14.11.2012 Aufrufe

KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2007

KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2007

KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2007

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Was ist wirtschaftlich?<br />

Die Verordnung von <strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> Heilmitteln zu Lasten der gesetzlichen<br />

Krankenkassen unterliegt zahlreichen Regelungen. Die wichtigste ist das<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot. Diesem Gebot genügt eine <strong>Arznei</strong>- oder Heilmitteltherapie,<br />

wenn die Verordnung ausreichend, zweckmäßig <strong>und</strong><br />

wirtschaftlich ist <strong>und</strong> das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. So<br />

zumindest definiert § 12 Abs. 1 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V)<br />

die Wirtschaftlichkeit.<br />

Die Adjektive „ausreichend, zweckmäßig“ <strong>und</strong> „wirtschaftlich“ sind vom<br />

Gesetzgeber <strong>und</strong> Gerichten näher definiert worden. Eine Leistung gilt<br />

demnach als ausreichend, wenn sie nach Umfang <strong>und</strong> Qualität hinreichende<br />

Chancen für eine Heilung bietet <strong>und</strong> einen Mindeststandard<br />

garantiert. Zweckmäßig ist eine Leistung, die zur Herbeiführung des<br />

Heilerfolgs geeignet <strong>und</strong> hinreichend wirksam ist. Als notwendig gelten<br />

Leistungen, die unentbehrlich, unvermeidlich oder unverzichtbar sind.<br />

Als wirtschaftlich im Sinne des SGB V wird eine Leistung angesehen,<br />

wenn die gewählte Therapie im Vergleich zu anderen ein günstiges<br />

Verhältnis von Kosten <strong>und</strong> Nutzen aufweist. Die Kosten bei <strong>Arznei</strong>mitteln<br />

sind folglich definiert als der Preis des Medikaments beziehungsweise<br />

die <strong>Arznei</strong>mittelkosten pro Zeiteinheit (Tagestherapiekosten).<br />

Welche Regelungen sind zu beachten?<br />

Die größte Bedeutung für eine Praxis haben die <strong>Arznei</strong>mittelvereinbarung<br />

mit den dazugehörenden Zielvereinbarungen im Bereich Me-too<br />

<strong>und</strong> Generika <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeitsprüfungen wie zum Beispiel Prüfungen<br />

nach Durchschnittswerten oder Richtgrößenprüfungen. Dabei<br />

ersetzen die Me-too <strong>und</strong> Generikaquoten leider die Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

nicht, sondern die Zielvereinbarungen sind vom Gesetzgeber<br />

als weitere Maßnahme zur Kostensenkung gedacht.�<br />

<strong>Arznei</strong>- <strong>und</strong> <strong>Heilmittelregresse</strong> ■ <strong>2007</strong><br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!