutsame Schwerpunkte des Tourismus<br />

darstellen. Diese Orte können in Gebieten mit bereits vorhandenem Tourismus wesentliche Kristallisationspunkte<br />

darstellen und in Gebieten mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung, ausgehend<br />

von den touristischen Angeboten, auch die touristische Entwicklung der umgebenden Gebiete<br />

maßgebend unterstützen.<br />

Die Ausweisung erfolgte auf Grundlage folgender Kriterien:<br />

o Orte mit landesbedeutsamen Zielen des Ausflugsverkehrs<br />

o Orte mit einem regionalbedeutsamen Ziel (z. B. Burg/Schloss, Museum, besondere landschaftliche<br />

Attraktivität u. ä.) in Kombination mit weiteren überörtlichen Zielen<br />

o Orte an einem sächsischen Badegewässer (Bekanntmachung des SMUL und des SMS zu<br />

§ 2 Abs. 3 SächsBadegewV v. 18.04.2007)<br />

o Gemeinden, die aufgrund der Wanderwegdichte in Verbindung mit einem umfangreichen touristischen<br />

Angebot ein erhöhtes Naherholungspotenzial darstellen<br />

o Orte mit einem Campingplatz (> 200 Stellplätze)<br />

o Orte in einem Wintersportgebiet (> 600m ü. NN, vorhandene Wintersportinfrastruktur).<br />

Die Einstufung der Ausflugsziele „landesbedeutsam - regionalbedeutsam - überörtlich“ wurde unter<br />

Marketinggesichtspunkten vorgenommen. Hierzu wurden insbesondere Veröffentlichungen und Internetpräsentationen<br />

der landesweit agierenden Organisationen (z. B. Tourismusmarketinggesellschaft<br />

Sachsen), der regionalen Tourismusverbände, der einzelnen Landkreise sowie der Städte und Gemeinden<br />

ausgewertet. Sofern der Schwerpunkt im Wesentlichen nur auf einen Ortsteil bezogen werden<br />

kann, wurde nur dieser ausgewiesen. Auf die Ausweisung einzelner Ortstteile als regional bedeutsame<br />

Schwerpunkte des Naherholungs- und Ausflugsverkehrs von Städten, die nach Z 8.6 LEP<br />

bereits als Schwerpunkte des Städtetourismus eingestuft sind, wurde verzichtet.<br />

Primäres Anliegen ist es, die für diese Orte wesentlichen touristischen Anziehungspunkte nachhaltig<br />

zu bewahren, zu pflegen und dem Tourismus in geeigneter Form zugänglich zu halten bzw. zu machen.<br />

Dabei sollen auch die Anforderungen spezieller Gästegruppen berücksichtigt werden (z. B.<br />

behindertengerechte Zugänglichkeit).<br />

Die Stadt Radebeul verfügt aufgrund ihrer umfangreich vorhandenen touristischen Infrastruktur und<br />

Sehenswürdigkeiten über gute Voraussetzungen, um sich zu einem Schwerpunkt des Städtetourismus<br />

zu entwickeln. Mit rund 220 000 Übernachtungen im Jahr 2006 kann die touristische Bedeutung<br />

nachgewiesen werden.<br />

zu 11.1.7 (G)<br />

Altenberg hat sich als Austragungsort für nationale und internationale Wettkämpfe im Bob- und Skeletonsport<br />

sowie im Biathlonsport einen Namen gemacht. Mit der Errichtung der Biathlonarena sowie<br />

der nach internationalen Standards rekonstruierten Rennschlitten- und Bobbahn sind Wettkampfstätten<br />

mit nationaler und internationaler Anerkennung entstanden. Die Weltmeisterschaften im Bob- und<br />

Skeletonsport im Februar 2008 sind Ausdruck für die hervorgehobene Bedeutung Altenbergs für den<br />

Wintersport, der landes- und bundesweit Unterstützung findet. Davon profitieren nicht nur das Arbeitsund<br />

Freizeitleben sowie das gesellschaftliche Leben der Stadt Altenberg sondern auch die gesamte<br />

touristische Entwicklung des <strong>Osterzgebirge</strong>s. So entfielen 2006 über ein Drittel aller Übernachtungen<br />

im Weißeritzkreis auf die Stadt Altenberg und ihre Ortsteile. Mit der Grundsatzformulierung sollen<br />

damit für Altenberg die räumlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Wintersports mit internationaler<br />

Bedeutung gesichert und weiter gestärkt werden.<br />

zu 11.1.8 (G)<br />

Entsprechend G 8.9 LEP soll die Entwicklung von sächsischen Kur- und Erholungsorten durch die<br />

Verbesserung und den Ausbau kurgemäßer und touristischer Infrastruktur so unterstützt werden, dass<br />

die Erhaltung des Bestandsschutzes bzw. Neuprädikatisierung als staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte<br />

möglich ist.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 101<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Entsprechend der zuletzt am 2. Februar 2004 geänderten VO über die Voraussetzungen der Anerkennung<br />

als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen vom 24. April 1995 wurde der Bestandsschutz<br />

für die nicht neuprädikatisierten Orte in der Region (bis auf Saupsdorf) aufgrund der Hochwasserereignisse<br />

2002 bis 2010 verlängert. Darüber hinaus wird das Anerkennungsverfahren als Kneippkurort<br />

für den Kurort Hartha (Stadt Tharandt, Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) vorbereitet<br />

und für die Gemeinde Kreischa langfristig die staatliche Anerkennung als Kurort (vorerst die Anerkennung<br />

als Erholungsort) angestrebt. Weiterhin ist für die Gesamtgemeinde Kirnitzschtal (Landkreis<br />

Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) sowie für die Ortsteile Rugiswalde (Stadt Neustadt i. Sa., Landkreis<br />

Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>), Zinnwald-Georgenfeld (Stadt Altenberg, Landkreis Sächsische<br />

Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>) und Grund (Stadt Wilsdruff, Landkreis Sächsische Schweiz-<br />

<strong>Osterzgebirge</strong>) jeweils die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort durch die Gemeinde<br />

beabsichtigt.<br />

Die übergemeindliche Zusammenarbeit von Kur- und Erholungsorten, wie sie beispielsweise mit dem<br />

Strukturarbeitskreis der Kur- und Bäderorte der Sächsischen Schweiz praktiziert wird, stellt ein geeignetes<br />

Instrument für eine erfolgreiche Entwicklung des Kur- und Tourismusbereiches sowohl in den<br />

einzelnen Orten als auch in dem jeweiligen Gebiet insgesamt dar.<br />

Durch eine gegenseitige und aufeinander abgestimmte Koordinierung aller Ziele, Maßnahmen und<br />

Aktivitäten können entstehende Konkurrenzsituationen minimiert und damit ein Beitrag zu einem maximalen<br />

wirtschaftlichen Effekt bei Beachtung der spezifischen Potenziale jedes einzelnen Ortes geleistet<br />

werden.<br />

In der Region sind nach Liste der Sächsischen Kur- und Erholungsorte gemäß § 3 Abs. 5 SächsKurG<br />

(zuletzt geändert mit Bekanntmachung des SMWA vom 17.10.2008) folgende staatlich anerkannte<br />

Kur- und Erholungsorte vorhanden (Darstellung als nachrichtliche Übernahme in Karte 8):


Seite 102 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Landkreis Stadt/ Gemeinde<br />

Staatlich anerkannte Kurorte<br />

Ortsteil<br />

Landkreis Sächsische Schweiz- Altenberg Altenberg* (Kneippkurort)<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Bad Schandau Bad Schandau (Kneippkurort)<br />

Bad Gottleuba-Berggießhübel Berggießhübel, Kurort (Kneippkurort)<br />

Bad Gottleuba (Moorheilbad)<br />

Gohrisch<br />

Rathen, Kurort* (Luftkurort)<br />

Gohrisch, Kurort* (Luftkurort)<br />

Staatlich anerkannte Erholungsorte<br />

Landkreis Meißen<br />

Moritzburg Friedewald, Luftkurort<br />

Nünchritz<br />

Weinböhla*<br />

Diesbar-Seußlitz<br />

Landkreis Sächsische Schweiz- Altenberg<br />

Bärenfels, Kurort<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Bärenstein<br />

Falkenhain<br />

Kipsdorf, Kurort<br />

Oberbärenburg<br />

Rehefeld-Zaunhaus<br />

Schellerhau<br />

Waldidylle<br />

Bad Schandau Krippen<br />

Dippoldiswalde<br />

Malter*<br />

Paulsdorf*<br />

Seifersdorf*<br />

Geising<br />

Geising<br />

Lauenstein<br />

Gohrisch<br />

Hermsdorf/Erzgebirge<br />

Cunnersdorf<br />

Kleinhennersdorf<br />

Papstdorf<br />

Hohnstein<br />

Hohnstein<br />

Rathewalde<br />

Königstein Pfaffendorf<br />

Porschdorf<br />

Rathmannsdorf<br />

Reinhardtsdorf-Schöna<br />

Rosenthal-Bielatal<br />

Prossen<br />

Schmiedeberg Schönfeld<br />

Sebnitz<br />

Hinterhermsdorf<br />

Sebnitz*<br />

Struppen<br />

Stadt Wehlen<br />

Strand<br />

Thürmsdorf<br />

Weißig<br />

Tharandt<br />

Fördergersdorf<br />

Grillenburg<br />

Kurort Hartha<br />

*Neuprädikatisierung<br />

Spechtshausen


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 103<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 11.1.9 (G) und 11.1.10 (G)<br />

Ferienstraßen sind aufgrund ihres überregionalen Bekannheitsgrades und ihrer Vermarktung geeignet,<br />

wesentliche Entwicklungsimpulse für die bestehenden Tourismusgebiete und -schwerpunkte sowie<br />

für deren Verbindung und thematische Vernetzung zu geben. Darüber hinaus können sie Ansätze<br />

einer touristischen Entwicklung in dafür geeigneten Gebieten unterstützen.<br />

In der Region sind folgende Ferienstraßen vorhanden (dargestellt als nachrichtliche Übernahme in<br />

Karte 8):<br />

o „Sächsische Weinstraße“<br />

o „FERIENSTRASSE SILBERSTRASSE“ mit Fortführung im Landkreis Mittelsachsen<br />

o „Deutsche Alleenstraße“ mit Anbindung an die Landkreise Mittelsachsen sowie<br />

Nordsachsen.<br />

Mit den Ferienstraßen werden wertvolle Elemente der Kulturlandschaft, z. B. Weinberge, Zeugnisse<br />

des ehemaligen Bergbaus bzw. Alleebäume, erlebbar gemacht und ein Beitrag für deren Schutz geleistet<br />

(vgl. Kapitel 7.2).<br />

Besondere Bedeutung hat die Erhaltung und Förderung des Weinanbaus entlang der „Sächsischen<br />

Weinstraße“. Die unter Kapitel 12.1 erfolgte Festsetzung der bestehenden Weinbauflächen als „Vorranggebiete<br />

Weinbau“ begründen sich damit nicht nur aus landwirtschaftlichen und kulturlandschaftspflegerischen,<br />

sondern auch aus tourismuswirtschaftlichen Aspekten.<br />

Mit der weiteren thematischen Ausgestaltung durch Erlebnisangebote wird eine stärkere Inwertsetzung<br />

der bestehenden Potenziale entlang der Ferienstraßen und damit eine qualitative Verbesserung<br />

des touristischen Angebotes ermöglicht.<br />

Auch abseits der Ferienstraßen gibt es in der Region eine Vielzahl historischer, technischer und industrieller<br />

Denkmale, die aus touristischer Sicht Potenziale für Erlebnisangebote darstellen [vgl. hierzu<br />

auch Plansatz 7.2.6 (G)]. Diese sollen entsprechend der fortgeschriebenen Grundzüge sächsischer<br />

Tourismuspolitik vermehrt zur touristischen Entwicklung genutzt werden. Mittlerweile wurden v. a.<br />

durch das Engagement einzelner Regionalinitiativen verschiedene Vernetzungsprojekte, wie „Historische<br />

Poststraße“, „Montanregion Erzgebirge“, „Via regia“ initiiert, die eine stärkere Inwertsetzung dieser<br />

Potenziale anstreben. Durch den Plansatz soll für derartige Projekte ein entsprechend unterstützender<br />

Rahmen gegeben werden.<br />

zu 11.1.11 (G)<br />

Nach G 8.5 LEP sollen in grenznahen touristischen Regionen die touristischen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

jenseits der Landesgrenze berücksichtigt und eine Abstimmung angestrebt werden.<br />

Mit dem Erzgebirge und dem Elbsandsteingebirge befinden sich in der Region für den Tourismus<br />

bedeutende Erholungslandschaften. Mit den beispielhaft genannten Maßnahmen soll eine bessere<br />

Vernetzung der Gebiete dies- und jenseits der Grenze ermöglicht werden. Durch den Beitritt der<br />

Tschechischen Republik zum Schengen-Raum ist ab 21.12.2007 der Grenzübertritt, soweit dem keine<br />

anderen fachrechtlichen Vorschriften entgegenstehen, im gesamten Grenzraum möglich. Bei neu<br />

konzipierten grenzüberschreitenden touristischen Wegen gilt es, in Abstimmung mit den tschechischen<br />

Behörden, insbesondere die Belange des Naturschutzes zu beachten.<br />

Hinsichtlich der touristischen Zusammenarbeit und Abstimmung von vorgesehenen Maßnahmen, bis<br />

hin zur Entwicklung grenzüberschreitender Angebote, wird dem Ausbau der Kontakte auf kommunaler<br />

Ebene, unterstützt durch die Tourismusverbände und die Euroregion Elbe/Labe, eine besondere Bedeutung<br />

beigemessen.


Seite 104 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

11.2 Touristische Infrastruktur und Verkehrserschließung<br />

Karte: Ausgewählte Anlagen und Einrichtungen der touristischen Infrastruktur sind<br />

als nachrichtliche Übernahmen in der Karte 8 „Freizeit, Erholung und Tourismus“<br />

dargestellt.<br />

11.2.1 (G) In den Gemeinden sollen die Voraussetzungen für die Durchführung von<br />

Maßnahmen der Verkehrsberuhigung des motorisierten Individualverkehrs für<br />

die vom Naherholungs- und Ausflugsverkehr stark frequentierten Tourismusschwerpunkte<br />

geschaffen werden.<br />

11.2.2 (G) Im Bereich der Elbe sollen die Voraussetzungen zur Entwicklung von<br />

Einrichtungen des Wassersports und Wassertourismus geschaffen werden.<br />

Dabei sind die fachspezifischen Belange, vor allem des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes und des Hochwasserschutzes sowie die Funktion der<br />

Elbe als Bundeswasserstraße zu beachten. Größere Einrichtungen sind<br />

vorrangig in Zentralen Orten einzuordnen.<br />

11.2.3 (G) Mit dem Ausbau des markierten Wanderwegenetzes sollen vorrangig die vorhandenen<br />

und zu entwickelnden Tourismusgebiete sowie Tourismusschwerpunkte<br />

erschlossen werden. Dabei sollen die Fern- und Gebietswanderwege<br />

in ihrer touristischen Bedeutung erhöht und durch Orts-, Verbindungs- und<br />

Rundwanderwege ergänzt werden. Markierte Wanderwege sollen verstärkt an<br />

Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs angebunden werden.<br />

11.2.4 (G) Das bestehende Reitwegenetz soll gesichert und auf der Grundlage des vorliegenden<br />

landesweiten Reitwegekonzeptes ausgebaut werden. Dabei sollen<br />

die überregionalen Reitwege um regionale und überörtliche Reitwege ergänzt<br />

werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 105<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu Kapitel 11.2<br />

Das Vorhandensein einer bedarfsgerechten touristischen Infrastruktur stellt eine wesentliche Voraussetzung<br />

dar, um in den vorhandenen und zu entwickelnden Tourismusgebieten den Tourismus als<br />

Wirtschaftskraft zu stärken (vgl. Kapitel 11.1). Der Erhaltung und dem Ausbau des touristischen Wegenetzes<br />

(v. a. das Wander-, Radwander- und Reitwegenetz) sowie der Einrichtungen des Wasserwandertourismus<br />

kommt eine besondere Bedeutung zu, da hiermit die Entwicklung eines i. d. R. natur-<br />

und umweltverträglichen Tourismus ermöglicht wird. Außerdem sind die touristischen Wegesysteme<br />

geeignet, bestehende touristische Erlebnisangebote miteinander zu verbinden und zu vernetzen.<br />

Bezüglich der Radfernwege und Regionalen Hauptradrouten wird auf Kapitel 8.3 verwiesen.<br />

zu 11.2.1 (G)<br />

In Spitzenbesuchszeiten (verlängerte Wochenenden, Feiertage) zeigen sich besonders in den vom<br />

Naherholungs- und Ausflugsverkehr stark frequentierten Gebieten und Schwerpunkten zum Teil erhebliche<br />

Überlastungserscheinungen. Diese werden in Form des motorisierten Inidividualverkehrs<br />

spürbar und führen letztlich nicht nur zu einer ökologischen Beeinträchtigung des Landschaftsraumes<br />

und zu einer enormen Belastung für die Einwohner der betroffenen Gebiete, sondern darüber hinaus<br />

auch zu einer Minderung der touristischen Attraktivität, v. a. für den übernachtungsgebundenen Tourismus.<br />

Alternative Lösungen können nur in einer verstärkten Nutzung des ÖPNV durch die Schaffung<br />

attraktiver Angebote einerseits (vgl. hierzu G 8.14 LEP) und der Durchsetzung weiterer verkehrsberuhigender<br />

Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr andererseits gefunden werden. Beispiele<br />

hierfür sind: Einrichtung von P+R-Plätzen, Verminderung des Durchgangsverkehrs durch verkehrslenkende<br />

Maßnahmen auf der Grundlage von Verkehrskonzepten, Gestaltung der innerörtlichen Verkehrsräume<br />

und organisatorische Maßnahmen.<br />

zu 11.2.2 (G)<br />

Entsprechend G 8.8 LEP soll der Wasser- und Aktivtourismus als touristisches Spezialangebot in<br />

dafür geeigneten Gebieten ausgebaut und entwickelt werden.<br />

Der breite Elbestrom im landschaftlich attraktiven <strong>Elbtal</strong>, das sich regionsübergreifend, sowohl im<br />

Norden als auch in Richtung Tschechische Republik weiter fortsetzt, bietet sich für eine touristische<br />

Nutzung an. Die Elbe verfügt über beste Voraussetzungen für die Entwicklung des Wassersports und<br />

des Wassertourismus, insbesondere für Wasserwanderer. Die raumverträgliche Entwicklung des<br />

Bootstourismus entlang der Elbe stellt eine sinnvolle Erweiterung der vorhandenen touristischen Nutzungen,<br />

wie dem Wander- und Radtourismus, dar und ist unter Beachtung der fachspezifischen Belange<br />

möglich. Nachholbedarf für die wassertouristische Infrastruktur (z. B. Anlegemöglichkeiten),<br />

insbesondere für den muskelbetriebenen Wasserwandertourismus besteht im Elbebereich vor allem<br />

unterhalb von Dresden. Bei der Weiterentwicklung sind dabei die Synergieeffekte im Zusammenhang<br />

mit dem Radtourismus auf dem Elberadweg zu nutzen (z. B. Rastplätze, Gaststätten, Übernachtungsmöglichkeiten).<br />

Aufgrund der erhöhten infrastrukturellen Anforderungen (Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur)<br />

sind größere Einrichtungen (z. B. Wassersporthäfen/ -zentren) vorrangig in Zentralen<br />

Orten einzuordnen.<br />

zu 11.2.3 (G)<br />

Nach G 8.11 LEP soll das Wanderwegenetz in natur- und landschaftsverträglicher Weise ausgebaut,<br />

optimiert und touristisch attraktiv gestaltet werden.<br />

In der Region ist ein Netz von über 3100 km markierten Wanderwegen (eigene Erhebungen, Stand<br />

2005) vorhanden. Hervorzuheben sind dabei aufgrund ihres gebietsverbindenden Charakters die<br />

Fern- und Gebietswanderwege (als nachrichtliche Übernahme in Karte 8 dargestellt), deren touristische<br />

Bedeutung durch eine entsprechende Beschilderung und Anbindung touristischer Angebote<br />

sowie durch eine entsprechende Vermarktung weiter erhöht werden soll.


Seite 106 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Dazu gehören:<br />

Europäische Fernwanderwege<br />

Europäischer Fernwanderweg E3 (Atlantik - Ardennen - Erzgebirge - Karpaten - Schwarzes Meer),<br />

Europäischer Fernwanderweg Eisenach - Budapest (EB)<br />

Nationale Fernwanderwege (auch als Weitwanderwege bezeichnet)<br />

Wanderweg der Deutschen Einheit,<br />

Nationaler Fernwanderweg Görlitz - Greiz,<br />

Nationaler Fernwanderweg Ostsee - Saaletalsperren,<br />

Nationaler Fernwanderweg Zittau - Wernigerode<br />

Gebietswanderwege<br />

Gebietswanderweg „Lausitzer Schlange“,<br />

Malerweg,<br />

Sächsischer Weinwanderweg,<br />

Ökumenischer Pilgerweg<br />

Rundwanderweg der Stadt-Umland-Region Dresden<br />

und weitere auch nicht mit thematischer Bezeichnung versehene Wanderwege.<br />

Mit dem Ausbau des markierten Wanderwegenetzes wird nicht nur die Erholungsfunktion verbessert,<br />

sondern auch die touristische Nutzung der Gebiete auf bestimmte Wege konzentriert. Diese Bündelung<br />

trägt zur Schonung ökologisch besonders sensibler Landschaftsräume bei.<br />

Die Nutzung von Haltestellen des ÖPNV als Ausgangspunkte für markierte Wanderwege unterstützt<br />

die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und führt zu einer besseren Auslastung der<br />

öffentlichen Verkehrsmittel.<br />

zu 11.2.4 (G)<br />

Angebote der Reit- und Fahrtouristik sowie Reiturlaub oder Reitlehrgänge werden zunehmend gern in<br />

Anspruch genommen und können zu einer Bereicherung sportlicher Freizeitangebote in den vorhandenen<br />

und zu entwickelnden Tourismusgebieten beitragen.<br />

Nach G 8.11 Satz 3 LEP sollen in den Regionen die konzeptionellen Grundlagen für ein regionales<br />

Reitwegekonzept geschaffen werden.<br />

Mit dem landesweiten Reitwegekonzept wurde unter Beteiligung der kreisfreien Städte und der Landkreise<br />

ein Netz von Fernreitrouten und regionalen Reit- und Fahrrouten geschaffen. In der Region sind<br />

insgesamt 874 km Fernreitrouten und regionale Reit- und Fahrrouten konzeptionell vorgesehen, wobei<br />

673 km Wege bereits rechtlich gesichert werden konnten (Tourismusmarketinggesellschaft, Stand:<br />

30.06.2005).<br />

Die Fernreitrouten und weitere ausgewählte Reitrouten sind in Karte 8 als überregionale Reitwege in<br />

nachrichtlicher Übernahme dargestellt. Soweit für diese Wege entweder der Wegeverlauf noch nicht<br />

endgültig bestimmt wurde oder noch keine rechtliche Sicherung erfolgte, wurden sie als geplante<br />

Wege dargestellt. Im weiteren Projektverlauf sollen die konzeptionellen Arbeiten abgeschlossen und<br />

(im Wesentlichen durch Beschilderung) umgesetzt werden. Ein touristischer Effekt lässt sich nur erzielen,<br />

wenn die reittouristischen Angebote (pferdehaltende Einrichtungen, Serviceeinrichtungen, Übernachtungsangebote<br />

etc.) an dieses Netz mit geeigneten, v. a. regionalen und überörtlichen Wegen,<br />

angeschlossen werden können. Dabei sollen grundsätzlich nur bereits vorhandene, für das Reiten<br />

geeignete Wege genutzt werden, für die eine Abstimmung sowohl mit den Fachbehörden als auch mit<br />

den Eigentümern herbeigeführt werden konnte bzw. noch herbeigeführt werden kann.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 107<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

12 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Jagdwesen<br />

12.01 (G) In allen Teilen der Region soll die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft so<br />

erhalten und entwickelt werden, dass sie dauerhaft und nachhaltig ihre wirtschaftlichen,<br />

gesellschaftlichen, landschaftspflegerischen und ökologischen<br />

Aufgaben wahrnehmen und als ein leistungsfähiger Wirtschaftsfaktor im europäischen<br />

Wettbewerb bestehen kann.<br />

12.02 (G) Die in der Land- und Forstwirtschaft vorhandenen großen Potenziale für die<br />

Energiegewinnung aus Biomasse und Biogas sollen verstärkt und naturschutz-,<br />

landschafts- und raumverträglich genutzt werden.<br />

Begründung<br />

zu 12.01 (G)<br />

In allen Teilen des Landes gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen und dabei den ländlichen<br />

Raum als eigenständigen und zukunftsträchtigen Lebens- und Wirtschaftsraum zu stärken, ist ein<br />

wichtiges Anliegen der Raumordnung in Form von Landes- und <strong>Regionalplan</strong>ung. Eine leistungsfähige<br />

und umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft soll nachhaltig gesichert und weiterentwickelt, die Gestaltung<br />

der dörflichen Siedlungen unterstützt und den Dorfbewohnern sollen Perspektiven für eine<br />

ganzheitliche Entwicklung aufgezeigt werden. Die Vielfalt der Struktur in der Landwirtschaft ist gekennzeichnet<br />

durch gleichberechtigt nebeneinander existierende Betriebs- und Rechtsformen, die<br />

eine rationelle Landbewirtschaftung garantieren sollen. Als Hauptlandnutzer (etwa 60 % der Gesamtfläche<br />

der Region) hat die Landwirtschaft neben der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und<br />

Rohstoffe dem Erhalt und der Entwicklung der Kulturlandschaft und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

Rechnung zu tragen. Im Freistaat Sachsen wird flächendeckend die umweltgerechte<br />

Landwirtschaft angestrebt.<br />

Regionale Wirtschaftskreisläufe sind im Interesse der Nachhaltigkeit und der Stabilität der Wertschöpfung<br />

im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung zu stärken bzw. neu zu initiieren.<br />

Stabile landwirtschaftliche Strukturen sollen durch Verarbeitung und Vermarktung, insbesondere Direktvermarktung<br />

landwirtschaftlicher Produkte, durch Anbau und Vermarktung nachwachsender Rohstoffe<br />

sowie durch Angebote landschaftspflegerischer Leistungen gesichert werden. Als weiterer ergänzender<br />

Wirtschaftsfaktor bietet sich die Urlaubsform „Urlaub auf dem Lande/Urlaub auf dem Bauernhof”<br />

an. Dazu bieten sich klein- bis mittelräumige Kooperationsformen an, in denen die Hauptakteure<br />

aus Land- und Forstwirtschaft, Handwerk und Gewerbe sowie die jeweiligen Gebietskörperschaften<br />

und relevante Verbände und Behörden vertreten sind.<br />

Mittels Verfahren zur ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) kann zur<br />

Realisierung von Planungszielen sowie zur Auflösung von Landnutzungskonflikten beigetragen werden.<br />

Im Rahmen der Förderung der Landentwicklung sind darüber hinaus Belange der kommunalen<br />

und regionalen Entwicklung sowie öffentliche Interessen zu beachten. Eine Neuordnung bei Beachtung<br />

vielfältiger Betriebsstrukturen, welche die Neuregelung der Erschließbarkeit der Flächen und<br />

damit die Verbesserung der Bewirtschaftung einschließt, ist daher eine vorrangige Aufgabe. Wirtschaftliche<br />

Notwendigkeiten, z. B. ein bedarfsgerechtes landwirtschaftliches Wegenetz, müssen mit<br />

ökologischen Belangen abgestimmt werden. Mit der Wiederherstellung und Neuordnung des Eigentums<br />

an Grund und Boden werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Die Entwicklung<br />

einer vielfältig strukturierten und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft soll den hier Tätigen eine chancengleiche<br />

Beteiligung an der Wohlstandsentwicklung ermöglichen.<br />

zu 12.02 (G)<br />

Die Biogaserzeugung und -nutzung leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Versorgung mit<br />

regenerativer Energie. Darüber hinaus bietet sie eine gute Möglichkeit zur Wertschöpfung im ländlichen<br />

Raum. Nach dem Boom der Windenergie in den letzten Jahren werden mittelfristig der energetischen<br />

Verwertung von Biomasse die größten Wachstumspotenziale im Bereich der erneuerbaren<br />

Energien prognostiziert.<br />

Bei der Biomasseproduktion sind die Auswirkungen auf die verschiedenen Umweltmedien mit ihren<br />

Eigenschaften und Funktionen (Arten- und Biotopschutz, Bodenschutz, Wasserdargebotsfunktion,<br />

Wasserbeschaffenheit, bioklimatische Funktion etc.), auf die Kulturlandschaft und das Landschaftserleben<br />

sowie die Wechselwirkungen mit anderen Raumnutzungsansprüchen (z. B. Wohnen und Gewerbe,<br />

Trinkwassergewinnung, touristische Nutzungen etc.) zu beachten.


Seite 108 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

12.1 Landwirtschaft<br />

Karten: In der Karte 2 „Raumnutzung“ sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

„Landwirtschaft“ und symbolhaft die Vorranggebiete „Weinbau“ ausgewiesen.<br />

„Wind- und wassererosionsgefährdete Gebiete“ und „Gebiete zur Erhaltung<br />

und Verbesserung des Wasserrückhalts“ sind in Karte 3 „Landschaftsbereiche<br />

mit besonderen Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

„Ausgeräumte Agrarflächen“ sind in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche<br />

der Landschaft" ausgewiesen.<br />

„Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind in der<br />

Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“ ausgewiesen.<br />

Das „Weinanbaugebiet“ und die regional bedeutsamen Standorte der Tierhaltung<br />

sind in Karte 22 „Landwirtschaft“ dargestellt.<br />

12.1.1 (Z) In den Vorranggebieten Weinbau ist die traditionelle Gestaltung der Weinbauflächen<br />

zu erhalten bzw. wieder herzustellen.<br />

Dazu sind die alten Weinbergsmauern der Terrassenhänge mit ihren umgebenden<br />

trockenwarmen Gehölzstrukturen und Trockenrasenbereichen sowie<br />

die Wald- und Gehölzbestände entlang der oberen Hangkanten zu erhalten,<br />

zu pflegen und in die Gestaltung von Erweiterungsflächen [s. 12.1.3 (G)] einzubeziehen.<br />

12.1.2 (G) Die im Steillagenkonzept aufgrund ihrer natürlichen Eignung ermittelten potenziellen<br />

Aufrebungsflächen, die nicht bereits als Vorranggebiete Weinbau<br />

gesichert sind, sollen bei nachgewiesener naturschutzfachlicher Unbedenklichkeit<br />

infolge vertiefender Untersuchungen für eine Aufrebung zur Verfügung<br />

stehen.<br />

12.1.3 (G) Bei der Gestaltung und Erweiterung der Weinbauflächen entlang der „Sächsischen<br />

Weinstraße“ und des „Sächsischen Weinwanderweges“ soll die Erlebniswirksamkeit<br />

gewährleistet und nach Möglichkeit erhöht werden [s. auch<br />

Plansatz 11.2.3 (G)].<br />

12.1.4 (Z) Auf „Ausgeräumten Agrarflächen“ sollen landschaftsgliedernde, autochtone<br />

Gehölzstrukturen und Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische<br />

Verbundsystem und unter Ausnutzung der bereits vorhandenen gliedernden<br />

Landschaftselemente (Wege, Gräben, Böschungen, Fließgewässer u. a.) unter<br />

Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen der Landwirtschaft<br />

geschaffen werden.<br />

Die Erhaltung der landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen sowie die Erhaltung<br />

und Entwicklung gestufter und strukturreicher Waldränder bei an „Ausgeräumten<br />

Agrarflächen“ angrenzender Nutzungsart „Wald“ soll durch Einhaltung<br />

der Anforderungen der guten fachlichen Praxis bei der Bewirtschaftung<br />

der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gewährleistet werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 109<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

12.1.5 (G) Auf den Ackerflächen in den „Wassererosionsgefährdeten Gebieten“ sowie in<br />

den „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ soll bei<br />

entsprechender Erosionsdisposition vor Ort ein erosionsmindernder Ackerbau<br />

durchgeführt werden. Auf besonders stark erosionsgefährdeten Bereichen von<br />

Ackerflächen soll die ackerbauliche Nutzung zugunsten einer Grünlandnutzung<br />

oder Erstaufforstung umgewandelt werden.<br />

Die Ackerflächen in den „Winderosionsgefährdeten Gebieten“ sollen unter<br />

Beachtung der Durchgängigkeit für landwirtschaftliche Großmaschinen und<br />

der Feldzufahrten mit einer gegen Winderosion schützenden Bepflanzung mit<br />

autochtonen Gehölzstrukturen (z. B. Windschutzstreifen) versehen werden.<br />

12.1.6 (G) Der nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftete Flächenanteil<br />

soll erhöht werden. Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die in<br />

„Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ liegen<br />

und/oder als Vorranggebiet/Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft und/oder<br />

als Vorranggebiet/Vorbehaltsgebiet Wasserressourcen ausgewiesen sind, soll<br />

bevorzugt eine Erhöhung des Umfanges ökologischen Landbaus erfolgen.<br />

Flächenverlusten für den ökologischen Landbau ist zu begegnen.<br />

12.1.7 (G) Die regional bedeutsamen Standorte der Tierhaltung sollen erhalten sowie um<br />

weitere Anlagen der Tierhaltung ergänzt werden.<br />

Dazu sollen die erforderlichen Grünlandweideflächen in ihrem Umfang erhalten<br />

und bei Bedarf bevorzugt außerhalb von Auenbereichen ersetzt bzw. erweitert<br />

werden.<br />

12.1.8 (G) Der traditionelle Obst- und Gemüseanbau, insbesondere im Lößhügelland und<br />

in der Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung, soll dauerhaft erhalten, umweltgerecht bewirtschaftet<br />

sowie flächenmäßig erweitert werden. Die vorhandenen Lager- und<br />

Verarbeitungskapazitäten sollen modernisiert und bei Bedarf ausgebaut werden.<br />

Begründung zu Kap. 12.1<br />

Gemäß Z 9.1 LEP sollen in den Regionalplänen regional bedeutsame Flächen für die landwirtschaftliche<br />

Produktion als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft gesichert werden. Dabei sind vorrangig<br />

die in Karte 8 des LEP dargestellten Gebiete mit Bodenwertzahlen über 50 zu konkretisieren.<br />

Der Regionale Planungsverband hat sich im Rahmen seines Planermessens entschieden, grundsätzlich<br />

Böden bereits ab einer Bodenwertzahl 35 für die Landwirtschaft zu sichern. In der Region betrifft<br />

das insbesondere die Landwirtschaftsflächen in der Großenhainer Pflege, da diese Böden für die<br />

landwirtschaftliche Produktion, hier insbesondere für die Futterversorgung der zahlreichen Tierbestände<br />

(s. Karte 22) sowie für den Anbau von Energiepflanzen eine regionale Bedeutsamkeit besitzen.<br />

Darüber hinaus erfolgt mit der landwirtschaftlichen Produktion auf diesen Böden auch eine<br />

verbrauchsnahe Versorgung des Verdichtungsraumes Dresden.<br />

Die Ausweisung als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft betrachtet primär eine ackerwirtschaftliche<br />

Nutzung dieser Flächen sowie den Obstanbau. Die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden differiert<br />

in den einzelnen Naturräumen der Region stark und wird in der räumlichen Verteilung der regionalplanerischen<br />

Ausweisungen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft deutlich. So konzentrieren<br />

sich die Vorranggebiete Landwirtschaft im Mittelsächsischen Lößhügelland (Lommatzscher Pflege)<br />

und die Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft in der Großenhainer Pflege, im Mulde-Lößhügelland sowie<br />

auf Hochflächenbereichen des unteren Berglandes.<br />

Insbesondere in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft soll die hohe Ertragsfähigkeit<br />

sowie die hohe pflanzenverfügbare Speicherkapazität der Böden durch nachhaltige, ressourcenschonende<br />

und standortgemäße Bewirtschaftung erhalten werden.


Seite 110 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Als Analysegrundlage für einen Anspruch auf Ausweisung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />

dienten die diesbezüglichen Darstellungen in Karte 8 LEP bzw. die bodenkundlichen Kartierungen<br />

aus der Bodenübersichtskarte und der Bodenkonzeptkarte des LfUG. Als Bewertungskriterien<br />

für die natürliche Bodenfruchtbarkeit wurden die nutzbare Feldkapazität, die kapillare Aufstiegsrate,<br />

der Vernässungsgrad, die Kationenaustauschkapazität, die Basensättigung und der Humusvorrat<br />

herangezogen. Die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen wurden dabei allerdings<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Folgende Methodik führte zur Aufstellung eines Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsanspruches Landwirtschaft:<br />

1. Aufnahme aller landwirtschaftlich genutzten Böden, die eine Bodenwertzahl ab 35 aufweisen;<br />

diese Böden verfügen neben dem relativ hohen Ertragspotenzial auch über ein sehr hohes<br />

Wasserspeichervermögen (nutzbare Feldkapazität ab 200 mm)<br />

2. Reduzierung der unter 1. herausgearbeiteten Böden um alle natürlichen Auenbereiche (unter<br />

Beachtung der Belange ökologisches Verbundsystem, Hochwasserschutz, Schwermetallgehalt<br />

der Auenböden)<br />

3. Reduzierung der unter 2. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die höher als 500 m<br />

ü. NN liegen, eine Jahresdurchschnittstemperatur von weniger als 7°C und eine durchschnittliche<br />

Jahresniederschlagsmenge ab 800 mm aufweisen (keine Klimagunst)<br />

4. Reduzierung der unter 3. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die eine sehr hohe bis<br />

hohe Wassererosionsgefährdung aufgrund der Hangneigung über 18 % besitzen (Bodenschutz)<br />

5. Reduzierung der unter 4. herausgearbeiteten Böden um Einzelflächen unter 5 ha (keine Darstellungsmöglichkeit<br />

auf regionaler Ebene)<br />

Von den nach Schritt 5 herausgearbeiteten Flächen wurden diejenigen, die eine Bodenwertzahl ab 70<br />

besitzen, in den Vorranggebietsanspruch Landwirtschaft und die übrigen, also diejenigen Flächen mit<br />

einer Bodenwertzahl ab 35 bis kleiner 70, in den Vorbehaltsgebietsanspruch Landwirtschaft übernommen.<br />

Bei Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang/Vorbehalt Landwirtschaft mit anderen Vorrangansprüchen<br />

wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik für die regionalplanerischen<br />

Ausweisungen als Orientierungshilfe grundsätzlich angewendet.<br />

zu 12.1.1 (Z)<br />

Gemäß Z 9.7 LEP sind in den Regionalplänen zum Weinbau geeignete Flächen als Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete auszuweisen. Im vorliegenden Plan wurde aufgrund des gleichzeitig bestehenden<br />

hohen kulturlandschaftlichen sowie landschaftsästhetischen Wertes der Weinbaulandschaft ausschließlich<br />

das Instrument Vorranggebiet ausgewiesen; auf das „schwächere“ Instrument Vorbehaltsgebiet<br />

wurde also verzichtet. Aufgrund der Kleinflächigkeit der Weinbauflächen sind die Vorranggebiete<br />

Weinbau nur als Symbole ausgewiesen. Generell gelten aber alle bestehenden Weinbauflächen<br />

(Gesamtfläche 460 ha) als Vorranggebiete Weinbau.<br />

Limitierender Faktor ist die nach VO (EG) 479/2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein<br />

bestehende Pflanzungsrechtregelung bis zum 31.12.2015. Eine Aufrebung kann nur erfolgen, wenn<br />

ein Neuanpflanzungsrecht, Wiederbepflanzungsrecht oder Pflanzrecht aus der Reserve erteilt worden<br />

ist. Der Bestand an derartigen Flächen ist in Sachsen begrenzt. Bei der Vergabe der Pflanzrechte aus<br />

der Reserve werden nach § 5 Abs. 5 DVO Weinrecht Sachsen Steillagen bevorzugt behandelt.<br />

In den letzten Jahren ist in zunehmendem Maße die Nachfrage nach Aufrebungsflächen gestiegen.<br />

Um einen diesbezüglichen planungsrechtlichen Vorlauf zu schaffen, wurde im Jahr 2004 von der<br />

Sächsischen Landsiedlung GmbH im Auftrag des Landratsamtes Meißen ein Steillagenkonzept erarbeitet.<br />

Im Rahmen dieses Projektes, bei dem Ortsbegehungen zwischen Diesbar-Seußlitz und Pirna<br />

auf den rd. 50 Bergen mit Steillagen durchgeführt wurden, sind etwa 70 ha potenzielle Rebflächen auf<br />

und im Umfeld von Steillagen (Hangneigung > 30 %) kartiert worden.<br />

Sie wurden in erster Linie nach weinbaulichen Aspekten und hierbei schwerpunktmäßig nach der<br />

anliegenden Hangneigung, Exposition sowie der klimatischen Gunst bewertet. Dabei beruht die Klimagunst<br />

auf der Summe der direkten Einstrahlung während der Reifephase der Trauben (September<br />

bis Oktober). Damit bildeten objektive naturwissenschaftliche Daten wesentlicher natürlicher Standortfaktoren<br />

die Grundlage zur Bewertung von bestehenden und potenziellen Rebflächen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 111<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Diejenigen potenziellen Aufrebungsflächen, bei denen nach einer ersten Prüfung hinsichtlich ihrer<br />

naturschutzfachlichen Wertigkeit keine diesbezüglichen Bedenken bestehen, sind ebenfalls als Vorranggebiete<br />

Weinbau ausgewiesen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende, ab 1 ha umfassende<br />

Bereiche, die sich ausschließlich im Landkreis Meißen befinden:<br />

Diera-Karpfenschänke (ca. 1,1 ha)<br />

Meißen-Bosel (ca. 1,0 ha)<br />

Radebeul-Zechstein (ca. 3,3 ha)<br />

Radebeul-Wettinshöhe (ca. 2,2 ha)<br />

Radebeul-Jacobstein (ca. 1,5 ha)<br />

Radebeul-Paulsberg (ca. 1,0 ha)<br />

Radebeul-Terrassenberg (ca. 1,0 ha)<br />

Die Ausweisung der bestehenden Weinbauflächen als Vorranggebiete Weinbau begründet sich neben<br />

der kulturhistorischen sowie heutigen wirtschaftlichen Bedeutung des Weinbaus ebenso auf das Vorhandensein<br />

von historischen Kulturlandschaftselementen wie Trockenmauern und Terrassenlagen.<br />

Diese wiederum besitzen in der Regel einen hohen Biotopwert für Flora und Fauna.<br />

Mit diesem Plansatz zur Erhaltung der Weinbauflächen ist gleichzeitig auch der Schutz der Weinbergsböden<br />

(Rigosole) verbunden, die eine besondere kulturgeschichtliche Bedeutung besitzen.<br />

Bei Überlagerung von Weinbauflächen mit einem Vorranggebiet Natur und Landschaft sollten die<br />

Weinbauflächen mittel- bis langfristig unter Beachtung der zumutbaren Ertragssicherheit für die Haupt-<br />

und Nebenerwerbswinzer sowie für die Freizeitwinzer in ihrer Bewirtschaftungsweise der naturschutzfachlichen<br />

Bewertung entsprechen, beispielsweise durch umweltgerecht betriebenen Weinbau oder<br />

durch Einführung des ökologischen Weinbaus.<br />

zu 12.1.2 (G)<br />

Im Steillagenkonzept [s. Begründung zu 12.1.1 (Z)] wurden neben den bereits als Vorranggebiete<br />

Weinbau gesicherten Bereichen weitere potenzielle Aufrebungsflächen ermittelt. Für diese Flächen<br />

besteht aus naturschutzfachlicher Sicht noch weiterer Untersuchungsbedarf.<br />

Da die für den Weinbau besonders geeigneten sonnenbeschienenen Steillagen oftmals trockenwarme<br />

Standorte darstellen, haben sich dort häufig Biotope entwickelt (z. B. Trocken- und Halbtrockenrasen<br />

oder Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte), die nach § 26 SächsNatSchG auch<br />

ohne Rechtsverordnung oder Einzelanordnung geschützt sind und grundsätzlich nicht zerstört oder<br />

beseitigt werden dürfen.<br />

Muss vor der Aufrebung die Fläche zunächst von Buschwerk und Bäumen befreit werden, ist dies<br />

grundsätzlich als Eingriff in Natur und Landschaft i. S. von § 8 SächsNatSchG zu bewerten. Die demnach<br />

erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen können in der Offenhaltung nicht aufgerebter Terrassen<br />

(Schaffung von Lebensräumen für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten) oder im Bau erforderlicher<br />

Stützmauern als Trockenmauern bestehen. Bei größeren Rebflächen sollte geprüft werden, ob durch<br />

Hecken, Gehölze oder Krautsäume die Fläche strukturiert werden kann (Biotopvernetzung, Landschaftsbild).<br />

zu 12.1.3 (G)<br />

Der traditionelle Weinbau prägt in seiner landschaftsästhetisch sehr reizvollen Erscheinung bis heute<br />

entscheidend das Landschaftsbild in den Weinbaugebieten des <strong>Elbtal</strong>es. Erste urkundliche Erwähnungen<br />

über den Weinbau im <strong>Elbtal</strong> stammen aus dem 12. Jahrhundert. Seit dem frühen 17. Jahrhundert<br />

werden die Steilhänge nach Württembergischem Vorbild mit Trockenmauern befestigt.<br />

Diesem hohen kulturlandschaftlich sowie landschaftsästhetischen Wert folgt die touristische Nutzung<br />

dieses Weinbaugebietes. So ist durch die Schaffung der im Plansatz benannten touristischen Routen<br />

die Erlebbarkeit dieser Landschaft bereits erhöht worden. Bei der weiteren Ausgestaltung des Wegesystems<br />

innerhalb der Weinbergflächen sollte daher auch das Wanderwegesystem miteinbezogen<br />

werden. Anstehende Probleme bei der Bewirtschaftung der Steillagen, wie Trockenmauern- und<br />

Treppeneinbrüche oder mangelnde Erschließung (Zuwegung, Strom- und Wasseranschluss, Mechanisierung),<br />

sollten von allen die Weinbergslandschaft betreffenden Akteuren, also nicht nur den Winzern<br />

selbst, sondern gemeinsam mit den Akteuren aus Tourismus, Handel sowie Natur- und Denkmalschutz<br />

gelöst werden. Die interkommunale Abstimmung unter Berücksichtigung der Agrarstrukturellen<br />

Entwicklungsplanung Weinbau ist zu pflegen.


Seite 112 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 12.1.4 (Z)<br />

Gemäß Z 4.1.4 Satz 1 LEP sind in den Regionalplänen Gebiete mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes als „Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft“ unter Berücksichtigung der<br />

in der Begründung genannten Kriterien auszuweisen und Festlegungen zur Art der Sanierung zu treffen.<br />

Im vorliegenden Plan sind diese Bereiche u. a. als „Ausgeräumte Agrarflächen“ ausgewiesen.<br />

Problematisch sind nach wie vor die z. T. sehr großen Ackerschläge, die zu großen erosionswirksamen<br />

Hanglängen führen, sowie die vielfach ackerbaulich genutzten, besonders durch Erosion gefährdeten<br />

Hangmulden.<br />

Als Grundlage für die Ermittlung der ausgeräumten Agrarflächen wurde das 2003/2004 durch das<br />

Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft erarbeitete „Feldblockkataster“ herangezogen<br />

(ein Feldblock wird definiert als eine räumlich zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche,<br />

die von relativ dauerhaften Grenzen, z. B. Wald, Straße, Bebauung, Gewässer, umgeben ist).<br />

Als Größenordnung für den Zustand „ausgeräumt“ wurden, in Anlehnung an diesbezügliche Aussagen<br />

in der Fachliteratur 17 , für das Tief- und Hügelland Ackerflächen größer als 25 ha und für das Bergland<br />

Ackerflächen größer als 20 ha angesehen. Nach Ermittlung dieser Flächen wurde anhand von georeferenzierten<br />

CIR-Luftbildern eine Plausibilitätsprüfung dahingehend durchgeführt, ob die Flächen tatsächlich<br />

als „ausgeräumt“, also ohne gliedernde Gehölzstrukturen, angesehen werden können.<br />

Flurgehölze (Restwälder, Hecken, Feldgehölze) sowie Ackerrandstreifen stellen ein Refugium für<br />

Pflanzen und Tiere gegenüber der agrarisch geprägten Umgebung dar und bilden somit den natürlichen<br />

Ausgangspunkt für das zu entwickelnde Gehölznetz im Rahmen des ökologischen Verbundsystems.<br />

Heckenstrukturen fungieren als Windschutz und fördern einen ausgeglichenen Temperatur- und<br />

Feuchtehaushalt in ihrem Wirkungsbereich. Der Oberflächenabfluss des Niederschlagswassers wird<br />

verlangsamt und die dichte Durchwurzelung schützt den Boden vor Abtrag durch Wind und Wasser.<br />

Darüber hinaus besitzen Heckenstrukturen hohe ökologische und landschaftsästhetische Funktionen.<br />

Für die Neuanpflanzung von Hecken und Feldgehölzen sind standortgerechte, heimische Pflanzmaterialien<br />

zu wählen. Die Breite von Heckenpflanzungen sollte mindestens etwa 10 m betragen sowie<br />

über einen ausreichend breiten Gras-/Krautsaum verfügen, der als Pufferzone zur Ackerfläche, als<br />

Standort für Ackerwildkräuter sowie als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten fungiert. Darüber<br />

hinaus ist eine kontinuierliche Pflege erforderlich. Hinsichtlich des landschafts-ökologischen und<br />

landschaftsästhetischen Wertes ist eine durch Hecken, Feldraine und/oder Waldflächen umrandete<br />

landwirtschaftlich genutzte Fläche, in der teilweise inselartige Flurgehölzbestände integriert sind, als<br />

optimal anzusehen. Die häufig in den 1960-er Jahren angelegten Pappelreihen sind rechtzeitig vor<br />

ihrem Verfall in eine naturnahe Baumartenzusammensetzung zu überführen.<br />

Instrumente zur planerischen Umsetzung sind insbesondere die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung,<br />

das Flurneuordnungsverfahren sowie der Landschaftsplan. Träger der praktischen Ausführung<br />

sind vorwiegend die Landwirtschaftsbetriebe, die Teilnehmergemeinschaften nach Flurbereinigungsgesetz<br />

sowie die Landschaftspflegeverbände.<br />

zu 12.1.5 (G)<br />

Gemäß Z 4.4.5 Satz 2 LEP sind in den Regionalplänen, soweit erforderlich, besonders empfindliche<br />

Böden gemäß Z 4.1.4 LEP als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“<br />

auszuweisen. Im vorliegenden Plan sind diesbezüglich u. a. „Wind- und wassererosionsgefährdete<br />

Gebiete“ ausgewiesen worden.<br />

Der Grundsatz leitet sich aus dem notwendigen Schutz der natürlichen Bodenhorizonte, des Bodenlebens<br />

sowie des biotischen Ertragspotenzials ab. Durch die erosionsmindernden Maßnahmen auf<br />

Ackerfluren verbleibt die nährstoffreiche Oberbodenschicht auf der gewachsenen Fläche und kann so<br />

weiter als landwirtschaftlicher Produktionsstandort in seiner ursprünglichen Qualität und Quantität<br />

erhalten bleiben und genutzt werden.<br />

Erosionsmindernde Maßnahmen stellen gleichzeitig auch mögliche Maßnahmen zur Erhaltung und<br />

Erhöhung des Retentionsvermögens des Bodens dar, und sollten deshalb auch in den „Gebieten zur<br />

Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“ [s. Plansatz 7.3.2 (G)] durchgeführt werden.<br />

17 „Strukturelemente in Agrarlandschaften Ostdeutschlands – Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz“, Zent-<br />

rum für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung (ZALF) e. V. – Bericht Nr. 19, Müncheberg 1995,<br />

(Studie wurde vom BMU als F+E-Vorhaben Nr. 10 80 90 05 gefördert)


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 113<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Insbesondere auf Flächen mit mittlerer bis sehr hoher Erosionsgefährdung kann der Bodenabtrag<br />

durch geeignete, standortspezifische Maßnahmen deutlich reduziert werden, z. B. durch:<br />

o dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung in Kombination mit Mulchsaat/Direktsaat<br />

zum Aufbau und Erhalt eines stabilen und durchlässigen Bodengefüges (dadurch ist<br />

eine erhebliche Erosionsminderung erreichbar)<br />

o Einschränkung bzw. Verzicht auf den Anbau von erosionsfördernden Kulturen wie<br />

Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln, Feld- und Frischgemüsearten bei konventioneller Bodenbearbeitung<br />

o Rücknahme der Bearbeitungsintensität durch Reduzierung der Bearbeitungsgänge,<br />

Verringerung der Arbeitstiefen und andere Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung<br />

o der Witterung angepassten Technikeinsatz<br />

o Optimierung des Fruchtwechsels/der Fruchtfolge und verstärkter Zwischenfruchtanbau<br />

zur Minimierung der Zeiten ohne Pflanzenbewuchs<br />

o Sicherung einer ganzjährigen ausreichenden Bodenbedeckung möglichst zu allen<br />

Fruchtarten bzw. im gesamten Fruchtfolgeverlauf (u. a. Anbau von Zwischenfrüchten)<br />

o standortgerechte Nutzungs- und Bearbeitungsformen sowie erosionsmindernde Flurneugestaltung<br />

durch Gliederung der Hänge mit Hecken, Rainen, Grünland u. a.; insbesondere<br />

zur Verkürzung extremer Hanglängen<br />

o Direktsaat in Hangmulden bzw. dauerhafte Begrünung von Hangmulden, in denen<br />

Oberflächenwasser verstärkt zusammenfließt, zur Vermeidung einer beschleunigten<br />

Abflusskonzentration; je nach den örtlichen Verhältnissen durch Anlage von Grünland,<br />

Landschaftsstrukturelementen oder Wald<br />

o auf den Standort bezogene Schlaggrößen und Schlaggestaltung (insbesondere der<br />

Schlaglänge, bezogen auf die Hangrichtung)<br />

o Verbesserung und Erhalt des Bodengefüges durch Kalkung, durch Anwendung der<br />

gefügestabilisierenden konservierenden Bodenbearbeitung sowie durch eine gefügeschonende<br />

Bewirtschaftung von Ackerflächen<br />

o Sicherung einer ausgeglichenen Humusbilanz durch organische Düngung, Zwischenfruchtanbau,<br />

Belassen der Erntereste auf dem Acker.<br />

Mit der sachsenweiten Anwendung des Erosionsprognosemodells E2D wurde insgesamt das Ziel<br />

verfolgt, Erosionsrisiken zeitlich und räumlich differenziert zu erfassen, um aufgrund dieser Information<br />

die Bodenschädigung zu vermeiden bzw. gering zu halten. Für die Abschätzung der Erosionsgefährdung<br />

auf Ackerschlägen wird der potenzielle Bodenabtrag bei konventioneller mit dem Abtrag bei<br />

konservierender Bodenbearbeitung verglichen. Im Vergleich kann eindeutig abgelesen werden, um<br />

wieviel Prozent sich der Nettoaustrag reduziert, wenn erosionsmindernde Maßnahmen angewendet<br />

werden.<br />

Im Ergebnis der sachsenweiten Anwendung zeigte sich in allen ausgewerteten landwirtschaftlichen<br />

Betrieben eine deutliche Verringerung des Bodenabtrags durch eine konservierende Bodenbearbeitung<br />

in Kombination mit Mulchsaat. Gegenüber den mit Pflug bearbeiteten Böden ergibt sich eine<br />

Reduzierung des Abtrags um 79 bis 100 % (durchschnittlich etwa 95 %).<br />

Die „Wassererosionsgefährdeten Gebiete“ sind durch das Landesamt für Umwelt und Geologie im<br />

Rahmen der Aufstellung des Landschaftsprogramms erarbeitet worden. Dabei wurde die Erosionsanfälligkeit<br />

des Oberbodens (Bodenübersichtskarte Sachsen im Maßstab 1 : 200 000 [BÜK 200]) in<br />

Kombination mit der Hangneigung (Amtliches topographisch-kartographisches Informationssystem,<br />

Digitales Geländemodell [ATKIS DGM]) bewertet. Im vorliegenden Plan wurden die ackerbaulich genutzten<br />

Böden mit mittlerer bis sehr hoher Erosionsgefährdung durch Wasser und mit besonders gefährdetem<br />

Wasserspeichervermögen (potenzieller Verlust des Wasserspeichervermögens > 20 mm<br />

nutzbare Feldkapazität) als Grundlage für eine entsprechende Ausweisung herangezogen.


Seite 114 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Böden sind aufgrund ihres Substrataufbaus dann gefährdet, wenn ein geringmächtiges Bodensubstrat<br />

mit hohem Wasserspeichervermögen über einem anderen Bodensubstrat mit geringem Wasserspeichervermögen<br />

liegt (z. B. geringmächtige Lößdecke über Gesteinsschutt). Solche Böden werden<br />

durch Bodenabtrag irreversibel geschädigt. Mit jedem Zentimeter Bodenverlust verringert sich die<br />

nicht erneuerbare Lößdecke und infolgedessen der Wasserrückhalt und die Produktionsfähigkeit der<br />

Böden. Insbesondere dann, wenn dieser Sachverhalt mit einer hohen Erosionsgefährdung zusammentrifft,<br />

sind die Bodenstandorte vor jeglicher Erosion zu schützen.<br />

Zur Erhöhung des Wasserspeichervermögens sollen die ackerbaulich genutzten Flächen auf den<br />

stark erosionsgefährdeten Bereichen, die sich größtenteils in der näheren Umgebung von Quellbereichen<br />

oder auf den oberen Hangkanten von ansonsten waldbestandenen Tälern befinden, dauerhaft<br />

konservierend bzw. in Direktsaat (und damit infiltrationsfördernd) bestellt oder langfristig in extensiv<br />

genutztes Grünland umgewandelt oder standortgerecht aufgeforstet werden. Gleichzeitig wird damit<br />

das Biotopentwicklungspotenzial der Böden erhöht und ein Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

geleistet.<br />

Die ausgewiesenen „Winderosionsgefährdeten Gebiete“ basieren auf den Darstellungen der Karte<br />

„Die Bodenerosion in der DDR“, herausgegeben vom Institut für Bodenkartierung (1957). In dieser<br />

Karte sind die durch Begehung untersuchten und durch Protokolle belegten Erosionsstellen dargestellt.<br />

zu 12.1.6 (G)<br />

Gemäß Z 9.3 LEP ist darauf hinzuwirken, dass der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen an der<br />

landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 10 % erhöht wird.<br />

Nach dem Sächsischen Agrarbericht 2006 betrug die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Sachsen<br />

ca. 23 450 ha, dass sind 2,6 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Davon sind ca. 67 % Ackerland<br />

und ca. 30 % Grünland.<br />

In den einzelnen Gebietskörperschaften der Region war 2006 der Anteil von Flächen, die nach den<br />

Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden, an der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

wie folgt:<br />

o Landeshauptstadt Dresden: 11,5 %<br />

o Landkreis Meißen 2,5 %<br />

o Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong> 2,8 %<br />

Der ökologische Landbau ist auf einen möglichst geschlossenen Stoffkreislauf orientiert. Mit dem Bewirtschaftungsverfahren<br />

des ökologischen Landbaus kann die höchste Stufe der Umweltentlastung<br />

(Wasser- und Bodenschutz, Artenvielfalt, Klimaschutz) erreicht werden, da u. a. auf chemischsynthetische<br />

Dünge- und Pflanzenschutzmittel vollständig verzichtet wird.<br />

Die Grundregeln des ökologischen Landbaus ergeben sich aus der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91<br />

bzw. aus dem Nachfolgerecht mit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EU-Öko-Verordnung) in der<br />

jeweils gültigen Fassung sowie den Anbaurichtlinien der Öko-Anbauverbände. Die Landbewirtschaftung<br />

nach den Grundregeln des ökologischen Landbaus gewinnt aufgrund ihrer in besonderem Maße<br />

umweltschonenden Produktionsweise für hochwertige Nahrungsgüter zunehmend an Beachtung und<br />

immer stärker an Bedeutung. Mit seiner Bewirtschaftungsweise ist er in der Regel besonders für ökologisch<br />

sensible bzw. wertvolle Landschaftsbereiche ("Gebiete mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung",<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft, Vorrang- und Vorbehaltsgebiet<br />

Wasserressourcen) geeignet.<br />

Eine standortnahe Veredlung und Vermarktung der Öko-Erzeugnisse durch die Landwirte selbst bzw.<br />

die Gestaltung dauerhafter Kooperationsbeziehungen zwischen den Erzeugern und dem regionalen<br />

Nahrungsmittelhandwerk, dem Gastgewerbe und dem mittelständischen Nahrungseinzelhandel bieten<br />

dabei auch Chancen zur Stabilisierung der jeweiligen Erzeugerbetriebe und zum Erhalt von Arbeitsplätzen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 115<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 12.1.7 (G)<br />

Gemäß G 5.3.2 LEP und Z 5.3.4 LEP sollen die räumlichen Voraussetzungen u. a. für die Erhaltung<br />

der Landwirtschaft geschaffen werden; den agrarstrukturellen Belangen ist bei der Dorfentwicklung<br />

besonderes Gewicht beizumessen.<br />

Die Marktsituationen und landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die vor allem den Marktfruchtanbau<br />

begünstigen, veränderten in den vergangenen Jahren zusätzlich zum Umstrukturierungsprozess,<br />

einhergehend mit einer drastischen Reduzierung des Viehbestandes, die Anbauverhältnisse und<br />

Fruchtfolgen. Bei einem derzeitigen durchschnittlichen Tierbestand von 0,5 - 0,7 Großvieheinheiten/ha<br />

in der Region ist absehbar, dass die landschaftspflegerischen Aufgaben nicht mehr in ausreichendem<br />

Maß durch landwirtschaftliche Nutzung gewährleistet werden können. Zum Erhalt und zur Weiterentwicklung<br />

der Kulturlandschaft sind deshalb Maßnahmen für die Existenzsicherung und für die weitere<br />

Entwicklung der Tierhaltungsbetriebe zu treffen.<br />

Die Tierhaltung hat regionale Bedeutung, vor allem auf den Grünlandstandorten; teilweise besteht<br />

bereits ein Beweidungsdefizit, es kommt zu Verbuschungen wertvoller Offenlandbereiche. Die Grünlandweideflächen<br />

sollen daher unter Beachtung der Vorranggebiete Wasserressourcen sowie Natur<br />

und Landschaft in ihrem Umfang erhalten und bei Bedarf bevorzugt auf Flächen außerhalb von Auenbereichen<br />

ersetzt bzw. erweitert werden. Als Kriterium für regional bedeutsame Standorte der Tierhaltung<br />

werden in der Regel Stallanlagen ab einer Größenordnung von ≥ 50 Großvieheinheiten aufgenommen<br />

(s. auch Karte 22). Sachsen hat derzeit einen GV-Besatz von weniger als 0,6 Großvieheinheiten<br />

je ha Landwirtschaftsfläche. Deshalb soll einer weiteren Reduzierung der Tierbestände entgegengewirkt<br />

werden.<br />

Die notwendigen Futterflächen und die Flächen zur Verwertung des organischen Düngers tierischer<br />

Herkunft sind Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung. Zur Umsetzung der<br />

regionalen Zielstellungen des Freiraumschutzes soll eine ordnungsgemäße Mähweidenutzung nach<br />

den Regeln der guten fachlichen Praxis angestrebt werden.<br />

zu 12.1.8 (G)<br />

Für den Obst- und Gemüseanbau sind das Lößhügelland und die Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung durch Boden-<br />

und Klimagunst besonders geeignet.<br />

Nach Erzeugnissen des sächsischen Gartenbaus besteht zunehmende Nachfrage. Verbrauchernähe,<br />

Warenfrische, geringe Transportentfernungen und das Vertrauen der Verbraucher in die qualitäts- und<br />

umweltbewussten Produktionsmethoden der sächsischen Obst- und Gemüsegärtner sind positive<br />

Aspekte für den Absatz, vor allem im Verdichtungsraum. In der Region werden vorwiegend Äpfel, aber<br />

auch Süß- und Sauerkirschen, Birnen, Erdbeeren und weiteres Beerenobst erzeugt. Der Gemüseanbau<br />

in der Region zeichnet sich durch eine hohe Vielfalt aus. Die Freilandgemüseflächen in der Lommatzscher<br />

Pflege sind für die Frischeversorgung und für die Konservenherstellung bedeutend.


