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Textteil Regionalplan - RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge

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<strong>Regionalplan</strong> <strong>Oberes</strong> <strong>Elbtal</strong>/<strong>Osterzgebirge</strong> Seite 45<br />

1. Gesamtfortschreibung 2009<br />

Begründung<br />

zu 7.1.1 (Z)<br />

Gemäß Z 4.2.2 LEP sind in den Regionalplänen ausgehend von der in Karte 7 des LEP als Suchraum<br />

dargestellten Gebietskulisse und den in der Begründung zu diesem LEP-Plansatz aufgeführten Kriterien<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) auszuweisen<br />

und auf dieser Grundlage ein ökologisches Verbundsystem zu sichern und als solches zu kennzeichnen.<br />

In Ausformung von Z 4.2.2 LEP erfolgt im vorliegenden Plan die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Natur und Landschaft. Sie bilden gemeinsam das ökologische Verbundsystem, wobei die Vorranggebiete<br />

Natur und Landschaft die Kernbereiche des ökologischen Verbundsystems darstellen.<br />

Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat mit Datum vom 27. November 1992 eine Entschließung<br />

zum „Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung" aufgestellt,<br />

in der ein Verbund ökologisch bedeutsamer Gebiete in neuer Form angestrebt wird; er soll etwa 15 %<br />

der nicht für Siedlungszwecke genutzten Fläche umfassen. Die dafür erforderlichen Flächen sollen<br />

über Gemeindegrenzen hinweg miteinander ökologisch verbunden und landesplanerisch gesichert<br />

werden. Ziel des ökologischen Verbundsystems ist es, die Verbindung zwischen Lebens-, Rückzugs-<br />

und Regenerationsräumen von Tier- und Pflanzenarten zu sichern bzw. ökologisch aufzuwerten.<br />

Die linear entwickelten Korridorbiotope verknüpfen die flächenhaft punktuell ausgeprägten Lebensräume<br />

zu einem engmaschigen Netz und dienen als Wanderwege und Ausbreitungslinien für die Besiedlung<br />

von Flora und Fauna sowie dem genetischen Austausch. Insbesondere die an den Boden<br />

gebundenen Tierarten benötigen für eine ausreichende Sicherung des Populationsaustausches lineare<br />

Biotopstrukturelemente. Bei der Planung des ökologischen Verbundsystems wurde auf eine sinnvolle<br />

Verbindung von Biotoptypen gleicher oder ähnlicher Ausstattung Rücksicht genommen; so stehen<br />

bei dem Verbund innerhalb von Flussauen Feucht- und Wiesenbiotope im Vordergrund, in Ackerbaugebieten<br />

dagegen Hecken- und Gehölzbiotope, Streuobstwiesen, Feldraine oder Trockenrasenbiotope.<br />

Diese Verbundstrukturen stellen gleichzeitig eine hervorragende Bereicherung des Landschaftsbildes<br />

dar.<br />

Folgende Flächen, die aufgrund ihrer aktuellen biotischen und abiotischen Ausstattung geeignet<br />

sind, die nachhaltige Sicherung von (Teil-)Populationen oder Individuen standort- und naturraumtypischer<br />

Arten und der Lebensräume zu gewährleisten und die selbst Ausgangsbereiche für<br />

Wiederbesiedlungsprozesse sein können, führten i. d. R. zur Ausweisung von Vorranggebieten Natur<br />

und Landschaft:<br />

o die Flächen der „Gebietskulisse für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems“<br />

gemäß Karte 7 des LEP<br />

o ökologische Verbundstrukturen, die aufgrund der Analyse und Bewertung des Naturraumes<br />

eine sehr hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen, hier<br />

insbesondere Habitatverbünde regional bedeutsamer Ziel- und Leitarten<br />

o weitere lineare Strukturen mit Biotopentwicklungspotenzial, die aufgrund ihrer Lage<br />

zwischen großflächigen, für den Biotop- und Artenschutz bedeutsamen Gebieten für<br />

die Entwicklung eines vorrangigen ökologischen Verbundes prädestiniert sind, hier<br />

insbesondere naturnahe Auenbereiche<br />

o Böden besonderer Funktionalität (Böden mit besonderer Biotopentwicklungsfunktion,<br />

besonders naturnahe Böden, besonders seltene Böden, Böden mit besonderer Archivfunktion)<br />

o Gebiete mit weitgehend natürlicher bis naturnaher Vegetation<br />

o Rast-, Brut- und Nahrungshabitate von störungsempfindlichen Tierarten<br />

o fachrechtlich gesicherte sowie geplante Schutzgebiete gemäß SächsNatSchG<br />

(FFH-Gebiete, Nationalpark Sächsische Schweiz, NSG, FND, besonders geschützte<br />

Biotope).

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