Buch jugendarbeit:freiwillig, engagiert, professionell
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Helga Kittl-Satran & Carina Ebli<br />
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Angeboten unterstützt die OJA die Jugendlichen bei ihrer Entwicklung<br />
auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit, Eigenverantwortung<br />
und Mündigkeit. Sie fördert die kritische Auseinandersetzung der<br />
Jugendlichen mit gesellschaftlichen Thematiken, leistet Hilfestellung<br />
bei auftretenden Problemen, unterstützt sie bei der Integration und<br />
fördert schließlich die Partizipation der Jugendlichen am Gemeinwesen.<br />
Insofern nimmt die OJA eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe<br />
wahr (vgl. BMWFJ, 2011, S.5).<br />
Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Offene Jugendarbeit in dem<br />
bundesweiten Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert ist und zur<br />
Schweiz, wo zumindest seit 2007 ein Grundlagenpapier des Dachverbandes<br />
Offene Kinder- und Jugendarbeit vorliegt (vgl. BMWFJ,<br />
2011, S.7), existierte in Österreich bis vor kurzem keine bundesweit<br />
anerkannte Begriffsklärung der Offenen Jugendarbeit. 2008 wurde<br />
von der Fachgruppe Offene Jugendarbeit, der ARGE Offene Jugendarbeit<br />
und der Abteilung Jugendpolitik im BMGFJ eine erste<br />
Begriffsklärung als Grundlage für eine bundesweite Vernetzung entwickelt,<br />
welche 2011 mit dem vom Bundesweiten Netzwerk Offene<br />
Jugendarbeit (bOJA) vorgelegten Qualitätshandbuch seine vorerst<br />
endgültige Fassung erlangte. In diesem Handbuch sind nun erstmals<br />
die Zielgruppen, Stakeholder und Auftraggeberinnen und Auftraggeber,<br />
die Ziele und Wirkungen, die Arbeitsprinzipien, Methoden und<br />
Angebote mit den Qualitätsansprüchen der Offenen Jugendarbeit in<br />
Österreich bundesweit festgelegt.<br />
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen<br />
Auch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Offenen<br />
Jugendarbeit sind bislang in Österreich nicht einheitlich geregelt.<br />
Die Kompetenzen in der außerschulischen Jugendarbeit sind<br />
zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Das Bundes-<br />
Jugendvertretungsgesetz (B-JVG) vom 1. Jänner 2001 regelt die Ver-