Weißbuch Flüchtlinge und Asylbewerber/innen im ... - AGEF - SAAR
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2.1.2 Antrags- <strong>und</strong> Entscheidungsstatistik, Verfahrensdauer<br />
Im Jahr 2003 wurden <strong>im</strong> Saarland insgesamt 788 Asylanträge bearbeitet, darunter<br />
633 Erstanträge. Jeweils mehr als zehn Anträge wurden von Personen aus folgenden<br />
Herkunftsländern gestellt:<br />
Türkei (178), Serbien <strong>und</strong> Montenegro (125), China (85), Irak (54), Russische Föderation<br />
(51), Vietnam (41), Iran (36), Algerien (28), Syrien (24), Pakistan (21), Bulgarien<br />
(18), Indien (15), Afghanistan (14), Slowakische Republik (14), Bosnien <strong>und</strong> Herzegowina<br />
(12) <strong>und</strong> Rumänien (11)<br />
Die Türkei war 2003 Hauptherkunftsland derer, die einen Asylantrag in der Außenstelle<br />
des BAFl in Lebach stellten, gefolgt von Serbien <strong>und</strong> Montenegro sowie China.<br />
Der Irak liegt erst an vierter Stelle. Die Russische Förderation folgt an fünfter Stelle.<br />
Diese Antragsstatistik spiegelt weitestgehend den B<strong>und</strong>estrend wider: In 2003 waren<br />
die zugangsstärksten Herkunftsländer: Türkei (12,5 %), Serbien <strong>und</strong> Montenegro<br />
(9,7 %), Irak (7,6 %), Russische Förderation (6,7 %) <strong>und</strong> China (4,7 %).<br />
Die Dauer des <strong>im</strong> Anschluss an den gestellten Asylantrag einsetzenden Anerkennungsverfahrens<br />
vor dem B<strong>und</strong>esamt, das sich bis zum Ergehen des Bescheides<br />
über die Entscheidung erstreckt, kann stark variieren. Im Jahr 2002 wurden r<strong>und</strong> 25 %<br />
der Entscheidungen <strong>im</strong> Saarland innerhalb eines Monats getroffen, r<strong>und</strong> 28 % <strong>im</strong> Zeitraum<br />
von 1 bis 3 Monaten, r<strong>und</strong> 17 % in 3 bis 6 Monaten <strong>und</strong> bei 29 % lag die Entscheidungsdauer<br />
bei über 6 Monaten. Hier sind zugangsschwache Länder (z.B. Demokratische<br />
Republik Kongo, Sierra Leone, Tschetschenien), für die die Entscheidungstätigkeit<br />
zeitweise ausgesetzt war, enthalten. Nicht darin enthalten ist die<br />
damalige B<strong>und</strong>esrepublik Jugoslawien. Für Kosovo-Albaner gab es vom 31.03.99 bis<br />
31.08.99 einen Entscheidungsstopp, für Serben bis 27.12.01 <strong>und</strong> für Roma <strong>und</strong> Aschkali<br />
bis 26.03.02. Für das Herkunftsland Afghanistan war die Entscheidungstätigkeit<br />
vom 21.08.00 bis Ende Mai 2001 sowie von Mitte November 2001 bis 27.05.03 ausgesetzt.<br />
Für das Jahr 2003 liegen zum jetzigen Zeitpunkt nur Daten für den Zeitraum 1.1.03 bis<br />
30.04.03 vor. Danach wurden r<strong>und</strong> 21 % der Anträge innerhalb eines Monats, r<strong>und</strong> 27<br />
% in 1 bis 3 Monaten, r<strong>und</strong> 19 % in 3 bis 6 Monaten <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 33 % erst nach sechs<br />
Monaten Bearbeitungszeit entschieden. 11<br />
Im Rahmen der Durchführung des Asylverfahrens ist das B<strong>und</strong>esamt nicht nur für die<br />
Anerkennung des Asylsuchenden als politisch Verfolgter nach Art. 16 a Abs. 1 GG zuständig,<br />
sondern auch für die Prüfung des Vorliegens von Voraussetzungen für den<br />
Abschiebungsschutz gem. § 51 Abs. 1 AuslG bzw. das Feststellen von zielstaatenbezogenen<br />
Abschiebungshindernissen gem. § 53 AuslG. Darüber hinaus ergehen auch<br />
formelle Entscheidungen, die hauptsächlich Folgeanträge betreffen (Ablehnung des<br />
Folgeantrags) sowie Einstellungen des Verfahrens wegen Antragsrücknahme durch<br />
den <strong>Asylbewerber</strong>.<br />
11 Quelle: Angaben des BAFl vom 18.03.2004.