desrätin Betti- na Vollath und Leibnitz ist als einzige ... - Leibnitz Today
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Nr. 10 - April 2012<br />
panorama<br />
„Fit <strong>und</strong> g‘s<strong>und</strong> statt kugelr<strong>und</strong>“ lautete das Motto im Kindergarten Tillmitsch.<br />
Das Erlebnisma<strong>na</strong>gement aus Hartberg <strong>und</strong> OPST Obst Partner Steiermark haben<br />
dafür ein tolles <strong>na</strong>chhaltiges Programm für Kindergartenkinder zusammengestellt.<br />
Höhepunkt war <strong>na</strong>ch der Vorbereitung ein „ges<strong>und</strong>er Vormittag“ im<br />
Kindergarten, um die Kinder zu Botschaftern des ges<strong>und</strong>en Apfels zu machen.<br />
Kürzlich waren die Schüler des 5. Jahrganges der HTBLA Kaindorf zu Gast<br />
im Hotel-Restaurant Staribacher. Unter der Schirmherrschaft von Prof. Alfred<br />
Köppel <strong>und</strong> der Unterstützung von Restaurantleiter Gerald Pfanner wurden<br />
den „Nachwuchsgourmets“ bereits zum fünften Mal Tischmanieren <strong>und</strong> gutes<br />
Benehmen <strong>na</strong>ch Elmayer näher gebracht. Nach einer kurzen Einführung in die<br />
Getränkek<strong>und</strong>e ließen sich die Schüler ein viergängiges Menü aus der Haubenküche<br />
schmecken.<br />
Die Südsteiermark-<br />
Classic mit 149 Teams<br />
macht auch heuer wieder<br />
am <strong>Leibnitz</strong>er Hauptplatz<br />
Station. Ein tolles<br />
Ereignis, nicht nur für<br />
Oldtimerfre<strong>und</strong>e.<br />
Termin: Fr., 27.04.2012,<br />
17:00 bis 19:00 Uhr<br />
sachverständigenempfehlung<br />
Ewald Holler<br />
wann benötige<br />
ich ein Geländer?<br />
Die Anbringung von Geländern<br />
<strong>und</strong> Haltevorrichtungen (Handläufe<br />
bei Treppen) <strong>ist</strong> in der Steiermärkischen<br />
Bauordnung geregelt.<br />
Abzusichern sind: „im gewöhnlichen<br />
Gebrauch zugängliche Stellen eines<br />
Bauwerks, in dem Absturzgefahr<br />
herrscht“.<br />
Konkret sind alle Vorsprünge wie Balkone,<br />
Terrassen, Treppenläufe, Gruben<br />
usw. mit einem standfesten Schutz- oder<br />
Brüstungsgeländer auszustatten.<br />
Die Geländerhöhe muss mindestens 1<br />
m betragen, für Balkone, Dachterrassen<br />
usw. ab dem 3. Geschoß muss die Geländerhöhe<br />
1,1 m betragen.<br />
Das Geländer m,uss so ausgestattet<br />
sein, dass auch Kin derausreichend geschützt<br />
sind, die Anordnung <strong>und</strong> Konstruktion<br />
der Sprossen darf keine Leiterwirkung<br />
aufweisen.<br />
Treppen müssen mit einer mindestens<br />
einseitigen Haltevorrichtung (Handlauf)<br />
ausgestattet sein.<br />
Besonders in der Bauphase eines Objekts<br />
wird oft auf die Anbringung eines<br />
Schutzgeländers bzw. auf die sichere Absperrung<br />
von absturzgefährdeten Stellen<br />
vergessen. Immer wioeder kommt es deshalb<br />
zu folgenschweren Unfällen.<br />
Rechtlich gesehen haftet der Eigentümer<br />
bzw. Besitzer des Objektes dafür,<br />
dass diese Stellen entsprechend mit Geländern<br />
ausgestattet sind.<br />
Die Errichtung von Geländern unterliegt<br />
im Bezug auf die Standhaftigkeit<br />
einschlägigen Bestimmungen bezüglich<br />
Schweissqualität <strong>und</strong> Befestigung. Ihr<br />
Geländerfachbetrieb berät Sie mit entsprechender<br />
Fachkompetenz <strong>und</strong> <strong>ist</strong> Ihnen<br />
bei der Auswahl des entsprechenden<br />
Geländers gerne behilflich.<br />
Ewald Holler <strong>ist</strong> Sachverständiger<br />
<strong>und</strong> Geschäftsführer der Holler Tore<br />
GmbH. Sie erreichen den Autor unter:<br />
ewald.holler@holler-tore.at, Tel.<br />
03452/86031 - www.holler-tore.at<br />
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