Seite 116 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

12.2 Forstwirtschaft und Jagdwesen<br />

Karten: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Waldschutz“ sowie die Vorranggebiete<br />

„Waldmehrung“ sind in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

„Wassererosionsgefährdete Gebiete“ und „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />

des Wasserrückhalts“ sind in Karte 3 „Landschaftsbereiche mit besonderen<br />

Nutzungsanforderungen“ ausgewiesen.<br />

Die „Revitalisierungszone“ ist in Karte 4 „Sanierungsbedürftige Bereiche der<br />

Landschaft“ als nachrichtliche Übernahme dargestellt.<br />

„Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sind in der<br />

Karte 7 „Boden- und Grundwassergefährdung“ ausgewiesen.<br />

12.2.1 (Z) Die naturfernen Waldbestände innerhalb der „Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />

des Wasserrückhalts“, der „Wassererosionsgefährdeten Gebiete“,<br />

der „Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung“ sowie<br />

innerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen sollen, sofern<br />

sie mit den naturschutzrechtlichen Anforderungen vereinbar sind, unter<br />

Beachtung des prognostizierten Klimawandels in Bestände mit einer standortgerechten,<br />

vielfach strukturierten Dauerbestockung mit hohen Anteilen tief und<br />

intensiv wurzelnder Baumarten umgebaut werden, so dass das Retentionsvermögen<br />

erhöht und die Erosionsgefahr vermindert wird.<br />

Waldwegeplanung und -bau ist auf Erosionsminderung und auf die Beibehaltung<br />

des Wasserrückhaltevermögens auszurichten.<br />

12.2.2 (Z) Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der „Revitalisierungszone“<br />

sind unter Beachtung naturschutzfachlicher Belange zu revitalisieren<br />

und in vielfältig strukturierte und an die langfristigen Standortveränderungen<br />

einschließlich des Klimawandels angepasste Dauerbestockungen zu überführen.<br />

12.2.3 (Z) Der Waldanteil in der Region ist von derzeitig 26,4 % auf 28,7 % zu erhöhen.<br />

Die Waldmehrung soll unter Beachtung langfristiger Standortveränderungen<br />

einschließlich des prognostizierten Klimawandels mit nach derzeitigem wissenschaftlichen<br />

Kenntnisstand standortgerechten Baumarten erfolgen, welche<br />

die angestrebten Waldfunktionen gewährleisten und zur Strukturbereicherung<br />

der Landschaft beitragen.<br />

12.2.4 (G) Eine Aufforstung über die Vorranggebiete Waldmehrung hinaus ist unter Beachtung<br />

der in der Begründung zu diesem Plansatz genannten Prämissen anzustreben.<br />

12.2.5 (G) Die Jagd ist an die ökologischen bzw. naturschutzfachlichen Erfordernisse zur<br />

Erhaltung und Entwicklung natürlicher Lebensräume, z. B. standortgerechte<br />

naturnahe Waldbestände, sowie an die Anforderungen des Artenschutzes anzupassen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 117<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldschutz<br />

Gemäß Z 9.5 LEP sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zum Schutz des<br />

vorhandenen Waldes ausgewiesen werden. Gemäß Plansatzbegründung sollen die Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete Waldschutz im Hinblick auf die jeweils zutreffenden Waldfunktionen dann ausgewiesen<br />

werden, wenn im Einzelfall ein raumordnerisches Regelungserfordernis besteht.<br />

Im vorliegenden Plan wurden diejenigen Waldbestände ab 5 ha als Vorranggebiete Waldschutz ausgewiesen,<br />

die gemäß Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst als „Restwald in<br />

waldarmen Gebieten“ und als „Bodenschutzwald“ dargestellt sind. Weiterhin sind alle Waldbestände<br />

innerhalb von Vorranggebietsanspruchsflächen Wasserressource (s. Abb. 3.3 - 4 FB LRP), innerhalb<br />

von „Böden mit besonders gefährdetem Wasserspeichervermögen durch hohe Wassererosion“<br />

(s. Karte 2.2 - 12 FB LRP) sowie innerhalb von „Gebieten mit sehr hohem landschaftsästhetischen<br />

Wert“ (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP) als Vorranggebiete Waldschutz ausgewiesen worden. Als Vorbehaltsgebiete<br />

Waldschutz wurden darüber hinaus unter Beachtung der in der Anlage 1 des Anhangs<br />

enthaltenen Abwägungsmatrix diejenigen Waldbestände ab 5 ha ausgewiesen, die gemäß Waldfunktionenkartierung<br />

als „Waldbestände mit Erholungsfunktion“ dargestellt sind, die sich in „Gebiete zur<br />

Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“, in „Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen<br />

Wert“ (s. Karte 2.5 - 15 FB LRP), in „Erosionsgefährdeten Gebieten“, in Vorbehaltsgebietsanspruchsflächen<br />

Wasserressource (s. Abb. 3.3 - 4 FB LRP) befinden sowie als Immissionsschutzwälder (Straßenverkehr)<br />

fungieren. Mit der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldschutz wird<br />

insbesondere den Waldfunktionen vorbeugender Hochwasserschutz, Erosionsschutz, Landschaftsbild/<br />

Landschaftserleben, Grundwasserschutz sowie Immissionsschutz Rechnung getragen.<br />

zu 12.2.1 (Z)<br />

Vielfach hat der Wald eine dämpfende Wirkung auf den Abfluss von Niederschlag. Aufgrund der hohen<br />

Speicherkapazität und der Verdunstungsverluste in den Baumkronen (Interzeption), der Verdunstung<br />

durch die Waldpflanzen (Transpiration) in der Vegetationsperiode und des Bodens (Evaporation)<br />

wird der Wasserabfluss aus dem Wald gehemmt und verzögert. Der Wasserverbrauch der Bäume<br />

während der Vegetationsperiode sorgt dafür, dass Waldböden, welche im Freiland vernässt wären,<br />

eine "Entwässerung" über die Vegetation erfahren. Durch das Wurzelsystem der Bäume entwickelt<br />

sich ein Makroporensystem in Waldböden, durch welches das Wasser präferentiell in den Boden geleitet<br />

wird. Ein gesunder Wald hemmt den Oberflächenabfluss je nach Baumartenzusammensetzung<br />

(Nadelbäume verdunsten im Jahresmittel mehr Wasser als Laubbäume), Alter (höhere Transpirationsrate<br />

bei alten Beständen) und Jahreszeit (belaubt/unbelaubt) in unterschiedlichem Maße. Somit sind<br />

in Flusseinzugsgebieten mit hohem Waldanteil die schädigenden Auswirkungen von Hochwassern<br />

seltener bzw. fallen geringer aus als bei großen Anteilen landwirtschaftlicher Nutzung. Besonders<br />

wirksam ist der Wald bei kleineren und mittleren Niederschlagsereignissen sowie bei kurzem Starkregen.<br />

In diesen Fällen kann unter Wald theoretisch (also wenn das Einzugsgebiet vollständig bewaldet<br />

wäre) von einer Minderung des Hochwasserscheitels um 20 % ausgegangen werden. Maßnahmen<br />

des Waldumbaus und der Waldmehrung sind deshalb überall dort sinnvoll, wo es durch Starkniederschläge<br />

häufig zu Überflutungen und Erosionsschäden kommt.<br />

Der Umbau von naturfernen gleichaltrigen Nadelbaumreinbeständen in standortgerechte Mischbestockungen<br />

mit einem hinreichenden Anteil standortheimischer Forstpflanzen trägt wesentlich zur Erhöhung<br />

des Retentionsvermögens sowie zur Verringerung der Erosionsgefährdung auf Hanglagen bei.<br />

Als waldbauliche Grundlage für die Bestockungsziele gelten die regionaltypischen Einheiten der potenziellen<br />

natürlichen Vegetation Sachsens unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels.<br />

In unmittelbarer Ufernähe können Hochwasserschäden gemindert werden, wenn die Bestockung mit<br />

den Baumarten der natürlich vorkommenden Vegetation (z. B. Roterle, Weidenarten und Esche) erfolgt.<br />

Diese Baumarten wurzeln tiefer als beispielsweise die Gemeine Fichte und sind resistenter gegen<br />

mechanische Beschädigung und die Auflagerung von Geröll. Durch die Stabilisierung der ufernahen<br />

Bestände wird die Erosion gemindert, die Retention gefördert und die Anzahl entwurzelter Bäume<br />

vermindert, so dass flussabwärts die Gefahr von Verklausungen an Brücken und Schäden an Infrastrukturen<br />

verringert wird.<br />

Durch die Befestigung und Verdichtung weisen Waldwege entsprechend ihrem Ausbau- und Pflegezustand<br />

eine gegenüber den angrenzenden Waldbeständen geringe Retentionsleistung für Wasser<br />

auf. Über die Wegedichte und gleichzeitig die Art der Wegeentwässerung kann der Wasserabfluss<br />

entscheidend gesteuert werden.


Seite 118 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 12.2.2 (Z)<br />

Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der „Revitalisierungszone“ sind durch die hohen<br />

Schadstoffemissionen der Industriegebiete auf tschechischer und deutscher Seite verursacht worden.<br />

Auf deutscher Seite ist durch den Umstrukturierungsprozess nach 1990, durch die Stilllegung vieler<br />

umweltverschmutzender Betriebe sowie durch das Wirksamwerden bundes- und europarechtlicher<br />

Umweltbestimmungen für bestehende und neu zu errichtende Anlagen eine starke Emissionssenkung<br />

bezüglich Schwefeldioxid und Staub zu verzeichnen. Dagegen tritt bei der Stickoxidemission eine<br />

Zunahme auf, die durch den erhöhten Kfz-Verkehr verursacht wird. Darüber hinaus führte die drastische<br />

Zunahme der Versauerung der Niederschläge zu einem Versauerungsschub in den Waldböden,<br />

der die Humusauflage und die Mineralböden stark negativ beeinflusste. Modifiziert werden diese<br />

anthropogen verursachten Schädigungen durch natürliche Bodeneigenschaften, extreme Witterungseinflüsse,<br />

Pilzinfektionen und Insektenbefall. Besonders kritisch ist das Zusammenfallen von Immissions-<br />

und Wildschadensschwerpunkten.<br />

Hochwasserverschärfend wirken sich die Waldschäden in den oberen Lagen des Berglandes aus, da<br />

es bei Starkniederschlägen zu erhöhtem Flächenabfluss und verstärkter Erosion kommt und das<br />

Wasserrückhaltevermögen eines gesunden Waldbestandes nicht mehr gegeben ist.<br />

Im Rahmen der Regionalisierung bodenchemischer Daten der Bodenzustandserhebung und unter<br />

Einbeziehung des Waldzustandes der Jahre 1991 bis 2003 wurde durch das Sächsische Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft im Jahr 2006 gemäß § 32 SächsWaldG [Waldgesetz für den<br />

Freistaat Sachsen vom 10.04.1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 3 des „Gesetzes<br />

zur Einführung der Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und über<br />

die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG im Freistaat<br />

Sachsen“, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2007 S. 107 vom<br />

09. 05 2007) eine qualifizierte, ökologisch fundierte Ausweisung der immissionsgeschädigten Waldbestände<br />

vorgenommen. Im Ergebnis ist die in Karte 4 nachrichtlich übernommene „Revitalisierungszone“<br />

dargestellt worden.<br />

zu 12.2.3 (Z)<br />

Gemäß Z 9.4 LEP ist der Waldanteil im Freistaat Sachsen auf 30 % zu erhöhen. In den Regionalplänen<br />

sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung auf der Grundlage der in Karte 10 LEP dargestellten<br />

Gebietskulisse auszuweisen. Die landesweiten Schwerpunkte der Waldmehrung sind gemäß<br />

den in der Begründung formulierten Kriterien auszuformen und durch weitere regional bedeutsame<br />

Schwerpunkte der Waldmehrung zu ergänzen.<br />

Im vorliegenden Plan wurde aufgrund des bestehenden geringen Waldanteils der Region nur das<br />

Instrument Vorranggebiet angewendet.<br />

Die Erhöhung des Waldflächenanteils zielt auf die Erhöhung des wirtschaftlichen Nutzens, auf die<br />

Steigerung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, auf eine strukturreiche Landschaftsgliederung<br />

in ausgeräumten Agrargebieten, auf eine Verbesserung der Schutz- und Erholungsfunktionen des<br />

Waldes sowie der Biotopvernetzung.<br />

Um sachsenweit den Waldanteil auf 30 % zu erhöhen, müsste auf ca. 31 300 ha Wald neu begründet<br />

werden. Gemäß dem Sächsischen Forstbericht 2002 ist dazu auf den Rekultivierungsflächen des<br />

Braunkohlebergbaus in den sächsischen Teilen des Lausitzer und des Mitteldeutschen Reviers ein<br />

effektiver Waldflächenzugang von etwa 5000 ha zu erwarten. Da die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

über keine Rekultivierungsflächen aus dem Braunkohlebergbau verfügt und der Waldanteil<br />

derzeit unter dem Landesdurchschnitt von 28,3 % bei 26,4 % liegt, ist die Erreichung von 28,7 %<br />

Waldanteil ein realistisches Ziel für die Region. Dieses Ziel wäre mit einer Waldmehrungsfläche von<br />

etwa 8 000 ha erreicht.<br />

Grundlage für die Ausweisung der Vorranggebiete Waldmehrung im vorliegenden Plan waren die<br />

durch den Staatsbetrieb Sachsenforst ermittelten Gebiete aus der Waldmehrungsplanung (ab 5 ha),<br />

die im <strong>Regionalplan</strong> von 1997 enthaltenen Vorranggebiete Erstaufforstung, Waldmehrungsflächen<br />

(größer 5 ha) aus dem regionalen Flächenausgleichspool für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

sowie diesbezügliche Darstellungen aus Flächennutzungs- und Landschaftsplänen (ab 5 ha).


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 119<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die o. g. Flächen wurden nicht in den Vorranggebietsanspruch Waldmehrung übernommen, wenn sie:<br />

o potenzielle, naturschutzfachlich abgestimmte Aufrebungsflächen betreffen<br />

o aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes offen zu halten sind<br />

(diese Bereiche sind ab 1 ha Flächengröße beachtet worden)<br />

o sich auf extensiv genutzten, nicht stark hängigen Grünlandflächen befinden<br />

o sich innerhalb von siedlungsrelevanten Kaltluftabflussbahnen befinden, wenn die Konfiguration<br />

der Waldmehrungsgebiete quer zur Hangneigung besteht<br />

o die Hochwassergefährdung für eine Ortslage durch Lage innerhalb des Abflussbereiches<br />

eines Überschwemmungsgebietes erhöhen.<br />

Die so ermittelten Waldmehrungsanspruchsflächen wurden unter Beachtung der Abwägungsmatrix<br />

(s. Anlage 1 des Anhangs) als Vorranggebiete Waldmehrung ausgewiesen, wobei Flächen mit einer<br />

Größenordnung von 5 bis < 15 ha nur als Symbol dargestellt sind.<br />

Mit den ausgewiesenen Vorranggebieten Waldmehrung werden insgesamt etwa 8 000 ha für Aufforstungen<br />

gesichert.<br />

Die Vorranggebiete Waldmehrung stellen mögliche Areale dar, die bei Aufforstung aufgrund der zu<br />

erwartenden Waldfunktionen einen Schutz der dort vorhandenen Naturraumpotenziale ermöglichen.<br />

Sie werden durch die Fachplanungen unter Beachtung der im § 6 Abs. 2 SächsWaldG dargelegten<br />

Grundsätze, insbesondere der Grundsätze Nr. 1, 4 und 5, sowie bezüglich der Waldrandgestaltung<br />

unter Beachtung der Bestimmungen in § 24 Abs. 3 SächsWaldG ausgeformt und konkretisiert. Bei der<br />

konkreten Aufforstungsplanung ist neben der Prüfung mit den Belangen Landschaftsbild und Artenschutz<br />

zu beachten, dass an Offenland gebundene, gemäß § 26 SächsNatSchG geschützte Biotope<br />

nicht in Anspruch genommen werden.<br />

Im Rahmen der Waldmehrung sollen ökologisch stabile Wälder aus standortgerechten Baumarten<br />

unter Verwendung eines hinreichenden Anteils an standortheimischen Forstpflanzen mit naturnaher<br />

Baumartenverteilung und Mischungsform unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels aufgebaut<br />

und erzogen werden. Dabei ist auf einen gestuften Altersaufbau und eine strukturelle Vielfalt der<br />

Einzelbestände zu achten.<br />

zu 12.2.4 (G)<br />

Gemäß Z 9.4 LEP 2003 ist der Waldanteil im Freistaat Sachsen auf 30 % zu erhöhen. Bei Aufforstung<br />

in allen ausgewiesenen Vorranggebieten Waldmehrung kann für die Region nur ein Waldanteil von<br />

etwa 28,7 % erreicht werden.<br />

Für weitere Aufforstungen bieten sich v. a. die im Regionalen Flächenausgleichspool dargestellten<br />

Maßnahmen aus der Gruppe „Aufforstung Laubwald/Laubmischwald, Bruch-/Auwald“ an.<br />

Folgende Flächen/Funktionen stehen einer Aufforstung entgegen:<br />

o potenzielle, naturschutzfachlich abgestimmte Aufrebungsflächen<br />

o aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes offen zu halten Flächen<br />

o extensiv genutzte, nicht stark hängigen Grünlandflächen<br />

o siedlungsrelevante Kaltluftabflussbahnen, wenn die Konfiguration des Aufforstungsgebietes<br />

quer zur Hangneigung besteht<br />

o Hochwassergefährdung für eine Ortslage wird durch Lage innerhalb des Abflussbereiches<br />

eines Überschwemmungsgebietes erhöht.<br />

Bei der Aufforstungsplanung sind die im § 6 Abs. 2 SächsWaldG dargelegten Grundsätze, insbesondere<br />

die Grundsätze Nr. 1, 4 und 5, zu beachten. Des Weiteren sind an Offenland gebundene gemäß<br />

§ 26 SächsNatSchG geschützte Biotope nicht in Anspruch zu nehmen.<br />

Im Rahmen der Aufforstung sollen ökologisch stabile Wälder aus standortgerechten Baumarten unter<br />

Verwendung eines hinreichenden Anteils an standortheimischen Forstpflanzen mit naturnaher Baumartenverteilung<br />

und Mischungsform unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels aufgebaut<br />

und erzogen werden. Dabei ist auf einen gestuften Altersaufbau und strukturelle Vielfalt der Einzelbestände<br />

zu achten. Auf die fachrechtlichen Bestimmungen, hier insbesondere auf § 6 Abs. 2 und<br />

§ 24 Abs. 3 SächsWaldG, wird in diesem Zusammenhang verwiesen.


Seite 120 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 12.2.5 (G)<br />

Um nicht tolerierbare Verbiss- und Schälschäden durch Schalenwild in Waldverjüngungen bzw. Jungbeständen<br />

zu vermeiden, ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wildbestand und Lebensraum<br />

auf Grundlage einer ökologisch und wildbiologisch begründeten Bestandshöhe zu gewährleisten. Die<br />

Ergebnisse der Verbiss- und Schälschadenserhebung von 2006 zeigen, dass aufgrund örtlich überhöhter<br />

Wilddichten die Schäden nach wie vor das tolerierbare Maß überschreiten.<br />

Dem auch bezüglich des Niederwildes gültigen Gebot der Erhaltung eines artenreichen und gesunden<br />

Wildbestandes ist unter Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen.<br />

Gehölz- und Brachlandstreifen außerhalb des Waldes bieten Deckung und Nahrung für Wildarten wie<br />

Hasen, Fasane und Rebhühner.<br />

Im Übrigen wird auf § 1 Abs. 2 Sächsisches Landesjagdgesetz (SächsLJagdG) verwiesen.<br />

12.3 Fischereiwirtschaft<br />

Karte: Die „Teichlandschaften“ sind in Karte 22 „Landwirtschaft“ dargestellt.<br />

12.3.1 (G) Die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Fischgewässer in den<br />

Teichlandschaften sind mit der ökologischen und kulturlandschaftlichen Bedeutung<br />

dieser Gebiete sowie mit deren Erholungsfunktion abzustimmen.<br />

Begründung zu 12.3.1 (G)<br />

Die Fischerei, insbesondere die Karpfenteichwirtschaft, hat in der Region eine lange historische Tradition.<br />

Die sächsischen Karpfenteiche wurden ab dem Jahre 1200 durch adlige Grundherren nach böhmischem<br />

Vorbild angelegt.<br />

Die Fischteiche sind in erster Linie aus wirtschaftlicher Sicht kulturhistorische, fischwirtschaftliche<br />

Produktionsstätten. Darüber hinaus sind sie durch ihren landschaftsprägenden Charakter als Teichlandschaft<br />

(s. Karte 22) für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie auch für<br />

die Erholungsnutzung von wesentlicher Bedeutung. Die touristische Nutzung der Teiche muss allerdings<br />

in einem umweltverträglichen Ausmaß erfolgen, damit die Ökosysteme nicht übermäßig belastet<br />

werden.<br />

Die Teichgebiete sind wichtige Lebensräume seltener und geschützter Pflanzen und Tiere. Sie beherbergen<br />

außerdem eine Reihe gefährdeter aquatischer und semiaquatischer Biotoptypen. Die Teiche<br />

sind Reproduktionszentrum von Wasser-, Sumpf- und Uferpflanzen, Wasserinsekten, Wildfischen,<br />

Lurchen, Reptilien, Vögeln und Säugern. Des Weiteren fungieren sie als Nahrungs-, Aufenthalts- und<br />

Rastgebiet für wassergebundene Vogelarten. Die Bewirtschaftung der Teiche muss diesem hohen<br />

Stellenwert für Natur und Landschaft gerecht werden, indem eine umweltgerechte und nachhaltige<br />

Fischwirtschaft betrieben wird.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 121<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

13 Wasserversorgung<br />

Karte: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Wasserressourcen“ sind in der Karte 2<br />

„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

Bestehende, im Verfahren befindliche sowie geplante Wasserschutzgebiete<br />

sind als nachrichtliche Übernahme ebenfalls in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />

13.1 (G) Die nachgewiesenen Wasserdargebote in den Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen<br />

sollen im Sinne der Daseinsvorsorge unter Beachtung des prognostizierten<br />

Klimawandels hinsichtlich Stand, Menge und Beschaffenheit erhalten<br />

und geschützt werden, so dass die dauerhafte Regenerationsfähigkeit<br />

der Wasserdargebote gewährleistet ist und nachhaltige Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes vermieden werden.<br />

13.2 (G) Wassergewinnungs- und -versorgungsanlagen, die den Anforderungen an die<br />

Trinkwasserqualität nicht mehr entsprechen, sollen insbesondere im Verdichtungsraum<br />

Dresden für Gewerbe und Industrie sowie für die Notwasserversorgung<br />

genutzt werden.<br />

Begründung<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />

Gemäß Z 13.2 LEP sollen in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wasserressourcen<br />

ausgewiesen werden, die sich für die Trinkwasserversorgung besonders eignen. Dazu<br />

sollen für den gesicherten Bedarf Vorranggebiete und für die langfristige Sicherung Vorbehaltsgebiete<br />

ausgewiesen werden.<br />

Als Vorranggebietsanspruch Wasserressourcen wurden i. S. eines gesicherten Bedarfs unter Beachtung<br />

der Abwägungsmatrix (s. Anlage 1 des Anhangs) die nicht bereits besiedelten Flächen aller festgesetzten<br />

und in Betrieb befindlichen sowie im Festsetzungsverfahren befindlichen und geplanten<br />

Wasserschutzgebiete ab einer Größe von 10 ha ausgewiesen.<br />

Die Wasserschutzgebiete verfügen zwar schon über einen fachrechtlichen Schutzstatus, wurden aber<br />

als Teil des Wasserpotenzials in die Menge der Vorranggebiete aufgenommen, soweit nicht eine Aufhebung<br />

aus Qualitätsgründen beantragt wurde oder in Kürze erfolgen soll.<br />

Die zusätzliche Ausweisung der Vorrangfunktion für den ohnehin bereits bestehenden fachrechtlichen<br />

Schutz drückt, auch unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels (u. a. Abnahme der Jahresniederschläge,<br />

Temperaturerhöhung), die regionalplanerische Positionierung zu diesen Standorten<br />

und damit die nachdrückliche Sicherung dieser Gebiete für die Wassergewinnung sowie gegen entgegenstehende<br />

Nutzungen aus.<br />

Bei Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen mit anderen<br />

Vorrangansprüchen wurde die in der Anlage 1 des Anhangs dargestellte Methodik für die regionalplanerischen<br />

Ausweisungen als Orientierungshilfe grundsätzlich angewendet.


Seite 122 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Konkret wurden folgende Wasserschutzgebiete (WSG) in den Vorranggebietsanspruch Wasserressourcen<br />

aufgenommen:<br />

WSG-Nr. WSG-Bezeichnung Status Kreis/Stadt<br />

T 5371323 Ferienheim Heidemühle festgesetzt DD<br />

T 5371324 Wachwitz festgesetzt DD<br />

T 5381318<br />

WF Dachsenberg-<br />

Ochsenkopf<br />

festgesetzt DD<br />

T 5371320 WW Tolkewitz festgesetzt DD<br />

Fassung Mehren geplant MEI<br />

T 5371388 Fichtenberg - Jacobsthal festgesetzt<br />

T 5381385<br />

Filterbrunnenanlage Lampertswalde<br />

festgesetzt + geplante Erweiterung MEI<br />

Leutewitz im Verfahren MEI<br />

T 5381393 Oelsnitz-Niegeroda festgesetzt MEI<br />

T 5371364 Raußlitz<br />

festgesetzt +<br />

erweiterte Neufestsetzung i. V.<br />

T 5371363 Schleinitz festgesetzt; Neufestsetzung i. V. MEI<br />

T 5381391 Schönfeld-Liega festgesetzt MEI<br />

2850763<br />

Speichersystem Radeburg<br />

(WW Rödern)<br />

MEI<br />

(Regionsanteil)<br />

MEI<br />

festgesetzt; Neufestsetzung i. V. MEI<br />

T 5381392 TWSG Frauenhain festgesetzt MEI<br />

T 5371368 WW Coswig I festgesetzt MEI<br />

T 5371386 WW I Riesa-Göhlis festgesetzt + geplante Erweiterung MEI<br />

T 5371369 WW Meißen I, Siebeneichen festgesetzt MEI<br />

WW Oschätzchen geplant MEI<br />

T 5371441 Bischofswerda-Ottendorf festgesetzt + Neufestsetzung im Verfahren<br />

Hochwasserrückhaltebecken<br />

Mordgrundbach<br />

SSZ-OE<br />

(Regionsanteil)<br />

geplant SSZ-OE<br />

T 5371484 Johnsbach, Schacht festgesetzt SSZ-OE<br />

T 5371482 Kreischa, Türkenquelle aufgehoben, aber gute Grundwasserqualität SSZ-OE<br />

Papstdorf-Lasenquelle im Verfahren SSZ-OE<br />

2900764 Speichersystem Altenberg festgesetzt SSZ-OE<br />

2870760 Talsperre Bad Gottleuba festgesetzt + erweiterte Neufestsetzung i. V. SSZ-OE<br />

1770987 Talsperre Lichtenberg festgesetzt<br />

2900761<br />

Talsperrensystem Klingenberg-Lehnmühle<br />

SSZ-OE<br />

(Regionsanteil)<br />

festgesetzt SSZ-OE<br />

Tiefbrunnen Cunnersdorf im Verfahren SSZ-OE<br />

Tiefbrunnen Dobra geplant SSZ-OE<br />

Die bereits besiedelten Bereiche in den bestehenden, geplanten und im Verfahren befindlichen Wasserschutzgebieten<br />

sind in den Vorbehaltsanspruch Wasserressource aufgenommen worden, um auch<br />

hier, trotz bestehender Besiedlung, einen regionalplanerischen Abwägungsaspekt z. B. bei geplanter<br />

Siedlungsverdichtung oder Flächenumnutzung aufzustellen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 123<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

In den Vorbehaltsgebietsanspruch Wasserressourcen wurden im Sinne einer langfristigen Daseinsvorsorge<br />

und unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels folgende vom Umweltfachbereich<br />

Radebeul des Regierungspräsidiums Dresden benannten Hydrogeologischen Erkundungsgebiete (ab<br />

einem Grundwasserdargebot > 1000 m³/d) aufgenommen:<br />

Erkundungsgebiet Erkundungsstadium Verwendung<br />

Grundwasserdargebot<br />

[Tm³/d]<br />

Dresden-Gohlis Detailerkundung 1969 Brauchwasser 5 bis < 10 DD<br />

Dresden-Hosterwitz Detailerkundung 1978 Trinkwasser > 50 DD<br />

Dresden-Schlachthof Detailerkundung 1982 Trinkwasser 25 bis < 50 DD<br />

Dresden-Söbrigen/Pillnitz Detailerkundung 1984 Brauchwasser 1 bis < 5 DD<br />

Dresden-Tolkewitz<br />

(incl. WW Blasewitz Waldpark)<br />

WW Albertstadt/Saloppe WSG<br />

Dresden-Sternweg Detailerkundung 1986<br />

Detailerkundung 1988 Trinkwasser 25 bis < 50 DD<br />

Trinkwasser/<br />

Brauchwasser<br />

Trinkwasser/<br />

Brauchwasser<br />

> 50 DD<br />

Kreis/Stadt<br />

5 bis < 10 DD+MEI<br />

Heidenau Vorerkundung 1987 Brauchwasser 25 bis < 50 DD+SSZ-OE<br />

Beregnung Grödel Detailerkundung 1984 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />

Brockwitz-Coswig-Weinböhla Vorerkundung 1991 Trinkwasser > 50 MEI<br />

Coswig-Oberspaar Detailerkundung 1983 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />

Jahna-Aue Vorerkundung 1964<br />

Trinkwasser/<br />

Brauchwasser<br />

10 bis < 25 MEI<br />

Kreinitz Detailerkundung 1978/84 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />

Lommatzsch-Nord Projekt 1972/93 Trinkwasser 1 bis < 5 MEI<br />

Miltitz Westfeld WSG-Planung Trinkwasser MEI<br />

Quersa-Brockwitz Detailerkundung 1999 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />

Strehla-Paußnitz Detailerkundung 1988/92 Trinkwasser 5 bis < 10 MEI<br />

Stroga-Schönfeld Detailerkundung 1984<br />

Trinkwasser/<br />

Brauchwasser<br />

1 bis < 5 MEI<br />

WF Lommatzsch Vorerkundung 1970/95 Trinkwasser 1 bis < 5 MEI<br />

WF Wildenhain Detailerkundung 1973/94 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />

Wildberg Projekt 1988/92<br />

WW Radebeul-West und<br />

Radebeul-Naundorf<br />

Trinkwasser/<br />

Brauchwasser<br />

10 bis < 25 MEI<br />

Detailerkundung 1992/93 Trinkwasser 5 bis < 10 MEI<br />

Zehren Projekt 1990 Trinkwasser 5 bis < 10 MEI<br />

Zeithain Detailerkundung 1989 Brauchwasser 1 bis < 5 MEI<br />

Burkhardswalde Detailerkundung 1994 Brauchwasser 1 bis < 5 SSZ-OE<br />

Pirna-Hinterjessen Detailerkundung 1983 Trinkwasser 5 bis < 10 SSZ-OE<br />

Steinigtwolmsdorf Detailerkundung 1991 Trinkwasser 1 bis 5<br />

SSZ-OE<br />

(Regionsanteil)<br />

Tiefbrunnen Kreischa Projekt 1992/93 Trinkwasser 1 bis < 5 SSZ-OE<br />

WF Kirnitzschtal<br />

Detailerkundung<br />

1977/89/91<br />

Trinkwasser 10 bis < 25 SSZ-OE<br />

Pirna-Tännicht Detailerkundung 1985 Trinkwasser 1 bis < 5 SSZ-OE+DD


Seite 124 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 13.1 (G)<br />

Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen innerhalb von Vorbehaltsgebieten Wasserressourcen<br />

ist die zulässige Art und Weise der Nutzung in Anlehnung an das Technische Regelwerk für<br />

Trinkwasserschutzgebiete (DVGW - Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - Regelwerk,<br />

Arbeitsblatt W 101 und W 102) zu beurteilen.<br />

Folgende Handlungen sind insbesondere als funktionswidrig bzw. -gefährdend einzustufen:<br />

o übermäßige Flächenversiegelung<br />

(das Niederschlagswasser wird der natürlichen Versickerung vor Ort entzogen; die<br />

Grundwasserneubildungsrate verringert sich)<br />

o diffuser und direkter Schadstoffeintrag aus Industrie, Gewerbe, Kommunen sowie aus<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

(die Grundwasserqualität wird teilweise über längere Zeit beeinträchtigt; umfangreiche<br />

Sanierungsmaßnahmen können notwendig werden)<br />

o Abtrag der grundwasserüberdeckenden Bodenschichten durch Abgrabungen<br />

(Pufferfunktion des Bodens wird zerstört)<br />

o Grundwasserspiegelabsenkung, z. B. durch Eingriffe in die hydrogeologischen Verhältnisse<br />

durch Rohstoffabbau<br />

(Verfügbarkeit des Grundwasserdargebotes wird eingeschränkt)<br />

o nicht wasserschutzanforderungsgemäßer Ausbau von öffentlichen Straßen<br />

(Gefahr von Schadstoffeinträgen in den Boden)<br />

o uneingeschränkter Transport und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

(Gefahr von Havariefällen)<br />

zu 13.2 (G)<br />

Für die Wasserversorgung von Industrie und Gewerbe ist eine Trinkwasserqualität nicht in jedem Fall<br />

erforderlich. Zur Durchsetzung des Prinzips des sparsamen Umgangs mit der Ressource Wasser<br />

sollte deshalb insbesondere im Verdichtungsraum Dresden geprüft werden, ob für industrielle und<br />

gewerbliche Prozesse, wofür keine Trinkwasserqualität benötigt wird, sowie für die Notwasserversorgung<br />

Wasser der Fassungen und Anlagen, die für die Trinkwassergewinnung stillgelegt wurden, genutzt<br />

werden kann.<br />

Damit kann gleichzeitig ein Beitrag zur Reduzierung der Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung<br />

in den für die Trinkwasserversorgung nutzbaren bzw. genutzten Dargeboten geleistet<br />

werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 125<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

14 Energieversorgung und Nutzung erneuerbarer Energien<br />

14.1 Energieversorgung und technische Leitungssysteme<br />

Karte: Die geplanten Trassen für Hochspannungsleitungen sind in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

als nachrichtliche Übernahme dargestellt.<br />

14.1.1 (G) Neue überregionale und regionale technische Leitungssysteme sollen auf den<br />

Achsen [s. Kap. 4] und mit bestehenden linearen Infrastrukturelementen gebündelt<br />

werden.<br />

14.2 Erneuerbare Energien<br />

Hinweis: Die regionalplanerischen Aussagen zur Energiegewinnung aus Biomasse und<br />

Biogas sind dem Plansatz 12.02 (G) zu entnehmen.<br />

Windenergienutzung<br />

Begriff: Eignungsgebiete sind gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG Gebiete, die für bestimmte,<br />

raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind, die städtebaulich nach<br />

§ 35 BauGB zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen<br />

werden. Gemäß § 2 Abs. 2 SächsLPlG darf die Ausweisung von<br />

Eignungsgebieten im vorgenannten Sinne nur in Verbindung mit der Ausweisung<br />

von Vorranggebieten zugunsten der betreffenden Nutzung erfolgen.<br />

Daher wird in diesem Plan das Instrument Vorrang-/Eignungsgebiet (VREG)<br />

verwendet.<br />

Karten: Die Vorrang-/Eignungsgebiete „Windenergienutzung“ sind in den Karten 9 bis<br />

15 ausgewiesen und in Karte 2 „Raumnutzung“ dargestellt.<br />

14.2.1 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Wölkisch sind bezüglich<br />

ihrer Anlagengröße, ihrer konkreten Anlagenstandorte sowie Anlagenausrüstung<br />

so festzulegen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der in den Talbereichen<br />

südöstlich von Lommatzsch vorkommenden Fledermausarten, des Rotmilanhabitats<br />

entlang der 110 kV-Freileitung sowie des Landschaftsbildes im<br />

<strong>Elbtal</strong>bereich im Raum Diesbar-Seußlitz und Kleinzadel ausgeschlossen werden<br />

können.<br />

14.2.2 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Reinholdshain sind bezüglich<br />

ihrer Anlagengröße, ihrer konkreten Anlagenstandorte sowie Anlagenausrüstung<br />

so festzulegen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der im Luchberggebiet<br />

vorkommenden Fledermausarten sowie des vom Luchberg geprägten<br />

Landschaftsbildes ausgeschlossen werden können.<br />

14.2.3 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Lübau sind bezüglich ihrer<br />

Anlagengröße, ihrer konkreten Anlagenstandorte sowie Anlagenausrüstung so<br />

festzulegen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der in den Talbereichen von<br />

Roter und Wilder Weißeritz vorkommenden Fledermausarten, des nördlich<br />

befindlichen Vogelzugrastgebietes sowie des Landschaftsbildes des umgebenden<br />

Kulturlandschaftsraumes um Tharandt und Rabenau ausgeschlossen<br />

werden können.


Seite 126 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

14.2.4 (Z) Bei Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb der Teilbereiche der VREG<br />

Windenergienutzung Streumen, Lübau, Wölkisch und Rückersdorf, welche<br />

dem Abstand zwischen Freileitung und dem 3 ½ -fachen Rotordurchmesser<br />

entsprechen, sind bei Erfordernis vom Antragsteller Schwingungsschutzmaßnahmen<br />

für die angrenzende Freileitung vorzusehen.<br />

14.2.5 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Streumen sind so auszulegen,<br />

dass eine Beeinträchtigung des Luftverkehrs des Verkehrslandeplatzes<br />

Riesa-Göhlis ausgeschlossen werden kann.<br />

14.2.6 (Z) Windkraftanlagen im VREG Windenergienutzung Rückersdorf sind bezüglich<br />

ihrer Anlagengröße, ihrer konkreten Anlagenstandorte sowie Anlagenausrüstung<br />

so festzulegen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der u. a. im Polenztal<br />

vorkommenden Fledermausarten sowie des westlich und südlich befindlichen<br />

Vogelzuggebietes ausgeschlossen werden können.<br />

Wasserenergienutzung<br />

Karte: Bestehende Standorte zur Wasserenergienutzung sind in Karte 23 „Erneuerbare<br />

Energien“ nachrichtlich dargestellt.<br />

14.2.7 (Z) Bei Wasserkraftnutzungen ist eine ökologisch notwendige und dem Abflussregime<br />

angepasste Wasserführung sowie die Durchgängigkeit des Gewässers<br />

für die jeweils dort lebensraumtypisch vorkommenden Organismen zu gewährleisten.<br />

Solarenergienutzung<br />

Karte: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete „Solarenergienutzung“ sind in der Karte 2<br />

„Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

14.2.8 (Z) Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb nachfolgender<br />

Gebiete ist unzulässig:<br />

o Überschwemmungsgebiete<br />

o Waldbestände<br />

o VRG Natur und Landschaft<br />

o VRG Landwirtschaft<br />

o VRG Weinbau<br />

o VRG Wasserressourcen (Zonen I und II)<br />

o VRG Waldmehrung<br />

o VRG Hochwasserschutz<br />

o VRG Hochwasserrückhaltebecken<br />

o VRG oberflächennahe Rohstoffe<br />

o VRG Straßenbau<br />

o Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren<br />

o siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche<br />

o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

o Kleinkuppenlandschaften<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlagen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 127<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu 14.1.1 (G)<br />

Die Bündelung von technischer Infrastruktur und die Konzentration an den raumordnerischen Achsen<br />

folgt den Festlegungen von Z 2.6.2 LEP. Mit der Bündelung sollen eine Verminderung von Eingriffen<br />

in bisher wenig belastete Landschaftsteile erreicht und zusätzliche Zerschneidungseffekte vermieden<br />

werden. Der Aspekt der Bündelung und Konzentration an den Achsen soll bei Planungen neuer technischer<br />

Leitungssysteme als einer der Belange zur Optimierung der Versorgungssysteme berücksichtigt<br />

werden.<br />

zu 14.2 - Windenergienutzung<br />

Gemäß Z 11.4 LEP sind in den Regionalplänen die räumlichen Voraussetzungen für die Nutzung von<br />

Windenergie zu sichern. Dabei ist zur räumlichen Konzentration eine abschließende flächendeckende<br />

Planung vorzunehmen.<br />

Die Bundesregierung hat zum Auftakt der Welt-Klimakonferenz im Dezember 2007 ein „Integriertes<br />

Energie- und Klimaprogramm“ beschlossen. Klimaschutzziel ist es, bis 2020 die Treibhausgasemissionen<br />

um 40 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Dieses Ziel soll durch Maßnahmen zur<br />

Erhöhung der Energieeffizienz, des Einsatzes von Biokraftstoffen, durch Maßnahmen im Bereich Verkehr<br />

und Erneuerbaren Energien bei Strom und Wärme erreicht werden.<br />

Im Jahr 2006 betrug bundesweit der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch etwa<br />

9,3 % [50 339 GWh]; davon wiederum wurden rund 61 % [30 600 GWh] durch die Windenergienutzung<br />

bereitgestellt. Gemäß dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ soll der Anteil der erneuerbaren<br />

Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2010 mindestens 12,5 % betragen. Als mittelfristiges<br />

Ziel hat die Bundesregierung vorgesehen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strombereitstellung<br />

bis 2020 auf mindestens 20 % und am Primärenergieverbrauch auf mindestens 10 % zu steigern.<br />

Langfristig, d. h. bis Mitte dieses Jahrhunderts, soll rund die Hälfte der Energieversorgung mit<br />

erneuerbaren Energien bestritten werden.<br />

Bezüglich der Windenergienutzung standen Ende 2007 in Deutschland 19 460 Windkraftanlagen mit<br />

einer installierten Leistung von 22 247 MW zur Stromerzeugung bereit; diese haben im Jahr 2007<br />

etwa 39 500 GWh erzeugt. Da nach Einschätzung der Bundesregierung der Platz für den Ausbau der<br />

Windenergie an Land knapp wird, hat man begonnen, die großen Potenziale auf See zu erschließen.<br />

Die Bundesregierung hält es für realistisch, dass durch diese Windparks auf See bis zum Jahr<br />

2025/2030 eine Leistung von 20 000 bis 25 000 MW erbracht werden kann. Damit könnten allein die<br />

Windparks auf See 15 % des heutigen deutschen Strombedarfs [dieser betrug 2006 rund 540 000<br />

GWh] decken.<br />

Im Juni 2001 beschloss die Staatsregierung mit dem Klimaschutzprogramm für Sachsen, 5 % des<br />

Endenergieverbrauchs in Sachsen bis zum Zeitraum 2005 bis 2010 aus erneuerbaren Energien zu<br />

decken. Diesem Programm gemäß werden die größten Wachstumschancen in der Nutzung von Biomasse<br />

einschließlich Biogas (67 %) gesehen; bezüglich der Windenergienutzung wurde sachsenweit<br />

ein Anteil von 25 % (das entspricht ca. 1 150 GWh/a) eingeschätzt. Diese Zielstellung bezüglich<br />

Windenergienutzung ist bereits mit Stand 2006 sachsenweit mit 1 261 GWh erreicht worden.<br />

Am 17.06.2008 beschloss das Kabinett den „Aktionsplan Klima und Energie des Freistaates Sachsen“.<br />

Dieser Aktionsplan greift die anspruchsvollen Anforderungen der jüngsten internationalen und<br />

nationalen Klimaschutzziele auf, baut auf den im Klimaschutzprogramm und im Energieprogramm<br />

enthaltenen Maßnahmen auf und entwickelt diese weiter. Der Aktionsplan konzentriert sich auf kurz-<br />

und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zum Klimaschutz und für eine nachhaltige Energiewirtschaft<br />

sowie auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Eine interministerielle Arbeitsgruppe<br />

„Klima und Energie“ soll u. a. neue qualitative Ziele für die Klima- und Energiepolitik erarbeiten. Diese<br />

Zielstellungen sollen in die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms aus dem Jahr 2001 eingehen<br />

und Grundlage für die beabsichtigte Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes sein.<br />

Bei Fortschreibung des Klimaschutzprogramms ist davon auszugehen, dass bei der künftigen Ermittlung<br />

des technisch nutzbaren Windpotenzials die technische Weiterentwicklung der Anlagen sowie<br />

das langfristig einsetzende Repowering (Ersatz der bestehenden Anlagen durch leistungsstärkere i. d.<br />

R. höhere Anlagen) berücksichtigt werden wird. Andererseits müssen jedoch nach Auffassung des<br />

Regionalen Planungsverbandes bei der Ermittlung der energiepolitischen Zielstellung bezüglich Windenergienutzung<br />

neben der Potenzialuntersuchung der weiteren erneuerbaren Energiearten auch Tatbestände<br />

einfließen, die nach der Aufstellung des Klimaschutzprogramms 2001 eingetreten sind und<br />

die tatsächliche Flächenverfügbarkeit für die Windenergienutzung einengen. Diesbezüglich sind insbesondere<br />

die abschließend 2003 bzw. 2006 festgelegten Natura 2000 - Gebiete (einschließlich der<br />

noch in Aufstellung befindlichen Managementpläne für die FFH-Gebiete) zu nennen. Des Weiteren<br />

sind zu nennen: i. V. mit Z 7.2 LEP das Rohstoffsicherungskonzept, i. V. mit Z 4.2.2 LEP die Gebietskulisse<br />

für ein ökologisches Verbundsystem, die Festsetzung von LSG-Rechtsverordnungen mit WKA-<br />

Bauverbot sowie die Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten nach dem Hochwasserereignis


Seite 128 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

2002. Auch ist bei der "Bilanzierung" der raumbedeutsamen erneuerbaren Energien zu beachten,<br />

dass mit der vorliegenden Gesamtfortschreibung erstmalig Festlegungen und Ausweisungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen<br />

sowie Festlegungen zur Energiegewinnung aus Biomasse und Biogas<br />

aufgestellt und somit weitere erneuerbare Energiearten, die Raumbedeutsamkeit besitzen, regionalplanerisch<br />

erfasst werden.<br />

Unabhängig von der jeweiligen Spezifik der sächsischen Planungsregionen (beispielsweise hinsichtlich<br />

der unterschiedlichen Siedlungsdichte und Natur- und Kulturraumausstattung) würde die diesbezügliche<br />

energiepolitische Zielstellung aus dem Klimaschutzprogramm 2001 für die Region <strong>Oberes</strong><br />

<strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, die einen Flächenanteil an Sachsen von 18,65 % besitzt, etwa 215 GWh betragen.<br />

Mit Stand 08/2008 sind in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> auf 25 Standorten insgesamt 117<br />

raumbedeutsame Windkraftanlagen mit einem Jahresenergieertrag von etwa 220 GWh [2007, Quelle:<br />

www.enso.de] in Betrieb. Weitere 4 Windkraftanlagen (in nachstehender Tabelle unter „WKA-Anzahl“<br />

im Klammerausdruck), die einen Jahresenergieertrag von etwa 12 GWh haben werden, sind bereits<br />

genehmigt:<br />

Nr. Bezeichnung<br />

Kreis WKA installierte WKA - Inbetriebnahme<br />

Leistung Gesamthöhe<br />

[Anzahl] [MW] [m]<br />

[Jahr]<br />

1 Augustusberg-Nossen MEI 5 3,12 85 bis 88 1997, 1998<br />

2 Garsebach MEI 2 1,20 85 2001<br />

3 Planitzer Kreuz - Eulitz MEI 4 4,00 96 2001, 2003<br />

4 Seeligstadt - Baeyerhöhe MEI 5 8,70 99 bis 103 1997, 2003, 2004<br />

5 Lommatzsch Nord MEI 6 (+1) 11,60 120 bis 133 2002, 2006, 2007<br />

6 Wendischbora-<br />

Katzenberg<br />

MEI 17 26,75 100 bis 118 2000, 2002, 2003<br />

7 Mautitz/Bloßwitz MEI 5 (+2) 3,00 74 bis 100 1998, 2001<br />

8 Streumen - Wülknitz MEI 20 15,00 80 bis 100 1998, 2001<br />

9<br />

Haselberg -<br />

Langenwolmsdorf<br />

SSZ-OE 2 1,00 85 1998<br />

Lauterbach -<br />

10<br />

Langenwolmsdorf<br />

SSZ-OE 3 1,80 83 bis 85 1998, 2002<br />

11 Pfarrberg - Breitenau SSZ-OE 3 1,60 70 bis 87 1996, 1998, 2002<br />

12 Sandberg - Rennersdorf SSZ-OE 4 3,40 100 2002<br />

13 Wachberg - Rückersdorf SSZ-OE 2 1,80 99 2002, 2005<br />

14 BAB 4, Dresdner Tor SSZ-OE 1 1,00 87 1997<br />

15 Beerwalde Süd SSZ-OE 5 1,13 51 1995<br />

16 Braunsdorf SSZ-OE 2 1,20 81 bis 83 1995, 2000<br />

17 Colmnitz Ost SSZ-OE 6 4,80 72 bis 100<br />

1995, 1997, 1999,<br />

2002<br />

18 Dittersdorf - Börnchen SSZ-OE 2 1,00 85 1997<br />

19 Hennersdorf SSZ-OE 5 (+1) 2,70 85 bis 93 1997, 1999<br />

20 Lerchenhügel - Hausdorf SSZ-OE 5 3,00 85 bis 87 1997, 2001<br />

21 Mohorn Süd SSZ-OE 2 1,10 85 bis 87 1996, 2002<br />

22 Neuhermsdorf SSZ-OE 3 1,50 85 1996<br />

23 Opitzhöhe SSZ-OE 1 0,27 57 1995<br />

24 Reinholdshain Süd SSZ-OE 6 9,50 97 bis 100 1999, 2005<br />

25 Rabenau SSZ-OE 1 0,60 87 2007<br />

Region gesamt 117 110,77 51 bis 133 1995 bis 2007


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 129<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Im vorliegenden Plan ist für eine geordnete Errichtung von Windkraftanlagen gemäß Z 11.4 LEP der<br />

seit 1. Januar 1997 in Kraft getretene sogenannte Planvorbehalt gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in<br />

Anspruch genommen worden. 18<br />

Die Regelung zielt darauf ab, durch positive Standortzuweisungen privilegierter Nutzungen an einer<br />

oder an mehreren Stellen im Plangebiet den übrigen Planungsraum von den durch den Gesetzgeber<br />

privilegierten Anlagen freizuhalten. Mit der Novellierung des SächsLPlG ist dazu das raumordnerische<br />

Instrument „Vorrang-/Eignungsgebiet“ eingeführt worden.<br />

Die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung in den Regionalplänen kann nur für Windkraftanlagen<br />

angewendet werden, bei denen eine Raumbedeutsamkeit gegeben ist. Da weder die<br />

Größe einer einzelnen Anlage noch die Anzahl der Windkraftanlagen für die Beurteilung ihrer Raumbedeutsamkeit<br />

ausschlaggebend ist, muss der Begriff der Raumbedeutsamkeit vielmehr in Bezug auf<br />

Inhalt und Reichweite des Raumordnungsziels interpretiert werden. Die Bewertung, ob ein Vorhaben<br />

raumbedeutsam ist oder nicht, richtet sich u. a. danach, ob dadurch die räumliche Entwicklung oder<br />

Funktion eines Gebiets beeinflusst wird (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 6 ROG). Um raumbedeutsam zu sein,<br />

muss sich das Vorhaben über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehend auswirken. Dies kann<br />

auch schon bei einer einzelnen Windkraftanlage der Fall sein. Für die Raumbedeutsamkeit spielen vor<br />

allem eine Rolle:<br />

o die besondere Dimension (Höhe) einer Windkraftanlage,<br />

o der Standort und die damit verbundenen Sichtverhältnisse,<br />

o die Auswirkungen auf eine bestimmte planerische, als Ziel gesicherte Raumfunktion und<br />

o die im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes sich ergebende negative Vorbildwirkung<br />

für weitere Windkraftanlagen, die dann zumindest in ihrer Gesamtheit raumbedeutsam sind. 19<br />

Die konzentrierte Errichtung von Windkraftanlagen auf hinsichtlich ihrer Eignung hin geprüften Standorten<br />

entspricht dem raumordnerischen Grundsatz der sparsamen und schonenden Inanspruchnahme<br />

der Naturgüter. Windkraftanlagen verändern das Landschaftsbild und die landschaftsökologischen<br />

Bedingungen. Sie erfordern Sicherheitsabstände zu umgebenden Nutzungen, insbesondere der<br />

Wohnbebauung, und benötigen Zuleitungen und Zuwegungen. Eine natur- und umweltverträgliche<br />

Einbindung der Anlagen ist daher bei der Standortwahl anzustreben.<br />

Bei der Ausweisung der Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung mittels eines schlüssigen<br />

Planungskonzeptes hat der Regionale Planungsverband als zuständiger Planungsträger ein breites<br />

Planungsermessen. Es ist somit sein Vorrecht, Kriterien begründet zu entwickeln und anzuwenden,<br />

nach denen er eine Gebietsauswahl vornimmt (Kriterienfindungsrecht). Er darf dabei die Auswahl von<br />

Vorrang-/Eignungsgebieten an global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die Ungeeignetheit<br />

der durch Ausschlusswirkung erfassten Bereiche ausrichten (Typisierungsbefugnis) und ist auch nicht<br />

gehalten, sämtliche ”windhöffige” Flächen als Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen.<br />

20<br />

18 Mit der Inanspruchnahme des Planvorbehaltes sind die nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgeführten Vorhaben,<br />

die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche<br />

einnehmen, nicht erfasst. Die unmittelbar dienende Zuordnung einer geplanten Windkraftanlage zu einem land-<br />

wirtschaftlichen Betrieb kommt nach herrschender Rechtssprechung nur dann in Betracht, wenn die Anlage<br />

überwiegend zum Zwecke der eigenen Stromversorgung, z. B. der Stallanlagen, betrieben wird und einen<br />

räumlichen Bezug zu den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden (Betriebsstandort) aufweist.<br />

19 Siehe auch Urteil des BVerwG (Az.: 4 C 4.02) v. 13.03.2003: „Raumbedeutsam ist u. a. ein Vorhaben, durch<br />

das die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird (vgl. § 3 Nr. 6 ROG). Ob eine<br />

einzelne Windkraftanlage in diesem Sinne raumbedeutsam ist, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umstän-<br />

den des Einzelfalls. Die Raumbedeutsamkeit einer Einzelanlage kann sich insbesondere aus ihren Dimensio-<br />

nen (Höhe und Rotordurchmesser), aus ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der<br />

Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr) ergeben."<br />

20<br />

vgl. hierzu auch: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001 (7 A 4857/00), bestätigt durch BVerwG,<br />

Urteil v. 17.12.2002 (4 C 15.01)


Seite 130 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung erzeugen gegenüber der gemeindlichen Bauleitplanung<br />

nach § 1 Abs. 4 BauGB eine Anpassungspflicht. Im Rahmen dieser Anpassung ist eine<br />

Konkretisierung und Ausformung dahingehend möglich und geboten, die Gebietsfestlegungen weiter<br />

zu präzisieren sowie ggf. Festlegungen hinsichtlich Anzahl, Höhe, Gestaltung und Farbgebung unter<br />

Beachtung von § 12 SächsBO zu treffen. Für die Ausformung und Konkretisierung der Vorrang-/<br />

Eignungsgebiete Windenergienutzung wird empfohlen, sich an den diesbezüglichen Prämissen der<br />

zugrunde liegenden Planungskonzeption zu orientieren. Beispielsweise erfolgte bezüglich des einzuhaltenden<br />

Abstandes zur zusammenhängenden Wohnbebauung in der Planungskonzeption eine<br />

Relation zwischen der Nabenhöhe der Windkraftanlage und dem Siedlungsabstand. Demnach soll<br />

zwischen der angrenzenden zusammenhängenden Wohnbebauung und dem Vorrang-/Eignungsgebiet<br />

mindestens ein Abstand eingehalten werden, der dem Zehnfachen der jeweiligen Nabenhöhe<br />

der Windkraftanlage entspricht. Dazu ist in der Planungskonzeption entsprechend dem Stand der<br />

Technik pauschal eine binnenlandoptimierte Anlage mit einer Nabenhöhe von 100 m herangezogen<br />

worden, denn welche Windkraftanlagen (mit welchen Nabenhöhen) konkret in den Vorrang-/<br />

Eignungsgebieten errichtet werden, entzieht sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Kenntnis des Regionalen<br />

Planungsverbandes und ist i. d. R. erst auf der nachfolgenden Planungsebene bekannt.<br />

Die gemeindliche Bauleitplanung und die zuständigen Genehmigungsbehörden sind an die Ausschlusswirkung<br />

gebunden. So ist auch im Falle des Vorhandenseins eines rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes,<br />

der sich im Widerspruch zu den Festlegungen dieses Planes befindet, ein<br />

raumbedeutsames Windenergievorhaben außerhalb der Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />

nicht genehmigungsfähig (öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen i. d. R.<br />

entgegen).<br />

Die Lage in einem Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung ersetzt nicht das gemäß den Vorschriften<br />

des BImSchG, des BauGB und der SächsBO erforderliche Genehmigungsverfahren, in welchem<br />

anhand der konkreten Bauantragsangaben (Standorte, Anlagentyp etc.) eine Einzelfallprüfung<br />

erfolgt sowie, wenn nach anderen Rechtsvorschriften vorgeschrieben (z. B. SächsDSchG, LuftVG),<br />

eine diesbezügliche Zustimmung der jeweils zuständigen Fachbehörde eingeholt wird. Das Prüfergebnis<br />

führt dann zur abschließenden Konkretisierung und Ausformung des jeweiligen Vorrang-/ Eignungsgebietes,<br />

bezogen auf das konkret beantragte Vorhaben. Allerdings darf dabei die Genehmigungsbehörde<br />

solche öffentlichen Belange, die bereits bei der zielförmigen Festlegung dieses Planes<br />

abgewogen worden sind, der Errichtung von Windkraftanlagen nicht mehr entgegenhalten.<br />

Nur solche entgegenstehenden öffentliche Belange, die entweder wegen der relativen „Grobmaschigkeit“<br />

der raumordnerischen Planung nicht in die Abwägung eingestellt werden konnten oder zum Zeitpunkt<br />

der Planerstellung und -genehmigung noch nicht vorlagen oder bekannt waren und daher ebenfalls<br />

nicht in die Abwägung einbezogen werden konnten, können eine negative Genehmigungsentscheidung<br />

begründen.<br />

Für bereits genehmigte Windkraftanlagen außerhalb der ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiete<br />

Windenergienutzung gelten die Regelungen des baurechtlichen Bestandsschutzes (die Baugenehmigung<br />

hat solange Bestand, wie die Anlage nicht abgebaut wird bzw. keine umfangreichen, der Genehmigung<br />

bedürfenden Umbauten erfolgen). Bei Anträgen von Ersatzneubauten für Windkraftanlagen<br />

ist aufgrund ihrer Lage im Ausschlussgebiet für Windenergienutzung und dem damit verbundenen<br />

Zielkonflikt eine Genehmigung für Windkraftanlagen nicht zulässig.<br />

Methodische Herangehensweise des Planungskonzeptes<br />

Der Regionale Planungsverband hat sich im Rahmen seines Planermessens dazu entschlossen, die<br />

in der seit dem 24.04.2003 rechtsverbindlichen Teilfortschreibung Windenergienutzung ausgewiesenen<br />

Vorranggebiete Windenergienutzung nicht grundsätzlich zu übernehmen, sondern diese erneut in<br />

die Abwägung einzustellen.<br />

Parallel mit der weiteren technischen Entwicklung der Windkraftanlagen, insbesondere mit der Vergrößerung<br />

der Gesamthöhen der Anlagen, haben sich auch die Erkenntnisse zu den Auswirkungen<br />

der Windkraftanlagen insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Avifauna und Fledermäuse<br />

sowie Landschaftsbild erweitert. Weiterhin sind in diesem Zeitraum die Natura 2000 - Gebiete abschließend<br />

festgelegt worden und ein großer Teil der Managementpläne für die FFH-Gebiete liegt vor.<br />

Auch im rechtlichen Bereich sind Veränderungen eingetreten, die in der Planungskonzeption zu beachten<br />

waren (ROG, SächsLPlG, BauGB, BImSchG, BNatSchG, SächsNatSchG, SächsWG).


