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9 VORAUSSETZUNGEN UND FÖRDERUNGEN VOM<br />

MAGISTRAT 64<br />

Im Rahmen dieses Projektes wurde mit dem Magistrat 64 Kontakt aufgenommen, um genauere<br />

Informationen zu erhalten.<br />

Zu folgenden Themenbereichen sollten Informationen eingeholt werden:<br />

Nötige Voraussetzungen für eine PV-Anlage<br />

Ablauf der Bewilligung<br />

Förderungen<br />

9.1 VORAUSSETZUNGEN<br />

Für die Montage einer Photovoltaik Anlage auf einem Gebäude gibt es gewisse Voraussetzungen,<br />

die vorhanden sein müssen, da sich das Gebäude dann äußerlich durch die Anlage verändert.<br />

Aus stadtgestalterischer Sicht werden folgende Ziele verfolgt:<br />

Photovoltaik-Anlagen sollten auf Flachdächern und Fassaden errichtet werden,<br />

die, wenn vorhanden, in den eigenen Garten oder Innenhof zeigen.<br />

Photovoltaik Anlagen sollten möglichst dachparallel eingebaut werden.<br />

Die sichtbaren Kabel und Schläuche sollten gut verdeckt werden.<br />

Das Dach auf dem die Anlage montiert werden soll, sollte rechteckig sein.<br />

Der Abstand zum Dachrand oder zu anderen Dacheinbauten sollte mindestens 50<br />

Zentimeter betragen. Am vorteilhaftesten wären lückenlose, rechteckige Dächer<br />

ohne Randabstand (außer Regenrinnen und Saumbleche).<br />

Das Dach, auf dem gebaut werden soll, sollte das Haus nicht überragen.<br />

Bei Flachdächern mit geneigten Modulen ist ein Randabstand der doppelten<br />

(senkrecht gemessenen) Modulhöhe vorteilhaft.<br />

Die Photovoltaik Anlage sollte an die Konstruktion des Gebäudes angepasst<br />

werden.<br />

Die zuständige Stelle im 12. Bezirk in Wien ist das Magistrat für Architektur und<br />

Stadtgestaltung (MA 19)<br />

12., Niederhofstraße 21-23<br />

Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917<br />

Fax: +43 1 81114-99-88910<br />

E-Mail: post@ma19.wien.gv.at<br />

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