KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2007
KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2007
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In Nordhrein kann nach wie vor das gesamte Spektrum der zugelassenen<br />
<strong>Arznei</strong>mittel verordnet werden. Die Therapiefreiheit bleibt somit gesichert.<br />
Selbst die so genannten Me-too-Präparate können rezeptiert<br />
werden – allerdings nicht unbegrenzt. Denn die Vereinbarung fixiert für<br />
einige Fachgruppen Grenzwerte in diesem Bereich. Im Umkehrschluss<br />
heißt das: Nicht alle Me-too-Präparate müssen umgestellt werden.<br />
Denn es gibt immer Fälle, in denen eine Umstellung auf eine pharmakologisch-therapeutische<br />
Wirkstoffalternative nicht möglich oder sinnvoll<br />
ist, zum Beispiel aufgr<strong>und</strong> der dann fehlenden Compliance des Patienten.<br />
Deshalb liegt die Me-too-Grenze auch nicht bei Null, sondern zum Beispiel<br />
bei den Allgemeinärzten bei 8 Prozent. Mit anderen Worten: Acht<br />
Prozent aller Verordnungen dürfen so genannte Me-too-Präparate sein.<br />
Der Wert bezieht sich auf den Bruttogesamtumsatz, das heißt auf alle<br />
verordneten Präparate. Dennoch sollte sich bei jeder Verordnung der<br />
Präparate der Liste immer wieder die Frage gestellt werden, inwiefern<br />
die von den Herstellern behaupteten Vorteile therapeutisch bedeutsam<br />
sind.<br />
Was bedeutet „Generikaquote bezogen auf den generikafähigen<br />
Markt?<br />
Das bedeutet, dass bei der Betrachtung der Generikaquote nur die <strong>Arznei</strong>mittel<br />
berücksichtigt werden können, die tatsächlich auch umgestellt<br />
werden können. Verordnet beispielsweise ein Arzt lediglich patentgeschützte<br />
<strong>Arznei</strong>mittel, so hat er gar keine Möglichkeit, diese umzustellen.<br />
Sie spielen deshalb für die Quote keine Rolle. Es wird nur der Teil<br />
seiner Verordnungen betrachtet, der tatsächlich patentfrei ist.<br />
Vereinfacht dargestellt bedeutet dies für einen Arzt, der beispielsweise<br />
nur Nifedipin verordnet <strong>und</strong> 20% davon generisch, den Rest als Alt-<br />
Originalpräparate, dass seine Generikaquote bei 20% liegt – egal, ob er<br />
gleichzeitig noch Interferone oder TNF-alpha-Inhibitoren verordnet.<br />
Denn diese stehen noch unter Patentschutz <strong>und</strong> belasten die Quote<br />
deshalb nicht.<br />
Wichtig: Nicht alle Original-Präparate müssen umgestellt werden. Es<br />
gibt immer Fälle, in denen dies nicht möglich oder sinnvoll ist. Die Sparbemühungen<br />
konterkarieren würde beispielsweise die Umstellung eines<br />
Originals, wenn dieses preisgünstiger ist als die Nachahmerpräparate.<br />
Bitte verordnen Sie in einem solchen Fall weiter das billigere Original.<br />
Die <strong>Arznei</strong>mittelvereinbarung gibt dafür ausreichend Raum: Die Generikaquote<br />
liegt in keiner Fachgruppe bei 100 Prozent.<br />
Wie können Sie erfahren, ob ein Präparat generisch ist?<br />
Mit der GKV-Schnellinformation (GAmSi) erhalten Sie eine Übersicht der<br />
verordnungsstärksten generikafähigen Wirkstoffe. Darin ist aufgelistet,<br />
ob Sie die Wirkstoffe als Generikum oder Originalpräparat verordnet<br />
haben. Re-Importe zählen übrigens nicht zu den Generika, sondern werden<br />
als Originalpräparat gewertet.<br />
<strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Heilmittelregresse</strong> ■ <strong>2007</strong><br />
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