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aktuelle Lage und neuere Entwicklungen in der Bildungspolitik

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20 Elfie Fleck<br />

5.3 Deutschkompetenz als E<strong>in</strong>trittskarte <strong>in</strong> die Schule<br />

Dem Konzept „Deutsch vor Zuzug“ für erwachsene Neuzuwan<strong>der</strong>er entspricht<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule die verbreitete, wenngleich schulrechtlich nicht gedeckte Vorstellung,<br />

dass K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die des Deutschen noch nicht mächtig s<strong>in</strong>d, vorerst <strong>in</strong> die<br />

Vorschule statt <strong>in</strong> die 1. Klasse <strong>der</strong> Volksschule aufzunehmen s<strong>in</strong>d. Die<br />

statistischen Daten s<strong>in</strong>d hier mehr als aufschlussreich: Während <strong>der</strong> Anteil von<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit an<strong>der</strong>en Erstsprachen als Deutsch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Volksschule im Schuljahr<br />

2010/11 b<strong>und</strong>esweit 24,0 % betrug, waren die Vergleichswerte für die Vorschulstufe<br />

50,2 % (vgl. BM für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur 2012b).<br />

Angesichts dieser weit verbreiteten Praxis, die vor allem seit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung<br />

<strong>der</strong> frühen sprachlichen För<strong>der</strong>ung im K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten überhandnimmt, lohnt es<br />

sich, aus e<strong>in</strong>er Stellungnahme des BM für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur ausführlich<br />

zu zitieren:<br />

E<strong>in</strong>e noch nicht ausreichende Beherrschung <strong>der</strong> Unterrichtssprache Deutsch ist nicht<br />

mit mangeln<strong>der</strong> Schulreife gleichzusetzen. Jenen Schulanfänger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schulanfängern,<br />

<strong>der</strong>en e<strong>in</strong>ziges ,Defizit‘ dar<strong>in</strong> besteht, <strong>der</strong> deutschen Sprache noch nicht<br />

mächtig zu se<strong>in</strong>, würden dadurch automatisch Entwicklungsverzögerungen unterstellt<br />

werden. Dies hätte negative Auswirkungen auf Selbstwertgefühl <strong>und</strong><br />

Motivation <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> zur Folge. Weiters ist zu bedenken, dass schulreife K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

mit e<strong>in</strong>er noch unzureichenden Deutschkompetenz e<strong>in</strong>er gr<strong>und</strong>sätzlich an<strong>der</strong>en Form<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung bedürfen als nicht schulreife K<strong>in</strong><strong>der</strong> – im Beson<strong>der</strong>en e<strong>in</strong>er umfassenden<br />

sprachlichen För<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Erstsprache wie <strong>in</strong> ihrer Zweitsprache<br />

Deutsch. […] Das österreichische Schulwesen sieht daher für schulpflichtige, nicht<br />

schulreife K<strong>in</strong><strong>der</strong> den Besuch <strong>der</strong> Vorschulstufe vor, während schulpflichtige, schulreife<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit mangeln<strong>der</strong> Kenntnis <strong>der</strong> Unterrichtssprache als außerordentliche<br />

Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler <strong>in</strong> die 1. Klasse <strong>der</strong> Volksschule aufzunehmen s<strong>in</strong>d. Die<br />

Bestimmung des § 6 Abs. 2b des Schulpflichtgesetzes 1985 def<strong>in</strong>iert die ,Schulreife‘<br />

<strong>und</strong> stellt dabei auf ‚körperliche o<strong>der</strong> geistige Überfor<strong>der</strong>ung‘ ab. E<strong>in</strong>e Interpretation<br />

des § 6 Abs. 2b des Schulpflichtgesetzes 1985, wonach K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit mangelnden<br />

Deutschkenntnissen ,geistig überfor<strong>der</strong>t‘ wären, dem Unterricht <strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Klasse<br />

zu folgen, <strong>und</strong> aus diesem Gr<strong>und</strong> nicht schulreif wären, ist im Licht <strong>der</strong> klaren<br />

Regelung des § 4 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes nicht zulässig. (BMUKK-<br />

10.353/0069-III/4/2010) 19<br />

19 Auszug aus e<strong>in</strong>er Stellungnahme des BM für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur vom<br />

28.07.2010 an das B<strong>und</strong>eskanzleramt.

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