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 131<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die in diesem Plan zur Anwendung gekommene Methodik für die regionalplanerische Ausweisung von<br />

Vorrang-/Eignungsgebieten Windenergienutzung beinhaltet vorhabenunterstützende, vorhabenkonzentrierende<br />

sowie vorhabenhindernde Aspekte und Kriterien.<br />

Als vorhabenunterstützendes Kriterium wirkt, dass in diesem Plan in Anbetracht der Höhenentwicklung<br />

der Windkraftanlagen nicht auf die Ergebnisse des Windmessprogrammes II für den Freistaat<br />

Sachsen (1997) abgestellt worden ist 21 , sondern von einem in weiten Teilen der Region (rund 94 %)<br />

vorhandenen technisch nutzbaren Windpotenzial ausgegangen worden ist.<br />

Darüber hinaus wirkt auf langfristige Sicht die Zielstellung vorhabenunterstützend, dass in den Vorrang-/Eignungsgebieten<br />

die Möglichkeit eines Repowering mit i. d. R. höheren Anlagen möglich sein<br />

soll.<br />

Vorhabenunterstützend wirkt auch, dass folgende Ausschlusskriterien gegenüber der Teilfortschreibung<br />

Wind wie folgt geändert wurden:<br />

- unter Beachtung des Repowerings - Wegfall der Mindestgröße<br />

- Wegfall des 250 m - Abstands zu Gewerbegebieten<br />

- Reduzierung des Siedlungsabstands zu Einzelwohnbebauung auf 300 m<br />

- Wegfall der VBG oberflächennahe Rohstoffe als Ausschlusskriterium<br />

- Wegfall der VRG Weinbau sowie Hopfenanlagen als Ausschlusskriterium<br />

- Reduzierung des 300 m - Abstands zu kV-Leitungen auf 150 m.<br />

Vorhabenkonzentrierend wirkt die Beachtung einer Abstandszone um Windkraftanlagenstandorte, die<br />

i. d. R. etwa 5 km beträgt, aber im Rahmen einer einzelfallbezogenen Bewertung der Raumbelastung<br />

i. V. m. der landschaftsästhetischen Bewertung des jeweiligen Landschaftsraumes variierbar ist.<br />

Die vorhabenhindernden Kriterien sind in den regionalplanerischen Ausschlusskriterien für Windenergienutzung<br />

zusammengefasst. Sie sind Ergebnis einer Prüfung, ob durch Errichtung und Betrieb von<br />

Windkraftanlagen die vorrangige Zweckbestimmung der jeweiligen regionalplanerischen Ausweisung<br />

erheblich beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind in den Ausschlusskriterien für Windenergienutzung<br />

grundsätzlich entgegenstehende öffentliche Belange enthalten, die während der Planaufstellung durch<br />

die Beteiligten benannt wurden und auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung auch erfassbar sind.<br />

Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung<br />

A 1 Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

[s. Karte 2 i. V. m. 7.1.1 (Z)]<br />

einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />

Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange des jeweiligen Vorranggebietes Natur<br />

und Landschaft (Einzelfallprüfung)<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft dienen dem Erhalt wertvoller Bereiche des Arten-<br />

und Biotopschutzes, die zugleich vielfach wesentliche Naturhaushaltsfunktionen (klimatische,<br />

bodenökologische Funktionen, Retentionsfunktionen) erfüllen und die Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit der Landschaft in besonderem Maß repräsentieren. In den Vorranggebieten wird<br />

eine Verbesserung der Arten- und Biotopausstattung einschließlich des Naturhaushalts und<br />

der landschaftlichen Erlebniswirksamkeit angestrebt.<br />

Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb der Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

sind insbesondere hinsichtlich der natürlichen Eigenart und Seltenheit der Landschaft<br />

grob unangemessen (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG).<br />

21 Im Windmessprogramm II wurde das technisch nutzbare Windpotenzial in 60 m Höhe über Grund nur für etwa<br />

55 % der Regionsfläche mit dem Programm WASP (Wind Atlas Analysis and Application Program) berechnet.<br />

Im Ergebnis wurde für etwa 11 % der Regionsfläche ein nutzbares Windpotenzial (Standorte mit 2000 Volllast-<br />

stunden/Jahr) rechnerisch ermittelt. Für das <strong>Osterzgebirge</strong> erfolgte nur eine Schätzung des technisch nutz-<br />

baren Windpotenzials in Höhe von etwa 13 % der Regionsfläche.


Seite 132 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

A 2 Nationalparkregion Sächsische Schweiz und die Landschaftsschutzgebiete, deren<br />

Rechtsverordnung explizit ein Verbot für Windkraftanlagen bzw. bauliche Anlagen über 10 m<br />

bzw. 25 m ausspricht (LSG „Sächsische Schweiz“, LSG „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“,<br />

LSG „Wilschdorf-Rähnitzer Sandhügelland“, LSG „Bühlauer Wiesen“)<br />

[s. Karte C des Anhangs]<br />

einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />

Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange (Einzelfallprüfung)<br />

„Als Ausschlusskriterium hat der Planungsträger alle Landschaftsschutzgebiete von der Errichtung<br />

von Windenergieanlagen ausgeschlossen, sofern nach der jeweiligen Rechtsverordnung<br />

die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig ist. Dies ist nicht zu beanstanden. Es ist<br />

nicht erforderlich, dass der Planungsträger für jedes einzelne Landschaftsschutzgebiet prüft,<br />

ob sich eine Befreiungsmöglichkeit nach § 53 SächsNatSchG abzeichnet. Der Planungsträger<br />

muss ohne darauf hinweisende Anhaltspunkte nicht prüfen, ob eine solche Situation vorliegt,<br />

zumal die Voraussetzungen eines atypischen Falles, der zur Befreiung für die Errichtung von<br />

Windenergieanlagen führen kann, eher selten vorliegt.“ 22<br />

A 3 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete<br />

(FFH- und SPA-Gebiete)<br />

[s. Karte C des Anhangs]<br />

Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />

von störungsempfindlichen Tierarten<br />

[s. Karte 6 i. V. m. 7.1.3 (Z)]<br />

einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />

Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange (Einzelfallprüfung)<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung des <strong>Regionalplan</strong>s auch die Prüfung<br />

der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete). Mit der Aufnahme<br />

dieser Gebiete als Ausschlusskriterium werden mögliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

durch Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in den Gebieten vorsorgend ausgeschlossen.<br />

Die regional bedeutsamen avifaunistischen Bereiche sowie Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />

störungsempfindlicher Tierarten resultieren aus langjährigen, im Fachinformationssystem Naturschutz<br />

dokumentierten Beobachtungen durch Mitarbeiter des Naturschutzes sowie aus<br />

diesbezüglichen avifaunistischen Gutachten. Sie berücksichtigen die SPA-Gebiete und basieren<br />

auch auf relevanten Aussagen in der neuesten Fachliteratur. 23 Die Gebiete sind in Abstimmung<br />

mit den Naturschutzfachbehörden sowie mit den unteren Naturschutzbehörden bestimmt<br />

und abgegrenzt worden. Diesbezügliche detaillierte Arbeitsunterlagen liegen aufgrund<br />

der hohen Schutzbedürftigkeit der Arten nur in den Naturschutzbehörden vor.<br />

22 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.9<br />

23 insbesondere sind hier zu nennen:<br />

- Seiche, K., Endl, P., Lein, M.: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, LfUG 2008<br />

- Brinkmann, R.: Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />

Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />

- Hötker, H.: Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, Okt. 2006<br />

- Hötker, H., Thomsen, K.-M., Köster, H.: „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische<br />

Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse“, Michael-Otto-Institut im NABU (Endbericht, Dezember 2004)<br />

- Endl, P.: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />

(Landkreise Meißen, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz)“, i. Auftrag des StUFA Radebeul, Nov. 2004<br />

- Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, April 2004,<br />

FuE-Vorhaben i. A. des Bundesamtes für Naturschutz<br />

- Tagungsband „Windenergie und Vögel - Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts“, TU Berlin (2002)<br />

- Bremer Beitr. Naturkde. Naturschutz 4 (1999) - Themenheft „Vögel und Windkraft“<br />

- Steffens, R., Saemann, D. & Größler, K. (1998): „Die Vogelwelt Sachsens“, Jena<br />

- Steffens. R, Kretzschmar, R. & Rau, S. (1998): „Atlas der Brutvögel Sachsens“, Dresden<br />

- Kneis, P., Lux, H., Schneider, D. (2003): „Die Brutvögel der nordsächsischen <strong>Elbtal</strong>region um Riesa“<br />

Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen, Bd. 9, Sonderheft 2


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 133<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Insbesondere sind in diesem Zusammenhang Beeinträchtigungen des Brut-, Zug-, Nahrungs-,<br />

Rast- und Meideverhaltens der in der Tabelle der Begründung zum Plansatz 7.1.3 (Z) genannten<br />

störungsempfindlichen Arten zu nennen, die von in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen<br />

ausgehen. Die Meidung der Windkraftanlagenstandorte durch diese Arten ist einerseits durch<br />

die Bauhöhe und andererseits durch die sich drehenden Rotoren bedingt. Diese lösen bei den<br />

genannten Arten ein Fluchtverhalten aus. Teilweise sind auch Kollisionen nachgewiesen worden.<br />

Des Weiteren besteht durch errichtete Windkraftanlagen in traditionellen Zugkorridoren eine<br />

Gefährdung nachtziehender Arten, wie Limicolen und Tauchern. Im direkten Einflussbereich<br />

von Windkraftanlagenstandorten werden die Nahrungsflächen vollständig aufgegeben (Totalverlust).<br />

Erst in einem Abstand, der etwa der 9-fachen Kipphöhe der Windkraftanlagen entspricht,<br />

konnte beobachtet werden, dass sich die Arten relativ ungestört verhalten.<br />

Neben der Verkleinerung und Fragmentierung von Nahrungshabitaten kann durch Windkraftanlagenstandorte<br />

eine Versperrung von Flugwegen und Einflugschneisen in die noch ungestörten<br />

Nahrungs-, Ruhe- und Übernachtungsgebiete der Arten verursacht werden (Barrierewirkung).<br />

So sind Abweichungen von der ursprünglichen Flugrichtung sowie Steig- und Taumelflüge<br />

beobachtet worden. Der dafür notwendige steigende Energiebedarf ist besonders kritisch<br />

bei ziehenden Arten (z. B. Gänse, Großer Abendsegler) zu bewerten, die noch weite<br />

Strecken bis zu ihren Winter- bzw. Sommerquartieren zu bewältigen haben. Diese Barrierewirkung<br />

verstärkt sich erheblich, je näher die einzelnen Windkraftstandorte benachbart sind.<br />

A 4 Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche und<br />

Überschwemmungsgebiete (rechtskräftig)<br />

[s. Karten 3 und 4]<br />

Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche sind Träger wichtiger ökologischer<br />

Funktionen (z. B. Wasserrückhaltung, Klimaausgleich) und stellen die artenreichsten Lebensräume<br />

dar. Das hohe Artenpotenzial resultiert aus vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen<br />

aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensgemeinschaften und der Funktion der<br />

Fließgewässer und Auen als Wander- und Ausbreitungskorridor. Sie besitzen zudem eine hohe<br />

landschaftsästhetische Bedeutung und sind damit prädestiniert für die Erholungsnutzung.<br />

Gemäß Z 4.1.1 LEP sollen naturnahe Fließgewässerauen und -landschaften sowie ökologisch<br />

wertvolle Uferbereiche von Standgewässern von jeglicher Bebauung und Verbauung freigehalten<br />

werden. Des Weiteren ist gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 3 SächsWG die Errichtung oder<br />

wesentliche Änderung baulicher Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet untersagt.<br />

Der Betrieb von Windkraftanlagen in diesen Bereichen ist daher aus ökologischen Gründen<br />

sowie unter den Aspekten der Erholungsvorsorge und des Hochwasserschutzes regelmäßig<br />

nicht zu vertreten (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG).<br />

A 5 Naturdenkmale und besonders geschützte Biotope<br />

[s. Karte C des Anhangs]<br />

einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit von den jeweiligen Belangen<br />

des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes (Einzelfallprüfung)<br />

gemäß § 21 Abs. 5 sowie § 26 Abs. 2 SächsNatSchG (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG)<br />

A 6 Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, Moritzburger, Langebrücker<br />

und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft und der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

[s. Karten 3 und 17 i. V. m. 7.2.4 (Z)]<br />

„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />

in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung.“<br />

24 (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG)<br />

24 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2


Seite 134 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen selbst sowie ihre Stellung<br />

zueinander geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit, wie die Felsreviere<br />

der Sächsischen Schweiz und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg und Rossendorf.<br />

Alle sind sie augenscheinliche Zeugen der naturräumlichen Genese der Landschaft, wie die<br />

Vulkanitkuppen von Geising- und Luchberg. Sie werden charakterisiert durch ihre gegenüber<br />

der natürlichen Umgebung herausragenden Stellung in der Landschaft, durch ihre über mehrere<br />

Kilometer weithin einsehbare, das umgebende Landschaftsbild prägende Erhebung sowie<br />

durch die von der Erhebung selbst bestehenden weiten Sichtbeziehungen in die Landschaft.<br />

Der „Sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich“ stellt einen für die Region charakteristischen Landschaftsausschnitt<br />

dar, der in seiner Eigenart und Schönheit prägend für diesen Kulturlandschaftsbereich<br />

ist. 25 Die Ausweisung basiert auf einer Analyse der zahlreich vorhandenen und sich vielfach<br />

überlagernden wertvollen Sichtbeziehungen im <strong>Elbtal</strong>bereich. Die äußeren Grenzen werden<br />

durch die von den diesbezüglich relevanten Standorten einsehbaren höchsten Erhebungen<br />

beidseitig des <strong>Elbtal</strong>es gebildet, wobei eine erlebbare Sichtlänge von maximal 10 km<br />

zugrunde gelegt worden ist. 26 Diese Standorte sind größtenteils in das vorhandene touristische<br />

Wegenetz integriert.<br />

Etwa ein Drittel der Fläche des „Sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches“ ist Siedlungsfläche und etwa<br />

die Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsflächen belegt. 27<br />

Die jeweiligen Rechtsverordnungen, zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften<br />

gehören, beinhalten entsprechende Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes<br />

bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder Landschaftselemente. Für die rechtselbischen<br />

Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul wurden auf der Grundlage von<br />

§ 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 28<br />

Die besondere Eigenart der „Moritzburger, Langebrücker und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft“<br />

zeigt sich in dem auf engem Raum vorhandenen Wechsel von meist gehölzbestandenen<br />

Vollformen (Kleinkuppen und Flachrücken mit teilweise durchragender Felsbasis aus Syenodiorit)<br />

mit flachen bis wannenartigen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hohlformen<br />

(die Kuppenfrequenz beträgt mehr als 3 Kuppen/km²). Diese zahlreich vorhandenen bewaldeten<br />

Kleinkuppen, einzelne Feldgehölze und Gebüsche, Teiche mit Röhrichten, Hecken,<br />

Baumreihen und linienhafte Gehölze sowie der Wechsel zwischen Acker- und Wiesenflächen<br />

prägen und gliedern dieses abwechslungsreiche Landschaftsbild.<br />

Für Mitteleuropa ist diese Gefildelandschaft in ihrer Kleinräumigkeit einmalig und begründet<br />

damit ihre überregionale Bedeutsamkeit. Von zahlreichen, an Wanderwegen gelegenen Aussichtspunkten<br />

eröffnen sich weite Sichtbeziehungen in diese harmonische Kulturlandschaft.<br />

25 „Ausweislich der Ausführungen in der Planbegründung zum sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich in der Teilfort-<br />

schreibung des <strong>Regionalplan</strong>s <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> verfolgt der Plangeber mit der Ausweisung raum-<br />

ordnerische Vorstellungen, die von den Grundsätzen nach § 2 Abs. 2 ROG gedeckt sind, nämlich die Siche-<br />

rung kulturlandschaftshistorischer Prägungen und des Natur- und Landschaftsbildes. Seine Annahme, diese<br />

Schutzgüter würden durch die Errichtung von Windkraftanlagen beeinträchtigt, ist nicht zu beanstanden.“<br />

[VerwG Dresden, Urteil vom 11.06.2007, Az.: 12 K 1973/04]<br />

26 Die hier zu Grunde gelegte erlebbare Sichtlänge entspricht der in der diesbezüglichen Literatur dargestellten<br />

Fernzone innerhalb eines ästhetisch-visuellen Wirkraumes.<br />

(z. B. NOHL, W. (1993): „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastartige Eingriffe“<br />

i. A. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen)<br />

27 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponier-<br />

ten <strong>Elbtal</strong>bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal<br />

und Gebergrund“, „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“,<br />

„Dresdner Elbwiesen und -altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen<br />

Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“,<br />

„Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />

28 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blase-<br />

witz/Striesen-Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebiets-<br />

satzung der Stadt Radebeul "Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000, ge-<br />

nehmigt am 18.07.2001


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 135<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Der Abwechslungsreichtum dieser Kulturlandschaftsbereiche wird bestimmt durch seine wertvollen<br />

kulturellen und naturnahen Objekte und Strukturen, die das Landschaftsbild in seiner<br />

Eigenart prägen. Die heutige Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum ist auch hinsichtlich<br />

der „weichen“ Standortfaktoren außerordentlich wichtig. Diese Kulturlandschaftsbereiche besitzen<br />

darüber hinaus einen sehr hohen Identitätswert für die Bewohner. Mit der Wahrnehmung<br />

bzw. Überschaubarkeit einer Landschaft steigt ihre visuelle Verwundbarkeit.<br />

In Anbetracht der Gesamthöhen der Windkraftanlagen sowie der von ihnen ausgelösten Unruhe<br />

durch die Drehbewegung der Rotorblätter stellen sie in den o. g. Landschaftsräumen eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Dominanz des/der jeweiligen Landschaftsbereiche(s)<br />

würde durch die Windkraftanlagen unmittelbar zerstört bzw. dadurch abgelöst werden, indem<br />

die Windkraftanlagen selbst den umgebenden Landschaftsraum dominieren. Dabei ist zu beachten,<br />

dass diese Auswirkung auch auftreten kann, wenn die Windkraftanlagen randlich von<br />

den ausgewiesenen Landschaftsbereichen lokalisiert sind.<br />

A 7 Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischem<br />

Kulturdenkmalbereich [s. Karte 3 i. V. m. 7.2.2 (Z)]<br />

„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />

in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung<br />

(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG).“ 29<br />

Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist in<br />

der Landschaft durch Dominanten wie Türme von Kirchen und Rathäusern, Burgen und<br />

Schlösser mit prägnanten Silhouetten und charakteristischen Baukubaturen erlebbar. Diese<br />

Dominanten sind untrennbare Bestandteile der Kulturlandschaft.<br />

Windkraftanlagen stellen im Landschaftsraum weithin sichtbare Elemente dar, deren Wahrnehmung<br />

durch die in Bewegung befindlichen Rotoren noch verstärkt wird. Stehen sie in markanten<br />

Sichtachsen vor oder hinter einem historischen Kulturdenkmalbereich in weiträumig<br />

sichtexponierter Lage, so kann dieses dadurch optisch entwertet werden. Dies reicht von einer<br />

eingeschränkten Wahrnehmbarkeit des Kulturdenkmals durch Überschneidung oder Hinterschneidung<br />

bis zu einer Entwertung durch das Erzeugen völlig neuer Größenverhältnisse<br />

raumbeherrschender Elemente. Nicht nur direkte Über- oder Hinterschneidung von Kulturdenkmalen<br />

beeinträchtigt diese, auch die seitliche Zuordnung kann zum Nachteil für das<br />

Denkmal werden, da die Dominanz der Windkraftanlage zu stark wird, gewohnte Proportionen<br />

sprengt und alle Aufmerksamkeit auf sich zieht.<br />

Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung<br />

von einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des<br />

Kulturdenkmals ausgegangen. Dargestellt ist der jeweilige Bereich um ein Kulturdenkmal, von<br />

wo das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird.<br />

Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen sind für folgende wertvolle, denkmalgeschützte<br />

Kulturdenkmalbereiche in sichtexponierter Lage ermittelt worden:<br />

o Kirche und Schloss Strehla (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Wantewitz (Landkreis Meißen)<br />

o Schloss Hirschstein (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Zehren (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche Lommatzsch (Landkreis Meißen)<br />

o Albrechtsburg Meißen (Landkreis Meißen)<br />

o Schloss Nossen (Landkreis Meißen)<br />

o Kirche und Schloss Moritzburg (Landkreis Meißen)<br />

o Spitzhaus Radebeul (Landkreis Meißen)<br />

o Burg Stolpen (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Festung Königstein (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Burg Frauenstein (Region Südsachsen -<br />

Einwirkungsbereich LK Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>).<br />

29 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2


Seite 136 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

A 8 Siedlungstypische historische Ortsrandlagen [s. Karte 3 i. V. m. 7.2.2 (Z)]<br />

„Die Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft<br />

in ihren prägenden Merkmalen sind legitime Belange der raumordnerischen Abwägung<br />

(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG).“ 30<br />

Siedlungstypische historische Ortsrandlagen werden charakterisiert durch die visuelle Erlebbarkeit<br />

von einer gut erhaltenen historischen Bausubstanz am Ortsrand (Drei- und Vierseithöfe,<br />

Fachwerkbauten, Rittergüter, Umgebindehäuser, Scheunen), von den Ortsrand dominierenden<br />

Kirchen, Mühlen, Schlössern und Burgen sowie von am Ortsrand befindlichen Bauerngärten,<br />

Streuobstwiesen, Kopfweiden, baum- bzw. heckenbestandenen Wegen, hölzernen<br />

Koppelzäunen, Teichanlagen oder Steinrücken-Heckenelementen.<br />

Durch Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb des visuell erlebbaren Bereiches<br />

vor bzw. hinter einer siedlungstypischen historischen Ortsrandlage würde ein erheblicher<br />

Störfaktor im Landschaftsbild (Dimension der Anlagen, Bewegungsmoment, Licht- und Schattenwurf)<br />

entstehen, welcher der Schutzwürdigkeit regelmäßig entgegenstehen würde.<br />

A 9 Waldbestand einschließlich der Beachtung einer i. d. R. 200 m umfassenden Pufferzone<br />

um den Waldbestand<br />

Wind wird in Bodennähe durch Strömungswiderstände der Erdoberfläche in seiner Richtung,<br />

seiner Gleichförmigkeit und seiner Geschwindigkeit beeinflusst. Insbesondere Wälder haben<br />

hohe sogenannte Rauigkeitslängen. Mit zunehmender Nabenhöhe der Windkraftanlagen<br />

nehmen die Strömungswiderstände ab, so dass theoretisch auch Windkraftanlagenstandorte<br />

innerhalb des Waldes über ein wirtschaftlich nutzbares Windpotenzial verfügen können. Dem<br />

steht allerdings entgegen, dass der überwiegende Teil des Waldbestandes in der Region bereits<br />

durch seine Lage in Landschaftsschutzgebieten, im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich und in<br />

den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie durch die Ausweisungen als Vorranggebiete<br />

Waldschutz als potenzieller Standort für Windkraftanlagen entfällt.<br />

Der von diesen Ausweisungen nicht belegte Waldbestand besitzt wiederum vollständig folgende<br />

gemäß der Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst (2005) dargestellte<br />

besondere Waldfunktionen, die durch den dauerhaften Betrieb von Windkraftanlagen<br />

erheblich beeinträchtigt werden würden:<br />

o Wald mit Lärmschutzfunktion,<br />

o Restwald in waldarmer Region,<br />

o das Landschaftsbild prägender Wald,<br />

o Wald mit Sichtschutzfunktion,<br />

o Wald mit Denkmalschutzfunktion und<br />

o Wald mit besonderer Erholungsfunktion.<br />

Darüber hinaus erfüllt der anteilmäßig unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt liegende<br />

Waldbestand in der Region eine hohe Anzahl von weiteren besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen.<br />

Der hohe qualitative Stellenwert des Waldbestandes in der Region kommt u. a. in dem sogenannten<br />

Überlagerungsfaktor der einzelnen Waldfunktionen in Höhe von 3,4 gegenüber dem<br />

Landesdurchschnitt von 2,6 zum Ausdruck.<br />

Die 200 m - Pufferzone zum Waldbestand begründet sich in der nachweisbar sehr hohen biotischen,<br />

insbesondere avifaunistischen, und geoökologischen Artenmannigfaltigkeit und Artendichte<br />

dieses Übergangsbereiches zwischen den Ökosystemen Wald und Offenland.<br />

Insbesondere für Vogel- und Fledermausarten ist für das Erreichen einer optimalen Funktionsfähigkeit<br />

ihres Lebensraumes ein dem eigentlichen Waldsaum vorgelagerter ungestörter Offenlandbereich<br />

erforderlich. Eine Größe von etwa 200 m entspricht dem minimalen Aktionsradius<br />

der meisten störungsempfindlichen Vogel- und Fledermausarten. 31 Weiterhin besitzen die<br />

Waldsäume aufgrund des Strukturwechsels und des Mikroklimas einen sehr hohen landschaftsästhetischen<br />

und Erholungswert.<br />

30 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.2<br />

31 Zu beachten ist die Planungsempfehlung aus der internationalen Resolution 5.6 „Wind Turbines and Bat<br />

Populations“ (Eurobats, 5th Session of Meeting of Parties, Ljubljana 2006), die einen Abstand von 200 m zu<br />

Waldrändern und geschlossenen Gehölzen im Sinne eines vorbeugenden Fledermausschutzes empfiehlt.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 137<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Unter Beachtung des in diesen Übergangsbereichen vorhandenen besonders hohen Biotopbildungspotenzials<br />

ist die Möglichkeit der Schaffung und der hinsichtlich Ökologie und Landschaftsästhetik<br />

optimalen Gestaltung von Waldrändern in der Dimensionierung der Pufferzone<br />

impliziert. 32 (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 10 ROG).<br />

A 10 Siedlungsabstandsflächen [s. Karte 23]<br />

a) 1200 m zu Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten<br />

b) 1000 m zu Wohnbebauungen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile<br />

c) 300 m zu Einzelwohnbebauung<br />

Gemäß Rechtssprechung 33 ist der Planungsträger nicht gehalten, seine Planung von vornherein<br />

darauf zu beschränken, dass bei Umsetzung seiner planerischen Festlegungen die einschlägigen<br />

Maßstäbe des Immissionsschutzes gerade noch eingehalten werden können. Er<br />

kann seine Planungen vielmehr zulässigerweise auch auf den vorbeugenden Immissionsschutz<br />

ausrichten.<br />

Die Siedlungsabstandswerte begründen sich weiterhin auf eine angemessene Berücksichtigung<br />

des Allgemeinwohlgebotes, des Verhältnismäßigkeitsgebotes und des Gebotes der<br />

nachbarlichen Rücksichtnahme. Bei der Festlegung der Siedlungsabstandswerte macht der<br />

Plangeber von seiner Möglichkeit der Typisierung Gebrauch. Dabei sind das Schutzgut<br />

“Mensch” und die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit von einzelnen Nutzungen in den Siedlungen<br />

angemessen zu berücksichtigen. 34 Insofern wurden unterschiedliche Abstandswerte zu<br />

Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten und zu Wohnbebauungen in die Planung eingestellt.<br />

Als Wohnbebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gelten die Wohnbebauungen<br />

im Sinne von § 34 BauGB. Dabei ist ein Ortsteil ein Bebauungskomplex im Gebiet einer<br />

Gemeinde, der nach Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck<br />

einer organischen Siedlungsstruktur ist. Die organische Siedlungsstruktur erfordert<br />

nicht, dass es sich um eine nach Art und Zweckbestimmung einheitliche Bebauung handeln<br />

muss. Auch eine unterschiedliche, unter Umständen sogar eine in ihrer Art und Zweckbestimmung<br />

gegensätzliche Bebauung kann einen Ortsteil bilden (s. auch BVerwG, Urteil vom<br />

06.11.1968, Az.: IV C 31.66). Mit den dargestellten Siedlungsabstandswerten sollen schädliche<br />

Einwirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch die kontinuierlich über Jahre auftretenden<br />

akustischen und optischen (Rotorblattbewegung, Schattenwurf, Lichtreflexe) Beeinträchtigungen,<br />

die von in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen ausgehen, verhindert werden<br />

(vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG). Insofern folgen die gewählten Siedlungsabstandswerte u. a.<br />

auch den Anforderungen des § 50 BImSchG. 35 Insbesondere unter dem Aspekt des Repowering,<br />

bei dem entsprechend der weiteren technischen Entwicklung i. d. R. die kleineren Anlagen<br />

durch größere Anlagen ersetzt werden, ist ein ausreichender Siedlungsabstand erforderlich,<br />

um gewährleisten zu können, dass auch diese größeren Anlagen innerhalb der VREG errichtet<br />

werden können. Bei den konkret zur Anwendung gekommenen Siedlungsabstandswerten<br />

wurden die Daten einer binnenlandoptimierten Windkraftanlage 36 unter Beachtung der aktuellen<br />

Rechtssprechung 37 zugrunde gelegt.<br />

32 vgl. auch Sächs. OVG, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.3: „Nicht zu beanstanden ist auch, dass<br />

eine 200 m breite Pufferzone um den Wald in den Tabu-Bereich mit einbezogen wurde.“<br />

33 BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, Az.: 4 C 15.01 und OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.: 7 A 4857/00<br />

34 vgl. hierzu auch: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.: 7 A 4857/00, bestätigt durch BVerwG,<br />

Urteil v. 17.12.2002, Az.:4 C 15.01, Punkt 2.4.3.4<br />

35 § 50 BImSchG: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vor-<br />

gesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen ... auf die ausschließlich<br />

oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten ... soweit wie möglich vermieden werden.“<br />

36 gem. Aussage des LfUG (2007) verfügen diese Anlagen über Nabenhöhen von 100 bis 114 m, Rotordurch-<br />

messer von 80 bis 93 m und zeichnen sich durch optimierte Rotorblattgeometrie sowie durch verbesserte<br />

Regelungstechnologien aus<br />

37 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt II 2.: Bestätigung eines mindestens einzuhaltenden<br />

Siedlungsabstandes, der der 10-fachen Nabenhöhe entspricht; so auch VG Dessau, Urteil v. 09.08.2006,<br />

Az.: 1 A 352/04, Punkt 3 a) a): Abstände von 1000 m zu im Zusammenhang bebauten Ortslagen erscheinen im<br />

Hinblick auf die technische (Weiter-) Entwicklung und die zunehmende Höhe und Leistung der WKA sowie die<br />

mit dem Betrieb verbundenen Geräuschimmissionen und die visuellen Wirkungen der Anlagen als sachlich<br />

gerechtfertigt.


Seite 138 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

A 11 Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete (Zonen 1 und 2)<br />

Gemäß §§ 46 und 48 SächsWG, sofern die entsprechende Rechtsverordnung eine Bebauung<br />

ausschließt.<br />

A 12 Rohstoffabbau<br />

a) Vorranggebiete oberflächennahe Rohstoffe einschließlich einer Pufferzone von 300 m bei<br />

Festgesteinslagerstätten bzw. -gewinnungsbetrieben [s. Karte 2 i. V. m. Kapitel 10]<br />

b) Gebiete mit Bergwerkseigentum oder Bewilligungen gemäß §§ 8 und 9 BBergG sowie nach<br />

anderen Gesetzen oder Vorschriften genehmigte Rohstoffgewinnungsflächen und die jeweils<br />

dazugehörigen Lagerstätten einschließlich einer Pufferzone von 300 m bei Festgesteinslagerstätten<br />

bzw. -gewinnungsbetrieben<br />

Die Pufferzone von 300 m markiert, ausgehend von den erforderlichen Sprengarbeiten, den<br />

Gefahrenbereich um Festgesteinslagerstätten bzw. -gewinnungsbetriebe durch Steinflug und<br />

Erschütterungen (s. auch „Abstandserlass Nordrhein-Westfalen“).<br />

A 13 Hindernisbegrenzungsbereiche für Flugplätze [s. Karten 21 und 23]<br />

„Dass in den gemäß §§ 12 und 17 LuftVG festgelegten Bauschutzbereichen die Errichtung<br />

baulicher Anlagen nicht abschließend verboten, sondern nur einem Erlaubnisvorbehalt unterworfen<br />

ist, steht der Wertung dieser Flächen als Vorabausscheidungskriterium nicht entgegen,<br />

sondern ist von der planerischen Befugnis, das Entstehen problematischer Situationen in Einzelzulassungsverfahren<br />

von vornherein zu vermeiden, umfasst. Dafür spricht insbesondere<br />

auch, dass nach der aktuellen Entwicklung davon ausgegangen werden darf, dass künftige<br />

Windkraftanlagen regelmäßig eine Höhe erreichen werden, aufgrund derer ihre Errichtung sogar<br />

außerhalb von Bauschutzbereichen der Zustimmungspflicht der Luftverkehrsbehörde bedarf<br />

(§ 14 LuftVG).“ 38<br />

Als Grundlage für die Darstellung der Hindernisbegrenzungsbereiche sind i. V. m. § 18a<br />

LuftVG die Anlagenschutzbereiche für flugsicherungstechnische Einrichtungen, i. V. m. § 18b<br />

LuftVG die „Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb“<br />

und die „Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen im<br />

Sichtflugbetrieb“ v. 02.11.2001 sowie die Bauschutzbereiche 39 gem. §§ 12 und 17 LuftVG herangezogen<br />

worden. Die ermittelten Hindernisbegrenzungsbereiche wurden dem Regionalen<br />

Planungsverband <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> mit Schreiben vom 02.02.2006 von der zuständigen<br />

Luftfahrtbehörde (Regierungspräsidium Dresden) bestätigt.<br />

Neben der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrsbetriebes 40 sind mit<br />

der Aufstellung dieses Ausschlusskriteriums auch die landschaftsästhetischen und ökologischen<br />

Auswirkungen der gemäß der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung<br />

von Luftfahrthindernissen“ v. 02.09.2004 in der ab dem 29. April 2007 geltenden Fassung geforderten<br />

Ausstattung der Windkraftanlagen beachtet worden.<br />

38 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt 2.4.3.5<br />

39 Mit Schreiben des RP Dresden vom 24.04.2007 wurde bestätigt, dass die bestehenden Bauschutzbereiche für<br />

die Verkehrslandeplätze Großenhain und Riesa-Göhlis, für den Sonderlandeplatz Pirna-Pratzschwitz und für<br />

das Segelfluggelände Riesa-Canitz den bundesdeutschen Vorschriften des LuftVG entsprechen.<br />

40 s. auch BVerwG, Urteil v. 18.11.2004, Az.: 4 C 1.04 (gebotene Rücksicht auf einen luftverkehrsrechtlich<br />

genehmigten Betrieb) sowie OVG Koblenz, Beschluss v. 07.03.2005, Az.:8 A 12244/04 (Luftfahrtbehörde kann<br />

in einem Genehmigungsverfahren die Zustimmung zum Bau einer über 100 m hohen Windkraftanlage<br />

verweigern, auch wenn sich der beantragte Standort innerhalb eines Vorranggebietes Windenergienutzung<br />

befindet)


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 139<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

A 14 Abstandswerte zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur<br />

[s. Karte 2 und topographische Karte]<br />

Die Abstandswerte wurden in besonderem Maße unter Beachtung des Vorsorgegedankens<br />

zum Schutz der Einrichtungen der technischen Infrastruktur sowie deren Erweiterungsoptionen<br />

[s. 14.1.1 (G)], insbesondere auch vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung der<br />

Windkraftanlagen mit zunehmenden Naben- und Gesamthöhen, festgelegt (vgl. auch § 2 Abs.<br />

2 Nr. 4 ROG).<br />

Sie orientieren sich prinzipiell an den entsprechenden Fachgesetzen, Verordnungen und Regelungen,<br />

in denen die Einhaltung von bestimmten Abständen zu den jeweiligen Einrichtungen<br />

gefordert wird, ohne jedoch die in diesen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen enthaltenen<br />

Abstandswerte im Detail der Planung zugrunde zu legen. 41<br />

Die in der Folge angeführten Fachgesetze, Verordnungen und Regelungen haben ausschließlich<br />

hinweisenden Charakter.<br />

Im Übrigen kam dieses Ausschlusskriterium als vorletzter Schritt bei der Überlagerung der<br />

Ausschlusskriterien zur Anwendung; durch die alleinige Inanspruchnahme dieses Ausschlusskriteriums<br />

wurde keine bis dahin ermittelte Anspruchsfläche ausgeschlossen.<br />

a) elektrifizierte Bahnstrecken 300 m<br />

i. V. m. Regelung der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik<br />

im DIN und VDE, DIN EN 50341-3-4, VDE 0210.<br />

nichtelektrifizierte Bahnstrecken 100 m<br />

i. V. m. § 4 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)<br />

b) Bundesautobahn 250 m<br />

i. V. m. § 9 FStrG und § 16 Abs. 2 SächsBO<br />

Autobahnkreuze und Anschlussstellen 300 m<br />

i. V. m. § 9 FStrG und § 16 Abs. 2 SächsBO<br />

Autobahnen implizieren durch ihre Ausbauart gegenüber niederrangigen Straßen eine höhere<br />

Verkehrsdichte sowie höhere Geschwindigkeiten der Fahrzeuge. Demzufolge sind die verkehrssicherheitstechnischen<br />

Anforderungen wesentlich höher eingestuft. Den in diesem Planungskonzept<br />

angewendeten Abstandswerten zu Autobahnen liegen die diesbezüglich geltenden<br />

anbaurechtlichen Bestimmungen zugrunde. Darüber hinaus wurden in der Dimensionierung<br />

der Abstandswerte verkehrssicherheitsrelevante Bedenken bezüglich Betrieb und Nutzung von<br />

Windkraftanlagen in Autobahnnähe im Sinne einer präventiven Gefahrenabwehr berücksichtigt<br />

(Einsatz von Rettungshubschraubern, visuelle Ablenkungsgefahr der Fahrzeugführer durch<br />

Bewegung der Rotorblätter teilweise in Verbindung mit Schattenwurf, Discoeffekten und Gefahrenkennzeichnung,<br />

Folgen eines möglichen Versagens des Baukörpers der Windkraftanlage,<br />

Eisabwurf).<br />

Bundes-, Staats- und Kreisstraßen und diesbez. Vorranggebiete 100 m<br />

i. V. m. § 9 FStrG, § 24 SächsStrG und § 16 Abs. 2 SächsBO<br />

c) Hochspannungsfreileitungen (> 30 kV) und<br />

Umspannwerke (in Freiluftausführung) 150 m<br />

i. V. m. Regelung der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik<br />

im DIN und VDE, DIN EN 50341-3-4, VDE 0210.<br />

41<br />

vgl. hierzu: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.:7 A 4857/00, bestätigt durch BVerwG, Urteil v. 17.12.2002,<br />

Az.: 4 C 15.01


Seite 140 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

A 15 Einhaltung eines Abstandes zwischen Windkraftanlagenstandorten von i. d. R. 5 km<br />

[s. Karte 23]<br />

Die Raumwirkung von Windkraftanlagen, die durch das Bewegungsmoment der Rotoren erheblich<br />

gesteigert wird, ist generell im Umkreis von 2 - 2,5 km vordergründig in der Landschaft<br />

sichtbar (mittlerer Wirkbereich) und erreicht erst bei einer Entfernung ab etwa 4 - 5 km den<br />

Zustand, dass die Windkraftanlagen keine Dominanzwirkung in der Landschaft mehr ausüben.<br />

Durch die Beachtung dieses Abstandswertes werden eine Überschneidung der mittleren<br />

Wirkbereiche und somit eine massive und großflächige Raumbelastung durch Windkraftanlagen<br />

sowie erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds, des Erholungswertes der<br />

Landschaft und der Gesundheit der betroffenen Wohnbevölkerung verhindert. Letztendlich<br />

liegt diesem Kriterium somit der Gedanke zugrunde, dass nur bei angemessenen Abständen<br />

die landschaftliche Schönheit erlebt werden kann.<br />

Methodische Bearbeitungsschritte<br />

Die in diesem Plan ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung sind im Ergebnis<br />

folgender Bearbeitungsschritte ermittelt worden:<br />

1. Ermittlung der Anspruchsflächen durch kartographische Darstellung und Überlagerung der<br />

Bereiche nach den Ausschlusskriterien A 1 bis A 13<br />

2. Einzelfallprüfung der so ermittelten Anspruchsflächen Windenergienutzung hinsichtlich der Erforderlichkeit<br />

einer Pufferzone zu den Bereichen nach den Ausschlusskriterien A 1, A 2, A 3<br />

(hier auch FFH-Erheblichkeitsprüfung), A 5 und A 9<br />

3. Prüfung der ermittelten Anspruchsflächen hinsichtlich des Ausschlusskriteriums A 14 (Abstände<br />

zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur)<br />

4. Durchführung einer einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung 42 i. V. m. der Prüfung des<br />

Ausschlusskriteriums A 15 der bisher ermittelten Anspruchsflächen. Untersucht wird insbesondere<br />

die zu erwartende Raumbelastung durch Windkraftanlagen 43 unter Beachtung der<br />

jeweils vorliegenden Landschaftssituation (Sichtverschattung infolge des Reliefs und vorhandener<br />

Landschaftselemente, vorhandene Strukturvielfalt, Ablösung der Dominanzpriorität in<br />

der Landschaft).<br />

Das Ausschlusskriterium 15 i. V. m. Schritt 4 der Methodik führte nur bei einer Anspruchsfläche alleinig zum<br />

Wegfall dieser Fläche - Jacobsthal-Nord (Landkreis Meißen, Gemeinde Zeithain, 2 Teilflächen, 17 ha + 48 ha).<br />

Der Abstand zum Windkraftanlagenstandort (4 WKA) östlich von Fichtenau (Land Brandenburg) beträgt etwa<br />

1 km; dieser Standort ist im Sachlichen Teilregionalplan III Windkraftnutzung der Region Lausitz-Spreewald als<br />

Eignungsgebiet W47 Fichtenberg/Altenau ausgewiesen - dieser Plan ist aufgrund von formalen Fehlern durch das<br />

OVG Berlin-Brandenburg 2007 für nichtig erklärt worden].<br />

Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung wurde eingeschätzt, dass durch Windkraftanlagen<br />

auf dieser Fläche zuzüglich der etwa 1 km entfernten und nicht sichtverschatteten 4 bereits bestehenden Windkraftanlagen<br />

östlich Fichtenberg eine massive und großflächige Raumbelastung entstehen würde. Die Fläche<br />

befindet sich in unmittelbarer Randlage zum sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich. Aufgrund der relativ flachen und<br />

ebenen Landschaft wären die Windkraftanlagen (nach Stand der Technik ist mit mindestens 100 m Gesamthöhe<br />

zu rechnen) u. a. auch vom linkselbischen Elberadweg einsehbar; die Anlagen würden den rechtselbischen Elbauenbereich<br />

dominieren und somit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen.<br />

Nach Auskunft der Naturschutzfachbehörde fungiert das Gebiet zwischen Jacobsthal und Fichtenberg als Zugschneise<br />

des gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen Seeadlers zwischen seinem Brutplatz in der<br />

Gohrischheide und seinem Nahrungshabitat an der Elbaue. In den Erhaltungszielen des die Fläche unmittelbar<br />

östlich angrenzenden SPA-Gebietes „Gohrischheide“ (Sn-Nr. 028) wird ausgeführt: „Das Gebiet ist bedeutend für<br />

die Gewährleistung einer räumlichen Ausgewogenheit der Meldekulisse im Hinblick auf den Seeadler.“ Windkraftanlagen<br />

auf dieser Fläche würden die Funktion als Zugschneise zerstören. Da eine weitere Zugschneise nördlich<br />

von Fichtenberg bereits durch die 4 WKA am unmittelbaren Rand der Gohrischheide in Brandenburg „verstellt“<br />

wurde, wäre durch den Wegfall dieser zweiten Zugschneise sowie durch die Nähe zum Brutgebiet (0,5 km bis<br />

2,5 km Entfernung) eine erheblichen Beeinträchtigung der Population des Seeadlers zu erwarten.<br />

42 Hertzog, B.: „Windkraftanlagen und Landschaftsbild“ in: Naturschutz regional - Beiträge zum Naturschutz im<br />

Oberen <strong>Elbtal</strong>/ <strong>Osterzgebirge</strong> 2001. Staatliches Umweltfachamt Radebeul. Radebeul 2001<br />

43 die gegenwärtig errichteten Windkraftanlagen haben Nabenhöhen von mindestens 60 bis 100 m und verfügen<br />

über einen Rotordurchmesser von 60 bis 80 m; nach Stand der Technik werden insbesondere im Repowering<br />

bereits 6 MW-Anlagen errichtet (z. B. Enercon 112, Nabenhöhe: 125 m, Gesamthöhe: 180 m)


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 141<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Unter Anwendung der o. g. Bearbeitungsschritte sind folgende 7 Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />

ermittelt und als solche in den Karten 9 bis 15 ausgewiesen sowie in Karte 2 „Raumnutzung“<br />

dargestellt worden:<br />

o Streumen (Landkreis Meißen)<br />

o Mautitz (Landkreis Meißen)<br />

o Wölkisch (Landkreis Meißen)<br />

o Rennersdorf (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Lübau (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Reinholdshain (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

o Rückersdorf (Landkreis Sächsische Schweiz-<strong>Osterzgebirge</strong>)<br />

Diese Flächen verfügen gemäß Windmessprogramm Sachsen von 1997 in 60 m Höhe über Grund<br />

über Windleistungsdichten von 250 bis 300 W/m² und über Windgeschwindigkeiten ab 6,5 m/s.<br />

Die Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung nehmen etwa 230 ha ein; das entspricht rund<br />

0,07 % der Regionsfläche. Die jeweiligen Abgrenzungsbegründungen zu den 7 Vorrang-/Eignungsgebieten<br />

können ebenfalls den Karten 9 bis 15 entnommen werden.<br />

Bezüglich der Zielerreichung gemäß Klimaschutzprogramm 2001 können folgende Angaben bzw.<br />

Prognosezahlen für den Geltungszeitraum des <strong>Regionalplan</strong>s aufgestellt werden:<br />

o Bestand in und im Umfeld der 7 VREG:<br />

37 WKA mit 33 MW und 59 GWh/a<br />

o nach Zubau und Repowering in den VREG unter Beachtung der Restriktionen gemäß<br />

Plansätzen sowie der Bestände im Umfeld der VREG (ab Baujahr 2005):<br />

58 WKA mit 127 MW und 253 GWh/a.<br />

Mit diesem prognostizierten Jahresenergieertrag nach Zubau und Repowering in den VREG von etwa<br />

253 GWh/a wird das regionsanteilige Ziel aus dem Klimaschutzprogramm (215 GWh/a) zu 118 %<br />

erfüllt. In diese Prognoserechnung sind bestehende Restriktionen insofern bereits beachtet worden,<br />

dass nur für das VREG Streumen teilweise [unter Beachtung von 14.2.5 (Z)] von Anlagen der 6 MW-<br />

Klasse 44 ausgegangen worden ist; für alle anderen VREG sind 2 MW-Anlagen mit einer Gesamthöhe<br />

von 100 m bzw. die Angaben aus diesbezüglichen Genehmigungsunterlagen veranschlagt worden.<br />

Die Prognoserechnung erfolgte nicht pauschal, sondern hat jedes VREG im Einzelfall betrachtet; sie<br />

berücksichtigt also die am jeweiligen VREG mögliche Volllaststundenzahl, den Bestand ab 2005 bzw.<br />

genehmigte bzw. in Aussicht gestellte Genehmigungen sowie die Repowermöglichkeit aufgrund der<br />

Lebensdauer bestehender Anlagen. Die Beachtung von Restriktionen in den Plansätzen erfolgte<br />

durch die Annahme, dass auf Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung bei WKA-Gesamthöhen von 100 m erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der aufgeführten Schutzgüter ausgeschlossen werden können.<br />

Mit Stand 2008 erzeugen darüber hinaus auf 20 Standorten außerhalb der ausgewiesenen Vorrang-<br />

/Eignungsgebiete 82 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 81,5 MW einen Jahresenergieertrag<br />

von etwa 173 GWh. Da die durchschnittliche Laufzeit einer Windkraftanlage mit 15 Jahren<br />

angegeben wird, muss man davon ausgehen, dass alle die Windkraftanlagen, die vor 2003 errichtet<br />

worden sind, bis zum Ende des Geltungszeitraumes dieser Gesamtfortschreibung (etwa 2018) vom<br />

Netz gehen werden. Damit verbleiben noch 16 Windkraftanlagen (also ab Baujahr 2003) mit einer<br />

installierten Leistung von 26 MW, verteilt auf 6 Standorte außerhalb der Vorrang-/Eignungsgebiete.<br />

Diese können einen Jahresenergieertrag von etwa 58 GWh erzeugen.<br />

44 In der i. A. des Umweltbundesamtes erarbeiteten Studie "Entwicklung der Umweltstrategie für die Windener-<br />

gienutzung an Land und auf See" [03/2007] wird diesbezüglich ausgesagt: „Während Anfang der 90-er Jahre<br />

Windenergieanlagen mit einer Leistung von 300 kW, einem Rotordurchmesser von 30 m und Nabenhöhen bis<br />

40 m am Markt zur Verfügung standen, existieren heute Prototypen der sogenannten Multimegawattklasse mit<br />

Rotordurchmessern bis 120 m und Nabenhöhen von über 120 m sowie einer Leistung bis 6 MW.“<br />

Bereits seit 2002 steht eine 6 MW - Anlage (E 112) im sachsen-anhaltinischen Egeln (bei Magdeburg); im<br />

Windpark Druiberg (Sachsen-Anhalt, Landkreis Halberstadt) wurde 2007 eine 6 MW - Anlage (E 112)<br />

errichtet. Beide Standorte befinden sich im Binnenland.


Seite 142 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Unter Beachtung der in der Region aufzuweisenden hohen Siedlungsdichte und dem hohen Anteil an<br />

geschützten Landschaften (z. B. Nationalpark) wird damit der Windenergienutzung substanziell ausreichend<br />

Raum geschaffen.<br />

Das öffentliche Interesse an der Umsetzung der Planungskonzeption zur langfristigen Standortausweisung<br />

für Windkraftanlagen mit der Folge, dass in der Teilfortschreibung Wind 45 12 Vorranggebiete<br />

Windenergienutzung und im vorliegenden Plan nur noch 7 Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />

ausgewiesen werden, überwiegt aus nachstehenden Gründen dem öffentlichen Belang<br />

des Klimaschutzes bzgl. der Nutzung regenerativer Energien sowie dem privaten Interesse des Einzelnen<br />

bzgl. Errichtung und Betrieb bzw. Repowering von Windkraftanlagen auf diesen „ehemaligen“<br />

Vorranggebieten sowie darüber hinaus.<br />

Die vorliegende Planungskonzeption unterscheidet sich gegenüber der Konzeption für die Teilfortschreibung<br />

Wind insbesondere durch die Erhöhung des Abstandes zur im Zusammenhang bestehenden<br />

Wohnbebauung von 750 m auf 1000 m. 46<br />

Dieser 1000 m - Vorsorgeabstand ergibt sich einerseits aus der zwischenzeitlichen und absehbaren<br />

Entwicklung der Gesamthöhen der Windkraftanlagen sowie dem, auch damit im Zusammenhang stehenden,<br />

zwischenzeitlich erworbenen Erkenntniszuwachs hinsichtlich der von den Windkraftanlagen<br />

ausgehenden gesundheitlichen Auswirkungen auf die umgebende Wohnbevölkerung. 47 Dass sich bei<br />

Anwendung des 1000 m - Vorsorgeabstandes in der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

dieser „Tabubereich“ gegenüber dem 750 m - Abstand von 75 % der Regionsfläche auf 87 % erhöht,<br />

ist der in der Region bestehenden relativ hohen Siedlungsdichte geschuldet (unabhängig von der<br />

Flächeninanspruchnahme existieren in der Region rund 960 zusammenhängende Siedlungskörper).<br />

Darüber hinaus hat sich seit dem Zeitpunkt der Teilfortschreibung Wind 2001 herausgestellt, dass von<br />

in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen ein hohes Gefährdungspotenzial für Fledermäuse ausgeht.<br />

So wurden z. B. nach systematischem Nachsuchen in einem Windpark mit 10 Anlagen bei Puschwitz<br />

im Landkreis Bautzen in den Herbstmonaten 2002 insgesamt 34 tote Fledermäuse gefunden. Die<br />

diesbezügliche bundesweit geführte Fachdiskussion kann wie folgt zusammengefasst werden: „Bezieht<br />

man die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach Art. 12 FFH-RL und § 42 BNatSchG<br />

auf die Ebene des Individuums, so sind zwangsläufig alle Beeinträchtigungen wie z. B. Störungen,<br />

insbesondere aber die Tötung einer Fledermaus durch die Kollision mit einer Windkraftanlage als<br />

erheblich zu beurteilen.“ 48 Auch die jüngste Rechtssprechung folgt dieser fachlichen Einschätzung,<br />

indem ausgeführt wird, dass der Planungsträger bei Totfunden von geschützten Fledermausarten<br />

unter Windkraftanlagen in Gebieten, die erheblich beeinträchtigt werden können, aus Gründen der<br />

Vorsorge bis auf weiteres von einer Ausweisung als Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

absehen kann. 49<br />

45 Teilfortschreibung der Plansätze zur Windenergienutzung des <strong>Regionalplan</strong>es <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>,<br />

Satzungsbeschluss vom 10.12.2001, verbindlich seit 24.04.2003 (Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger des<br />

Sächsischen Amtsblattes Nr. 17/2003)<br />

46 In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass der <strong>RPV</strong> Westsachsen in seiner Planungskon-<br />

zeption im Rahmen der seit 25.07.2008 rechtkräftigen Gesamtfortschreibung ebenfalls einen 1000 m - Abstand<br />

zur Wohnbebauung und der <strong>RPV</strong> Südwestsachsen in seiner seit 31.07.2008 rechtskräftigen Gesamtfort-<br />

schreibung diesbezüglich 850 m einstellen; der <strong>RPV</strong> Oberlausitz-Niederschlesien sieht 500 m bis 1200 m<br />

Abstand zur Wohnbebauung vor. Auch bundesweit legen diesbezüglich viele Planungsverbände gegenwärtig<br />

den 1000 m - Abstand zur Wohnbebauung zugrunde, so z. B. die Planungsverbände der Regionen Magdeburg<br />

(2006), Altmark (2005), Priegnitz-Oberhavel (2006), Uckermark-Barnim (2007) sowie Mecklenburgische Seen-<br />

platte (2008). Ebenso empfehlen ministerielle "Winderlasse" einzelner Bundesländer einen 1000 m - Abstand<br />

zur Wohnbebauung (Rheinland-Pfalz 2006, Nordrhein-Westfalen 2005, Mecklenburg-Vorpommern 2004,<br />

Niedersachsen 2004). Auch die aktuelle Rechtssprechung hält die Anwendung eines 1000 m - Abstandes zur<br />

zusammenhängenden Wohnbebauung für zulässig (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2007,<br />

Az.:8 C 11412/06).<br />

47 Beispielsweise führte der in einer Laborstudie der Universität Kiel im Jahr 2000 unter speziellen Bedingungen<br />

untersuchte periodische Schattenwurf insgesamt betrachtet nicht zu Belästigungen beim Menschen, die als<br />

erheblich angesehen werden können. Jedoch sind die nachgewiesenen erhöhten Anforderungen an<br />

psychische und physische Ressourcen des Menschen ein Hinweis darauf, dass kumulative Langzeitwirkungen<br />

die Kriterien einer erheblichen Belästigung erfüllen könnten.<br />

48<br />

Brinkmann, R.: Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />

Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />

49 SächsOVG Urteil vom 25.10.2006 (Az.: 1 D 3/03)


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 143<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Folgende konkrete Gründe führten dazu, dass die nachstehenden 6 Vorranggebiete Windenergienutzung<br />

gemäß Teilfortschreibung Wind, insbesondere aus Vorsorgegründen, im vorliegenden Plan nicht<br />

mehr zur Ausweisung gekommen sind:<br />

Vorranggebiet<br />

Name<br />

WKA-Bestand 50<br />

Angaben zu<br />

Genehmigungen und<br />

offenen Verfahren<br />

Wendischbora<br />

(6 WKA)<br />

Lommatzsch Nord<br />

(6 WKA)<br />

1 WKA genehmigt<br />

BImSchG - Genehmigungsantrag<br />

für 3<br />

WKA i. Verf.<br />

50 Stand 08/2008<br />

Begründung für Wegfall<br />

- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />

[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 500 m zu Wendischbora,<br />

650 m zu Mahlitzsch, 600 m zu Mergenthal und 850 m zu Deutschenbora]<br />

- Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaus- und Vogelhabitaten:<br />

5 Totfunde 2004 [Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Mauersegler,<br />

Schwarzmilan] gem. Gutachten von ENDL 51<br />

und 7 Totfunde 2006 [Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Großes Mausohr]<br />

gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN 52 (A 3)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />

- gemäß Managementplan [2005] für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im<br />

Großraum Dresden“ (Gebietsteilfläche Nr. 16 - 2 km entfernt) befindet sich der Standort inner-<br />

halb des 4 km umfassenden Aktionsradius der ggü. WKA empfindlichen Mopsfledermaus sowie<br />

innerhalb des 15 km umfassenden Aktionsradius vom ggü. WKA empfindlichen Großen<br />

Mausohr<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“ [2007] befinden sich in<br />

1 km Entfernung ein Wochenstubenquartier vom Großen Mausohr sowie in 2 km Entfernung<br />

Habitatflächen von Großem Mausohr und Mopsfledermaus<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 252 „<strong>Oberes</strong> Freiberger Muldetal“ [2005]<br />

befindet sich in 3,5 km Entfernung eine Habitatfläche vom Großen Mausohr<br />

- im Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN [2006] wurden die ggü. WKA empfindlichen<br />

Fledermausarten Mopsfledermaus, Rauhhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen<br />

- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />

[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 600 m zu Barmenitz,<br />

700 m zu Scheerau und 700 m zu Altlommatzsch]<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />

- gemäß Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 207 „Dolomitgebiet Ostrau und Jahnatal“<br />

befinden sich in ca. 7 km Entfernung Winterquartiere von Großem Mausohr und Mops-<br />

fledermaus<br />

- an insgesamt 14 Beobachtungsterminen im Jahr 2005 konnten u. a. folgende Fledermausarten<br />

im Gebiet, welches durch die Ortslagen Barmenitz, Striegnitz, Scheerau, Altsattel und Alt-<br />

lommatzsch umgrenzt wird, nachgewiesen werden: Mopsfledermaus, Zwergfledermaus, Großer<br />

Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhhautfledermaus und Großes Mausohr<br />

- genehm. WKA befindet sich innerhalb des VRG gem. Teilfortschreibung Wind im<br />

Abstand von 750 m zur angrenzenden Wohnbebauung (A 10)<br />

- 3 beantragte WKA befinden sich außerhalb des VRG gem. Teilfortschreibung Wind<br />

und innerhalb eines Zugrastgebietes für Avifauna (A 3)<br />

51 ENDL, P.: Untersuchungen von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen - Landkreis<br />

Meißen, Weißeritzkreis, Kreis Sächsische Schweiz. 2004<br />

52 SEICHE, ENDL und LEIN: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, LfUG 2008


Seite 144 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Vorranggebiet<br />

Name<br />

WKA-Bestand 53<br />

Angaben zu<br />

Genehmigungen und<br />

offenen Verfahren<br />

Seeligstadt<br />

(5 WKA)<br />

Beerwalde Süd<br />

(5 WKA)<br />

Mohorn Süd<br />

(2 WKA)<br />

BImSchG- Genehmi-<br />

gungsantrag für<br />

1 WKA i. Verf.<br />

Colmnitz Ost<br />

(6 WKA)<br />

53 Stand 08/2008<br />

Begründung für Wegfall<br />

- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />

[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 750 m zu Seeligstadt,<br />

650 m zu Burkhardswalde, 600 m zu Schmiedewalde]<br />

- Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung eines Fledermaushabitats:<br />

3 Totfunde 2004 [Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Rauhhautfledermaus]<br />

gem. Gutachten von ENDL und 2 Totfunde 2006 [Großer Abendsegler und<br />

Zweifarbfledermaus] gem. LfUG-Studie 2008 (A 3)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum<br />

Dresden“ [2005] befindet sich der Standort im Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr,<br />

Mopsfledermaus) der Gebietsteilfläche Nr. 16 (4 km entfernt)<br />

- 2 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“; gemäß Managementplan [2007]<br />

befinden sich in etwa 2 km Entfernung 4 Habitatflächen von Großem Mausohr und Mops-<br />

fledermaus sowie in etwa 4 km Entfernung deren Winterquartiere<br />

- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />

[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 650 m zu Beerwalde]<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 1 Vogel-Totfund 2008 [Feldsperling] gem. Gutachten von Plan T 54<br />

- Randlage zu Rast-, Brut- und Nahrungshabitaten von störungsempfindlichen Tierarten<br />

- 300 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen<br />

besitzt dieses Gebiet einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü.<br />

WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />

- 350 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“;<br />

im Rahmen des Managementplans [2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten<br />

Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen<br />

- vollständig innerhalb des 1000 m - Abstands zur Wohnbebauung (A 10)<br />

[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 600 m zu Mohorn,<br />

700 m zu Mohorn-Grund]<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />

- 1,5 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“;<br />

im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten<br />

Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />

- 2 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 172 „Wälder am Landberg“;<br />

im Rahmen des Managementplans [2006] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten<br />

Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und Großes Mausohr nachge-<br />

wiesen<br />

- die beantragte WKA befindet sich 530 m von der Wohnbebauung in Mohorn-Grund<br />

entfernt<br />

- Gefährdungsrisiko für die o. g. Fledermausarten<br />

- vollständig im 1000 m - Abstand zur Wohnbebauung (A 10)<br />

[Abstand von der jeweils nächst gelegenen WKA: 550 m zu Neuklingenberg,<br />

600 m zu Obercolmnitz]<br />

- Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaus- und Vogelhabitaten:<br />

2 Fledermaus-Totfunde 2008 [Großer Abendsegler, Zwergfledermaus] und<br />

6 Vogel-Totfunde 2008 [Kohl-, Blau- und Tannenmeise, Wintergoldhähnchen,<br />

Feldlerche] gem. Gutachten von Plan T 2008 (A 3)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 300 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen<br />

besitzt dieses Gebiet einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü.<br />

WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />

- 1,9 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“;<br />

im Rahmen des Managementplans [2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten<br />

Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen<br />

54 Plan T Planungsgruppe Landschaft und Umwelt: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und<br />

Vögeln an den Windkraftanlagenstandorten Mohorn-Süd, Colmnitz-Ost und Beerwalde-Süd“, im Auftrag des<br />

Regionalen Planungsverbandes <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>, November 2008


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 145<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Unter Beachtung eines möglichen Repowering sowie in Auseinandersetzung mit den dem Regionalen<br />

Planungsverband bekannten konkreten privaten Belangen bezüglich Windenergienutzung wurden<br />

über die Vorranggebiete Windenergienutzung gemäß Teilfortschreibung Wind hinaus alle weiteren<br />

bekannten Standorte, die entweder bereits Windkraftanlagen aufweisen oder für die Genehmigungen<br />

vorliegen bzw. offene Verfahren bestehen, regionalplanerisch geprüft.<br />

Viele dieser Standorte standen bereits als Potenzialflächen des Vorentwurfs der Teilfortschreibung<br />

Wind zur Diskussion, sind aber nach Abwägung nicht als VRG ausgewiesen worden.<br />

In nachstehender Tabelle sind die einzelnen öffentlichen Belange aufgelistet, die den privaten Belangen<br />

der Windenergienutzung sowie dem öffentlichen Belang des Klimaschutzes bzgl. der Nutzung<br />

regenerativer Energien aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes entgegenstehen:<br />

Bezeichnung<br />

Kreis<br />

Gemeinde<br />

WKA-<br />

Bestand<br />

[Anzahl]<br />

weitere Rechte<br />

bzw.<br />

offene Verfahren<br />

Nr. der Potenzialfläche<br />

gem. Vorentwurf der TF<br />

Wind<br />

Augustusberg-<br />

MEI<br />

5 17<br />

Nossen<br />

Nossen<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 400 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Nossen (A 10)<br />

- 2 WKA im Zugrastgebiet Avifauna (A 3)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 250 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 24 „Täler in Mittelsachsen“; gemäß den Erhaltungszielen gehört dieses Gebiet zu<br />

den 5 besten Vorkommensgebieten in Sachsen u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan; desweiteren besitzt<br />

dieses Gebiet einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Wachtel-<br />

könig<br />

- 500 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 188 „Pitzschebachtal“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü.<br />

WKA empfindlichen Fledermausarten Großes Mausohr und Mopsfledermaus nachgewiesen; es wird ein Aktionsradius<br />

für die Jagdhabitate von 15 km (Großes Mausohr) und 5 km (Mopsfledermaus) benannt.<br />

Garsebach<br />

MEI<br />

Triebischtal<br />

2 20<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 400 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Garsebach (A 10)<br />

- 600 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Dobritz (A 10)<br />

- 800 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Löthain (A 10)<br />

- 1 WKA im Zugrastgebiet Avifauna (A 3)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 70 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />

einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />

der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr) der etwa 2 km entfernten FFH-Gebiets-<br />

teilfläche Nr. 12<br />

- gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA - Standortes fledermaus-<br />

relevante Strukturen<br />

- 500 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü.<br />

WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />

Planitzer Kreuz -<br />

MEI<br />

4 10<br />

Eulitz<br />

Leuben-Schleinitz<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Neugraupzig (A 10)<br />

- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Eulitz (A 10)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 650 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />

einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />

- 700 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 86 „Täler südöstlich Lommatzsch“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind<br />

die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großes Mausohr und Mopsfledermaus nachgewiesen; es wird ein Aktions-<br />

radius für die Jagdhabitate von 15 km (Großes Mausohr) und 5 km (Mopsfledermaus) benannt.


