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Buch jugendarbeit:freiwillig, engagiert, professionell

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Helga Kittl-Satran & Carina Ebli<br />

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Angeboten unterstützt die OJA die Jugendlichen bei ihrer Entwicklung<br />

auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit, Eigenverantwortung<br />

und Mündigkeit. Sie fördert die kritische Auseinandersetzung der<br />

Jugendlichen mit gesellschaftlichen Thematiken, leistet Hilfestellung<br />

bei auftretenden Problemen, unterstützt sie bei der Integration und<br />

fördert schließlich die Partizipation der Jugendlichen am Gemeinwesen.<br />

Insofern nimmt die OJA eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe<br />

wahr (vgl. BMWFJ, 2011, S.5).<br />

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Offene Jugendarbeit in dem<br />

bundesweiten Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert ist und zur<br />

Schweiz, wo zumindest seit 2007 ein Grundlagenpapier des Dachverbandes<br />

Offene Kinder- und Jugendarbeit vorliegt (vgl. BMWFJ,<br />

2011, S.7), existierte in Österreich bis vor kurzem keine bundesweit<br />

anerkannte Begriffsklärung der Offenen Jugendarbeit. 2008 wurde<br />

von der Fachgruppe Offene Jugendarbeit, der ARGE Offene Jugendarbeit<br />

und der Abteilung Jugendpolitik im BMGFJ eine erste<br />

Begriffsklärung als Grundlage für eine bundesweite Vernetzung entwickelt,<br />

welche 2011 mit dem vom Bundesweiten Netzwerk Offene<br />

Jugendarbeit (bOJA) vorgelegten Qualitätshandbuch seine vorerst<br />

endgültige Fassung erlangte. In diesem Handbuch sind nun erstmals<br />

die Zielgruppen, Stakeholder und Auftraggeberinnen und Auftraggeber,<br />

die Ziele und Wirkungen, die Arbeitsprinzipien, Methoden und<br />

Angebote mit den Qualitätsansprüchen der Offenen Jugendarbeit in<br />

Österreich bundesweit festgelegt.<br />

Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen<br />

Auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Offenen<br />

Jugendarbeit sind bislang in Österreich nicht einheitlich geregelt.<br />

Die Kompetenzen in der außerschulischen Jugendarbeit sind<br />

zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Das Bundes-<br />

Jugendvertretungsgesetz (B-JVG) vom 1. Jänner 2001 regelt die Ver-

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