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A culture magazine for tourists.

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Das Hauptthema – Frauen und Ihre Rechte - Gesetzgebungen<br />

Erbrecht:<br />

Oft prangern westliche Medien das<br />

Erbrecht des Iran an, ohne die direkten<br />

Zusammenhänge zu nennen,<br />

wodurch der Eindruck einer Frauendiskriminierung<br />

verstärkt wird. In den<br />

Augen vieler Europäer und diverser<br />

Menschenrechtsaktivisten ist dies<br />

ein klarer Beweis für die Diskriminierung<br />

der Frau im Iran. Jedoch wurde<br />

diese Regel nicht etabliert, um<br />

Männer zu bereichern, sondern die<br />

Versorgung der Familien zu sichern.<br />

Denn nach islamischem Recht sind<br />

die Männer bzw. Söhne einer Familie<br />

Erbrecht<br />

Laut iranischem Erbrecht<br />

steht einer Tochter nur der<br />

halbe Anteil der<br />

Hinterlassenschaft eines<br />

Sohnes zur Verfügung.<br />

dazu verpflichtet, die Eltern und andere<br />

Familienmitglieder zu versorgen.<br />

Weiterhin wird dieses Vorgehen<br />

damit begründet, dass die Frau bei<br />

einer Heirat eine Aussteuer (Mitgift)<br />

erhält, die größtenteils vom Vater<br />

oder anderen männlichen Familienangehörigen<br />

auszuhändigen ist.<br />

Dennoch ist kritisch anzumerken,<br />

dass eine nicht verheiratete Frau, welche<br />

keine Aussteuer erhält, an dieser<br />

Stelle tatsächlich eine Benachteiligung<br />

erfährt. In kinderlosen Ehen erhält<br />

die Frau ein Viertel der Hinterlassenschaft<br />

des Mannes, während der<br />

Mann die Hälfte des Erbes seiner Frau<br />

erhält. Erneut wird das Gesetz mit der<br />

Pflicht des Mannes begründet, die<br />

gesamte Familie, inklusive der Eltern,<br />

versorgen zu müssen. Auch in diesem<br />

Bereich zeigt sich eine kontinuierliche<br />

Anpassung, die auf eine widerspruchsfreie<br />

Gleichberechtigung zielt.<br />

1Teil<br />

2Teile<br />

Bis zum 25. Januar 2009 durften Frauen<br />

lediglich mobile Hinterlassenschaften<br />

des Ehepartners erben, um das<br />

Eigentum einer Familie, bei einer erneuten<br />

Heirat, nicht auf die neuen Angehörigen<br />

übertragen zu können. Beispielweise<br />

Finanzen, Kraftfahrzeuge,<br />

Mobiliar usw. Dieses Gesetz wurde<br />

jüngst dahingehend angepasst, dass<br />

auch nicht mobile Hinterlassenschaften<br />

wie Ländereien, Häuser oder gar<br />

solch banale Dinge wie Bäume nach<br />

dem Erbrecht den Frauen zustehen.<br />

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