Seite 146 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bezeichnung<br />

Kreis<br />

Gemeinde<br />

MEI<br />

Katzenberg<br />

Käbschütztal<br />

Nossen<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

WKA-<br />

Bestand<br />

[Anzahl]<br />

weitere Rechte<br />

bzw.<br />

offene Verfahren<br />

Nr. der Potenzialfläche<br />

gem. Vorentwurf der TF<br />

Wind<br />

11 3<br />

- 600 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Soppen (A 10)<br />

- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Katzenberg (A 10)<br />

- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Mahlitzsch (A 10)<br />

- 600 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Wunschwitz (A 10)<br />

- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Wendischbora (A 10)<br />

- 550 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Wuhsen (A 10)<br />

- 900 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Heynitz (A 10)<br />

- Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaus- und Vogelhabitaten (A 3):<br />

im Rahmen eines Gutachtens von ENDL [2004] wurden 5 Totfunde festgestellt (Großer Abendsegler, Breit-<br />

flügelfledermaus, Mauersegler, Schwarzlilan);<br />

im Rahmen eines weiteren Gutachtens von SEICHE, ENDL und LEIN 2006 wurden 7 Totfunde<br />

festgestellt (Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Rauhhautfledermaus)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 650 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />

einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />

- 2 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 171 „Triebischtäler“; im Rahmen des Managementplans [2007] sind die ggü.<br />

WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />

der Standort im 15 bzw. 4 km umfassenden Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr, Mopsfledermaus) der FFH-<br />

Gebietsteilfläche Nr. 16 (3 km entfernt)<br />

- im Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN wurden die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus,<br />

Rauhhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen; im 200 m - Umfeld des WKA-Standortes befinden sich fleder-<br />

mausrelevante Strukturen<br />

Haselberg -<br />

SSZ-OE<br />

2<br />

Langenwolmsdorf Langenwolmsdorf<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 450 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Langenwolmsdorf (A 10)<br />

- Lage auf sichtexponiertem Höhenrücken (A 6)<br />

- Lage im geschützten Sichtbereich Burg Stolpen (A 7)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />

- 1 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 163 „Polenztal“; in den Erhaltungszielen dieses FFH-Gebietes ist die ggü.<br />

WKA empfindliche Fledermausart Großes Mausohr explizit bezüglich der Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands<br />

benannt (Managementplan liegt noch nicht vor)<br />

Lauterbach -<br />

SSZ-OE<br />

3 36<br />

Langenwolmsdorf Langenwolmsdorf<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 450 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Langenwolmsdorf (A 10)<br />

- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Lauterbach (A 10)<br />

- 1 WKA im VRG Natur und Landschaft sowie in der Waldpufferzone (A 1 und A 9)<br />

- 40 m - Abstand zur Kreisstraße (A 14)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 2,5 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 163 „Polenztal“; in den Erhaltungszielen dieses FFH-Gebietes ist die ggü.<br />

WKA empfindliche Fledermausart Großes Mausohr explizit bezüglich der Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands<br />

benannt (Managementplan liegt noch nicht vor)


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 147<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bezeichnung<br />

Pfarrberg -<br />

Breitenau<br />

Kreis<br />

Gemeinde<br />

SSZ-OE<br />

Bad Gottleuba-<br />

Berggießhübel<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

WKA-<br />

Bestand<br />

[Anzahl]<br />

weitere Rechte<br />

bzw.<br />

offene Verfahren<br />

Nr. der Potenzialfläche<br />

gem. Vorentwurf der TF<br />

Wind<br />

3 34<br />

- 300 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Breitenau (A 10)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- im Rahmen eines Gutachtens von SEICHE, ENDL und LEIN wurde 2006 ein Fledermaustotfund festgestellt;<br />

gem. diesem Gutachten befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA-Standortes fledermausrelevante Strukturen<br />

- 900 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 59 „Osterzgebirgstäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />

für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Schwarzstorch<br />

- 900 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 42 „Mittelgebirgslandschaft um Oelsen“; gemäß Managementplan [2005] erfolgte<br />

der Nachweis von Mopsfledermaus, Großem Mausohr, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhhautfledermaus<br />

und Zwergfledermaus<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />

der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius vom ggü. WKA empfindlichen Großen Mausohr der<br />

Gebietsteilflächen Nr. 06 und Nr. 09 (jeweils 9 km entfernt)<br />

BAB 4,<br />

SSZ-OE<br />

Dresdner Tor<br />

Wilsdruff<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 900 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Kaufbach (A 10)<br />

- Lage im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich (A 6)<br />

- Lage im Zugrastgebiet Avifauna (A 3)<br />

- 4 km - Abstand zu 2 WKA in Braunsdorf (A 15)<br />

- 120 m - Abstand zur BAB A4 (A 14)<br />

1 32<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 1,2 km Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet<br />

einen für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindliche Vogelart Rotmilan<br />

- 1,2 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 168 „Linkselbische Täler zwischen Dresden und Meißen“; gemäß Management-<br />

plan [2007] erfolgte der Nachweis von Mopsfledermaus und Großem Mausohr<br />

Rabenau<br />

(außerhalb des<br />

VREG Lübau)<br />

SSZ-OE<br />

Rabenau<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

1 1<br />

- 800 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Lübau (A 10)<br />

- Lage im VRG Natur und Landschaft (A 1)<br />

- Lage innerhalb des Zugrastgebietes Avifauna auf der Somsdorfer Hochfläche (A 3)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 500 m Entfernung zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />

für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />

- 600 m Entfernung zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 36 „Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach“; im Rahmen des<br />

Managementplans [2006] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Breitflügelfledermaus und Mopsfledermaus<br />

nachgewiesen<br />

- 1,5 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Manage-<br />

mentplans [2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und<br />

Zwergfledermaus nachgewiesen


Seite 148 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bezeichnung<br />

Braunsdorf<br />

Kreis<br />

Gemeinde<br />

SSZ-OE<br />

Wilsdruff<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

WKA-<br />

Bestand<br />

[Anzahl]<br />

2<br />

weitere Rechte<br />

bzw.<br />

offene Verfahren<br />

- 250 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Braunsdorf (A 10)<br />

- 250 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Oberhermsdorf (A 10)<br />

- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Kesselsdorf (A 10)<br />

- 4 km - Abstand zur WKA an der BAB A4 (A 15)<br />

- 3,5 km - Abstand zur WKA Opitzhöhe (A 15)<br />

- 1 WKA 60 m - Abstand zur Kreisstraße (A 14)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Fledermaushabitaten:<br />

Nr. der Potenzialfläche<br />

gem. Vorentwurf der TF<br />

Wind<br />

- 3 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />

[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus<br />

nachgewiesen<br />

Dittersdorf -<br />

SSZ-OE<br />

Börnchen<br />

Glashütte<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

2 38<br />

- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Dittersdorf (A 10)<br />

- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Börnchen (A 10)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 1 km Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 59 „Osterzgebirgstäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />

Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Schwarzstorch<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />

der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius vom Großen Mausohr der FFH-Gebietsteilfläche Nr. 09<br />

(3 km entfernt)<br />

- gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA-Standortes fledermaus-<br />

relevante Strukturen<br />

- 1 km Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 43 „Müglitztal“; im Rahmen des Managementplans [2006] ist die ggü. WKA<br />

empfindliche Fledermausart Großes Mausohr nachgewiesen<br />

SSZ-OE<br />

Hennersdorf<br />

Schmiedeberg<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

5 1 WKA genehmigt 44 und 45<br />

- 450 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Hennersdorf (A 10)<br />

- Randlage zu Rast-, Brut- und Nahrungshabitaten von störungsempfindlichen Tierarten (A 3)<br />

- 2 WKA innerhalb der Waldpufferzone (A 9)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 2 km Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />

Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />

der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius vom Großen Mausohr der FFH-Gebietsteilfläche Nr. 09<br />

(10 km entfernt)


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 149<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bezeichnung<br />

Kreis<br />

Gemeinde<br />

Lerchenhügel -<br />

SSZ-OE<br />

Hausdorf<br />

Glashütte<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

WKA-<br />

Bestand<br />

[Anzahl]<br />

weitere Rechte<br />

bzw.<br />

offene Verfahren<br />

Nr. der Potenzialfläche<br />

gem. Vorentwurf der TF<br />

Wind<br />

5 52<br />

- 500 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Hausdorf (A 10)<br />

- 2 WKA innerhalb der Waldpufferzone (A 9)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- im Rahmen eines Gutachtens von SEICHE, ENDL und LEIN 2006 wurde 1 Fledermaustotfund festgestellt<br />

(Großer Abendsegler)<br />

- 400 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 59 „Osterzgebirgstäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />

für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan, Schwarzspecht,<br />

Schwarzstorch und Wachtelkönig<br />

- gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet Sn-Nr. 189 „Fledermausquartiere im Großraum Dresden“ [2005] befindet sich<br />

der Standort im 15 km umfassenden Fledermausaktionsradius (Großes Mausohr) der FFH-Gebietsteilfläche Nr. 11<br />

(2 km entfernt)<br />

- gem. Gutachten von SEICHE, ENDL und LEIN befinden sich im 200 m - Umfeld des WKA-Standortes fledermaus-<br />

relevante Strukturen; der Nachweis von ggü. WKA empfindlichen Arten Mopsfledermaus und Zwergfledermaus erfolgte<br />

- 450 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 43 „Müglitztal“; im Rahmen des Managementplans [2006] ist die ggü. WKA<br />

empfindliche Fledermausart Großes Mausohr nachgewiesen<br />

Neuhermsdorf<br />

SSZ-OE<br />

Hermsdorf<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

3 41<br />

- 450 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Neuhermsdorf (A 10)<br />

- 700 m - Abstand von der nächstgelegenen WKA zur Wohnbebauung in Hermsdorf (A 10)<br />

- 1 WKA in der Waldpufferzone (A 9)<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 2 km Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />

Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />

- 400 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />

[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus<br />

nachgewiesen<br />

- 900 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 252 „<strong>Oberes</strong> Freiberger Muldetal“; im Rahmen des Managementplans [2005] sind<br />

die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Mopsfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen<br />

SSZ-OE<br />

Opitzhöhe<br />

Tharandt<br />

Begründung für Nichtausweisung:<br />

- 250 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Weißig (A 10)<br />

- 500 m - Abstand von der WKA zur Wohnbebauung in Großopitz (A 10)<br />

- 3,5 km - Abstand zu 2 WKA in Braunsdorf (A 15)<br />

1 53<br />

Darüber hinaus Gefahr der erheblichen Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermaushabitaten:<br />

- 500 m Abstand zum SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen für<br />

Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten Rotmilan und Uhu<br />

- 500 m Abstand zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />

[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus<br />

nachgewiesen


Seite 150 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Im Urteil des BVerwG v. 17.12.2002 (AZ.: 4 C 15.01) 55 wird hinsichtlich der erforderlichen substanziellen<br />

Möglichkeit zur Windenergienutzung durch die Größe der ausgewiesenen Windenergienutzungsgebiete<br />

ausgeführt:<br />

„Wo die Grenze zur Verhinderungsplanung läuft, lässt sich nicht abstrakt bestimmen. Beschränkt sich<br />

die Gemeinde darauf, eine einzige Konzentrationszone auszuweisen, so ist dies, für sich genommen,<br />

noch kein Indiz für einen fehlerhaften Gebrauch der Planungsermächtigung. Auch Größenangaben<br />

sind, isoliert betrachtet, als Kriterium ungeeignet. Die ausgewiesene Fläche ist nicht nur in Relation<br />

zu setzen zur Gemeindegröße, sondern auch zur Größe der Gebietsteile, die für eine Windenergienutzung,<br />

aus welchen Gründen auch immer, nicht in Betracht kommen.<br />

Dazu gehören nicht zuletzt die besiedelten Bereiche, zusammenhängende Waldflächen sowie Flächen,<br />

die aufgrund der topographischen Lage im Windschatten liegen. Eignet sich nur ein geringer<br />

Teil des Gemeindegebietes für Windenergienutzung, so lässt sich eine im Vergleich zur Gesamtgröße<br />

kleine Konzentrationszone schon aus diesem Grunde nicht als Indikator für eine missbilligungswerte<br />

Verhinderungstendenz werten.“<br />

Unter Zugrundelegung dieser Rechtssprechung des BVerwG wurde die Regionsfläche ermittelt, über<br />

die de facto keine Ausweisungsmöglichkeit bezüglich Windenergienutzung besteht, da entweder das<br />

Windpotenzial zu gering ist oder aber absolut anerkannte konkurrierende Flächennutzungen bestehen:<br />

o Flächen mit einem zu geringen Windpotenzial 56<br />

Das sind Gebiete mit einer Windleistungsdichte von kleiner als 150 W/m² in 60 m Höhe über<br />

Grund; die in den Karten des Windmessprogramms Sachsen diesbezüglich dargestellten Flächen<br />

entsprechen i. d. R den natürlichen Auenbereichen in den Naturräumen Berg- und Hügelland<br />

mit einer Flächengröße von rund 20 000 ha (rund 6 % der Regionsfläche).<br />

o Flächen mit absolut anerkannter konkurrierender Nutzung<br />

- Siedlungs- und Verkehrsfläche 42 210 ha 19,7 %<br />

- Rohstoffabbauflächen 2 560 ha 0,7 %<br />

- Energiefreileitungen (100 m Breite) 5 800 ha 1,7 %<br />

- Wasserfläche 5 540 ha 1,6 %<br />

- NSG, Nationalpark 15 460 ha 4,5 %<br />

- FFH 37 670 ha 11,0 %<br />

- SPA 54 200 ha 15,8 %<br />

- LSG mit WKA-Verbot 37 380 ha 10,9 %<br />

- Wald 84 570 ha 24,6 %<br />

- Überschwemmungsgebiete 21 600 ha 6,3 %<br />

- Wasserschutzgebiete (Zone 1 und 2) 5 780 ha 1,7 %<br />

Bei den Flächenangaben ist zu beachten, dass sich die aufgeführten Flächen gegenseitig (teilweise<br />

oder auch vollständig) überlagern, z. B. Nationalpark und Naturschutzgebiete mit FFH- und SPA-<br />

Gebieten oder Wasserschutzgebiete mit Überschwemmungsgebieten.<br />

Bei Überlagerung der Flächen mit zu geringem Windpotenzial und der Flächen mit absolut anerkannter<br />

konkurrierender Nutzung ergibt sich eine Flächengröße von rund 215 000 ha; das entspricht einem<br />

55 s. auch Urteile des BVerwG vom 13.03.2003 (Az.: 4 C 4.02) und vom 27.01.2005 (Az.:4 C 5.04) sowie<br />

der Beschluss des BVerwG vom 16.03.2006 (Az.: 4 BN 38.05)<br />

56 Im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die am 01.08.2004 in Kraft getreten ist,<br />

hat der Gesetzgeber die Förderung von besonders windschwachen Standorten mit Hilfe der sogenannten<br />

60 % Referenzertragsregelung beschränkt. Konkret fallen Standorte, an denen eine Windenergieanlage<br />

weniger als 60 % des Ertrages des an einem Standort mit genormten Windverhältnissen (Referenzstandort)<br />

erzielt, nicht mehr unter die Förderregelungen des EEG. Nach Einschätzung des Bundesverbandes für Wind-<br />

energie e. V. kann unter Beachtung der auf dem Markt z. Z. gängigen Anlagen der 2 MW - Klasse dieses<br />

60 % Kriterium i. d. R. gerade noch bei einer Windleistungsdichte von etwa 160 W/m² in 65 m Höhe über<br />

Grund eingehalten werden. Demnach weisen Flächen mit einer Windleistungsdichte kleiner als 160 W/m² in<br />

65 m Höhe über Grund unter Beachtung der auf dem Markt z. Z. gängigen Anlagen der 2 MW - Klasse i. d. R.<br />

ein zu geringes Windpotenzial auf. Da im Windmessprogramm Sachsen (1997) die Windleistungsdichte nur für<br />

40 m und 60 m über Grund ermittelt worden ist, wird für die Region dann von einem zu geringen Windpoten-<br />

zial ausgegangen, wenn die Windleistungsdichte kleiner als 150 W/m² in 60 m Höhe über Grund ist.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 151<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Flächenanteil von rund 63 % an der Regionsfläche. Bei Berücksichtigung eines immissionsschutzrechtlich<br />

notwendigen 500 m - Mindestabstandes zur Wohnbebauung in Misch-/Dorfgebieten 57 erhöht<br />

sich diese Fläche auf rund 302 000 ha; das entspricht einem Regionsanteil von etwa 88 %.<br />

Die Ausweisungsmöglichkeit bezieht sich demnach nur auf das tatsächlich für Windenergienutzung<br />

zur Verfügung stehende Plangebiet. Dieses umfasst nur 12 % der Regionsfläche (etwa 41 500 ha).<br />

Demnach werden 0,6 % des tatsächlich zur Verfügung stehenden Plangebietes durch die Vorrang-/<br />

Eignungsgebiete Windenergienutzung in Anspruch genommen.<br />

zu 14.2.1 (Z)<br />

Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />

Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-<br />

/Eignungsgebiet Windenergienutzung Wölkisch, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen,<br />

zu einer erheblichen landschaftsästhetischen Beeinträchtigung des <strong>Elbtal</strong>bereichs im Raum Diesbar-<br />

Seußlitz und Kleinzadel führen könnten. Daher ist auf der nachgeordneten Planungsebene dieser<br />

Belang besonders zu beachten.<br />

Des Weiteren ist zu beachten, dass der etwa 2,7 km entfernte Talbereich des Ketzerbaches als FFH-<br />

Gebiet "Täler südöstlich Lommatzsch" (Sn-Nr. 86) geschützt ist. Im Managementplan [2007] erfolgte<br />

der Nachweis von den gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen Fledermausarten Großes<br />

Mausohr und Mopsfledermaus. In diesem Managementplan wird dem Offenland als Habitat für diese<br />

Fledermausarten eine mögliche größere Bedeutung zugesprochen, als bisher angenommen. So wird<br />

ausgeführt: "Bemerkenswert ist, dass die Mopsfledermaus, die eigentlich als Waldfledermaus einzustufen<br />

ist, auch auf den praxisüblich ackerbaulich genutzten Hochflächen außerhalb des FFH-<br />

Gebietes bei der Nahrungssuche angetroffen werden konnte (Detektornachweise). Offenlandbiotope<br />

scheinen in den Talzügen von Ketzerbach und Käbschützbach eine größere Rolle zu spielen, als das<br />

ansonsten bei dieser Wald-Fledermaus üblich ist." Bei der Ausformung und Konkretisierung des Vorrang-/Eignungsgebietes<br />

Windenergienutzung Wölkisch ist deshalb insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />

der Teillebensräume dieser gegenüber WKA empfindlichen Fledermausarten zu beachten.<br />

Entlang der 110 kV-Leitung besteht nach naturschutzfachlicher Auskunft ein Rotmilanhabitat. In den<br />

Erhaltungszielen des etwa 2,7 km entfernten SPA-Gebietes Sn-Nr. 27 „Linkselbische Bachtäler“ wird<br />

der Rotmilan als besonders bedeutsam geführt, da er einen repräsentativen Brutvogelmindestbestand<br />

für Sachsen darstellt. Dem Rotmilan wird naturschutzfachlich eine besondere Gefährdung durch<br />

Windkraftanlagen zuerkannt.<br />

Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />

durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />

nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung von vornherein<br />

entgegenstehen. 58 Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung<br />

und Ausformung des Vorrang-/Eignungsgebietes Wölkisch bzw. in konkreter Kenntnis des<br />

Einzelvorhabens (Standort, Anlagentyp, technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt<br />

vorliegenden Stands der Technik sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens<br />

von Fledermäusen gegenüber Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dieser Belange durch die konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung<br />

muss nicht automatisch zu einer Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso<br />

einfließen in konkrete Bestimmungen im Rahmen eines Bebauungsplanes.<br />

57<br />

„Gemeinsame Handlungsempfehlungen des SMI und des SMUL zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen“<br />

vom 10.08.2007<br />

58 Vgl. dazu auch aktuelle Rechtssprechung: „Dass der Plangeber bei seiner planerischen Abwägung bestimmte,<br />

(spätestens) im konkreten Genehmigungsverfahren zu prüfende Aspekte ausdrücklich unberücksichtigt gelas-<br />

sen hat, lässt nicht darauf schließen, dass er seine Entscheidung als nicht abschließend abgewogen angese-<br />

hen hätte. Maßgeblich und zwingend in die Abwägung einzustellen sind nämlich nur die auf der jeweiligen<br />

Planungsebene erkennbar erheblichen Belange. Es entspricht der gesetzlichen Konzeption übereinander<br />

gestufter Planungsebenen, dass der jeweiliger Plangeber grundsätzlich nur die auf seiner Hierarchieebene<br />

erheblichen Belange abzuwägen hat.“ [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 06.09.2007, Az.: 8 A 4566/04]


Seite 152 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 14.2.2 (Z)<br />

Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />

Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-/<br />

Eignungsgebiet Windenergienutzung Reinholdshain, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen,<br />

zur Ablösung der Dominanzpriorität des Luchberges, der als landschaftsbildprägende Kuppe in<br />

Karte 3 ausgewiesen ist, führen könnten.<br />

Des Weiteren ist das etwa 1,5 km entfernte Luchberggebiet als FFH-Gebiet (Sn-Nr. 178) geschützt.<br />

Im Managementplan [2007] erfolgte der Nachweis von gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen<br />

Fledermausarten (Großes Mausohr, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus<br />

und Rauhhautfledermaus). Gemäß Managementplan kommt bezüglich der Kohärenzfunktion<br />

zwischen einzelnen Fledermaushabitaten dem FFH-Gebiet für den Bereich der unteren Gebirgslagen<br />

zwischen den Tälern von Müglitz und Weißeritz eine besondere „Trittsteinfunktion“ zu.<br />

Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Reinholdshain ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />

der Teillebensräume der o. g., gegenüber WKA empfindlichen Fledermausarten zu beachten.<br />

Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />

durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />

nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />

Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />

des Vorrang-/Eignungsgebietes Reinholdshain bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens<br />

(Standort, Anlagentyp, technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt<br />

vorliegenden Stands der Technik sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von<br />

Fledermäusen gegenüber Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dieser Belange durch die konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss<br />

nicht automatisch zu einer Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen<br />

in konkrete Bestimmungen im Rahmen eines Bebauungsplanes.<br />

zu 14.2.3 (Z)<br />

Im Ergebnis der einzelfallbezogenen Landschaftsbildprüfung (s. Schritt 4 der Methodik) konnte auf der<br />

Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung nicht ausgeschlossen werden, dass Windkraftanlagen im Vorrang-/ Eignungsgebiet<br />

Windenergienutzung Lübau, die über Gesamthöhen von mehr als 100 m verfügen, zu<br />

einer erheblichen landschaftsästhetischen Beeinträchtigung des umgebenden Kulturlandschaftsraumes<br />

um Tharandt und Rabenau führen könnten.<br />

Des Weiteren fungiert der nördliche Bereich der Somsdorfer Hochfläche als Vogelzugrastgebiet; die<br />

Talbereiche von Wilder und Roter Weißeritz sind als Vogelschutzgebiet (SPA) sowie als FFH-Gebiete<br />

geschützt:<br />

o SPA-Gebiet Sn-Nr. 64 „Weißeritztäler“; gemäß den Erhaltungszielen besitzt dieses Gebiet einen<br />

für Sachsen repräsentativen Mindestbestand u. a. für die ggü. WKA empfindlichen Vogelarten<br />

Rotmilan und Uhu<br />

o FFH-Gebiet Sn-Nr. 36 „Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach“; im Rahmen des Managementplans<br />

[2006] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Breitflügelfledermaus<br />

und Mopsfledermaus nachgewiesen<br />

o FFH-Gebiet Sn-Nr. 37 „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“; im Rahmen des Managementplans<br />

[2005] sind die ggü. WKA empfindlichen Fledermausarten Großer Abendsegler,<br />

Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen.<br />

Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Lübau ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung<br />

der Teillebensräume der in den Erhaltungszielen bzw. Managementplänen benannten, gegenüber<br />

WKA empfindlichen Arten zu beachten.<br />

Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />

durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />

nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />

Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />

des VREG Lübau bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens (Standort, Anlagentyp,<br />

technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt vorliegenden Stands der Technik<br />

sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von Vögeln und Fledermäusen gegenüber<br />

Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Belange durch die<br />

konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss nicht automatisch zu einer<br />

Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen in konkrete Bestimmungen<br />

im Rahmen eines Bebauungsplanes.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 153<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 14.2.4 (Z)<br />

Das Ausschlusskriterium A 14 beinhaltet u. a. den einzuhaltenden Abstand von 150 m zu Hochspannungsfreileitungen.<br />

Dieser Abstandswert ist unter Beachtung der Höhenentwicklung der Windkraftanlagen<br />

gewählt worden und setzt pauschal voraus, dass die Freileitung außerhalb der Nachlaufströmung<br />

der Windkraftanlagen im VREG liegen und dadurch auf schwingungsdämpfende Maßnahmen<br />

verzichtet werden kann. Er setzt sich zusammen aus der halben Traversenbreite des Freileitungsmastes<br />

plus 1½ Rotordurchmesser einer Windkraftanlage (s. auch Regelung der Deutschen Kommission<br />

Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, DIN EN 50341-3-4, VDE 0210). Falls<br />

diese pauschale Voraussetzung im konkreten Einzelfall nicht zutrifft, sind daher bei Erfordernis (im<br />

Ergebnis der Einbeziehung der Netzbetreiber) Schwingungsschutzmaßnahmen für die angrenzende<br />

Freileitung vorzusehen.<br />

zu 14.2.5 (Z)<br />

Der südliche Teil des Vorrang-/Eignungsgebietes Windenergienutzung Streumen befindet sich im<br />

Hindernisbegrenzungsbereich (bezogen auf WKA-Gesamthöhen von 100 m) des Verkehrslandeplatzes<br />

Riesa-Göhlis. Grundlage für die Berechnung des Hindernisbegrenzungsbereichs bildet der Baubeschränkungsbereich<br />

Klasse „A“ gemäß „Anordnung über Baubeschränkungsbereiche“ vom<br />

05.03.1971 (Verfügung über die Aufrechterhaltung des Baubeschränkungsbereiches v. 26.01.1999;<br />

luftfahrtrechtliche Genehmigung für das Fortbestehen dieses Schutzbereiches vom 01.03.2007). Alle<br />

neu zu errichtenden Windkraftanlagen im VREG Streumen, die Gesamthöhen von über 100 m aufweisen,<br />

bedürfen daher der Zustimmung des Luftverkehrsamtes.<br />

zu 4.2.6 (Z)<br />

Das Vorrang-/Eignungsgebiet Windenergienutzung Rückersdorf befindet sich in etwa 1,5 km Entfernung<br />

zum FFH-Gebiet Sn-Nr. 163 "Polenztal"; in den Erhaltungszielen dieses FFH-Gebietes ist die<br />

gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindliche Fledermausart Großes Mausohr explizit bezüglich<br />

der Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands benannt. Gemäß Aussage der Fachbehörde<br />

existieren im 6 km – Umkreis um das VREG Wochenstubenquartiere der gegenüber Windkraftanlagen<br />

störungsempfindlichen Fledermausarten Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus. Wanderbewegungen<br />

sind zwischen hochwertigen saisonalen Lebensräumen im Oberlausitzer Teichgebiet (Sommerlebensraum,<br />

Rastgebiet) und den Felsgebieten der Sächsischen Schweiz (Überwinterungsgebiet)<br />

mehrfach nachgewiesen für Großes Mausohr sowie sehr wahrscheinlich für individuenreiche Gesellschaften<br />

des Abendseglers. Des Weiteren befindet sich das VREG Rückersdorf etwa 10 km entfernt<br />

von einem Wochenstubenquartier vom Großen Mausohr in Sebnitz, welches die Teilfläche 17 des<br />

FFH-Gebietes „Separate Fledermausquartiere im Großraum Dresden“, Sn-Nr. 189, darstellt. Der Aktionsradius<br />

dieser Fledermausart (Jagdhabitat) wird mit etwa 15 km um das Wochenstubenquartier<br />

angenommen.<br />

Das westlich und südlich vom VREG befindliche Gebiet fungiert als "Vogelzugachse entlang von<br />

flussbegleitenden Niederungen" (Rückersdorfer Bach, Polenz, Lohbach) (s. Karte 6). Im Nahbereich<br />

des VREG befinden sich Brutvorkommen der gegenüber Windkraftanlagen störungsempfindlichen<br />

Vogelarten Rotmilan, Wachtel und Weißstorch sowie in der weiteren Umgebung Brutvorkommen von<br />

relevanten Vogelarten, die das Offenland als obligaten Nahrungsraum nutzen (Weißstorch, Rohrweihe,<br />

Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu). Bei der Ausformung und Konkretisierung des VREG Rückersdorf<br />

ist insbesondere die Nichtbeeinträchtigung der Teillebensräume dieser Tierarten zu beachten.<br />

Für die aufgeführten Belange sind auf der Ebene der <strong>Regionalplan</strong>ung mögliche Beeinträchtigungen<br />

durch Windkraftanlagen erkannt worden, aber die Erheblichkeit dieser möglichen Beeinträchtigung ist<br />

nicht so hoch eingeschätzt worden, dass sie den Belangen der Windenergienutzung entgegenstehen.<br />

Auf der nachfolgenden Planungsebene sind diese Belange im Rahmen der Konkretisierung und Ausformung<br />

des VREG Rückersdorf bzw. in konkreter Kenntnis des Einzelvorhabens (Standort, Anlagentyp,<br />

technische Parameter und Ausrüstung), des zum Planungszeitpunkt vorliegenden Stands der<br />

Technik sowie des Erkenntniszuwachses hinsichtlich des Verhaltens von Fledermäusen und Vögeln<br />

gegenüber Windkraftanlagen zu beachten, indem eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Belange<br />

durch die konkrete Planung ausgeschlossen werden kann. Diese Beachtung muss nicht automatisch<br />

zu einer Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen führen. Sie kann ebenso einfließen in konkrete<br />

Bestimmungen im Rahmen eines Bebauungsplanes.


Seite 154 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

zu 14.2.7 (Z)<br />

Ein stabiles, unbelastetes Gewässerökosystem ist Lebensraum von mehr als 3000 auf diesen Biotoptyp<br />

spezialisierten Arten von Flora und Fauna. Es bedingt als „offenes" System ein auf die Organismenarten<br />

abgestimmtes Nährstoff- und Sauerstoffverhältnis sowie eine Durchgängigkeit, insbesondere<br />

für die Tiergemeinschaften, um eine stabile Population und dafür erforderliche Ausbreitungsmöglichkeiten<br />

zu gewährleisten. Die naturräumliche Eigenart von Gewässern wird charakterisiert durch<br />

Abflussmenge (bedingt durch Geomorphologie, Niederschlagsanfall, Bodenart und -typ, Bewuchs und<br />

Nutzung des Einzugsgebietes), Gestalt und Struktur des Gewässerbettes sowie durch die geogen<br />

bestimmte chemische Beschaffenheit des Gewässers. Dem zufolge werden auch verschiedene Fließgewässertypen<br />

mit ihren auf den jeweiligen Typ angepasste Tier- und Pflanzenarten unterschieden.<br />

Um die Stabilität des Fließgewässerökosystems zu gewährleisten, ist bei Wasserkraftnutzung eine<br />

ökologisch optimale und dem Abflussregime angepasste Wasserführung, aber mindestens ein landschaftsökologisch<br />

begründeter Mindestabfluss, erforderlich.<br />

Dieser Mindestabfluss wird durch die zuständigen Wasserbehörden in Abstimmung mit den zuständigen<br />

Naturschutzbehörden und der Fischereibehörde unter Berücksichtigung der ökologischen Verhältnisse<br />

und Beachtung des Wohls der Allgemeinheit sowie der angemessenen Berücksichtigung der<br />

Interessen des Gewässerbenutzers für den jeweiligen Fließgewässerbereich, z. B. im Rahmen von<br />

Bewirtschaftungsplänen und wasserrechtlichen Genehmigungen auf der Grundlage des WHG (§ 1 a)<br />

und des SächsWG (§§ 3, 42 a), festgelegt. Dabei soll der jeweils empfindlichste Teil des Gewässerökosystems<br />

maßgebend sein.<br />

Gemäß „Klimaschutzprogramm Sachsen“ 2001 ist allerdings das umsetzbare Potenzial der Wasserkraft<br />

aus gewässerökologischen Gründen bereits weitgehend ausgeschöpft.<br />

zu 14.2.8 (Z)<br />

Gemäß G 11.3 LEP sollen die Regionalpläne, soweit konzeptionelle Grundlagen vorliegen, Festlegungen<br />

zur räumlichen Nutzung erneuerbarer Energien beinhalten.<br />

Raumbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen (i. d. R. etwa ab 1 MW installierte Leistung; das<br />

entspricht nach heutigem Stand der Technik einer Flächeninanspruchnahme von durchschnittlich 4 bis<br />

5 ha) stellen einen relativ neuen Raumanspruch dar und sind u. a. durch das „Gesetz zur Neuregelung<br />

des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ für die Betreiber rentabel geworden.<br />

Der nördliche Teil der Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (Landkreis Meißen) verfügt größtenteils<br />

über mittlere Jahressummen der Globalstrahlung von 1040 bis über 1060 kWh/m² und ist<br />

diesbezüglich für den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gut geeignet.<br />

Grundsätzlich bieten alle geeigneten Flächen vorzugsweise mit Südausrichtung (mit Einschränkungen<br />

aber auch von Ost- bis Westrichtung) ein Potenzial zur diesbezüglichen Energiegewinnung.<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen bevorzugt auf Flächen mit technischer Vorbelastung errichtet<br />

werden. Derartige Vorbelastungen können etwa bei brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen,<br />

Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung (z. B. Abraumhalden, ehemalige<br />

Tagebaubetriebe, Deponien, Truppenübungsplätze, Munitionsdepots), Flächen in räumlichem<br />

Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben oder großen Windkraftanlagen im Außenbereich<br />

vorliegen.<br />

Raumrelevante Wirkungen gehen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowohl bau-, anlage- als auch<br />

betriebsbedingt aus. Daraus können Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Biologische<br />

Vielfalt/ Arten und Biotope (Verbund- und Habitatfunktion), Boden (biotische Lebensraumfunktion),<br />

Klima (Mikroklima) und Landschaft (Landschaftsbild) resultieren.<br />

Im Einzelnen können folgende anlagenbedingte Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgehen:<br />

o Bodenversiegelung (Fundamente, Betriebsgebäude)<br />

o Bodenverdichtung (Zufahrtswege)<br />

o Überdeckung von Boden durch die Modulflächen (Beschattung, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />

Erosion)<br />

o Lichtreflexe, Spiegelungen, Polarisation des reflektierten Lichtes<br />

o optische Störung, Silhouetteneffekt<br />

o Flächenentzug, Zerschneidung/Barrierewirkung durch Einzäunung.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 155<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Die Beachtung der im Plansatz benannten Ausschlusskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen<br />

verhindert auf der Ebene der Raumordnung erkennbare erhebliche Beeinträchtigungen der o. g.<br />

Schutzgüter und führt demnach zu diesbezüglich konfliktfreien Flächen.<br />

Die einzelnen Ausschlusskriterien begründen sich wie folgt:<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

gemäß § 100 Abs. 2 SächsWG<br />

s. auch Begründung zum Ausschlusskriterium 4 im Kapitel Windenergienutzung<br />

Waldbestände<br />

gemäß § 8 Abs. 2 SächsWaldG<br />

s. auch Begründung zum Ausschlusskriterium 9 im Kapitel Windenergienutzung bzgl. der hohen Bewertung<br />

der Waldbestände hinsichtlich der Waldfunktionen in der Region<br />

VRG Natur und Landschaft<br />

s. Plansatz 7.1.1 (Z) incl. Plansatzbegründung i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />

VRG Landwirtschaft sowie VRG Weinbau<br />

s. Planbegründung zu Kapitel 12.1 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />

VRG Wasserressourcen (Zonen I und II)<br />

gemäß §§ 46 und 48 SächsWG, sofern die entsprechende Rechtsverordnung eine Bebauung ausschließt<br />

VRG Waldmehrung<br />

s. Planbegründung zu Kapitel 12.2 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />

VRG Hochwasserschutz<br />

s. Plansatz 7.4.3 (Z) incl. Plansatzbegründung i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />

VRG Hochwasserrückhaltebecken<br />

s. Planbegründung zu Kapitel 7.4 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />

VRG oberflächennahe Rohstoffe<br />

s. Planbegründung zu Kapitel 10 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />

VRG Straßenbau<br />

s. Planbegründung zu Kapitel 8.2 i. V. m. Begriffsdefinition nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG<br />

Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren<br />

s. Plansätze 6.2.1 (Z) und 6.2.3 (Z) incl. Plansatzbegründung<br />

siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche<br />

s. Plansatz 7.5.1 (Z) incl. Plansatzbegründung<br />

Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

s. Plansatz 7.2.1 (Z) incl. Plansatzbegründung<br />

landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

s. Plansatz 7.2.4 (Z) incl. Plansatzbegründung sowie Begründung zum Ausschlusskriterium 6 im Kapitel<br />

Windenergienutzung<br />

sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

s. Plansatz 7.2.4 (Z) incl. Plansatzbegründung sowie Begründung zum Ausschlusskriterium 6 im Kapitel<br />

Windenergienutzung<br />

Kleinkuppenlandschaften<br />

s. Plansatz 7.2.4 (Z) incl. Plansatzbegründung sowie Begründung zum Ausschlusskriterium 6 im Kapitel<br />

Windenergienutzung<br />

siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

s. Plansatz 7.2.2 (Z) incl. Plansatzbegründung sowie Begründung zum Ausschlusskriterium 8 im Kapitel<br />

Windenergienutzung.


Seite 156 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sollte neben den im Plansatz aufgeführten regionalplanerischen Ausschlussbereichen<br />

auch die im „Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung<br />

von PV-Freiflächenanlagen “ 59 empfohlenen Gebietstypen (Ausschluss- und Restriktionsbereiche) für<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen, differenziert dargestellt nach Schutzgütern, berücksichtigt werden:<br />

Schutzgut Gebietstyp<br />

Biologische<br />

Vielfalt /<br />

Artenschutz<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Gebiete, die aufgrund von EU-Richtlinien oder internationalen Übereinkommen einem<br />

besonderen Schutzstatus unterliegen<br />

Gebiete, die aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen einem besonderen<br />

Schutz unterliegen (Natura 2000, NP, NSG, ND, LSG, BR, geschützte Landschaftsbestandteile)<br />

Bereiche mit besonders geschützten Biotopen (§ 30c BNatSchG, § 26 SächsNatSchG)<br />

Lebensräume im Bestand bedrohter Arten (einschließlich der Räume für Wanderungen)<br />

Gebiete mit einer besonderen Ausstattung an natürlichen oder naturnahen Lebensräumen<br />

mit einer speziellen Vielfalt an Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich der<br />

Räume für Wanderungen)<br />

Bereiche mit Böden (regional) hoher natürlicher Ertragsfähigkeit sowie naturnahe oder<br />

kulturhistorisch bedeutsame Böden<br />

Bereiche mit Böden hoher Eignung für die Entwicklung besonderer Biotope<br />

Natürliche und tatsächliche Überschwemmungsgebiete, Gebiete für den vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz<br />

Gebiete mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehung, Kaltluftabfluss)<br />

Luftaustauschbahnen zwischen belasteten und unbelasteten Bereichen<br />

Landschaftsbildbereiche mit einer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Schönheit<br />

Gebiete mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten und -intensitäten<br />

Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsräume<br />

Unzerschnittene Landschaftsräume<br />

Gebiete mit Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung (Grünflächen, Grünzüge)<br />

Erholungsschwerpunkte für die landschaftsbezogene Erholung<br />

Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage sollte hinsichtlich der Relation Photovoltaikfläche zu Bodenfläche<br />

sowie Abstand und Neigung der Module so gestaltet werden, dass eine Grünlandnutzung noch möglich<br />

ist (Verminderung der Bodenerosion und Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Niederschlag).<br />

Des Weiteren kann die Blendwirkung des Glases auf den Modulen durch die Verwendung einer Antireflexschicht<br />

vermindert werden (Verminderung landschaftsbildstörender Einflüsse).<br />

In einer im Oktober 2005 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Unternehmensvereinigung<br />

Solarwirtschaft (UVS) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) sind hinsichtlich Ausgestaltung<br />

und Betrieb der Anlagen folgende Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt<br />

worden:<br />

o Der Gesamtversiegelungsgrad der Anlage darf inklusive aller Gebäudeteile nicht über<br />

5 Prozent liegen. Eventuell vorgenommene Entsiegelungen können gegen gerechnet<br />

werden.<br />

o Unter den Modulen sind extensiver Bewuchs und Pflege vorzusehen, die Aufständerung<br />

ist entsprechend zu gestalten.<br />

o Der Anteil der die Horizontale überdeckenden Modulfläche darf 50 Prozent der Gesamtfläche<br />

der Anlage nicht überschreiten. Die Tiefe der Modulreihen beträgt maximal<br />

5 m. Liegt sie über 3 m, ist innerhalb der Modulreihen ein Regenwasserabfluss<br />

mit ortsnaher Versickerung vorzusehen. Standortbezogen kann sich in diesem Zusammenhang<br />

die Anlage eines Feuchtbiotops anbieten.<br />

59 dazu ausfürlich:“Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächen-<br />

anlagen“, 2007, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;<br />

[www.erneuerbare-energien.de]


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 157<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o Die Einzäunung der Anlage ist so zu gestalten, dass sie für Kleinsäuger und Amphibien<br />

keine Barrierewirkung entfaltet. Dies kann durch einen angemessenen Bodenabstand<br />

des Zaunes oder ausreichende Maschengrößen im bodennahen Bereich<br />

gewährleistet werden. Der Einsatz von Stacheldraht ist insbesondere im bodennahen<br />

Bereich zu vermeiden. Außerhalb der Einzäunung der Anlage soll i. d. R. ein mindestens<br />

3 Meter breiter Grünstreifen mit naturnah gestaltetem Heckenbewuchs vorgesehen<br />

werden.<br />

o Die Ableitung des Stromes soll nicht mit der Installation neuer Freileitungen verbunden<br />

sein.<br />

o Die Pflege der Anlagenfläche erfolgt extensiv mit Schafbeweidung oder Mahd. Der<br />

Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie von Gülle ist ausgeschlossen.<br />

Auch auf den Einsatz von Chemikalien bei der Pflege von Modulen und<br />

Aufständerungen wird verzichtet.<br />

o Die Entwicklung des Naturhaushalts auf der Anlagenfläche wird mit einem geeigneten<br />

Monitoring regelmäßig dokumentiert.<br />

o Der vollständige Rückbau der Anlage nach Ablauf der Lebensdauer ist zu gewährleisten.<br />

Im vorliegenden Plan sind unter Beachtung o. g. Gunst- und der im Ziel genannten Ausschlusskriterien<br />

folgende, alle im Landkreis Meißen befindliche, Festlegungen in Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen<br />

worden:<br />

o Vorranggebiet Solarenergienutzung Zeithain (ehemalige Militärfläche)<br />

o Vorbehaltsgebiet Solarenergienutzung Groptitz (ehemalige Deponieflächen)<br />

o Vorbehaltsgebiet Solarenergienutzung Gröditz (ehemalige Deponieflächen)<br />

o Vorbehaltsgebiet Solarenergienutzung Leuben (ehemalige Deponieflächen)<br />

o Vorbehaltsgebiet Solarenergienutzung Wülknitz (ehemaliges Bahngelände).


Seite 158 <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

15 Lärmschutz<br />

Karte: Der Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Dresden ist in<br />

Karte 2 „Raumnutzung“ ausgewiesen.<br />

Hinweis: Im Siedlungsbeschränkungsbereich gelten Beschränkungen für die Bauleitplanung.<br />

Diese sind dem Plansatz Z 15.2 LEP zu entnehmen.<br />

Begründung<br />

zum Siedlungsbeschränkungsbereich<br />

Gemäß Z 15.2 LEP sind in den Regionalplänen Siedlungsbeschränkungsbereiche für Verkehrsflughäfen<br />

und für ausgewählte Verkehrslandeplätze auszuweisen. Dies wird damit begründet, dass die<br />

gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm für eine effektive Lärmvorsorge nicht ausreichen.<br />

Diese Notwendigkeit besteht auch nach der Novellierung des Fluglärmgesetzes vom 31.10.2007 weiterhin<br />

fort. Die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Lärmschutzbereichen basiert auf einem<br />

Prognosehorizont von 10 Jahren. Sie sieht für bestehende Flugplätze höhere Grenzwerte als für neue<br />

oder wesentlich baulich erweiterte Flugplätze vor. Im Falle einer langfristigen Zunahme der Flugbewegungen<br />

oder einer späteren wesentlichen baulichen Erweiterung von Flugplätzen könnten daher für<br />

zwischenzeitlich entstandene Gebäude weit reichende Lärmbetroffenheiten entstehen. Daher wird im<br />

<strong>Regionalplan</strong> unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen Festsetzung von Lärmschutzbereichen<br />

für den Flughafen Dresden auch weiterhin im Sinne einer planerisch weit reichenden Vorsorge<br />

ein Siedlungsbeschränkungsbereich ausgewiesen, der lärmempfindliche Nutzungen in der Umgebung<br />

von Flugplätzen einschränken soll.<br />

Die Fluglärmkontur für den Siedlungsbeschränkungsbereich wurde nach einem zwischen den zuständigen<br />

Staatsministerien abgestimmten Berechnungsverfahren als energieäquivalenter Dauerschallpegel<br />

auf der Grundlage einer langfristigen Prognose der Flugbewegungen berechnet.<br />

Die Beschränkung auf die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan bzw.<br />

Industrie- und Gewerbegebieten im Bebauungsplan wird der inneren Kontur A mit einem energieäquivalenten<br />

Dauerschallpegel von 65 dB (A) zugeordnet. Die äußere Kontur B, in der im Vergleich zur<br />

Kontur A zusätzlich gemischte Bauflächen im Flächennutzungsplan und Misch-, Dorf- und Kerngebiete<br />

im Bebauungsplan ausgewiesen werden dürfen, entspricht einem energieäquivalenten Dauerschallpegel<br />

von 60 dB (A).<br />

In Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, dem Sächsischen<br />

Staatsministerium des Innern (2007) wird für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> die Notwendigkeit<br />

der Ausweisung eines Siedlungsbeschränkungsbereiches ausschließlich für den Verkehrsflughafen<br />

Dresden gesehen.


ANHANG<br />

Fachplanerische Inhalte der<br />

Landschaftsrahmenplanung


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 1<br />

Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung<br />

Seite<br />

Inhaltsverzeichnis A - 1<br />

0 Einleitung A - 3<br />

1 Leitbilder für Natur und Landschaft A - 4<br />

1.1 Leitbild für Natur und Landschaft für den Gesamtplanungsraum A - 4<br />

1.2 Leitbilder für Natur und Landschaft für die Naturräume<br />

1.2.1 Elbe-Elster-Niederung A - 6<br />

1.2.2 Königsbrück-Ruhlander-Heiden A - 6<br />

1.2.3 Nordsächsisches Platten- und Hügelland A - 7<br />

1.2.4 Großenhainer Pflege A - 7<br />

1.2.5 Mittelsächsisches Lößhügelland A - 8<br />

1.2.6 Mulde-Lößhügelland A - 9<br />

1.2.7 Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung A - 9<br />

1.2.8 Westlausitzer Hügel- und Bergland A - 10<br />

1.2.9 Oberlausitzer Bergland A - 10<br />

1.2.10 Sächsische Schweiz A - 10<br />

1.2.11 Östliches Erzgebirgsvorland A - 11<br />

1.2.12 <strong>Osterzgebirge</strong> A - 12<br />

2 Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft A - 13<br />

2.1 Vorrang- und Vorbehaltsansprüche A - 13<br />

2.1.1 Natur und Landschaft - ökologisches Verbundsystem A - 13<br />

2.1.2 Waldschutz A - 14<br />

2.1.3 Waldmehrung A - 14<br />

2.1.4 Landwirtschaft und Weinbau A - 15<br />

2.1.5 Wasserressourcen A - 16<br />

2.1.6 Hochwasserschutz A - 16<br />

2.1.7 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 17<br />

von Vorrang-/Eignungsgebieten Windenergienutzung<br />

2.1.8 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 23<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Solarenergienutzung


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

2.1.9 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 25<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennaher Rohstoffe<br />

2.1.10 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von A - 26<br />

Vorranggebieten Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />

2.2 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 28<br />

von Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren<br />

2.3 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen A - 29<br />

2.4 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft A - 31<br />

2.5 Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume (USR) A - 33<br />

2.6 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung A - 34<br />

von Tourismusgebieten<br />

3 Maßnahmekatalog Naturschutz und Landschaftspflege A - 38<br />

3.1 Das aktuelle Schutzgebietssystem in der Region A - 40<br />

3.2 Landschaftspflege A - 43<br />

3.3 Biotop- und Artenschutz A - 44<br />

3.4 Biotopverbund A - 47<br />

Karten<br />

Karte A Naturräumliche Gliederung<br />

Karte B Kulturlandschaft<br />

Karte C Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Karte D Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Anspruch)<br />

- Handlungsbedarf<br />

Karte E Integrationskarte<br />

Anlagen<br />

Anlage 1 Abwägungsmatrix <strong>Regionalplan</strong><br />

Anlage 2 Abwägungsmatrix Integrationskarte<br />

Anlage 3 Naturschutzgebiete<br />

Anlage 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

Anlage 5 Landschaftsschutzgebiete<br />

Anlage 6 Geotope<br />

Anlage 7 repräsentative Ziel- und Leitarten<br />

Anlage 8 auetypische Neustrukturen


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 3<br />

0 Einleitung<br />

Der <strong>Regionalplan</strong> übernimmt gemäß § 4 Abs. 2 SächsLPlG zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes<br />

nach § 5 SächsNatSchG. Zuständig für die Erarbeitung der fachlichen Inhalte<br />

des Landschaftsrahmenplanes für die Planungsregion <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist gemäß<br />

§ 7 Abs. 2 SächsNatSchG der Regionale Planungsverband.<br />

Die Inhalte der Landschaftsplanung auf regionaler Ebene nach § 5 Abs. 2 SächsNatSchG, die in formaler<br />

Hinsicht zur Festsetzung als Erfordernisse der Raumordnung geeignet sind, werden nach Abstimmung<br />

mit anderen Raumnutzungsansprüchen im Zuge der Abwägung als Ziele und Grundsätze<br />

der Raumordnung in den nach Raumordnungsrecht verbindlichen Teil des <strong>Regionalplan</strong>es aufgenommen.<br />

Darüber hinausgehende, rein fachplanerische Inhalte finden Aufnahme im vorliegenden<br />

Anhang des <strong>Regionalplan</strong>es.<br />

Nach § 5 Abs. 3 SächsNatSchG sind die fachplanerischen Inhalte dieses Anhangs „in Verwaltungsverfahren<br />

sowie in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen, die sich auf Natur und<br />

Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Kann den Inhalten der Landschaftsplanung nach<br />

Satz 1 nicht Rechnung getragen werden, ist dies zu begründen.“<br />

Das im Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan (FB LRP) entwickelte integrierte Entwicklungskonzept<br />

Landschaft enthält Vorschläge für die Integration ökologisch und landschaftlich orientierter Inhalte in<br />

den <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>. Diese Vorschläge orientieren sich an die der <strong>Regionalplan</strong>ung<br />

zur Verfügung stehenden Ausweisungsinstrumente:<br />

o Vorrang-/Eignungsgebiete<br />

o Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

o Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

o weitere Festlegungen insbesondere zur Thematik Landschaftspflege, -entwicklung und -sanierung<br />

sowie zu den großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räumen.<br />

Darüber hinaus findet eine landschaftsplanerische Auseinandersetzung mit den Freiraumnutzungsanforderungen<br />

Wind- und Solarenergienutzung, Rohstoffnutzung, Gewerbe- sowie Tourismusnutzung<br />

statt, die ebenfalls Bestandteil dieses Anhangs ist.<br />

In der Karte E ist das integrierte Entwicklungskonzept Landschaft dargestellt, welches die landschaftsplanerischen<br />

Ansprüche an die <strong>Regionalplan</strong>ung kennzeichnet. Für diese Darstellung in Form<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten war eine Abwägung zwischen den einzelnen Schutzgutansprüchen<br />

notwendig. Diese erfolgte in der Regel auf der Grundlage der in der Anlage 2 dieses Anhangs<br />

aufgeführten Matrix.<br />

Neben dem Spannungsfeld Freiraum- und Siedlungsentwicklung gibt es in der regionalplanerischen<br />

Wertung ebenso sich vielfach überlagernde Funktions- und Nutzungsansprüche, die eine Abwägung<br />

im Sinne einer erforderlichen Konfliktbewältigung notwendig machen.<br />

Eine Orientierungshilfe für die <strong>Regionalplan</strong>ung zur Vermeidung bzw. Bewältigung von Konflikten insbesondere<br />

zwischen flächenhaften schutzgutbezogenen und nutzungsorientierten Vorrang- und Vorbehaltsansprüchen<br />

stellt die in Anlage 1 dieses Anhangs aufgeführte Matrix dar.<br />

Zum Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> erfolgte<br />

die Erteilung des Einvernehmens mit der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium<br />

Dresden - seit 01.08.2008 Landesdirektion Dresden) mit Bescheid vom 29.08.2006.<br />

Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der <strong>Regionalplan</strong> gemäß § 4 Abs. 2 SächsLPlG zugleich<br />

auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes nach § 5 SächsNatSchG übernimmt und mit dem<br />

Fachbeitrag dazu die Grundlagen zusammengestellt werden, unterliegt der Fachbeitrag einer fortlaufenden<br />

Aktualisierung und Fortschreibung. Die vorliegende Fassung stellt die 2. Aktualisierung zum<br />

Stand 10/2008 dar.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

1 Leitbilder für Natur und Landschaft<br />

Die Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von Natur und Landschaft<br />

und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

sowie in den einzelnen Naturräumen der Region dar. Sie sind ein übergeordnetes,<br />

nicht auf einen festen Zeitraum bezogenes, visionäres Gesamtkonzept für die Landschaftsentwicklung.<br />

Die Leitbilder orientieren sich am naturräumlichen Potenzial und der besonderen Eigenart der Naturräume,<br />

welche sich aus den natürlichen Standortverhältnissen und der kulturhistorischen Entwicklung<br />

unter Beachtung der verschiedenen Nutzungsanforderungen herleiten.<br />

Räumliche Bezugseinheiten der Leitbilder sind die naturräumlichen Einheiten Makrogeochoren (siehe<br />

Karte A dieses Anhangs). Die Abgrenzung der Makrogeochoren erfolgte in Aggregation der Mikrogeochorenabgrenzungen,<br />

die durch die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Arbeitsgruppe<br />

„Naturhaushalt und Gebietscharakter“ Dresden im Rahmen eines Forschungsprojektes i. A.<br />

des damaligen Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung ermittelt worden<br />

sind (1994 bis 2001).<br />

Eine steckbriefartige Beschreibung der einzelnen Naturräume (Makrogeochoren) ist den Anhängen<br />

2.0 - 1 bis 2.0 - 12 des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan zu entnehmen. Hier sind zu folgenden<br />

Bereichen Angaben enthalten:<br />

o Naturraumname und Sächsische Naturraumnummer<br />

o betroffene Gebietskörperschaft<br />

o Flächengröße des Naturraumes<br />

o Mesogeochoren des Naturraumes<br />

o Flächennutzungen<br />

o Anteil an schützenswerten Biotopen<br />

o Höhenlage min. und max.<br />

o Klimastufe<br />

o Geologie<br />

o Boden<br />

o Vegetation<br />

o Klima<br />

o landschaftsprägende Nutzungsformen<br />

o geschützte Biotope.<br />

Darstellungen zur kulturlandschaftlichen Ausstattung sowie diesbezügliche nachrichtliche Übernahmen<br />

gemäß Denkmalschutz- und Baurecht sind in Karte B „Kulturlandschaft“ enthalten.<br />

1.1 Leitbild für Natur und Landschaft für den Gesamtplanungsraum<br />

Die Leistungsfähigkeit und das natürliche Regenerationsvermögen des Freiraumes in seiner Funktion<br />

als Lebensraum für Flora und Fauna, als Wasserreservoir, als klimatischer Ausgleichsraum, als land-<br />

und forstwirtschaftlicher Produktionsraum sowie als wertvoller Erholungsraum sollen nachhaltig gesichert<br />

bzw. entwickelt werden.<br />

Das spezifische Erscheinungsbild der naturräumlich geprägten, historisch gewachsenen Kulturlandschaft<br />

soll erhalten, gepflegt und zeitgemäß unter Beachtung der Regionsspezifik gestaltet werden.<br />

Die Auenbereiche der Elbe sollen als überregional bedeutsame Bestandteil des ökologischen Verbundsystems<br />

in ihrer charakteristischen Ausprägung erhalten und durchgehend standortgerecht entwickelt,<br />

gepflegt und genutzt werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 5<br />

Dazu sollen:<br />

� die kulturhistorischen, kulturellen und kulturlandschaftlichen sowie naturräumlichen Besonderheiten<br />

der Region zum Zwecke der Ausprägung eines unverwechselbaren Charakteristikums<br />

der Region gesichert und entwickelt werden. Vorhandene Beeinträchtigungen sollen beseitigt<br />

werden;<br />

� der Schutz von Natur und Umwelt mit den zum Teil in Mitteleuropa einmaligen Landschaften,<br />

wie der Sächsischen Schweiz und dem Moritzburger Kleinkuppengebiet, durch eine natur-<br />

und landschaftsverträgliche Nutzung und Pflege gewährleistet werden;<br />

� das ökologische Verbundsystem unter besonderer Beachtung des europäischen Netzes „Natura<br />

2000“ in seiner Funktionsfähigkeit gestärkt werden;<br />

� die Freiraumstruktur in enger Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft so entwickelt<br />

werden, dass die Funktionen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gestärkt<br />

werden;<br />

� durch Konzentration der Siedlungstätigkeit zusammenhängende Flächen sowohl als ökologischer<br />

Ausgleichsraum als auch für die naturnahe Erholung erhalten werden;<br />

� Eingriffe in den Freiraum zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe so gering wie möglich<br />

gehalten werden; die Rekultivierung bzw. Renaturierung von ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen<br />

soll so gestaltet werden, dass die Funktionsfähigkeit des ökologischen Verbundsystems<br />

gestärkt wird;<br />

� die Verkehrs- und sonstige technische Infrastruktur umweltschonend sowie naturverträglich<br />

und landschaftsgerecht so ausgebaut und entwickelt werden, dass sie sich in die historisch<br />

gewachsene Siedlungsstruktur sowie in die vorhandenen Naturräume einfügt und diese ökologisch<br />

nicht erheblich beeinträchtigt; insbesondere die großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />

Räume sollen in ihrer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, den Wasserhaushalt,<br />

die landschaftsbezogene Erholung sowie als klimatischer Ausgleichsraum bewahrt<br />

und vor Zerschneidung geschützt werden. Für künftige Erweiterungen der Infrastruktur sind<br />

insbesondere ehemals versiegelte Flächen heranzuziehen;<br />

� ausgehend von den einzelnen naturraumtypischen Elementen, wie den zahlreichen Elblachen,<br />

Weidichten und Auwald-Restbeständen, eine geschlossene, standortgerechte Elbaue<br />

mit stabilen Populationen entwickelt werden;<br />

� die Gehölzbestände und die intensiv bewirtschafteten Wiesenbereiche in der Elbaue mittel-<br />

bis langfristig so genutzt und gepflegt werden, dass sich ein standortgerechtes Artenspektrum<br />

entwickeln kann und bei Hochwasser eine Minimierung des Schwemmgutes aus Bruchholz<br />

und weitgehend eine Bodensicherung gewährleistet ist;<br />

� Maßnahmen des Flussbaus sich nicht nachteilig auf die Hydrodynamik und infolge auf die<br />

Ökomorphologie der Elbe und deren Aue auswirken; notwendige Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen<br />

für die Schiffbarkeit sollen lediglich einer Verschlechterung der Schifffahrtsverhältnisse<br />

vorbeugen und einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss im Mittelwasserbett gewährleisten;<br />

� die Gewässergüte und -struktur der Elbe kurz- bis mittelfristig nachhaltig verbessert werden,<br />

so dass die ökologische Verbundfunktion durch ein stabiles Fließgewässerökosystem unterstützt<br />

wird;<br />

� Nutzungen, wie Land- und Forstwirtschaft, Sand- und Kiesabbau, Wasserentnahme für Trink-<br />

und Brauchwasserzwecke und touristischer Wegebau, die überregionale und länderübergreifende<br />

ökologische Verbundfunktion der Elbauen nicht beeinträchtigen.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 6 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

1.2 Leitbilder für Natur und Landschaft für die Naturräume<br />

1.2.1 Elbe-Elster Niederung<br />

Die Eigenart der weiträumigen Flusslandschaft der Elbe sowie der Niederungen im Rödergebiet soll<br />

erhalten bleiben.<br />

Dazu sollen:<br />

� der weitere Auenbereich im Hinterland der Elbdämme langfristig einer Grünlandnutzung zugeführt<br />

oder in standortgerechten Auwald umgewandelt werden; es soll im Einzelfall geprüft<br />

werden, ob Retentionsflächen, unter Beachtung der bestehenden Siedlungsstruktur, zurück<br />

gewonnen werden können;<br />

� durch Flurgehölzanbau oder Erstaufforstungen eine Gliederung der offenen Flächen erfolgen;<br />

dabei sollen wichtige Sichtachsen sowie Überschwemmungs- und Vernässungsgebiete bei<br />

Beachtung der Habitatansprüche der Wiesenvogelarten freigehalten werden;<br />

� die Elbniederterrassenreste mit ihren eiszeitlichen Dünenbereichen in der Gohrischheide und<br />

den charakteristischen Biotoptypen, wie Trocken- und Halbtrockenrasen, Silbergrasbestände,<br />

Zwergstrauchheiden, Sandtrockenrasen und Gebüsch- und Waldgesellschaften einschließlich<br />

ihrer Lebensgemeinschaften, erhalten und gepflegt werden;<br />

� das Röderniederungsgebiet zwischen Spansberg und Tiefenau durch Feuchtwiesenbereiche,<br />

Bachauen und Teichanlagen geprägt bleiben und somit in Verbindung mit dem Niederungsgebiet<br />

des Grödel-Elsterwerdaer Floßgrabens die ökologische Funktion als Verbundkorridor<br />

zwischen dem Elbe- und dem Große-Röder-Gewässersystem unterstützen; das weitverzweigte,<br />

weitgehend noch naturnahe Rödergebiet zwischen Zabeltitz und Koselitz soll erhalten und<br />

gepflegt werden;<br />

� Nutzungen, wie die Grundwassernutzung der Trinkwasserfassung Riesa-Fichtenberg sowie<br />

der Kiessandabbau bei Nieska und Lichtensee, so durchgeführt werden, dass sie untereinander<br />

verträglich gestaltet werden; die traditionellen, landschaftsprägenden Nutzungen, wie die<br />

