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9.2 ABLAUF DER BEWILLIGUNG<br />
Zuerst übermittelt die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) das Gutachten<br />
während des Bewilligungsverfahrens an die für die Bewilligung zuständige Behörde.<br />
Dann wird der Bescheid von der Baupolizei (MA 37) oder von der Abteilung für Rechtliche Bau-,<br />
Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten - Energie und Berufung (MA 64) erstellt.<br />
Folgende Unterlagen sind einzureichen:<br />
Für Photovoltaikanlagen im Grünland-Schutzgebiet, in Schutzzonen und Gebieten mit<br />
Bausperre gemäß der Bauordnung für Wien:<br />
<br />
Das Gebäude soll als Lageplan mit Ansicht, Schnitt, Dachdraufsicht und<br />
dazugehörige Fotos, möglichst außerhalb des Gebäudes, mit eingetragenen<br />
Sonnenkollektoren dargestellt werden.<br />
Für Photovoltaikanlagen die sich in keinem Grünland-Schutzgebiet, Schutzzonen und<br />
Gebieten mit Bausperre befinden, oder falls keine Darstellung in einem Einreichplan<br />
vorliegt wird Folgendes benötigt:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Luftaufnahme in der Schrägansicht (z. B. aus dem Internet) mit einer Darstellung<br />
der PV-Module und der Bemaßung aller Randabstände<br />
Fotos des betreffenden Gebäudes - möglichst aus dem öffentlichen Raum<br />
aufgenommen - mit eingetragenen PV-Modulen<br />
Schematischer Gebäudeschnitt mit Darstellung der PV-Module mit Bemaßung<br />
aller Randabstände und Modulhöhen über der Attika bzw. Dachfläche<br />
Lageplan (z. B. aus Flächenwidmungsplanund Bebauungsplan) mit markiertem<br />
Objekt<br />
Angabe von Adresse, BauwerberIn, PlanerIn und Datum sowie Beschreibung der<br />
Modulanzahl, Quadratmeter und Eckdaten<br />
Die Begutachtung des Gebäudes ist gebührenfrei, während des Bewilligungsverfahrens fallen<br />
dann noch Gebühren an.<br />
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht<br />
eingereicht wurden.<br />
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