VerfasserInnen: Betreuerinnen:
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9.3 FÖRDERUNGEN<br />
Das Ziel ist die Förderung fortschrittlicher Technik zur Stromerzeugung. Dazu zählen erneuerbare<br />
Energiequellen ausgenommen Wasserkraft, Klärschlamm, Tiermehl und Ablauge. Gefördert<br />
werden sollen dabei auch Technologien, die sich erst auf längere Sicht rechnen.<br />
Von der Wiener Photovoltaikförderung werden folgende Energiequellen gefördert:<br />
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Anlagen mit mindestens 900 Volllaststunden pro Jahr, unter Nachweis standardisierter<br />
Berechnungsmethoden<br />
Anlagen, bei denen eine Möglichkeit zur Einspeisung ins öffentliche Netz besteht<br />
Investitionen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (unter anderem von<br />
Photovoltaikanlagen)<br />
Kosten von immateriellen Leistungen, die im Zusammenhang mit den genannten Zielen<br />
notwendig sind und von befugten Personen oder Unternehmen erbracht werden:<br />
o Grundsatzkonzepte<br />
o Regionalstudien<br />
o Planungs- und Beratungsleistungen<br />
o Energiekonzepte<br />
o Bewusstseinsbildende Maßnahmen<br />
o Aus- und Weiterbildung<br />
o Gutachten einschließlich der hierfür erforderlichen Vorleistungen und Versuche<br />
Folgende Genehmigungen, sind im Zuge der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu<br />
beantragen:<br />
Genehmigung und Anerkennung als Ökostromanlage–von der MA 64<br />
Die technische Beurteilung der Einreichunterlagen wird von der Abteilung Technische<br />
Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei<br />
und Veranstaltungswesen (MA 36) vorgenommen.<br />
Zusätzlich zur Fördereinreichung können folgende Genehmigungen erforderlich sein:<br />
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Die Baugenehmigung der Baupolizei (MA 37) ist nur in Ausnahmefällen nötig:<br />
o bei Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen<br />
o bei zeitlich begrenzter Bausperre<br />
o bei denkmalgeschützten Gebäuden, die die äußere Gestaltung, den Charakter<br />
oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen<br />
Es gibt auch die Möglichkeit einen Antrag auf architektonische Begutachtung, für Photovoltaikund<br />
Solaranlagen beim Magistrat 19 zu stellen.<br />
Im Anhang befinden sich diese Informationen zur architektonischen Begutachtung und zur<br />
richtigen Montage einer Photovoltaik Anlage.<br />
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