Teichwirtschaft um Koselitz und Tiefenau, und somit der Landschaftscharakter dieses Naturraumes<br />

sollen nicht nachhaltig beeinträchtigt werden;<br />

� im Riesaer <strong>Elbtal</strong> die Möglichkeiten für eine naturnahe Erholung erhalten und ausgebaut werden.<br />

Das hohe natürliche Erholungspotenzial des Röderniederungsgebietes soll durch Formen<br />

der freiraumgebundenen, naturnahen Erholung (Ausbau des Wander- und Radwegenetzes<br />

in Verbindung mit Landgasthöfen, Reiterhöfen und Heimattiergärten) genutzt werden;<br />

� die kulturhistorischen und ortsbildprägenden Siedlungselemente und -formen, wie Rittergüter<br />

(z. B. Bobersen), Schlösser (z. B. Zabeltitz), typische Straßenangerdörfer (z. B. Jacobsthal)<br />

und die Elbzeilendörfer (z. B. Lorenzkirch) sowie die Sichtbeziehungen zu den historisch wertvollen<br />

Ortsrandlagen erhalten bzw. wiederhergestellt werden.<br />

1.2.2 Königsbrück-Ruhlander Heiden<br />

Die naturnahen unverbauten Fließgewässerabschnitte der Pulsnitz bei Naundorf und der Großen Röder<br />

bei Rödern, die Verlandungsbereiche von Vierteich, Dammmühlenteich und Großteich sowie die<br />

naturnahen Kiefernwälder in der Radeburger und Kienheide sollen in ihrer charakteristischen Ausprägung<br />

erhalten und gepflegt werden.<br />

Dazu sollen:<br />

� die Niederungsgebiete der Großen Röder und der Pulsnitz langfristig einer extensiven Grünlandnutzung<br />

zugeführt werden;<br />

� zur Gliederung der Landschaft in Anbindung an das ökologische Verbundsystem ein enges<br />

Flurgehölznetz entwickelt werden;


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 7<br />

� die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen im Einzugsbereich der Wasserfassung Rödern<br />

entsprechend des Schutzzonenstandards umweltgerecht genutzt werden und damit zu<br />

einer Verbesserung der Qualität des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer beitragen;<br />

� die Grundwassernutzung durch die Wasserfassung Rödern ökologisch verträglich ausgerichtet<br />

und betrieben werden;<br />

� auf der Grundlage des natürlichen Erholungspotenziales naturnah ausgerichtete Erholungsmöglichkeiten<br />

geschaffen werden, wobei die historischen Siedlungselemente und -formen erhalten<br />

und gepflegt werden.<br />

1.2.3 Nordsächsisches Platten- und Hügelland<br />

Das Nordsächsische Platten- und Hügelland soll als weite und mit Feldgehölzen untergliederte Agrarlandschaft<br />

erhalten werden.<br />

Dazu sollen:<br />

� die Alleebaumbestände entlang der Alten Poststraße sowie an den relativ geradlinigen und<br />

weit einsehbaren Straßen erhalten, gepflegt und ergänzt werden;<br />

� die ökologische Verbundfunktion der Auenbereiche von Jahna und Döllnitz sowie der kleineren<br />

Bachtäler von Rietzschgraben, Mehltheuerbach und Keppritzbach durch eine durchgängig<br />

naturnahe Gestaltung und durch eine extensive Bewirtschaftung des angrenzenden Grünlandes<br />

gestärkt werden;<br />

� im Kerngebiet der Jahnaaue mit ihren noch naturnah verbliebenen Auwaldresten zwischen<br />

Seerhausen und Nickritz langfristig durch Rückbau der Hydromelioration eine periodische<br />

Überschwemmung gewährleistet werden;<br />

� die Restwälder des vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Raumes als bedeutsame Elemente<br />

des ökologischen Verbundsystems und als wichtige Refugien erhalten und ausgedehnt<br />

werden;<br />

� die kulturhistorisch wertvollen Siedlungselemente in den Dörfern, wie Rittergüter (z. B.<br />

Seerhausen), Gutsweiler (z. B. Jahnishausen) sowie die Straßenangerdörfer als typische<br />

Siedlungsformen (z. B. Bahra, Heyda) erhalten werden.<br />

1.2.4 Großenhainer Pflege<br />

In der Großenhainer Pflege soll unter Bewahrung der traditionellen Ackerlandschaft unter Beachtung<br />

art- und biotopspezifischer Erfordernisse durch Waldmehrung auf ertragsschwachen Böden sowie<br />

durch die Anpflanzung von Feldgehölzen eine stärkere Strukturierung der Landschaft erreicht werden.<br />

Dazu sollen:<br />

� die ökologische Verbundfunktion der Auenbereiche von Großer Röder, Elligastbach, Hopfenbach,<br />

Dobrabach, Spitalbach und Kettenbach durch Renaturierungsmaßnahmen gestärkt<br />

werden;<br />

� die Ausläufer des Hirschfeld-Ortrander Moränenrückens und die im südöstlichen Bereich beginnende<br />

Kleinkuppenlandschaft als überregionaler ökologischer Verbund zwischen den<br />

Waldgebieten der Laußnitzer Heide und des Oberlausitzer Berglandes und dem Elberaum<br />

entwickelt werden;<br />

� die ökologisch wertvollen Teich- und Stauanlagen der Molkenbornteichkette, des Linzer Wassers<br />

und der Talsperre Nauleis erhalten und zu einem wichtigen Lebensraum für Flora und<br />

Fauna entwickelt werden; dabei sollen die traditionelle Teichwirtschaft sowie die wassertechnische<br />

Funktion der Talsperre Nauleis unter Beachtung der ökologischen Belange beibehalten<br />

werden;


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 8 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

� die repräsentativen naturnahen Waldbestände des Seußlitzer Grundes bewahrt und mittelfristig<br />

im Kernbereich verdichtet werden;<br />

� Landnutzung und Landschaftsgestaltung im Gebiet zwischen Streumen und Roda sowie zwischen<br />

Görzig und Skassa weiterhin eine offene Landschaft gewährleisten, die mit Ackerrandstreifen<br />

und kräuterreichen Feldrainen untergliedert werden soll;<br />

� das hohe natürliche Erholungspotenzial der Seußlitzer Gründe, des Golkwaldes und des Elbhügellandes<br />

behutsam touristisch genutzt werden;<br />

� die historischen Siedlungsformen, insbesondere die Anger- und Straßendörfer (z. B. Folbern<br />

und Gävernitz), und die Platzdörfer (z. B. Nauleis und Altleis), die historischen Siedlungselemente<br />

(z. B. Windmühle Ebersbach) sowie die ortstypische Bauweise (Fachwerkbau, Drei-<br />

und Vierseithöfe) erhalten und gepflegt werden; dabei sollen die vorhandenen Streuobstbestände<br />

in die Ortsrandgestaltung einbezogen werden; der Übergang von Siedlungen zur Feldflur<br />

soll durch Grüngürtel harmonisch erfolgen.<br />

1.2.5 Mittelsächsisches Lößhügelland<br />

Die Lommatzscher Pflege als Kernstück des Mittelsächsischen Lößhügellandes in der Region soll<br />

weiterhin als vorwiegend agrarisch genutzte Kulturlandschaft erhalten bleiben.<br />

Naturverträgliche Landbewirtschaftung, Kulturlandschaftspflege und umweltgerechte wirtschaftliche<br />

und touristische Vermarktung sollen das heimatliche Identitätsbewusstsein erhöhen und somit einer<br />

Bevölkerungsabwanderung und der Zunahme ungenutzter, regionstypischer Bausubstanz entgegenwirken.<br />

Dazu sollen:<br />

� die insbesondere wassererosionsanfälligen Lößböden durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsmaßnahmen,<br />

durch Flurgehölzanbau entlang von Wegen und linearen geländemorphologischen<br />

Kleinstrukturen (z. B. Kuppen und Raine) und durch Erhalt und Ergänzung des Alleebaumbestandes<br />

geschützt werden und so zu einer visuellen Strukturierung und Vielfalt von<br />

Flora und Fauna sowie zur Stärkung des ökologischen Verbundsystems beitragen;<br />

� die Trockenwälder und -gebüsche sowie die natürlich und sekundär entstandenen Felsfluren<br />

und Silikatmagerrasen an den <strong>Elbtal</strong>hängen und an den Talhängen der Lommatzscher Pflege<br />

erhalten und geschützt werden;<br />

� für die teilweise noch naturnahen Auenbereiche des Käbschütz- und Ketzerbachsystems sowie<br />

des Triebischsystems langfristig eine durchgehende Renaturierung der Auen einschließlich<br />

der Quellbereiche und eine extensive Bewirtschaftung des sukzessive wieder entstehenden<br />

Grünlandes erfolgen, so dass diese ihre Funktion im ökologischen Verbundsystem erfüllen<br />

können;<br />

� eine Anreicherung der ausgeräumten Agrargebiete mit Flurgehölzen, standortgerechten Wäldern<br />

und strukturreichen Waldrändern geschaffen werden;<br />

� die ortstypischen Siedlungsränder mit ihren Streuobstwiesen und Bauerngärten sowie die kulturhistorischen<br />

Siedlungsformen, insbesondere Rundweiler und Gutssiedlungen, erhalten<br />

werden;<br />

� das kulturhistorische Landschaftsbild durch Pflege und Neupflanzung der naturraumtypischen<br />

Obstbaumreihen und -alleen entlang von Gemeindestraßen erhalten werden;<br />

� das hohe Erholungspotenzial des Meißner <strong>Elbtal</strong>es mit seinen Elbhängen und Elbweindörfern,<br />

wie Diesbar-Seußlitz und Winkwitz, sowie der Talbereiche der Elbnebenflüsse für den behutsamen<br />

Ausbau des Fremdenverkehrs genutzt werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 9<br />

1.2.6 Mulde-Lößhügelland<br />

Das durch die überkommene bäuerliche Nutzung geprägte Mulde-Lößhügelland soll in seinem Charakter<br />

erhalten bleiben. Es soll zu einer durch punktuell und linear angeordnete Flurgehölze und kleinere<br />

Waldinseln gegliederten agrarischen Kulturlandschaft entwickelt werden, in der die Landwirtschaft<br />

traditionsbewusst auch im Sinne der Landschaftspflege betrieben wird.<br />

Dazu sollen:<br />

� die Lößböden des Hügellandes so bewirtschaftet werden, dass einer Bodenerosion entgegengewirkt<br />

wird;<br />

� die Talbereiche, die Auen und kleineren Bachläufe mit ihren Quellbereichen, wie Wilde Sau,<br />

Ketzerbach und Kleine Triebisch, so renaturiert und durch Pflegemaßnahmen langfristig gesichert<br />

werden, dass sie ihren Funktionen im ökologischen Verbund als wertvoller Lebensraum<br />

für Flora und Fauna gerecht werden;<br />

� Siedlungserweiterungen die historischen Siedlungsformen, insbesondere die Waldhufendörfer<br />

(z. B. Blankenstein) und die ortstypische Bauweise (Fachwerkbau, Drei- und Vierseithöfe) berücksichtigen;<br />

� im Raum zwischen Wilsdruff und Fördergersdorf das größte, unbesiedelt gebliebene Rodegebiet<br />

der frühdeutschen bäuerlichen Besiedlung, welches gleichzeitig als überregional bedeutsames<br />

Zug- und Rastgebiet für schützenswerte Vogelarten fungiert, vor jeglicher Zersiedlung<br />

bewahrt werden.<br />

1.2.7 Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung<br />

Die Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung soll als eine Stadtlandschaft mit ihrem durchgehenden, weiten und unverbauten<br />

Elbauenbereich erhalten bleiben.<br />

Dazu sollen:<br />

� die wertvollen Blickbeziehungen entlang des <strong>Elbtal</strong>es sowie zu den Hangbereichen nicht<br />

durch Verbauungen gestört werden; eine wesentliche Verdichtung der vorhandenen Bebauung<br />

der Elbhänge und eine Bebauung der Hangkante des <strong>Elbtal</strong>es soll nicht erfolgen;<br />

� die kulturhistorisch wertvolle Bausubstanz, insbesondere in Dresden (Barockstadt), Meißen<br />

(Domstadt) und Radebeul (Villen-Garten-Stadt) erhalten und gepflegt werden;<br />

� zur Unterstützung eines geschlossenen ökologischen Verbundsystems sowie zur Gewährleistung<br />

eines gesunden Siedlungsklimas die innerstädtische Begrünung erhalten und entwickelt<br />

werden; dazu sollen u. a. die Altarme sowie die Auenbereiche der zahlreichen Elbzuflüsse,<br />

wie Kaitz-, Nöthnitz-, Geber-, Lößnitz- und Lockwitzbach, Wesenitz, Prießnitz, renaturiert werden;<br />

� die rechtselbischen Hangbereiche in ihrer kleinräumigen Strukturierung mit Terrassen, Trockenmauern<br />

und Offenbereichen als wertvoller Lebensraum einer artenreichen xerophilen Flora<br />

und Fauna sowie als schützenswerter Kulturlandschaftsbereich erhalten werden;<br />

� die Nassau zwischen Meißen und Coswig sowie die Elbauenbereiche um Pillnitz und Söbrigen<br />

als letzte zusammenhängende Offenlandschaften der Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung als solche<br />

erhalten und gepflegt werden; Restwälder, wie im Graupaer Tännicht, sollen erhalten bleiben;<br />

� die Stadtrandbereiche weiterhin für die landschaftsbezogene Erholung genutzt und weiterentwickelt<br />

und die innerstädtischen historischen Ortskerne erhalten bzw. saniert werden.<br />

� für die Neuanlage von Gewerbe- und Industrieanlagen bestehende Brachen genutzt werden.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 10 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

1.2.8 Westlausitzer Hügel- und Bergland<br />

Das Westlausitzer Hügel- und Bergland soll sich unter Beibehaltung seines vielfältig ausgestatteten<br />

sowie abwechslungsreich gestalteten Wald-Offenland-Charakters mit dem Wechsel zwischen Hügelrücken-<br />

und Plattenstrukturen entwickeln.<br />

Dazu sollen:<br />

� die landschaftsprägenden Kleinkuppenbereiche im Moritzburger und Rossendorfer Raum sowie<br />

der Liebethaler Grund nachhaltig erhalten und vor Beeinträchtigungen geschützt werden;<br />

� die Fließgewässer und ihre Auenbereiche, insbesondere Große Röder, Prießnitz, Promnitz,<br />

Wesenitz und Polenz, durch Renaturierungs- und Pflegemaßnahmen wieder zu wertvollen<br />

Lebensräumen für Flora und Fauna entwickelt und ihrer Funktion im ökologischen Verbundsystem<br />

gerecht werden;<br />

� das Friedewald-Moritzburger Wald- und Teichgebiet, die Kleinkuppenlandschaften, die Junge<br />

Heide, der Heller, die Dresdner Heide und der Karswald als Teile eines zusammenhängenden<br />

ökologischen Verbundes von überregionaler Bedeutung geschützt und entwickelt werden;<br />

� Bodenschäden und -abtrag auf den landwirtschaftlichen Flächen minimiert werden;<br />

� das hohe Erholungspotenzial der Dresdner Heide und des Friedewald-Moritzburger Wald- und<br />

Teichgebietes weiterhin für die Naherholung der Bevölkerung des Verdichtungsraumes genutzt<br />

werden;<br />

� die zahlreich vorhandenen Schlösser und Gärten, wie Schloss Moritzburg, Burg Stolpen, Dittersbacher<br />

und Schönfelder Schloss mit Parkanlagen, erhalten und gepflegt werden;<br />

� die traditionellen, landschaftsprägenden Nutzungen, wie die Teichwirtschaft um Moritzburg,<br />

zur Bewahrung des Landschaftscharakters dieses Naturraumes erhalten bleiben.<br />

1.2.9 Oberlausitzer Bergland<br />

Die Kulturlandschaft des Oberlausitzer Berglandes soll weiterhin durch die noch vorhandenen großen<br />

und geschlossenen Waldgebiete des Hohwaldes und Sebnitzer Waldes sowie durch die typischen<br />

Siedlungselemente und -formen (Umgebindehäuser, Waldhufendörfer) geprägt sein.<br />

Dazu sollen:<br />

� die durch geringe Ertragsfähigkeit und hohe Erosionsdisposition charakterisierten Böden langfristig<br />

einer standortgerechten Aufforstung oder umweltgerechten Grünlandnutzung zugeführt<br />

werden; der Schutz der zahlreichen Quellbereiche soll gewährleistet werden;<br />

� durch den Ausbau der touristischen Infrastruktur eine diesbezügliche Entlastung des Nationalparkes<br />

Sächsische Schweiz erreicht werden.<br />

1.2.10 Sächsische Schweiz<br />

Die hohe landschaftliche und ökologische Formenvielfalt der Sächsischen Schweiz mit den Wald-Fels-<br />

Gebieten, insbesondere innerhalb des Nationalparkes „Sächsische Schweiz", soll erhalten und gepflegt<br />

werden. Das gegenwärtige Verhältnis Wald-Offenland soll beibehalten werden.<br />

Dazu sollen:<br />

� die natürliche und historisch bedingte Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Elbsandsteingebirges<br />

einschließlich seiner Übergangslagen bewahrt werden und die ökologische Funktionsfähigkeit<br />

der Kulturlandschaft sowie Schutz und Pflege der natürlichen Lebensräume durch umweltgerechte<br />

Landnutzung, einschließlich Renaturierung, erhalten und wiederhergestellt werden;


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 11<br />

� die Elbe und ihre Nebenflüsse, wie Wesenitz, Kirnitzsch, Sebnitz, Polenz, Lachsbach, Krippenbach,<br />

Biela und Gottleuba, einschließlich ihrer schmalen Auenbereiche, entsprechend ihrer<br />

Funktion im ökologischen Verbundsystem durchgängig naturnah gestaltet werden;<br />

� durch Pflege und Wiederherstellung wertvoller Biotope, wie Bäche, Teiche, Waldsäume, nicht<br />

oder nur extensiv genutzte Saumstreifen im Offenland, Gehölzreihen und Hecken, insbesondere<br />

auf den ertragreichen Ebenheiten der Vorderen Sächsischen Schweiz, eine Sicherung<br />

und Verbesserung des ökologischen Verbundsystems sowie des Landschaftserlebens erreicht<br />

werden;<br />

� die insbesondere wassererosionsgefährdeten ackerbaulich genutzten oberen Hangabschnitte<br />

der Talbereiche zu Grünland oder Wald umgewidmet werden;<br />

� die Siedlungsstruktur, insbesondere die Waldhufendörfer, sowie die noch vorhandene historische<br />

und landschaftsprägende Gebäudesubstanz (z. B. Berggasthöfe, Mühlen, Umgebindehäuser)<br />

als unverzichtbare Bestandteile der Kulturlandschaft Sächsische Schweiz in den<br />

Grundzügen erhalten und bei Beachtung des Schutzanliegens entwickelt werden;<br />

� der Fremdenverkehr behutsam, naturschonend sowie schutzgebietskonform weiterentwickelt<br />

werden; der Tagestourismus soll u. a. durch eine sinnvolle Besucherlenkung und durch verstärkte<br />

Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel den Naturschutzbelangen besser gerecht werden;<br />

� die architektonischen Denkmale, wie die Festung Königstein und das Schloss Lohmen mit den<br />

Carlowitz-Anlagen, erhalten und gepflegt werden.<br />

1.2.11 Östliches Erzgebirgsvorland<br />

Die Kulturlandschaft des Östlichen Erzgebirgsvorlandes soll in ihrer landschaftstypischen Struktur, die<br />

durch flach zur Elbe abfallende Hangbereiche, durch die eingeschnittenen Talbereiche der Elbzuflüsse<br />

sowie durch landwirtschaftliche Nutzung der ertragsreichen Böden charakterisiert ist, erhalten,<br />

gepflegt und entwickelt werden.<br />

Dazu sollen:<br />

� die wertvollen Blickbeziehungen zu den rechtselbischen Hangbereichen nicht durch Verbauungen<br />

gestört werden;<br />

� die ökologische Verbundfunktion der Auenbereiche von Seidewitz, Bahre, Müglitz, Lockwitzbach,<br />

Geberbach, Possendorfer Bach, Poisenbach, Zschonerbach, Nöthnitzbach sowie, soweit<br />

möglich, von Vereinigter Weißeritz durch eine durchgängige naturnahe Gestaltung und<br />

durch eine extensive Nutzung der Uferbereiche gestärkt werden;<br />

� die insbesondere wassererosionsgefährdeten ackerbaulich genutzten oberen Hangabschnitte<br />

der Talbereiche zu Grünland oder Wald umgewidmet werden;<br />

� landschaftsprägende Gehölzstrukturen, wie die Heckenstrukturen auf der Quorener Kipse, erhalten<br />

und gepflegt werden;<br />

� die ausgeräumten Agrarflächen auf den linkselbischen Hangbereichen zwischen Pirna und<br />

Dresden unter Beachtung der Erhaltung ihrer siedlungsklimatischen Funktion sowie der Einbindung<br />

in das ökologische Verbundsystem mit Flurgehölzen angereichert werden;<br />

� die größeren geschlossenen Waldgebiete Windberg, Wilisch, Poisenwald und um Bad Gottleuba-Berggießhübel<br />

so erhalten und entwickelt werden, dass sie ihrer ökologischen, siedlungsklimatischen<br />

und Erholungsfunktion auch weiterhin gerecht werden;<br />

� die ortstypischen Siedlungsränder sowie die historischen Siedlungsformen, insbesondere die<br />

Gutssiedlungen (z. B. Nöthnitz) und Rundweiler (z. B. Sobrigau, Boderitz, Gaustritz und Goes)<br />

sowie die innerstädtischen historischen Ortskerne erhalten bzw. saniert und unter Berücksichtigung<br />

ihrer Struktur weiterentwickelt werden.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 12 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

1.2.12 <strong>Osterzgebirge</strong><br />

Die Kulturlandschaft <strong>Osterzgebirge</strong> soll in ihrer landschaftstypischen Struktur, die durch Plateauflächen<br />

und tief eingeschnittene Täler, einen hohen Waldanteil, Wald- und Bergwiesenbereiche, zahlreiche<br />

Lesesteinrücken und Heckenstrukturen sowie durch landwirtschaftliche Nutzflächen charakterisiert<br />

ist, erhalten, gepflegt und entwickelt werden.<br />

Dazu sollen:<br />

� der Waldanteil im Anschluss an bestehende Wälder sowie auf den oberen Hangbereichen der<br />

Flusstäler, aber außerhalb von extensiv genutzten Grünlandbereichen, erhöht werden; die ackerwirtschaftlich<br />

genutzten Hochflächen sollen wieder durch ein Netz von Flurgehölzen unterteilt<br />

werden, wobei ein Anschluss an das ökologische Verbundssystem angestrebt werden<br />

soll;<br />

� die extensiv bewirtschafteten Bergwiesen mit ihren mosaikartig verzahnten Wiesengesellschaften<br />

als Lebensraum geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten erhalten und<br />

gepflegt werden;<br />

� auf feuchten Lagen sowie auf stark hängigen Flächen eine Umwandlung von Ackerland in<br />

standortgerecht genutztes Grünland oder eine Aufforstung bei Beachtung der Belange des Arten-<br />

und Biotopschutzes sowie der landschaftstypischen Steinrücken-Heckenlandschaft erfolgen;<br />

� zur Unterstützung des ökologischen Verbundsystems die Gebirgstäler der Flüsse und Bäche<br />

auch unter Ausnutzung naturbürtiger Prozesse wieder durchgehend naturnah gestaltet werden;<br />

die Talwiesen sollen vor flächenhafter Verbuschung bzw. Bewaldung sowie vor Verbauung<br />

und Umnutzung geschützt werden;<br />

� die gebietstypischen Waldhufendörfer des <strong>Osterzgebirge</strong>s, wie Börnersdorf, Cunnersdorf,<br />

Schönfeld und Dittersdorf, sowie die historischen Bergstädte, wie Altenberg, Geising, Dippoldiswalde<br />

und Glashütte, ihren landschaftsprägenden Charakter beibehalten; die vorhandene<br />

historische Gebäudesubstanz (alte Gasthöfe, Mühlen, Zeugnisse des Bergbaus u. a.) soll erhalten<br />

werden;<br />

� eine naturbezogene und umweltverträgliche Erholungsnutzung angestrebt werden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 13<br />

2 Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft<br />

2.1 Vorrang- und Vorbehaltsansprüche<br />

2.1.1 Natur und Landschaft - ökologisches Verbundsystem<br />

Folgende Flächen, die aufgrund ihrer aktuellen biotischen und abiotischen Ausstattung geeignet<br />

sind, die nachhaltige Sicherung von (Teil-)Populationen oder Individuen standort- und naturraumtypischer<br />

Arten und ihren Lebensräumen zu gewährleisten und die selbst Ausgangsbereiche für<br />

Wiederbesiedlungsprozesse sein können, führten i. d. R. zu einem Vorranggebietsanspruch Natur<br />

und Landschaft:<br />

o Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“ gemäß<br />

Karte 7 des LEP<br />

o ökologische Verbundstrukturen, die aufgrund der Analyse und Bewertung des Naturraumes<br />

eine sehr hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen, hier insbesondere Habitatverbünde<br />

regional bedeutsamer Ziel- und Leitarten<br />

o weitere lineare Strukturen mit Biotopentwicklungspotenzial, die aufgrund ihrer Lage zwischen<br />

großflächigen, für den Biotop- und Artenschutz bedeutsamen Gebieten für die Entwicklung<br />

eines vorrangigen ökologischen Verbundes prädestiniert sind, hier insbesondere<br />

naturnahe Auenbereiche<br />

o Böden besonderer Funktionalität (Böden mit besonderer Biotopentwicklungsfunktion, besonders<br />

naturnahe Böden, besonders seltene Böden, Böden mit besonderer Archivfunktion)<br />

o Gebiete mit weitgehend natürlicher bis naturnaher Vegetation<br />

o Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />

o fachrechtlich gesicherte sowie geplante Schutzgebiete gemäß SächsNatSchG (FFH-<br />

Gebiete, Nationalpark Sächsische Schweiz, NSG, FND, geschützte Biotope).<br />

Folgende Flächen, die zur Arrondierung, zur Pufferung, zur Ergänzung oder unter dem Aspekt der<br />

Repräsentanz erforderlich sind, führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltgebietsanspruches<br />

Natur und Landschaft:<br />

o die Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“<br />

gemäß Karte 7 des LEP, sofern sich nicht aus der Analyse und Bewertung des Naturraumes<br />

ein Vorranganspruch ergibt<br />

o SPA-Gebiete 1<br />

o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

o "Brückenfunktion" zwischen Vorranggebietsansprüchen Natur und Landschaft unter Einbeziehung<br />

von Lebensräumen, die aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes erhaltenswert sind<br />

und sich außerhalb von Vorranggebieten für Natur und Landschaft befinden<br />

o Pufferzonen um Vorranggebiete Natur und Landschaft, da auch ein „nur" tangierender Eingriff<br />

schwerwiegende Folgen für den Schutzzweck haben kann, beispielsweise Grundwasserabsenkung,<br />

Lärmbeeinträchtigung, Schadstoffbelastung.<br />

1<br />

EG-Vogelschutzgebiete gem. RL 79/409/EWG i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006,<br />

30.11.2006 und 05.12.2006


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 14 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

2.1.2 Waldschutz<br />

Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietsanspruches Waldschutz:<br />

o Bodenschutzwald und Wald mit besonderer Boden- bzw. Anlagenschutzfunktion aus der<br />

Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst<br />

o Waldbestände im Gebiet „Restwälder in waldarmen Gebieten“ aus der Waldfunktionenkartierung<br />

des Staatsbetriebes Sachsenforst<br />

o Waldbestände im Vorranganspruch Wasserressource (s. FB LRP Abb. 3.3 - 4)<br />

o Waldbestände auf „Böden mit besonders gefährdetem Wasserspeichervermögen durch hohe<br />

Wassererosion“ (s. FB LRP Karte 2.2 - 12)<br />

o Waldbestände in „Gebieten mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert“<br />

(s. FB LRP Karte 2.5 - 15)<br />

Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltsgebietsanspruches Waldschutz:<br />

o Waldbestände in „Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts“<br />

o Waldbestände mit besonderer Lärm- und Immissionsschutzfunktion<br />

o Waldbestände in „Gebieten mit hohem landschaftsästhetischen Wert“<br />

(s. FB LRP Karte 2.2 - 15)<br />

o Waldbestände in Vorbehaltsanspruch Wasserressource<br />

(s. FB LRP Abb. 3.3 - 4)<br />

o Waldbestände in wind- und wassererosionsgefährdeten Gebieten<br />

(s. FB LRP Karte 2.2 - 11)<br />

o alle Waldbestände mit besonderer Erholungsfunktion aus der Waldfunktionenkartierung des<br />

Staatsbetriebes Sachsenforst<br />

2.1.3 Waldmehrung<br />

Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietsanspruches Waldmehrung:<br />

o Flächen aus der Waldmehrungsplanung des Staatsbetriebes Sachsenforst ab einer Flächengröße<br />

von 5 ha<br />

o darüber hinaus gehende VRG Erstaufforstung aus dem <strong>Regionalplan</strong> 2001<br />

o Erstaufforstungsmaßnahmen aus dem Regionalen Flächenausgleichspool 2 ab einer Flächengröße<br />

von 5 ha<br />

o darüber hinaus dargestellte Waldmehrungsflächen aus Flächennutzungsplänen und kommunalen<br />

Biotopverbundplanungen Flächenpool ab einer Flächengröße von 5 ha<br />

Die o. g. Flächen wurden nicht in den Vorranggebietsanspruch Waldmehrung übernommen, wenn sie:<br />

- potenzielle, naturschutzfachlich abgestimmte Aufrebungsflächen betreffen<br />

- aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes offen zu halten sind<br />

- sich auf extensiv genutzten, nicht stark hängigen Grünlandflächen befinden<br />

- sich innerhalb von siedlungsrelevanten Kaltluftbahnen befinden, wenn die<br />

Konfiguration der Waldmehrungsgebiete quer zur Hangneigung besteht<br />

- die Hochwassergefährdung für eine Ortslage durch Lage innerhalb des Abflussberei-<br />

ches eines Überschwemmungsgebietes erhöhen.<br />

2 Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat die Sächsische Landsiedlung<br />

GmbH 2005 einen regionalen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftiger Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (außer für das Gebiet der Landeshauptstadt<br />

Dresden) erstellt; die konkreten Maßnahmen liegen den unteren Naturschutzbehörden vor.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 15<br />

2.1.4 Landwirtschaft<br />

Folgende Methodik führte zur Aufstellung eines Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebietsanspruches Landwirtschaft:<br />

1. Aufnahme aller landwirtschaftlich genutzten Böden, die eine Bodenwertzahl ab 35 aufweisen;<br />

diese Böden verfügen neben dem relativ hohen Ertragspotenzial auch über ein sehr hohes<br />

Wasserspeichervermögen (nutzbare Feldkapazität ab 200 mm)<br />

2. Reduzierung der unter 1. herausgearbeiteten Böden um alle natürlichen Auenbereiche (unter<br />

Beachtung der Belange ökologisches Verbundsystem, Hochwasserschutz, Schwermetallgehalt<br />

der Auenböden)<br />

3. Reduzierung der unter 2. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die höher als 500 m<br />

ü. NN liegen, eine Jahresdurchschnittstemperatur von weniger als 7°C und eine durchschnittliche<br />

Jahresniederschlagsmenge ab 800 mm aufweisen (keine Klimagunst)<br />

4. Reduzierung der unter 3. herausgearbeiteten Böden um die Flächen, die eine sehr hohe bis<br />

hohe Wassererosionsgefährdung aufgrund der Hangneigung über 18 % besitzen (Bodenschutz)<br />

5. Reduzierung der unter 4. herausgearbeiteten Böden um Einzelflächen unter 5 ha (keine Darstellungsmöglichkeit<br />

auf regionaler Ebene)<br />

Von den nach Schritt 5 herausgearbeiteten Flächen wurden diejenigen, die eine Bodenwertzahl ab 70<br />

besitzen, in den Vorranggebietsanspruch Landwirtschaft und die übrigen, also diejenigen Flächen mit<br />

einer Bodenwertzahl ab 35 bis kleiner 70, in den Vorbehaltsgebietsanspruch Landwirtschaft übernommen.<br />

Ausweisungsgrundlage für den Vorranganspruch Weinbau ist eine 2003 selbst durchgeführte Erfassung<br />

aller Weinbauflächen anhand der Bilder zur Hochwasserbefliegung im August und September<br />

2002. Generell sollen alle vorhandenen Weinbauflächen als Anspruchsfläche für Vorranggebiete<br />

Weinbau gelten.<br />

In den letzten Jahren ist in zunehmendem Maße die Nachfrage nach Aufrebungsflächen gestiegen.<br />

Um einen diesbezüglichen planungsrechtlichen Vorlauf zu schaffen, wurde im Jahr 2004 von der<br />

Sächsischen Landsiedlung GmbH im Auftrag des Landratsamtes Meißen ein Steillagenkonzept erarbeitet.<br />

Im Rahmen dieses Projektes, bei dem Ortsbegehungen zwischen Diesbar-Seußlitz und Pirna<br />

auf den rd. 50 Bergen mit Steillagen durchgeführt wurden, sind etwa 70 ha potenzielle Rebflächen auf<br />

und im Umfeld von Steillagen (Hangneigung > 30 %) kartiert worden. Sie wurden in erster Linie nach<br />

weinbaulichen Aspekten und hierbei schwerpunktmäßig nach der anliegenden Hangneigung, Exposition<br />

sowie der klimatischen Gunst bewertet. Dabei beruht die Klimagunst auf der Summe der direkten<br />

Einstrahlung während der Reifephase der Trauben (September bis Oktober). Damit bildeten objektive<br />

naturwissenschaftliche Daten wesentlicher natürlicher Standortfaktoren die Grundlage zur Bewertung<br />

von bestehenden und potenziellen Rebflächen.<br />

Diejenigen potenziellen Aufrebungsflächen aus dem „Steillagenkonzept“, bei denen nach einer ersten<br />

Prüfung hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit keine diesbezüglichen Bedenken bestehen,<br />

sollen ebenfalls als Vorranggebiete Weinbau ausgewiesen.<br />

Die im Plansatz Z 9.1 LEP enthaltene Option, dass auch Vorbehaltsgebiete Weinbau ausgewiesen<br />

werden können, wird aufgrund des gleichzeitig bestehenden hohen kulturlandschaftlichen sowie landschaftsästhetischen<br />

Wertes der Weinbaulandschaft nicht wahrgenommen.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 16 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

2.1.5 Wasserressource<br />

Folgende Kriterien führten i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietsanspruches Wasserressource:<br />

Alle nicht besiedelten und ab 10 ha großen Flächen, die folgenden fachrechtlichen Status aufweisen<br />

(außer vorgesehene Aufhebung):<br />

o Trinkwasserschutzgebiete – Bestand, im Verfahren, Planung.<br />

Folgende Kriterien führen i. d. R. zur Darstellung eines Vorbehaltsgebietsanspruches Wasserressource:<br />

o alle durch die Fachplanung ermittelten hydrogeologischen Erkundungsgebiete, wenn diese<br />

nicht zwischenzeitlich den Vorranganspruch Wasserressource erfüllen<br />

o die bereits besiedelten Bereiche in den bestehenden, geplanten und im Verfahren befindlichen<br />

Wasserschutzgebieten.<br />

2.1.6 Hochwasserschutz<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz ist nicht ausschließlich eine wasserwirtschaftliche Aufgabe, sondern<br />

erfordert eine umfassende fachübergreifende und grenzüberschreitende Betrachtung der Hochwasserrisiken<br />

und Vorsorgemaßnahmen. Einen wesentlichen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

kann die <strong>Regionalplan</strong>ung mit ihren Instrumenten leisten.<br />

In der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> liegen für die Fließgewässer I. Ordnung und für die Elbe<br />

durch das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft bestätigte Hochwasserschutzkonzepte<br />

vor. Für diese Fließgewässer bestehen gleichzeitig rechtskräftige Überschwemmungsgebiete.<br />

Es gelten die jeweiligen Rechtsverordnungen bzw. § 100 Abs. 3 SächsWG.<br />

Gemäß der durch den Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan empfohlenen Abwägungsmethodik bei<br />

Überlagerung der Anspruchsflächen für Vorrang Natur und Landschaft mit denen des Hochwasserschutzes<br />

wird der <strong>Regionalplan</strong>ung empfohlen, zugunsten des Vorranges Natur und Landschaft abzuwägen.<br />

Damit wird einerseits dem Umstand Rechnung getragen, dass gemäß<br />

§ 4 Abs. 2 SächsLPlG sowie § 5 Abs. 4 SächsNatSchG der <strong>Regionalplan</strong> zugleich die Funktion des<br />

Landschaftsrahmenplanes übernimmt und andererseits mit den Bestimmungen des § 100 SächsWG<br />

i. V. m. den Rechtsverordnungen zu den einzelnen Überschwemmungsgebieten ein ausreichender<br />

fachrechtlicher Schutzstatus besteht.<br />

Die fachliche Grundlage für die regionalplanerischen Ausweisungen zum Hochwasserschutz bilden<br />

die Hochwasserschutzkonzepte der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, ergänzend<br />

die Gefahrenhinweiskarte des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie.<br />

Als Vorranggebiete Hochwasserschutz können aus landschaftsplanerischer Sicht im <strong>Regionalplan</strong><br />

Gebiete an Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung festgelegt werden, die:<br />

o unbesiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />

Jahren zu rechnen ist, überschwemmt werden oder<br />

o durch Rückbau oder Verlegung von Deichen für den natürlichen Wasserrückhalt zurückgewonnen<br />

oder als gesteuerte Flutungspolder genutzt werden sollen<br />

und die nicht bereits als Vorranggebiete Natur- und Landschaft gesichert sind.<br />

Als Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz können aus landschaftsplanerischer Sicht im <strong>Regionalplan</strong><br />

Gebiete an Bundeswasserstraßen und Gewässern 1. Ordnung festgelegt werden, die:<br />

o besiedelt sind und bei einem Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert<br />

Jahren zu rechnen ist, überschwemmt oder<br />

o bei Extremereignissen oder bei Versagen von Schutzeinrichtungen überflutet werden<br />

können.<br />

Folgende Kriterien können aus landschaftsplanerischer Sicht i. d. R. zur Darstellung eines Vorranggebietes<br />

Hochwasser-Rückhaltebecken führen:<br />

o eine räumlich konkrete Standortentscheidung durch den Fachplanungsträger ist erfolgt<br />

o eine FFH-Verträglichkeit ist, soweit erforderlich, durch den Fachplanungsträger nachgewiesen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 17<br />

2.1.7 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorrang-/Eignungsgebieten<br />

Windenergienutzung<br />

Die Bundesregierung hat zum Auftakt der Welt-Klimakonferenz im Dezember 2007 ein „Integriertes<br />

Energie- und Klimaprogramm“ beschlossen. Klimaschutzziel ist es, bis 2020 die Treibhausgasemissionen<br />

um 40 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Dieses Ziel soll durch Maßnahmen zur<br />

Erhöhung der Energieeffizienz, des Einsatzes von Biokraftstoffen, durch Maßnahmen im Bereich Verkehr<br />

und Erneuerbaren Energien bei Strom und Wärme erreicht werden.<br />

Im Jahr 2006 betrug bundesweit der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch etwa<br />

9,3 % [50 339 GWh]; davon wiederum wurden rund 61 % [30 600 GWh] durch die Windenergienutzung<br />

bereitgestellt. Gemäß dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ soll der Anteil der erneuerbaren<br />

Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2010 mindestens 12,5 % betragen. Als mittelfristiges<br />

Ziel hat die Bundesregierung vorgesehen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strombereitstellung<br />

bis 2020 auf mindestens 20 % und am Primärenergieverbrauch auf mindestens 10 % zu steigern.<br />

Langfristig, d. h. bis Mitte dieses Jahrhunderts, soll rund die Hälfte der Energieversorgung mit<br />

erneuerbaren Energien bestritten werden.<br />

Bezüglich der Windenergienutzung standen Ende 2007 in Deutschland 19 460 Windkraftanlagen mit<br />

einer installierten Leistung von 22 247 MW zur Stromerzeugung bereit; diese haben im Jahr 2007<br />

etwa 39 500 GWh erzeugt. Da nach Einschätzung der Bundesregierung der Platz für den Ausbau der<br />

Windenergie an Land knapp wird, hat man begonnen, die großen Potenziale auf See zu erschließen.<br />

Die Bundesregierung hält es für realistisch, dass durch diese Windparks auf See bis zum Jahr<br />

2025/2030 eine Leistung von 20 000 bis 25 000 MW erbracht werden kann. Damit könnten allein die<br />

Windparks auf See 15 % des heutigen deutschen Strombedarfs [dieser betrug 2006 rund 540 000<br />

GWh] decken.<br />

Im Juni 2001 beschloss die Staatsregierung mit dem Klimaschutzprogramm für Sachsen, 5 % des<br />

Endenergieverbrauchs in Sachsen bis zum Zeitraum 2005 bis 2010 aus erneuerbaren Energien zu<br />

decken. Diesem Programm gemäß werden die größten Wachstumschancen in der Nutzung von Biomasse<br />

einschließlich Biogas (67 %) gesehen; bezüglich der Windenergienutzung wurde sachsenweit<br />

ein Anteil von 25 % (das entspricht ca. 1 150 GWh/a) eingeschätzt. Diese Zielstellung bezüglich<br />

Windenergienutzung ist bereits mit Stand 2006 sachsenweit mit 1 261 GWh erreicht worden.<br />

Am 17.06.2008 beschloss das Kabinett den „Aktionsplan Klima und Energie des Freistaates Sachsen“.<br />

Dieser Aktionsplan greift die anspruchsvollen Anforderungen der jüngsten internationalen und<br />

nationalen Klimaschutzziele auf, baut auf den im Klimaschutzprogramm und im Energieprogramm<br />

enthaltenen Maßnahmen auf und entwickelt diese weiter. Der Aktionsplan konzentriert sich auf kurz-<br />

und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zum Klimaschutz und für eine nachhaltige Energiewirtschaft<br />

sowie auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Eine interministerielle Arbeitsgruppe<br />

„Klima und Energie“ soll u. a. neue qualitative Ziele für die Klima- und Energiepolitik erarbeiten. Diese<br />

Zielstellungen sollen in die Fortschreibung des Klimaschutzprogramms aus dem Jahr 2001 eingehen<br />

und Grundlage für die beabsichtigte Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes sein.<br />

Die konzentrierte Errichtung von Windkraftanlagen auf hinsichtlich ihrer Eignung geprüften Standorten<br />

entspricht dem raumordnerischen Grundsatz der sparsamen und schonenden Inanspruchnahme der<br />

Naturgüter. Windkraftanlagen verändern das Landschaftsbild und die landschaftsökologischen Bedingungen,<br />

sie erfordern Sicherheitsabstände zu umgebenden Nutzungen, insbesondere der Wohnbebauung,<br />

und benötigen Zuleitungen und Zuwegungen. Eine natur- und umweltverträgliche Einbindung<br />

der Anlagen ist daher bei der Standortwahl anzustreben.<br />

Bei der Ausweisung der Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung mittels eines schlüssigen<br />

Planungskonzeptes hat der Regionale Planungsverband als zuständiger Planungsträger ein breites<br />

Planungsermessen. Es ist somit seine Angelegenheit, Kriterien begründet zu entwickeln und anzuwenden,<br />

nach denen er eine Gebietsauswahl vornimmt (Kriterienfindungsrecht). Er darf dabei die<br />

Auswahl von Vorrang-/Eignungsgebieten an global und pauschalierend festgelegten Kriterien für die<br />

Ungeeignetheit der durch Ausschlusswirkung erfassten Bereiche ausrichten (Typisierungsbefugnis)<br />

und ist auch nicht gehalten, sämtliche ”windhöffige” Flächen als Vorranggebiete Windenergienutzung<br />

festzulegen 3 .<br />

3 vgl. hierzu auch: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001 (7 A 4857/00), bestätigt durch BVerwG, Urteil v. 17.12.2002 (4 C 15.01)


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 18 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht stehen folgende Gebiete einer Windenergienutzung regelmäßig<br />

entgegen und sollten durch die <strong>Regionalplan</strong>ung als Ausschlussbereiche in die diesbezügliche<br />

Planungskonzeption aufgenommen werden:<br />

A 1 Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit vom konkreten Schutz- und<br />

Entwicklungsziel und der Biotop- und Artenschutzbelange des jeweiligen Vorranggebietes Natur<br />

und Landschaft (Einzelfallprüfung).<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft dienen dem Erhalt wertvoller Bereiche des Arten-<br />

und Biotopschutzes, die zugleich vielfach wesentliche Naturhaushaltsfunktionen (klimatische,<br />

bodenökologische Funktionen, Retentionsfunktionen) erfüllen und die Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit der Landschaft in besonderem Maß repräsentieren. In den Vorranggebieten werden<br />

eine Verbesserung der Arten- und Biotopausstattung von Gebieten mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />

sowie eine Verbesserung des Naturhaushalts und der landschaftlichen Erlebniswirksamkeit<br />

angestrebt.<br />

Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb der Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

sind insbesondere hinsichtlich der natürlichen Eigenart und Seltenheit der Landschaft<br />

grob unangemessen.<br />

A 2 Nationalparkregion Sächsische Schweiz und die Landschaftsschutzgebiete, deren<br />

Rechtsverordnung explizit ein Verbot für Windkraftanlagen bzw. bauliche Anlagen über 10 m<br />

bzw. 25 m ausspricht (LSG „Sächsische Schweiz“, LSG „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“,<br />

LSG „Wilschdorf-Rähnitzer Sandhügelland, LSG „Bühlauer Wiesen“)<br />

A 3 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete<br />

(FFH- und SPA-Gebiete)<br />

Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />

von störungsempfindlichen Tierarten<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit<br />

mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines<br />

Europäischen Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete). Der Umweltbericht enthält insoweit<br />

auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen des Plans auf die Gebiete<br />

und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt sind. Mit der Aufnahme dieser Gebiete<br />

als Ausschlussbereich werden mögliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch<br />

den Bau von Windkraftanlagen in den Gebieten vorsorgend ausgeschlossen.<br />

Die Regional bedeutsame avifaunistische Bereiche sowie Rast-, Brut- und Nahrungshabitate<br />

störungsempfindlicher Tierarten resultieren aus langjährigen Beobachtungen durch Mitarbeiter<br />

des Naturschutzes sowie aus diesbezüglichen avifaunistischen Gutachten und berücksichtigen<br />

die SPA-Gebiete 4 sowie relevanten Aussagen in der neuesten Fachliteratur 5 .<br />

Die Gebiete sind in Abstimmung mit den Naturschutzfachbehörden sowie mit den unteren Naturschutzbehörden<br />

bestimmt und abgegrenzt worden. Diesbezügliche detaillierte Arbeitsunterlagen<br />

liegen aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit der Arten nur in der höheren Naturschutzbehörde<br />

vor.<br />

4 Richtlinie 79/409/EWG des Rates v. 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Special Protected Area,<br />

SPA-Gebiete) i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006, 30.11.2006 u. 05.12.2006 nach<br />

§ 22a Abs. 6 Sächs NatschutzG<br />

5 insbesondere sind hier zu nennen:<br />

- Seiche, K., Endl, P., Lein, M.: Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen, 2007<br />

- Brinkmann, R. Untersuchungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />

Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, Jan. 2006<br />

- Hötker, H.: Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse, Okt. 2006<br />

- Hötker, H., Thomsen, K.-M., Köster, H.: „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische<br />

Vielfalt am Beispiel der Vögel und Fledermäuse“, Michael-Otto-Institut im NABU (Endbericht, Dezember 2004)<br />

- Endl, P.: „Untersuchungen zum Verhalten von Fledermäusen und Vögeln an ausgewählten Windkraftanlagen<br />

(Landkreise Meißen, Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz)“, i. Auftrag des StUFA Radebeul, Nov. 2004<br />

- Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, April 2004,<br />

FuE-Vorhaben i. A. des Bundesamtes für Naturschutz<br />

- Tagungsband „Windenergie und Vögel - Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts“, TU Berlin (2002);<br />

- Bremer Beitr. Naturkde. Naturschutz 4 (1999) - Themenheft „Vögel und Windkraft“;<br />

- Steffens, R., Saemann, D. & Größler, K. (1998): „Die Vogelwelt Sachsens“, Jena;<br />

- Steffens. R, Kretzschmar, R. & Rau, S. (1998): „Atlas der Brutvögel Sachsens“, Dresden;<br />

- Kneis, P., Lux, H., Schneider, D. (2003): „Die Brutvögel der nordsächsischen <strong>Elbtal</strong>region um Riesa“,<br />

Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen, Bd. 9, Sonderheft 2


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 19<br />

Insbesondere sind in diesem Zusammenhang Beeinträchtigungen des Brut-, Zug-, Nahrungs-,<br />

Rast- und Meideverhaltens der im Anhang 2.1 - 4 des Fachbeitrages LRP genannten störungsempfindlichen<br />

Arten zu nennen, die von in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen ausgehen.<br />

Die Meidung der Windkraftanlagenstandorte durch diese Arten ist einerseits durch die<br />

Bauhöhe (nach derzeitigem Stand der Technik 120 m und mehr Gesamthöhe) und andererseits<br />

durch die sich drehenden Rotoren bedingt; diese lösen bei den genannten Arten ein<br />

Fluchtverhalten aus; teilweise sind auch Kollisionen nachgewiesen worden. Des Weiteren besteht<br />

durch errichtete Windkraftanlagen in traditionellen Zugkorridoren eine Gefährdung<br />

nachtziehender Arten, wie Limicolen und Tauchern.<br />

Im direkten Einflussbereich von Windkraftanlagenstandorten werden die Nahrungsflächen<br />

vollständig aufgegeben (Totalverlust). Erst in einem Abstand, der etwa der 9-fachen Kipphöhe<br />

der Windkraftanlagen entspricht, konnte beobachtet werden, dass sich die Arten relativ ungestört<br />

verhalten.<br />

Neben der Verkleinerung und Fragmentierung von Nahrungshabitaten kann durch Windkraftanlagenstandorte<br />

eine Versperrung von Flugwegen und Einflugschneisen in die noch ungestörten<br />

Nahrungs-, Ruhe- und Übernachtungsgebiete der Arten verursacht werden (Barrierewirkung).<br />

So sind Abweichungen von der ursprünglichen Flugrichtung sowie Steig- und Taumelflüge<br />

beobachtet worden. Der dafür notwendige steigende Energiebedarf ist besonders kritisch<br />

bei ziehenden Arten (z. B. Gänse, Großer Abendsegler) zu bewerten, die noch weite<br />

Strecken bis zu ihren Winter- bzw. Sommerquartieren zu bewältigen haben. Diese Barrierewirkung<br />

verstärkt sich erheblich, je näher die einzelnen Windkraftstandorte benachbart sind.<br />

A 4 Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche und Überschwemmungsgebiete<br />

(rechtskräftig)<br />

Gewässer und ihre natürlichen Auen- und Uferbereiche sind Träger wichtiger ökologischer<br />

Funktionen (z. B. Wasserrückhaltung, Klimaausgleich) und stellen die artenreichsten Lebensräume<br />

dar. Das hohe Artenpotenzial resultiert aus vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen<br />

aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensgemeinschaften und der Funktion der<br />

Fließgewässer und Auen als Wander- und Ausbreitungskorridor. Sie besitzen zudem eine hohe<br />

landschaftsästhetische Bedeutung und sind damit prädestiniert für die Erholungsnutzung.<br />

Der Betrieb von Windkraftanlagen in diesen Bereichen ist daher aus ökologischen Gründen<br />

und unter dem Aspekt der Erholungsvorsorge regelmäßig nicht zu vertreten.<br />

Gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 3 SächsWG ist die Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher<br />

Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet untersagt.<br />

A 5 Naturdenkmale und besonders geschützte Biotope<br />

einschließlich der Beachtung einer Pufferzone in Abhängigkeit von den jeweiligen Belangen<br />

des Biotop- und Artenschutzes und des Landschaftsbildes (Einzelfallprüfung)<br />

gemäß § 21 Abs. 5 sowie § 26 Abs. 2 SächsNatSchG.<br />

A 6 Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, Moritzburger, Langebrücker<br />

und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft und der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

Die landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen selbst sowie ihre Stellung<br />

zueinander geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit, wie die Felsreviere<br />

der Sächsischen Schweiz und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und<br />

Rossendorf. Alle sind sie augenscheinliche Zeugen der naturräumlichen Genese der Landschaft,<br />

wie die Vulkanitkuppen von Geising- und Luchberg. Sie werden charakterisiert durch<br />

ihre gegenüber der natürlichen Umgebung herausragende Stellung in der Landschaft, durch<br />

ihre über mehrere Kilometer weithin einsehbare, das umgebende Landschaftsbild prägende<br />

Erhebung sowie durch die von der Erhebung selbst bestehenden weiten Sichtbeziehungen in<br />

die Landschaft.<br />

Der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich stellt einen für die Region charakteristischen Landschaftsausschnitt<br />

dar, der in seiner Eigenart und Schönheit prägend für diesen Kulturlandschaftsbereich<br />

ist. Die Ausweisung basiert auf einer Analyse der zahlreich vorhandenen und sich vielfach<br />

überlagernden wertvollen Sichtbeziehungen im <strong>Elbtal</strong>bereich.<br />

Die äußeren Grenzen werden durch die von den diesbezüglich relevanten Standorten einsehbaren<br />

höchsten Erhebungen beidseitig des <strong>Elbtal</strong>es gebildet, wobei eine erlebbare Sichtlänge<br />

von maximal 10 km zugrunde gelegt worden ist. 6<br />

6 Die hier zugrunde gelegte erlebbare Sichtlänge entspricht der in der diesbezüglichen Literatur dargestellten Fernzone inner-<br />

halb eines ästhetisch-visuellen Wirkraumes (z. B. NOHL, W. (1993): „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mast-<br />

artige Eingriffe“. I. A. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen).


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 20 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Diese Standorte sind größtenteils in das vorhandene touristische Wegenetz integriert. Etwa<br />

ein Drittel der Fläche des sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereiches ist Siedlungsfläche und etwa die<br />

Hälfte wird bereits durch Landschaftsschutzgebietsflächen belegt. 7<br />

Die jeweiligen Rechtsverordnungen, zu denen auch die aus DDR-Recht übergeleiteten Vorschriften<br />

gehören, beinhalten entsprechende Festlegungen zum Schutz des Landschaftsbildes<br />

bzw. zum Verbot der Errichtung wesensfremder Landschaftselemente. Für die rechtselbischen<br />

Hangbereiche und Villenviertel in Dresden und Radebeul wurden auf der Grundlage von<br />

§ 21 SächsDSchG Denkmalschutzgebietssatzungen aufgestellt. 8<br />

Die besondere Eigenart der Moritzburger, Langebrücker und Rossendorfer Kleinkuppenlandschaft<br />

zeigt sich in dem auf engem Raum vorhandenen Wechsel von meist gehölzbestandenen<br />

Vollformen (Kleinkuppen und Flachrücken mit teilweise durchragender Felsbasis aus Syenodiorit)<br />

mit flachen bis wannenartigen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hohlformen<br />

(die Kuppenfrequenz beträgt mehr als 3 Kuppen/km²). Diese zahlreich vorhandenen bewaldeten<br />

Kleinkuppen, einzelne Feldgehölze und Gebüsche, Teiche mit Röhrichten, Hecken,<br />

Baumreihen und linienhafte Gehölze sowie der Wechsel zwischen Acker- und Wiesenflächen<br />

prägen und gliedern dieses abwechlungsreiche Landschaftsbild. Für Mitteleuropa ist diese<br />

Gefildelandschaft in ihrer Kleinräumigkeit einmalig und begründet damit ihre überregionale<br />

Bedeutsamkeit. Von zahlreichen, an Wanderwegen gelegenen Aussichtspunkten eröffnen sich<br />

weite Sichtbeziehungen in diese harmonische Kulturlandschaft, welche teilweise durch das<br />

am 24.08.1989 festgesetze Denkmalschutzgebiet „Kulturlandschaft Moritzburg“ explizit geschützt<br />

werden. Der Abwechslungsreichtum dieser Kulturlandschaftsbereiche wird bestimmt<br />

durch seine wertvollen kulturellen und naturnahen Objekte und Strukturen, die das Landschaftsbild<br />

in seiner Eigenart prägen. Die heutige Funktion als Erlebnis- und Erholungsraum<br />

ist auch hinsichtlich der „weichen“ Standortfaktoren außerordentlich wichtig. Diese Kulturlandschaftsbereiche<br />

besitzen darüber hinaus einen sehr hohen Identitätswert für die Bewohner.<br />

Mit der Wahrnehmung bzw. Überschaubarkeit einer Landschaft steigt ihre visuelle Verwundbarkeit.<br />

Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen stellen dann eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar, wenn diese dem vorhandenen Landschaftsbild grob unangemessen sind. Das<br />

ist regelmäßig dann der Fall, wenn die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme bzw. einzelne<br />

raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen in ihrer Summenwirkung die Dominanz<br />

des/der jeweiligen Landschaftsbereiches unmittelbar durch Eingriff in diese(n) zerstört bzw.<br />

dadurch ablöst, indem sie selbst den umgebenden Landschaftsraum dominiert. Dabei ist zu<br />

beachten, dass diese Auswirkung auch bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />

auftreten kann, die nicht unmittelbar innerhalb der ausgewiesenen landschaftsprägenden Höhenrücken,<br />

Kuppen und Hanglagen lokalisiert sind.<br />

A 7 Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten historischem<br />

Kulturdenkmal<br />

Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ist in<br />

der Landschaft durch Dominanten wie Türme von Kirchen und Rathäusern, Burgen und<br />

Schlösser mit prägnanten Silhouetten und charakteristischen Baukubaturen erlebbar. Diese<br />

Dominanten sind untrennbare Bestandteile der Kulturlandschaft.<br />

Es wurde unter Beachtung der Sichtverschattung durch Höhenzüge, Bewaldung und Bebauung<br />

von einem wahrnehmbaren Wirkungsbereich von in der Regel etwa 5 km im Umkreis des<br />

Kulturdenkmals ausgegangen. Dargestellt ist der jeweilige Bereich um ein Kulturdenkmal, von<br />

wo das Kulturdenkmal sichtprägend wahrgenommen wird.<br />

Windkraftanlagen stellen im Landschaftsraum weithin sichtbare Elemente dar, deren Wahrnehmung<br />

durch die in Bewegung befindlichen Rotoren noch verstärkt wird. Stehen sie in markanten<br />

Sichtachsen vor oder hinter einem historischen Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter<br />

Lage, so kann es dadurch optisch entwertet werden. Dies reicht von einer eingeschränkten<br />

Wahrnehmbarkeit durch Überschneidung oder Hinterschneidung bis hin zu einer<br />

Entwertung durch das Erzeugen völlig neuer Größenverhältnisse raumbeherrschender Elemente.<br />

7 Folgende festgesetzte Landschaftsschutzgebiete liegen mit einem erheblichen Flächenanteil im „Sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>-<br />

bereich“: „Sächsische Schweiz“, „Windberg“, „Burgwartsberg“, „Großsedlitzer Elbhänge“, „Lockwitztal und Gebergrund“,<br />

„Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“, „Dresdner Heide“, „Zschonergrund“, „Dresdner Elbwiesen und -<br />

altarme“, „Friedewald und Moritzburger Teichgebiet“, „Lößnitz“, „<strong>Elbtal</strong> zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen<br />

Tälern und Spaargebirge“, „Nassau“, „<strong>Elbtal</strong> nördlich von Meißen“, „Riesaer <strong>Elbtal</strong> und Seußlitzer Elbhügelland“.<br />

8 Denkmalschutzgebietssatzungen "Elbhänge der Stadt Dresden", "Weißer Hirsch-Oberloschwitz" und "Blasewitz/Striesen-<br />

Nordost" der Landeshauptstadt Dresden, genehmigt am 28.11.1996 und Denkmalschutzgebietssatzung der Stadt Radebeul<br />

"Historische Weinberglandschaft Radebeul" in der Fassung vom 07.08.2000, genehmigt am 18.07.2001.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 21<br />

Nicht nur direkte Über- oder Hinterschneidung von Kulturdenkmalen beeinträchtigt diese, auch<br />

die seitliche Zuordnung kann zum Nachteil für das Denkmal werden, da die Dominanz der<br />

Windkraftanlage zu stark wird, gewohnte Proportionen sprengt und alle Aufmerksamkeit auf<br />

sich zieht.<br />

A 8 Siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

Siedlungstypische historische Ortsrandlagen werden charakterisiert durch die visuelle Erlebbarkeit<br />

von einer gut erhaltenen historischen Bausubstanz am Ortsrand (Drei- und Vierseithöfe,<br />

Fachwerkbauten, Rittergüter, Umgebindehäuser, Scheunen), von den Ortsrand dominierenden<br />

Kirchen, Mühlen, Schlössern und Burgen sowie von am Ortsrand befindlichen Bauerngärten,<br />

Streuobstwiesen, Kopfweiden, baum- bzw. heckenbestandenen Wege, hölzernen Koppelzäunen,<br />

Teichanlagen oder Steinrücken-Heckenelementen.<br />

Durch Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen innerhalb des visuell erlebbaren Bereiches<br />

vor bzw. hinter einer siedlungstypischen historischen Ortsrandlage würde ein erheblicher<br />

Störfaktor im Landschaftsbild (Dimension der Anlagen, Bewegungsmoment, Licht- und Schattenwurf,<br />

Lärmemission) entstehen, welcher der Schutzwürdigkeit regelmäßig entgegenstehen<br />

würde.<br />

A 9 Waldbestand einschließlich der Beachtung einer i. d. Regel 200 m umfassenden Pufferzone<br />

um den Waldbestand<br />

Wind wird in Bodennähe durch Strömungswiderstände der Erdoberfläche in seiner Richtung,<br />

seiner Gleichförmigkeit und seiner Geschwindigkeit beeinflusst. Insbesondere Wälder haben<br />

hohe sogenannte Rauigkeitslängen. Mit zunehmender Nabenhöhe der Windkraftanlagen<br />

nehmen die Strömungswiderstände ab, so dass theoretisch auch Windkraftanlagenstandorte<br />

innerhalb des Waldes über ein wirtschaftlich nutzbares Windpotenzial verfügen können.<br />

Dem steht allerdings entgegen, dass der überwiegende Teil des Waldbestandes in der Region<br />

bereits durch seine Lage in Landschaftsschutzgebieten, im sichtexponierten <strong>Elbtal</strong>bereich und<br />

in den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie durch die Ausweisungen als Vorranggebiete<br />

Waldschutz und naturnahe Waldbestände als potenzieller Standort für Windkraftanlagen<br />

entfällt. Der von diesen Ausweisungen nicht belegte Waldbestand besitzt wiederum vollständig<br />

folgende, gemäß der Waldfunktionenkartierung des Staatsbetriebes Sachsenforst dargestellte,<br />

besondere Waldfunktionen, die durch den dauerhaften Betrieb von Windkraftanlagen<br />

erheblich beeinträchtigt werden würden: Wald mit Lärmschutzfunktion, Restwald in waldarmer<br />

Region, das Landschaftsbild prägender Wald, Wald mit Sichtschutzfunktion, Wald mit Denkmalschutzfunktion<br />

und Wald mit besonderer Erholungsfunktion.<br />

Darüber hinaus erfüllt der anteilmäßig unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt liegende<br />

