05.03.2015 Aufrufe

Wirtschaftsregion Hohenlohe | wirtschaftinform.de 03.2015

03.2015 | wirtschaftinform.de, das Verlagsjournal in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Wirtschaftsregion Hohenlohe • Messen, Tagungen, Seminare & Events • Rechtsanwälte & Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • März • B4B • Öhringen

03.2015 | wirtschaftinform.de, das Verlagsjournal in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Wirtschaftsregion Hohenlohe • Messen, Tagungen, Seminare & Events • Rechtsanwälte & Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • März • B4B • Öhringen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

© MEV-Verlag<br />

Nach einem Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />

vom 18. November<br />

2014 sind Arbeitgeber zumin<strong>de</strong>st<br />

in einer Arbeitskampf-<br />

Situation nicht zur Frage nach<br />

<strong>de</strong>r Gewerk schafts zu ge hö rig keit<br />

berechtigt.<br />

das verlagsjournal<br />

beklagte Arbeitgeberin gehört <strong>de</strong>m<br />

Kommunalen Arbeitgeberverband<br />

Bayern e.V. (KAV Bayern) an.<br />

Fragebogenaktion beeinträchtigt<br />

kollektive Koalitionsfreiheit <strong>de</strong>r<br />

GDL<br />

Das Arbeitsgericht hat <strong>de</strong>m<br />

Antrag stattgegeben, das Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht<br />

hat ihm mit Einschränkungen<br />

entsprochen. Das<br />

Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht hat <strong>de</strong>n<br />

Antrag insgesamt abgewiesen.<br />

Zwar beeinträchtigt die Fragebogenaktion<br />

die kollektive Koalitionsfreiheit<br />

<strong>de</strong>r GDL. Art. 9 Abs. 3<br />

GG schützt als koalitionsmäßige<br />

Betätigung <strong>de</strong>n Abschluss von<br />

Tarifverträgen und hierauf gerichtete<br />

Arbeitskampfmaßnahmen.<br />

Die Auffor<strong>de</strong>rung eines Arbeitgebers<br />

an die in seinem Unternehmen<br />

beschäftigten Arbeitnehmer<br />

zu erklären, ob sie einer<br />

bestimmten Gewerkschaft angehören,<br />

kann die Koalitions betätigungs<br />

freiheit <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Gewerkschaft unzulässig einschränken.<br />

Dies entschied das<br />

Bun<strong>de</strong>s arbeits gericht. Die Klägerin<br />

<strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Streitfalls<br />

– die Gewerkschaft Deutscher<br />

Lokomotivführer (GDL) – Wirtschaftsprüfer/Steuerberater<br />

ist<br />

Mitglied Schwäbisch <strong>de</strong>r Hall dbb tarifunion. Die www.kostenlose-urteile.<strong>de</strong><br />

Anzeige<br />

Frage nach<br />

Gewerkschaftszugehörigkeit<br />

RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER<br />

Arbeitsstätten verordnung<br />

Ist die neue Arbeitsstättenverordnung<br />

sinnvoller Arbeitsschutz<br />

o<strong>de</strong>r eine Bürokratieentlastungsbremse?<br />

Mit seiner neuen „Arbeitsstättenverordnung“<br />

möchte das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

für Arbeit und<br />

Soziales (BMAS) die Gesundheit<br />

und Sicherheit von Beschäftigten<br />

am Arbeitsplatz schützen. Obwohl<br />

die neue Verordnung bereits am<br />

1. März 2015 in Kraft treten<br />

sollte, ist die Verabschiedung<br />

aufgrund <strong>de</strong>r entbrannten kontroversen<br />

Diskussion nun zunächst<br />

vertagt. Die aktuell festlegten<br />

Bestimmungen bergen aber auch<br />

Potenzial für ein positives Arbeitsklima<br />

und damit für gesteigerte<br />

Produktivität.<br />

Das BMAS will durch eine präzisere<br />

Terminologie und durch<br />

umfangreiche Klarstellungen mehr<br />

Rechtssicherheit für Betriebe und<br />

ihre Mitarbeiter schaffen sowie<br />

eine ganze Reihe von Gegebenheiten<br />

an <strong>de</strong>r Arbeitsstätte, inklusive<br />

Mobiliar, Temperatur und<br />

Lichtverhältnisse, verpflichtend<br />

festlegen. Inhalt ist auch, dass<br />

diese Arbeitsstättenverordnung<br />

nicht nur für Arbeitsplätze im<br />

Unternehmen gilt, son<strong>de</strong>rn ebenfalls<br />

für solche im häuslichen<br />

Bereich <strong>de</strong>s Arbeitnehmers, für<br />

sogenannte Telearbeitsplätze.<br />

Zu <strong>de</strong>n wichtigen Bestimmungen<br />

gehört neben Vorgaben zu <strong>de</strong>n<br />

räumlichen Gegebenheiten, dass<br />

Arbeitgeber nun – bis auf wenige<br />

Ausnahmen – grundsätzlich für<br />

Tageslicht am Arbeitsplatz und<br />

auch in Pausenbereichen zu sorgen<br />

haben. Dies wird damit begrün<strong>de</strong>t,<br />

dass natürliches Tageslicht bei <strong>de</strong>r<br />

Beleuchtung von Räumen einen<br />

sehr hohen Stellenwert einnimmt.<br />

Es wirke insbeson<strong>de</strong>re in Verbindung<br />

mit einer ungehin<strong>de</strong>rten<br />

Sichtverbindung nach draußen<br />

positiv auf die körperliche und<br />

psychische Gesundheit und sorge<br />

so für mehr Motivation, Arbeitszufrie<strong>de</strong>nheit<br />

und Leistungsfähigkeit.<br />

Die Beleuchtung muss min<strong>de</strong>stens<br />

500 Lux betragen, die Sonne<br />

darf die Beschäftigten jedoch<br />

nicht blen<strong>de</strong>n. Büroräume ebenso<br />

wie Räume mit einem Telearbeitsplatz<br />

dürfen durch <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />

Computer nicht zu warm wer<strong>de</strong>n<br />

und Schreibtische müssen groß<br />

genug sein, um vor <strong>de</strong>r Tastatur<br />

ein Auflegen <strong>de</strong>r Handballen zu<br />

ermöglichen. Was Arbeitgeber weiter<br />

zu beachten haben, lässt sich<br />

aus § 6 <strong>de</strong>r Arbeitsstättenverordnung<br />

entnehmen und beim kompetenten<br />

Rechtsbeistand in Erfahrung<br />

bringen.<br />

Autor: Michael Umbach, Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht, Heilbronn<br />

www.ktstb.<strong>de</strong><br />

Steuern und Recht<br />

unter einem Dach<br />

Moltkestraße 10 · 74072 Heilbronn<br />

Fax 07131 / 39434 200<br />

Tominski +<br />

Kollegen<br />

Steuerberater<br />

Telefon 07131 / 39434 0<br />

www.ktstb.<strong>de</strong><br />

Umbach &<br />

Kollegen<br />

Rechtsanwälte<br />

Telefon 07131 / 39434 190<br />

www.kanzlei-umbach.<strong>de</strong><br />

TOP Steuerberater!<br />

Focus Money Test 2012<br />

Unser Kanzleimanagement ist<br />

nach ISO 9001:2008 zertifiziert<br />

12 <strong>wirtschaftinform</strong>.<strong>de</strong> <strong>03.2015</strong><br />

85<br />

Anzeige

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!