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aktuelle Lage und neuere Entwicklungen in der Bildungspolitik

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Zur Situation von lebensweltlich mehrsprachigen SchülerInnen 13<br />

e<strong>in</strong> Ausmaß von maximal 12 Wochenst<strong>und</strong>en für außerordentliche 7 <strong>und</strong><br />

höchstens fünf bzw. sechs Wochenst<strong>und</strong>en für ordentliche SchülerInnen mit<br />

an<strong>der</strong>en Erstsprachen vor.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs bef<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>unterricht <strong>in</strong> Deutsch seit jeher<br />

im Spannungsfeld zwischen pädagogischen Notwendigkeiten <strong>und</strong> vorhandenen<br />

Personalressourcen. Da zwar e<strong>in</strong> Höchstausmaß, nicht jedoch e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destausmaß<br />

für den Deutsch als Zweitsprache-Unterricht festgelegt wurde <strong>und</strong><br />

ke<strong>in</strong>erlei Rechtanspruch auf diese beson<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ung geltend gemacht werden<br />

kann, werden oft nicht mehr als zwei bis drei Wochenst<strong>und</strong>en angeboten, was<br />

bei Weitem nicht ausreicht. Vor allem SchülerInnen, die bereits <strong>in</strong> den<br />

ordentlichen Status übernommen wurden, kommen dabei häufig zu kurz.<br />

Sprachför<strong>der</strong>kurse für außerordentliche SchülerInnen<br />

Dieses Dilemma wurde schließlich erkannt <strong>und</strong> mit <strong>der</strong> gesetzlichen Verankerung<br />

<strong>der</strong> so genannten Sprachför<strong>der</strong>kurse (vgl. § 8e SchOG) 8 im Schuljahr<br />

2006/07 zum<strong>in</strong>dest teilweise behoben, <strong>in</strong>dem für die Abhaltung von Sprachför<strong>der</strong>kursen<br />

seitens des B<strong>und</strong>es jährlich zusätzliche zweckgeb<strong>und</strong>ene Lehrerdienstposten<br />

b<strong>und</strong>esweit zur Verfügung gestellt werden. Damit ist garantiert,<br />

dass <strong>der</strong> Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht für außerordentliche PflichtschülerInnen<br />

unabhängig von den Stellenplänen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong><br />

tatsächlich stattf<strong>in</strong>den kann.<br />

Während die Sprachför<strong>der</strong>kurse ursprünglich nur für außerordentliche<br />

SchülerInnen an Volksschulen (<strong>in</strong>kl. Vorschule) vorgesehen waren <strong>und</strong> von<br />

e<strong>in</strong>em Schüler bzw. e<strong>in</strong>er Schüler<strong>in</strong> höchstens e<strong>in</strong> Schuljahr lang besucht<br />

werden konnten, wurde durch entsprechende Novellen (zuletzt 2012) <strong>der</strong><br />

Geltungsbereich auf die Sek<strong>und</strong>arstufe I ausgeweitet <strong>und</strong> die maximale<br />

Besuchsdauer auf zwei Jahre erhöht.<br />

Derzeit gelten folgenden Bestimmungen: Sprachför<strong>der</strong>kurse haben die Aufgabe,<br />

Schülern von Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen sowie <strong>der</strong><br />

Unterstufe <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong> bildenden höheren Schulen, die […] wegen mangeln<strong>der</strong><br />

Kenntnis <strong>der</strong> Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden,<br />

jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht <strong>der</strong> betreffenden<br />

Schulstufe zu folgen. Sie dauern e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> höchstens zwei Unterrichtsjahre<br />

7 Dabei handelt es sich um SchülerInnen, die auf Gr<strong>und</strong> mangeln<strong>der</strong> Deutschkenntnisse<br />

dem Unterricht nicht ohne Weiteres folgen können (vgl. § 4 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 SchUG). Nach<br />

spätestens zwei Jahren s<strong>in</strong>d diese SchülerInnen <strong>in</strong> den ordentlichen Status zu überführen.<br />

8 Die Bezeichnung „Sprachför<strong>der</strong>kurse“ ist <strong>in</strong>sofern irreführend, als es sich nicht um ganzheitliche<br />

Sprachför<strong>der</strong>ung, son<strong>der</strong>n um Deutschför<strong>der</strong>ung handelt.

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