Waldbestand in der Region eine hohe Anzahl von weiteren besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen.<br />

Der hohe qualitative Stellenwert des Waldbestandes in der Region kommt u.<br />

a. in dem sogenannten Überlagerungsfaktor der einzelnen Waldfunktionen in Höhe von 3,4<br />

gegenüber dem Landesdurchschnitt von 2,6 zum Ausdruck.<br />

Die 200 m - Pufferzone zum Waldbestand begründet sich in der nachweisbar sehr hohen biotischen,<br />

insbesondere avifaunistischen, und geoökologischen Artenmannigfaltigkeit und -<br />

dichte dieses Übergangsbereiches zwischen den Ökosystemen Wald und Offenland. Insbesondere<br />

für Vogel- und Fledermausarten ist für das Erreichen einer optimalen Funktionsfähigkeit<br />

ihres Lebensraumes ein dem eigentlichen Waldsaum vorgelagerter ungestörter Offenlandbereich<br />

erforderlich.<br />

Eine Größe von etwa 200 m entspricht dem minimalen Aktionsradius der meisten störungsempfindlichen<br />

Vogel- und Fledermausartenarten. Weiterhin besitzen die Waldsäume aufgrund<br />

des Strukturwechsels und des Mikroklimas einen sehr hohen landschaftsästhetischen und Erholungswert.<br />

Unter Beachtung des in diesen Übergangsbereichen vorhandenen besonders<br />

hohen Biotopbildungspotenzials ist die Möglichkeit der Schaffung und der hinsichtlich Ökologie<br />

und Landschaftsästhetik optimalen Gestaltung von Waldrändern in der Dimensionierung<br />

der Pufferzone impliziert. 9<br />

9 siehe auch: Blab, J.: „Grundlagen des Biotopschutzes“, Bonn 1989


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 22 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

A 10 Siedlungsabstandsflächen<br />

a) 1200 m zu Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten<br />

b) 1000 m zu Wohnbebauungen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile<br />

c) 300 m zu Einzelwohnbebauung<br />

Gemäß Rechtssprechung 10 ist der Planungsträger nicht gehalten, seine Planung von vornherein<br />

darauf zu beschränken, dass bei Umsetzung seiner planerischen Festlegungen die einschlägigen<br />

Maßstäbe des Immissionsschutzes gerade noch eingehalten werden können. Er<br />

kann seine Planungen vielmehr zulässigerweise auch auf den vorbeugenden Immissionsschutz<br />

ausrichten.<br />

Die Siedlungsabstandswerte begründen sich weiterhin auf eine angemessene Berücksichtigung<br />

des Allgemeinwohlgebotes, des Verhältnismäßigkeitsgebotes und des Gebotes der<br />

nachbarlichen Rücksichtnahme. Bei der Festlegung der Siedlungsabstandswerte macht der<br />

Plangeber von seiner Möglichkeit der Typisierung Gebrauch. Dabei sind das Schutzgut<br />

“Mensch” und die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit von einzelnen Nutzungen in den Siedlungen<br />

angemessen zu berücksichtigen. 11<br />

Insofern wurden unterschiedliche Abstandswerte zu Kur- und Klinikbereichen sowie Pflegeanstalten<br />

und zu Wohnbebauungen in die Planung eingestellt.<br />

Als Wohnbebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gelten die Wohnbebauungen<br />

im Sinne von § 34 BauGB. Dabei ist ein Ortsteil ein Bebauungskomplex im Gebiet einer<br />

Gemeinde, der nach Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck<br />

einer organischen Siedlungsstruktur ist. Die organische Siedlungsstruktur erfordert<br />

nicht, dass es sich um eine nach Art und Zweckbestimmung einheitliche Bebauung handeln<br />

muss. Auch eine unterschiedliche, unter Umständen sogar eine in ihrer Art und Zweckbestimmung<br />

gegensätzliche Bebauung kann einen Ortsteil bilden (s. auch BVerwG, Urteil vom<br />

06.11.1968, Az.: IV C 31.66).<br />

Mit den dargestellten Siedlungsabstandswerten sollen schädliche Einwirkungen auf die Gesundheit<br />

des Menschen durch die kontinuierlich über Jahre auftretenden akustischen und optischen<br />

(Rotorblattbewegung, Schattenwurf, Lichtreflexe) Beeinträchtigungen, die von in Betrieb<br />

befindlichen Windkraftanlagen ausgehen, verhindert werden (vgl. auch § 2 Abs. 2 Nr. 8<br />

ROG). Insofern folgen die gewählten Siedlungsabstandswerte u. a. auch den Anforderungen<br />

des § 50 BImSchG 12 .<br />

Insbesondere unter dem Aspekt des Repowering, bei dem entsprechend der weiteren technischen<br />

Entwicklung i. d. R. die kleineren Anlagen durch größere Anlagen ersetzt werden, ist<br />

ein ausreichender Siedlungsabstand erforderlich, um gewährleisten zu können, dass auch<br />

diese größeren Anlagen innerhalb der VREG errichtet werden können. Bei den konkret zur<br />

Anwendung gekommenen Siedlungsabstandswerten wurden die Daten einer binnenlandoptimierten<br />

Windkraftanlage 13 unter Beachtung der aktuellen Rechtssprechung 14 zugrunde gelegt.<br />

10 BVerwG, Urteil v. 17.12.2002, Az.: 4 C 15.01 und OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.: 7 A 4857/00<br />

11 vgl. hierzu auch: OVG Münster, Urteil v. 30.11.2001, Az.: 7 A 4857/00, bestätigt durch BVerwG,<br />

Urteil v. 17.12.2002, Az.:4 C 15.01, Punkt 2.4.3.4<br />

12 § 50 BImSchG: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vor<br />

gesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen ... auf die ausschließlich<br />

oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten ... soweit wie möglich vermieden werden.“<br />

13 gem. Aussage des LfUG (2007) verfügen diese Anlagen über Nabenhöhen von 100 bis 114 m, Rotordurch-<br />

messer von 80 bis 93 m und zeichnen sich durch optimierte Rotorblattgeometrie sowie durch verbesserte<br />

Regelungstechnologien aus<br />

14 OVG Bautzen, Urteil v. 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Punkt II 2.: Bestätigung eines mindestens einzuhaltenden<br />

Siedlungsabstandes, der der 10-fachen Nabenhöhe entspricht; so auch VG Dessau, Urteil v. 09.08.2006,<br />

Az.: 1 A 352/04, Punkt 3 a) a): Abstände von 1000 m zu im Zusammenhang bebauten Ortslagen erscheinen im<br />

Hinblick auf die technische (Weiter)Entwicklung und die zunehmende Höhe und Leistung der WKA sowie die<br />

mit dem Betrieb verbundenen Geräuschimmissionen und die visuellen Wirkungen der Anlagen als sachlich<br />

gerechtfertigt.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 23<br />

A 11 Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete (Zonen 1 und 2)<br />

Gemäß §§ 46 und 48 SächsWG, sofern die entsprechende Rechtsverordnung eine Bebauung<br />

ausschließt.<br />

A 12 Einhaltung eines Abstandes zwischen Windkraftanlagenstandorten von i. d. R. 5 km<br />

Die Raumwirkung von Windkraftanlagen, die durch das Bewegungsmoment der Rotoren erheblich<br />

gesteigert wird, ist generell im Umkreis von 2 - 2,5 km vordergründig in der Landschaft<br />

sichtbar (mittlerer Wirkbereich) und erreicht erst bei einer Entfernung ab etwa 4 - 5 km den<br />

Zustand, dass die Windkraftanlagen keine Dominanzwirkung in der Landschaft mehr ausüben.<br />

Durch die Beachtung dieses Abstandswertes werden eine Überschneidung der mittleren<br />

Wirkbereiche und somit eine massive und großflächige Raumbelastung durch Windkraftanlagen<br />

sowie erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds, des Erholungswertes der<br />

Landschaft und der Gesundheit der betroffenen Wohnbevölkerung verhindert. Letztendlich<br />

liegt diesem Kriterium somit der Gedanke zugrunde, dass nur bei angemessenen Abständen<br />

die landschaftliche Schönheit erlebt werden kann.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass weitere der Windenergienutzung entgegenstehende<br />

Belange, die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zutreffen können, beispielsweise<br />

Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur, Rohstoffabbauflächen und Hindernisbegrenzungsbereiche<br />

für Flugplätze.<br />

2.1.8 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Solarenergienutzung<br />

Raumbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen (i. d. R. etwa ab 1 MW installierte Leistung; das<br />

entspricht nach heutigem Stand der Technik einer Flächeninanspruchnahme von durchschnittlich 4 bis<br />

5 ha) stellen einen relativ neuen Raumanspruch dar und sind u. a. durch das „Gesetz zur Neuregelung<br />

des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ für die Betreiber rentabel geworden.<br />

Der nördliche Teil der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> (Landkreis Meißen) verfügt größtenteils<br />

über mittlere Jahressummen der Globalstrahlung von 1040 bis über 1060 kWh/m² und ist diesbezüglich<br />

für den Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gut geeignet.<br />

Grundsätzlich bieten alle geeigneten Flächen vorzugsweise mit Südausrichtung (mit Einschränkungen<br />

aber auch von Ost- bis Westrichtung) ein Potenzial zur diesbezüglichen Energiegewinnung.<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen bevorzugt auf Flächen mit technischer Vorbelastung errichtet<br />

werden. Derartige Vorbelastungen können etwa bei brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen,<br />

Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung (z. B. Abraumhalden, ehemalige<br />

Tagebaubetriebe, Deponien, Truppenübungsplätze, Munitionsdepots), Flächen in räumlichem<br />

Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben oder großen Windkraftanlagen im Außenbereich<br />

vorliegen.<br />

Raumrelevante Wirkungen gehen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowohl bau-, anlage- als auch<br />

betriebsbedingt aus. Daraus können Beeinträchtigungen insbesondere der Schutzgüter Biologische<br />

Vielfalt/Arten und Biotope (Verbund- und Habitatfunktion), Boden (biotische Lebensraumfunktion),<br />

Klima (Mikroklima) und Landschaft (Landschaftsbild) resultieren.<br />

Im Einzelnen können folgende anlagenbedingte Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgehen:<br />

o Bodenversiegelung (Fundamente, Betriebsgebäude, Zufahrtswege)<br />

o Überdeckung von Boden durch die Modulflächen (Beschattung, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes,<br />

Erosion)<br />

o Lichtreflexe, Spiegelungen, Polarisation des reflektierten Lichtes<br />

o optische Störung, Silhouetteneffekt<br />

o Flächenentzug, Zerschneidung/Barrierewirkung durch Einzäunung.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 24 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen stehen i. d. R. bebaute Flächen, Wasserflächen,<br />

Überschwemmungsgebiete, Waldbestände und SPA-Gebiete sowie folgende, darüber hinaus gehende<br />

landschaftsrahmenplanerische Belange entgegen:<br />

o VRG Natur und Landschaft<br />

o VRG Landwirtschaft<br />

o VRG Weinbau<br />

o VRG Wasserressourcen (Zone I und II)<br />

o VRG Waldmehrung<br />

o VRG Hochwasserschutz<br />

o VRG Hochwasserrückhaltebecken<br />

o Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren<br />

o siedlungsklimatisch bedeutsame Bereiche<br />

o Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

o Kleinkuppenlandschaften<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlagen.<br />

Die Beachtung dieser Ausschlusskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verhindert auf der Ebene<br />

der Raumordnung erkennbare erhebliche Beeinträchtigungen der o. g. Schutzgüter und führt demnach<br />

zu diesbezüglich konfliktfreien Flächen.<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sollte neben den aufgeführten landschaftsrahmenplanerischen Ausschlussbereichen<br />

auch die im „Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung<br />

von PV-Freiflächenanlagen “ 15 empfohlenen Gebietstypen (Ausschluss- und Restriktionsbereiche) für<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen, differenziert dargestellt nach Schutzgütern, berücksichtigt werden:<br />

Schutzgut Gebietstyp<br />

Biologische<br />

Vielfalt /<br />

Artenschutz<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Gebiete, die aufgrund von EU-Richtlinien oder internationalen Übereinkommen einem<br />

besonderen Schutzstatus unterliegen<br />

Gebiete, die aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen einem besonderen<br />

Schutz unterliegen (Natura 2000, NP, NSG, ND, LSG, BR, geschützte Landschaftsbestandteile)<br />

Bereiche mit besonders geschützten Biotopen (§ 30c BNatSchG, § 26 SächsNatSchG)<br />

Lebensräume im Bestand bedrohter Arten (einschließlich der Räume für Wanderungen)<br />

Gebiete mit einer besonderen Ausstattung an natürlichen oder naturnahen Lebensräumen<br />

mit einer speziellen Vielfalt an Arten- und Lebensgemeinschaften (einschließlich der<br />

Räume für Wanderungen)<br />

Bereiche mit Böden (regional) hoher natürlicher Ertragsfähigkeit sowie naturnahe oder<br />

kulturhistorisch bedeutsame Böden<br />

Bereiche mit Böden hoher Eignung für die Entwicklung besonderer Biotope<br />

Natürliche und tatsächliche Überschwemmungsgebiete, Gebiete für den vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz<br />

Gebiete mit klimatischer Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehung, Kaltluftabfluss)<br />

Luftaustauschbahnen zwischen belasteten und unbelasteten Bereichen<br />

Landschaftsbildbereiche mit einer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Schönheit<br />

Gebiete mit kleinflächigem Wechsel der Nutzungsarten und -intensitäten<br />

Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsräume<br />

Unzerschnittene Landschaftsräume<br />

Gebiete mit Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung (Grünflächen, Grünzüge)<br />

Erholungsschwerpunkte für die landschaftsbezogene Erholung<br />

15 dazu ausfürlich:“Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächen-<br />

anlagen“, 2007, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;<br />

[www.erneuerbare-energien.de]


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 25<br />

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage sollte hinsichtlich der Relation Photovoltaikfläche zu Bodenfläche<br />

sowie Abstand und Neigung der Module so gestaltet werden, dass eine Grünlandnutzung noch möglich<br />

ist (Verminderung der Bodenerosion und Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Niederschlag).<br />

Des Weiteren kann die Blendwirkung des Glases auf den Modulen durch die Verwendung einer Antireflexschicht<br />

vermindert werden (Verminderung landschaftsbildstörender Einflüsse).<br />

In einer im Oktober 2005 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Unternehmensvereinigung<br />

Solarwirtschaft (UVS) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) sind hinsichtlich Ausgestaltung<br />

und Betrieb der Anlagen Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt<br />

worden.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass weitere der Solarenergienutzung entgegenstehende<br />

Belange, die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zutreffen können, beispielsweise<br />

Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur, Rohstoffabbauflächen, Gewerbeflächen<br />

und Flächen für geplante Infrastruktureinrichtungen.<br />

2.1.9 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

oberflächennaher Rohstoffe<br />

Mit dem Fachgutachten des LfUG zur Bewertung der Rohstofflagerstätten in Sachsen 16 liegt auf<br />

Grundlage der Daten der Karte der oberflächennahen mineralischen Rohstoffe des Freistaates Sachsen<br />

(KOR 50) eine aktuelle und umfassende Bewertung der Lagerstätten der Steine und Erden (Baurohstoffe)<br />

sowie ausgewählter Industrieminerale vor. Aus diesem sicherungswürdigen Ressourcenpotenzial<br />

sind nach gemeinsamen Vorgaben durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und<br />

Arbeit (SMWA), das Sächsische Staatsministerium des Inneren (SMI) und das Sächsische Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die Rohstoffversorgung bis in eine mittlere Zukunft<br />

zu sichern.<br />

Aus dem Pool von bewerteten Rohstoffvorkommen (vgl. Karte 9 des LEP) sind vom Geologischen<br />

Dienst Sachsens (LfUG) nach den oben beschriebenen Gebietskategorien Vorschläge für eine Ausweisung<br />

als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet in den Regionalplänen ausgewählt worden.<br />

Der Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist i. d. R. mit negativen Folgen auf die Schutzgüter Boden,<br />

Wasser, Arten- und Biotope, Klima/Luft, Kulturlandschaft und nicht zuletzt Mensch verbunden.<br />

Im Zuge der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennahe Rohstoffe durch die<br />

<strong>Regionalplan</strong>ung sind daher im Sinne einer Verhinderung bzw. Minimierung dieser Folgen aus landschaftsrahmenplanerischer<br />

Sicht folgende Belange für noch nicht genehmigte Abbauflächen 17 zu berücksichtigen:<br />

o fachrechtliche Restriktionen mit teilweise ausschließender Wirkung, die sich aus dem jeweiligen<br />

Fachgesetz bzw. aus der entsprechenden Rechtsverordnung ergeben:<br />

- Nationalpark Sächsische Schweiz<br />

- Naturschutzgebiete<br />

- Landschaftsschutzgebiete<br />

- Natura 2000 - Gebiete (FFH- und SPA-Gebiete)<br />

- Naturdenkmale<br />

- Überschwemmungsgebiete<br />

- Trinkwasserschutzgebiete<br />

- Denkmalschutzgebiete.<br />

16<br />

Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Fachgutachten „Bewertung der Rohstofflagerstätten in<br />

Sachsen“. Freiberg 2002.<br />

17 Es wird für die bereits genehmigten Vorhaben davon ausgegangen, das die im Rahmen des Genehmi-<br />

gungsverfahrens durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Verträglichkeitsprüfung mit den<br />

Natura 2000 - Gebieten mit dem Ergebnis abgeschlossen hat, dass durch den Abbaubetrieb auf der be-<br />

antragten Fläche von keinen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf die Natura 2000 - Gebiete<br />

auszugehen ist.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 26 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o bereits bestehende Nutzungen:<br />

- Siedlungsbestand/genehmigte Bauleitplanung<br />

- Einrichtungen der technischen Infrastruktur<br />

- Abstände zur Wohnbebauung wie folgt:<br />

Vorranggebiete Vorbehaltsgebiete<br />

Festgestein > 300 m > 300 m<br />

Kies, Kiessand, Sand > 300 m > 150 m<br />

sonst. Lockergesteine > 150 m > 150 m<br />

- Abstand zu Kur- und Klinikbereichen/ Pflegeanstalten von mind. 1200 m.<br />

o entgegenstehende landschaftsrahmenplanerische Vorranggebietsansprüche im Sinne einer<br />

ausschließenden Wirkung:<br />

- Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

- Vorranggebiete Waldschutz<br />

- Vorranggebiete Landwirtschaft<br />

- Vorranggebiete Weinbau<br />

- Vorranggebiete Wasserressource<br />

- Vorranggebiete Hochwasserschutzschutz<br />

- Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken<br />

o weitere landschaftsrahmenplanerische Belange, die im Einzelfall zu prüfen sind:<br />

- siedlungstypische historische Ortsrandlage<br />

- Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

- landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen, Hanglagen<br />

- Kleinkuppenlandschaft<br />

- Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem sichtexponierten<br />

historischen Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

- Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen<br />

- Zug-, Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />

- unmittelbare Nähe (Tangieren bis ca. 100 m Entfernung) von potenziellen Abbauflächen<br />

zu Vorranggebieten Natur und Landschaft. Bei Vorkommen ökologisch<br />

sensibler Biotope (z. B. Feuchtgebiete) und störungsempfindlicher FFH- und SPArelevanter<br />

Arten sind im Einzelfall auch Restriktionen bei größeren Entfernungen<br />

zwischen Abbaugebiet und Vorranggebiet Natur und Landschaft zu prüfen.<br />

- absehbare kumulative Effekte von Störungen und Beeinträchtigungen durch benachbarte<br />

Abbaugebiete oder Erweiterungen bestehender bzw. genehmigter Abbaugebiete<br />

Für einzelne Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe können durch die <strong>Regionalplan</strong>ung<br />

hinsichtlich der Rohstoffgewinnung bzw. der Wiedernutzbarmachung spezielle Vorgaben in<br />

Form von Plansätzen aufgestellt werden, die zu einer weiteren Konfliktminimierung hinsichtlich der<br />

Beeinträchtigung von Schutzgütern beitragen.<br />

2.1.10 Landschaftsrahmenplanerische Belange bei der Ausweisung von Vorranggebieten<br />

Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />

Nach dem Grundsatz 5.1.1 LEP sollen in den Regionalplänen Schwerpunktbereiche für Siedlungsentwicklungen<br />

ausgewiesen werden, wobei die Flächenausweisungen für regional und überregional<br />

bedeutsame Vorsorgestandstandorte für Industrie und Gewerbe eine Mindestgröße von 25 ha nicht<br />

unterschreiten sollen. Die Vorranggebiete Großansiedlung Industrie und Gewerbe sollen ausschließlich<br />

der Realisierung von Großinvestitionen dienen.<br />

Aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht sind bei der Planungskonzeption der <strong>Regionalplan</strong>ung zur<br />

Ermittlung von Vorranggebieten Großansiedlung Industrie und Gewerbe folgende Gebiete auszuschließen:


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 27<br />

Ausschlussbereiche<br />

o Vorranggebiete Natur und Landschaft<br />

o Vorranggebiete Weinbau<br />

o Vorranggebiete Landwirtschaft<br />

o Vorranggebiete Waldschutz<br />

o Vorbehaltsgebiete Waldschutz<br />

o Vorranggebiete Waldmehrung<br />

o Vorranggebiete Wasserressource<br />

o Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />

o Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz<br />

o Vorranggebiete Hochwasser-Rückhaltebecken<br />

o regionale Grünzüge<br />

o Gebiete mit sehr hohem oder hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

(gem. FB LRP Karte 2.5 - 15)<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen<br />

o Kleinkuppenlandschaften<br />

o Extensivierungsflächen<br />

o großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

o fachrechtlich geschützte Bereiche<br />

o (soweit nicht bereits Bestandteil der regionalplanerischen Ausweisung, z. B. Flächennaturdenkmale,<br />

Überschwemmungsgebiete nach § 100 SächsWG), Trinkwasserschutzgebiete Zone<br />

I + II, Denkmalschutzgebiete, Natura 2000 - Gebiete<br />

o Siedlungen und genehmigte Bauleitplanungen (Ausnahme GE/GI-Gebiete)<br />

Darüber hinaus bestehen aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht folgende Restriktionsbereiche, die<br />

im Einzelfall zu prüfen sind:<br />

Restriktionsbereiche<br />

o Waldbestand<br />

o Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft<br />

o Zug-, Brut-, Rast- und Nahrungshabitate störungsempfindlicher Tierarten<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

o Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen Kulturdenkmal<br />

in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

o Vorbehaltsgebiete Wasserressourcen<br />

o Kaltluftentstehungsgebiete<br />

o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />

o regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />

o Grünzäsuren<br />

o Landschaftsschutzgebiete (Bestand und Planung)<br />

o Restriktionen durch Hangneigung: > 5 % im Hügelland und Bergland, > 2 % im Tiefland<br />

Von den so ermittelten potenziellen Gebieten sollten aus landschaftsrahmenplanerischer Sicht im<br />

Sinne einer Minimierung zusätzlicher Landschaftsbelastungen diejenigen zur Ausweisung durch die<br />

<strong>Regionalplan</strong>ung kommen, die folgende diesbezügliche Gunstfaktoren aufweisen:<br />

Positivkriterien<br />

o Lage im 2-km-Umkreis um BAB-Anschlussstellen<br />

o Lage im 1-km-Korridor um Bundes- und Staatsstraßen im Zuge überregionaler und regionaler<br />

Achsen<br />

o Lage im 2-km-Umkreis um Module Gütervekehrszentrum sowie Flughäfen und Verkehrslandeplätze<br />

o gute siedlungsstrukturelle Einbindung (Zentrale Orte und Verbünde, besondere Gemeindefunktion<br />

Gewerbe)<br />

o bereits vorhandene Industrie- und Gewerbestandorte mit Erweiterungsmöglichkeiten<br />

o Anbindung an Haupterschließungsstraße und Schiene<br />

o (vorhanden oder Realisierung möglich).


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 28 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass durch die <strong>Regionalplan</strong>ung weitere Belange,<br />

die nicht landschaftsrahmenplanerisch begründet sind, zu berücksichtigen sind, beispielsweise Vorrang-<br />

und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe, Vorrang-/Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />

sowie Abstände zu Einrichtungen der technischen Infrastruktur.<br />

2.2 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren<br />

Regionale Grünzüge sind siedlungsnahe, zusammenhängende Bereiche des Freiraumes mit unterschiedlichen<br />

ökologischen Funktionen oder naturnahen Erholungsmöglichkeiten, die von Bebauung im<br />

Sinne einer Besiedlung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Regionale Grünzüge<br />

sind Ziele der Raumordnung. (gemäß Kap. 5.1 LEP)<br />

Die Notwendigkeit der Freiraumsicherung durch zusammenhängende regionale Grünzüge ergibt sich<br />

aus der in den vergangenen Jahren stattgefundenen verstärkten Siedlungstätigkeit und aus dem Siedlungsdruck<br />

durch Gewerbe-, Sonder- und Wohnbauflächenansprüche. Diese Flächenansprüche beziehen<br />

sich größtenteils auf die in Siedlungsnähe vorhandenen Freiräume v. a. im Verdichtungsraum,<br />

in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum sowie im Korridor von überregionalen und regionalen<br />

Achsen.<br />

Hier besteht einerseits ein Ausgleichs- und Ergänzungsbedarf für ökologische Funktionen des Naturhaushaltes<br />

und für Erholungsfunktionen, andererseits werden als Folge der Konzentration von Siedlung<br />

und Infrastruktur die Flächen auch häufiger von direkter Inanspruchnahme für bauliche Zwecke<br />

sowie von Zerschneidungs- und Immissionsauswirkungen bedroht. Freiraumschutz bedeutet gleichzeitig<br />

eine Erhöhung der Umweltqualität für die Bewohner. Bei der Ausweisung von regionalen Grünzügen<br />

wurden neben den bestehenden Naturraumpotenzialen geplante Raumnutzungen aus der<br />

Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung berücksichtigt.<br />

Die Festlegung der regionalen Grünzüge beruht auf ökologischen Erfordernissen, die generell überörtliche<br />

Begründungszusammenhänge besitzen. Sie lassen sich nicht auf die Gemarkungen der einzelnen<br />

Gemeinden und somit auf den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Bauleitplanung beschränken,<br />

so dass nur die <strong>Regionalplan</strong>ung im Rahmen ihrer überfachlich und überörtlich räumlich koordinierenden<br />

Funktion diese Aufgabe fundiert erfüllen kann.<br />

Der regionale Grünzug ist keine flächenscharfe Ausweisung. Durch die Wahrung des regionalplanerischen<br />

Rahmencharakters verbleibt i. d. R. ein ausreichend großer kommunaler Ausformungsspielraum.<br />

Die Gemeinden sind gleichzeitig aufgefordert, mit ihrem Instrumentarium zur Gewährleistung<br />

ökologischer Austauschprozesse beizutragen und eine sinnvolle Verknüpfung zwischen regionalem<br />

Grünzug und innerörtlichen Freiflächen herzustellen bzw. zu sichern.<br />

Ein regionaler Grünzug wurde i. d. R. bei Lage im Verdichtungsraum oder in verdichteten Bereichen<br />

im ländlichen Raum, im Korridor von überregionalen und regionalen Achsen sowie in den Gebieten<br />

zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts bei Vorhandensein einer der folgenden Landschaftsfunktionen<br />

dargestellt:<br />

o Gebiet mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung<br />

o Bereich mit sehr hoher Grundwasserneubildungsrate<br />

(sehr hohe Grundwasserneubildung: > 6 l/s/km²)<br />

o Frisch- und Kaltluftbahn<br />

o Kaltluftentstehungsgebiet<br />

o Gebiete mit hohem Freiflächensicherungsbedarf aus klimatologischer Sicht<br />

o Überschwemmungsgebiet gem. §100 Abs. 1, 1a ,3 und 5 SächsWG<br />

o Trinkwasserschutzgebiet, festgesetzt (Zone I und II)<br />

o Bereich mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert (gem. FB LRP)<br />

o landschaftsprägende(r) Höhenrücken, Kuppe oder Hangbereich<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlage.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 29<br />

Ein weiteres Kriterium für die Ausweisung von regionalen Grünzügen war die mindestens zweifache<br />

Überlagerung folgender Landschaftsfunktionen:<br />

o Bereich mit hoher Grundwasserneubildungsrate<br />

(hohe Grundwasserneubildung: 5 - 6 l/s/km²)<br />

o Gebiet mit hohem landschaftsästhetischen Wert (gem. FB LRP)<br />

o Extensivierungsfläche<br />

o Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft<br />

o Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />

o Vorbehaltsgebiet Waldschutz<br />

o Vorbehaltsgebiet Wasserressource.<br />

Die Grünzäsur ist ein kleinräumiger Bereich des Freiraumes zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen<br />

und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete,<br />

insbesondere im Zuge von Achsen. Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung. (Kap. 5.1 LEP)<br />

Anlass für die Darstellung einer Grünzäsur ist die Gefahr einer so dichten Annäherung von Siedlungskörpern,<br />

dass eine visuelle Strukturierung nicht mehr gewährleistet ist. Als Siedlungskörper in diesem<br />

Sinne werden in sich geschlossene besiedelte Bereiche verstanden, die visuell als zusammengehörig<br />

empfunden werden. In der Region erfolgte die Darstellung einer Grünzäsur in der Regel bei einer<br />

Siedlungsannäherung von ca. 1000 m bis 200 m, soweit nicht bereits ein regionaler Grünzug ausgewiesen<br />

ist. Bei einem Siedlungsabstand unter 200 m ist die siedlungsgliedernde Funktion nur noch<br />

eingeschränkt oder nicht mehr wahrnehmbar, d. h., die Funktionsfähigkeit der Grünzäsur besteht in<br />

der Regel nicht mehr.<br />

Die funktionsgerechte Ausformung der nur als Symbol dargestellten Grünzäsur muss im Zusammenhang<br />

mit der Abwägung siedlungsstruktureller und freiraumbezogener Anforderungen im Rahmen der<br />

Bauleitplanung erfolgen.<br />

Entscheidende Begleitfaktoren für die Ausformung der Grünzäsur bilden die bestehenden Naturraumpotenziale<br />

(beispielsweise hohe Grundwasserneubildung, wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna),<br />

die vorhandene landschaftsgerechte Nutzung (z. B. Wiesenbereich mit Solitärbäumen und Streuobstbeständen)<br />

sowie die vorhandene Geomorphologie (z. B. Vorhandensein eines die Siedlungskörper<br />

gliedernden Höhenrückens).<br />

2.3 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen sind Gebiete, in denen auf Grund besonderer<br />

naturräumlicher Empfindlichkeiten eines oder mehrerer Schutzgüter ein hohes Gefährdungsrisiko<br />

besteht und daher besondere Anforderungen an Nutzungs- und Bewirtschaftungsformen gestellt<br />

werden müssen, um somit die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten.<br />

Als Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen sollen daher folgende Bereiche<br />

regionalplanerisch gesichert werden:<br />

o wasser- und winderosionsgefährdete Gebiete<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.7.2 und Karten 2.2 - 11 und 12)<br />

- Auf den Ackerflächen in den wassererosionsgefährdeten Gebieten sowie in den Gebieten<br />

zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts soll bei entsprechender Erosionsdisposition<br />

vor Ort ein erosionsmindernder Ackerbau durchgeführt werden. Auf besonders<br />

stark erosionsgefährdeten Bereichen von Ackerflächen soll die ackerbauliche<br />

Nutzung zugunsten einer Grünlandnutzung oder Erstaufforstung umgewandelt werden.<br />

Die Ackerflächen in den winderosionsgefährdeten Gebieten sollen unter Beachtung der<br />

Durchgängigkeit für landwirtschaftliche Großmaschinen und der Feldzufahrten mit einer<br />

gegen Winderosion schützenden Bepflanzung mit autochtonen Gehölzstrukturen (z. B.<br />

Windschutzstreifen) versehen werden.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 30 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts<br />

(s. FB LRP Kap. 2.4.3.2 i. V. m. Karte 2.4 - 4)<br />

- In Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts sind Bodennutzung<br />

und -bewirtschaftung auf die Erhaltung bzw. auf eine Erhöhung des Retentionsvermögens<br />

auszurichten.<br />

- Die naturfernen Waldbestände innerhalb der Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung<br />

des Wasserrückhalts, der wassererosionsgefährdeten Gebiete, der Gebiete mit geologisch<br />

bedingter hoher Grundwassergefährdung sowie innerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Wasserressourcen sollen, sofern sie mit den naturschutzrechtlichen Anforderungen<br />

vereinbar sind, unter Beachtung des prognostizierten Klimawandels in Bestände<br />

mit einer standortgerechten, vielfach strukturierten Dauerbestockung mit hohen<br />

Anteilen tief und intensiv wurzelnder Baumarten umgebaut werden, so dass das Retentionsvermögen<br />

erhöht und die Erosionsgefahr vermindert wird. Waldwegeplanung und -<br />

bau ist auf Erosionsminderung und auf die Beibehaltung des Wasserrückhaltevermögens<br />

auszurichten.<br />

o Siedlungsrelevante Frisch- und Kaltluftbereiche<br />

(s. FB LRP Kap. 2.4.3.8 i. V. m. Karte 2.4 - 10)<br />

- Die Funktionsfähigkeit der siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereiche ist, auch unter<br />

Beachtung des prognostizierten Klimawandels, hinsichtlich Größe, Durchlässigkeit und<br />

Qualität der Vegetationsstrukturen zu erhalten. Dazu sind Kaltluftentstehungsgebiete<br />

und Kaltluftbahnen von großflächigen Aufforstungen und Versiegelungen, abriegelnden<br />

Be- und Verbauungen sowie von luftschadstoffemittierenden Anlagen freizuhalten. Die<br />

Waldbestände der Frischluftentstehungsgebiete sind zu erhalten, in strukturierte Waldbestände<br />

umzubauen und, falls ihr Wirkungsbereich in belastete Siedlungsgebiete hineinreicht,<br />

ggf. zu erweitern.<br />

o Gebiete mit sehr hohem und hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

(s. FB LRP Kap. 2.5.3.1 i. V. m. Karte 2.5 - 15)<br />

- In den Gebieten mit sehr hohem und hohem landschaftsästhetischen Wert ist der Landschaftscharakter<br />

in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten. Dazu sollen landschaftsbildstörende<br />

Bebauungen sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastungen vermieden<br />

werden.<br />

o siedlungstypische historische Ortsrandlagen<br />

(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.6 i. V. m. Karte 2.5 - 19)<br />

- Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit siedlungsnaher Freiräume soll erhöht werden.<br />

Dazu soll die Einbindung von Siedlungen in die umgebende Landschaft durch extensive<br />

und nachhaltige Pflege ortsnaher Streuobstwiesen sowie durch Erhalt und Pflege ortstypischer<br />

Bausubstanz, wie Vierseithöfe, Fachwerkbauten und Umgebindehäuser, bewahrt<br />

bzw. durch den Neuaufbau naturraum- und siedlungstypischer Ortsrandstrukturen<br />

verbessert werden.<br />

o sichtexponierter <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.3 i. V. m. Karte 2.5 - 16)<br />

o landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen einschließlich Kleinkuppenlandschaften<br />

(s. FB LRP Kap. 2.5.3.1.4 i. V. m. Karte 2.5 - 17)<br />

- Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, der sichtexponierte <strong>Elbtal</strong>bereich<br />

und die Kleinkuppenlandschaften um Moritzburg, Langebrück und Rossendorf<br />

sind in ihrer charakteristischen Ausprägung zu erhalten. Raumbedeutsame Maßnahmen<br />

dürfen den Landschaftscharakter nicht erheblich beeinträchtigen bzw. grundlegend verändern.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 31<br />

o Gebiete mit herausragender Sichtbeziehung von und zu einem bedeutsamen historischen Kulturdenkmal<br />

in weiträumig sichtexponierter Lage<br />

(s. Karte B dieses Anhangs und FB LRP Kap. 2.5.3.1.5 i. V. m. Karte 2.5 - 18)<br />

- Die Gebiete mit herausragenden Sichtbeziehungen von und zu einem bedeutsamen historischen<br />

Kulturdenkmal in weiträumig sichtexponierter Lage sowie die siedlungstypischen<br />

historischen Ortsrandlagen sind von sichtverschattender bzw. landschaftsbildstörender<br />

Bebauung freizuhalten.<br />

2.4 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft<br />

Bei „Sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft“ handelt es sich um Gebiete, in denen eines<br />

oder mehrere Schutzgüter wie Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie Landschaftsbild<br />

erheblich beeinträchtigt sind.<br />

Als sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft sollen daher folgende im FB LRP Kap. 2 bereits<br />

eingehend dargestellte Bereiche regionalplanerisch gesichert werden:<br />

o stark saure Böden<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.8.2 und Karte 2.2 - 16)<br />

- In den stark sauren Böden sind Maßnahmen zu ergreifen, die, sofern sie mit den naturschutz-<br />

und gewässerfachlichen Anforderungen vereinbar sind, den pH-Wert langfristig<br />

wieder ansteigen lassen.<br />

o Gebiete mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung<br />

(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 12)<br />

- In Gebieten mit geologisch bedingter hoher Grundwassergefährdung ist der hohen Empfindlichkeit<br />

des Grundwassers aufgrund fehlender geologischer Deckschichten mit<br />

Schutzfunktion gegenüber Schadstoffeinträgen durch angepasste Bewirtschaftungsformen/Nutzungen<br />

Rechnung zu tragen.<br />

- Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die in Gebieten mit geologisch bedingter hoher<br />

Grundwassergefährdung liegen und/oder als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Natur und<br />

Landschaft und/oder als Vorrang-/Vorbehaltsgebiet Wasserressourcen ausgewiesen<br />

sind, soll bevorzugt eine Erhöhung des Umfanges ökologischen Landbaus erfolgen.<br />

Der ökologisch bewirtschaftete Flächenanteil soll erhöht werden; Flächenverlusten für<br />

den ökologischen Landbau ist zu begegnen.<br />

o Extensivierungsflächen innerhalb und außerhalb von Auenbereichen<br />

(Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial)<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.6 und Karte 2.2 - 5)<br />

- Die Extensivierungsflächen innerhalb von Auenbereichen sind mittel- bis langfristig so zu<br />

entwickeln, dass ein hoher Natürlichkeitsgrad und eine Erhöhung des Retentionsvermögens<br />

erreicht werden. Dazu soll eine Wiedervernässung noch vorhandener bzw. bodenkundlich,<br />

hydrogeologisch nachweisbarer Nassbereiche und Altarme angestrebt werden.<br />

Der Bestand an naturnahen Ufergehölzen soll erhalten und ergänzt werden. Die Maßnahmen<br />

sind so durchzuführen, dass vorhandene naturnahe Bereiche der Aue nicht gestört<br />

werden.<br />

- Die Extensivierungsflächen außerhalb von Auenbereichen sollen mittel- bis langfristig so<br />

entwickelt werden, dass eine Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens durch standortgerechte<br />

Nutzung oder ggf. auch durch Sukzession erreicht wird.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 32 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

-<br />

o ausgeräumte Agrarflächen<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.7.2 und Karte 2.2 - 13)<br />

- Auf ausgeräumten Agrarflächen sollen landschaftsgliedernde Gehölzstrukturen und<br />

Ackerrandstreifen in Anbindung an das ökologische Verbundsystem und unter Ausnutzung<br />

der bereits vorhandenen gliedernden Landschaftselemente (Wege, Gräben, Böschungen,<br />

Fließgewässer u. a.) bei Beachtung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen<br />

der Landwirtschaft geschaffen werden.<br />

Die Erhaltung der landschaftsgliedernden Gehölzstrukturen sowie die Erhaltung und Entwicklung<br />

gestufter und strukturreicher Waldränder bei an ausgeräumten Agrarflächen<br />

angrenzender Nutzungsart Wald soll durch Einhaltung der Anforderungen der guten<br />

fachlichen Praxis bei der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

gewährleistet werden.<br />

o Bergbaufolgelandschaft<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.7.5 und Karte 2.2 - 10)<br />

- Für die im Zusammenhang mit dem Altbergbau stehenden Halden und Industriellen Absetzanlagen<br />

(IAA) soll eine landschaftsgerechte und, sofern bekannt, auf konkrete<br />

Nachnutzungsziele orientierte nachträgliche Wiedernutzbarmachung erfolgen.<br />

o Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />

(s. FB LRP Kap. 2.2.8.1 und Karte 2.2 - 15)<br />

- In den Aueböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten<br />

sind weitergehende Untersuchungen hinsichtlich ihrer genauen Ausdehnung<br />

und ihres Gefährdungspotenzials durchzuführen.<br />

o Gebiete mit anthropogen bedingter hoher Boden- und/oder Grundwasserkontamination<br />

(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 16)<br />

- In den Gebieten mit anthropogen bedingter hoher Boden- und/oder Grundwasserkontamination<br />

sind unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Erfordernisse auf der<br />

Grundlage von Gefährdungsgutachten Dekontaminationsmaßnahmen bzw. Sicherungsmaßnahmen<br />

durchzuführen. Mittel- bis langfristig soll eine Grundwasserbeschaffenheit<br />

erreicht werden, die der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

entspricht.<br />

o regional bedeutsame Altlasten<br />

(s. FB LRP Kap. 2.3.2.1 und Karte 2.3 - 16)<br />

- Die regional bedeutsamen Altlasten sind so zu sanieren, dass unter Beachtung der planungsrechtlich<br />

zulässigen Nutzung der Fläche dauerhaft keine Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.<br />

o Waldschadensgebiete<br />

(s. FB LRP Kap. 2.4.6.1 und Abb. 2.4 - 8)<br />

- Die immissionsgeschädigten Waldbestände innerhalb der Revitalisierungszone sind unter<br />

Beachtung naturschutzfachlicher Belange zu revitalisieren und in vielfältig strukturierte<br />

und an die langfristigen Standortveränderungen einschließlich des Klimawandels angepasste<br />

Dauerbestockungen zu überführen.<br />

o regionale Schwerpunkte der Fließgewässersanierung und der Fließgewässeröffnung<br />

- Gewässerausbaumaßnahmen sollen naturnah und landschaftsgerecht gestaltet, durch<br />

Maßnahmen der Renaturierung begleitet sowie ökologisch verträglich durchgeführt werden.<br />

Dabei ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Organismen schädigungsfrei<br />

sowohl stromauf wie auch stromab zu gewährleisten bzw. soweit wie möglich wiederherzustellen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 33<br />

- Die regionalen Schwerpunkte der Fließgewässersanierung sollen hinsichtlich ihrer Gewässerstruktur<br />

vorrangig saniert bzw. weiter untersucht werden.<br />

- In den regionalen Schwerpunkten der Fließgewässeröffnung soll der Rückbau von verrohrten<br />

und die Renaturierung von naturfern ausgebauten einschließlich querverbauten<br />

Fließgewässern bzw. -abschnitten unter Beachtung der Hochwasserabflussfunktion des<br />

jeweiligen Fließgewässers durchgeführt werden. Dabei sollen die Voraussetzungen für<br />

eine Entwicklung naturnaher Ufergehölze geschaffen werden.<br />

Die im FB LRP Kap. 2.3.1.1 aufgeführten signifikanten Belastungen wirken sich sowohl qualitativ als<br />

auch quantitativ unterschiedlich auf den Zustand der Fließgewässer aus. Im Rahmen der Umsetzung<br />

der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden zur Ermittlung der Auswirkungen Einzelkomponenten<br />

bzw. Hilfsgrößen zur Beurteilung der Zielerreichung (bis 2015) der Umweltqualitätsnormen für den<br />

Oberflächenwasserkörper nach Artikel 4 WRRL verwendet. Es sollten alle Fließgewässerabschnitte<br />

mit der Einstufung „Zielerreichung unwahrscheinlich“, die nicht als Auenbereiche mit hohem Natürlichkeitsgrad<br />

gemäß FB LRP Kap. 2.1.2 bewertet worden sind, regionalplanerisch ausgewiesen werden.<br />

Desweiteren sollten die Maßnahmen, welche die Renaturierung von verrohrten oder begradigten<br />

Fließgewässerabschnitten zum Ziel haben, als regionale Schwerpunkte der Fließgewässeröffnung<br />

ausgewiesen werden.<br />

2.5 Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume (USR)<br />

Großflächig unzerschnittene störungsarme Räume stellen ein besonderes Schutzgut dar. Sie besitzen<br />

eine hohe ökologische Ausgleichsfunktion gegenüber dem stark anthropogen überprägten Umland<br />

und stellen „Ruhezonen" für Flora und Fauna dar, die durch geringe verkehrsbedingte Lärm- und<br />

Störeinwirkungen charakterisiert werden. Des Weiteren dienen diese großflächig unzerschnittenen<br />

störungsarmen Räume aufgrund ihrer Ausdehnung, ihrer geringen technischen Vorbelastung und<br />

Lärmbelastung und der guten lufthygienischen Bedingungen der landschaftsbezogenen Erholung.<br />

Die relative Störungsarmut macht diese Räume besonders bedeutsam für störungsempfindliche bzw.<br />

wandernde Tierarten mit großräumigen Biotopansprüchen. Hier befinden sich oftmals Rückzugsgebiete<br />

von bedrohten Tieren und Pflanzen, die ansonsten in kleinteiligeren Räumen keine Überlebenschance<br />

haben. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Faktor für die Ansiedlung störungsempfindlicher<br />

Arten. Tierarten mit großem Raumanspruch unterliegen auch zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch<br />

Überfahren/Kollision mit Fahrzeugen.<br />

Tierarten mit geringer Mobilität benötigen zur Erhaltung der Vorkommen gleichfalls ausreichend große<br />

bzw. vernetzte Lebensräume (z. B. flugunfähige Arten, bestimmte Wald bewohnende Arten). Arten,<br />

die beispielsweise saisonal oder während ihrer Entwicklung einen Lebensraumwechsel ausführen,<br />

benötigen ein spezifisches Mosaik von Lebensräumen. Hinsichtlich der Ernährungsweise können sich<br />

auch spezielle Gefährdungen für Nahrungsspezialisten ergeben, die z. B. an bestimmte Pflanzenarten<br />

gebunden sind und solchen, die die Spitzenglieder von Nahrungsnetzen bilden. Spitzenglieder von<br />

Nahrungsnetzen unterliegen zusätzlichen Gefährdungen z. B. durch Schadstoffanreicherung in der<br />

Nahrung (Greifvögel, Fischotter). Darüber hinaus bieten ausgewählte großflächig unzerschnittene<br />

störungsarme Räume mit darin enthaltenen Schutzgebieten (Natura 2000, NSG) wertvolle Potenziale<br />

für den Prozessschutz (Naturentwicklung, Sukzession).<br />

Die großflächig unzerschnittenen störungsarmen Räume sind insbesondere bei der Verkehrswegeplanung<br />

oder beim Ausbau von Siedlungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, so dass<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung der hohen ökologischen Funktionsfähigkeit (Arten- und Biotopschutz,<br />

Wasserhaushalt, klimatischer Ausgleichsraum) und landschaftlichen Attraktivität (landschaftsbezogene<br />

Erholung) verhindert wird.<br />

Bei der Ermittlung der in Karte 6 des LEP ausgewiesenen großflächig unzerschnittenen störungsarmen<br />

Räume ist gemäß Begründung zu G 4.2 LEP aufgrund fehlender Daten keine grenzüberschreitende<br />

Betrachtung erfolgt. Für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> bestand daher hinsichtlich der<br />

Bereiche zum Land Brandenburg und zu Tschechien Konkretisierungsbedarf.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 34 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bezüglich der Ausweisungsgrundlage „Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge“ wurde im LEP der<br />

Grenzwert für eine zerschneidende Wirkung einer Straße von 2000 Kfz/Tag angewendet (Stand<br />

2000). Im Rahmen der Aktualisierung und Ausformung wurde entsprechend dem diesbezüglich bundesweiten<br />

Kenntniszuwachs bei der Ermittlung der USR ein Grenzwert für eine zerschneidende Wirkung<br />

einer Straße von 1000 Kfz/Tag (Stand 2004) zu Grunde gelegt.<br />

Die in Karte 2.1 - 6 des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan dargestellten großflächig unzerschnittenen<br />

störungsarmen Räume sind durch die Anwendung folgender Kriterien grenzüberschreitend ermittelt<br />

worden:<br />

o keine Zerschneidungswirkung durch Siedlungen<br />

(vorhandene Siedlungen haben eine Längsausdehnung unter 1 km, Bebauung ist nur straßenbegleitend<br />

und einreihig)<br />

o keine Zerschneidungswirkung durch Straßen<br />

(keine Autobahnen und Bundesstraßen;<br />

nur Staats- und Kreisstraßen mit einer Belegung unter 1000 Kfz am Tag<br />

[Quelle: Verkehrsmengenkarte 2004, SMWA])<br />

o keine zweigleisigen Bahnlinien<br />

o Flächengröße von mindestens 40 km²<br />

(wenn ein USR über die Regionsgrenze hinausreicht und insgesamt größer als 40 km² ist, so<br />

gilt die anteilige Regionsfläche ebenfalls als USR).<br />

2.6 Landschaftsplanerische Belange bei der Ausweisung von Tourismusgebieten<br />

Das regionalplanerische Konzept zur Ermittlung der Tourismusgebiete soll auf der Grundlage des<br />

tatsächlich erreichten Standes der Tourismusentwicklung und -intensität sowie auf der Grundlage<br />

einer Einschätzung der vorhandenen Entwicklungspotenziale unter Beachtung der ökologischen und<br />

kulturlandschaftlichen Belange aufgestellt werden.<br />

Gebiete mit bereits vorhandenem Tourismus<br />

Sie unterscheiden sich gegenüber anderen Gebieten dadurch, dass in diesen Gebieten der Tourismus,<br />

insbesondere der übernachtungsgebundene Tourismus, eine hervorgehobene Bedeutung gegenüber<br />

den umgebenden Gebieten besitzt.<br />

Als Ausweisungskriterien sollen dabei herangezogen werden:<br />

a) die Gebiete mit einer gegenüber dem umgebenden Raum herausgehobenen gemeindebezogenen<br />

Tourismusintensität<br />

b) die Prägung des Gebietes mit Kur- bzw. Erholungsorten sowie das Vorhandensein von Campingplätzen<br />

c) die Eignung des Gebietes zur landschaftsbezogenen Erholung entsprechend<br />

FB LRP Kap. 2.5.4.1<br />

d) die touristische Ausstattung hinsichtlich des Freizeit- und Erholungsangebotes entsprechend<br />

FB LRP Kap. 2.5.4.1.<br />

Gebiete mit Eignung/Ansätzen für eine touristische Entwicklung<br />

Hinsichtlich der touristischen Eignung der Gebiete wird auf die o. g. Kriterien c) und d) zurückgegriffen,<br />

wobei hier auch Gebiete einbezogen werden können, die eine netzartige Verbindung der Gebiete<br />

mit bereits vorhandenem Tourismus durch geeignete Korridore (z. B. entlang von touristischen Wegen)<br />

ermöglichen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 35<br />

Des Weiteren können durch eine Reihe von Regionalinitiativen in der Planungsregion (z. B. Regionen<br />

aktiv, Leader+- Gebiete, Klosterbezirk Altzella) Potenziale für eine touristische Entwicklung in vor allem<br />

ländlich geprägten Regionen herangezogen werden. Ansätze für eine touristische Entwicklung<br />

zeigen sich durch eine vermehrte Anzahl von Übernachtungs- und Tagesgästen bzw. dem Nachfragen<br />

touristischer Angebote und sind vor allem durch die in diesen Gebieten befindlichen Tourismusschwerpunkte<br />

vorhanden.<br />

Da es sich bei den ausgewiesenen Tourismusgebieten um landschaftlich attraktive, aber auch um<br />

ökologisch sehr sensible Räume handelt, ergeben sich hieraus notwendigerweise Beschränkungen in<br />

Richtung Ausbau im Bestand, Revitalisierung sowie Qualitätsverbesserung der vorhandenen Angebote.<br />

Hierbei sind besonders die Nationalparkregion Sächsische Schweiz mit dem Nationalpark sowie<br />

das <strong>Osterzgebirge</strong> in seinem Charakter als Landschaftsschutzgebiet zu nennen.<br />

Regional bedeutsame Schwerpunkte des Tourismus<br />

Neben den landesweit bedeutsamen Tourismusschwerpunkten Städtetourismus Dresden, Meißen,<br />

Pirna und Riesa gibt es im Zusammenhang mit ihrer Bedeutung vor allem für den Ausflugs- und Naherholungsverkehr<br />

eine Reihe von Städten und Gemeinden oder Teile von ihnen, die regionalbedeutsame<br />

Schwerpunkte des Tourismus darstellen. Diese Orte können in Gebieten mit bereits vorhandenem<br />

Tourismus wesentliche Kristallisationspunkte darstellen und in Gebieten mit Eignung/Ansätzen<br />

für eine touristische Entwicklung ausgehend von den touristischen Angeboten in diesem Ort auch die<br />

touristische Entwicklung des umgebenden Gebietes maßgebend unterstützen.<br />

Die Ausweisung soll auf Grundlage folgender Kriterien erfolgen:<br />

o Orte mit landesbedeutsamen Zielen des Ausflugsverkehrs<br />

o Orte mit einem regionalbedeutsamen touristischen Ziel (z. B. Burg oder Schloss, Museum,<br />

besondere landschaftliche Attraktivität u. ä.) in Kombination mit weiteren überörtlichen touristischen<br />

Zielen<br />

o Orte an einem sächsischen Badegewässer<br />

o Gemeinden, die aufgrund der Wanderwegdichte in Verbindung mit einem umfangreichen touristischen<br />

Angebot ein erhöhtes Naherholungspotenzial darstellen<br />

o Orte mit einem Campingplatz (> 200 Stellplätze)<br />

o Orte in einem Wintersportgebiet (ab einer Höhenlage von 600 m ü. NN, vorhandene Wintersportinfrastruktur).<br />

Primäres Anliegen ist es, die für diese Orte wesentlichen touristischen Anziehungspunkte nachhaltig<br />

zu bewahren, zu pflegen und dem Tourismus in geeigneter Form zugänglich zu halten bzw. zu machen.<br />

Kur- und Erholungsorte<br />

Die Entwicklung von Kur- und Erholungsorten soll durch die Verbesserung und den Ausbau kurgemäßer<br />

und touristischer Infrastruktur so unterstützt werden, dass die Erhaltung des Bestandsschutzes<br />

bzw. Neuprädikatisierung als staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte möglich ist.<br />

Entsprechend der zuletzt am 02.02.2004 geänderten VO über die Voraussetzungen der Anerkennung<br />

als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen wurde der Bestandsschutz für die nicht neuprädikatisierten<br />

Orte in der Region (bis auf Saupsdorf) aufgrund der Hochwasserereignisse 2002 bis 2010<br />

verlängert.<br />

Darüber hinaus wird das Anerkennungsverfahren als Kneippkurort für den Kurort Hartha (Stadt Tharandt)<br />

vorbereitet und für die Gemeinde Kreischa langfristig die staatliche Anerkennung als Kurort<br />

(vorerst die Anerkennung als Erholungsort) angestrebt.<br />

Weiterhin ist für die Gesamtgemeinde Kirnitzschtal sowie für die Ortsteile Rugiswalde (Stadt Neustadt<br />

i. Sa.), Zinnwald-Georgenfeld (Stadt Altenberg) und Grund (Stadt Wilsdruff) jeweils die Anerkennung<br />

als staatlich anerkannter Erholungsort durch die Gemeinde beabsichtigt.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 36 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Ferienstraßen<br />

Sie sind aufgrund ihres überregionalen Bekannheitsgrades und ihrer Vermarktung geeignet, wesentliche<br />

Entwicklungsimpulse für die bestehenden Tourismusgebiete und -schwerpunkte sowie für deren<br />

Verbindung und thematische Vernetzung zu geben. Darüber hinaus können sie Ansätze einer touristischen<br />

Entwicklung in dafür geeigneten Gebieten unterstützen.<br />

In der Region sind folgende Ferienstraßen vorhanden:<br />

o „Sächsische Weinstraße“<br />

o „FERIENSTRASSE SILBERSTRASSE“ mit Fortführung im Landkreis Mittelsachsen<br />

o „Deutsche Alleenstraße“ mit Anbindung an die Landkreise Mittelsachsen sowie Nordsachsen.<br />

Mit den Ferienstraßen werden wertvolle Elemente der Kulturlandschaft, z. B. Weinberge, Zeugnisse<br />

des ehemaligen Bergbaus bzw. Alleebäume erlebbar gemacht und ein Beitrag für deren Schutz geleistet.<br />

Besondere Bedeutung hat die Erhaltung und Förderung des Weinanbaus entlang der „Sächsischen<br />

Weinstraße“. Die unter FB LRP Kap. 3.3.1.4 empfohlene Festsetzung der bestehenden Weinbauflächen<br />

als „Vorranggebiete Weinbau“ begründet sich damit nicht nur aus landwirtschaftlichen und<br />

kulturlandschaftspflegerischen, sondern auch aus tourismuswirtschaftlichen Aspekten. Der weiteren<br />

thematischen Ausgestaltung durch Erlebnisangebote wird eine stärkere Inwertsetzung der bestehenden<br />

Potenziale entlang der Ferienstraßen und damit eine qualitative Verbesserung des touristischen<br />

Angebotes ermöglicht.<br />

Auch abseits der Ferienstraßen gibt es in der Region eine Vielzahl historischer, technischer und industrieller<br />

Denkmale, die aus touristischer Sicht Potenziale für Erlebnisangebote darstellen (vgl. hierzu<br />

auch FB LRP Kap. 2.5.2) Diese sollen vermehrt zur touristischen Entwicklung genutzt werden. Mittlerweile<br />

wurden v. a. durch das Engagement einzelner Regionalinitiativen verschiedene Vernetzungsprojekte,<br />

wie „Historische Poststraße“, „Montanregion Erzgebirge“, „Via regia“ initiiert, die eine stärkere<br />

Nutzung dieser Potenziale anstreben.<br />

Touristisches Wegenetz<br />

Der Erhaltung und dem Ausbau des touristischen Wegenetzes (v. a. das Wander-, Radwander- und<br />

Reitwegenetz) sowie der Einrichtungen des Wasserwandertourismus kommt eine besondere Bedeutung<br />

zu, da hiermit die Entwicklung eines i. d. R. natur- und umweltverträglichen Tourismus ermöglicht<br />

wird. Außerdem sind die touristischen Wegesysteme geeignet, bestehende touristische Erlebnisangebote<br />

miteinander zu verbinden und zu vernetzen.<br />

Das Wanderwegenetz soll in natur- und landschaftsverträglicher Weise ausgebaut, optimiert und touristisch<br />

attraktiv gestaltet werden.<br />

In der Region ist ein Netz von über 3100 km markierten Wanderwegen (eigene Erhebungen, Stand<br />

2005) vorhanden. Hervorzuheben sind dabei aufgrund ihres gebietsverbindenden Charakters die<br />

Fern- und Gebietswanderwege, deren touristische Bedeutung durch eine entsprechende Beschilderung<br />

und Anbindung touristischer Angebote sowie durch eine entsprechende Vermarktung jedoch<br />

noch erhöht werden soll.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 37<br />

Dazu gehören:<br />

Europäische Fernwanderwege<br />

Europäischer Fernwanderweg E3 (Atlantik - Ardennen - Erzgebirge - Karpaten - Schwarzes Meer),<br />

Europäischer Fernwanderweg Eisenach - Budapest (EB)<br />

Nationale Fernwanderwege (auch als Weitwanderwege bezeichnet)<br />

Wanderweg der Deutschen Einheit,<br />

Nationaler Fernwanderweg Görlitz - Greiz,<br />

Nationaler Fernwanderweg Ostsee - Saaletalsperren,<br />

Nationaler Fernwanderweg Zittau - Wernigerode<br />

Gebietswanderwege<br />

Gebietswanderweg „Lausitzer Schlange“,<br />

Dichter-Maler-Musiker-Weg,<br />

Sächsischer Weinwanderweg,<br />

Ökumenischer Pilgerweg<br />

und weitere auch nicht mit thematischer Bezeichnung versehene Wanderwege.<br />

Mit dem Ausbau des markierten Wanderwegenetzes wird nicht nur die Erholungsfunktion verbessert,<br />

sondern auch die touristische Nutzung der Gebiete auf bestimmte Wege konzentriert. Diese Bündelung<br />

trägt zur Schonung ökologisch besonders sensibler Landschaftsräume bei.<br />

Der breite Elbestrom im landschaftlich attraktiven <strong>Elbtal</strong>, das sich regionsübergreifend, sowohl im Norden<br />

als auch in Richtung Tschechische Republik weiter fortsetzt, bietet sich für eine touristische Nutzung<br />

an. Die Elbe verfügt über beste Voraussetzungen für die Entwicklung des Wassersports und des<br />

Wassertourismus. Dabei sind die Belange von Natur und Landschaft zu beachten.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 38 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

3 Maßnahmekatalog Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die Umsetzung der verschiedenen fachlichen Zielstellungen sowie der Maßnahmen und Erfordernisse<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgt auf ganz unterschiedlichen Handlungsfeldern<br />

und Ebenen. Die fachlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege können in aller Regel<br />

nur in enger Abstimmung mit den verschiedenen Landnutzungsinteressen und in kooperativer Zusammenarbeit<br />

mit Grundstückseigentümern und -nutzern erreicht werden. Nachfolgend sind für die<br />

Umsetzung wichtige Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit fachlich relevanten<br />

Hinweisen dargestellt.<br />

Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele und die für ihre Verwirklichung notwendigen Erfordernisse<br />

und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum zu<br />

erarbeiten.<br />

Den fachlichen Rahmen stellt auf Landesebene das in den Landesentwicklungsplan integrierte Landschaftsprogramm<br />

dar. Daraus leiten sich fachliche Anforderungen an die nachgeordneten Ebenen der<br />

regionalen (Landschaftsrahmenpläne) und kommunalen (Landschafts- bzw. Grünordnungspläne)<br />

Landschaftsplanung ab.<br />

Die Landschaftsplanung soll dafür Sorge tragen, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

bereits bei der Vorbereitung von Planungsentscheidungen berücksichtigt werden. Sie<br />

bildet damit eine wichtige Grundlage für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

und ist gemäß Naturschutzgesetz als Maßstab für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />

von Planungen und Maßnahmen heranzuziehen.<br />

Diese Aufgabe erfordert eine alle Naturgüter sowie das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene<br />

Erholung umfassende Bearbeitung in den Landschaftsplänen. Der Arten- und Biotopschutz ist in diesem<br />

Zusammenhang ein besonders wichtiges Anliegen. Eine Beschränkung der Landschaftsplanung<br />

allein auf den Arten- und Biotopschutz füllt jedoch den gesetzlichen Auftrag eindeutig nicht aus. Der<br />

Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan trägt dem Rechnung und formuliert für alle Naturgüter sowie für<br />

das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung fachliche Ziele sowie Erfordernisse und<br />

Maßnahmen, die mit der örtlichen Landschaftsplanung weiter zu konkretisieren ist.<br />

Für ausgewählte Themen (z. B. ökologisches Verbundsystem, vorbeugender Hochwasserschutz, Gebiete<br />

mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz, für das Landschaftserleben oder für die Verbesserung<br />

des Wasserrückhaltevermögens) enthält der Fachbeitrag in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan<br />

Integrationsanforderungen an den <strong>Regionalplan</strong>.<br />

Das klassische naturschutzrechtliche Instrument zur Vermeidung und zur Kompensation von Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes ist die Eingriffsregelung. Die Eingriffsregelung<br />

dient der Sicherung des „Status quo“ auch außerhalb von Schutzgebieten. Um den Vollzug<br />

der Eingriffsregelung zu optimieren, wurden Handlungsempfehlungen zur Bewertung von Eingriffen in<br />

