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KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2007

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In Nordhrein kann nach wie vor das gesamte Spektrum der zugelassenen<br />

<strong>Arznei</strong>mittel verordnet werden. Die Therapiefreiheit bleibt somit gesichert.<br />

Selbst die so genannten Me-too-Präparate können rezeptiert<br />

werden – allerdings nicht unbegrenzt. Denn die Vereinbarung fixiert für<br />

einige Fachgruppen Grenzwerte in diesem Bereich. Im Umkehrschluss<br />

heißt das: Nicht alle Me-too-Präparate müssen umgestellt werden.<br />

Denn es gibt immer Fälle, in denen eine Umstellung auf eine pharmakologisch-therapeutische<br />

Wirkstoffalternative nicht möglich oder sinnvoll<br />

ist, zum Beispiel aufgr<strong>und</strong> der dann fehlenden Compliance des Patienten.<br />

Deshalb liegt die Me-too-Grenze auch nicht bei Null, sondern zum Beispiel<br />

bei den Allgemeinärzten bei 8 Prozent. Mit anderen Worten: Acht<br />

Prozent aller Verordnungen dürfen so genannte Me-too-Präparate sein.<br />

Der Wert bezieht sich auf den Bruttogesamtumsatz, das heißt auf alle<br />

verordneten Präparate. Dennoch sollte sich bei jeder Verordnung der<br />

Präparate der Liste immer wieder die Frage gestellt werden, inwiefern<br />

die von den Herstellern behaupteten Vorteile therapeutisch bedeutsam<br />

sind.<br />

Was bedeutet „Generikaquote bezogen auf den generikafähigen<br />

Markt?<br />

Das bedeutet, dass bei der Betrachtung der Generikaquote nur die <strong>Arznei</strong>mittel<br />

berücksichtigt werden können, die tatsächlich auch umgestellt<br />

werden können. Verordnet beispielsweise ein Arzt lediglich patentgeschützte<br />

<strong>Arznei</strong>mittel, so hat er gar keine Möglichkeit, diese umzustellen.<br />

Sie spielen deshalb für die Quote keine Rolle. Es wird nur der Teil<br />

seiner Verordnungen betrachtet, der tatsächlich patentfrei ist.<br />

Vereinfacht dargestellt bedeutet dies für einen Arzt, der beispielsweise<br />

nur Nifedipin verordnet <strong>und</strong> 20% davon generisch, den Rest als Alt-<br />

Originalpräparate, dass seine Generikaquote bei 20% liegt – egal, ob er<br />

gleichzeitig noch Interferone oder TNF-alpha-Inhibitoren verordnet.<br />

Denn diese stehen noch unter Patentschutz <strong>und</strong> belasten die Quote<br />

deshalb nicht.<br />

Wichtig: Nicht alle Original-Präparate müssen umgestellt werden. Es<br />

gibt immer Fälle, in denen dies nicht möglich oder sinnvoll ist. Die Sparbemühungen<br />

konterkarieren würde beispielsweise die Umstellung eines<br />

Originals, wenn dieses preisgünstiger ist als die Nachahmerpräparate.<br />

Bitte verordnen Sie in einem solchen Fall weiter das billigere Original.<br />

Die <strong>Arznei</strong>mittelvereinbarung gibt dafür ausreichend Raum: Die Generikaquote<br />

liegt in keiner Fachgruppe bei 100 Prozent.<br />

Wie können Sie erfahren, ob ein Präparat generisch ist?<br />

Mit der GKV-Schnellinformation (GAmSi) erhalten Sie eine Übersicht der<br />

verordnungsstärksten generikafähigen Wirkstoffe. Darin ist aufgelistet,<br />

ob Sie die Wirkstoffe als Generikum oder Originalpräparat verordnet<br />

haben. Re-Importe zählen übrigens nicht zu den Generika, sondern werden<br />

als Originalpräparat gewertet.<br />

<strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Heilmittelregresse</strong> ■ <strong>2007</strong><br />

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