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Dann wird vom Magistrat geprüft ob die technischen Voraussetzungen erfüllt werden<br />

und wenn es zu einem positiven Entscheid kommt, dann wird die Anzeige mit Bescheid<br />

zur Kenntnis gebracht. Dem Antrag sind einige Unterlagen beizulegen, welche<br />

vorgeschrieben werden, um dieses Verfahren auch technisch beurteilen zu können. Nach<br />

dem Einlangen der Unterlagen (inklusive Antrag), werden Sachverständige, der MA 36,<br />

die für Gewerbetechnik zuständig sind, tätig. Sie prüfen, ob anhand dieser Daten eine<br />

Anlage genehmigt werden kann oder nicht. Wenn die technischen Voraussetzungen<br />

erfüllt sind, dann werden die Sachverwalter mittels Bescheid zum Entschluss kommen.<br />

Dieser Bescheid wird dem Betreiber zugestellt und auf Grund dieser Anzeige gilt dann<br />

diese Veränderung/Erweiterung als genehmigt und ist somit Teil der genehmigten<br />

Betriebsanlage.<br />

In diesem Prozess fallen Verfahrenskosten an. Man muss Verwaltungskosten und<br />

Gebühren für die Genehmigung bezahlen. Die Beträge sind ziemlich niedrig. Der Antrag<br />

beläuft sich auf € 14,30 und die Verwaltungsspesen betragen € 6,50. Somit ist dieser<br />

Prozess für jedermann finanzierbar. Diese Kosten gelten jedoch nur für die Normalfälle,<br />

wenn es spezielle Ausnahmen sind, fallen höhere Kosten an, wenn das Unternehmen zum<br />

Beispiel selbst noch gar nicht genehmigt worden ist usw.<br />

Das Gesetz sieht vor, dass für dieses Verfahren innerhalb von 2 Monaten diese Änderung<br />

zur Kenntnis zu nehmen ist. Wenn die Unterlagen nicht ausreichend sind, kann sich die<br />

Frist verlängern.<br />

Wenn es jedoch keine gewerbliche Betriebsanlage ist, muss man zur MA 64. Weitere<br />

Ausnahmen wären Eisenbahnen, welche nach anderen Gesetzten geregelt werden, man<br />

muss auf jeden Fall spezifische Informationen einholen um Bauarbeiten durchführen zu<br />

können.<br />

Jährlich gibt es um die drei bis vier Gewerbebetriebe, die PV-Anlagen erbauen möchten<br />

und es wird von Jahr zu Jahr eher weniger, da der Prozess sehr kompliziert ist, viel Zeit<br />

und Wissen benötigt und die Struktur in Wien einfach unpassend für solche Anlagen ist.<br />

Die Geschäfte liegen zu eng beieinader und eigent sich daher für Schulen und private<br />

Haushalte besser.<br />

Das Magistrat hat mit dem Bau der Anlage nichts zu tun. Es müssen Spezialisten für<br />

diesen Vorgang aufgesucht werden.<br />

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