Natur und Landschaft erarbeitet. Diese sollen künftig bei der Eingriffsbeurteilung angewendet werden<br />

und so zu einer einheitlichen Handhabung der Bemessung von Kompensationsforderungen beitragen.<br />

Aus Sicht der Landschaftsplanung ist bei der Bearbeitung der Eingriffsregelung u. a. Folgendes zu<br />

beachten:<br />

1. Die Bearbeitung der Eingriffsregelung muss alle Naturgüter des Naturschutzgesetzes umfassen.<br />

Eine bloße Beschränkung auf die Ermittlung der Biotope ist unzureichend und deckt den<br />

fachrechtlichen Planungsauftrag nicht ab.<br />

2. Um die Wirksamkeit der Kompensation im Zuge von Ersatzmaßnahmen zu erhöhen, ist es<br />

sinnvoll, die Kompensation in für die Landschaftsentwicklung und -erhaltung prioritäre Räume<br />

zu lenken und Kompensationsmaßnahmen dort zu bündeln.<br />

Beispielsweise können geeignete Maßnahmen in den sachlichen und räumlichen Schwerpunkten<br />

des ökologischen Verbundsystems angesiedelt werden, soweit sie mit den Entwicklungszielen<br />

für diese Räume übereinstimmen. Grundsätzlich sind zur Kompensation versiegelungswirksamer<br />

Vorhaben primär geeignete Entsiegelungsmaßnahmen umzusetzen.<br />

Bei unvermeidbaren Eingriffen in Lebensräume gefährdeter Arten sind funktionsfähige Ersatzlebensräume<br />

bereits vor Maßnahmenbeginn zur Verfügung zu stellen, sofern entsprechende<br />

Vorkommen zu erlöschen drohen.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 39<br />

3. Zur Erleichterung der Umsetzung von Ersatzmaßnahmen in Verbindung mit Zielen der Landschaftsplanung<br />

werden die Entwicklung und die Nutzung von Flächen- und Maßnahmenpools<br />

18 bzw. Ökokonten unterstützt (s. Sächsische Ökokonten-Verordnung v. 02.07.2008).<br />

4. Es ist darauf zu achten, dass die für den ökologischen Verbund erforderlichen Kernflächen<br />

und Verbindungsflächen sowie Verbindungselemente in funktionsfähigem Umfang erhalten<br />

bleiben. Dies gilt entsprechend für Eingriffe in Natura 2000-Gebiete, soweit sie nach Prüfung<br />

der Verträglichkeit zulässig sind.<br />

Die Flächen des ökologischen Verbundsystems besitzen insbesondere hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />

als Lebensraum für Pflanzen und Tiere eine differenzierte Wertigkeit, aus der sich ein unterschiedlicher<br />

Handlungsbedarf ableiten lässt (s. Karte D dieses Anhangs sowie Karte 2.1 - 10 des Fachbeitrages<br />

Landschaftsrahmenplan).<br />

Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorranggebieten Natur und Landschaft<br />

(Anspruch)<br />

Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />

Sicherung und Erhalt<br />

[58 % der Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Pflege und Entwicklung<br />

[16 % der Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Herstellung und Entwicklung<br />

[26 % der Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />

FFH-Gebiete<br />

Nationalpark<br />

Naturschutzgebiete<br />

Flächennaturdenkmale<br />

Flächen mit sehr hohem Natürlichkeitsgrad<br />

Biotoptypen mit hohem Wert<br />

SPA-Gebiete<br />

Naturschutzgroßprojekt<br />

geplante Naturschutzgebiete<br />

geplante Flächennaturdenkmale<br />

Habitatverbundflächen<br />

Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />

Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />

Auenbereiche<br />

Pufferflächen<br />

Ableitung des Handlungsbedarfs in den Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft<br />

(Anspruch)<br />

Handlungsbedarf Bewertungskriterien<br />

Sicherung und Erhalt<br />

[88 % der Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Pflege und Entwicklung<br />

[9 % der Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Herstellung und Entwicklung<br />

[3 % der Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft]<br />

Biotoptypen mit sehr hohem Wert<br />

SPA-Gebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Flächennaturdenkmale<br />

Flächen mit mittlerem Natürlichkeitsgrad<br />

großflächig unzerschnittene störungsarme Räume<br />

Gebiete mit sehr hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

Biotoptypen mit hohem Wert<br />

geplante Landschaftsschutzgebiete<br />

Habitatverbundflächen<br />

Gebiete mit hohem landschaftsästhetischen Wert<br />

Biotoptypen mit mittlerem Wert<br />

Gebiete mit mittlerem landschaftsästhetischem Wert<br />

Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial<br />

Auenbereiche und Pufferflächen<br />

18 Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat die Sächsische Landsied-<br />

lung GmbH 2005 einen regionalen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftiger Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft für die Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> erstellt; die konkreten Maßnahmen liegen<br />

den unteren Naturschutzbehörden vor.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 40 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Während die Eingriffsregelung bei allen Vorhaben, die der Eingriffsdefinition unterfallen, zur Anwendung<br />

kommt, beschränkt sich die mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht eingeführte<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung auf Vorhaben, die Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete (Gebiete<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung [SCI - Sites of Community Interest] und Europäische Vogelschutzgebiete<br />

[SPA - Special Protection Areas]) haben können.<br />

Maßstäbe für die Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen durch Projekte und Pläne,<br />

beispielsweise des <strong>Regionalplan</strong>s, sowie seine Verträglichkeit (Verträglichkeitsprüfung) mit dem günstigen<br />

Erhaltungszustand der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete<br />

sind die gebietsspezifischen Erhaltungsziele sowie ihre inhaltliche Ausfüllung und Bewertung<br />

des günstigen Erhaltungszustands in den Managementplänen dieser Gebiete.<br />

Im Vorfeld von Vorhaben, die nach den Vorgaben der UVP-Richtlinie (Richtlinie 85/337/EWG über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, geändert durch<br />

Richtlinie 97/11/EG), des UVP-Gesetzes des Bundes (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)<br />

oder des sächsischen UVP-Gesetzes (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat<br />

Sachsen) UVP-pflichtig sind, ist eine Prüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich.<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 SächsLPlG ist bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen<br />

eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme<br />

durchzuführen.<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 SächsLPlG umfasst die Umweltprüfung auch die Prüfung der Verträglichkeit mit<br />

den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen<br />

Vogelschutzgebietes (Natura 2000 - Gebiete).<br />

Der Umweltbericht enthält insoweit auch eine zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen des<br />

Plans auf die Gebiete und Arten, die gemäß FFH- und SPA-Richtlinien geschützt sind.<br />

Mit der Umweltprüfung von Plänen bestehen in einer sehr frühen Entscheidungsphase Möglichkeiten,<br />

auf die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken.<br />

Kernstück der Umweltprüfung ist der Umweltbericht.<br />

Viele der für den Umweltbericht erforderlichen Grundlagen sind im vorliegenden Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan<br />

erarbeitet worden und können für den Umweltbericht genutzt werden. Der Umweltbericht<br />

ersetzt allerdings nicht die fachlich begründeten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege, die mit der Landschaftsplanung weiterhin darzustellen sind.<br />

3.1 Das aktuelle Schutzgebietssystem in der Region<br />

Die aktuelle Schutzgebietskulisse in der Region besteht aus einer Vielzahl von zu unterschiedlichen<br />

Zeiten und nach unterschiedlichen Gesichtspunkten ausgewählten und festgesetzten Schutzgebieten.<br />

Nicht immer werden die bestehenden Rechtsgrundlagen den Anforderungen eines modernen Naturschutzes<br />

gerecht. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Anforderungen, die sich aus der Vernetzung<br />

von Lebensräumen in Verbindung mit der Sicherung des Biotopverbunds und der Natura 2000-<br />

Gebiete ergeben. Vor diesem Hintergrund sind weitere Überlegungen zur konzeptionellen Einordnung<br />

des Schutzgebietssystems erforderlich.<br />

Die Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind in Karte C dieses Anhangs dargestellt und in den Anlagen<br />

3 bis 6 dieses Anhangs tabellarisch erfasst.<br />

Nationalparkregion<br />

„Die Nationalparkregion „Sächsische Schweiz“ - bestehend aus dem Nationalpark und dem Landschaftsschutzgebiet<br />

- soll naturräumlich einheitlich, aber hinsichtlich des Schutzzwecks abgestuft zu<br />

einem international anerkannten Großschutzgebiet entwickelt werden. Mit dem Nationalpark und dem<br />

Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ sollen auf sächsischer Seite die Voraussetzungen<br />

geschaffen werden für eine mit den angrenzenden tschechischen Schutzgebieten Nationalpark „Böhmische<br />

Schweiz“ und Landschaftsschutzgebiet „Elbsandsteingebirge“ abgestimmte, grenzüberschreitende<br />

Pflege und Entwicklung der Sächsisch - Böhmischen - Schweiz. Das Landschaftsschutzgebiet<br />

soll außerdem Puffer-, Vernetzungs- und Ergänzungsfunktionen für den Nationalpark übernehmen.“<br />

[Z 4.1.6 LEP]


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 41<br />

Es soll angestrebt werden, eine räumliche Verbindung der beiden Teile des Nationalparks „Sächsische<br />

Schweiz" über das Sebnitz-/Schwarzbachtal und das Keilholz im Rahmen des Schutzgebietssystems<br />

zu schaffen.<br />

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der Tschechischen Republik soll die Aufnahme<br />

der Sächsischen und Böhmischen Schweiz als UNESCO - Welterbe (Natur) angestrebt werden.<br />

Naturschutzgebiete<br />

(s. Anlage 3)<br />

In der Region sind derzeit 48 Naturschutzgebiete festgesetzt. Obwohl die durchschnittliche Flächengröße<br />

62 ha beträgt, sind nur 14 NSG größer als 50 ha. Viele Schutzgebietsbeschlüsse sind veraltet<br />

und müssen schrittweise überarbeitet und angepasst werden. Die erweiterten Neufestsetzungen dieser<br />

Gebiete müssen insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Natura 2000-Gebiete und des<br />

Biotopverbunds überprüft werden.<br />

Gemäß der Stationierungsentscheidung der Bundeswehr 19 ist der Standortübungsplatz Zeithain aufgelöst<br />

worden. Auf diesem großflächigen militärischen Standortübungsplatz, der einen Teil der Gohrischheide<br />

darstellt, hat sich eine nach Bundes- und Landesrecht besonders geschützte Biotopausstattung<br />

(insbesondere Zwergstrauchheiden, Sandmagerrasen und offenen Binnendünen) sowie ein<br />

schützenwertes Artenvorkommen erhalten können. Beidseitig angrenzend an diesen ehemaligen<br />

Standortübungsplatz befindet sich das NSG „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“. Das<br />

gleichnamige FFH-Gebiet umfasst bereits Teile des Standortübungsplatzes. Die Einbeziehung der<br />

naturschutzfachlich wertvollen Bereiche in das NSG „Gohrischheide und Niederterrasse Zeithain“<br />

würde der sehr hohen ökologischen Bedeutung dieses Gebietes auch hinsichtlich des Biotopverbundes<br />

gerecht werden.<br />

Aus regionaler Sicht ist auch die Ausweisung von 19 weiteren Naturschutzgebieten erforderlich, um<br />

Repräsentanzdefizite zu beseitigen.<br />

Natura 2000 - Gebiete<br />

(Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete)<br />

(s. Anlage 4)<br />

Im Freistaat Sachsen befinden sich gegenwärtig 270 FFH-Gebiete. Von diesen liegen 69 Gebiete mit<br />

einer Gesamtfläche von 37 604 ha in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>. Etwa 65 % der FFH-<br />

Gebiete in der Region sind bereits als Naturschutzgebiet und Nationalpark festgesetzt. Bei Festsetzung<br />

der z. Z. geplanten NSG würde sich dieser Anteil auf etwa 70 % erhöhen. 20 Gebiete mit 54 187<br />

ha anteiliger Regionsfläche (16 % der Regionsfläche) sind als Vogelschutzgebiete (SPA) an die Europäische<br />

Kommission gemeldet worden. Mit den FFH-Gebieten bestehen teilweise Überschneidungen.<br />

Im Unterschied zu den Naturschutzgebieten sind die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI)<br />

teilweise wesentlich größer, weil sie anderen Kriterien unterliegen und nicht nur die Flächen mit Lebensraumtypen<br />

(Anhang I) und Habitate der Arten (Anhang II) umfassen, sondern auch die Kohärenz<br />

dieser Flächen durch ihre Ausweisung gewährleisten müssen. Darüber hinaus sind vielfach noch<br />

räumlich getrennte Teilgebiete unter einer Gebietsbezeichnung zusammengefasst.<br />

In den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung soll ein günstiger Erhaltungszustand bestimmter<br />

Lebensraumtypen und Habitate von Arten gewährleistet und dauerhaft gesichert bzw. sollen geeignete<br />

Maßnahmen ergriffen werden, um die Lebensraumtypen und Habitate der Arten in einen günstigen<br />

Erhaltungszustand zu überführen. Ein günstiger Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps setzt eine<br />

ausreichende Flächengröße, eine gute Strukturierung sowie das typische Arteninventar voraus und<br />

erfordert, dass kaum Beeinträchtigungen vorhanden sind. Außerdem müssen seine Qualität und die in<br />

oder von ihm lebenden Arten erhalten bleiben.<br />

Für Natura 2000 - Gebiete werden Managementpläne in enger Abstimmung mit den Landwirtschafts-,<br />

Forst-, Fischerei- und Wasserbehörden sowie den Betroffenen erstellt. Die Managementpläne haben<br />

neben der Ersterfassung der Lebensraumtypen und Arten einschließlich der Erstbewertung ihres Erhaltungszustands<br />

die Festlegung geeigneter Maßnahmen zum Erhalt bzw. der Förderung eines günstigen<br />

Erhaltungszustands für die Lebensraumtypen und Arten nach den Anhängen I und II der FFH-<br />

Richtlinie sowie die Arten des Anhangs I bzw. weiterer Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie zum Inhalt.<br />

Die Ersterfassung liefert dabei die wesentliche Datengrundlage, die auch für die vorgeschriebene<br />

Überwachung der Gebiete unverzichtbar ist.<br />

19 „Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland“, Bundesministerium für Verteidigung, 2004


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 42 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

(s. Anlage 5)<br />

Der Freistaat Sachsen verfügt gegenwärtig über 173 Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit einer Gesamtfläche<br />

von 531 360 ha. Davon befinden sich 37 LSG in der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong>.<br />

Sie nehmen eine Fläche von 144 632 ha ein. Die durchschnittliche Flächengröße beträgt 3 709 ha.<br />

Auch hier bestehen noch 15 LSG-Beschlüsse, die in das neue Recht übergeleitet werden müssen.<br />

Dabei kommt es besonders darauf an, diese Gebiete im Hinblick auf die Übernahme von (Teil-)Funktionen<br />

im europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zu qualifizieren. Das bedeutet beispielsweise<br />

auch, dass die LSG in stärkerem Maße als bisher eine Pufferfunktion für die in ihnen liegenden<br />

NSG oder FND bzw. Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie wahrnehmen. Gegenwärtig befinden sich<br />

56,5 % der gemeldeten FFH-Gebiete in Landschaftsschutzgebieten.<br />

Die LSG können dazu beitragen, unzerschnittene störungsarme Räume und bestimmte Randzonen<br />

von Ballungsräumen offen zu halten (Flächenfreihaltefunktion). Offensichtliche Lücken im bestehenden<br />

LSG-System sind durch Unterschutzstellung hochgradig schutzwürdiger Landschaftsteile (Repräsentanzfunktion)<br />

zu schließen.<br />

Ähnlich wie in manchen Großschutzgebieten soll die Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden<br />

und Landnutzern mit dem Ziel verbessert werden, eine vorbildliche und nachhaltige Landnutzung sowie<br />

schonende Tourismusnutzung in LSG zu erreichen, beispielsweise durch die Förderung ökologischen<br />

Verhaltens und der Öffentlichkeitsarbeit (Vorbildfunktion).<br />

Aus regionaler Sicht ist auch die Ausweisung von 9 weiteren Landschaftsschutzgebieten erforderlich,<br />

um Repräsentanzdefizite zu beseitigen.<br />

Naturdenkmale<br />

Als Naturdenkmale können Objekte mit einer Fläche bis zu 5 ha (FND) oder Einzelgebilde der Natur<br />

(ND) festgesetzt werden. Ähnlich wie bei den Schutzgebieten ist es auch hier erforderlich, die bestehenden<br />

Beschlüsse sukzessive in heutiges Recht zu überführen.<br />

In der Region bestehen 576 FND mit einer Gesamtfläche von 1.351 ha.<br />

Insbesondere Flächennaturdenkmale haben in vielen Fällen eine Ergänzungsfunktion für Naturschutzgebiete.<br />

Diese kommt insbesondere dort zum Tragen, wo wegen der nur noch auf Kleinflächen<br />

vorhandenen Restnatur oder aufgrund sonstiger fehlender Voraussetzungen die Ausweisung von<br />

NSG nicht möglich ist. Auch die Refugialfunktion von FND muss durch gezielte Entwicklung bestehender<br />

FND sowie durch Ausweisung schutzbedürftiger Kleinbiotope sowie Geotope als FND verbessert<br />

werden.<br />

Defizite bei der Ausweisung von FND bestehen unter anderem im Mittelsächsischen Lößhügelland.<br />

Die Flächennaturdenkmale sind in den vom (damaligen) Staatlichen Umweltfachamt herausgegebenen<br />

„Bestandsverzeichnissen“ für die einzelnen Gebietskörperschaften beschrieben und in Karte C<br />

dieses Anhangs symbolhaft dargestellt. Eine Beschreibung zu den Baum-Naturdenkmalen in der Region<br />

ist in der Veröffentlichung des (damaligen) Staatlichen Umweltfachamtes Radebeul in der Schriftenreihe<br />

„Naturschutz regional“ mit Stand 2004 enthalten. Anlage 6 dieses Anhangs enthält eine<br />

Übersicht zu den bestehenden und geplanten Geotopen.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Die Zuständigkeit für die Ausweisung Geschützter Landschaftsbestandteile (GLB) liegt bei den Gemeinden.<br />

Den Kommunen bietet sich hier die Möglichkeit, selbst im Bereich des Landschaftsschutzes<br />

tätig zu sein.<br />

Die GLB können insbesondere der Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes, des<br />

Kleinklimas, aber auch der Sicherung oder Entwicklung von Verbindungselementen des Biotopverbunds<br />

dienen. Insbesondere für die Erhaltung naturnaher Strukturelemente soll die Landschaftsplanung<br />

verstärkt auf die Möglichkeit der GLB hinweisen.<br />

Eine Übersicht zu den Baum-Naturdenkmalen in der Region ist 2004 durch das (damalige) Staatliche<br />

Umweltfachamt Radebeul veröffentlicht worden.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 43<br />

3.2 Landschaftspflege<br />

Ein wesentlicher Teil der Naturschutzziele kann über eine naturschutzkonforme Landnutzung oder<br />

gezielte Pflegemaßnahmen realisiert werden. Dies wird durch eine Reihe von Fördermöglichkeiten,<br />

die aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln finanziert werden, unterstützt:<br />

Für die Sicherung bestehender wertvoller und schutzwürdiger Landschaften, Landschaftselemente,<br />

Biotopflächen und Artvorkommen in land- und teichwirtschaftlich genutzten Bereichen ist ab 2007<br />

insbesondere das EU-Programm zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen<br />

Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) von Bedeutung.<br />

Natürliches Erbe (RL NE/2007)<br />

Ziel des Freistaates Sachsen ist die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie<br />

des natürlichen ländlichen Erbes durch die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen<br />

wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie von typischen Landschaftsbildern und der historisch<br />

gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft. Räumliche Ziele der Förderung sind die Lebensraumtypen<br />

und Arthabitate von gemeinschaftlichem Interesse (gemäß Richtlinie 92/43/EWG, - FFH-Richtlinie<br />

sowie Richtlinie 79/409/EWG, - Vogelschutz-Richtlinie) und weiterer im Freistaat Sachsen geschützter<br />

beziehungsweise besonders schutzbedürftiger Biotope und Arten sowie die zur Sicherstellung<br />

der Kohärenz von Natura 2000 - Gebieten und des landesweiten Biotopverbundes benötigten<br />

Flächen.<br />

Zur Erreichung dieses Ziels werden sichernde, gestaltende und investive Maßnahmen für Biotope,<br />

Lebensräume und Lebensstätten geschützter beziehungsweise gefährdeter Arten und Landschaftsstrukturelemente,<br />

deren Betreuung und Überwachung sowie vorbereitende und begleitende Fachleistungen<br />

unterstützt.<br />

Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (RL AuW/2007)<br />

Teil A: Flächenbezogene Agrarumweltmaßnahmen<br />

Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung sollen landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die auf<br />

die Erhaltung der Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert, auf die Erhaltung bedrohter,<br />

kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen<br />

Lebensraumes ausgerichtet sind, durch Zuwendungen unterstützt werden. Außerdem werden<br />

spezielle Bewirtschaftungsweisen landwirtschaftlicher Nutzflächen gefördert, die den Erfordernissen<br />

des Naturschutzes, der Erhaltung der Landschaft und ihrer Merkmale gerecht werden. Sie tragen somit<br />

zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik in der Europäischen<br />

Union bei.<br />

Teil B Ökologische Waldmehrung<br />

Mit dem Ziel des Schutzes gegen Hochwasser und Bodenerosion, der Steigerung der CO2-Bindung<br />

und der Verbesserung der Landschaftsstruktur soll durch die Förderung der Aufforstung bisher landwirtschaftlich<br />

genutzter sowie bisher landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen der Waldanteil des<br />

Freistaates Sachsen langfristig von derzeit 28 % auf 30 % der Landesfläche erhöht werden.<br />

Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007)<br />

Stabilisierung des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung, Unterstützung einer beständigen Entwicklung<br />

der Forstwirtschaft im ländlichen Raum und Schutz der Naturgüter im Wald.<br />

Überwindung struktureller Nachteile, insbesondere der Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung, im<br />

Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FZ). Verbesserung der Absatzbedingungen in der<br />

Forstwirtschaft angesichts der Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite.<br />

Erhalt wertvoller Biotopstrukturen und Unterstützung spezifischer Bewirtschaftungs- und Pflegeverfahren<br />

zur Umsetzung von Natura 2000 und damit der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen biologischen<br />

Vielfalt.<br />

Zuwendungsfähige Maßnahmen: Einbringung standortgerechter Baumarten, Forstwirtschaftlicher<br />

Wege- und Brückenbau, Mobilisierungsprämie für Holzabsatz durch Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,<br />

Investive Maßnahmen zur Förderung von struktureller Vielfalt und natürlichem Arteninventar<br />

Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/2007)<br />

Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes bzw. Potenzials der Gewässer, zum<br />

Schutz vor Hochwasser unter Berücksichtigung der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung<br />

sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 44 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007)<br />

Zuwendungungsfähige Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung des Bodens und des Grundwassers<br />

mit dem Ziel der Verbesserung der Umweltqualität und einer nachhaltigen Gefahrenabwehr<br />

in Verbindung mit der Wiedernutzbarmachung von Flächen unter Berücksichtigung der demografischen<br />

und wirtschaftlichen Entwicklung.<br />

Im Zusammenhang mit dem Bundesförderprogramm wurden für das Naturschutzgroßprojekt im Gebiet<br />

„Bergwiesen im <strong>Osterzgebirge</strong>“ ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt und umfangreiche landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen (Umsetzung der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans bis<br />

2008, Flächenkauf bis 2008, Umsetzung Tourismuskonzept) durchgeführt:<br />

Weitere Pflege- und Entwicklungspläne werden erstellt bzw. fortgeschrieben und landespflegerische<br />

Maßnahmen durchgeführt, u. a. in folgenden Projekten des Planungsgebietes:<br />

o NSG Königsbrücker Heide<br />

Umsetzung der Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungsplans einschließlich des Besucherlenkungskonzepts<br />

(Erschließung von Flächen für Naturbeobachtung und Naturerlebnis)<br />

[der Regionsanteil am NSG beträgt nur etwa 6 %]<br />

o Grünlandverbund Oelsen und naturschutzgerechte Nutzung von Wäldern im <strong>Osterzgebirge</strong><br />

(einschließlich Förderung Dritter wie BfN, DBU)<br />

o Entwicklung des <strong>Elbtal</strong>bereiches als zusammenhängender ökologischer Verbund mit internationaler<br />

Bedeutung - Erarbeitung und Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungsplanes<br />

o Darüber hinaus ist die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen einschließlich Neuanlage,<br />

Renaturierung oder Regeneration von Biotopen zur Erhaltung, Wiederherstellung und<br />

Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten, der Biotopgestaltung und des Artenschutzes,<br />

insbesondere für:<br />

- Halbtrockenrasengesellschaften im <strong>Elbtal</strong> und in den Tälern der Elbnebengewässer<br />

im Raum Meißen<br />

- Zwergstrauch- und Ginsterheiden der nordsächsischen Heidegebiete Gohrischheide<br />

und Königsbrücker Heide (Regionsanteil)<br />

- Streuobstwiesen (Regionsanteile Mittelsächsisches Lößhügelland und Mulde-<br />

Lößhügelland)<br />

von Bedeutung.<br />

3.3 Biotop- und Artenschutz<br />

Die Maßnahmen zum Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzenarten sollen sich in Ausformung des<br />

ökologischen Verbundsystems auf die naturraumtypischen Biotope konzentrieren, sowie gezielt auf<br />

den Lebensraumschutz für die repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region und die mit ihnen gemeinsam<br />

vorkommenden Tier- und Pflanzenarten gerichtet sein.<br />

Bei der Zustandsbewertung von Lebensräumen sowie bei der Beurteilung von raumbedeutsamen<br />

Maßnahmen sollen die repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region herangezogen werden.<br />

Als repräsentative Zielart im Sinne dieses Planes wird eine Art bezeichnet, deren Vorkommen einen<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht anzustrebenden Zustand eines Lebensraumtyps anzeigt und die stellvertretend<br />

für die mit ihr gemeinsam vorkommenden Tier- und Pflanzenarten steht. Eine Übersicht zu<br />

den Vorkommen der repräsentativen Ziel- und Leitarten der Region in den einzelnen Naturräumen<br />

sowie deren Einstufung in die jeweiligen Lebensraumtypen ist in Anlage 7 dieses Anhangs aufgeführt.<br />

Die naturräumliche Gliederung der Region ist in Karte A dargestellt.


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 45<br />

Bei der Auswahl der repräsentativen Ziel- und Leitarten wurde auf Arten zurückgegriffen, die besonders<br />

für die gemäß § 26 SächsNatSchG geschützten Biotope typisch sind, die einem abgrenzbaren<br />

Lebensraumtyp zuzuordnen sind und die relativ leicht zu determinieren sind. Dagegen wurde bei der<br />

Auswahl bewusst auf Arten verzichtet, die im Planungsgebiet sehr selten vorkommen, verschollen<br />

oder ausgestorben sind. Die Auswahl der Arten entspricht dem aktuellen Kenntnisstand und muss in<br />

Auswertung der Durchführung der nachfolgenden Maßnahmen vervollständigt und weiterentwickelt<br />

werden.<br />

Artenschutzprogramme bzw. -projekte werden zur Vorbereitung, Umsetzung und Erfolgskontrolle<br />

von landesweiten bzw. regionalen Maßnahmen, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der<br />

Bestände ausgewählter wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrem Vorkommen und ihrer genetischen<br />

Vielfalt dienen, erarbeitet.<br />

Gegenwärtig werden in Sachsen vier landesweite Artenschutzprogramme umgesetzt. Es handelt sich<br />

um die Artenschutzprogramme für:<br />

o Fischotter<br />

o Wolf<br />

o Weißstorch<br />

o Flussperlmuschel.<br />

Für viele hilfsbedürftige Arten können notwendige Maßnahmen über Förderprogramme (s. unter Punkt<br />

3.2) umgesetzt werden.<br />

Es sollen weiterhin insbesondere folgende Pflanzen- und Tiergruppen zur Erfassung ihrer aktuellen<br />

Verbreitungssituation in der Region und zur Indikation des allgemeinen Landschaftszustandes kartiert<br />

sowie folgende Maßnahmen durchgeführt werden:<br />

o Amphibienkartierung (flächendeckende Kartierung der Laichgewässer, Wanderwege, Gefährdungsstellen)<br />

o Fledermauskartierung (Sommer- und Winterquartiere, Lebensräume)<br />

o SPA-Gebiete (Special Protection Areas): Monitoring, Umsetzung der EG-Verordnung Nr.<br />

79/409 und der entsprechenden arterhaltenden Maßnahmen<br />

o Kartierung ausgewählter Kryptogamengruppen (Moose, Flechten)<br />

o Kartierung ausgewählter Insektengruppen<br />

o Sammlung von Einzeldaten für vom Aussterben bedrohte und regional bedeutsame Tier- und<br />

Pflanzenarten<br />

o Kartierung stark gefährdeter Pflanzenarten mit großen Arealverlusten<br />

o Kartierung der repräsentativen Ziel- und Leitarten gem. Artenliste in Anlage 7<br />

o Erfassung besonders gefährdeter Wirbeltiere und Pflanzen in Gebäuden<br />

o Monitoring der in der Region vorkommenden Arten bzw. Artengruppen gemäß FFH-Richtlinie<br />

o Umsetzung des Maßnahmekataloges zur Entwicklung und Bestandssicherung in den SPA-<br />

Gebieten<br />

o Bestimmung und Vollzug zeitlich befristeter Schutzmaßnahmen für die Lebensstätten bestimmter<br />

Arten, insbesondere ihre Standorte, Brut- und Wohnstätten gemäß § 25 Abs. 5<br />

SächsNatSchG unter besonderer Beachtung folgender Arten:<br />

− Fischotter<br />

− Elbebiber<br />

− Fledermäuse


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 46 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

− Birk- und Auerhuhn<br />

− See- und Fischadler<br />

− Korn- und Wiesenweihe<br />

− Kranich<br />

− Wiesenralle<br />

− Großtrappe<br />

− Großer Brachvogel<br />

− Rotschenkel<br />

− Triel<br />

− Schwarzstorch<br />

− Wander- und Baumfalke<br />

− Uhu<br />

− Steinkauz<br />

− Bienenfresser<br />

− Wiedehopf.<br />

o Umsetzung der Regionalen Artenschutzprojekte für folgende gefährdete, insbesondere für<br />

vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume in Form von regionalen<br />

Artenschutzprojekten:<br />

• Artenschutzprojekt Fischotter<br />

- Errichtung und Sanierung von Durchlässen für semiaquatische Tierarten oder<br />

Entschärfung bestehender Gefährdungspunkte Straße-Gewässer<br />

- Schutz von Reproduktionsräumen und Wanderwegen<br />

- Maßnahmen zur Verbesserung der Nahrungshabitate<br />

• Artenschutzprojekt Weißstorch<br />

- Erhaltung der Reproduktionsräume<br />

- Sanierung, Ausbringung und Wartung von Nisthilfen<br />

- Umbau vogelgefährdender Freileitungsmasten<br />

- Habitatgestaltungsmaßnahmen in Nahrungsrevieren und Rastgebieten<br />

- Wiedervernässung von Auwiesen, insbesondere im Einzugsbereich der Großen<br />

Röder<br />

• Artenschutzprojekt Wassernuss<br />

- Standortsicherung der Reliktvorkommen<br />

- Fördermaßnahmen in weiteren geeigneten Gewässern<br />

• Artenschutzprojekt für die besonders gefährdeten Fledermausarten<br />

- Quartierschutz<br />

- Maßnahmen zum Habitatschutz und zur Sicherung.<br />

• Artenschutzprojekt Elbebiber<br />

- Erhaltung, Entwicklung und Verbund der Lebensstätten im <strong>Elbtal</strong><br />

- Errichtung und Sanierung von Durchlässen für semiaquatische Tierarten oder<br />

Entschärfung bestehender Gefährdungspunkte Straße-Gewässer<br />

• Artenschutzprojekt Enziane<br />

- Maßnahmen zum Habitatschutz<br />

• Artenschutzprojekt Orchideen<br />

- Standortsicherung und -erweiterung für gefährdete Orchideenarten<br />

(z. B. Purpurknabenkraut, Holunderknabenkraut, Kugelorchis, Stattliches und<br />

Kleines Knabenkraut, Brandknabenkraut)<br />

• Artenschutzprojekt Birkhuhn<br />

- Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung des Habitats, Verbesserung des<br />

Angebotes sicherer Nistplätze


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> ANHANG<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 A - 47<br />

3.4 Biotopverbund<br />

• Artenschutzprojekt Amphibien<br />

- Vermeidung der Zerschneidung von Lebensräumen<br />

- Bau von stationären Leiteinrichtungen<br />

- Sicherung von Amphibienwanderwegen<br />

- Sanierung von Laichgewässern<br />

- Schaffung von Feuchthabitaten<br />

• Artenschutzprojekt Bilche<br />

- Maßnahmen zum Habitatschutz und zur Sicherung<br />

• Artenschutzprojekt Steinkauz<br />

- Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung des Habitats<br />

- Verbesserung des Angebotes sicherer Nistplätze<br />

• Artenschutzprojekt für besonders gefährdete Wirbeltiere und Pflanzen im Siedlungsbereich<br />

- Maßnahmen zum Habitatschutz bei Gebäudeveränderungen, z. B. Erhalt der<br />

Nistplätze, Schaffung von Nistplatzangeboten.<br />

• Artenschutzprojekt Wiederansiedlung der ursprünglich heimischen Tierarten Haselhuhn,<br />

Luchs und Lachs im Nationalpark Sächsische Schweiz<br />

• Artenschutzprojekt Weißtanne im Nationalpark Sächsische Schweiz<br />

- Sicherung und Stabilisierung des gegenwärtigen Bestandes (etwa 600 Bäume)<br />

- Einbringen der Weißtanne auf etwa 8 bis 10 ha/Jahr.<br />

Die Länder sollen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einen Biotopverbund schaffen, der mindestens<br />

10 Prozent der Landesfläche umfasst. Ziel des Biotopverbunds ist die nachhaltige Sicherung der heimischen<br />

Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer<br />

Wechselbeziehungen. Der Biotopverbund soll aus Kernflächen, Verbindungsflächen und<br />

Verbindungselementen bestehen. Bestandteile des Biotopverbunds sollen festgesetzte Nationalparke,<br />

gesetzlich geschützte Biotope, Naturschutzgebiete, Gebiete des Europäischen Netzes Natura 2000,<br />

Teile von Biosphärenreservaten sowie weitere Flächen und Elemente einschließlich Teilen von Landschaftsschutzgebieten<br />

sein, soweit sie zum Erreichen der Ziele des Biotopverbunds geeignet sind.<br />

Die Elemente des Biotopverbunds sind durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige<br />

Vereinbarungen (Vertragsnaturschutz) oder andere geeignete Maßnahmen, z. B. durch Ausweisung<br />

geeigneter Schutzgebiete, rechtlich so zu sichern, dass ein Biotopverbund dauerhaft gewährleistet ist.<br />

Das Landschaftsprogramm hat vor diesem Hintergrund eine nach sachlichen und räumlichen Gesichtspunkten<br />

differenzierte Gebietskulisse für einen Biotopverbund entwickelt. Diese landesweite<br />

Gebietskulisse ist auf regionaler Ebene durch das ökologische Verbundsystem weiter untersetzt worden.<br />

Zur weiteren Umsetzung des ökologischen Verbundsystems, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

von komplexen ökologischen Beziehungsgefügen in der Gesamtlandschaft, sind Biotopverbundsysteme<br />

erforderlich. Dazu sind folgende regionale Maßnahmen vorgesehen:<br />

o Strukturverbesserung ausgeräumter Agrarlandschaften, insbesondere in den Naturräumen<br />

Mulde- und Mittelsächsisches Lößhügelland sowie Großenhainer Pflege<br />

o Entwicklung von Gewässerrandstreifen<br />

o Entwicklung von Ackerrandstreifen


ANHANG <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

A - 48 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

o Schaffung von Pufferzonen um geschützte Biotope (z. B. durch langfristige Stilllegung von<br />

Ackerflächen, Umwandlung von Acker- in Grünland, insbesondere in den Auen)<br />

o Erarbeitung eines Verbundnetzes von Berg- und Feuchtwiesen im oberen <strong>Osterzgebirge</strong> unter<br />

Einbeziehung der Steinrücken<br />

o strukturverbessernde Maßnahmen an der Elbe und den Elbenebengewässern, insbesondere<br />

in folgenden Bereichen:<br />

- Elbinsel Gauernitz<br />

- Elblachen bei der Rehbockschänke<br />

- Elblache Hirschstein<br />

- Eisteiche Boritz<br />

- Toter Arm am Promnitzer Busch<br />

- Elblache Hafen Trebnitz<br />

o Revitalisierung devastierter Standorte sowie ehemals bebauter Bereiche bzw. Flächen ohne<br />

weitere Nutzungsabsichten im Freiraumbereich.<br />

o Die auentypischen Neustrukturen im <strong>Osterzgebirge</strong> und Osterzgebirgsvorland, die im Ergebnis<br />

des Hochwasserereignisses im August 2002 entstanden sind, sind gekennzeichnet durch<br />

einen gegenüber dem vorherigen Zustand erhöhten Natürlichkeitsgrad. Die auentypischen<br />

Neustrukturen sollen belassen bzw. so entwickelt werden, dass sie ihrer Funktion als Retentionsraum<br />

gerecht werden und mittel- bis langfristig einen hohen Natürlichkeitsgrad erreichen.<br />

Ökologisch orientierte Maßnahmen des Hochwasserschutzes können mit der Schutzfunktion<br />

zugleich die Naturnähe der Auen verbessern. In den neuen Retentionsflächen wird das Wasser<br />

auf Grund längerer Verweildauer und erhöhter Fließrauhigkeit zurückgehalten und verliert<br />

an Energie. Dies erscheint an den etwas breiteren Oberläufen im <strong>Osterzgebirge</strong> besonders<br />

vordringlich, weil die Engtäler der Unterläufe schon von Natur aus abflussbeschleunigend wirken.<br />

Im Einzelnen sind die in der Anlage 8 dieses Anhangs aufgelisteten Maßnahmen durchzuführen.


ANLAGEN<br />

zum Anhang<br />

Fachplanerische Inhalte<br />

der Landschaftsrahmenplanung


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 1 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Abwägungsmatrix<br />

Folgende Methodik der regionalplanerischen Ausweisungen bei Überlagerung von flächigen schutz- und nutzgutbezogenen Vorrang- und Vorbehaltsansprüchen<br />

wurde grundsätzlich als Orientierungshilfe angewendet:<br />

NLS LW WEIN WALD WALDM WASS RS HWS HWRB (*4) WIND SOLAR GEWERBE<br />

NLS X NLS (*1) (*1) (*1) NLS NLS (*1) HWRB NLS NLS NLS<br />

LW NLS X (*1) (*2) (*1) WASS RS HWS HWRB WIND LW LW<br />

WEIN (*1) (*1) X (*2) WEIN (*1) WEIN (*1) (*2) WEIN WEIN WEIN<br />

WALD (*1) (*2) (*2) X (*2) (*1) WALD (*1) HWRB WALD WALD WALD<br />

WALDM (*1) (*1) WEIN (*2) X (*1) RS (*1) HWRB WIND WALDM WALDM<br />

WASS NLS WASS (*1) (*1) (*1) X WASS HWS HWRB WASS(*3) WASS(*3) WASS<br />

RS NLS RS WEIN WALD RS WASS X HWS HWRB RS RS RS<br />

HWS (*1) HWS (*1) (*1) (*1) HWS HWS X HWS HWS HWS HWS<br />

HWRB (*4) HWRB HWRB (*2) HWRB HWRB HWRB HWRB HWRB X HWRB HWRB HWRB<br />

WIND NLS WIND WEIN WALD WIND WASS (*3) RS HWS HWRB X WIND WIND<br />

SOLAR NLS LW WEIN WALD WALDM WASS (*3) RS HWS HWRB WIND X (*5)<br />

GEWERBE NLS LW WEIN WALD WALDM WASS RS HWS HWRB WIND (*5) x<br />

nls X LW WEIN (*1) (*1) WASS RS HWS HWRB WIND nls (*5)<br />

lw NLS X WEIN (*2) (*1) WASS RS HWS HWRB WIND SOLAR GEWERBE<br />

wald NLS (*2) (*2) X (*2) WASS wald HWS HWRB wald wald wald<br />

wass NLS LW WEIN (*1) (*1) WASS RS HWS HWRB WIND SOLAR GEWERBE<br />

rs NLS LW WEIN WALD rs WASS X HWS HWRB WIND SOLAR rs<br />

hws (*1) (*1) (*1) (*1) (*1) (*1) (*1) (*2) (*2) (*1) (*1) hws<br />

solar NLS LW WEIN (*2) WALDM WASS RS HWS HWRB WIND X GEWERBE<br />

(*1) überlagerungsfähig NLS Natur und Landschaft HWS Hochwasserschutz<br />

(*2) kann nicht zusammentreffen LW Landwirtschaft HWRB Hochwasser-Rückhaltebecken<br />

(*3) nur bei Schutzzone I und II WALD Waldschutz WIND Windenergienutzung<br />

(*4) ausschließlich Trockenbecken bei Gewährleistung WALDM Waldmehrung SOLAR Solarenergienutzung<br />

der ökologischen Durchgängigkeit WASS Wasserressource GEWERBE Großansiedlung Industrie und Gewerbe<br />

(*5) grundsätzlich Einzelabwägung WEIN Weinbau<br />

GROSSBUCHSTABEN: Vorrang RS oberflächennahe Rohstoffe<br />

Kleinbuchstaben: Vorbehalt


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 2 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Abwägungsmatrix bei Überlagerung von flächigen schutzgutsbezogenen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsansprüchen<br />

NLS LW WEIN WALD WALDM WASS HWS HWRB(*3)<br />

NLS X NLS (*1) (*1) (*1) NLS NLS HWRB<br />

LW NLS X (*1) (*2) (*1) WASS HWS HWRB<br />

WEIN (*1) (*1) X (*2) WEIN (*1) (*1) (*2)<br />

WALD (*1) (*2) (*2) X (*2) (*1) (*1) HWRB<br />

WALDM (*1) (*1) WEIN (*2) X (*1) (*1) HWRB<br />

WASS NLS WASS (*1) (*1) (*1) X HWS HWRB<br />

HWS NLS HWS (*1) (*1) (*1) HWS X HWS<br />

HWRB(*3) HWRB HWRB (*2) HWRB HWRB HWRB HWRB X<br />

nls X LW WEIN (*1) (*1) WASS HWS HWRB<br />

lw NLS X WEIN (*2) (*1) WASS HWS HWRB<br />

wald NLS (*2) (*2) X (*2) WASS HWS HWRB<br />

wass NLS LW WEIN (*1) (*1) WASS HWS HWRB<br />

hws NLS (*1) (*1) (*1) (*1) (*1) (2*) (2*)<br />

(*1) überlagerungsfähig NLS Natur und Landschaft<br />

(*2) kann nicht zusammentreffen LW Landwirtschaft<br />

(*3) ausschließlich Trockenbecken WEIN Weinbau<br />

bei Gewährleistung der ökolo- WALD Waldschutz<br />

gischen Durchgängigkeit WALDM Waldmehrung<br />

WASS Wasserressource<br />

Großbuchstabe: Vorrang HWS Hochwasserschutz<br />

Kleinbuchstabe: Vorbehalt HWRB Hochwasser-Rückhaltebecken


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />

Bestehende und geplante Naturschutzgebiete (NSG)<br />

in ihrer Funktion als Kernbereiche der Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

1 DD<br />

MEI<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

D 35 „Elbinseln Pillnitz und<br />

Gauernitz”<br />

2 DD D 34 „Dresdner <strong>Elbtal</strong>hänge”<br />

3 DD D 33 „Seifersdorfer Tal“<br />

(Regionsanteil)<br />

4 DD Dresdner Heller - geplant<br />

- festgesetzt 2006<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 2007<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1961<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

In der Karte ist die maximale<br />

Ausdehnung des geplanten NSG<br />

dargestellt. Über die endgültige<br />

Abgrenzung wird erst nach<br />

Abschluss der Verhandlungen mit<br />

dem Bergbauberechtigten über die<br />

zukünftigen Abbauoptionen im<br />

Gebiet entschieden.<br />

langfristig<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

Flussinseln mit Regenerationsauwald und<br />

charakteristischen subkontinentalen<br />

Stromtalpflanzen;<br />

artenreiche Fauna; Rast- und<br />

Überwinterungsplatz von Zugvögeln;<br />

südwestexponierte Steilhang- und Schluchtenwälder<br />

(Ei-Bu-Komplex); artenreiche Fauna;<br />

Erweiterung um nordwestlich angrenzende naturnahe<br />

Wald- und Quellbereiche an den sichtexponierten<br />

landschaftsprägenden <strong>Elbtal</strong>hängen<br />

naturnaher Traubeneichen-Buchenwald im Engtal<br />

der Großen Röder; parkartige Pflege naturnaher<br />

Bestockungen im ehemaligen Gutswald<br />

kurzfristig südlichster Dünenkomplex Sachsens auf der<br />

Dresdner Heidesandterrasse mit einem kleinteiligen<br />

und strukturreichen Biotopmosaik von<br />

Sandmagerrasen, Binnendünen und naturnahen<br />

Gebüschen und Wäldern; Vorkommen seltener<br />

und gefährdeter Insektenarten<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

DE Wn<br />

WL Wn<br />

F<br />

WL Wn<br />

GF<br />

DE Ot


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 2<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

5 MEI D 31 „Frauenteich Moritzburg“ festgesetzt 1999<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

6 MEI D 32 „Dippelsdorfer Teich” - festgesetzt 1954/77<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

7 MEI D 28 „Großholz”<br />

bei Schleinitz<br />

8 MEI D 29 „Ziegenbuschhänge bei<br />

Oberau“<br />

9 MEI D 30 „Elbleiten”<br />

bei Scharfenberg<br />

10 MEI D 65 „Neuteich”<br />

bei Weinböhla<br />

11 MEI D 66 „Oberer Altenteich”<br />

im Friedewald<br />

- festgesetzt 1961<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

festgesetzt 1999<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1961<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

- festgesetzt 1974<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

- festgesetzt 1974<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

langfristig<br />

mittelfristig<br />

langfristig<br />

langfristig<br />

langfristig<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

komplexes Teichökosystem mit angrenzenden<br />

Agrar- und Waldflächen, Wasservogelhabitat;<br />

Brut-, Nahrungs-, Rast- und Mausergebiet<br />

seltener und vom Aussterben bedrohter<br />

Wasservögel; Feuchtwiesenbereiche mit<br />

Orchisbeständen;<br />

Lebensraum für Lurche, Kriechtiere und<br />

Wildfischfauna; naturnahe Waldbestände<br />

eutrophes Stillgewässer mit gut ausgebildeter<br />

Röhrichtvegetation; Wasservogelhabitat<br />

einziger großer naturnaher und artenreicher<br />

Eiche-Hainbuchen-Waldkomplex der<br />

Lommatzscher Pflege; artenreiche Avifauna<br />

(seltene und bedrohte Arten);<br />

Erweiterung um weitere naturnahe Waldbereiche<br />

thermophiler Elsbeer-Eichenwald auf Plänermergel,<br />

Halbtrockenrasen, Kalkäcker, Streuobstwiesen;<br />

reiche Avifauna; Orchisbestände<br />

naturnahe colline Laubmischwälder an den<br />

nordexponierten Elbsteilhängen;<br />

Felsdurchragungen und schluchtartige<br />

Erosionsrinnen<br />

eutrophes Stillgewässer mit typischem Verlandungsgürtel;<br />

früheres Wassernussvorkommen;<br />

Erweiterung um weitere insbeondere<br />

avifaunistisch bedeutsameTeichgebiete<br />

mesotrophes Stillgewässer mit<br />

Verlandungsgürtel; Wasservogelhabitat; früheres<br />

Wassernussvorkommen;<br />

Erweiterung um den Unteren Altenteich<br />

einschließlich der Quellbereiche in den<br />

naturnahen Waldbeständen<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

WL GS<br />

WL GS<br />

MSL Wn<br />

GP Wn<br />

Ot<br />

MSL Wn<br />

WL GS<br />

WL GS


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

12 MEI D 97 „Moorwald und Pechfluss bei<br />

Medingen“<br />

(Regionsanteil)<br />

13 MEI D 99 „Waldmoore bei<br />

Großdittmannsdorf”<br />

(Regionsanteil)<br />

festgesetzt 1999<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

festgesetzt 2000<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

14 MEI D 100 „Kutschgeteich Moritzburg“ festgesetzt 2001<br />

15 MEI D 102 „<strong>Elbtal</strong>hänge zwischen<br />

Rottewitz und Zadel“<br />

16 MEI Trockenhänge bei<br />

Lommatzsch<br />

17 MEI Pitzschebachtal im Zellwald<br />

(Regionsanteil)<br />

18 MEI Töpfergrund in der<br />

Radeburger Heide<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

festgesetzt 2002<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

Refugial- und Reproduktionsgebiet für geschützte<br />

und gefährdete Pflanzengesellschaften und<br />

Pflanzenarten; saure und nährstoffarme<br />

Moorgewässer und Moorwälder; gefährdete und<br />

seltene Tier- und Pflanzenarten<br />

bewaldetes Moor- und Quellgebiet am Südwestrand<br />

der Laußnitzer Heide;<br />

meso- bis oligotrophes Zwischenmoor mit<br />

landesbedeutsamer Biotop- und Artenausstattung<br />

Feuchtgebiet mit Sümpfen, Röhricht,<br />

Feuchtwiesen und Weidengebüschen; Habitat<br />

von seltenen und gefährdeten Amphibien,<br />

Insekten und Wasservögeln (Vermehrungs- und<br />

Nahrungshabitat)<br />

südexponierte Steilhanglage des <strong>Elbtal</strong>es mit<br />

thermophilen Waldbeständen und mit Altsteinbrüchen;<br />

Vorkommen von für Sachsen seltener<br />

Pflanzengesellschaften; zahlreiche gefährdete<br />

Tier- und Pflanzenarten<br />

mittelfristig seltene südexponierte Halbtrocken- und Trockenrasengesellschaften;<br />

angrenzende naturnahe<br />

Waldbestände; artenreiche Flora und<br />

Entomofauna mit seltenen und vom Aussterben<br />

bedrohten Arten<br />

geplant langfristig naturnahes Fließgewässer innerhalb eines<br />

großen zusammenhängenden Waldbestandes;<br />

Vorkommen geschützter und gefährdeter Arten<br />

geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

langfristig Zwischen- und Niedermoorbereiche am<br />

Westhang der Laußnitzer Heide;<br />

seltene Moor- und Waldfauna<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

KRH Mo<br />

GF<br />

KRH Mo<br />

WL GS<br />

GP Ot<br />

F<br />

MSL Ot<br />

GF<br />

Wn<br />

ML GF<br />

KRH Mo


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 4<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

19 MEI D 04 „Zschornaer Teichgebiet“<br />

und Freitelsdorfer Teiche<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

- festgesetzt 1954/76<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

20 MEI D 01 „Jahna-Auenwälder“ festgesetzt 2008<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

21 MEI D 02 „Seußlitzer Grund” - festgesetzt 1961<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

22 MEI D 03 „Winzerwiese und<br />

Gosebruch”<br />

23 MEI D 76 „Molkenbornteiche<br />

Stölpchen”<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 2006<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1983<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

kurzfristig<br />

mittelfristig<br />

kurzfristig<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

Landesweit bedeutsames Rast-, Brut- und<br />

Mausergebiet von seltenen und vom Aussterben<br />

bedrohten Wasser- und Watvögeln;<br />

Erweiterung um Freitelsdorfer Teiche mit angrenzenden<br />

Feucht- und Nasswiesen<br />

Erlen-Eschen-Auwaldbereiche und Bruchwälder<br />

im Überschwemmungsgebiet der Jahna,<br />

artenreiche Frühjahrsflora, seltene und<br />

gefährdete Tierarten;<br />

Erweiterung zwecks Zusammenführung der sechs<br />

NSG-Teilgebiete<br />

Naturnahe colline Laubmischwaldgesellschaften<br />

an den Hängen des Laubachtales und zweier<br />

Nebentäler; Avifauna-, Kriechtier- und<br />

Amphibienhabitat;<br />

Erweiterung um angrenzende Offenlandbereiche<br />

mit Streuobstbeständen und Quellbereichen<br />

artenreiche Nasswiesen und wechselfeuchte<br />

Grünlandgesellschaften im naturnahen<br />

Gosebachtal; Niedermoorbereiche; reiche<br />

Insektenfauna; Bruchwald<br />

nährstoffarme Stillgewässer mit schutzwürdiger<br />

Wasserflora (Wassernuss); Zwischenmoorbildungen;<br />

reiche Avifauna mit seltenen Arten;<br />

Erweiterung um weitere wertvolle Teichbereiche<br />

mit Nass- und mageren Frischwiesen sowie<br />

Bruchwäldern<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

KRH GS<br />

NPH GF<br />

Wn<br />

GP<br />

MSL<br />

Wn<br />

GP GF<br />

Of<br />

GP GS


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 5<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

24 MEI D 89 „Königsbrücker Heide”<br />

(Regionsanteil)<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

25 MEI D 95 „Gohrischheide und<br />

Elbniederterrasse Zeithain“<br />

festgesetzt 1996<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1998<br />

- Erweiterung einstweilig gesichert<br />

2008<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

26 MEI D 103 „Röderauwald Zabeltitz“ festgesetzt 2003<br />

27 MEI Linzer Wasser geplant<br />

28 MEI Elligastniederung bei<br />

Nasseböhla<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

naturnahe Aue mit mäandrierendem Pulsnitzverlauf,<br />

Feuchtwiesenbereiche, ausgedehnte Sukzessionsflächen;<br />

großräumiges Rückzugsgebiet<br />

zahlreicher gefährdeter und vom Aussterben<br />

bedrohter Arten, insbesondere solcher mit hohem<br />

Flächenbedarf oder besonderer Störungsempfindlichkeit<br />

großräumiges Sandheidegebiet auf herausragender<br />

Sukzessionsfläche vom Offenland zum Wald<br />

mit Trocken- und Halbtrockenrasen, mageren<br />

Frischwiesen, Zwergstrauch- und Ginsterheiden;<br />

Vorkommen bundes- und landesrechtlich<br />

geschützer Biotope mit besonderer Wertigkeit<br />

zusammenhängender Komplex von naturnahen<br />

Auen-, Bruch- und Niederungswäldern im Binnendelta<br />

des Flusssystems der Röder bei Zabeltitz;<br />

Elbebiber- und Fischottervorkommen; Greifvögel,<br />

Spechte, Fledermäuse und seltene Insektenarten<br />

mittelfristig naturnaher Tieflandsbach mit Sumpf- und<br />

Feuchtwiesen, subatlantischem<br />

Unterwasserrasen und extensiv bewirtschafteter<br />

Teichkette; naturnahe Waldbestände und<br />

Quellbereiche; seltene Flora (Froschkraut);<br />

artenreiche Avifauna (Eisvogel);<br />

Fischottervorkommen; Amphibienhabitat<br />

(Moorfrosch, Bergmolch)<br />

mittelfristig moorige Niederungswiesen im<br />

Überschwemmungsbereich des Elligastbaches;<br />

Vorkommen gefährdeter und seltener Arten der<br />

Feucht- und Nasswiesenbiotope (Fieberklee,<br />

Rohrweihe, Bekassine)<br />

GP<br />

KRH<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

Wn<br />

EEN GF<br />

Wn<br />

GP GF<br />

Wn<br />

GP GF<br />

GP GF<br />

Of


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 6<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

29 MEI Rosenberg bei Lüttichau geplant<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

langfristig naturnaher Zwergstrauch-Kiefernwald mit Quellbereichen<br />

und Glockenheidemoor; reiches<br />

Amphibienvorkommen mit seltenen und<br />

gefährdeten Arten; vom Aussterben bedrohte<br />

Vogelarten<br />

30 MEI Kaltenbachtal geplant langfristig naturnaher Tieflandsbach mit nährstoffarmen<br />

Erlenbruchwald; Vorkommen seltener und<br />

gefährdeter Greifvögel<br />

31 SSZ-OE Nationalpark<br />

„Sächsische Schweiz”<br />

(Nationalparkregion)<br />

32 SSZ-OE D 49 „Trebnitzgrund”<br />

südlich Schlottwitz<br />

33 SSZ-OE D 54 „Unger“<br />

bei Neustadt i.Sa.<br />

34 SSZ-OE D 55 „Heilige Hallen“<br />

bei Sebnitz<br />

35 SSZ-OE D 56 „Gimpelfang“<br />

bei Sebnitz<br />

festgesetzt 2003<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1961/83<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1961/77<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

- festgesetzt 1961<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

- festgesetzt 1961<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

langfristig<br />

langfristig<br />

langfristig<br />

langfristig<br />

einzigartige, international bedeutsame Wald- und<br />

Felslandschaft des Elbsandsteingebirges mit<br />

naturnahen Bach- und<br />

Schluchtenwaldgesellschaften; Vorkommen<br />

zahlreicher artenreicher Biotopkomplexe mit sehr<br />

hoher Schutzwürdigkeit<br />

Ahorn-Linden-Steilhangwaldkomplex mit naturnahen<br />

Auenbereichen;<br />

Erweiterung als Komplexschutz des gesamten<br />

naturnahen Gewässer- und Auenbereiches und<br />

der beidseitig angrenzenden naturnahen<br />

Steilhangwälder<br />

submontaner naturnaher Bergmischwaldkomplex<br />

am Südabfall des Ungerrückens;<br />

Brutvogelhabitat; artenreiche Herpetofauna<br />

naturnahe Bergmischwaldkomplexe; wertvolle<br />

Altbuchenbestände<br />

naturnaher Bergmischwald;<br />

u. a. bedeutsames Brutvogelhabitat<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

GP Wn<br />

GP GF<br />

OLB<br />

SÄS<br />

WL<br />

Wn<br />

F<br />

GF<br />

OE Wn<br />

GF<br />

OLB Wn<br />

OLB Wn<br />

OLB Wn


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 7<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

36 SSZ-OE D 50 „Oelsen“ - festgesetzt 1967<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

37 SSZ-OE D 53 „Märzenbecherwiese”<br />

im Polenztal<br />

38 SSZ-OE D 63 „Wesenitzhang bei<br />

Zatzschke”<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1967<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1974/77<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

39 SSZ-OE D 64 „Müglitzhang bei Schlottwitz” - festgesetzt 1974/77<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

40 SSZ-OE D 68 „Spargründe bei Dohna” - festgesetzt 1974<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

41 SSZ-OE D 69 „Hochstein-Karlsleite”<br />

- festgesetzt 1974<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

42 SSZ-OE D 91 „Pfaffenstein” festgesetzt 1997<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

kurzfristig<br />

mittelfristig<br />

langfristig<br />

langfristig<br />

langfristig<br />

langfristig<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

botanisch sehr bedeutsame Bergwiesen- und<br />

Waldkomplexe mit Steinrückenbiotopen;<br />

bedeutsames Birkhuhnbiotop;<br />

Erweiterung dient durch Zusammenführung von<br />

NSG-Splitterflächen dem komplexen Schutz<br />

floristisch sehr bedeutsamer Bachauenbereich mit<br />

Massenvorkommen des Märzenbechers;<br />

Erweiterung um angrenzende naturnahe<br />

Auenwiesen der Polenz<br />

naturnaher artenreicher Eschen-Ahorn-<br />

Waldbestand auf kalkhaltigem Untergrund<br />

naturnaher Waldgrenzstandort auf Blockhalden<br />

des Müglitzsteilhanges; Reptilienhabitat<br />

naturnahe artenreiche Laubmischwälder,<br />

teilweise über Kalkböden; reiche Avifauna mit<br />

seltenen und geschützten Arten;<br />

Amphibienhabitat<br />

naturnaher Ahorn-Linden-Traubeneichen-Buchen-<br />

Waldbestand auf den Hanglagen des<br />

Gottleubatales über Hornblendenschiefer<br />

landschaftsprägender Tafelberg als Erosionsform<br />

des kreidezeitlichen Sandsteins; wertvolle offene<br />

Felsbildungen; naturnaher Kiefern-Birken-<br />

Eichenwald (Plateau) und Eichen-Buchenwald<br />

(Schuttkegel)<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

OE OG<br />

Wn<br />

WL Of<br />

DE<br />

SÄS<br />

Wn<br />

F<br />

OE Wn<br />

F<br />

ÖEGV<br />

Wn<br />

OE Wn<br />

SÄS<br />

F<br />

Wn


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 8<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

43 SSZ-OE D 92 „Mittleres Seidewitztal”<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

44 SSZ-OE Bastei und Eibenwälder bei<br />

Liebstadt<br />

45 SSZ-OE Meuschaer Höhe geplant<br />

festgesetzt 1997<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

naturnaher Auenbereich mit naturnahen Waldbeständen<br />

in den Hanglagen des Engtales der<br />

Seidewitz; Kalkfelsspaltengesellschaften; Kalktrocken-<br />

und -halbtrockenrasen;<br />

Silikatmagerrasen; Vorkommen seltener und<br />

gefährdeter Tier- und Pflanzenarten<br />

geplant mittelfristig naturnahe Schatthang- und Schluchtwälder sowie<br />

bodensaure Eichen-Mischwälder mit offenen<br />

Felsbildungen und natürlichen Block- und<br />

Geröllhalden; Vorkommen seltener und vom<br />

Aussterben bedrohter Pflanzenarten<br />

langfristig ausgeprägte Xerothermflora (Trocken- und<br />

Halbtrockenrasen); magere Frisch- und Bergwiesen;<br />

offene Felsbildungen und Hangwald;<br />

Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten und<br />

Insekten<br />

46 SSZ-OE Cottaer Spitzberg geplant langfristig landschaftsprägende Basaltkuppe mit<br />

naturnahem Waldbestand und strukturreichem<br />

Offenland;<br />

Vorkommen seltener und gefährdeter Arten von<br />

Flora und Fauna<br />

47 SSZ-OE Wesenitzaue bei Lauterbach geplant langfristig naturnaher Auenbereich der Wesenitz mit<br />

teilweise steiler Uferausbildung und<br />

angrenzenden naturnahen Waldbeständen;<br />

Vorkommen seltener und gefährdeter Arten von<br />

Flora und Fauna<br />

48 SSZ-OE Hennersbacher Grund geplant langfristig naturnaher Auenbereich mit artenreichen Grünlandgesellschaften<br />

und umgebenden naturnahen<br />

Laubwaldbeständen; Vorkommen vom<br />

Aussterben bedrohter Vogelarten<br />

ÖEGV<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

Wn<br />

OE Wn<br />

F<br />

ÖEGV<br />

SÄS<br />

OG<br />

Wn<br />

WL GF<br />

Wn<br />

OE GF<br />

Wn


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 9<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

