Bad & Wellness - Haus+Hof Stuttgart
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Spezial: Sicherheit<br />
Welcher Schließzylinder ist richtig?<br />
Nur geprüfte und zertifizierte Schließzylinder halten<br />
den heutigen Einbruchmethoden stand!<br />
„<br />
Ein Einbruch ist immer einer zu viel. Im<br />
Laufe der Jahre haben sich nicht nur die<br />
Sicherheitstechnik weiterentwickelt, sondern<br />
auch die Einbruchmethoden“, erklärt Thomas<br />
Schulz, Sicherheitsexperte von ASSA ABLOY<br />
und der Initiative für aktiven Einbruchschutz<br />
„Nicht bei mir!“. Über 60 Prozent der Einbrüche<br />
in Einfamilienhäuser werden über Haus- und<br />
Fenstertüren verübt. In Mehrfamilienhäuser<br />
dringen über 70 Prozent der Täter über die<br />
Wohnungstür oder Terrassen- und Balkontüren<br />
ein, knapp 30 Prozent kommen durch die<br />
Fenster. Umso wichtiger ist daher die Wahl<br />
geeigneter Sicherheitstechnik für die Hauptschwachstellen<br />
am Haus - Fenster und Türen.<br />
Für die Türsicherung ist der Schließzylinder<br />
eines Schlosses ein wichtiges Element neben<br />
Wandverankerungen und des Schanierschutzes.<br />
Er sorgt insofern für Sicherheit, als nur der<br />
Besitzer des passenden Schlüssels die Tür<br />
betätigen kann.<br />
Die häufigsten Manipulationsmethoden<br />
Hochwertige Schließzylinder erschweren die<br />
häufigsten Einbruchsmethoden. Dazu gehört<br />
beispielsweise das Abbrechen des Zylinders<br />
mit einer Zange. Das ist möglich, wenn der<br />
Zylinder mindestens drei Millimeter über das<br />
Türblatt ragt. „Den Unterschied zwischen<br />
normgerechter und zeitgemäßer Schließtechnik<br />
macht aber das Innenleben des Zylinders aus,<br />
und das kann man von außen nicht sehen“,<br />
erläutert Thomas Schulz. Die Gefahr des<br />
Aufbohrens verhindert ein spezieller Anbohrschutz<br />
im Inneren.<br />
Der sicherste Schutz vor Schlüsselkopien ist,<br />
sie erst gar nicht in unbefugte Hände gelangen<br />
zu lassen. Zusätzlich schützen patentierte<br />
und komplexe Schlüsselprofile, die mit einer<br />
handelsüblichen Fräse nur schwer kopierbar<br />
sind. Eine weitere Einbruchmethode ist das<br />
Manipulieren des Schließzylinders durch<br />
die sogenannte Schlagschlüsseltechnik oder<br />
das Lockpicking. Häufig lassen sich gerade<br />
Schließzylinder im unteren Preissegment<br />
mit dieser Technik relativ leicht öffnen<br />
– ohne dass dabei der Zylinder beschädigt<br />
wird. „Hier beginnt das Problem: Kann der<br />
Einbruchdiebstahl nicht bewiesen werden,<br />
zahlt die Hausratversicherung meist nicht“,<br />
so Thomas Schulz.<br />
Falsche Sparsamkeit kann teuer werden<br />
„Einfache Standardzylinder haben im Privatbereich<br />
leider eine sehr hohe Verbreitung, da<br />
aus Preisgründen häufig zu Billigzylindern und<br />
nicht – wie von Polizei und Versicherungen<br />
empfohlen – zu zertifizierten Produkten gegriffen<br />
wird“, sagt der Sicherheitsexperte. Effektiven<br />
Schutz bieten nur VdS- und DIN-zertifizierte<br />
Produkte mit Sicherungskarte, die von qualifizierten<br />
Fachhändlern, zum Beispiel polizeilich<br />
anerkannte Mechanik-Errichter, angeboten und<br />
montiert werden.<br />
Hinweis:<br />
Alle Fotos: www.nicht-bei-mir.de<br />
Die Internetseite www.nicht-bei-mir.de bietet<br />
eine Datenbank mit knapp 900 Sicherheitsunternehmen.<br />
Durch eine Postleitzahlensuche<br />
lässt sich schnell ein kompetenter Experte in<br />
der Nähe finden. Nur eine fachmännische<br />
Beratung kann aufzeigen, welche Sicherungen<br />
im konkreten Fall die richtigen sind und<br />
passgenaue, komfortable Sicherheitslösungen<br />
gewährleisten.<br />
PR-Information PR-Information<br />
(nicht-bei-mir.de)<br />
Die Hausratsversicherung -<br />
Die wichtigsten Versicherungstipps vom Experten<br />
Einbrecher sind während der Sommerferien<br />
in Haus oder Wohnung eingedrungen<br />
und haben Laptop, Fernseher und Schmuck<br />
gestohlen. Damit Sie sich um die finanziellen<br />
Folgen eines Einbruchs keine Sorgen machen<br />
müssen, gibt es die Hausratversicherung. Die<br />
ersetzt Ihnen den materiellen Schaden. Was<br />
Sie dabei beachten sollten, sagt Ihnen der<br />
Versicherungsexperte Christian Lübke von der<br />
Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht<br />
bei mir!“.<br />
Wenn eingebrochen wurde, ist der Schrecken<br />
oft groß. Was muss ich tun, damit die Versicherung<br />
schnell die gestohlenen Sachwerte<br />
ersetzt?<br />
Christian Lübke: Zunächst einmal gilt: Ruhe<br />
bewahren und die Polizei verständigen. Damit<br />
der entstandene Schaden korrekt aufgenommen<br />
werden kann, sollten Sie den Tatort nicht<br />
verändern und mit den Aufräumarbeiten noch<br />
warten. Danach stellen Sie eine Liste der gestohlenen<br />
Gegenstände auf und geben diese<br />
schnellstmöglich, d.h. innerhalb von sieben<br />
Tagen, Ihrer Versicherung. Wichtig: Fügen<br />
Sie Belege an, die beweisen, dass Sie über<br />
die Gegenstände verfügt haben: Rechnungen,<br />
Quittungen, sind wichtig, vereinzelt können<br />
auch Fotos helfen.<br />
Was gehört alles zum Hausrat? Welche<br />
Art von Hausrat ist durch die Versicherung<br />
abgedeckt?<br />
Christian Lübke: Eine Hausratversicherung<br />
schützt alles, was Sie bei einem Umzug<br />
mitnehmen würden. Zum Hausrat zählen<br />
also nicht nur Möbel, sondern das gesamte<br />
bewegliche Eigentum wie CDs, DVD-Player,<br />
Kleidung, Bücher usw. Zusätzlich sind auch<br />
Gegenstände versichert, die sich nicht im<br />
Wohnbereich, sondern im Keller oder in der<br />
Garage befinden, wie z.B. Fahrräder. Auch<br />
Leihgaben von Familie oder Freunden sind<br />
versichert. Sie müssen aber belegen, dass diese<br />
vorübergehend in Ihrem Besitz waren.<br />
Was muss ich bei Abschluss der Hausratversicherung<br />
beachten?<br />
Christian Lübke: Achten Sie bei Vertragsabschluss<br />
darauf, dass der Wert Ihres Hausrats richtig<br />
eingeschätzt und über die Jahre kontinuierlich<br />
angepasst wird. Denn die Versicherung ersetzt<br />
zum Wiederbeschaffungswert, d.h. es wird die<br />
Summe gezahlt, die für die Anschaffung von<br />
Gegenständen gleicher Art und Güte benötigt wird.<br />
Haben Sie nun über die Jahre Neuanschaffungen<br />
getätigt, z.B. den alten Röhrenfernseher gegen<br />
einen Plasmafernseher ausgetauscht, dies aber<br />
vertraglich nicht anpassen lassen, bekommen<br />
Sie nicht den vollen Wiederbeschaffungswert<br />
erstattet, sondern nur einen Anteil. Um auf<br />
der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich,<br />
einen so genannten Unterversicherungsverzicht<br />
zu vereinbaren.<br />
Wann kann die Versicherung die Leistung<br />
verweigern?<br />
Christian Lübke: Die deutsche Versicherungswirtschaft<br />
zahlt aufgrund von Einbrüchen jedes<br />
Jahr über 400 Millionen Euro an ihre Kunden<br />
aus. In Einzelfällen kann es dazu kommen,<br />
dass der Versicherer die Zahlung verweigert,<br />
zum Beispiel wenn sich herausstellt, dass der<br />
Kunde falsche Angaben gemacht hat.<br />
Was passiert, wenn ich durch mein Verhalten<br />
einen Einbruch deutlich begünstigt habe?<br />
Gehe ich dann leer aus?<br />
Was viele nicht wissen: Die Versicherung<br />
zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, d.h. bei<br />
Mitverschulden des Versicherungskunden,<br />
beispielsweise wenn ein gekipptes Fenster<br />
einen Einbruch ermöglichte. Dann kann die zu<br />
erstattende Summe anteilig gekürzt werden.<br />
Fazit: Machen Sie es dem Einbrecher so schwer<br />
wie möglich, sorgen Sie mit Zusatzsicherungen<br />
vor. 40 Prozent der Einbrüche scheitern an<br />
Sicherheitstechnik.<br />
Was sind die wichtigsten Tipps für eine unkomplizierte<br />
Schadenregulierung?<br />
Schließen Sie eine Hausratversicherung ab,<br />
77 Prozent der deutschen Haushalte werden<br />
dadurch geschützt.<br />
Vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht.<br />
Melden Sie teure Anschaffungen<br />
Ihrem Versicherer.<br />
Informieren Sie Ihre Versicherung über eine<br />
Gefahrenerhöhung. Stehen z.B. Gerüstarbeiten<br />
an, können Einbrecher leichter eindringen. Dies<br />
muss der Versicherung gemeldet werden.<br />
Sammeln Sie Quittungen, Rechnungen und<br />
Belege von Besitzgegenständen und Neuanschaffungen.<br />
Fotografieren Sie bereits im Vorfeld<br />
Ihre Einrichtung und wertvolle Dinge.<br />
(nicht-bei-mir.de)<br />
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