26.02.2015 Aufrufe

VerfasserInnen: Betreuerinnen:

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

9.3 FÖRDERUNGEN<br />

Das Ziel ist die Förderung fortschrittlicher Technik zur Stromerzeugung. Dazu zählen erneuerbare<br />

Energiequellen ausgenommen Wasserkraft, Klärschlamm, Tiermehl und Ablauge. Gefördert<br />

werden sollen dabei auch Technologien, die sich erst auf längere Sicht rechnen.<br />

Von der Wiener Photovoltaikförderung werden folgende Energiequellen gefördert:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Anlagen mit mindestens 900 Volllaststunden pro Jahr, unter Nachweis standardisierter<br />

Berechnungsmethoden<br />

Anlagen, bei denen eine Möglichkeit zur Einspeisung ins öffentliche Netz besteht<br />

Investitionen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (unter anderem von<br />

Photovoltaikanlagen)<br />

Kosten von immateriellen Leistungen, die im Zusammenhang mit den genannten Zielen<br />

notwendig sind und von befugten Personen oder Unternehmen erbracht werden:<br />

o Grundsatzkonzepte<br />

o Regionalstudien<br />

o Planungs- und Beratungsleistungen<br />

o Energiekonzepte<br />

o Bewusstseinsbildende Maßnahmen<br />

o Aus- und Weiterbildung<br />

o Gutachten einschließlich der hierfür erforderlichen Vorleistungen und Versuche<br />

Folgende Genehmigungen, sind im Zuge der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu<br />

beantragen:<br />

Genehmigung und Anerkennung als Ökostromanlage–von der MA 64<br />

Die technische Beurteilung der Einreichunterlagen wird von der Abteilung Technische<br />

Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei<br />

und Veranstaltungswesen (MA 36) vorgenommen.<br />

Zusätzlich zur Fördereinreichung können folgende Genehmigungen erforderlich sein:<br />

<br />

Die Baugenehmigung der Baupolizei (MA 37) ist nur in Ausnahmefällen nötig:<br />

o bei Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen<br />

o bei zeitlich begrenzter Bausperre<br />

o bei denkmalgeschützten Gebäuden, die die äußere Gestaltung, den Charakter<br />

oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen<br />

Es gibt auch die Möglichkeit einen Antrag auf architektonische Begutachtung, für Photovoltaikund<br />

Solaranlagen beim Magistrat 19 zu stellen.<br />

Im Anhang befinden sich diese Informationen zur architektonischen Begutachtung und zur<br />

richtigen Montage einer Photovoltaik Anlage.<br />

Seite | 67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!