49 SSZ-OE <strong>Oberes</strong> Bahretal geplant langfristig naturnaher autochtoner Waldbestand um den<br />

natürlich ausgeprägten Bachlauf der Bahre;<br />

Nahrungshabitat vom Schwarzstorch; reiches<br />

Lurch- und Kriechtiervorkommen<br />

50 SSZ-OE Müglitztal bei Weesenstein geplant langfristig hohe floristische Mannigfaltigkeit auf basischem<br />

Gesteinsgrund; naturnahe Waldbestände auf den<br />

landschaftsprägenden Müglitztalhängen; offene<br />

Felsformationen; artenreiche Talwiesen und<br />

Quellbereiche der Seitenbäche; Vorkommen<br />

seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten<br />

51 SSZ-OE Schwarzbach- und Sebnitztal geplant langfristig naturnaher Laubwaldbestand mit seltener und<br />

artenreicher Bodenvegetation; naturnahe Auenbereiche<br />

von Sebnitz und Schwarzbach;<br />

seltene und vom Aussterben bedrohte Tierarten<br />

(Eisvogel, Wasseramsel, Schwarzstorch, Edelkrebs);<br />

ökologische Verbundfunktion<br />

52 SSZ-OE D 37 „Rabenauer Grund” - festgesetzt 1961<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

53 SSZ-OE D 38 „Weißeritztalhänge”<br />

bei Tharandt<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1961<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

54 SSZ-OE D 39 „Luchberg” - festgesetzt 1961<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

kurzfristig<br />

mittelfristig<br />

langfristig<br />

naturnahe Laubmischwälder auf den landschaftsprägenden<br />

Steilhanglagen der hier naturnah<br />

ausgeprägten Roten Weißeritz; Winterquartier<br />

geschützter Fledermausarten; reiche Avifauna mit<br />

seltenen und geschützten Arten<br />

naturnahe Waldbestände mit vielfältig ausgeprägtem<br />

Standortsformenmosaik der Vegetation<br />

nach Hangneigungsgrad und -exposition;<br />

Vorkommen seltener und vom Aussterben<br />

bedrohter Vogel- und Kriechtierarten<br />

naturnaher Laubwaldbestand auf landschaftsprägender<br />

Basaltkuppe im vorwiegend agrarisch<br />

genutzten Raum<br />

ÖEGV<br />

ÖEGV<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

GF<br />

Wn<br />

Wn<br />

F<br />

WL GF<br />

Wn<br />

OE<br />

ÖEGV<br />

OE<br />

ÖEGV<br />

Wn<br />

F<br />

Wn<br />

F<br />

OE Wn


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 10<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

55 SSZ-OE D 40 „Hofehübel”<br />

bei Bärenfels<br />

56 SSZ-OE D 41 „Weicholdswald”<br />

bei Bärenstein<br />

57 SSZ-OE D 98 „Geisingberg”<br />

Teil der Kernzone des<br />

Naturschutzgroßprojektes<br />

<strong>Osterzgebirge</strong><br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

festgesetzt 2001<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1961<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

festgesetzt 2000<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

58 SSZ-OE D 46 „Georgenfelder Hochmoor” - festgesetzt 1961<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

59 SSZ-OE D 47 „Hemmschuh”<br />

bei Rehefeld<br />

- festgesetzt 1961/83<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

60 SSZ-OE D 36 „Windberg Freital” festgesetzt 2001<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

langfristig<br />

mittelfristig<br />

kurzfristig<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

naturnaher Fichten-Buchenwald mit z. T. autochtoner<br />

Bestockung (Refugialbestand der<br />

Weißtanne) auf landschaftsprägendem<br />

Bergrücken zwischen Roter Weißeritz und Pöbel<br />

edellaubholzreiche Buchenwaldgesellschaft mit<br />

Waldquellsümpfen der Biela;<br />

Vorkommenen seltener und geschützter<br />

Vogelarten<br />

artenreiche naturnahe Buchen-, Edellaub-, Misch-<br />

und Erlenwälder auf landschaftsprägender<br />

Basaltkuppe; Steinrückenbereiche;<br />

trockene bis frischfeuchte Hangbereiche<br />

einschließlich Niedermoorstandorte; artenreiche<br />

montane Berg- und Feuchtwiesen<br />

Kammhochmoor am Abhang des Lugsteines;<br />

bedeutsames Birkhuhnhabitat<br />

naturnahe edellaubholzreiche Buchen-<br />

Mischwälder; Quellaustritt im Urkalkgebiet;<br />

typische Bergwaldfauna<br />

naturnahe Eichen-Buchenwälder an den Hängen<br />

des landschaftsprägenden Windbergrückens;<br />

artenreiche Avifauna und Flora<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

OE Wn<br />

OE Wn<br />

OE Wn<br />

OG<br />

Of<br />

OE Mo<br />

OE Wn<br />

ÖEGV<br />

Wn<br />

OG


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 11<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

61 SSZ-OE D 67 „Gimmlitzwiesen“<br />

bei Hermsdorf<br />

62 SSZ-OE D 72 „Schwarzbachtal“<br />

bei Ulberndorf<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

63 SSZ-OE D 73 „Grenzwiesen Fürstenau und<br />

Fürstenauer Heide“<br />

64 SSZ-OE D 86 „Weißeritzwiesen<br />

Schellerhau”<br />

- festgesetzt 1974<br />

- erw. Neufestsetzung geplant<br />

(Regionsanteil)<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

- festgesetzt 1977<br />

- Neufestsetzung geplant<br />

mittelfristig<br />

langfristig<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

naturnahes Bachtal im <strong>Osterzgebirge</strong> mit Quellmooren,<br />

Feucht- und Frischwiesenbereichen;<br />

Vorkommen gefährdeter Wildfischarten (Bachneunauge)<br />

und Vogelarten (Schwarzstorch,<br />

Wasseramsel); Standort stark gefährdeter<br />

Pflanzenarten (reicher Bestand an Echtem<br />

Sumpfwurz); Erweiterung um den gesamten<br />

naturnahen Bachauenbereich mit artenreichen<br />

frischen bis feuchten Wiesen und Quellsümpfen<br />

(mit Vorkommen stark gefährdeter Pflanzenarten)<br />

naturnahe Hangwaldbereiche und artenreiche<br />

hochcolline-submontane Frisch- bis Feuchtwiesen<br />

mit floristisch bedeutsamen und gefährdeten<br />

Arten (u. a. Orchisbestände) am naturnahen<br />

Schwarzbach mit sehr guter Wasserqualität<br />

(Vorkommen Bachneunauge)<br />

festgesetzt 2007 Hochmoorregenerationsfläche am Erzgebirgskamm,<br />

Erweiterung um angrenzende artenreiche<br />

Moor-, Nass- und Bergwiesen im Kammbereich<br />

des <strong>Osterzgebirge</strong>s; Steinrückenbereiche;<br />

Teillebensraum der bedeutendsten<br />

Birkhuhnpopulation im sächsischen Mittelgebirge;<br />

Orchisbestände und weitere standorttypische<br />

seltene und vom Aussterben bedrohte Arten von<br />

Flora und Fauna (Bekassine, Braunkehlchen)<br />

festgesetzt 1994<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

Borstgrasrasengesellschaften, Flach- und<br />

Zwischenmoorbereiche, Bergwiesen mit seltenen<br />

und gefährdetenTier- und Pflanzenarten<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

OE GF<br />

Of<br />

OE Wn<br />

GF<br />

OE Mo<br />

Of<br />

OE Of


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 3 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 12<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr. nach<br />

SGV*<br />

* SGV - Schutzgebietsverzeichnis Sachsen<br />

** Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

65 SSZ-OE D 90 „Am Galgenteich Altenberg” festgesetzt 1997<br />

66 SSZ-OE Schwarzbachgrund bei<br />

Müglitz<br />

67 SSZ-OE Tal der Wilden Weißeritz bei<br />

Röthenbach<br />

68 SSZ-OE Mayenburgwiese bei<br />

Falkenhain<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

geplant<br />

(Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

vorhanden)<br />

Bemerkung zur Naturraumausstattung Naturraum**<br />

Borstgrasrasengesellschaften, Feucht- und<br />

Bergwiesen, Zwergstrauchheiden; Vorkommen<br />

gefährdeter und vom Aussterben bedrohter<br />

Pflanzen- und Tierarten<br />

mittelfristig montaner Quellbereich mit Feucht- und Bergwiesenbiotopen<br />

in der Erzgebirgskammlage;<br />

Teillebensraum der bedeutendsten Birkhuhnpopulation<br />

im sächsischen Mittelgebirge<br />

geplant langfristig naturnaher Auenbereich der Wilden Weißeritz mit<br />

naturnahen Waldbeständen an den landschaftsprägenden<br />

Steilhanglagen; vom Aussterben<br />

bedrohte Vogelarten<br />

geplant langfristig Zusammenhängender Berg- und Feuchtwiesenkomplex;<br />

Steinrücken; Habitat seltener und<br />

bedrohter Vogel- und Amphibienarten<br />

Lebensraum-<br />

typ**<br />

OE Of<br />

OE GF<br />

Of<br />

OE Wn<br />

GF<br />

OE Of


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 4 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH, GGB bzw. SCI)<br />

(gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004)<br />

Landes-<br />

Nr.<br />

EU - Nr. Gebietsbezeichnung<br />

Fläche<br />

FFH-Gebiet<br />

gesamt<br />

[ha]<br />

Fläche<br />

FFH-Gebiet<br />

in Region<br />

[ha]<br />

001E 5050-301 Nationalpark Sächsische Schweiz 9359 9359<br />

023E 4746-301 Seußlitzer Gründe 183 183<br />

033E 4949-301 <strong>Elbtal</strong>hänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz 292 292<br />

034E 4545-301 <strong>Elbtal</strong> zwischen Schöna und Mühlberg 4313 4313<br />

036E 5047-301 Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach 246 246<br />

037E 4947-301 Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz 1319 1319<br />

038E 5148-304 Weicholdswald 166 166<br />

039E 5248-303 Geisingberg und Geisingwiesen 325 325<br />

040 5248-302 Hemmschuh 254 254<br />

041E 5148-302 Trebnitztal 248 248<br />

042E 5149-301 Mittelgebirgslandschaft um Oelsen 680 680<br />

043E 5048-302 Müglitztal 1657 1657<br />

044E 5248-306 Fürstenauer Heide und Grenzwiesen Fürstenau 522 522<br />

046 4648-301 Molkenbornteiche Stölpchen 191 191<br />

049 4648-302 Königsbrücker Heide 6932 413<br />

063E 4545-304 Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain 2654 2654<br />

083E 5146-301 Gimmlitztal 218 101<br />

084E 5248-304 Kahleberg bei Altenberg 22 22<br />

085E 5049-303 Seidewitztal und Börnersdorfer Bach 698 698<br />

086E 4746-302 Täler südöstlich Lommatzsch 635 635<br />

087E 4546-304 Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain 2126 2126<br />

088E 4648-303 Linzer Wasser und Kieperbach 329 329<br />

092E 4951-301 Hohwald und Valtenberg 513 424<br />

143 4848-301 Rödertal oberhalb Medingen 770 49<br />

145 4850-301 Obere Wesenitz und Nebenflüsse 684 12<br />

148 4646-301 Elligastbachniederung 199 199<br />

149 4648-304 Dammühlenteichgebiet 199 199


Anlage 4 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Landes-<br />

Nr.<br />

EU - Nr. Gebietsbezeichnung<br />

Fläche<br />

FFH-Gebiet<br />

gesamt<br />

[ha]<br />

Fläche<br />

FFH-Gebiet<br />

in Region<br />

[ha]<br />

150 4647-301 Große Röder zwischen Großenhain und Medingen 199 199<br />

151 4748-301 Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf 199 199<br />

152 4748-303 Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf 267 28<br />

153 4747-301 Hopfenbachtal 298 298<br />

154 4847-302 Moritzburger Teiche und Wälder 561 561<br />

155 4848-302 Promnitz und Kleinkuppenlandschaft bei Bärnsdorf 137 137<br />

156 4847-301 Waldteiche bei Mistschänke und Ziegenbusch 112 112<br />

157 4746-304 Winzerwiese 33 33<br />

158 4847-303 Teiche und Gründe im Friedewald 147 147<br />

159 4847-304 Lößnitzgrund und Lößnitzhänge 115 115<br />

160 4848-303 Dresdener Heller 125 125<br />

161 4848-304 Prießnitzgrund 224 224<br />

162 4949-302 Wesenitz unterhalb Buschmühle 476 476<br />

163 4950-301 Polenztal 371 371<br />

164 4951-302 Laubwälder am Unger 152 152<br />

165 5051-301 Sebnitzer Wald und Kaiserberg 239 239<br />

166 5050-302 Lachsbach- und Sebnitztal 628 628<br />

167 4746-303 Bosel und Elbhänge nördlich Meißen 157 157<br />

168 4846-302 Linkselbische Täler zwischen Dresden und Meißen 896 896<br />

169 4645-301 Jahnaniederung 403 333<br />

170 4845-301 Großholz Schleinitz 53 51<br />

171 4846-301 Triebischtäler 1177 1097<br />

172 4947-302 Wälder am Landberg 108 108<br />

173 5049-305 Barockgarten Großsedlitz 25 25<br />

174 5248-305 Georgenfelder Hochmoor 36 36<br />

175 5147-301 Pöbelbachtal und Hofehübel 169 169<br />

176 5248-301 Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg 82 82<br />

177 5148-303 Bergwiesen bei Dönschten 15 15<br />

178 5148-301 Luchberggebiet 38 38<br />

179 5048-301 Lockwitzgrund und Wilisch 309 309


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 4 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />

Landes-<br />

Nr.<br />

EU - Nr. Gebietsbezeichnung<br />

Fläche<br />

FFH-Gebiet<br />

gesamt<br />

[ha]<br />

Fläche<br />

FFH-Gebiet<br />

in Region<br />

[ha]<br />

180 5049-301 Meuschaer Höhe 26 26<br />

181 5049-304 Bahrebachtal 360 360<br />

182 5049-302 Gottleubatal und angrenzende Laubwälder 405 405<br />

183 5149-302 Feuchtgebiete am Brand 44 44<br />

184 5050-304 Bielatal 549 549<br />

185 5050-303<br />

Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen<br />

Sächsischen Schweiz<br />

471 471<br />

188 4945-302 Pitzschebachtal 140 55<br />

189 4645-302<br />

Separate Fledermausquartiere und -habitate im<br />

Großraum Dresden<br />

1 1<br />

201 4543-303 Dahle und Tauschke 788 1<br />

204 4644-302 Döllnitz und Mutzschener Wasser 1347 110<br />

252 4945-301 <strong>Oberes</strong> Freiberger Muldetal 1551 279<br />

254 4946-301 Bobritzschtal 621 389<br />

Gesamt: 69 Gebiete 49806 37666


Anlage 4 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Seite 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Besondere Schutzgebiete 1 (BSG bzw. SAC)<br />

(Vogelschutzgebiete [SPA])<br />

Sn - Nr. EU - Nr. Gebietsbezeichnung<br />

24<br />

26<br />

27<br />

28<br />

29<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

34<br />

35<br />

56<br />

57<br />

58<br />

59<br />

60<br />

61<br />

62<br />

63<br />

64<br />

DE 4842-<br />

451<br />

DE 4545-<br />

452<br />

DE 4645-<br />

451<br />

DE 4545-<br />

451<br />

DE 4546-<br />

451<br />

DE 4746-<br />

451<br />

DE 4647-<br />

451<br />

DE 4747-<br />

451<br />

DE 4747-<br />

452<br />

DE 4748-<br />

451<br />

DE 4648-<br />

451<br />

DE 4951-<br />

451<br />

DE 5050-<br />

451<br />

DE 5050-<br />

452<br />

DE 5048-<br />

451<br />

DE 5248-<br />

451<br />

DE 5148-<br />

451<br />

DE 5248-<br />

452<br />

DE 5248-<br />

453<br />

DE 5047-<br />

451<br />

Fläche<br />

SPA-Gebiet<br />

gesamt<br />

[ha]<br />

Fläche<br />

SPA-Gebiet<br />

in Region<br />

[ha]<br />

Täler in Mittelsachsen 7222 321<br />

<strong>Elbtal</strong> zwischen Schöna und Mühlberg 6801 6801<br />

Linkselbische Bachtäler 3032 2883<br />

Gohrischheide 3362 3362<br />

Unteres Rödertal 7947 7947<br />

Seußlitzer Elbhügelland und Golk 861 861<br />

Mittleres Rödertal 1942 1942<br />

Teiche bei Zschorna 1506 1506<br />

Moritzburger Kleinkuppenlandschaft 3150 3102<br />

Laußnitzer Heide 1439 155<br />

Königsbrücker Heide 6931 411<br />

Hohwald und Valtenberg 638 545<br />

Nationalpark Sächsische Schweiz 9354 9354<br />

Linkselbische Fels- und Waldgebiete 2472 2472<br />

Osterzgebirgstäler 4894 4894<br />

Fürstenau 3380 3380<br />

Weicholdswald 277 277<br />

Geisingberg und Geisingwiesen 347 347<br />

Kahleberg und Lugsteingebiet 328 328<br />

Weißeritztäler 3299 3299<br />

Gesamt: 20 Gebiete 69 182 54 189<br />

1 EG-Vogelschutzgebiete gem. RL 79/409/EWG i. d. F. der SPA-Grundschutzverordnungen v. 19.10.2006,<br />

30.11.2006 und 05.12.2006 nach § 22 a Abs. 6 SächsNatSchG


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 5 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />

Bestehende und geplante Landschaftsschutzgebiete (LSG)<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr.<br />

nach<br />

SGV 1<br />

1 DD d 15 „Seifersdorfer Tal“<br />

(Regionsanteil)<br />

2 DD<br />

MEI<br />

3 DD<br />

SSZ-OE<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

d 16 „Dresdner Heide“<br />

(Regionsanteil)<br />

d 32 „Elbhänge Dresden-Pirna<br />

und Schönfelder<br />

Hochland“<br />

- festgesetzt 1960<br />

- Neufestsetzung<br />

geplant<br />

festgesetzt 2008<br />

- festgesetzt 1974<br />

- geändert 2003<br />

(NP-VO)<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

4 DD d 35 „Zschonergrund“ festgesetzt 1974<br />

5 DD d 65 „Dresdner Elbwiesen<br />

und -altarme“<br />

6 DD d 71 „Bühlauer Wiesen“<br />

7 DD d 72 „Wilschdorf-Rähnitzer<br />

Sandhügelland“<br />

8 DD Plauenscher Grund<br />

9 DD Omsewitzer Grund<br />

10 DD<br />

SSZ-OE<br />

langfristig<br />

mittelfristig<br />

Naturraum<br />

2<br />

WL Wn<br />

GF<br />

WL<br />

DE<br />

WL<br />

DE<br />

SÄS<br />

ML<br />

ÖEGV<br />

Lebensraumtyp<br />

2<br />

Wn<br />

GF<br />

Wn<br />

OG<br />

OA<br />

GF<br />

Wn<br />

festgesetzt 1996 DE GF<br />

festgesetzt 1997 WL Of<br />

festgesetzt 1998 WL OG<br />

OA<br />

geplant<br />

geplant<br />

Nöthnitzgrund geplant<br />

11 DD Weißiger Berge und<br />

Prießnitzaue<br />

(Regionsanteil)<br />

12 DD Langebrücker<br />

Granithügelland<br />

13 MEI d 17 „Friedewald und<br />

Moritzburger Teichgebiet“<br />

14 MEI d 04 „<strong>Elbtal</strong> nördlich von<br />

Meißen“<br />

15 MEI<br />

DD<br />

d 18 „<strong>Elbtal</strong> zwischen Dresden<br />

und Meißen mit<br />

linkselbischen Tälern und<br />

Spaargebirge“<br />

1 SGV - Schutzgebietsverzeichnis des Freistaates Sachsen<br />

2 Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

langfristig ÖEGV Wn<br />

kurzfristig ÖEGV Ot<br />

mittelfristig ÖEGV Of<br />

geplant langfristig WL GF<br />

Of<br />

geplant langfristig WL OG<br />

OA<br />

- festgesetzt 1954/77<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

- festgesetzt 1974<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

festgesetzt 2007<br />

mittelfristig<br />

kurzfristig<br />

GF<br />

WL Wn<br />

GS<br />

MSL<br />

GP<br />

NPH<br />

MSL<br />

DE<br />

ML<br />

ÖEGV<br />

GF<br />

Wn<br />

Wn<br />

Ot<br />

GF


Anlage 5 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr.<br />

nach<br />

16 MEI<br />

SSZ-OE<br />

SGV 1<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

d 19 „Triebischtäler“<br />

(Regionsanteil)<br />

17 MEI d 33 „Lößnitz“<br />

Radebeul<br />

18 MEI d 66 „Nassau“<br />

bei Meißen<br />

19 MEI d 67 „Moritzburger<br />

Kleinkuppenlandschaft“<br />

(Regionsanteil)<br />

20 MEI d 82 „Muldental bei Nossen“<br />

21 MEI Reichenberger<br />

Kuppengebiet<br />

22 MEI Zellwald bei Nossen<br />

(Regionsanteil)<br />

23 MEI d 02 „Jahnatal“<br />

bei Riesa<br />

24 MEI d 03 „Glaubitzer Wald“<br />

25 MEI d 68 „Mittlere Röderaue und<br />

Kienheide“<br />

- festgesetzt 1974<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

- festgesetzt 1974<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

langfristig<br />

mittelfristig<br />

Naturraum<br />

2<br />

MSL<br />

ML<br />

WL<br />

DE<br />

festgesetzt 2007 DE<br />

GP<br />

- festgesetzt 1998<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

mittelfristig WL<br />

GP<br />

Lebensraumtyp<br />

2<br />

GF<br />

Wn<br />

Wn<br />

Ot<br />

Of<br />

OG<br />

festgesetzt 2006 ML GF<br />

Wn<br />

geplant langfristig WL Of<br />

OG<br />

OA<br />

geplant langfristig ML Wn<br />

GF<br />

festgesetzt 1998 NPH GF<br />

Wn<br />

festgesetzt 2002 GP<br />

EEN<br />

festgesetzt 1996 EEN<br />

KRH<br />

GP<br />

26 MEI d 69 „Riesaer Döllnitzaue“ festgesetzt 1997 NPH GF<br />

Of<br />

27 MEI d 70 „Riesaer <strong>Elbtal</strong> und<br />

Seußlitzer Elbhügelland“<br />

28 MEI d 73 „Grödel-Elsterwerdaer<br />

Floßkanal“<br />

29 MEI d 76 „Strauch-Ponickauer<br />

Höhenrücken“<br />

30 SSZ-OE d 24 „Sächsische Schweiz“<br />

(Nationalparkregion)<br />

31 SSZ-OE d 13 „Oberlausitzer Bergland“<br />

(Regionsanteil)<br />

1 SGV - Schutzgebietsverzeichnis des Freistaates Sachsen<br />

2 Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs<br />

festgesetzt 2001 EEN<br />

GP<br />

MSL<br />

Wn<br />

GF, GS<br />

Wn<br />

Of<br />

GF<br />

Wn<br />

F<br />

festgesetzt 1998 EEN GF<br />

Of<br />

Wn<br />

festgesetzt 2000 GP Wn<br />

GF, GS<br />

OG<br />

festgesetzt 2003 OLB<br />

SÄS<br />

WL<br />

festgesetzt 1999<br />

OLB Wn<br />

GF<br />

Of<br />

GF, OG<br />

Wn, F


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 5 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Kreis Nr.<br />

nach<br />

SGV 1<br />

Name des Gebietes Bemerkung Umsetzungsfrist<br />

32 SSZ-OE d 75 „Unteres <strong>Osterzgebirge</strong>“<br />

festgesetzt 2000<br />

33 SSZ-OE d 31 „Großsedlitzer Elbhänge“ - festgesetzt 1974<br />

- Neufestsetzung<br />

geplant<br />

34 SSZ-OE d 77 „<strong>Oberes</strong> Polenztal und<br />

Hohes Birkigt“<br />

35 SSZ-OE d 81 „Pirnaer <strong>Elbtal</strong>“<br />

36 SSZ-OE Wesenitztal bei Stolpen<br />

37 SSZ-OE d 20 „Burgwartsberg“<br />

bei Pesterwitz<br />

mittelfristig<br />

Naturraum<br />

2<br />

OE<br />

ÖEGV<br />

festgesetzt 2001 WL<br />

festgesetzt 2005<br />

Lebensraumtyp<br />

2<br />

Wn<br />

OG<br />

GF<br />

Mo<br />

ÖEGV Wn<br />

GF<br />

Wn<br />

DE GF<br />

Of<br />

geplant langfristig WL GF<br />

OG<br />

- festgesetzt 1960<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

38 SSZ-OE d 22 „Tal der Wilden Weißeritz“ - festgesetzt 1960<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

39 SSZ-OE d 37 „Tal der Roten Weißeritz“ - festgesetzt 1960<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

40 SSZ-OE d 39 „Windberg“<br />

bei Freital<br />

41 SSZ-OE d 38 „<strong>Oberes</strong> <strong>Osterzgebirge</strong>“<br />

festgesetzt 2007<br />

42 SSZ-OE d 21 „Tharandter Wald“ - festgesetzt 1974<br />

- Neufestsetzung<br />

geplant<br />

43 SSZ-OE d 23 „Poisenwald“ - festgesetzt 1974<br />

- Neufestsetzung<br />

geplant<br />

44 SSZ-OE d 40 „Dippoldiswalder Heide<br />

und Wilisch“<br />

45 SSZ-OE<br />

DD<br />

d 30 „Lockwitztal und<br />

Gebergrund“<br />

kurzfristig<br />

mittelfristig<br />

mittelfristig<br />

ÖEGV Wn<br />

Ot<br />

OE+<br />

ÖEGV<br />

OE+<br />

ÖEGV<br />

GF<br />

Wn<br />

F<br />

GF<br />

Wn<br />

F<br />

ÖEGV Wn<br />

OG<br />

festgesetzt 2001 OE Wn<br />

OG<br />

GF<br />

Mo<br />

- festgesetzt 1974<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

- festgesetzt 1974<br />

- erw. Neufestsetzung<br />

geplant<br />

langfristig<br />

langfristig<br />

mittelfristig<br />

mittelfristig<br />

OE Wn<br />

GF<br />

ÖEGV Wn<br />

OE+<br />

ÖEGV<br />

Wn<br />

OG<br />

ÖEGV GF<br />

OG<br />

OA<br />

46 SSZ-OE Struth bei Wilsdruff geplant langfristig ML GF<br />

Of<br />

1 SGV - Schutzgebietsverzeichnis des Freistaates Sachsen<br />

2 Abkürzungserläuterung siehe am Ende der Anlage 7 dieses Anhangs


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 6 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />

Geschützte und erhaltenswerte bzw. schutzwürdige Geotope<br />

1. Als Flächennaturdenkmal (FND) geschützte Geotope<br />

FND-Nr. Bezeichnung Fläche [ha]<br />

DD 006 Prießnitz-Wasserfall und Uferhänge 1,8<br />

DD 011 Felsenkeller 0,8<br />

DD 012 Felshänge Heideschanze 3,5<br />

DD 019 Oltersteine 0,2<br />

DD 020 Bruchwände und Muschelfelsen Coschütz 0,3<br />

DD 021 Felskegel Hoher Stein 0,5<br />

DD 022 Plänermergelaufschluß Ziegeleigrube Torna 0,5<br />

DD 023 Ehemaliger Ratssteinbruch Dölzschen 2,0<br />

DD 048 Plänerverwerfung Niederwartha 0,1<br />

DD 050 Hutberg und Steinbruch bei Weißig 5,4<br />

DD 052 Geolog. Aufschluß Gamighübel 0,2<br />

MEI 001 Felsen mit Gangbildungen 0,1<br />

MEI 002 Götterfelsen 3,4<br />

MEI 003 Garsebacher Pechsteinklippen 1,3<br />

MEI 006 Silbersteinbruch 2,0<br />

MEI 009 Boselgebiet 0,2<br />

MEI 023 Göhrischgebiet 15,0<br />

MEI 026 Kuhschellenbiotop Knorre 1,0<br />

MEI 039 Schlossberg 5,0<br />

MEI 042 Kleinteich und Flachmoor 3,0<br />

MEI 062 Dechantsberg Nossen-Altzella 5,8<br />

RG 002 Schieferberg bei Strehla 0,3<br />

RG 005 Steinbruch Aehlig 0,5<br />

RG 013 Geol. Aufschluss Dobritzer Quarzporphyr 0,3<br />

RG 033 Geologischer Aufschluss Schönfeld 0,9<br />

RG 056 Syenitbruch Ebersbach 0,3<br />

RG 059 Steinbruch Porphyrit 0,7<br />

RG 105 Geol. Aufschluß mit Rotbuchen-Bestand 1,8


Anlage 6 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

FND-Nr. Bezeichnung Fläche [ha]<br />

SSZ 001 Erlpeterquelle 0,1<br />

SSZ 002 Muttergottesquelle 0,1<br />

SSZ 003 Großrippeln im Mittelturon 2,4<br />

SSZ 004 Strudellöcher - Mädelgraben 0,1<br />

SSZ 005 Breiter Stein 6,1<br />

SSZ 007 Markersbacher Granit 0,4<br />

SSZ 008 Hornstein am Geiersberg 0,1<br />

SSZ 009 Kreideklippen Kahlebusch 0,4<br />

SSZ 010 Kieselschiefer-Hornstein-Konglomerat Kanitzberg 0,7<br />

SSZ 011 Magnetitskarn 1,3<br />

SSZ 012 Teichsteinbrüche 1,9<br />

SSZ 013 Langenhennersdorfer Wasserfall 0,2<br />

SSZ 014 Mittelturone Sandsteine Königsstein 0,5<br />

SSZ 015 Steinbruch Lohmgrund, ehem. Sperling-Bruch 5,0<br />

SSZ 016 Säulensandstein am Gohrisch 0,4<br />

SSZ 017 Strudellöcher am Forellensteig 0,2<br />

SSZ 018 Diebskeller am Quirl 0,2<br />

SSZ 019 Götzinger-Höhle am Kleinen Bärenstein 0,4<br />

SSZ 020 Kontakt Wesensteiner Grauwacke/Dohnaer Granodiorit 0,3<br />

SSZ 021 Eishöhle im Bielatal 0,7<br />

SSZ 022 Große Höhle am Großer Zschirnstein 0,4<br />

SSZ 023 Turmalingranit bei Cratza 0,6<br />

SSZ 024 Labyrinth Langenhennersdorf 3,2<br />

SSZ 025 Ziegeleiteich Hinterjessen 2,0<br />

SSZ 026 Hallsteinklippen 2,5<br />

SSZ 034 Cottaer Spitzberg (Gipfel) 3,3<br />

SSZ 055 Pudelstein am Rauenstein 0,4<br />

SSZ 057 Hohler Stein bei Oelsen 1,5<br />

SSZ 059 Eulensteine bei Weißig 1,8<br />

SSZ 092 Quarkquetsche 0,4<br />

SSZ 111 Gemeindeberg bei Dobra 2,2<br />

SSZ 122 Kohlberg bei Doberzeit mit Aufschluß 2,9<br />

SSZ 136 Teich`s Bruch in den Huten bei Rathewalde 1,1


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 6 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />

FND-Nr. Bezeichnung Fläche [ha]<br />

SSZ 137 Ufers Berg bei Wilschdorf 1,2<br />

SSZ 142 Granitaufschluß am Burggäßchen in Sebnitz 0,1<br />

SSZ 144 Netzleistenfelsen auf Kuhberg 4,0<br />

SSZ 145 Nixensteine an der Wesenitz bei Porschendorf 0,2<br />

SSZ 146 Basaltsäulen am Stolpener Burgberg 0,2<br />

SSZ 147 Windkanter am Questenberg bei Doberzeit 2,6<br />

SSZ 148 Hundskirche an der Hohen Straße bei Hertigswalde 0,7<br />

WRK 001 Kugelpechstein 3,9<br />

WRK 002 Basaltbruch Ascherhübel 2,7<br />

WRK 003 Blockhalden am Kahleberg 3,0<br />

WRK 005 Geolog. Aufschluß (Porphyrfächer Schmiedersgraben) 0,4<br />

WRK 006 Götzenbüschchen 0,1<br />

WRK 007 Geolog. Aufschluß an der Quohrener Kipse 0,1<br />

WRK 008 Geolog. Aufschluß am Wachtelberg 0,1<br />

WRK 033 Sandsteinbruch am Jägerhorn 1,5<br />

WRK 093 Walterbruch Hermsdorf 3,1<br />

WRK 094 Grauer Bruch bei Blankenstein 2,2<br />

WRK 096 Weißer Bruch bei Blankenstein 5,0


Anlage 6 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Seite 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

2. Erhaltenswerte bzw. schutzwürdige Geotope<br />

Kreis-<br />

Nr.<br />

Bezeichnung<br />

Nr. im<br />

Geotopkataster<br />

DD 01 Pläner am südlichen Elbhang zwischen Cotta und Kemnitz 763<br />

DD 02 Steinbruch Borsberg (Zweiglimmergranodiorit) 509<br />

DD 03 Lehmgrube Luga (grauer Mergel, sandiger Pläner) 0<br />

MEI 01 Steinbruch am Tummelsberg (Buntsandstein über Biotitmonzogranit) 555<br />

MEI 02 Steinbruch im Ketzerbachtal nördlich Leuben (Amphibol-Pyroxen-Monzonit) 0<br />

MEI 03 Steinbruch Hirschnitz (quarzreicher Biotitgranit) 164<br />

MEI 04 Steinbruch im Joachimstal (Meißener Schichten über Leukomonzonit) 759<br />

MEI 05 Steinbruch Lorenz (quarzreicher Biotitgranit [Roter Meißner Granit]) 986<br />

MEI 06 Steinbruch an der Fichtenmühle (Pechstein) 1033<br />

MEI 07 Steinbruch in Meißen-Zscheila Proschwitzer Weg (Leukomonzonit) 0<br />

MEI 08 Steinbruch Semmelsberg (Pechstein) 0<br />

MEI 09 Steinbruch am Bahnübergang nördlich Roitzschen (Monzonit) 0<br />

MEI 10 Steinbruch am Hulkenberg (Kiesel- und Alaunschiefer [Graptolithenfundpunkt]) 478<br />

MEI 11 Steinbruch bei der Autobahnbrücke (Rhyolit) 971<br />

MEI 12 Steinbruch unterhalb des Bergschlösschens (Diabas [Spilit]) 1008<br />

MEI 13 Steinbruch an der Bastei Nossen (Serizitgneis ("Epigneis"), Phyllit) 1009<br />

MEI 14 Steinbruch Weitzschengrund (Andalusitglimmerfels) 475<br />

MEI 15 Kalkgrauwacken im Triebischtal 990<br />

MEI 16 Steinbruch im Triebischtal am Weinberg bei Rothschönberg (Diabastuff) 1026<br />

RG 01 Steinbruch von Riesa-Canitz (Tonschiefer, Grauwacke) 488<br />

RG 02 Nixstein bei Strehla (Monzonitaufragung) 0<br />

RG 03 Kutschenstein Riesa (Pyroxensyenit ["Gröbait"]) 0<br />

RG 04 Kupferberg (Biotitgneis) 466<br />

SSZ 01 Marmorbruch Maxen 1023<br />

SSZ 02 Steinbruch am Blauberg bei Kreischa (Kieselschiefer-Hornsteinkonglomerate) 1024<br />

SSZ 03 Postaer Sandsteinbruch 1105<br />

SSZ 04 Felsklippen an der Eisenbahnbrücke Weesenstein (Metagrauwackenvarietäten) 1020<br />

SSZ 05 Purpurberg (Quarzit) 1021<br />

SSZ 06 Stadt-Bruch Königstein (Sandstein [Kirchleithener Sandstein]) 1076<br />

SSZ 07 Steinbruch Rehn (feinkörniger Quarzsandstein) 1098


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 6 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 5<br />

Kreis-<br />

Nr.<br />

Bezeichnung<br />

Nr. im<br />

Geotopkataster<br />

WRK 01 Steinbruch Obermühle südlich Blankenstein (Serizitgneis) 473<br />

WRK 02 Steinbruch im Diabas an der Leutholdmühle 1030<br />

WRK 03 Kieselschiefer an der Semmelmühle 1031<br />

WRK 04 Diabassteinbruch im Talmühlengrund (Diabastuffe in phyllitischen Tonschiefern) 993<br />

WRK 05 Tharandter Spalte (Xenolithreicher Rhyolithgang) 994<br />

WRK 06 Sandsteinbruch am Porphyrweg (Quarzsandstein, Konglomerat) 995<br />

WRK 07 Sandsteinbrüche Hartha 1003<br />

WRK 08 Sandberg von Kreischa-Wittgensdorf (Graptolithenschiefer) 479<br />

WRK 09 Steinbruch Goldene Höhe (Quadersandstein) 566<br />

WRK 10 Steinbruch am Wilisch (Olivin-Augit-Nephelinit) 590<br />

WRK 11 Sandsteinbruch Schmidt an der Dippoldishöhe (Oberhäslicher Schichten) 767<br />

WRK 12 Binge Sadisdorf (Granit) 517<br />

WRK 13 Steinbruch an der B 170, gegenüber der Tankstelle (Quarzporphyr) 532<br />

WRK 14 Steinbruch im Schlottwitzgrund (Quarzporphyr) 535<br />

WRK 15 Steinbruch "Buschmühle" (Teplitzer Quarzporphyr) 537<br />

WRK 16 Lugsteine in Zinnwald (Rhyolith [Teplitzer Quarzporphyr]) 538<br />

WRK 17 Steinbruch "Naakes Bruch" (Cenomane Sandsteine) 565<br />

WRK 18 Basaltaufschluss Niederfrauendorf (Nephelinbasanit) 0


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 7 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />

Repräsentative Ziel- und Leitarten der Region <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

FAUNA<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bergland Hügelland Tiefland<br />

Säugetiere<br />

Schutzstatus<br />

FFH/SPA RLSn<br />

Biber Castor fiber GF GF;GS GF;GS x 3<br />

Feldhase Lepus europaeus O O O 3<br />

Fischotter Lutra lutra GF GF;GS GF;GS x 1<br />

Fledermaus Chiroptera alle Arten OG,Wn,S;F OG, Wn,S;F OG, Wn,S;F x 1, 2, 3, R<br />

Haselmaus Muscardinus avellanarius Wn Wn Wn 3<br />

Wasserspitzmaus Neomys fodiens G G G 3<br />

Vögel<br />

Bekassine Gallinago gallinago O O O 2<br />

Birkhuhn Tetrao tetrix O x 1<br />

Braunkehlchen Saxicola rubetra Of Of 3<br />

Dohle Corvus monedula S;Wn S S 3<br />

Eisvogel Alcedo atthis GF GF;GS GF;GS x 3<br />

Flußregenpfeifer Charadrius dubius GF GF GF<br />

Gebirgsstelze Motacilla cinerea GF GF GF<br />

Kiebitz Vanellus vanellus O O O 2<br />

Krickente Anas crecca GS GS GS 3<br />

Mauersegler Apus apus S S S<br />

Mehlschwalbe Delichon urbica S S S<br />

Neuntöter Lanius collurio OG OG OG x<br />

Raubwürger Lanius excubitor O O O 2<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica S S S<br />

Raufußkauz Aegolius funereus Wn Wn x 3<br />

Rohrweihe Circus aeruginosus GS GS x<br />

Schellente Bucephala clangula GS GS<br />

Schleiereule Tyto alba S S S 3<br />

Schwarzmilan Milvus migrans GF GS GF x<br />

Schwarzspecht Dryocopus martius Wn Wn Wn x<br />

Schwarzstorch Ciconia nigra GS, GF, Wn x 2<br />

Sperlingskauz Glaucidium passerinum Wn Wn x 3<br />

Teichralle Gallinula chloropus GS GS GS 3<br />

Uhu Bubo bubo F F x 2<br />

Wachtel Coturnix coturnix O O 3<br />

Wachtelkönig Crex crex O O Of x 1<br />

Wasseramsel Cinclus cinclus GF GF 3<br />

Weißstorch Ciconia ciconia O O x 3<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis O O O<br />

Ziegenmelker Caprimulgus europaeus Ot Ot x 1<br />

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis GS GS GS 3<br />

Reptilien<br />

Kreuzotter Vipera berus O;Wn O;Wn O;Wn 2<br />

Schlingnatter Coronella austriaca Ot;F Ot;F Ot 2<br />

Zauneidechse Lacerta agilis Ot;F Ot;F Ot;F 3


Anlage 7 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bergland Hügelland Tiefland<br />

Amphibien<br />

Schutzstatus<br />

FFH RLSn<br />

Feuersalamander Salamandra salamandra Wn Wn 2<br />

Kammmolch Triturus cristatus GS GS GS x 2<br />

Knoblauchkröte Pelobates fuscus Ot Ot x 3<br />

Kreuzkröte Bufo calamita O O (x) 2<br />

Moorfrosch Rana arvalis GS GS GS (x) 3<br />

Rotbauchunke Bombina bombina GS GS x 2<br />

Seefrosch Rana ridibunda GS GS 3<br />

Springfrosch Rana dalmatina Wn Wn (x) 3<br />

Wechselkröte Bufo viridis Ot Ot Ot x 2<br />

Fische<br />

Bachneunauge Lampetra planeri GF GF GF x 1<br />

Bachforelle Salmo trutta f. fario GF GF GF 2<br />

Barbe Barbus barbus GF GF GF 2<br />

Elritze Phoxinus phoxinus GF GF 3<br />

Rapfen Aspius aspius x 2<br />

Schlammpeitzger Misgurnus fossilis GS GS GS x 1<br />

Schmerle Neomacheilus barbatulus GF;GS GF GF<br />

Westgroppe Cottus gobio GF GF x 2<br />

Libellen<br />

Blauflügel-Prachtlibelle Calopteryx virgo<br />

Sympetrum<br />

GF 3<br />

Gebänderte Heidelibelle pedemontanum G G 3<br />

Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens GF GF GF<br />

Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis GS;Mo GS;Mo x 2<br />

Großes Granatauge Erythromma najas GS GS<br />

Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia GF GF x 3<br />

Torfmosaikjungfer Aeshna juncea GS;Mo GS;Mo GS;Mo V<br />

Zweigestr.Quelljungfer Cordulegaster boltonii GF GF GF 3<br />

Tagfalter<br />

Ameisenbläuling Maculinea nausithous Of Of 3<br />

Dukatenfeuerfalter Lycaena virgaureae Wn;O Wn;O<br />

Dunkelbrauner Bläuling Aricia agestis Ot 3<br />

Großer Eisvogel Limenitis populi Wn Wn Wn 3<br />

Großer Perlmutterfalter Mesoacidalia aglaja O 3<br />

Schwalbenschwanz Papilio machaon O O O<br />

Segelfalter Papilio podalirius<br />

Callimorpha<br />

Ot<br />

Spanische Flagge quadripunctata x 2<br />

Heuschrecken<br />

Blauflügl.Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens Ot Ot R<br />

Sumpfschrecke Mecosthetus grossus Of Of Of 3<br />

Warzenbeißer Decticus verrucivorus O Of Of 2<br />

Zartschrecke Leptophyes albovittata Ot Ot 2


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 7 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bergland Hügelland Tiefland<br />

Krebse<br />

Edelkrebs Astacus astacus GF GF x<br />

Mollusken<br />

Malermuscheln Unio spec. GF GF GF<br />

Teichmuscheln Anodonta spec. GS GS GS<br />

FLORA<br />

Schutzstatus<br />

FFH RLSn<br />

Arnika Arnica montana Of Of Of 2<br />

Astlose Graslilie Anthericum liliago Ot 3<br />

Ästige Graslilie Anthericum ramosum Ot 2<br />

Bach-Ehrenpreis Veronica beccabunga GF GF GF<br />

Bachnelkenwurz Geum rivale GF GF 3<br />

Bären-Lauch Allium ursinum Wn Wn V<br />

Bärwurz Meum athamanticum Of Of<br />

Bergkiefer Pinus mugo Mo<br />

Bergsandköpfchen Jasione montana Ot Ot Ot<br />

Besenheide Calluna vulgaris Wn;O Wn Wn<br />

Blutwurz Potentilla erecta O O O<br />

Borstgras Nardus stricta O O O<br />

Buschnelke Dianthus seguieri O;OG 2<br />

Buschwindröschen Anemone nemorosa Wn Wn Wn<br />

Echtes Lungenkraut Pulmonaria officinalis Wn Wn Wn V<br />

Eibe Taxus baccata Wn Wn R<br />

Eisenhut Aconitum spec. GF GF<br />

Erika Erica tetralix Wn;Mo 3<br />

Feldmannstreu Eryngium campestre Ot 3<br />

Fetthenne Sedum telephium Ot;F Ot;F Ot;F V<br />

Fettkraut Pinguicula vulgaris Of 2<br />

Feuerlilie Lilium bulbiferum O;OG 1<br />

Flutender Hahnenfuß Ranunculus fluitans GF GF 2<br />

Froschlöffel Alisma spec. GS GS GS<br />

Gemeiner Blutweiderich Lythrum salicaria Of Of Of<br />

Gemeines Zittergras Briza media O O 3<br />

Gilbweiderich Lysimachia spec. Of Of Of 3<br />

Goldstern Gagea spec. Wn Wn;Ot Wn;Ot 0,1,2,V<br />

Grasnelke Armeria spec. Ot Ot Ot<br />

Große Sterndolde Astrantia major Of<br />

Großer Klappertopf Rhinanthus angustufolius Of Of 2<br />

Hainwachtelweizen Melampyrum nemorosum Wn Wn 3<br />

Hasenklee Trifolium arvense Ot Ot Ot<br />

Heidenelke Dianthus deltoides Ot Ot Ot<br />

Hirschsprung Corrigiola litoralis GF 3<br />

Karpatenenzian Gentianella lutescens Of 1<br />

Kreuzblümchen Polygala spec. Of Of Of 1,3,V<br />

Kuckucks-Lichtnelke Sylene flos-cuculi Of Of Of


Anlage 7 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Seite 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bergland Hügelland Tiefland<br />

Schutzstatus<br />

FFH RL Sn<br />

Laichkraut Potamogeton spec. G G G 0-3,V<br />

Läusekraut Pedicularis sylvatica Of Of 2<br />

Leberblümchen Hepatica nobilis Wn Wn 3<br />

Lerchenporn Corydalis spec. Wn Wn Wn<br />

Milzkraut Chrysosplenium spec. GF GF GF<br />

Nesselblättrige Gl. Campanula trachelium Wn Wn Wn<br />

Pechnelke Lychnis viscaria Ot;F Ot;F Ot<br />

Perücken-Flockenblume Centaurea pseudophrygia O O 3<br />

Pestwurz Petasites spec. G;Wn G;Wn<br />

Pfeilkraut Sagittaria sagittifolia GS GS GS 3<br />

Preiselbeere Vaccinium vitis-idaea Wn Wn<br />

Rauhhaariger<br />

Kälberkropf Chaerophyllum hirsutum GF GF Gf<br />

Rippenfarn Blechnum spicant Wn Wn Wn 3<br />

Schlangenwurz Calla palustris GS;Of GS;Of 3<br />

Schlank-Segge C.gracilis Of Of Of<br />

Schnabel-Segge C.rostrata Of Of Of<br />

Schwanenblume Butomus umbellatus G G GS 3<br />

Schwarze Teufelskralle Phyteuma nigrum O O V<br />

Sibirische Schwertlilie Iris sibirica Of Of 2<br />

Silberfingerkraut Potentilla argentea Ot Ot Ot<br />

Skabiosen-Flockenblume Centaurea scabiosa Ot Ot Ot 3<br />

Sonnentau Drosera spec. Mo Mo Mo 1,2<br />

Sumpfdotterblume Caltha palustris Of Of Of<br />

Taubenkopf Cucubalus baccifer GF 2<br />

Torfmoos Sphagnum spec. Mo Mo Mo 1,2,3,V<br />

Trollblume Trollius europaeus Of 2<br />

Türkenbundlilie Lilium martagon Wn Wn 3<br />

Violette Königskerze Verbascum phoeniceum Ot 1<br />

Waldgeißbart Aruncus dioicus Wn Wn V<br />

Wald-Storchschnabel Geranium sylvaticum Of V<br />

Wasserfeder Hottonia palustris GS GS 3<br />

Wasserhahnenfuß Ranunculus aquatilis GS GS GS 3<br />

Wasserknöterich Polygonum amphibium G;Of;OA G;Of;OA G;Of;OA<br />

Wasserschlauch Utricularia spec. GS GS GS 1,2,3<br />

Wasserschwertlilie Iris pseudacorus GS GS GS<br />

Weicher Pippau Crepis mollis O V<br />

Weide-Kammgras Cynosurus cristatus O O Ot V<br />

Weißtanne Abies alba Wn Wn 1<br />

Weißwurz Polygonatum spec. Wn Wn Wn 0-3,V<br />

Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea O O O<br />

Wiesenknöterich Polygonum bistorta Of Of Of<br />

Wiesenküchenschelle Pulsatilla pratensis Ot 1<br />

Wiesenplatterbse Lathyrus pratensis O O O<br />

Wiesensalbei Salvia pratensis Ot Ot 3<br />

Wiesen-Storchschnabel Geranium pratense O O O<br />

Wiesenwachtelweizen Melampyrum pratense OG;Wn OG;Wn OG;Wn<br />

Wollgras Eriophorum spec. Of;Mo Of;Mo Of; Mo 1,3<br />

Zypergras-Segge Carex bohemica Of Of Of 3


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 7 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 5<br />

Abkürzungserläuterungen<br />

Lebensraumtypen<br />

G Gewässer<br />

GF Fließgewässer<br />

naturnahe Fließgewässer einschließlich Ufersäume und Quellbereiche<br />

GS Stillgewässer<br />

Teiche, Altarme, einschließlich angrenzender Verlandungszonen<br />

sowie Sumpf- und Bruchwälder<br />

Mo Moore<br />

Hochmoore, Zwischenmoore, Niedermoor<br />

O Offenland<br />

Of Offenland feucht/frisch<br />

vorwiegend Grünland mit Sauergrasgesellschaften,<br />

Bergwiesen, artenreiche Frischwiesen<br />

Ot Offenland trocken<br />

Trocken- und Halbtrockenrasen<br />

OG Offenland gehölzstrukturiert<br />

Heckengebiete, Steinrückenlandschaften, Gefildelandschaften<br />

OA Offenland Acker<br />

extensives Ackerland, Brache- und Stilllegungsflächen<br />

Wn naturnahe Wälder<br />

Wälder mit einem hohen Anteil an natürlicher Vegetation<br />

bzw. typische Sukzessionsstadien naturnaher Waldgesellschaften<br />

(Bu-Ta-Fi Wälder, Hb-TrEi Wälder, zwergstrauchreiche Heiden)<br />

F gesteinsgeprägte Biotope<br />

Felsdurchragungen, offengelassene Steinbrüche,<br />

trockenmauerreiche Weinberge, Stollen aufgelassener Bergwerke<br />

S Siedlungsbereiche<br />

Gebäude, Verkehrsbauten, Streuobstwiesen, naturnahe Gärten<br />

und Parks, siedlungsnahe Ruderalflächen<br />

Schutzstatus<br />

FFH geschützt nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (bei Vögeln nach Vogelschutz-Richtlinie)<br />

RLSn Schutzstatus nach Rote Liste Sachsen:<br />

0 = ausgestorben<br />

1 = vom Aussterben bedroht<br />

2 = stark gefährdet<br />

3 = gefährdet<br />

R = im Rückgang begriffen<br />

V = Vermehrungsgäste<br />

Naturräume<br />

Tiefland KRH Königsbrück-Ruhlander Heiden<br />

EEN Elbe-Elster-Niederung<br />

Hügelland WL Westlausitzer Hügel- und Bergland<br />

DE Dresdner <strong>Elbtal</strong>weitung<br />

GP Großenhainer Pflege<br />

NPH Nordsächsisches Platten- und Hügelland<br />

MSL Mittelsächsisches Lößhügelland<br />

ML Mulde-Lößhügelland<br />

Bergland OE <strong>Osterzgebirge</strong><br />

ÖEGV Östliches Erzgebirgsvorland<br />

SÄS Sächsische Schweiz<br />

OLB Oberlausitzer Bergland


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 8 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 1<br />

Prioritätenliste zum Erhalt der vom Hochwasser 2002 veränderten Fließgewässerabschnitte<br />

im <strong>Osterzgebirge</strong> und Osterzgebirgsvorland<br />

Gewässer 1. Ordnung<br />

Bach/Flusssystem<br />

I. Gottleuba<br />

II. Seidewitz<br />

Lage<br />

1. oberhalb der<br />

Protzemühle,<br />

Ortseingang Pirna-<br />

Rottwerndorf<br />

2. zwischen Bad<br />

Gottleuba und Berggießhübel<br />

1. unterhalb SteinbruchNentmannsdorf<br />

2. Auwiese am<br />

Geyersberg<br />

Größe<br />

(ha)<br />

2,1<br />

10,8<br />

2,3<br />

4,7<br />

Notwendige Maßnahmen<br />

o weitestgehender Erhalt des neuen Flusslaufes<br />

o Entwicklung von flussbegleitendem Auwald<br />

o neue Gestaltung der Vereinigung mit dem alten<br />

Bachlauf (Schutz der Böschung)<br />

o weitestgehender Erhalt des neuen Flusslaufes<br />

sowie der bachbegleitenden Schotterbänke<br />

o Stilllegung von Bereichen zwischen rechtem<br />

Flussufer und Waldrand, hier Entwicklung von<br />

Kiesbankvegetation, Hochstaudenfluren und Auwald<br />

o Beibehaltung von Mahd und Beweidung der<br />

verbleibenden Grünlandfläche, vor allem am linken<br />

Flussufer<br />

o Teilweise Bepflanzung zur Stabilisierung der Böschung<br />

o Erhalt des neuen Flusslaufes sowie der bachbegleitenden<br />

Schotterbänke<br />

o Stilllegung und Entwicklung von Kiesbankvegetation<br />

bzw. Auwald zwischen altem und neuen<br />

Flussbett und im Uferbereich<br />

o Beibehalten der Wiesennutzung auf der verbleibenden<br />

Grünlandfläche<br />

o Beseitigen einer Verstopfung im alten Flussbett,<br />

damit das Wasser hier dem neuen Flussbett wieder<br />

zufließen kann<br />

o Wiederherstellung der Zufahrt zur verbleibenden<br />

Wiese (evtl. Furt)<br />

o Erhalt des neuen Flusslaufes sowie der bachbegleitenden<br />

Schlamm-, Kies- und Schotterbänke<br />

o Entwicklung von typischer Vegetation der Kies-<br />

und Schlammbänke, Hochstaudenfluren und Auwald


Anlage 8 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Seite 2 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Bach/Flusssystem<br />

III. Müglitz<br />

IV. Wilde<br />

Weißeritz<br />

Lage<br />

1. Wiesen am<br />

Bahnhof Bärenstein<br />

1. Rehefeld Ortslage<br />

Trinkwasserfassung<br />

2. Rehefeld Nähe<br />

Jägerhof<br />

3. Wiesen zwischen<br />

Weißeritzeck und<br />

Fa. Grießbach bei<br />

Seyde<br />

4. unterhalb Weißbachmündung<br />

5. Borbergwiesen<br />

Größe<br />

(ha)<br />

2,0<br />

0,6<br />

0,9<br />

3,4<br />

4,3<br />

0,9<br />

Notwendige Maßnahmen<br />

o neuen Flusslauf mit Überschotterungen und Steilufern<br />

erhalten<br />

o alter Flusslauf als Ausleitstrecke bei Hochwasserereignissen<br />

einschließlich von zwei größeren<br />

Stillgewässern erhalten<br />

o Entwicklung von Kiesbankvegetation, Hochstaudenfluren<br />

und Auwald am neuen Gewässerlauf<br />

o Fortsetzung der Beweidung der verbleibenden<br />

Grünlandfläche<br />

o Erhalt des Nebenarmes<br />

o Sukzession auf den unzugänglichen Flächen<br />

o Fortsetzung der extensiven Wiesennutzung der<br />

Restfläche<br />

o Erhalt des Nebenarmes<br />

o Sukzession auf nicht mehr bewirtschaftbaren<br />

Teilflächen mit sporadischer Pflege<br />

o Fortsetzung der extensiven Wiesennutzung der<br />

Restfläche<br />

o Erhalt der Nebengerinne und Flutmulden<br />

o Erhalt des neuen Gewässerbettes<br />

o Sukzession auf Schotterflächen und nicht mehr<br />

erreichbaren Teilflächen<br />

o Fortsetzung der extensiven Wiesenbewirtschaftung<br />

in den zugänglichen Bereichen<br />

o Erhalt der Schotterflächen<br />

o Sukzession auf staunassen Bereichen und<br />

Schotterflächen<br />

o Erhalt der entstandenen Nebenarme vorrangig<br />

am linken Ufer<br />

o Erhalt der Wiesentümpel, des Altarmes und der<br />

Schotterflächen<br />

o Sukzession zu Auwald mit sporadischer Gehölzpflege


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 8 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 3<br />

Bach/Flusssystem<br />

IV. Wilde<br />

Weißeritz<br />

V. Freiberger<br />

Mulde<br />

VI. Rote Weißeritz<br />

Lage<br />

6. Waldwiese oberhalbVersuchsstrecke<br />

Röthenbacher<br />

Mühle<br />

7. unterhalb Sperrmauer<br />

Talsperre<br />

Klingenberg<br />

1. ca. 150 m nördlich<br />

Autobahnbrücke<br />

Siebenlehn<br />

2. südwestlich<br />

Sportplatz Nossen-<br />

Muldental<br />

3. oberhalb Wehranlage<br />

Eckert<br />

4. unterhalb Wehr<br />

Wasserkraftanlage<br />

Moritz<br />

1. Abschnitt Kipsdorf<br />

Buschmühle<br />

2. Spechtritz-<br />

Seifersdorf: Wiese<br />

oberhalb Felsenmühle<br />

Größe<br />

(ha)<br />

0,6<br />

0,9<br />

1,4<br />

1,1<br />

0,6<br />

0,6<br />

2,4<br />

1,0<br />

Notwendige Maßnahmen<br />

o Erhalt des Altarmes<br />

o Erhalt der Schotterflächen<br />

o Sukzession mit sporadischer Pflege<br />

o Rückverlegung in das neu geschaffene Gewässerbett<br />

o Vollständiger Erhalt der beidseitig umflossenen<br />

Schotterinsel<br />

o Zulassung der Sukzession<br />

o Entwicklung von Auwald<br />

o Stilllegung von Bereichen zwischen dem rechtem<br />

neuen Flussufer und neuem Muldebett<br />

o Entwicklung von Auwald auf ehemaligen Grünlandflächen<br />

o Vollständiger Erhalt des neuen Gewässerbettes<br />

o Zulassung der Sukzession, Erhalt als Retentionsraum<br />

der Mulde<br />

o Stilllegung von Bereichen zwischen rechtem<br />

Flussufer und Waldrand, hier Entwicklung von<br />

Auwald<br />

o vollständiger Erhalt des neuen Gewässerbettes<br />

(ehemalige Grünlandfläche)<br />

o vollständiger Erhalt und Zulassung der Sukzession<br />

der Schotterflächen am Gleithang im alten<br />

Flussbett, Auwaldentwicklung<br />

o Erhalt der neuen Gewässerlaufe und Schotterbänke<br />

unter Berücksichtigung der Infrastruktur<br />

o Erhalt des Nebenarmes mit Mäander<br />

o bei Nutzungsaufgabe der Restfläche Sukzession<br />

zur Auwaldentwicklung


Anlage 8 des Anhangs <strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong><br />

Seite 4 1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Gewässer 2. Ordnung<br />

Bach/Flusssystem<br />

1. Bahre<br />

2. Trebnitz<br />

Lage<br />

1. oberhalb Gersdorf 1,0<br />

2. östlich von<br />

Wingendorf<br />

(1. Teilfläche)<br />

3. östlich von<br />

Wingendorf<br />

(2. Teilfläche)<br />

1. Wiese Leuteritz<br />

(im NSG)<br />

2. Weiden Zönnchen<br />

(unterhalb<br />

Blockhaus)<br />

Größe<br />

(ha)<br />

1,2<br />

4,9<br />

0,6<br />

4,3<br />

Notwendige Maßnahmen<br />

o Erhaltung/Gestaltung des neuen und alten Gewässerbettes<br />

o Stilllegung und Entwicklung zu Hochstaudenfluren<br />

und Auwald der bachbegleitenden Flächen<br />

o Wiederherstellung der Zufahrt zur verbleibenden<br />

Wiese (evtl. Furt)<br />

o Erhaltung der Bachverzweigung und der entstandenen<br />

Auentümpel<br />

o Entwicklung zu Hochstaudenfluren und Auwald in<br />

den Brachflächen<br />

o Erhaltung und Gestaltung der neu entstandenen<br />

Bachläufe<br />

o Sicherung der Prallhänge durch Bepflanzung<br />

o Beibehaltung der Beweidung der verbleibenden<br />

Grünlandfläche<br />

o Erhaltung des neuen sowie des alten Gewässerbettes<br />

sowie eines Auentümpels<br />

o Sicherung der Abbruchkanten am neuen Gewässerbett<br />

o Stilllegung des Bereiches zwischen altem und<br />

neuen Gewässerbett, Entwicklung von Hochstaudenfluren<br />

und Auwald<br />

o Pflege der verbliebenen Feuchtwiese<br />

o Erhaltung der zwei neuen Gewässerbetten, der<br />

entstandenen Auentümpel und Teile der Überschotterung<br />

o auf den überschotterten Flächen Entwicklung von<br />

Kiesbankvegetation und Auwald<br />

o Teilweise Freilegen des überschotterten alten<br />

Gewässerbettes<br />

o Gestaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit Bewirtschafter<br />

o Beibehaltung der Beweidung


<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Anlage 8 des Anhangs<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009 Seite 5<br />

Bach/Flusssystem<br />

3. Gr./Kleine<br />

Biela<br />

4. Heerwasser<br />

5. Pöbelbach<br />

6. Weißbach<br />

Lage<br />

1. bewaldete Abschnitte<br />

im NSG<br />

Weicholdswald<br />

1. Weideflächen<br />

SSW-Rand Geising<br />

1. Nasswiesen unterhalb<br />

und oberhalb<br />

der Putzmühle<br />

1. Nasswiesen zwischen<br />

Seyde und<br />

Mündung<br />

7. Fallbach 1.Fallbach oberhalb<br />

Dönschten<br />

Größe<br />

(ha)<br />

?<br />

1,4<br />

5,7<br />

10,4<br />

Notwendige Maßnahmen<br />

o Erhaltung der neuen und alten Gewässerläufe<br />

o Entwicklung der gewässerbegleitenden Flächen<br />

zu Hochstaudenfluren und Auwald<br />

o Erhaltung des neuen Bachbettes<br />

o Anbindung des alten Bachlaufes, damit ein Wasserzulauf<br />

zur denkmalgeschützten Mühle weiterhin<br />

erfolgt<br />

o Beräumung eines großen Teils der Bergwiese<br />

von Schotter<br />

o Auswahl von Schotterbänken, die am Ufer<br />

verbleiben sollen<br />

o Entwicklung von Kiesbankvegetation, Hochstaudenfluren<br />

und Auwald am alten und neuen Bachlauf<br />

o Beibehaltung der Beweidung der verbleibenden<br />

Grünlandfläche<br />

o Erhalt der neuen Gerinne und Schotterflächen<br />

o Fortsetzung der extensiven Wiesennutzung auf<br />

den Restflächen<br />

o Auwaldentwicklung auf den nicht mehr bewirtschaftbaren<br />

Bereichen<br />

o Erhalt der Nebengerinne und Schotterflächen<br />

o überwiegend Stilllegung und Entwicklung zu<br />

Hochstaudenfluren, Weidengebüsch und Bachauwald<br />

mit sporadischer Pflege<br />

o Fortsetzung der extensiven Grünlandnutzung auf<br />

den verbliebenen Grünlandflächen<br />

0,1 o Erhalt des neuen Gewässerverlaufes

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