KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2007
KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2007
KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2007
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Was ist wirtschaftlich?<br />
Die Verordnung von <strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> Heilmitteln zu Lasten der gesetzlichen<br />
Krankenkassen unterliegt zahlreichen Regelungen. Die wichtigste ist das<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot. Diesem Gebot genügt eine <strong>Arznei</strong>- oder Heilmitteltherapie,<br />
wenn die Verordnung ausreichend, zweckmäßig <strong>und</strong><br />
wirtschaftlich ist <strong>und</strong> das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. So<br />
zumindest definiert § 12 Abs. 1 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V)<br />
die Wirtschaftlichkeit.<br />
Die Adjektive „ausreichend, zweckmäßig“ <strong>und</strong> „wirtschaftlich“ sind vom<br />
Gesetzgeber <strong>und</strong> Gerichten näher definiert worden. Eine Leistung gilt<br />
demnach als ausreichend, wenn sie nach Umfang <strong>und</strong> Qualität hinreichende<br />
Chancen für eine Heilung bietet <strong>und</strong> einen Mindeststandard<br />
garantiert. Zweckmäßig ist eine Leistung, die zur Herbeiführung des<br />
Heilerfolgs geeignet <strong>und</strong> hinreichend wirksam ist. Als notwendig gelten<br />
Leistungen, die unentbehrlich, unvermeidlich oder unverzichtbar sind.<br />
Als wirtschaftlich im Sinne des SGB V wird eine Leistung angesehen,<br />
wenn die gewählte Therapie im Vergleich zu anderen ein günstiges<br />
Verhältnis von Kosten <strong>und</strong> Nutzen aufweist. Die Kosten bei <strong>Arznei</strong>mitteln<br />
sind folglich definiert als der Preis des Medikaments beziehungsweise<br />
die <strong>Arznei</strong>mittelkosten pro Zeiteinheit (Tagestherapiekosten).<br />
Welche Regelungen sind zu beachten?<br />
Die größte Bedeutung für eine Praxis haben die <strong>Arznei</strong>mittelvereinbarung<br />
mit den dazugehörenden Zielvereinbarungen im Bereich Me-too<br />
<strong>und</strong> Generika <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeitsprüfungen wie zum Beispiel Prüfungen<br />
nach Durchschnittswerten oder Richtgrößenprüfungen. Dabei<br />
ersetzen die Me-too <strong>und</strong> Generikaquoten leider die Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
nicht, sondern die Zielvereinbarungen sind vom Gesetzgeber<br />
als weitere Maßnahme zur Kostensenkung gedacht.�<br />
<strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Heilmittelregresse</strong> ■ <strong>2007</strong><br />
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