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Bad & Wellness - Haus+Hof Stuttgart

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Spezial: Sicherheit<br />

Welcher Schließzylinder ist richtig?<br />

Nur geprüfte und zertifizierte Schließzylinder halten<br />

den heutigen Einbruchmethoden stand!<br />

„<br />

Ein Einbruch ist immer einer zu viel. Im<br />

Laufe der Jahre haben sich nicht nur die<br />

Sicherheitstechnik weiterentwickelt, sondern<br />

auch die Einbruchmethoden“, erklärt Thomas<br />

Schulz, Sicherheitsexperte von ASSA ABLOY<br />

und der Initiative für aktiven Einbruchschutz<br />

„Nicht bei mir!“. Über 60 Prozent der Einbrüche<br />

in Einfamilienhäuser werden über Haus- und<br />

Fenstertüren verübt. In Mehrfamilienhäuser<br />

dringen über 70 Prozent der Täter über die<br />

Wohnungstür oder Terrassen- und Balkontüren<br />

ein, knapp 30 Prozent kommen durch die<br />

Fenster. Umso wichtiger ist daher die Wahl<br />

geeigneter Sicherheitstechnik für die Hauptschwachstellen<br />

am Haus - Fenster und Türen.<br />

Für die Türsicherung ist der Schließzylinder<br />

eines Schlosses ein wichtiges Element neben<br />

Wandverankerungen und des Schanierschutzes.<br />

Er sorgt insofern für Sicherheit, als nur der<br />

Besitzer des passenden Schlüssels die Tür<br />

betätigen kann.<br />

Die häufigsten Manipulationsmethoden<br />

Hochwertige Schließzylinder erschweren die<br />

häufigsten Einbruchsmethoden. Dazu gehört<br />

beispielsweise das Abbrechen des Zylinders<br />

mit einer Zange. Das ist möglich, wenn der<br />

Zylinder mindestens drei Millimeter über das<br />

Türblatt ragt. „Den Unterschied zwischen<br />

normgerechter und zeitgemäßer Schließtechnik<br />

macht aber das Innenleben des Zylinders aus,<br />

und das kann man von außen nicht sehen“,<br />

erläutert Thomas Schulz. Die Gefahr des<br />

Aufbohrens verhindert ein spezieller Anbohrschutz<br />

im Inneren.<br />

Der sicherste Schutz vor Schlüsselkopien ist,<br />

sie erst gar nicht in unbefugte Hände gelangen<br />

zu lassen. Zusätzlich schützen patentierte<br />

und komplexe Schlüsselprofile, die mit einer<br />

handelsüblichen Fräse nur schwer kopierbar<br />

sind. Eine weitere Einbruchmethode ist das<br />

Manipulieren des Schließzylinders durch<br />

die sogenannte Schlagschlüsseltechnik oder<br />

das Lockpicking. Häufig lassen sich gerade<br />

Schließzylinder im unteren Preissegment<br />

mit dieser Technik relativ leicht öffnen<br />

– ohne dass dabei der Zylinder beschädigt<br />

wird. „Hier beginnt das Problem: Kann der<br />

Einbruchdiebstahl nicht bewiesen werden,<br />

zahlt die Hausratversicherung meist nicht“,<br />

so Thomas Schulz.<br />

Falsche Sparsamkeit kann teuer werden<br />

„Einfache Standardzylinder haben im Privatbereich<br />

leider eine sehr hohe Verbreitung, da<br />

aus Preisgründen häufig zu Billigzylindern und<br />

nicht – wie von Polizei und Versicherungen<br />

empfohlen – zu zertifizierten Produkten gegriffen<br />

wird“, sagt der Sicherheitsexperte. Effektiven<br />

Schutz bieten nur VdS- und DIN-zertifizierte<br />

Produkte mit Sicherungskarte, die von qualifizierten<br />

Fachhändlern, zum Beispiel polizeilich<br />

anerkannte Mechanik-Errichter, angeboten und<br />

montiert werden.<br />

Hinweis:<br />

Alle Fotos: www.nicht-bei-mir.de<br />

Die Internetseite www.nicht-bei-mir.de bietet<br />

eine Datenbank mit knapp 900 Sicherheitsunternehmen.<br />

Durch eine Postleitzahlensuche<br />

lässt sich schnell ein kompetenter Experte in<br />

der Nähe finden. Nur eine fachmännische<br />

Beratung kann aufzeigen, welche Sicherungen<br />

im konkreten Fall die richtigen sind und<br />

passgenaue, komfortable Sicherheitslösungen<br />

gewährleisten.<br />

PR-Information PR-Information<br />

(nicht-bei-mir.de)<br />

Die Hausratsversicherung -<br />

Die wichtigsten Versicherungstipps vom Experten<br />

Einbrecher sind während der Sommerferien<br />

in Haus oder Wohnung eingedrungen<br />

und haben Laptop, Fernseher und Schmuck<br />

gestohlen. Damit Sie sich um die finanziellen<br />

Folgen eines Einbruchs keine Sorgen machen<br />

müssen, gibt es die Hausratversicherung. Die<br />

ersetzt Ihnen den materiellen Schaden. Was<br />

Sie dabei beachten sollten, sagt Ihnen der<br />

Versicherungsexperte Christian Lübke von der<br />

Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht<br />

bei mir!“.<br />

Wenn eingebrochen wurde, ist der Schrecken<br />

oft groß. Was muss ich tun, damit die Versicherung<br />

schnell die gestohlenen Sachwerte<br />

ersetzt?<br />

Christian Lübke: Zunächst einmal gilt: Ruhe<br />

bewahren und die Polizei verständigen. Damit<br />

der entstandene Schaden korrekt aufgenommen<br />

werden kann, sollten Sie den Tatort nicht<br />

verändern und mit den Aufräumarbeiten noch<br />

warten. Danach stellen Sie eine Liste der gestohlenen<br />

Gegenstände auf und geben diese<br />

schnellstmöglich, d.h. innerhalb von sieben<br />

Tagen, Ihrer Versicherung. Wichtig: Fügen<br />

Sie Belege an, die beweisen, dass Sie über<br />

die Gegenstände verfügt haben: Rechnungen,<br />

Quittungen, sind wichtig, vereinzelt können<br />

auch Fotos helfen.<br />

Was gehört alles zum Hausrat? Welche<br />

Art von Hausrat ist durch die Versicherung<br />

abgedeckt?<br />

Christian Lübke: Eine Hausratversicherung<br />

schützt alles, was Sie bei einem Umzug<br />

mitnehmen würden. Zum Hausrat zählen<br />

also nicht nur Möbel, sondern das gesamte<br />

bewegliche Eigentum wie CDs, DVD-Player,<br />

Kleidung, Bücher usw. Zusätzlich sind auch<br />

Gegenstände versichert, die sich nicht im<br />

Wohnbereich, sondern im Keller oder in der<br />

Garage befinden, wie z.B. Fahrräder. Auch<br />

Leihgaben von Familie oder Freunden sind<br />

versichert. Sie müssen aber belegen, dass diese<br />

vorübergehend in Ihrem Besitz waren.<br />

Was muss ich bei Abschluss der Hausratversicherung<br />

beachten?<br />

Christian Lübke: Achten Sie bei Vertragsabschluss<br />

darauf, dass der Wert Ihres Hausrats richtig<br />

eingeschätzt und über die Jahre kontinuierlich<br />

angepasst wird. Denn die Versicherung ersetzt<br />

zum Wiederbeschaffungswert, d.h. es wird die<br />

Summe gezahlt, die für die Anschaffung von<br />

Gegenständen gleicher Art und Güte benötigt wird.<br />

Haben Sie nun über die Jahre Neuanschaffungen<br />

getätigt, z.B. den alten Röhrenfernseher gegen<br />

einen Plasmafernseher ausgetauscht, dies aber<br />

vertraglich nicht anpassen lassen, bekommen<br />

Sie nicht den vollen Wiederbeschaffungswert<br />

erstattet, sondern nur einen Anteil. Um auf<br />

der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich,<br />

einen so genannten Unterversicherungsverzicht<br />

zu vereinbaren.<br />

Wann kann die Versicherung die Leistung<br />

verweigern?<br />

Christian Lübke: Die deutsche Versicherungswirtschaft<br />

zahlt aufgrund von Einbrüchen jedes<br />

Jahr über 400 Millionen Euro an ihre Kunden<br />

aus. In Einzelfällen kann es dazu kommen,<br />

dass der Versicherer die Zahlung verweigert,<br />

zum Beispiel wenn sich herausstellt, dass der<br />

Kunde falsche Angaben gemacht hat.<br />

Was passiert, wenn ich durch mein Verhalten<br />

einen Einbruch deutlich begünstigt habe?<br />

Gehe ich dann leer aus?<br />

Was viele nicht wissen: Die Versicherung<br />

zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, d.h. bei<br />

Mitverschulden des Versicherungskunden,<br />

beispielsweise wenn ein gekipptes Fenster<br />

einen Einbruch ermöglichte. Dann kann die zu<br />

erstattende Summe anteilig gekürzt werden.<br />

Fazit: Machen Sie es dem Einbrecher so schwer<br />

wie möglich, sorgen Sie mit Zusatzsicherungen<br />

vor. 40 Prozent der Einbrüche scheitern an<br />

Sicherheitstechnik.<br />

Was sind die wichtigsten Tipps für eine unkomplizierte<br />

Schadenregulierung?<br />

Schließen Sie eine Hausratversicherung ab,<br />

77 Prozent der deutschen Haushalte werden<br />

dadurch geschützt.<br />

Vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht.<br />

Melden Sie teure Anschaffungen<br />

Ihrem Versicherer.<br />

Informieren Sie Ihre Versicherung über eine<br />

Gefahrenerhöhung. Stehen z.B. Gerüstarbeiten<br />

an, können Einbrecher leichter eindringen. Dies<br />

muss der Versicherung gemeldet werden.<br />

Sammeln Sie Quittungen, Rechnungen und<br />

Belege von Besitzgegenständen und Neuanschaffungen.<br />

Fotografieren Sie bereits im Vorfeld<br />

Ihre Einrichtung und wertvolle Dinge.<br />

(nicht-bei-mir.de)<br />

88 20 Titelthema Spezial: Sicherheit<br />

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