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9 VORAUSSETZUNGEN UND FÖRDERUNGEN VOM<br />
MAGISTRAT 64<br />
Im Rahmen dieses Projektes wurde mit dem Magistrat 64 Kontakt aufgenommen, um genauere<br />
Informationen zu erhalten.<br />
Zu folgenden Themenbereichen sollten Informationen eingeholt werden:<br />
Nötige Voraussetzungen für eine PV-Anlage<br />
Ablauf der Bewilligung<br />
Förderungen<br />
9.1 VORAUSSETZUNGEN<br />
Für die Montage einer Photovoltaik Anlage auf einem Gebäude gibt es gewisse Voraussetzungen,<br />
die vorhanden sein müssen, da sich das Gebäude dann äußerlich durch die Anlage verändert.<br />
Aus stadtgestalterischer Sicht werden folgende Ziele verfolgt:<br />
Photovoltaik-Anlagen sollten auf Flachdächern und Fassaden errichtet werden,<br />
die, wenn vorhanden, in den eigenen Garten oder Innenhof zeigen.<br />
Photovoltaik Anlagen sollten möglichst dachparallel eingebaut werden.<br />
Die sichtbaren Kabel und Schläuche sollten gut verdeckt werden.<br />
Das Dach auf dem die Anlage montiert werden soll, sollte rechteckig sein.<br />
Der Abstand zum Dachrand oder zu anderen Dacheinbauten sollte mindestens 50<br />
Zentimeter betragen. Am vorteilhaftesten wären lückenlose, rechteckige Dächer<br />
ohne Randabstand (außer Regenrinnen und Saumbleche).<br />
Das Dach, auf dem gebaut werden soll, sollte das Haus nicht überragen.<br />
Bei Flachdächern mit geneigten Modulen ist ein Randabstand der doppelten<br />
(senkrecht gemessenen) Modulhöhe vorteilhaft.<br />
Die Photovoltaik Anlage sollte an die Konstruktion des Gebäudes angepasst<br />
werden.<br />
Die zuständige Stelle im 12. Bezirk in Wien ist das Magistrat für Architektur und<br />
Stadtgestaltung (MA 19)<br />
12., Niederhofstraße 21-23<br />
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917<br />
Fax: +43 1 81114-99-88910<br />
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at<br />
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