Wirtschaftsregion Hohenlohe | wirtschaftinform.de 03.2015
03.2015 | wirtschaftinform.de, das Verlagsjournal in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Wirtschaftsregion Hohenlohe • Messen, Tagungen, Seminare & Events • Rechtsanwälte & Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • März • B4B • Öhringen
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© MEV-Verlag<br />
Nach einem Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />
vom 18. November<br />
2014 sind Arbeitgeber zumin<strong>de</strong>st<br />
in einer Arbeitskampf-<br />
Situation nicht zur Frage nach<br />
<strong>de</strong>r Gewerk schafts zu ge hö rig keit<br />
berechtigt.<br />
das verlagsjournal<br />
beklagte Arbeitgeberin gehört <strong>de</strong>m<br />
Kommunalen Arbeitgeberverband<br />
Bayern e.V. (KAV Bayern) an.<br />
Fragebogenaktion beeinträchtigt<br />
kollektive Koalitionsfreiheit <strong>de</strong>r<br />
GDL<br />
Das Arbeitsgericht hat <strong>de</strong>m<br />
Antrag stattgegeben, das Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht<br />
hat ihm mit Einschränkungen<br />
entsprochen. Das<br />
Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht hat <strong>de</strong>n<br />
Antrag insgesamt abgewiesen.<br />
Zwar beeinträchtigt die Fragebogenaktion<br />
die kollektive Koalitionsfreiheit<br />
<strong>de</strong>r GDL. Art. 9 Abs. 3<br />
GG schützt als koalitionsmäßige<br />
Betätigung <strong>de</strong>n Abschluss von<br />
Tarifverträgen und hierauf gerichtete<br />
Arbeitskampfmaßnahmen.<br />
Die Auffor<strong>de</strong>rung eines Arbeitgebers<br />
an die in seinem Unternehmen<br />
beschäftigten Arbeitnehmer<br />
zu erklären, ob sie einer<br />
bestimmten Gewerkschaft angehören,<br />
kann die Koalitions betätigungs<br />
freiheit <strong>de</strong>r betroffenen<br />
Gewerkschaft unzulässig einschränken.<br />
Dies entschied das<br />
Bun<strong>de</strong>s arbeits gericht. Die Klägerin<br />
<strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Streitfalls<br />
– die Gewerkschaft Deutscher<br />
Lokomotivführer (GDL) – Wirtschaftsprüfer/Steuerberater<br />
ist<br />
Mitglied Schwäbisch <strong>de</strong>r Hall dbb tarifunion. Die www.kostenlose-urteile.<strong>de</strong><br />
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Frage nach<br />
Gewerkschaftszugehörigkeit<br />
RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER<br />
Arbeitsstätten verordnung<br />
Ist die neue Arbeitsstättenverordnung<br />
sinnvoller Arbeitsschutz<br />
o<strong>de</strong>r eine Bürokratieentlastungsbremse?<br />
Mit seiner neuen „Arbeitsstättenverordnung“<br />
möchte das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
für Arbeit und<br />
Soziales (BMAS) die Gesundheit<br />
und Sicherheit von Beschäftigten<br />
am Arbeitsplatz schützen. Obwohl<br />
die neue Verordnung bereits am<br />
1. März 2015 in Kraft treten<br />
sollte, ist die Verabschiedung<br />
aufgrund <strong>de</strong>r entbrannten kontroversen<br />
Diskussion nun zunächst<br />
vertagt. Die aktuell festlegten<br />
Bestimmungen bergen aber auch<br />
Potenzial für ein positives Arbeitsklima<br />
und damit für gesteigerte<br />
Produktivität.<br />
Das BMAS will durch eine präzisere<br />
Terminologie und durch<br />
umfangreiche Klarstellungen mehr<br />
Rechtssicherheit für Betriebe und<br />
ihre Mitarbeiter schaffen sowie<br />
eine ganze Reihe von Gegebenheiten<br />
an <strong>de</strong>r Arbeitsstätte, inklusive<br />
Mobiliar, Temperatur und<br />
Lichtverhältnisse, verpflichtend<br />
festlegen. Inhalt ist auch, dass<br />
diese Arbeitsstättenverordnung<br />
nicht nur für Arbeitsplätze im<br />
Unternehmen gilt, son<strong>de</strong>rn ebenfalls<br />
für solche im häuslichen<br />
Bereich <strong>de</strong>s Arbeitnehmers, für<br />
sogenannte Telearbeitsplätze.<br />
Zu <strong>de</strong>n wichtigen Bestimmungen<br />
gehört neben Vorgaben zu <strong>de</strong>n<br />
räumlichen Gegebenheiten, dass<br />
Arbeitgeber nun – bis auf wenige<br />
Ausnahmen – grundsätzlich für<br />
Tageslicht am Arbeitsplatz und<br />
auch in Pausenbereichen zu sorgen<br />
haben. Dies wird damit begrün<strong>de</strong>t,<br />
dass natürliches Tageslicht bei <strong>de</strong>r<br />
Beleuchtung von Räumen einen<br />
sehr hohen Stellenwert einnimmt.<br />
Es wirke insbeson<strong>de</strong>re in Verbindung<br />
mit einer ungehin<strong>de</strong>rten<br />
Sichtverbindung nach draußen<br />
positiv auf die körperliche und<br />
psychische Gesundheit und sorge<br />
so für mehr Motivation, Arbeitszufrie<strong>de</strong>nheit<br />
und Leistungsfähigkeit.<br />
Die Beleuchtung muss min<strong>de</strong>stens<br />
500 Lux betragen, die Sonne<br />
darf die Beschäftigten jedoch<br />
nicht blen<strong>de</strong>n. Büroräume ebenso<br />
wie Räume mit einem Telearbeitsplatz<br />
dürfen durch <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />
Computer nicht zu warm wer<strong>de</strong>n<br />
und Schreibtische müssen groß<br />
genug sein, um vor <strong>de</strong>r Tastatur<br />
ein Auflegen <strong>de</strong>r Handballen zu<br />
ermöglichen. Was Arbeitgeber weiter<br />
zu beachten haben, lässt sich<br />
aus § 6 <strong>de</strong>r Arbeitsstättenverordnung<br />
entnehmen und beim kompetenten<br />
Rechtsbeistand in Erfahrung<br />
bringen.<br />
Autor: Michael Umbach, Fachanwalt für<br />
Arbeitsrecht, Heilbronn<br />
www.ktstb.<strong>de</strong><br />
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