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9.2 ABLAUF DER BEWILLIGUNG<br />

Zuerst übermittelt die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) das Gutachten<br />

während des Bewilligungsverfahrens an die für die Bewilligung zuständige Behörde.<br />

Dann wird der Bescheid von der Baupolizei (MA 37) oder von der Abteilung für Rechtliche Bau-,<br />

Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten - Energie und Berufung (MA 64) erstellt.<br />

Folgende Unterlagen sind einzureichen:<br />

Für Photovoltaikanlagen im Grünland-Schutzgebiet, in Schutzzonen und Gebieten mit<br />

Bausperre gemäß der Bauordnung für Wien:<br />

<br />

Das Gebäude soll als Lageplan mit Ansicht, Schnitt, Dachdraufsicht und<br />

dazugehörige Fotos, möglichst außerhalb des Gebäudes, mit eingetragenen<br />

Sonnenkollektoren dargestellt werden.<br />

Für Photovoltaikanlagen die sich in keinem Grünland-Schutzgebiet, Schutzzonen und<br />

Gebieten mit Bausperre befinden, oder falls keine Darstellung in einem Einreichplan<br />

vorliegt wird Folgendes benötigt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Luftaufnahme in der Schrägansicht (z. B. aus dem Internet) mit einer Darstellung<br />

der PV-Module und der Bemaßung aller Randabstände<br />

Fotos des betreffenden Gebäudes - möglichst aus dem öffentlichen Raum<br />

aufgenommen - mit eingetragenen PV-Modulen<br />

Schematischer Gebäudeschnitt mit Darstellung der PV-Module mit Bemaßung<br />

aller Randabstände und Modulhöhen über der Attika bzw. Dachfläche<br />

Lageplan (z. B. aus Flächenwidmungsplanund Bebauungsplan) mit markiertem<br />

Objekt<br />

Angabe von Adresse, BauwerberIn, PlanerIn und Datum sowie Beschreibung der<br />

Modulanzahl, Quadratmeter und Eckdaten<br />

Die Begutachtung des Gebäudes ist gebührenfrei, während des Bewilligungsverfahrens fallen<br />

dann noch Gebühren an.<br />

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht<br />

eingereicht wurden.<br />

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