Weißbuch Flüchtlinge und Asylbewerber/innen im ... - AGEF - SAAR
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die angehörte Person in ihr He<strong>im</strong>atland zurückkehren würde, d.h. es ist die Aufgabe<br />
des Entscheiders, eine Verfolgungsprognose zu stellen. Der Schutz <strong>im</strong> Ausland ist<br />
<strong>im</strong>mer subsidiär, er greift nur, wenn keine Schutzmöglichkeit <strong>im</strong> He<strong>im</strong>atland gegeben<br />
ist. Das BAFl entscheidet jedoch nicht über den Aufenthalt. Der Aufenthalt einer Person<br />
wird geduldet, genehmigt oder beendet durch die Ausländerbehörde.<br />
Wenn eine Person in Lebach ankommt, das Saarland quantitativ aufnahmepflichtig ist<br />
<strong>und</strong> das Herkunftsland in der Zuständigkeitsliste vertreten ist, wird sie vom LAFl aufgenommen.<br />
Wenn die Person <strong>im</strong> Saarland bleiben kann, erhält sie eine „Bescheinigung<br />
über die Meldung als <strong>Asylbewerber</strong> (BÜMA)“, die zur Auflage macht, sich schnellstmöglich<br />
be<strong>im</strong> BAMF zu melden. Be<strong>im</strong> BAMF bekommt die Person dann einen Termin<br />
mit Dolmetscher zugewiesen. An diesem Termin wird eine Akte angelegt, <strong>und</strong> es erfolgt<br />
eine Anhörung durch den Entscheider. Dieser trifft dann letztendlich die Entscheidung,<br />
ob ein asyl- oder ausländerrechtlicher Schutzanspruch besteht.<br />
Laut Dienststellenleiter kann die Außenstelle des BAMF überdurchschnittlich schnelle<br />
Bearbeitungszeiten der Asylanträge vorweisen. Mindestes 50 % der Verfahren werden<br />
innerhalb eines Monats entschieden. Anhängige Verfahren sind zu zwei Dritteln auf so<br />
genannte Entscheidungsstopps zurückzuführen. Diese wurden zum Beispiel <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf <strong>Asylbewerber</strong>/<strong>innen</strong> aus dem ehemaligen Jugoslawien <strong>und</strong> Afghanistan vor<br />
dem Hintergr<strong>und</strong> einer zu unklaren Entscheidungslage ausgesprochen. Dies führt zum<br />
Teil jedoch zu jahrelangen Verfahrensdauern, die die betroffene Person in starker Unsicherheit<br />
lassen.<br />
3.1.2 Die Agenturen für Arbeit<br />
Die Agenturen für Arbeit kommen vor allem <strong>im</strong> Rahmen der Erteilung von Arbeitserlaubnissen<br />
mit der Zielgruppe in Kontakt <strong>und</strong> treten daher eher indirekt als Akteure<br />
auf. Die Kapitel 7 <strong>und</strong> 8 über die Ausbildungs- <strong>und</strong> Beschäftigungssituation von <strong>Flüchtlinge</strong>n<br />
<strong>und</strong> <strong>Asylbewerber</strong>/<strong>innen</strong> wird sich mit diesem Thema intensiv beschäftigen. An<br />
dieser Stelle soll daher auf die Arbeitsagenturen als Akteure nicht näher eingegangen<br />
werden.<br />
3.1.3 Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen <strong>und</strong> Sport<br />
Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Referates für Ausländer <strong>und</strong> Asylrecht (B 5) <strong>im</strong> Ministerium<br />
für Inneres, Familie, Frauen <strong>und</strong> Sport des Saarlandes stehen die mit der Einreise,<br />
dem Aufenthalt, der Versorgung <strong>und</strong> Unterbringung von <strong>Asylbewerber</strong>/<strong>innen</strong> <strong>und</strong><br />
ausländischen <strong>Flüchtlinge</strong>n sowie der Ausreise ausländischer Menschen verb<strong>und</strong>enen<br />
rechtlichen <strong>und</strong> tatsächlichen Fragen: 21<br />
- Zuwanderung: Schwerpunkt des Aufgabenbereiches des Referates bilden<br />
Gr<strong>und</strong>satzfragen des Ausländer- <strong>und</strong> Asylrechts. Hierbei geht es zum einen um<br />
die Mitwirkung bei der Entstehung von b<strong>und</strong>eseinheitlichen Vorschriften sowie<br />
deren Umsetzung <strong>im</strong> Zusammenwirken mit den anderen B<strong>und</strong>esländern <strong>und</strong> zum<br />
21 Vgl. URL: www.<strong>innen</strong>.saarland.de.